Der Prozess gegen Reinhard Loos – ein Lokalkrimi mit Pannen.

Auf der Website der Sauerländer Bürgerliste (SBL) ist ein ausführlicher Bericht zum Prozess gegen  Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der SBL, erschienen. Wir dokumentieren diesen Bericht an dieser Stelle, weil er allemale sachlicher ist als der in Teilen diffamierende Artikel in der heutigen Ausgabe der Westfalenpost.

Den Leserbrief des Betroffenen hatten wir schon heute Morgen veröffentlicht.

Wenn die betroffene Partei in der Lage ist, sachbezogener zu berichten als die Lokalzeitung, dann stimmt etwas nicht in unsere Medienlandschaft. Die Leserinnen und Leser mögen sich selbst ein Bild machen.

Update: den im Text verlinkten Film (s.u.) haben wir auf Youtube gefunden

Am gestrigen Donnerstag fand ein denkwürdiger Strafprozess beim Amtsgericht Brilon sein Ende. Seit fast einem Jahr lief dort ein Verfahren, das von der Leitung der Kreispolizeibehörde Meschede gegen SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos eingeleitet worden war.

Auslöser war ein Bagatellunfall auf dem Gelände einer Tankstelle in Brilon gewesen, der sich am 14. Februar 2012 ereignet hatte. Beteiligt war der Sohn von Reinhard Loos. Er rief seinen Vater an, damit dieser ihn – wie früher schon bei anderen Anlässen – als Rechtsbeistand unterstützte. Jeder Beschuldigte hat laut Strafprozessordnung das Recht, in jeder Phase einen Rechtsbeistand zu konsultieren, auch schon vor der ersten polizeilichen Vernehmung. Obwohl sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft später ausdrücklich feststellten: „Die von Herrn Loos in dem Zusammenhang vorgetragene Interessenvertretung für seinen Sohn als Rechtsbeistand ist legitim“, verhinderten die an der Unfallstelle anwesenden Polizeibeamten jedes Gespräch zwischen Reinhard Loos und seinem Sohn. Eine dagegen am 19.02.2012 eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde ist nach etwa 17 Monaten immer noch unbeantwortet.

Schlimmer noch: Ein schwergewichtiger Polizeibeamter ging auf Reinhard Loos zu und stieß ihn mit beiden Armen so, dass er das Gleichgewicht verlor und zu Boden ging. Deswegen stellte Reinhard Loos Strafanzeige. Die „Ermittlungen“ stellte die Staatsanwaltschaft Arnsberg aber nach kurzer Zeit ein und lehnte die Eröffnung eines Verfahrens gegen den Polizeibeamten ab.

Statt dessen wurde nun die Leitung der Kreispolizeibehörde in Meschede aktiv. Sie stellte Strafanzeige gegen Reinhard Loos wegen „falscher Verdächtigung“. Die an der Unfallaufnahme beteiligten Polizeibeamten behaupteten als „Zeugen“ in ihren schriftlichen Aussagen, Reinhard Loos wäre der beteiligten Polizeibeamtin R. immer näher gekommen, auch als die bereits zurückgegangen sei, so dass sie sich bedrängt gefühlt habe. Daraufhin hätte der Polizeibeamte G. schützend seinen Arm zwischen sie und Reinhard Loos gelegt…

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg erstellte aufgrund der Strafanzeige der Kreispolizei einen Strafbefehl über 3.000 Euro, den das Amtsgericht Brilon unterschrieb und Reinhard Loos am 14.08.2012 zustellen ließ. Erst dadurch erfuhr er von dem gegen ihn eingeleiteten Verfahren.

Der Beschuldigte wurde von Polizei und Staatsanwaltschaft nie zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen gehört, er hatte keine Gelegenheit sich zur Sache zu äußern. Der Anspruch auf „rechtliches Gehör“ ist aber in der Strafprozessordnung garantiert. Wenn eine Staatsanwaltschaft diesen obligatorischen Schritt ignoriert, ist das in einem demokratischen Rechtsstaat sehr bedenklich.

Gegen den Strafbefehl legte Reinhard Loos am 16.08.2012 fristgerecht Einspruch ein. Im September nahm er Akteneinsicht und entdeckte dabei auch eine CD, auf der eine Videoaufnahme sein sollte. Zwar behaupteten sowohl die Polizei als auch die Generalstaatsanwaltschaft in ihren in den Akten enthaltenen Stellungnahmen, der Vorgang sei auf dem Video nicht zu sehen. Das glaubte der Beschuldigte aber nicht. Nach vielen vergeblichen Versuchen gelang es ihm schließlich, in den Räumen des Gerichts auch das Video anzusehen, das auf dem Tankstellengelände aufgenommen worden war. Darin bestätigte sich der von ihm geschilderte Ablauf deutlich, ebenso wie die Unwahrheit der Aussagen der Polizeibeamten.

Erst am 18.02.2013 kam es zur ersten Hauptverhandlung, in der Reinhard Loos einen Ablehnungsantrag gegen die Richterin A. stellte. Es handelte sich um eine “Richterin auf Probe”, die jederzeit von ihrer vorgesetzten Dienststelle (Landgericht Arnsberg) hätte versetzt oder abgelöst werden können. Die Richterin erklärte in einer Stellungnahme z.B., sie hätte den von der Staatsanwaltschaft erstellten Strafbefehl nach „Inaugenscheinnahme der Videoaufzeichnung“ unterschrieben.

Der Ablehnungsantrag gegen die Richterin wurde zwar abgelehnt, aber trotzdem wurde die Richterin anschließend „ausgewechselt“. Nach fast 5 Monaten Unterbrechung wurde das Verfahren am 11.07.2013 fortgesetzt. Nun führte der Amtgserichtsdirektor S. selbst den Vorsitz. Auch der Staatsanwalt war jetzt ein anderer.

Im Verlauf der Verhandlung wurde dann das von den Überwachungskameras der Tankstelle aufgezeichnete Video vorgeführt.

Dort war deutlich zu sehen, dass erst die Polizeibeamtin R. und dann der schwergewichtige Polizeibeamte G. auf Reinhard Loos zuging. Aus der Bewegung heraus stieß G. beide Arme heftig gegen Reinhard Loos, der sich vorher nicht von der Stelle bewegt hatte. Nachdem sich der Staatsanwalt das Video ungefähr 20mal angesehen, den Richter lange Zeit ratlos angeschaut und einige hektische Telefonate geführt hatte, beantragte der Staatsanwalt selbst den Freispruch des Angeklagten. Die zahlreichen als Zeugen geladenen Polizeibeamten wurden nicht mehr vernommen.

Der Richter verkündete den Freispruch, entschuldigte sich beim Angeklagten für die Ermittlungsfehler der Polizei und stellte fest, das „hätte nicht passieren dürfen“.

Fortsetzung wird folgen …

28 Gedanken zu „Der Prozess gegen Reinhard Loos – ein Lokalkrimi mit Pannen.“

  1. Als Ergänzung zum Video hier noch die relevanten Aussagen der Beteiligten:

    Reinhard Loos in der am 14.02.2012 in der Polizeiwache Brilon aufgezeichneten Strafanzeige (etwa 7 Monate vor der erstmaligen Gelegenheit zum Ansehen des Videos):
    Als mein Sohn Georg „den Beamten … seinen Fahrzeugschein vorlegen sollte, legte er eine Kopie vor und wies darauf hin, dass das Original in seiner Wohnung in Münster sei.“
    Frau R. „erklärte, sie könne mit der Kopie nichts anfangen.
    Ich war dabei und wies darauf hin, dass der Kopie die Fahrgestellnummer zu entnehmen sei …
    Darauf ging der von mir beschuldigte Polizeibeamte unerwartet auf mich zu und stieß mich mit seinem Unterarm (ich weiß nicht ob links oder rechts) gegen meine Brust, sodass ich das Gleichgewicht verlor und zu Boden fiel.“

    Polizeibeamtin R am 15.02.2012: (das Video lag der Polizei seit 14.02.2012, 12 Uhr, vor!)
    „Als die Unterzeichnerin Herrn Georg Loos erklärte, dass sie mit dieser Kopie nichts anfangen kann und sie damit unbrauchbar für die Unfallaufnahme ist, kam Herr Reinhard Loos wieder auf die Unterzeichnerin zu und gab lautstark zu verstehen, dass diese Kopie auf jeden Fall ihre Gültigkeit hat.“
    POK G. „befand sich zu diesem Zeitpunkt direkt rechts neben der Unterzeichnerin.
    Herr Reinhard Loos ging sehr nah auf die Unterzeichnerin zu. Er kam immer näher. Die Unterzeicherin ging zwei Schritte nach hinten, um die nötige Distanz wieder herzustellen. Sie gab dem Herrn Reinhard Loos zu verstehen, dass er ihr nicht weiter näher kommen soll.
    Herr Reinhard Loos ging jedoch weiter auf die Unterzeichnerin zu.
    Daraufhin legte“ POK G. „den Arm zwischen die Unterzeichnerin und dem Herrn Reinhard Loos.
    Herr Reinhard Loos wurde dadurch leicht am Oberkörper berührt“ …
    POK G. „hatte den Arm nur zwischen Unterzeichnerin und Reinhard Loos gelegt, damit dieser nicht weiter auf die Unterzeichnerin zugehen kann.“

    Polizeibeamter G. am 26.06.2012:
    „Herr Loos entfernte sich dann noch einmal, allerdings nicht so weit weg wie vorher. Dann kam er aber erneut auf die Gruppe zu. Die Kollegin forderte ihn wiederum auf zu gehen. Herr Loos beachtet das aber nicht. Er ging immer weiter auf die Kollegin zu. Sie füllte sich nach meinem Empfinden bedrängt, da sie in dem Moment zwei Schritte rückwärts machte.
    Ich stand ebenfalls bei der Gruppe. Herr Loos ging weiter auf die Kollegin zu. Ich habe dann meinen rechten Arm ausgestreckt …
    (Beschreiben sie die Berührung noch einmal genau)
    Herr Loos ging in Richtung der Kollegin mit normalem Tempo. Dann berührte er mit seinem Oberkürper meinen ausgestreckten Arm und ließ sich sofort fallen. Ich selber habe mich gar nicht auf Herrn Loos zubewegt. Ich stand nur da und habe den Arm ausgestreckt“.

    Anmerkung:
    Es lohnt sich, in dem Video auf die tatsächlichen Laufwege zu achten und diese mit den Aussagen der Beteiligten zu vergleichen…

  2. @Reinhard
    Ich denke, dass hier wahrscheinlich ein „falscher“ Korpsgeist die Aussagen gebeugt hat.

    Ich kenne und schätze viele Polizisten und bin der Meinung, dass die Polizei ein großes Interesse daran haben muss, solche Vorfälle zu sanktionieren und sich nicht zum Handlanger irgendwelcher politischen Spielchen -hier im HSK- zu machen.

    Die Gewaltenteilung ist ein unbedingtes Fundament unserer Demokratie und ich hoffe, dass jede Polizistin und jeder Polizist seine/n Montesquieu kennt. http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung

    Immerhin habe ich jetzt schon zweimal mit den PolizistInnen zusammen in Düsseldorf demonstriert und ich möchte das auch weiterhin tun.

  3. Zunächst „Chapeau!“ in Richtung Reinhard Loos.

    Respekt gegenüber Staatsanwalt und Richter wg.:
    (…) Nachdem sich der Staatsanwalt das Video ungefähr 20mal angesehen, den Richter lange Zeit ratlos angeschaut und einige hektische Telefonate geführt hatte, beantragte der Staatsanwalt selbst den Freispruch des Angeklagten.(…) – (…) Der Richter verkündete den Freispruch, entschuldigte sich beim Angeklagten für die Ermittlungsfehler der Polizei und stellte fest, das „hätte nicht passieren dürfen“. (…)

    Was unter objektiver Bewertung der Fakten bei einem sauerländischen Amtsgericht geht, sollte auch bei nem bayerischen OLG bzgl. G. Mollath möglich sein:
    „das hätte nicht passieren dürfen“.
    Aber das ist ein Kapitel für sich … – vermutlich durch „Korpsgeist“ gesteuert?!

  4. Der Korpsgeist auf den der aufmerksame Beobachter des Zeitgeschehens @gp anspielt ist offensichtlich der des Nürnberger Rotarier-Clubs und des Nürnberger Golf-Clubs.

    Als ich vor Jahrzehnten in Brilon residierte gab es dort durchaus auch solche Vereinigungen und man trug mir mehrfach Mitgliedschaften an.
    Wenn also auch Fehlverhalten und Falschaussagen von Polizisten primärer Anstoß waren, so könnte ein ähnlicher Korpsgeist auf höheren Ebenen wie in Nürnberg im weiteren Verlauf durchaus einen steuernden Einfluss gehabt haben.

    Interessant erscheint mir insoweit die Frage, wie und warum das Video doch noch auftauchte und zur Verwertung gelangte. Immerhin ist es der einzige Schlüssel zum einem Tathergang, der politisch Interessierten einen immensen Hebel in die Hand gab.

  5. Und noch viel interessanter erscheint mir übrigens die Frage, mit wem ein grundsätzlich nur eingeschränkt weisungsgebundener Staatsanwalt während der Verhandlung „hektisch telefonieren“ muss, wenn doch der Amtsgerichtsdirektor sowieso den Vorsitz der Verhandlung führt und außerdem alle fraglichen Zeugen gleichfalls vor Ort und einer Befragung zugänglich sind. Mit der Polizeibehörde musste er das weitere Vorgehen in Richtung Freispruch jedenfalls nicht abstimmen.

    Manch einer telefoniert während langweiliger Verhandlungen ja mit seinen Freunden, um Golfpartien oder Rotariertreffen zu verabreden…

  6. Oder mit der Geliebten, weil er das ja von zu Hause aus nicht kann… Alles schon vorgekommen @Interessierter Bürger.
    Interessanter scheint unterdess die neue Meldung, dass Uli Hoeneß mit einem mildem Urteil und Bewährung rechnen kann. Das wissen sie jetzt schon, obwohl der Prozess erst im Herbst los geht.
    Während andere Menschen in diesem Land wegen einem Pfandbon über 2,…€ oder einem Brötchen vom Buffett (des e’h‘ in den Müll wandern sollte) ihren Job verlieren und ein Herr Mollath wegen der Aufdeckung von Tatsachen in die geschlossene Anstalt wanderte und sich Zug um Zug selbst wieder rauskämpfen muss… Obwohl mir das nicht oft passiert -aber hier fehlen mir die Worte !

  7. @nofrete et alii:

    Ich bin zur Zeit auch ziemlich sprachlos. Wenige BürgerInnen und Bürger des Hochsauerlandes hätten die Wucht eines solchen Angriffs kontern können.

    Erschreckend.

    Erschreckend auch die Berichterstattung der Westfalenpost. Ich bin immer noch -auch nach einem Tag- fassungslos über den diffamierenden Charakter des Artikels.

    So fassungslos und auch emotional aufgewühlt, dass ich es bis jetzt nicht schaffe, eine distanzierte Analyse des Artikels zu schreiben. Sine (allzuviel) ira et studio.

    Mollath – schrecklich, was da passiert.

    Snowden erwartet in den USA die Todesstrafe, weil er gesagt hat, „was ist“.

    Wir leben in einer Zeitenwende.

    Selbst Hofnarren kämpfen um’s Überleben.

  8. Nun , ich würde sagen – fast jeder „könnte “ es bis Guántanmao Bay schaffen. Es ist einer meiner Lieblingsfime „Eine Frage der Ehre“ mit Demi Moore, Tom Cruise, und Jack Nicholson. Ich sehe die jungen Rechtsanwälte kämpfen (Demi Moore und Tom Cruise- in dem Falle ) und den alten Haudegen Jack Nicholson lamentieren (nicht wörtlich): „Ich sitze hier unweit von Cuba (Fance Line) und rette Euren Arsch, damit ihr im schönen Amerika und Europa beruhigt Eurer Leben leben könnt. Die Wahrheit? Ihr wollt die Wahrheit doch gar nicht wissen. “ Währenddessen haben sie junge Marines geopfert. (The red Code) Tun sie heute noch.

  9. Nur nochmal eben zum WP artikel: Ich habe schon schlechtere Artikel in der WP gelesen. Natürlich fehlte in dem Artikel einiges, aber das hat Reinhard ja auch klar gestellt und ich hoffe das die WP das bringt. Nur war der Artikel wirklich so diffamierend oder hat er nicht vielmehr den Ablauf einer Gerichtsverhandlung wiedergegeben in der erst alles gegen Reinhard sprach und zum Ende alles gegen die Polizeibehörde spricht?

  10. In der WP kann man jeden Tag „schlechtere Artikel“ lesen. Darum geht es nicht. Es geht um objektive Berichterstattung, Es geht um Recherche

    (z.Bsp. im Falle „Oversum“) und hier und im besonderen Fall geht es um „Recht ud Ordnung“. Wenn ein Vater seinem Sohn hilft ist es per se erst mal gut. Und ich frage mich, was die Polizei im HSK mit „richtigen Problemfällen“ tun will. Es hieß „es war ein Bagatellfall“ – ok. war dem Video auch zu entnehmen. Na dann – viel Glück !

  11. Den WP-Artikel begreife ich als den Versuch, Reinhard Loos als Querulanten darzustellen. Auch die Untertöne kommen klar rüber. Reinhard soll lächerlich gemacht werden. Wer hat daran Interesse?

    Schauen wir uns nur mal nur den letzten Absatz des Artikels genauer an. Exakt meine ich den Satz mit dem das Schlusswort von Richter Schwens: „Sie sind ein schwieriger Zeitgenosse, was ja nicht schlecht sein muss.“

    Wer oder was ist hier schwierig? Ich behaupte, Reinhard Loos ist es nicht, im Gegenteil! Reinhard ist allerdings ein äußerst seltener Zeitgenosse. Das meine ich im positiven Sinne; denn Reinhard setzt sich mit ungeheuer viel Einsatz und Fleiß für hilfebedürftige Menschen ein und für das was er für richtig und sinnvoll erachtet. Seine Geradlinigkeit bringt ihm immer wieder Ärger, Schwierigkeiten und persönliche Nachteile ein. Das nimmt er ungerührt und klaglos in Kauf. Reinhard hat noch eine weitere gute Eigenschaft. Sie heißt „Bescheidenheit“.

    Snowden und Loos, ich befürchte, da gibt es gewissen Parallelitäten. Wenn nicht, dann macht doch die eine wie andere Story Angst.

    nofretete hat Recht: „Fast jeder “könnte ” es bis Guántanmao Bay schaffen.“ Big brother is watching you.

  12. Meine Meinung zum WP-Artikel:

    Der Artikel war schlecht, was unter anderem (aber nicht nur!) daran liegen dürfte, dass er von einem Volontär geschrieben wurde, der mit vielen Abläufen überfordert war.

    Eine erfahrener Redakteur hätte (auch als Nichtjurist) z.B. erkennen und hinterfragen können,
    – dass es einen kurzfristigen Wechsel in der Person des Richters gab,
    – dass der Staatsanwalt sich zu Beginn der Verhandlung für völlig unabhängig von irgendwelchen Vorgesetzten erklärte, aber dann in der Verhandlungspause vor seinem Antrag auf Freispruch lange telefonierte (wahrscheinlich nicht aus privatem Anlaß),
    – dass jeder in diesem Verfahren in einem Gerichtstermin tätige Staatsanwalt laut schriftlicher Verfügung der Staatsanwaltschaft vorher Rücksprache mit Oberstaatsanwalt Wolff (nebenbei CDU-Kreistagsmitglied, aber das stand nicht in der Verfügung) nehmen musste,
    – dass der Hauptgrund für die Kritik an der Staatsanwaltschaft war, dass sie den Beschuldigten niemals angehört hatte (ein ganz grober Verstoß gegen den Anspruch jedes Beschuldigten auf rechtlicher Gehör),
    – dass es auch beim Gericht in der Vorbereitung des Verfahrens zahlreiche Merkwürdigkeiten gegeben hatte, z.B. fehlende Seiten in den Akten und eine fünf Monate dauernde Unterbrechung, obwohl in der Regel nur maximal drei Wochen Pause zulässig sind,
    – dass die Ermittlungsbehörden zwar von Anfang an über das später so bedeutsame Video verfügten, aber immer wieder in ihren Vermerken erklärt hatten, dass sich der strittige Vorgang außerhalb des Erfassungsbereichs der Kamera abgespielt hätte,
    – dass die bisher in dem Verfahren tätige Richterin schriftlich erklärt hatte, dass sie den Strafbefehl erst ausgestellt hatte, nachdem sie sich das Video angesehen hatte,
    – dass von der Polizei im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall am 14.02.2012 noch zahlreiche weitere unwahre Behauptungen aufgestellt worden waren,
    – dass nach der Rechtsprechung jemand nur dann wegen falscher Verdächtigung verurteilt werden darf, wenn es zu 100% und nicht nur zu 99% sicher ist, dass der von ihm Beschuldigte (in diesem Fall also der Polizeibeamte G.) die „Tat“ (in diesem Fall den Stoß, der zum Umfallen führte) nicht begangen hat,
    – u.v.m.
    All das ist im Gerichtstermin zur Sprache gekommen!

    Daneben gibt es einige Abläufe, die nur für diejenigen durchschaubar sind, die sich sehr intensiv mit der Materie befaßt haben. Das kann man von keinem Redakteur erwarten.
    Ein Beispiel:
    In dem WP-Artikel wird kritisch über sehr ausführlich begründeten Ablehnungsantrag gegen die Staatsanwaltschaft geschrieben. Der Antrag war auch deswegen notwendig, um einen Revisionsgrund zu haben. Denn der Richter hat in der Sitzung über diesen Antrag selbst sofort entschieden, ohne dazu berechtigt zu sein. Solche formalen Fehler „braucht“ man leider, um bei einem für den Angeklagten ungünstigen Urteil weitermachen zu können.
    Denn falls ein Angeklagter zu einer Geldstrafe in Höhe bis zu 15 Tagessätzen verurteilt wird, besteht kein Anspruch, dagegen „Berufung“ einlegen zu können, zur inhaltlichen Prüfung des Urteils der 1. Instanz. Dann ist man verurteilt und kann nichts mehr machen.
    In solchen Fällen gibt es nur bei formalen Fehlern des Gerichts die Möglichkeit, gegen das Urteil „Revision“ einzulegen. Nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens gab es aber reichlich Anlaß, hinsichtlich des Ergebnisses der Gerichtsverhandlung mißtrauisch zu sein. Und durch die Ablösung der bisher tätigen Richterin waren zahlreiche bisher vorhandene Revisionsgründe weggefallen. Daher war dieser Antrag so eine Art Lebensversicherung… Sie wurde nach dem Urteil (erfreulicherweise) nicht mehr benötigt, aber das konnte man vorher nicht wissen – und nichts riskieren.

    Das Erstaunliche für mich als Betroffenen:
    Trotz des dürftigen und teilweise wertenden WP-Berichts habe ich aus sehr vielen Reaktionen in den letzten Tagen erfahren, dass die eigentlichen Ursachen und Verursacher für den „Fall“ von vielen Leserinnen und Lesern der WP – aus meiner Sicht – zutreffend eingeschätzt werden!

  13. @Reinhard Loos:

    Die Redaktion hätte keinen Volontär in diesen Prozess schicken dürfen. Warum waren die Redakteure nicht vor Ort? Die Bedeutung des Prozesses mit seinen Verästelungen in die Politik war von vornherein klar. Das hätte die Redaktion der WP wissen müssen. Dort liegt die Verantwortung. Armer Volontär 🙁

  14. Sehe ad hoc mindestens 3 Notwendigkeiten:

    1. Zeitnahe Gelegenheit zur Richtigstellung des offenkundig tendenziösen Artikels in der WP durch den Betroffenen RL.

    2. Eine intensive, investigative Aufarbeitung durch einen renommierten WP-Reporter mit entsprechender Berichterstattung.

    3. Ein Untersuchungsausschuss (die Ebene (Kreistag, Landtag, Polizeipräsidium, Justizbehörde o.ä.) ist von Staatsrechtlern zu beurteilen, ich bin da überfragt), der Licht in die Angelegenheit bringt und eine Beweislage für disziplinarische Maßnahmen schafft.

    Hinnehmen darf man dies nicht, denn jeder von uns könnte schon morgen an RL’s Stelle stehen. Und nicht jeder weiß sich so zu wehren…

    Übrigens ist es vorstellbar, dass die Relevanz des Ü-Films im Vorfeld der Verhandlungen von interessierten Kreisen schlicht nicht erkannt wurde und er deshalb überhaupt noch verfügbar war.

  15. Eingedenk der beamtenrechtlichen Bestimmungen zu Nebentätigkeiten komme ich übrigens zu der möglicherweise mehrheitsfähigen Rechtsauffassung, dass eine Personalunion von (Ober-)Staatsanwalt und Kreistagsmitglied CDU aus mehreren Gründen nicht statthaft sein kann. Überdies handelt es sich hierbei um ein Organ der Rechtspflege, das – frei nach Franz von Liszt – die „objektivste Behörde der Welt“ sein will. Anscheinsvermeidung sollte insofern gewisse Priorität besitzen.

    Eine Genehmigung der relevanten Nebentätigkeit hätte demnach nicht erfolgen dürfen und wäre nachträglich (ex tunc) zu versagen, woraufhin die Nebentätigkeit ex nunc aufzugeben wäre.

    Zugegebenermaßen ist dies eine ad hoc-Einschätzung, der keine Sichtung der vermutlich umfangreichen Kommentarliteratur zugrunde liegt. Insoweit mögen sich mitlesende Rechtsgelehrte mit mehr Freizeit und einem Faible für Beamtenrecht zur Begutachtung aufgefordert fühlen. Denn wie mir meine Professoren anno dazumal glaubhaft versicherten: „Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung.“

  16. Gabriele Joch-Eren hat es im heutigen Leserbrief in der WP auf den Punkt gebracht. Gut, dass sich der morgendliche Weg zum Briefkasten noch lohnt und irgendwie auch gut, dass sich Zeitung-Lesen und teures Abo auch noch lohnt. Aber schlecht, dass man von vornherein weiß, es schafft es nur einer von hundert Leserbriefen auf die Seite. Und, in diesem Falle, die WP, muss hunderte bekommen haben…
    zoom@ hat recht „der arme Volontär“.. . Aber nichtsdestotrotz: Wir haben ein Grundgesetz. Und darin steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Ich würde gern hinzufügen: „…unabhängig vom Urteil der anderen.“

  17. Heute in der WP eine Stellungnahme von Oberstaatsanwalt Thomas Poggel zum Fall Reinhard Loos. Diese erklärt jedoch nicht, warum Herr Loos wegen eines Bagatellunfalles seines Sohnes ein so langes Strafverfahren erdulden musste. Und desweiteren nicht, warum das Video, welches zum Freispruch führte, so spät auftauchte.
    Aber viel schlimmer ist, dass Stellungnahmen und Leserbriefe, nicht nur zu diesem Thema, mehr Substanz enthalten als die Berichte und Artikel in der WP. Regionalzeitungen sind auf keinem guten Weg. So gesehen kann man den „Paukenschlag bei Springer“ verstehen.

  18. @nofretete:
    Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft mit dem schönen Titel „Beweise nicht unterschlagen“ ist hier nachzulesen:
    http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/beweise-nicht-unterschlagen-aimp-id8241490.html.

    Sie bedarf einiger Anmerkungen:

    Es wäre sehr erfreulich, wenn sich die Staatsanwaltschaft darum kümmern würde, die Gründe und die Verantwortlichen für ihr Versagen in diesem Verfahren herauszufinden, statt weitere unwahre oder irreführende Behauptungen zu verbreiten.
    Daher einige Fakten zu den 3 Behauptungen, die in der angeblichen „Richtigstellung“ der Staatsanwaltschaft enthalten sind:

    1. Es fand keine Anhörung oder Vernehmung des Beschuldigten statt. Auch hat der Verfasser dieser Zeilen nie eine Ladung „zu einer polizeilichen Vernehmung“ erhalten. Die Staatsanwaltschaft hätte erkennen müssen, dass das selbstverständliche Recht jedes Beschuldigten auf rechtliches Gehör missachtet wurde, und dieses Recht sicherstellen müssen.
    Im übrigen wäre eine Vernehmung durch die Polizei des HSK völlig ungeeignet gewesen. Die Polizei des HSK verursachte die Situation selbst durch massiven Rechtsbruch, leitete das Strafverfahren gegen einen Unschuldigen ein, benannte und vernahm ihre eigenen Beamten als „Zeugen“, und wollte dann noch den von ihr zu Unrecht Beschuldigten selbst vernehmen? Wenn es um Rechtsverstöße einer Polizeibehörde geht, sollte es in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein, dass dann eine andere Polizeibehörde die Anhörungen der Beteiligten vornimmt.

    2. Der Oberstaatsanwalt behauptet: „Herr Loos ist auf Grundlage der Beweismittel frei gesprochen worden, die sich aus der von der Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht Brilon übersandten Ermittlungsakte ergaben.“
    Tatsache ist: Die Polizei hat wiederholt schriftlich erklärt (z.B. in Aktenvermerken vom 17.02.2012 und vom 05.04.2012), auf dem Video sei die fragliche Szene nicht zu sehen. Der Polizei lag das entlastende Video jedoch bereits seit 14.02.2012, der Staatsanwaltschaft seit 24.05.2012 vor. Ebenso wie die Staatsanwaltschaft ignorierte auch die Generalstaatsanwaltschaft das Video und erklärte am 21.06.2012: „die Sichtung der Aufzeichnungen“ habe „ergeben, … dass sich der Vorfall außerhalb des Erfassungsbereichs der installierten Videokameras ereignet hat.“ Am 30.07.2012 erstellte die Staatsanwaltschaft Arnsberg den Strafbefehl über 3.000 Euro gegen den Verfasser dieser Zeilen, ohne sich um die vorhandenen entlastenden Beweismittel gekümmert zu haben.
    Bereits ein flüchtiger Blick auf die Video-Bilder hätte ausgereicht, die Aussagen der Polizei als unwahr zu entlarven. Polizeibeamter G hatte ausgesagt „Herr Loos ging in Richtung der Kollegin mit normalem Tempo. Dann berührte er mit seinem Oberkörper meinen ausgestreckten Arm und ließ sich sofort fallen. Ich selber habe mich gar nicht auf Herrn Loos zubewegt“. Dazu passend hatte Polizeibeamtin R. ausgesagt: „POK G. hatte den Arm nur zwischen Unterzeichnerin und Reinhard Loos gelegt, damit dieser nicht weiter auf die Unterzeichnerin zugehen kann“.
    Daher ist es dreist, wenn die Staatsanwaltschaft jetzt den Eindruck zu erwecken versucht, der Freispruch sei ihr Verdienst.

    3. Die aktive Beteiligung von Oberstaatsanwalt Wolff (gleichzeitig CDU-Kreistagsmitglied) an diesem Verfahren ergibt sich aus der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 30.07.2012. Dort heißt es: „Sitzungsdienst: Amtsanwalt oder Staatsanwalt – vorher Rücksprache mit OStA Wolff nehmen.“ Oberstaatsanwalt Wolff hatte also direkten Einfluss auf das Verfahren. Die erste Verhandlung beim Amtsgericht Brilon – mit einem „Sitzungsdienst“ der Staatsanwaltschaft – fand am 18.02.2013 statt. Der Freispruch erfolgte erst in der Verhandlung am 11.07.2013, nachdem Staatsanwalt und Richterin „ausgetauscht“ worden waren.

    Die einschlägigen Unterlagen kann jeder Interessierte bei mir einsehen!

  19. „In einem Schreiben an den Vorstand der Sauerländer Bürgerliste hat der Landrat mitgeteilt, dass er “als Leiter der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis” “eine umfassende Prüfung des gesamten Vorgangs angeordnet” habe. Es geht hier um das Strafverfahren gegen das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos, das u.a. wegen unwahrer Aussagen von Polizeibeamten eingeleitet worden war und am 11. Juli – nach mehr als einem Jahr Verfahrensdauer – mit einem Freispruch endete.

    Weiter heißt es im Schreiben des Landrats: “Die Prüfung dauert aktuell an. Daher ist es mir leider nicht möglich, zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Aussage zu erforderlichen Konsequenzen zu treffen. Seien Sie jedoch versichert, dass diese Überprüfung gründlich, ergebnisoffen und in alle möglichen Richtungen verlaufen wird”.

    Die Anordnung der Prüfung sei “in Abstimmung mit dem Abteilungsleiter Polizei, Herrn Polizeidirektor P.” erfolgt.
    Anmerkung: Der Polizeidirektor P. sollte sich mit dem Thema gut auskennen. Denn er hatte am 24.05.2012 die Strafanzeige gegen Reinhard Loos unterschrieben…“ siehe http://sbl-fraktion.de/?p=3241

  20. @zoom / Landrat-Zitat bzgl. „Fall Loos“:

    Die Anordnung der Prüfung sei “in Abstimmung mit dem Abteilungsleiter Polizei, Herrn Polizeidirektor P.” erfolgt.

    Schon klar … – und Dirk Jens Nonnenmacher wird in absehbarer Zeit als neutraler Gutachter im HSH-Nordbank-Prozess auftreten.

  21. Die im Zuge dieser Affäre ruchbar scheinenden Verquickungen von Justiz, Politik und Polizei wecken Erinnerungen an das Sondergerichtswesen im Deutschland der Jahre 1934 bis 1945 mit seinen politischen Urteilen. Sie werfen vor dem Hintergrund des hohen Guts der Gewaltenteilung in demokratischen Ordnungen vermittels des Scheins einiger kleiner Lichter im Hochsauerland ein grelles Schlaglicht auf den Zustand der deutschen Demokratie, in der alle Macht eben nicht mehr vom Volke ausgeht, sondern von einer ihren namensgebenden Leitmotiven entfesselten Einheitspartei. Vergeblich scheint es daher leider, von den ermittelnden wie rechtspflegenden Verantwortlichen dieses Mummenschanzes rückhaltlose Aufklärung zu fordern. Und dennoch: Die Bürger beobachten die Vorgänge genau!

    Da die degenerierte (und mit der im Sozialismus der UdSSR gestählten Teflonkanzlerin realiter zur Neomonarchie pervertierte) föderale Demokratie ihr maßstabsgrößeres Ebenbild in der Brüssler Eurokratendiktatur mit seinem planwirtschaftlichen Volksvermögensumverteilungsoktroy findet und eben diese im dreizackigen Spaltpilz von erstens versiegendem Reichtum Deutschlands, zweitens limitierenden volkswirtschaftlichen Realitäten Südeuropas und drittens paneuropäischem Schuldensog unterzugehen droht, steht zu hoffen, dass wir bald durch eine Neuauflage der Nürnberger Prozesse, quasi durch Brüsseler Prozesse, von Regime und Filz entledigt werden und sich die rückhaltlose Aufklärung zumindest auf diesem Wege ubiquitär herstellen lässt.
    Bis dahin bleibt zu hoffen, dass das Licht am Ende des Tunnels nicht nur die Flamme des Feuerzeugs ist, mit der Unions- wie Oppositionspolitiker und sowieso alle Eurofanatiker neuerliche Lunten legen.

  22. @gp:

    Es gibt einen Unterschied zwischen Nonnenmacher und dem Polizeidirektor:
    Nonnenmacher ist im März 2011 bei der HSH-Nordbank ausgeschieden!

  23. Peter@ Das hat noch nichts zu sagen. „Manchmal kommen sie wieder.“ Wie jetzt auf wundersame Weise Herr Ackermann, um Siemens den Todesstoß zu versetzen.

  24. Der honorige und angelernte HSH-Banker Dr. No verdingt sich inzwischen als Professor der Finanzmathematik. Soviel zur Standesehre der Hochschullehrer dieser Tage. Ein Gefälligkeitsgutachten besorgt ihm bestimmt ein Kollege der Rechtswissenschaften.

    Ackermann ist für das Siemens-Debakel übrigens ausnahmsweise nicht verantwortlich. Diese Ehre gebührt dem schon als Totengräber ThyssenKrupps bekannten und mit der Politik bestens verdrahteten Cromme, der Löscher über die gelungene (!) Restrukturierung nach der Korruptionsaffäre hinaus dann aber leider bei einer völlig verfehlten Konzernstrategie protegierte.

    Daneben zeichnen für den absehbaren Untergang von Siemens ganz maßgeblich unsere Bundespolitiker und deren wahltaktierende Energiewende verantwortlich, da sie mehreren Geschäftsbereichen von Siemens den Boden unter den Füßen weggezogen haben und in anderen technisch fast unmögliche Sprunginnovationen abverlangt haben. Bei solch disruptiven Entwicklungen ist die Planung einer mittelfristigen Konzernstrategie ja sowieso reine Farce. Kein Wunder also eigentlich, dass sich Löscher in seiner Wittelsbacher Residenz strategisch völlig verzettelte.

    Dass übrigens Merkel, wie in allen Medien so überaus wahltaktierend berichtet, sich anteilnahmsvoll wünscht, Siemens möge als Flaggschiff der deutschen Industrie doch wieder in ruhigeres Fahrwasser gelangen, ist angesichts der politischen Vorgeschichte der blanke Hohn.

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