Eine Dienstaufsichtsbeschwerde als Fortsetzung: Der Prozess gegen Reinhard Loos – ein Lokalkrimi mit Pannen.

Im Juli diesen Jahres hatten wir über den Prozess gegen den Lokalpolitiker Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) berichtet.

Reinhard Loos wurde inzwischen freigesprochen. Die Beweise waren kläglich und mangelhaft. Ein Tankstellen-Video (s.o.) konterkarierte viele Aussagen der beteiligten Polizeibeamten.

Reinhard Loos gab sich mit dem Freispruch nicht zufrieden, sondern wollte Aufklärung darüber, wie die falschen Aussagen zustande gekommen waren.

Die Antworten von Polizei und Landrat waren lapidar (siehe hier und hier) und nach Ansicht des SBL-Politikers völlig unzureichend.

Vor zwei Tagen hat die Sauerländer Bürgerliste e. V.  eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leitung der Kreispolizeibehörde in Meschede gestellt.

Wir dokumentieren diese Dienstaufsichtsbeschwerde an den Innenminister des Landes NRW Herrn Ralf Jäger im Wortlaut:

„Dienstaufsichtsbeschwerde der Sauerländer Bürgerliste e.V. gegen die Leitung der Kreispolizeibehörde Meschede „Eine Dienstaufsichtsbeschwerde als Fortsetzung: Der Prozess gegen Reinhard Loos – ein Lokalkrimi mit Pannen.“ weiterlesen

Der Prozess gegen Reinhard Loos – ein Lokalkrimi mit Pannen.

Auf der Website der Sauerländer Bürgerliste (SBL) ist ein ausführlicher Bericht zum Prozess gegen  Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der SBL, erschienen. Wir dokumentieren diesen Bericht an dieser Stelle, weil er allemale sachlicher ist als der in Teilen diffamierende Artikel in der heutigen Ausgabe der Westfalenpost.

Den Leserbrief des Betroffenen hatten wir schon heute Morgen veröffentlicht.

Wenn die betroffene Partei in der Lage ist, sachbezogener zu berichten als die Lokalzeitung, dann stimmt etwas nicht in unsere Medienlandschaft. Die Leserinnen und Leser mögen sich selbst ein Bild machen.

Update: den im Text verlinkten Film (s.u.) haben wir auf Youtube gefunden

Am gestrigen Donnerstag fand ein denkwürdiger Strafprozess beim Amtsgericht Brilon sein Ende. Seit fast einem Jahr lief dort ein Verfahren, das von der Leitung der Kreispolizeibehörde Meschede gegen SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos eingeleitet worden war.

Auslöser war ein Bagatellunfall auf dem Gelände einer Tankstelle in Brilon gewesen, der sich am 14. Februar 2012 ereignet hatte. Beteiligt war der Sohn von Reinhard Loos. Er rief seinen Vater an, damit dieser ihn – wie früher schon bei anderen Anlässen – als Rechtsbeistand unterstützte. Jeder Beschuldigte hat laut Strafprozessordnung das Recht, in jeder Phase einen Rechtsbeistand zu konsultieren, auch schon vor der ersten polizeilichen Vernehmung. Obwohl sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft später ausdrücklich feststellten: „Die von Herrn Loos in dem Zusammenhang vorgetragene Interessenvertretung für seinen Sohn als Rechtsbeistand ist legitim“, verhinderten die an der Unfallstelle anwesenden Polizeibeamten jedes Gespräch zwischen Reinhard Loos und seinem Sohn. Eine dagegen am 19.02.2012 eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde ist nach etwa 17 Monaten immer noch unbeantwortet.

Schlimmer noch: Ein schwergewichtiger Polizeibeamter ging auf Reinhard Loos zu und stieß ihn mit beiden Armen so, dass er das Gleichgewicht verlor und zu Boden ging. Deswegen stellte Reinhard Loos Strafanzeige. Die „Ermittlungen“ stellte die Staatsanwaltschaft Arnsberg aber nach kurzer Zeit ein und lehnte die Eröffnung eines Verfahrens gegen den Polizeibeamten ab.

Statt dessen wurde nun die Leitung der Kreispolizeibehörde in Meschede aktiv. Sie stellte Strafanzeige gegen Reinhard Loos wegen „falscher Verdächtigung“. Die an der Unfallaufnahme beteiligten Polizeibeamten behaupteten als „Zeugen“ in ihren schriftlichen Aussagen, Reinhard Loos wäre der beteiligten Polizeibeamtin R. immer näher gekommen, auch als die bereits zurückgegangen sei, so dass sie sich bedrängt gefühlt habe. Daraufhin hätte der Polizeibeamte G. schützend seinen Arm zwischen sie und Reinhard Loos gelegt…

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg erstellte aufgrund der Strafanzeige der Kreispolizei einen Strafbefehl über 3.000 Euro, den das Amtsgericht Brilon unterschrieb und Reinhard Loos am 14.08.2012 zustellen ließ. Erst dadurch erfuhr er von dem gegen ihn eingeleiteten Verfahren.

Der Beschuldigte wurde von Polizei und Staatsanwaltschaft nie zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen gehört, er hatte keine Gelegenheit sich zur Sache zu äußern. Der Anspruch auf „rechtliches Gehör“ ist aber in der Strafprozessordnung garantiert. Wenn eine Staatsanwaltschaft diesen obligatorischen Schritt ignoriert, ist das in einem demokratischen Rechtsstaat sehr bedenklich.

Gegen den Strafbefehl legte Reinhard Loos am 16.08.2012 fristgerecht Einspruch ein. Im September nahm er Akteneinsicht und entdeckte dabei auch eine CD, auf der eine Videoaufnahme sein sollte. Zwar behaupteten sowohl die Polizei als auch die Generalstaatsanwaltschaft in ihren in den Akten enthaltenen Stellungnahmen, der Vorgang sei auf dem Video nicht zu sehen. Das glaubte der Beschuldigte aber nicht. Nach vielen vergeblichen Versuchen gelang es ihm schließlich, in den Räumen des Gerichts auch das Video anzusehen, das auf dem Tankstellengelände aufgenommen worden war. Darin bestätigte sich der von ihm geschilderte Ablauf deutlich, ebenso wie die Unwahrheit der Aussagen der Polizeibeamten.

Erst am 18.02.2013 kam es zur ersten Hauptverhandlung, in der Reinhard Loos einen Ablehnungsantrag gegen die Richterin A. stellte. Es handelte sich um eine “Richterin auf Probe”, die jederzeit von ihrer vorgesetzten Dienststelle (Landgericht Arnsberg) hätte versetzt oder abgelöst werden können. Die Richterin erklärte in einer Stellungnahme z.B., sie hätte den von der Staatsanwaltschaft erstellten Strafbefehl nach „Inaugenscheinnahme der Videoaufzeichnung“ unterschrieben.

Der Ablehnungsantrag gegen die Richterin wurde zwar abgelehnt, aber trotzdem wurde die Richterin anschließend „ausgewechselt“. Nach fast 5 Monaten Unterbrechung wurde das Verfahren am 11.07.2013 fortgesetzt. Nun führte der Amtgserichtsdirektor S. selbst den Vorsitz. Auch der Staatsanwalt war jetzt ein anderer.

Im Verlauf der Verhandlung wurde dann das von den Überwachungskameras der Tankstelle aufgezeichnete Video vorgeführt.

Dort war deutlich zu sehen, dass erst die Polizeibeamtin R. und dann der schwergewichtige Polizeibeamte G. auf Reinhard Loos zuging. Aus der Bewegung heraus stieß G. beide Arme heftig gegen Reinhard Loos, der sich vorher nicht von der Stelle bewegt hatte. Nachdem sich der Staatsanwalt das Video ungefähr 20mal angesehen, den Richter lange Zeit ratlos angeschaut und einige hektische Telefonate geführt hatte, beantragte der Staatsanwalt selbst den Freispruch des Angeklagten. Die zahlreichen als Zeugen geladenen Polizeibeamten wurden nicht mehr vernommen.

Der Richter verkündete den Freispruch, entschuldigte sich beim Angeklagten für die Ermittlungsfehler der Polizei und stellte fest, das „hätte nicht passieren dürfen“.

Fortsetzung wird folgen …

Update: Leserbrief zu „Freispruch für Loos“ (WP Brilon vom 12.07.2013)

In unserem BriefkastenIn dem Bericht fehlt der Hauptgrund für den Ablehnungsantrag gegen die Staatsanwaltschaft Arnsberg: Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund der (unwahren) Behauptungen der Polizei einen Strafbefehl über 3.000 Euro gegen den Verfasser dieses Leserbriefs erstellt, ohne den Beschuldigten jemals gehört zu haben oder ihm Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Anspruch auf „rechtliches Gehör“ ist aber in der Strafprozessordnung garantiert. Wenn eine Staatsanwaltschaft diesen obligatorischen Schritt ignoriert, ist das in einem demokratischen Rechtsstaat sehr bedenklich.

Außerdem auffällig:

Laut Verfügung der Staatsanwaltschaft (!) musste deren Sitzungsvertreter vor dem Gerichtstermin Rücksprache mit Oberstaatsanwalt Wolff nehmen, deswegen ist es ausgeschlossen, dass Oberstaatsanwalt Wolff keinen Einfluss auf das bisherige Vorgehen der Staatsanwaltschaft hatte.

Und beim Amtsgericht Brilon lief das Verfahren fast ein Jahr lang; zum letzten Sitzungstermin wurde dann der Richter „ausgewechselt“, was sicherlich zur überfälligen Beendigung durch Freispruch beitrug.

Update (12.07.18.00):
Das aufklärende Video befand sich von Anfang an in den Akten der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts. Es wurde jedoch mehrfach behauptet, der strittige Vorgang sei auf dem Video nicht zu sehen. Die bisher zuständige Richterin hatte sogar schriftlich erklärt, dass sie den Strafbefehl über 3.000 Euro nach „Inaugenscheinnahme der Videoaufzeichnung“ unterschrieben hätte…

Reinhard Loos, Brilon

Ferienanlagen im Hochsauerlandkreis – Wie viele verkraftet das Sauerland?

Landal Ferienhaus im Bau
Landal Ferienhaus im Bau (archiv: zoom)

Ferienanlagen aller Arten schießen in vielen Regionen in Deutschland wie Pilze aus dem Boden. Das Sauerland macht da keine Ausnahme.

Das Debakel um den Schwimmbad- und Saunabereich vom Oversum zeigt aber leider schmerzlich, dass ein klangvoller Name, Vorschusslorbeeren, Minister und andere Promis und viel Tam Tam bei der Eröffnung absolut keine Erfolgs- und Langlebigkeits-garantie bedeuten. Nicht Träume, nein, Albträume sind in Winterberg wahr geworden und das in deutlich weniger Zeit als einem Jahr.

In Sundern-Amecke versucht eine neue Bürgerinitiative mit viel Energie und Einsatz ein weiteres „Ferienparadies-Fiasko“ zu verhindern. Wer sich für Ziele und Argumente der BI „Amecke 21“ interessiert, klicke bitte hier:
http://www.amecke21.de

Mögliches Ungemach, sprich der Bau eines weiteren Ferienparks droht auch in Andreasberg bei Bestwig. Ein niederländischer Investor will dort für 60 Millionen Euro bis zu 250 Ferienhäuser bauen.
Klick:
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/ferienpark-in-andreasberg-wird-gebaut-2014-sollen-die-ersten-haeuser-stehen-id7391217.html

Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) sieht den ungebremsten Trend zu immer noch mehr Sauerländer „Ferien-Destinationen“ kritisch und schickte dem Landrat am 08. April 2013 folgende Anfrage:

„Tourismus ist für das Sauerland seit Jahrzehnten von großer Bedeutung. Wir freuen uns darüber, dass zu allen Jahreszeiten Urlauber und Gäste das Sauerland besuchen, die die vielfältigen touristischen Angebote nutzen und so zum wirtschaftlichen Erfolg unserer Region beitragen.

Doch die Planung und Projektierung immer neuer Ferienanlagen und anderer touristischer Einrichtungen beobachten viele Menschen mit Sorge. Nicht erst der „Fall Oversum“ macht deutlich, zu welchen Problemen Überangebot und finanziell aus dem Ruder laufende Bauvorhaben und vollmundige Versprechen dubioser Investoren führen können, insbesondere im Rahmen von „PPP“-Projekten. Kritisch zu sehen sind auch Natur- und Flächenverbrauch.

Daher bitte ich folgende Fragen zu beantworten: „Ferienanlagen im Hochsauerlandkreis – Wie viele verkraftet das Sauerland?“ weiterlesen

Umleitung: Krisenzeiten – SPD-Krise, Medien-Krise, Justiz-Krise, aber auch ein Lichtblick mittendrin …

umleitung„SPD-Slogan nicht nachvollziehbar“: Nicht einmal im „angetrunkenen Zustand“ könne er sich vorstellen, dass die SPD mit einem Slogan von Leiharbeitsfirmen in den Wahlkampf ziehe, kritisiert der SPD-Sozialpolitiker Rudolf Dreßler … dradio

Sonntagsfrage April 2013: Koalition in allen Umfragen vorn … jurga

“Das Wir entscheidet”: SPD und Leiharbeitsfirma mit dem selben Slogan … ruhrbarone

Kritik an Kraft in der SPD: Der Kronprinz wird zum Thema … postvonhorn

65. Geburtstag der Grünen-Ikone: Joschka Fischer und das große Schweigen … nachdenkseiten

„Das Neue scheint immer das Wichtigste zu sein“: Philosophie-Professor Volker Gerhardt analysiert das politische Bewusstsein … taz

400 Mal Erbloggtes: Gefragte Themen von Lobby bis Abmahnung… erbloggtes

Tageszeitungslandschaft im Revier: Nun mogelt sich die WAZ auch durchs Vest Recklinghausen … revierpassagen

Brauns Ohrfeige für Journalisten: Manfred Braun, Geschäftsführer der Funke-Gruppe (ehemals WAZ-Gruppe) und damit einer der Chefs von drei Zeitungen und einem Zeitungszombie, hat den publizistischen Schlaumeier gespielt und Watschn an Journalisten verteilt … charly&friends

Vermögensbericht der EZB: Das “Dagobert Duck Syndrom” der deutschen Politik … wiesaussieht

PFT-Skandal und Einstellung des Gerichtsverfahrens: Umweltstrafrecht muss erneuert werden … neheimsnetz

PFT – Interview mit Reinhard Loos: „Halte Prozessende für einen Skandal“ … derWesten

PFT-Prozess:
Kapitulation der Justizbehörden … sbl

Soziales: Wie teuer darf ein Alg2-Empfänger wohnen?

ArtikelWordleBei der Bestimmung der angemessenen Wohnraumgröße für Empfänger von Sozialleistungen ist ab dem 01.01.2010 eine Wohnfläche von 50 qm für einen Ein-Personen-Haushalt zu berücksichtigen.

Tatsächlich ist aber vielen Menschen nicht der Wohnraum zugebilligt worden, der ihnen per Gesetz zusteht. Vielen wurden die Mietzahlungen gekürzt oder erst gar nicht ausgezahlt. Das Bundessozialgericht hat nun mit Urteil vom 16.05.2012 (B 4 AS 109/11 R) entschieden, dass die bisherige Vorgehensweise der Jobcenter und Sozialämter in NRW, die bei der Bemessung der Kosten für die Unterkunft lediglich 45 qm (plus 15 qm je weiterem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) zugrunde legten, rechtswidrig ist. Das bedeutet, Betroffene können Nachzahlungsanspruch auf ihnen vorenthaltene Mietkosten geltend machen.

Das zur Theorie.

Wie das Urteil in der Praxis umgesetzt wird, dazu stellte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 10.09.2012 eine Anfrage an den Landrat. Mit Datum vom 23.11.2012, also über 2 Monate später, kam die Antwort zur „Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts zu den Kosten der Unterkunft im HSK“.

Die SBL hatte die Verwaltung nach den Maßnahmen und Vorkehrungen gefragt, die der HSK trifft, um das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.05.2012 möglichst schnell umzusetzen.

Die Antwort klingt, wie könnte es auch anders sein, bürokratisch. Sie lautet komprimiert, Jobcenter und Sozialämter im HSK seien gehalten, die neuen Angemessenheitsgrenzen (bei den Mieten) entsprechend anzusetzen, auch für die Vergangenheit. Für den Leistungsträger im Rahmen des §§ 44 SGB X bestehe insoweit von Amts wegen eine Verpflichtung tätig zu werden. Eine rückwirkende Neufestsetzung (der Mietzahlungen) in bestandskräftigen Entscheidungen sei wegen der gesetzlichen Fristen längstens bis zum 01.01.2011 möglich.

Eine gesonderte Antragstellung durch die leistungsberechtigten BürgerInnen sei daher nicht erforderlich.

Auf die Frage der SBL, ob der HSK diejenigen, die Anspruch auf Nachzahlung der ihnen vorenthaltene Mietkosten haben, über die Möglichkeiten zur Geltendmachung ihrer Rechte informiert, wurde vom Jobcenter der Kreisverwaltung mit „entfällt“ beantwortet.

Der HSK reagierte aber zwischenzeitlich ganz praktisch und beauftragte das Unternehmen „Analyse und Konzepte“ aus Hamburg mit der Durchführung der Befragung zur „Mietwerterhebung im Hochsauerland 2012“. Mit der Bitte um die Beantwortung diverser Fragen hat dieses Unternehmen nun etliche potentielle Mieter im Hochsauerlandkreis angeschrieben.

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos reagierte daraufhin auch. Er stellte am 06.11.2012 per schriftlicher Anfrage 18 Fragen zur „Mietwerterhebung Hochsauerland 2012“ an den Landrat.

Beispielsweise möchte er erfahren, wie viele Personen angeschrieben wurden, wie die Auswahl der Adressen erfolgt ist, welche Kosten für die Erhebung und die Auswertung kalkuliert sind und warum die Kreisverwaltung den Weg der teuren Studie geht, anstatt die von den Sozialgerichten festgelegten Mieten zu akzeptieren.

Wie das „Hartz-Leben und –Wohnen“ im Hochsauerlandkreis in der Praxis aussieht, schildert ein sehr lesenswerter Bericht der IG Metall Arnsberg. „Bürokratie kontra Mensch“, so könnte die Überschrift lauten.

Klick:
http://www.igmetall-arnsberg.de/153-neues-aus-hartz-oder-warum-wir-im-hsk-einen-obmann-zu-hartz-iv-brauchen.html

Viele Fragen zur Umsetzung der Inklusion im Hochsauerlandkreis

In unserem BriefkastenAufgabe des Hochsauerlandkreises als Schulträger ist es, die Inklusion im Bereich Schule umzusetzen. Doch was ist Inklusion?

„Aktion Mensch“ beantwortet die Frage so: „Jeder Mensch erhält die Möglichkeit, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen – und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten,
ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter.“

Der Rat der Stadt Bonn beauftragte am 08.07.2010 in einem einstimmigen Beschluss die Stadtverwaltung, „einen Aktionsplan zur vorschulischen, schulischen und außerschulischen Inklusion zu entwickeln, der – unter Berücksichtigung eines umfassenden Inklusionsbegriffs (u.a. Behinderung, Migration, Soziale Herkunft) und orientiert an der gesamten Bildungsbiographie von Kindern und Jugendlichen das Ziel haben soll den betroffenen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu mehr Regeleinrichtungen zu verschaffen und Brüche in der Bildungsbiographie vermeiden zu helfen, insbesondere bei den Übergängen in die Kita, von der Kita in die Grundschule, von der Grundschule in die weiterführende Schule und von der Schule in den Beruf.“

Wie weit sind wir im Hochsauerlandkreis mit der Umsetzung der Inklusion?

Dazu stellte das Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), dem Landrat am 20.11.2012 diese Fragen: „Viele Fragen zur Umsetzung der Inklusion im Hochsauerlandkreis“ weiterlesen

Flughafen Paderborn-Lippstadt weiter in Verlustzone?

In den letzten Jahren wurden einige Flüge vom und zum Flughafen Paderborn-Lippstadt gestrichen. Nach Pressemeldungen wies das Fluggastaufkommen bereits im Jahr 2011 eine negative Tendenz auf, die sich im I. Quartal 2012 verstärkt hat.

Im April 2013 soll der Flughafen Kassel-Calden in Betrieb gehen. Es ist zu befürchten, dass durch den neuen Konkurrenz-Flughafen die Passagierzahlen beim Flughafen Paderborn-Lippstadt weiter einbrechen.

Daher bittet Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste den Landrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie hoch waren die Passagierzahlen in Paderborn-Lippstadt in den Jahren 2008 bis 2011 und in den ersten drei Quartalen dieses Jahres?
  • In welcher Höhe wurden im letzten und in diesem Jahr für den Flughafen Paderborn-Lippstadt tatsächlich Investitionen getätigt und wofür? (Bitte um Nennung der Summe der Investitionen insgesamt und den Anteil des Hochsauerlandkreises an der Finanzierung, sei es durch Kapitalerhöhung, Gesellschafterdarlehen, Verzicht auf Gewinnbeteiligung, erhöhte Verlustbeteiligung oder auf andere Art und Weise)
  • Erscheint die vor einigen Monaten zwischen der Gesellschaftern vereinbarte Verlustobergrenze von 1,25 Mio Euro pro Jahr nach wie vor realistisch?
  • Gibt es bei einem oder mehreren der anderen Gesellschafter des Flughafens aktuelle Tendenzen,sich aus der Finanzierung zurückzuziehen oder sie einzuschränken? Wenn Ja, welche und beim wem? Welche Folgen würden sich daraus für den Hochsauerlandkreis ergeben?

Der Beteiligungsbericht des Hochsauerlandkreises ist online.

Meschede. Der Beteiligungsbericht des Hochsauerlandkreises (HSK) ist sehr wichtig für die Transparenz. Er schafft den Überblick, an welchen Gesellschaften (und mit welchem Betrag) der Kreis beteiligt ist, was diese tun und wie die Ergebnisse ausfallen. Besonders interessant sind beispielsweise die Berichtsinhalte zu Radio Sauerland, RWE und zum Flughafen Paderborn.

„Aus Gründen der besseren Transparenz publizieren zahlreiche Landkreise, Städte und Gemeinden ihre Beteiligungsberichte im Internet“, schrieb Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 03. Juli 2012 an den Landrat.

Er wies darauf hin, dass der Kreisdirektor des HSK in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus am 18. Juni 2012 auf seine ausdrücklich auf das Internet und das Beispiel anderer Kreise und Gemeinden bezogene Frage zugesagt habe, den aktuellen Beteiligungsbericht des HSK in dieser Form zu veröffentlichen.

Nachdem Loos jedoch aus der Kämmerei die Auskünfte gehört hatte, dass lediglich ein Hinweis im Amtsblatt vorgesehen sei und, dass der Beteiligungsbericht beim Kämmerer einsehbar sei, schickte das SBL-Kreistagsmitglied folgende Anfrage an den Landrat:

1. Wann und in welcher Form wird der Beteiligungsbericht 2010 veröffentlicht?

Falls dieser Bericht nicht auf den Internetseiten des HSK einsehbar sein soll:

2. Warum unterstützen Landrat und Verwaltung nicht diese transparente und anderenorts vielfach übliche Form der Veröffentlichung?

3. Warum wird die Zusage des Kreisdirektors nicht eingehalten?
Siehe dazu auch: http://sbl-fraktion.de/?p=2235

Der Landrat bzw. die Verwaltung antwortete mit Datum vom 19. Juli 2012 und verwies auf die Kreisordnung. Da stehe u.a.: „Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.“ Den Gemeinden bzw. dem Kreis bliebe es überlassen, in welcher Weise sie bzw. er informiert. Es werde in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes für den Hochsauerlandkreis auf die Veröffentlichung des Beteiligungsberichts 2010 hingewiesen. Die Veröffentlichung erfolge im Internet auf der Homepage des Hochsauerlandkreises www.hochsauerlandkreis.de im Bereich Bürgerservice – Allgemeine Informationen – Finanzen/Haushalt.

Und siehe: er ist da, der Beteiligungsbericht 2010. Hier sind die 168 Seiten zu finden.

Wer keinen Internet-Anschluss hat, kann den Bericht im Fachdienst „Finanzwirtschaft“ im Kreishaus in Meschede einsehen. Darauf weist die Kreisverwaltung ebenfalls in ihrem Antwortschreiben vom 19. Juli 2012 hin.

Frankenberger Christdemokraten: “nur Probleme” durch Bahnstrecke?

Autor Reinhard Loos, SBL-Kreistagsmitglied (foto: loos)
Autor Reinhard Loos, SBL-Kreistagsmitglied (foto: loos)

Fast alle Parteien haben mittlerweile erkannt, wie wichtig Bahnanschlüsse für die zukünftige Mobilität sind. Erinnert sei hier nur an die immer weiter steigenden Benzinpreise, an die wachsende CO2-Belastung und an die deutlich zunehmende Alterung der Bevölkerung.

Bei der CDU im Nachbarkreis Waldeck-Frankenberg scheint es jedoch noch ein größeres Erkenntnisdefizit zu geben. Die Aussichten für die Reaktivierung der 31 km langen Schienenstrecke zwischen Korbach und Frankenberg sind mittlerweile gut. Dadurch würde sich auch für das östliche Sauerland eine direkte Verbindung von Brilon nach Marburg und Frankfurt a.M. ergeben.

Doch die Frankenberger Christdemokraten stehen den Plänen und Diskussionen um eine Reaktivierung der Bahnstrecke von Frankenberg nach Korbach sehr kritisch gegenüber. In einer Mitgliederversammlung forderte der stellvertretende Vorsitzende der Frankenberger CDU Rampe jetzt den CDU-Kreisvorsitzenden Armin Schwarz auf, seinen Einfluss als Landtagsabgeordneter zu nutzen, um eine Reaktivierung zu verhindern: „Regelmäßig durch Frankenberg fahrende Züge bringen nur Probleme für unsere Stadt. Vor allem beim Verkehrsfluss.“

Aber auch die Lärmbelästigung in der Innenstadt und den an den Bahnstrecke anliegenden Stadtteilen würden steigen, meint Thomas Rampe – „möglicherweise durch verstärkt auftretenden Güterverkehr.“

Ähnlich äußerte sich auch der angesprochene Landtagsabgeordnete Armin Schwarz aus Bad Arolsen: Bei einem Investitionsvolumen von 14 Millionen Euro sei eine Reaktivierung höchst kritisch zu bewerten, sagte Schwarz.

Den CDU-Politikern scheint nicht bewußt zu sein, welche Unsummen gleichzeitig für den Straßenbau ausgegeben werden sollen. Das wird z.B. am Montag im Wirtschaftsausschuss des HSK ein Thema sein; wir kommen darauf noch zurück.

Der ganze Artikel über die bemerkenswerten Ansichten der CDU im Nachbarkreis ist hier zu lesen.