DWD unterstützt Ausbau der Windkraft in Deutschland

Deutscher Wetterdienst verkleinert Schutzzonen um Wetterradare um fast 90 Prozent

Der Wetterradarturm des Deutschen Wetterdienstes in Boostedt (Schleswig-Holstein). Im Hintergrund in der Schutzzone von 5 bis 15 km Entfernung Windenergieanlagen. (Foto: © DWD)

Offenbach 10. März 2023 – Der Ausbau der Erneuerbaren Energien stärkt die Versorgungsicherheit in Deutschland und ist unverzichtbar für den Klimaschutz. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) – seit Jahrzehnten enger Kooperationspartner der Energiewirtschaft – gibt deshalb ab Anfang 2024 fast 90 Prozent der Schutzzonen um seine Wetterradartürme und Windprofiler für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen frei.

(Pressemitteilung DWD)

Es handelt sich um den 5 km bis 15 km-Radius um 18 existierende und vier im Genehmigungsprozess befindliche Wetterradarstandorte sowie um vier Windprofiler. Prof. Dr. Gerhard Adrian, Präsident des DWD: „Diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Windkraftanlagen im Nahbereich von Wetterradaranlagen können die Qualität unserer Wetterüberwachung und damit von Unwetterwarnungen deutlich stören. Wir hoffen, dass sich nun auch die Windkraftbetreiber kompromissbereit zeigen und uns anonymisierte Betriebsdaten und, falls vorhanden, meteorologische Daten ihrer Anlagen im 15 km-Radius um Wetterradare überlassen.“

Diese Daten könnten dem DWD helfen, die Störungen der Radardaten durch sich bewegende Rotorblätter etwas auszugleichen. Gleichzeitig wären sie auch hilfreich bei der Verbesserung der Vorhersagen, von der auch die Energiewirtschaft profitiert.

16 000 km² Fläche für Windkraftanlagen
Bisher wurde der nationale Wetterdienst bei jeder Windkraftanlage im Umkreis von 15 km um ein Radar beteiligt, künftig wird er nur noch im 5 km-Radius Rechtsmittel einlegen. Damit werden gut 16 000 km² für den Bau von Windkraftanlagen für die potenzielle Windenergiegewinnung freigegeben. Wetterradartürme stehen möglichst in hindernisfreien und damit meist exponierten und abgelegenen Regionen.

Radarstandorte in höheren Lagen sind oft auch für die Windenergiegewinnung interessant. Möglicherweise kann das hinsichtlich der unverzichtbaren 5 km-Schutzzone um einen Radarstandort zu einem bleibenden Konflikt mit der Windkraftwirtschaft führen. Adrian: „Wir sind bereit, über die Verlegung von Wetterradarstandorten zu sprechen. Aber erst, wenn grundsätzlich geklärt ist, welche Gebiete in Deutschland als Windkraftvorrangflächen ausgewiesen werden und wir damit Planungssicherheit haben.“

Das am 1. Februar 2023 in Kraft getretene „Windenergieanlagen-an-Land-Gesetz“ schreibt vor, dass zwischen 1,8 und 2,2 Prozent der Landesfläche für den Bau von Windenergieanlagen ausgewiesen werden.

Mehr als die Hälfte des eingespeisten Stroms aus erneuerbaren Energieträgern in NRW stammt aus Windkraft

Kartenanwendung zeigt Verteilung von Windkraftanlagen in NRW: Die meisten Windkraftanlagen je 1 000 Einwohner gibt es im Münsterland, in Südwestfalen und in der Eifel.
Netzeinspeisung aus Windkraft in NRW in Gigawattstunden
JahrWindkraft
in Gigawattstunden
20184 389
20195 390
20206 491
20215 082
2022 (vorläufig)5 652
Daten der Grafik als Tabelle

Düsseldorf (IT.NRW). 5 652 Gigawattstunden (GWh) Strom aus Windkraft wurden im ersten Halbjahr 2022 in das nordrhein-westfälische Stromnetz eingespeist. Der Anteil von Windkraft an der gesamten Stromeinspeisung lag damit bei 9,6 Prozent.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Daten mitteilt, lag der Anteil damit knapp über dem des ersten Halbjahres 2021 (damals: 9,3 Prozent). Windkraft ist damit in NRW für mehr als die Hälfte (51,2 Prozent) der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energieträgern (11 045 GWh) verantwortlich. Die Gesamteinspeisung von Strom belief sich in der ersten Jahreshälfte 2022 insgesamt auf 58 612 Gigawattstunden und war damit erstmals wieder höher als vor der Corona-Pandemie (2019: 56 474 GWh).

Nordrhein-westfälischer Strom aus Windkraft hatte im ersten Halbjahr 2022 einen Anteil von 8,3 Prozent am insgesamt bundesweit eingespeisten Strom aus Windkraft. Bei der gesamten Stromeinspeisung hatte Strom aus NRW dagegen einen Anteil von 22,2 Prozent am Bundeswert.

Anteile der Windkraft an der gesamten Netzeinspeisung in NRW
JahrAnteile
in Prozent
20186,5 %
20199,5 %
202014,4 %
20219,3 %
2022 (vorläufig)9,6 %
Daten der Grafik als Tabelle

Im Jahr 2021 verteilten sich die Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen räumlich ungleichmäßig innerhalb des Landes. Die höchste Zahl von Windkraftanlagen je 1 000 Einwohner gab es im Münsterland, in Südwestfalen und in der Eifel. Die Gemeinde Lichtenau im Kreis Paderborn hatte den höchsten Wert aller Gemeinden des Landes mit 17,2 Windkraftanlagen je 1 000 Einwohner. In 69 NRW-Gemeinden gibt es keine Windkraftanlagen. Die Windkraftanlagen je 1 000 Einwohner sind im Internet in einer interaktiven Karte visualisiert.

Windkraftanlagen je 1000 Einwohner*innen in NRW 2021

Die Entwicklung des Ausbaus der Windkraftanlagen veranschaulicht die ständig steigende Zahl von Windkraftanlagen in NRW – insbesondere ab dem Jahr 2000 – sowie die zunehmende Leistung der installierten Anlagen im Zeitverlauf. Auf der Internetseite werden diese Entwicklungen als Animation in einer Karte dargestellt.

Windkraftanlagen in NRW nach installierter Leistung

Weitere Informationen zum Thema Windkraft und Energiewende in Nordrhein-Westfalen stehen Ihnen im Energieatlas NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zur Verfügung.

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden.

Weitere Informationen:

Daten zu den Windkraftanlagen in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens

Weitere Ergebnisse zum Thema Energie, wie z. B. die monatliche Netzeinspeisung nach Energieträgergruppen.

Der stumme Schrei nach Windrädern

Plakat am Ortseingang von Altenfeld (foto: zoom)

Schon viele Male bin ich an dem Plakat der Altenfelder Windkraftgegner*innen vorbeigefahren. Es müssen Gegner*innen der erneuerbaren Energien sein, denn die Befürworter*innen hängen bei uns keine Plakate auf.

Den Satz „Kein Anbau von Windrädern – Todesurteil für die Dörfer!“ kann man durchaus anders als wahrscheinlich beabsichtigt lesen: Wenn keine Windräder angebaut werden, bedeutet das das Todesurteil für unsere Dörfer!

Analog zu: Keine Rentenerhöhung – Armut für die Alten!

Das Todesurteil über den Fichtenwald ist jedenfalls schon gesprochen und zum Teil exekutiert.

Was kommt als nächstes?

Keine Verkehrswende – Mobilitätskollaps in Winterberg!

Keine Windenergie – Energiekatastrophe für uns alle!

Kein ökologischer Anbau – Todesurteil für die Landwirtschaft!

Keine Energiewende – Hitze- und Dürre auch im Hochsauerland!

Kein sanfter Tourismus – Todesurteil für unsere Skipisten!

Nun ja, so in der Art.



… aber die Windräder: Brilon – Stadt des Waldes

Der Wald stirbt, aber nicht wegen der Windräder. Hier auf der Radstrecke zwischen Altenbüren und Brilon. (foto: zoom)

Die Gewöhnung hat eingesetzt. Inzwischen verblüffen mich die gerodeten Waldflächen im Hochsauerland überhaupt nicht mehr. Der Klimawandel stört sich nicht an den gebetsmühlenartig vorgetragenen schiefen Argumenten der Windkraftgegner:innen.

Ich frage mich nur, was passieren muss, damit die Windkraftgegner:innen ihren überproportionalen Einfluss auf und in der Politik verlieren.

Ein paar Punkte, die mir beim Radfahren durch den Kopf gegangen sind:

1. Katzen, Autoverkehr und Glasscheiben töten den größten Teil der Vögel, nicht die Windräder.

2. Windräder senden wie jede technische Anlage Infraschall aus, aber der macht in der Dosis nicht krank. Wenn ihr in eurem PKW sitzt, seid ihr wesentlich mehr Infraschall ausgesetzt als ihn eine WKA aussendet.

3. Windräder „verschandeln“ nicht die Landschaft. „Verschandeln“ ist ein hoch emotionalisierender Begriff, der je nach Interesse auf beliebige Objekte gelenkt werden kann. Das Windrad „verschandelt“, aber die Autobahnbrücke bei Nuttlar ist ein faszinierendes Werk der Technik. Straßen, Autos, Firmengelände, Bauwerke, Skilifte, etc. „verschandeln“ selbstverständlich nicht, sondern tragen zu unserer Lebensqualität bei.

4. Der Klimawandel ist real und kann nur gestoppt werden, wenn wir schleunigst aus den fossilen Energien aussteigen.

5. Windräder sind ein Teil der Energiewende.

6. Ich mag Windräder, Skilifte verschandeln die Landschaft. (Ironie)

Drei Windenergieanlagen in Olsberg – Wulmeringhausen genehmigt.

Der Hochsauerlandkreis hat die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen in Olsberg – Wulmeringhausen (Mannstein I) genehmigt.

(Pressemitteilung HSK)

Der Genehmigungsbescheid und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit von Donnerstag, 23. Juni, bis Donnerstag, 7. Juli, bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Rathaus Olsberg

Bigger Platz 6, 59939 Olsberg
Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr,
Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr,
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr und
Freitag von 7:30 Uhr bis 13 Uhr. 
Für die Einsichtnahme wird eine vorherige telefonische Anmeldung bzw. eine Terminabsprache unter der Tel.-Nr. 02962/982-249 empfohlen.

Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig

Raum 2.25 (Besprechungsraum „Stüppel“), 2. Obergeschoss, Rathausplatz 1, 59909 BestwigMontag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
Montag bis Mittwoch von 14 Uhr bis 16 Uhr,
Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie
Freitag von 08:30 Uhr bis 13 Uhr.

Voraussetzung für den Einlass in das Verwaltungsgebäude der Gemeinde Bestwig ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Genehmigungsbehörde: Hochsauerlandkreis

Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz
Zimmer 235, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12 Uhr, sowie Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14 Uhr bis 15:30 und Dienstag von 14 Uhr bis 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter 02961/94-3155

Internet-Seite des Hochsauerlandkreises

Darüber hinaus kann der Genehmigungsbescheid auf der Internet-Seite des Hochsauerlandkreises (http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/bauen_wohnen_kataster/bauen_wohnen/Bekanntmachungen_oeff.php) und im UVP-Portal www.uvp-verbund.de/startseite in der Zeit vom 23.06.2022 bis zum 07.07.2022 eingesehen werden.

Öffentliche Beteiligung: Windenergieanlagen Meschede-Remblinghausen

Windräder
Windräder in Norddeutschland (symbolfoto: zoom)

Hochsauerlandkreis/Meschede. Die ABO Wind AG hat die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen im Stadtgebiet Meschede (Windpark Remblinghausen Süd) beantragt.

Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen haben bereits im Jahr 2016 ausgelegen. Nachdem die Antragstellerin nunmehr überarbeitete Unterlagen eingereicht hat, wird der Antrag erneut ausgelegt.

Die Unterlagen für den Antrag der ABO Wind AG liegen in der Zeit von Dienstag, 22. März 2022, bis Montag, 25. April 2022, an den folgenden Stellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht aus:

  • Stadtverwaltung Meschede (Technisches Rathaus), Zimmer 102, Sophienweg 3, 59872 Meschede
  • Gemeindeverwaltung Eslohe, Zimmer 27 (Sitzungssaal der Gemeinde Eslohe), Schultheißstraße 2, 59889 Eslohe
  • Stadtverwaltung Schmallenberg, Bauordnungsamt, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg
  • – Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz des Hochsauerlandkreises, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon

Für den Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden gelten aktuell die 3G-Regeln.

Weiterhin ist der Genehmigungsantrag auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff) und im UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/startseite abrufbar. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich Mittwoch, 25. Mai 2022, schriftlich oder elektronisch erhoben werden.

Spritpreise und überhaupt

Heute zwischen Bremke und Eslohe (foto: zoom)

Als begeisterter Radfahrer konnte ich die Säule mit den Spritpreisen nicht rechts liegen lassen. Müsliriegelst du schon oder tankst du noch?

Mir haben heute für knapp 90 Kilometer ein Apfel, ein Schwarzbrot und eine Tasse Strom gereicht.

Meine Schadenfreude ist nicht ganz echt, denn ich habe erst kürzlich meinen alten Toyota durch den TÜV bringen lassen. Wege im Sauerland nur mit dem Fahrrad bzw. ohne Auto zurückzulegen, kann ich mir nicht vorstellen.

Für das Alltagsradeln gibt es oft keine oder nur schlechte Radwege, die Straßen sind eng, der Autoverkehr ist gefährlich.

Der öffentliche Personennahverkehr ist teuer und sehr lückenhaft.

Die Politik lässt vieles schleifen oder hintertreibt die Energie- und Verkehrswende. Wie hießen noch die beiden Versager der Merkel-Ära? Peter Altmaier? Andreas Scheuer?

Die Ampel-Regierung kneift beim Tempolimit, obwohl sich damit große Mengen CO2 einsparen ließen.

Der Ausbau alternativer Energien hinkt gewaltig. Motto: Nach mir die Klimakatastrophe.

Die Wälder im Hochsauerland verschwinden in atemberaubender Geschwindigkeit, während auf den nach Gülle stinkenden Wiesen Protestplakate gegen die Errichtung von Windrädern seit Jahren gepflegt werden.

„Windindustrie in unseren Wäldern – Stoppt diesen Irrsinn – Verbrechen an Natur und Mensch“, schreit es mich auf der Strecke zwischen Siedlinghausen und Brunskappel an.

Wenn der heilige Zorn ins Irrationale führt. (foto: zoom)

Der Wald stirbt nicht wegen der Windräder auf den Höhen des Sauerlandes, Windenergie ist kein Irrsinn, sondern eine moderne Art der Energieumwandlung, schon lange kein Verbrechen, eher ein Versprechen auf saubere Zukunftsenergie.

Warum kommt das in den Köpfen nicht an?



Öffentliche Beteiligung: Windenergieanlagen Nuttlar und Antfeld

Windrad auf der Anhöhe bei Einhaus (archivfoto: zoom)

Hochsauerlandkreis/Bestwig/Olsberg. Die MW-Energie UG hat die Erteilung von zwei Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von jeweils einer Windenergieanlage im Gemeindegebiet Bestwig bzw. Stadtgebiet Olsberg beantragt.

Die Unterlagen für die Anträge der MW-Energie UG liegen in der Zeit von Donnerstag, 24. Februar, bis Donnerstag, 24. März 2022, an den folgenden Stellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht aus:

  • Gemeindeverwaltung Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig (Tel.: 02904/987-155, 02904/987-203 oder 02904/987-154),
  • Stadtverwaltung Olsberg, Bigger Platz 6, 59939 Olsberg (Tel.: 02962/982-249
  • Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz des Hochsauerlandkreises, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon (Tel.: 02961/94-3155).

Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Weiterhin sind die Genehmigungsanträge auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff) und im UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/startseite abrufbar. Einwendungen gegen die Vorhaben können bis einschließlich Montag, 25. April 2022, schriftlich oder elektronisch erhoben werden.

Öffentliche Beteiligung: Windenergieanlagen in Meschede – Remblinghausen. Aktuelle Infos am Montag im Bezirksausschuss Remblinghausen.

Windenergie bei Einhaus, nahe Remblinghausen (archivfoto: zoom)

Hochsauerlandkreis/Meschede. Die Firma Windpark Remblinghausen GmbH & Co. KG hat die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen im Stadtgebiet Meschede in der Gemarkung Remblinghausen und Meschede-Land beantragt.

(Pressemitteilung HSK um weitere Infos ergänzt)

Die Unterlagen für den Antrag der Windpark Remblinghausen GmbH & Co. KG liegen in der Zeit von Donnerstag, 09. September 2021, bis Freitag, 08. Oktober 2021, an den folgenden Stellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht aus:

  • Stadtverwaltung Meschede, Zimmer 102, Sophienweg 3, 59872 Meschede, (Tel.: 0291/205-0).
  • Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz des Hochsauerlandkreises, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, Tel.: 02961/94-3155).

Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Weiterhin ist der Genehmigungsantrag auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff) und im UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/startseite abrufbar.

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich Montag, 08. November 2021, schriftlich oder elektronisch erhoben werden.

Windkraft-Projekt bei Höringhausen: Aktuelle Infos im Bezirksausschuss Remblinghausen

In der öffentlichen Sitzung des Bezirksausschusses Remblinghausen am Montag, dem 13.9.2021, 17 – 20 Uhr, will der Träger des Projekts, das Unternehmen UKA (Meißen) über seine Pläne informieren. Ort ist der große Saal der Schützenhalle in Remblinghausen. Es gilt die 3-G-Regel: Geimpft/Genesen/Getestet (max. 48h).

Weitere Infos hierzu:

https://www.meschede.de/willkommen-in-meschede/newsmeldung/news/windkraft-projekt-bei-hoeringhausen-aktuelle-infos-im-bezirksausschuss-remblinghausen/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=fecbd1b19217c2a833b7a614fae31152

Öffentliche Beteiligung: Windenergieanlage in Brilon – Madfeld

Auf der A7 Richtung Hannover. Fahren, gucken, denken. (archivfoto: zoom)

Die Firma WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG hat die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage im Stadtgebiet Brilon in der Gemarkung Alme beantragt.

(Pressemitteilung HSK)

Die Unterlagen für den Antrag der WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG liegen in der Zeit von Donnerstag, 17. Juni, bis Montag, 19. Juli, an den folgenden Stellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht aus:

  • Stadtverwaltung Brilon, Zimmer 33, Amt Markt 1, 59929 Brilon (Tel.: 02961/794-150 )
  • Stadtverwaltung Bad Wünnenberg, Zimmer 02, Kirchstraße 10, 33181 Bad Wünnenberg (Tel.: 02953/709-63)
  • Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz des Hochsauerlandkreises, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon Tel.: 02961/94-3155)

Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Weiterhin ist der Genehmigungsantrag auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff) und im UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/startseite abrufbar.

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich Donnerstag, 19. August 2021, schriftlich oder elektronisch erhoben werden.