In dem Bericht fehlt der Hauptgrund für den Ablehnungsantrag gegen die Staatsanwaltschaft Arnsberg: Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund der (unwahren) Behauptungen der Polizei einen Strafbefehl über 3.000 Euro gegen den Verfasser dieses Leserbriefs erstellt, ohne den Beschuldigten jemals gehört zu haben oder ihm Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Anspruch auf „rechtliches Gehör“ ist aber in der Strafprozessordnung garantiert. Wenn eine Staatsanwaltschaft diesen obligatorischen Schritt ignoriert, ist das in einem demokratischen Rechtsstaat sehr bedenklich.
Außerdem auffällig:
Laut Verfügung der Staatsanwaltschaft (!) musste deren Sitzungsvertreter vor dem Gerichtstermin Rücksprache mit Oberstaatsanwalt Wolff nehmen, deswegen ist es ausgeschlossen, dass Oberstaatsanwalt Wolff keinen Einfluss auf das bisherige Vorgehen der Staatsanwaltschaft hatte.
Und beim Amtsgericht Brilon lief das Verfahren fast ein Jahr lang; zum letzten Sitzungstermin wurde dann der Richter „ausgewechselt“, was sicherlich zur überfälligen Beendigung durch Freispruch beitrug.
Update (12.07.18.00):
Das aufklärende Video befand sich von Anfang an in den Akten der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts. Es wurde jedoch mehrfach behauptet, der strittige Vorgang sei auf dem Video nicht zu sehen. Die bisher zuständige Richterin hatte sogar schriftlich erklärt, dass sie den Strafbefehl über 3.000 Euro nach „Inaugenscheinnahme der Videoaufzeichnung“ unterschrieben hätte…
Reinhard Loos, Brilon
Herr Loos, ich gratuliere Ihnen zu Ihrem Durchhaltevermögen und somit zum Freispruch. Genau dass, was Sie hier ansprechen fehlt in dem Artikel und der Verfasser hätte vielleicht mit den letzten Sätzen beginnen müssen und sich somit tendenziöse Worte wie „beharken“, juristische Spitzfindigkeiten“, „weitschweifig“ , „Geplänkel“ usw. sparen können. Wenn ich es richtig intepretiere handelt es sich bei dem Artikel um einen Bericht und nicht um einen Kommentar. Ansonsten Kopfschüttel was momentan mit Pressefreiheit und Meinungsfreiheit in diesem Land passiert. Und, der Richter hat recht: Es ist nicht schlecht ein schwieriger Zeitgenosse zu sein, besser als angepasst und stromlinienförmig. Das würde diesen Herrschaften gut in den Kram passen. Alles Gute !
@ Reinhard Loos:
Konnte beim Lesen der WP heute früh nur ungläubig mit dem Kopf schütteln. Ihre Ausdauer und Ihr Durchhaltewille sind bewundernswert, ebenso wie Ihr Mut sich selbst zu verteidigen und Ihren Standpunkt vor dem Richter in aller Breite zu vertreten.
Welche Hintergründe diese Polizei- und Justizposse hat ist jedem kritischen Beobachter des Zeitgeschehens allzu offenkundig. Viel zu viele Politiker sind mit ähnlichen Methoden auf Linie gebracht oder mundtot gemacht worden.
Sie treten offensichtlich den richtigen Leuten auf die Füße und lassen sich nicht unterkriegen. Entsprechend werten wir diesen Vorfall als sicheren Beweis, dass Sie die Interessen Ihrer Wähler nach bestem Wissen und Gewissen vertreten.
Videos mit Polizisten drauf haben anscheinend die Neigung zu verschwinden: https://www.taz.de/Polizeiuebergriff-in-Bremen/!119712/
Der WP-Artikel macht einen sprachlos. Völlig distanzlos schreibt diese Zeitung regelmäßig über jede CDU- Aktivität und in diesem Fall nun wird jemand zunächst zu Unrecht angezeigt, anschließend freigesprochen und dann tritt die Zeitung nochmals nach.
Aus dem freigesprochenen Loos wird in der Überschrift wieder der ‚Angeklagte‘. Auf die wertend, despektierliche Beschreibung von Loos Verhalten hat @nofretete bereits hingewiesen. Die Bildauswahl ist ebenfalls parteilich – gegen den Freigesprochenen. Da wird ein kleines, nicht sehr vorteilhaftes Bild mitten in den Artikel eingepasst. Seriös wirkt es nicht und soll es wohl auch nicht.
Einer freien Presse ist diese propagandistische Berichterstattung, die den (politischen) Gegner diskreditiert und die öffentliche Meinung manipulieren soll unwürdig.