AfA-Hochsauerlandkreis begrüßt Urteilsspruch des BAG Erfurt

In unserem BriefkastenErfurt/Meschede. (afa_pm) Mit dem Urteilsspruch des BAG -Bundesarbeitsgerichts Erfurt- erhofft sich die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im SPD-Unterbezirk Hochsauerlandkreis mehr Mitbestimmung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kirchlichen Einrichtungen.

„Wenn diakonische Einrichtungen wie normale Wirtschaftsunternehmen am Markt agieren, müssen sie sich auch den gleichen Regeln unterwerfen. Dazu gehört auch das Recht der Beschäftigten auf Tarifverträge und das Recht auf Streik, um diese Verträge durchsetzen zu können“, so die stellvertredenden Unterbezirksvorsitzenden der AfA – Hochsauerlandkreis, Werner Merse und Sascha Beele.

Neben der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht sich auch die AfA – Hochsauerlandkreis in Ihrem Bestreben nach einem Streikrecht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Urteilsfindung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen bestätigt und verweist auf ihren eingebrachten Antrag „Neuordnung und Stärkung der Arbeitnehmerrechte von Beschäftigten in den kirchlichen Einrichtungen – Abschaffung von kirchlichen Privilegien“, welcher zuletzt auf dem ordentlichen Landesparteitag der NRWSPD am Samstag, den 29. September 2012 in Münster eingebracht und auch kontrovers diskutiert wurde. Der Antrag wurde mit sehr großer Mehrheit an die SPD-Bundestagsfraktion abgegeben.

Rückblickend betrachtet hat sich die AfA-Hochsauerlandkreis maßgeblich für eine Neuordnung und Stärkung der Arbeitnehmerrechte von Beschäftigten in den kirchlichen Einrichtungen eingesetzt, welches sie zuletzt mit Einbringung des Antrages auf dem ordentlichen Landesparteitag der NRWSPD in Münster nochmals deutlich unterstreichen konnte.

Weiter freuen sich die Verantwortlichen der AfA-HSK natürlich, dass die Bestrebungen in dieser Thematik erste Früchte tragen und das BAG Erfurt nachweislich die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den kirchlichen Einrichtungen stärkt. Dennoch bleiben wir hier weiter am Ball, da die Abschaffung / Neuordnung der durch Gesetz basierenden kirchlichen Privilegien gemäß den Artikeln 137 Abs. 3 WRV und Artikel 140 GG, welche ferner durch entsprechenden Gesetzeserlass neuzuordnen bzw. abzuschaffen sind.

Diese Maßgabe findet in unserem Bestreben weiterhin eine hohe Priorität, da mit Urteilsspruch des BAG Erfurt zumal erst eine erste Grundsatzentscheidung, dem Streikrecht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter juristisch platziert worden ist.

Denn in Summe geht es um die Forderung einer allgemeinverbindlichen Anerkennung des Betriebsverfassungsgesetzes in beiden kirchlichen Einrichtungen, sowie ein durch Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) abgeleitetes Streikrecht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den kirchlichen Betrieben.

Die oft zitierte Thesenaufstellung seitens kirchlicher Vertreter ist schlichtweg falsch, welche die Behauptung aufstellt, dass die Nichtgeltung des Betriebsverfassungsgesetzes verfassungsrechtlich geboten sei.

Eine Sonderstellung darf es hier aus Sicht der AfA-Hochsauerlandkreis nicht geben, da bereits in der Weimarer Zeit um 1920 ein Betriebsrätegesetz (ähnlich dem heutigen Betriebsverfassungsgesetz) gab, welches für die Kirchen und ihre Einrichtungen galt. Das heißt, dass Art. 137 Abs. 3 WRV (Weimarer Reichsverfassung) und das dama­lige Betriebsrätegesetz gleichzeitig galten. Dann ist dies nach meiner Rechtsauffassung selbstverständ­lich auch noch heute verfassungsrechtlich erlaubt.

Erst unter der Adenauer-Regierung im Nachkriegsdeutschland wurde die Nichtgeltung des Betriebsverfassungsgesetzes eingeführt. Das kann und muss man in der Sache und zum Wohle der dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer korrigieren.

Abschließend betrachtet können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen, auf die Koalitionsfreiheit und damit auf das Streikrecht berufen, weil der Dritte Weg unzureichend ist“, so der Unterbezirksvorsitzende der AfA-Hochsauerlandkreis, Ralf Wiegelmann in Meschede.

Weitere Informationen zur AfA – Hochsauerlandkreis immer aktuell unter www.afa-hsk.de oder unter der Facebook-Seite „AfA-Hochsauerlandkreis“.

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