Im Juli diesen Jahres hatten wir über den Prozess gegen den Lokalpolitiker Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) berichtet.
Reinhard Loos wurde inzwischen freigesprochen. Die Beweise waren kläglich und mangelhaft. Ein Tankstellen-Video (s.o.) konterkarierte viele Aussagen der beteiligten Polizeibeamten.
Reinhard Loos gab sich mit dem Freispruch nicht zufrieden, sondern wollte Aufklärung darüber, wie die falschen Aussagen zustande gekommen waren.
Die Antworten von Polizei und Landrat waren lapidar (siehe hier und hier) und nach Ansicht des SBL-Politikers völlig unzureichend.
Vor zwei Tagen hat die Sauerländer Bürgerliste e. V. eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leitung der Kreispolizeibehörde in Meschede gestellt.
Wir dokumentieren diese Dienstaufsichtsbeschwerde an den Innenminister des Landes NRW Herrn Ralf Jäger im Wortlaut:
„Dienstaufsichtsbeschwerde der Sauerländer Bürgerliste e.V. gegen die Leitung der Kreispolizeibehörde Meschede
Sehr geehrter Herr Innenminister,
hiermit erhebt die Sauerländer Bürgerliste e.V. (SBL) Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leitung der Kreispolizeibehörde Meschede. Die SBL ist eine Wählergruppe, die seit 2006 im Kreistag des Hochsauerlandkreises vertreten ist.
Anlass für unsere Dienstaufsichtsbeschwerde sind ein ungerechtfertigtes Strafverfahren wegen angeblicher falscher Verdächtigung, das von der Kreispolizeibehörde Meschede am 24.05.2012 gegen unser Kreistagsmitglied Reinhard Loos eingeleitet worden war, sowie die fehlende Bereitschaft der Kreispolizeibehörde, die Hintergründe und Versäumnisse ihres Vorgehens aufzuklären.
Aus der Strafanzeige der Kreispolizeibehörde entstand zunächst ein Strafbefehl über 3.000 Euro, gegen den Reinhard Loos im August 2012 Widerspruch einlegte. Nach etwa einjähriger Verfahrensdauer wurde Reinhard Loos vom Amtsgericht Brilon im Juli 2013 frei gesprochen. Hauptgrund war das Überwachungsvideo einer Tankstelle, aus dem sich ergibt, dass kein Anlass besteht, Reinhard Loos wegen falscher Verdächtigung zu beschuldigen. Über das Verfahren wurde umfangreich in den Medien berichtet.
Nach dem Freispruch forderten wir den Landrat des HSK in seiner Eigenschaft als Leiter der Kreispolizeibehörde auf (Anlage 1), die Vorgänge lückenlos aufzuklären. Zunächst geschah gar nichts, schließlich erhielten wir nach einem Erinnerungsschreiben die sehr dürftige Antwort der Kreispolizeibehörde vom 28.08.2013 (Anlage 2). Der komplette Inhalt: „die Prüfung des Vorganges ist abgeschlossen. Die Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis ist nach eingehender Überprüfung zu dem Ergebnis gekommen, keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen den Polizeibeamten zu treffen.“
Daraus ergibt sich, dass in der Leitung der Kreispolizeibehörde offenbar keinerlei Interesse besteht, die Vorgänge wirklich aufzuklären. Unklar bleibt z.B., auf welchen einzelnen der zahlreichen beteiligten Polizeibeamten sich die Antwort bezieht, und warum keine saubere Aufarbeitung des gesamten Ablaufes erfolgt.
Insbesondere bedürfen folgende Ereignisse und Vorgänge der Aufklärung:
1. Reinhard Loos hatte am 14.02.2012 Strafanzeige gegen den Polizeibeamten G. gestellt, weil dieser ihn am Morgen desselben Tages anlässlich der Aufnahme eines Bagatellunfalls, an dem der Sohn von Reinhard Loos beteiligt war, so gestoßen hatte, dass Reinhard Loos zu Boden fiel. Die an der Unfallaufnahme beteiligten Polizeibeamten G. und Frau R. haben jedoch durch unwahre schriftliche Aussagen Reinhard Loos beschuldigt, er sei bedrohend auf Frau R. zugegangen und deswegen habe der Polizeibeamte G. Frau R. vor Herrn Loos schützen müssen; der Polizeibeamte G. sei nicht auf Herrn Loos zugegangen und habe ihn nicht gestoßen, sondern nur seinen Arm ausgestreckt, vor den Reinhard Loos gelaufen sei. Tatsächlich wurde jedoch durch das Überwachungsvideo der Tankstelle in Brilon, auf deren Gelände sich der Vorfall ereignete, bestätigt, dass erst Frau R. und dann Herr G. auf Herrn Loos zugingen, während Herr Loos seinen Standort nicht änderte. Der schwergewichtige Beamte G. streckte beide Arme mit Anlauf schwungvoll gegen Herrn Loos aus, so dass Herr Loos zu Boden ging. Damit wurde die Aussage von Herrn Loos vollauf bestätigt. Wieso erfolgen keine Konsequenzen gegen Polizeibeamte, die durch unwahre Aussagen Bürger zu Unrecht beschuldigen und damit Strafbefehle auslösen?
2. Das Überwachungsvideo der Tankstelle befindet sich seit dem Tag des Ereignisses in den Akten der Polizei. Wieso wurde es angeblich nicht ausgewertet, sondern von der Polizei wiederholt behauptet, der Vorgang sei auf dem Video nicht zu sehen?
3. Wieso erstellt die Leitung der Kreispolizeibehörde eine Strafanzeige gegen ein Kreistagsmitglied, ohne den Vorgang vorher genau zu prüfen? Gab es hier möglicherweise sogar besondere Interessenlagen?
4. Reinhard Loos hat den Polizeibeamten G. (zutreffend) beschuldigt, dass dieser Polizeibeamte ihn so gestoßen hat, dass Reinhard Loos umfiel. Er hat den Polizeibeamten in seiner Aussage jedoch nicht des Vorsatzes oder der Absicht bezichtigt, es ging nur um den kausalen und zeitlichen Zusammenhang des Stoßens und Fallens. Dies ist leicht nachprüfbar durch Nachlesen der Aussage, die Reinhard Loos am 14.02.2012 in der Polizeiwache Brilon gemacht hat. In der vom Polizeidirektor unterzeichneten Strafanzeige der Kreispolizeibehörde gegen Reinhard Loos wird aber behauptet, Reinhard Loos hätte den Polizeibeamten G. beschuldigt, dieser habe ihn vorsätzlich und absichtlich umgestoßen. Ob eine Tat aus direktem Vorsatz (Absicht) oder aus bedingtem Vorsatz oder aus Fahrlässigkeit begangen wurde, bedeutet juristisch einen großen Unterschied. Wieso erstellt ein Polizeidirektor eine Strafanzeige gegen ein Kreistagsmitglied, die selbst dann, wenn alle Aussagen der an dem Vorgang beteiligten Polizeibeamten wahr gewesen wären (was bekanntlich nicht der Fall ist), eine wesentliche falsche Verdächtigung enthält?
5. Hier wurde die Kreispolizeibehörde Meschede in Multi-Funktion tätig. Einer ihrer Beamten war der „Täter“, mehrere ihrer Beamten haben falsche Aussagen gemacht, sie hat die Strafanzeige gegen unser Kreistagsmitglied erstellt, sie hat im übrigen im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall des Sohnes von Reinhard Loos unwahre Protokolle erstellt, die angeblichen Zeugenbefragungen wurden ebenfalls von ihr durchgeführt und sie wollte angeblich den von ihr Beschuldigten Reinhard Loos sogar noch selbst vernehmen. Wieso werden Ermittlungsverfahren, in denen es auch um das Fehlverhalten von Polizeibeamten geht und die aufgrund einer Strafanzeige der Leitung der Kreispolizeibehörde eingeleitet wurden, nicht an eine andere Polizeibehörde abgegeben?
6. Das Antwortschreiben vom 28.08.2013 an die SBL wurde vom Abteilungsleiter Polizei, P., unterzeichnet. Dies ist derjenige Polizeibeamte, der auch die ungerechtfertigte Strafanzeige gegen Reinhard Loos unterschrieben hatte. Er hätte sich ja selbst belastet, wenn bei der “eingehenden Überprüfung” irgendein Fehler aufgefallen wäre. An seiner Befangenheit dürfte kein Zweifel bestehen. Die Kreispolizeibehörde versucht also nicht einmal den Anschein zu erwecken, dass eine unabhängige und neutrale Prüfung stattgefunden hat. Wieso wird die Aufforderung der SBL zur Aufklärung ausgerechnet vom für die ursprüngliche Aktion verantwortlichen Polizeidirektor Petering beantwortet? Wieso werden derartige Verfahren nicht an eine andere Polizeibehörde abgegeben?
7. In den Gerichtsakten ist ein Vermerk enthalten, aus dem sich eine Absprache zwischen Kreispolizei und Staatsanwaltschaft ergibt. Außerdem ist in den Akten eine Verfügung enthalten, dass der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vor der Verhandlung Rücksprache mit einem Oberstaatsanwalt, der gleichzeitig CDU-Kreistagsmitglied im HSK ist, zu nehmen hat. Es ist sehr auffällig, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren keine eigenen Ermittlungen angestellt hat und dass Reinhard Loos vor der Hauptverhandlung keinerlei rechtliches Gehör gewährt wurde. Wieso wird nicht aufgeklärt, welche verantwortlichen Beamten in der Leitung der Kreispolizeibehörde an welchen Vorgängen beteiligt waren und wer welche Absprachen mit der Staatsanwaltschaft Arnsberg getroffen hat?
8. Wieso wurde von der Kreispolizeibehörde über den Verkehrsunfall vom 14.02.2012 eine Presseerklärung verbreitet, die Unwahrheiten und (durch Weglassen wichtiger Informationen) Manipulationen enthält?
Eine CD mit der „Begegnung“ zwischen den Polizeibeamten und unserem Kreistags-mitglied sowie mit einer weiteren Szene, in der sich die beteiligten Personen besser erkennen lassen, liegt bei. Bei den beiden Szenen handelt es sich um Ausschnitte aus dem Überwachungsvideo, das sich in den Akten von Kreispolizei Meschede, Staats-anwaltschaft Arnsberg und Amtsgericht Brilon befindet.
Wir haben hier nur einen kleinen Teil der vielen Merkwürdigkeiten, die es in diesem Verfahren gab und gibt, dargestellt. Weitere Unterlagen stellen wir bei Bedarf gerne zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in jüngerer Zeit bereits bei einem weiteren Verfahren Anlass zu erheblicher Kritik am Verhalten der Kreispolizeibehörde Meschede bestand. Es geht darin um die Kündigung zweier Mitarbeiters der Kreispolizeibehörde, der angeblich illegale Downloads vorgenommen hatte. Das Arbeitsgericht Arnsberg erklärte eine der Kündigungen jedoch für unwirksam; der andere Mitarbeiter hatte nicht geklagt. In den von den Betroffenen erhobenen Vorwürfen gegen die Kreispolizeibehörde geht es hier u.a. um die Unterdrückung von Beweismitteln und um fragwürdige Ermittlungen der Kreispolizeibehörde in eigenen Angelegenheiten. Auch der Innenausschuss des Landtags hat sich in seiner 19. Sitzung am 06.06.2013 mit diesen Vorgängen befasst.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Schulte-Hermann Vorsitzender SBL e.V.
Gabriele Joch-Eren Geschäftsführerin SBL e.V.
Lutz Wendland Kassierer SBL e.V.
an die Mitglieder des Kreispolizeibeirats im HSK“
Auch die Westfalenpost/Brilon berichtet. Am Montag, 14. Oktober, tagt der Kreispolizeibeirat zum Thema: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/dienstaufsichtsbeschwerde-der-buergerliste-gegen-die-hsk-polizeifuehrung-im-fall-loos-id8547224.html
@zoom
„Am Montag, 14. Oktober, tagt der Kreispolizeibeirat zum Thema …“
Der Kreispolizeibeirat tagt streng geheim. Das Protokoll wird das Licht der Öffentlichkeit nie sehen bzw. die Öffentlichkeit wird das Protokoll nie sehen.
Ich kenne einige Beamte der Polizei hier im Sauerland und die sind alle spitze und machen einen sehr guten Job! Sollte es aber so wie es hier scheint, schwarze Scharfe geben müssen die sofort (Raus) Befördert werden!
@Michael.K:
Diese Erfahrung habe ich ebenfalls gemacht. Ich kenne einige Polizeibeamte persönlich oder aus dem dörflichen Umfeld: viele gute Leute. Willkür oder falsch verstandener Korpsgeist dürfen allerdings im Interesse unserer Demokratie nicht sein. Ich hoffe, auch im Interesse der Polizei, dass es eine unabhängige Untersuchung gibt.
es geht hier schon lange nicht mehr um die Polizeibeamten. Die obscure Anzeige gegen Reinhard Loos wurde von der Leitung der Kreispolizeibehörde gestellt. Die untersteht direkt dem Landrat. Eigentlich hätte es in der letzten Kreistagssitzung eine Entschuldigung des Landrats geben müssen. Statt dessen plumpe Anmache. Er bezichtigte RL der Demagogie in der Frage der RWE Aktienkäufe durch den Hochsauerlandkreis. Die Stadt Düsseldorf hat 2005 ihr RWEaktienpaket teuer verkauft, teilweise an die WstLB. Düsseldorf hat sich entschuldet und kann kostenlose Kitaplätze anbieten. Der Hochsauerlandkreis hat 2009 das Gegenteil gemacht: Er hat RWE aktien teuer gekauft (mit CDU_SPD mehrheit). Dadurch hat er ordentlich Steuergelder rausgeschmissen, denn heuet sind sie nur noch die Hälfte wert. Der Landrat behauptet das seien strategische Überlegugnen (Steuerverschwendung ist strategisch, ja!) Reinhard Loos Einwände in der Sache bezeichnet der Landrat als Demagogie!???? Ich behaupte das jemand, der so regaiert in dem Amt des Landrats nichts zu suchen hat.
@Schulte-Huermann
Ganz so schlimm war`s nicht. 😉
„Agitator“ (und ich glaube auch so etwas wie „Besserwisser“?) – Das ist der Begriff, mit dem der Landrat in der gestrigen Kreistagssitzung Reinhard Loos in aller Öffentlichkeit bezeichnet hat. War ja nicht das erste mal, dass sich der LR bei Reinhards detaillierten und immer gut recherchierten Ausführungen zum Thema XY nicht sonderlich amüsiert gezeigt hat.
Gestern schien der Auslöser des Ärgernisses Reinhards sachlich vorgetragene Kritik an der Finanzierung der PTA-Schule zu sein. Er trug z.B. vor, dass die Kürzung der Landesmittel durch die überzogene Erhöhung des Schulgeldes überkompensiert würde. Dabei konnte sich Reinhard dann auch den Schwenk zum RWE-Aktien-Nachkauf des HSK nicht verkneifen. Wenn ich micht richtig erinnere, hat er dazu gesagt, mit dem Geld für den Aktien-Nachkauf hätte die PTA-Schule 150 Jahre lang finanziert werden können. So wie ich ihn kenne hat er das ziemlich genau nachgerechnet! 😉
Wenn ich das richtig beobachtet habe, zollte die CDU-Fraktion dem Landrat für seinen verbalen Ausfall geschlossen Beifall. Einigkeit macht bekanntlich stark!
Ob der Ärger des Landrats auch etwas mit den gestern erschienenen Artikeln in der WP über die Dienstaufsichtsbeschwerde der SBL gegen die Leitung der Kreispolzeibehörde zu tun, das ist reine Spekulation.
Noch etwas detaillierter zu den RWE-Aktien:
Für 30 Mio Euro hat der Hochsauerlandkreis im Jahr 2009 zusätzliche RWE-Aktien gekauft, von der damals schon notleidenden WestLB, und unter erheblicher Kritik z.B. seitens der SBL. Der Kurswert betrug ca. 56 Euro. Nun steht der Kurs der RWE-Aktie bei ca. 26 Euro. Das bedeutet, dass von den für diese zusätzlich erworbenen Aktien gezahlten 30 Mio Euro ca. 16 Mio Euro verloren sind, in nur 4 Jahren.
Mit wesentlichen Kurserhöhungen in näherer Zukunft ist nicht zu rechnen. Der Kursverlust nur allein für die zusätzlich erworbenen Aktien hätte ausgereicht, den ausfallenden Landeszuschuss für die PTA-Schule für ca. 350 Jahre auszugleichen. Solch einen Aktienkauf nennt man Fehlspekulation…
Insgesamt besteht in der Bilanz des HSK und zugehöriger Gesellschaften ein Korrekturbedarf von ca. 300 Mio Euro (!!) für die RWE-Aktien, einschließlich des Altbestandes.
Aus anderen Plattformen im Internet entnehmen ich den Hinweis auf die mögliche Korruption lokaler Politiker durch Konzerne wie RWE. Siehe auch die Kritik an RWE in dem Wikipedia-Artikel über RWE:
http://de.m.wikipedia.org/wiki/RWE
bzw.
http://de.wikipedia.org/wiki/RWE#Verflechtung_mit_den_Kommunen
„Verflechtung mit den Kommunen
RWE wird vorgeworfen, durch Auszahlung von hohen Gehältern an kommunale Politiker diese zu beeinflussen. RWE räumt selbst ein, dass sogenannte „Regionalbeiräte“ gebildet wurden. Die Süddeutsche Zeitung fand heraus, dass in Nordrhein-Westfalen vier solcher Regionalbeiräte gebildet wurden, denen jeweils 25 Bürgermeister und Landräte angehören. Diese erhalten jährlich 6650 € sowie ein Sitzungsgeld von 100 € von RWE. Der Fraktionsvize und Energieexperte der Grünen im Düsseldorfer Landtag Reiner Priggen sagt, dies sei „im Prinzip nichts anderes als die Korruption der politischen Landschaft“. Der ehemalige Umweltbeauftragte der evangelischen Kirche für Westfalen Pfarrer Heinrich Vokkert sagt über die Regionalbeiräte: „Das ist eine Einrichtung zur Bestechung der Kommunen, damit sie auch weiterhin geschäftsmäßig auf der Linie dieses Großunternehmens bleiben“[37]“
Unser Landrat wird als ’ständiger Gast‘ im Regionalbeirat Nord geführt: http://www.rwe.com/web/cms/de/446544/rwe/ueber-rwe/kommunen/beirat-des-rwe-konzerns/struktur-und-funktion/beirat-aufgeteilt-nach-regionalbeiraeten/
Zum Wikipedia-Zitat im letzten Beitrag von Zoom:
Das Sitzungsgeld in den RWE-Regionalbeiräten liegt nach den von RWE selbst veröffentlichten Informationen bei 1.000 Euro je Sitzung und Teilnehmer. Die 100 Euro sind „nur“ die zusätzlich gezahlte Aufwendungsersatzpauschale:
http://www.rwe.com/web/cms/de/357416/rwe/ueber-rwe/vorstand/verguetung/
Dieser Link findet sich auch am Ende der Mitgliederliste des Regionalbeirats Süd, auf der von Zoom verlinkten Seite mit dem HInweis auf die Funktion unseres Landrats.
Für eine Sitzung in einem der kommualen Aufsichtsgremien, denen ich angehöre, erhalte ich nur knapp 20 Euro. Wie schaffe ich es, in einen RWE-Regionalbeirat zu kommen?? 😉
@Reinhard Loos:
Der Landrat wird ja „nur“ als ständiger Gast geführt. Kommt er dann auch in den Genuss der 3000 €/a?
Weitere Frage: Müssen die Kreistagsabgeordneten ihre Bezüge, Nebenbezüge und Nebentätigkeiten offenlegen?
Dann wüden sich die ganzen Spekulationen erübrigen. Man könnte sehen, wer von wem bezahlt oder auch nicht bezahlt wird und sich seinen eigenen Reim machen.
Würde der Landrat von RWE bezahlt, wären seine Worte über RWE durchaus mit Vorsicht zu genießen, da Geld ein relativ starkes Korruptionsmittel ist.
Gemäß § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss der Landrat dem Kreistag einmal jährlich über seine Einnahmen aus Nebentätigkeiten berichten. Da der Landrat des HSK dies nur im nichtöffentlichen Sitzungsteil macht (was rechtlich zulässig ist), kann ich hier keine Details berichten, sondern nur ganz allgemeine Aussagen, die für alle Landräte in NRW gelten:
Es gibt abführungspflichtige und nicht abführungspflichtige Einnahmen. Die Letzteren können die Landräte im voller Höhe behalten. Für die abführungspflichtigen Einnahmen aus Nebentätigkeiten gilt eine Freigrenze von 6.000 Euro pro Jahr; alles was diese Grenze überschreitet, muss an den Landkreis abgeführt werden.
Wer Näheres wissen will, kann versuchen, in der Einwohnerfragestunde zu Beginn der nächsten Kreistagssitzung am 13.12.2013 Auskunft zu erhalten.
Noch eine Ergänzung zu den Einnahmen aus dem RWE-Regionalbeirat:
Ein anderer westfälischer Landrat, der ebenfalls dem Regionalbeirat Nord angehört, nennt seine Einnahmen aus Nebentätigkeiten öffentlich. Landrat Adenauer aus dem Kreis Gütersloh hat im Jahr 2012 für die Mitgliedschaft im Regionalbeirat Nord 4.400 Euro erhalten, die bei ihm zu den nicht abführungspflichtigen Einnahmen zählen. Insgesamt waren ca. 33.600 Euro nicht abführungspflichitg: http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreisguetersloh/Landrat-erhaelt-33637-Euro-aus-Nebentaetigkeit-5cdff1fb-7083-45c4-bee4-eecf908848bf-ds
Auch der Dortmunder Oberbürgermeister Sierau veröffentlicht seine Einnahmen aus Nebentätigkeiten. Bei ihm stehen für den Regionalbeirat Nord der RWE nur 3.300 Euro zu Buche; wahrscheinlich hat er in einer von 4 Sitzungen gefehlt. Bei ihm kommen aber 64.000 Euro an fixer Vergütung aus der Mitgliedschaft im RWE-Aufsichtsrat hinzu. Zusammen mit dividendenabhängigen Vergütungen und Ausschussvergütungen hat Sierau im Jahr 2012 sogar 124.000 Euro von der RWE erhalten. Fast 55.000 Euro aus Nebentätigkeiten hat er behalten.
http://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/nachricht.jsp?nid=179419
http://www.rwe.com/web/cms/de/207260/rwe/investor-relations/corporate-governance/verguetung-vorstand-und-aufsichtsrat/verguetung-des-aufsichtsrats/
Der Landrat des HSK gehört nicht nur einem RWE-Regionalbeirat an, sondern auch dem Aufsichtsrat der „Kommunale Energie-Beteiligungsgesellschaft Holding AG“, die in enger Beziehung zur RWE steht. Laut Beteiligungsbericht 2010 des HSK ist Zweck dieser Gesellschaft: „Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Vermögensgegenständen
jeder Art, speziell von Beteiligungen auf dem Energiesektor, insbesondere durch Erwerb und Verwaltung
einer direkten oder indirekten Beteiligung an der RWE AG, Essen“:
http://www.hochsauerlandkreis.de/bs/allgemein/finanzen/Beteiligungsbericht_2010_final.pdf
Der Kauf der RWE-Aktien war ein abgekartetes Spiel im Kontext der WestLB-Rettung.
Ein perfider Winkelzug, der gleichzeitig dazu diente, erstens RWE vor einer feindlichen Übernahme mittels Aufrechterhaltung einer Sperrminorität zu schützen und zweitens den Griff des Staates in die Taschen des Steuermichels zur Rettung der „failed bank“ WestLB nicht allzu offensichtlich werden zu lassen.
Kurzum: Crony Capitalism und ein justiziabler Taschenspielertrick, da Tatbestände der Veruntreuung, des Insiderhandels etc. verwirklicht wurden.
Dies einstiegsweise studieren, der HSK wird namentlich genannt:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/versorger-uebernahmeschutz-von-rwe-wankt/3205178.html