Viele Fragen zur Umsetzung der Inklusion im Hochsauerlandkreis

In unserem BriefkastenAufgabe des Hochsauerlandkreises als Schulträger ist es, die Inklusion im Bereich Schule umzusetzen. Doch was ist Inklusion?

„Aktion Mensch“ beantwortet die Frage so: „Jeder Mensch erhält die Möglichkeit, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen – und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten,
ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter.“

Der Rat der Stadt Bonn beauftragte am 08.07.2010 in einem einstimmigen Beschluss die Stadtverwaltung, „einen Aktionsplan zur vorschulischen, schulischen und außerschulischen Inklusion zu entwickeln, der – unter Berücksichtigung eines umfassenden Inklusionsbegriffs (u.a. Behinderung, Migration, Soziale Herkunft) und orientiert an der gesamten Bildungsbiographie von Kindern und Jugendlichen das Ziel haben soll den betroffenen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu mehr Regeleinrichtungen zu verschaffen und Brüche in der Bildungsbiographie vermeiden zu helfen, insbesondere bei den Übergängen in die Kita, von der Kita in die Grundschule, von der Grundschule in die weiterführende Schule und von der Schule in den Beruf.“

Wie weit sind wir im Hochsauerlandkreis mit der Umsetzung der Inklusion?

Dazu stellte das Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), dem Landrat am 20.11.2012 diese Fragen:

1. Laut Beschluss in der HVB-Konferenz vom 02.05.2012 sollte eine kommunal übergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet werden.

a) Aus welchen Personen setzt sich die Arbeitsgruppe zusammen?
b) Wie oft tagte die Gruppe?
c) Zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?

2. Welche Planungen zur Umsetzung der Inklusion verfolgt die Kreisverwaltung derzeit für die einzelnen Förderschulen des HSK (mit der Bitte um Antwort je Schule)?

3. Wann sollen die Planungen im Schulausschuss vorgestellt und beraten werden?

4. Wann und in welcher Form sollen SchülerInnen, LehrerInnen und die Öffentlichkeit über die Umsetzung der Inklusion informiert werden?

5. Welche personellen Ressourcen der Förderschulen sollen in die Regelschulen mit übergehen?

6. Welches Konzept wurde im HSK für den Einsatz von Schulsozialarbeitern erarbeitet? Wie soll es umgesetzt werden?

7. Ist geplant, eine/n oder mehrere Inklusionsbeauftragte zu ernennen? Wenn nein, warum nicht?

8. In welchen Zeitabständen wird die Verwaltung über die Umsetzung
des Inklusionsplans berichten?

Noch ein aktueller Nachtrag:

In einer Stellungnahme des DGB Bezirk NRW und des GEW Landesverbandes NRW zum Referentenentwurf für das „Erste Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen“ heißt es in einem Eintrag vom 12.11.2012 auf den Internetseiten von “Inklusion/Integration Köln“:

„Sowohl für den DGB als auch für die GEW ist die Umsetzung der Inklusiven Bildung im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen als „umfassend“ und „weitgehend“ zu verstehen:

Das System Schule müsse sich an die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler anpassen. Dementsprechend reiche es nicht aus, lediglich die sonderpädagogische Förderung neu zu organisieren und diese zur Aufgabe der allgemeinbildenden Schulen zu machen; stattdessen sei eine Veränderung des gegliederten deutschen Schulsystems vonnöten, da diese Selektion dem Grundgedanken der Inklusion widerspreche. In diesem Zusammenhang wird auch bemängelt, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der gymnasialen Oberstufe im Gesetzentwurf mit keinem Satz erwähnt wird.“