Am 14.06.2017 tagte der Gesundheits- und Sozialausschuss (GSA) des Hochsauerlandkreises im frisch eingeweihten Zentrum für Feuerschutz und Rettungswesen in Meschede-Enste.
Offene Fragen
Gleich zu Sitzungsbeginn stellte Herr Matthias Klupp von „Analyse & Konzepte“ das sogenannte „Schlüssige Konzept zur Bestimmung angemessener Unterhaltskosten im SGB II und SGB XII“ vor. Im Anschluss an den Vortrag hatten die Ausschuss-Mitglieder Gelegenheit Fragen zu stellen, die nach Meinung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nicht alle umfassend beantwortet worden sind. Auch manche Sachverhalte wurden aus ihrer Sicht nicht ganz deutlich. Zudem ergeben sich aus Sicht der SBL/FW auch weitere Fragen.
Alles rechtens?
Bekanntlich hatte das Sozialgericht Dortmund im Februar 2016 das Unterkunftskosten-Konzept, das im Auftrag der Kreisverwaltung von der Hamburger Firma „Analyse & Konzepte“ erstellt worden war, für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte eine 80jährige schwerbehinderte Rentnerin aus Brilon. Das Urteil ist allerdings noch nichts rechtskräftig. Denn der von der Kreisverwaltung beauftragte Rechtsanwalt aus Delmenhorst (!) hat Berufung beim Landessozialgericht eingelegt.
Schlüssigkeit der Methodik
Insofern ist es sehr interessant, nach welcher Methodik „Analyse & Konzepte“ das aktuelle „Schlüssige Konzept“ für die gewährten Unterkunftskosten von Bezieherinnen und Beziehern von SGB II- und SBG XII-Leistungen ermittelt hat. Es war dieselbe Firma tätig wie für das bisherige Konzept. Gegenüber den vor 3 Jahren festgestellten Mieten ermittelte sie eine Erhöhung von durchschnittlich nur 1% – für 3 Jahre!
SBL/FW stellt Fragen
SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos bat daher den Landrat mit Schreiben vom 14.06.2017 folgende Fragen zum KdU-Konzept des HSK zu beantworten:
Ist es zutreffend, dass laut Rechtsprechung des BSG in die Plausibilitätsprüfung zur Ermittlung des Mietspiegels mindestens 10% aller Mietwohnungen einfließen müssen? (Soweit wir uns erinnern, gab Herr Klupp die Zahl der in der Auswertung berücksichtigen Mietwohnungen mit 4.627 an und die Zahl aller Mietwohnungen im HSK mit ca. 53.000? Falls diese Angaben richtig sind, dann liegt die Zahl der berücksichtigen Mietwohnungen offenbar unter 10%?)
Wie genau sind die Kriterien „einfachster Standard“ und „einfacher Standard“ definiert? Wie stellt der HSK sicher, dass SGB II- und SBG XII-Bezieher nicht auf Wohnungen mit „einfachstem Standard“ zurückgreifen müssen?
Wie handhabt „Analyse & Konzepte“ bei der Auswertung von Wohnungsinseraten, dass annoncierte Wohnungsangebote nicht mehrfach gezählt werden? Wie geht „Analyse & Konzepte“ vor, um ganz sicher zu stellen, dass jede Wohnung nur einmal berücksichtigt wird?
Das Sozialgericht Dortmund hat das „Schlüssige Konzept“ für rechtswidrig erklärt, weil außer SGB II- und SGB XII-Bezieher/innen, Geringverdiener/innen und Asylbewerber/innen auch zahlungskräftigere Mieter gezielt nach sehr billigen Wohnungen suchen. Hat „Analyse & Konzepte“ dieses Urteil bei der Nachfrageanalyse berücksichtigt? Wenn ja, mit Hilfe welcher Methodik?
Hat „Analyse & Konzepte“ bei der Ermittlung der Mietpreisentwicklung im HSK die allgemeine Mietpreisentwicklung 2014 – 2017 und den Verbraucherpreisindex berücksichtigt? (Der Verbraucherpreisindex für die Wohnungsmiete in Deutschland hat sich in der Zeit von April 2014 bis April 2017 um 4,1% erhöht!)
Bei der Festlegung der Wohnungsmarkttypen II und III im HSK fehlt die räumliche Verbundenheit! Die Stadt Brilon wurde in einen “Wohnungsmarkttyp” mit insgesamt 7, räumlich teilweise weit auseinander liegenden Kommunen zusammengefasst. Im Konzept für den Nachbarkreis Unna (aktueller Stand: Sept 2016) erfolgte dagegen durch „Analyse & Konzepte“ keine Clusterung, sondern es wurden für alle 10 Kommunen eigene Mietwerte ermittelt. 4 der 10 Kommunen sind kleiner als die Stadt Brilon (z.B. Holzwickede 17.000 Einwohner, Bönen 18.000 Einwohner, Fröndenberg 21.000 Einwohner). Nach diesen Kriterien hätte man im HSK 9 Mietkategorien bilden und nur Bestwig und Eslohe sowie Winterberg, Hallenberg und Medebach zusammenfassen können. Warum erfolgte dies nicht? Und warum wurden trotz der Vorgabe „räumliche Verbundenheit“ z.B. Eslohe, Hallenberg und Marsberg im selben Wohnungsmarkttyp zusammengefasst?
Die von der ausführenden Firma angewandte “Clusterung” ist sehr umstritten und wird in zahlreichen Entscheidungen von Sozialgerichten abgelehnt. Selbst wenn man sie als wissenschaftlich tragfähige Methode akzeptieren würde, hätte man die Aktualität der Parameter überprüfen müssen. Denn seit dem ersten Konzept der ausführenden Firma haben sich die Mietenstufen von 5 der 12 Kommunen im HSK geändert, und die Einwohnerzahlentwicklung der Jahre 2007 – 2011 ist auch nicht mehr anwendbar. Warum erfolgte keine Aktualisierung dieser Cluster-Auswertung?
Gibt es zwischenzeitlich eine Entscheidung des LSG zum KdU-Konzept des HSK?
Joachim Blei: „Peinlich, was da abging!“ (foto: dielinke)
Joachim Blei, stellvertreetender Fraktionsvorsitzender der Partei Die Linke im Kreistag, ist empört über die Art und Weise wie Landrat Dr. Karl Schneider die Einwohnerfragestunde zu Beginn der letzten Kreistagssitzung durchführte.
In einer Pressemitteilung schildert Blei seine Sicht der Fragestunde:
„Da rieben sich die Kreistagsmitglieder der Opposition die Augen und trauten ihren Ohren nicht, wie der Landrat in der vorigen Sitzung des Kreistags die Einwohnerfragestunde dazu nutzte, unliebsame Fragesteller zu gängeln.
„Es herrschte vorübergehend ein Klima wie in einer Diktatur. Peinlich, was da abging!“, so Joachim Blei, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Die Linke und fügt hinzu: „Das möchte ich nicht noch einmal erleben!“
Die Fragesteller mussten ihre Personalien angeben, welche von der Kreisverwaltung notiert wurden und ihre Fragen vom Rednerpult im großen Sitzungssaal aus stellen.
Forderungen des Landrats, die es früher nicht gab und die durchaus geeignet waren, die Einwohner zu verunsichern und einzuschüchtern.
Deshalb hat nun die Fraktion der Die Linke einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung an den Kreistag gerichtet, der die demokratischen Rechte der Bürger sichert.
Bei der Abstimmung darüber wird sich zeigen, was die übrigen Kreistagsmitglieder über Freiheit denken!
Der Wortlaut der Ergänzung der GSchO kann im Kreistagsinformationssytem nachgelesen werden.”
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Der Antrag der Fraktion Die Linke ist auch hier zu finden.
Sundern. (pm) Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung einstimmig für die Fortsetzung der aus Landesmitteln geförderten Schulsozialarbeit ausgesprochen.
„Schulsozialarbeit gewinnt zunehmend an Bedeutung“, stellt Lars Dünnebacke für die SPD Fraktion fest. „Soziale Herkunft ist immer noch entscheidend für den Bildungserfolg. Durch Schulsozialarbeit lassen sich unterschiedliche Startchancen ausgleichen.“
In Sundern wird aktuell die Stelle einer Schulsozialarbeiterin zu 90% aus Landesmittel finanziert. Sie unterstützt die Arbeit an den fünf städtischen Grundschulen. Alle Schulleiterinnen haben sich für die Fortsetzung der Arbeit eingesetzt.
Die 10% Eigenmittel wurden bisher vom Hochsauerlandkreis finanziert. Das Land kürzt 2018 den Zuschuss auf 60%, der Kreis zieht sich vollständig aus der Finanzierung zurück.
Für die Stadt Sundern bedeutet dies, dass bei Fortsetzung des Programms Belastungen in Höhe von 24.000,- Tsd. € jährlich entstehen.
Die SPD Fraktion hat daher die Verwaltung aufgefordert, sich beim Kreis für eine Beteiligung an der 40% Finanzierung einzusetzen.
„Ansonsten müssten im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2018 die Mittel vom Rat bereit gestellt werden“, fordert Dünnebacke. Da es sich um freiwillige Leistungen handelt, ist dies nur zu Lasten anderer freiwilliger Leistungen möglich.
Ok, dann ist da noch die sogenannte Badebucht im Hillebachsee. Sie wurde mit Fördergeldern angelegt und ist mindestens 360 von 365 Tagen im Jahr nicht zum Schwimmen geeignet.
Das früher in der Hand der Stadt befindliche Frei- und Hallenbad in Siedlinghausen hat Bürgermeister Werner Eickler für einen Euro an den Bäderverein Siedlinghausen abgestoßen, um Kosten zu sparen.
Peinlich für den Bürgermeister und die Tourismushochburg Winterberg.
Noch einmal zum Mitschreiben: Der Bürgermeister von Winterberg hat das Winterberger Freibad platt gemacht. Das Siedlinghäuser Freibad war ebenso zum Abschuss vorgesehen und überlebt nur, weil sich ein Dorfverein ehrenamtlich engagiert.
Die öffentliche Fraktionssitzung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) findet am Montag dem 26.06.2017, Beginn 19.00 Uhr im Gasthof Lingenauber, Hochsauerlandstraße 15, 59955 Winterberg-Siedlinghausen statt.
Stefan Rabe und Reinhard Loos laden alle Interessierten herzlich ein, vor allem die „Freien Wähler“ Winterberg. Die Mitglieder der SBL/FW-Fraktion freuen sich auf Ihr Interesse und auf einen lebhaften Informations- und Meinungsaustausch.
Die „Lex Loos“ (einige Briloner wissen was gemeint ist), soll auf der Fraktionssitzung möglichst nur ein Randthema sein. Viel wichtiger ist es den SBL/FW-Kreistagsabgeordenten Stefan Rabe und Reinhard Loos, Fraktionsmitglieder und Gäste über die Themen der kommenden Kreistagssitzung zu informieren.
Auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung am Freitag dem 30.06.2017 im Kreishaus in Meschede stehen beispielsweise Entscheidungen über Elternbeiträge in Kindertagesstätten (rückwirkende Satzungsänderung), Entwicklung der Notarztstandorte und Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans, Gesundheitsweb-Seite für den Hochsauerlandkreis und über das vor dem Sozialgericht Dortmund gescheiterte *Schlüssige Konzept“ des HSK zu angemessenen Unterkunftskosten an. Zudem berichten die Fraktionsmitglieder der SBL/FW aus den Fachausschüssen.
Es gibt viele Fragen und Diskussionsstoff, vielleicht auch darüber, welche Linie die neue Landesregierung vorgeben wird.
Inwiefern ändert sich mit der neuen Landesregierung für den Hochsauerlandkreis und für Winterberg?
Gibt es Neuigkeiten über den ins Visier der Staatsanwaltschaft geratenen Ziegenhof bei Brilon?
Wie ist aktuelle Situation bei der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen?
„Erdoganisierung im Stadtrat – kleine Parteien sollen mundtot gemacht werden“, so hätte die Überschrift des Artikels zum CDU-Antrag auch lauten können.
Bisher hat ein Ratsmitglied z. B. die Möglichkeit, zu den Tagesordnungspunkten der Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung in einer ersten Wortmeldung auf Nachfrage weitere Informationen zu erhalten. Nach Beantwortung dieser Fragen kann das Ratsmitglied dann in seiner zweiten Wortmeldung einen begründeten Ergänzungs- oder Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung stellen. Zu möglichen Einwänden anderer Ratsmitglieder kann der Antragsteller dann Stellung nehmen und sich an der Diskussion beteiligen.
Wenn die Anzahl der Wortmeldungen eines Ratsmitglieds – wie von der CDU gewünscht – auf zwei begrenzt würde, wären weder eine Stellungnahme, noch eine kontroverse Debatte über die Anträge möglich – bequem also für die Fraktionen, die selten Anträge stellen. Diese Forderung der CDU widerspräche allerdings parlamentarischen und demokratischen Grundregeln.
Der Vorwurf, dass „die meisten Wortmeldungen zu keinen konstruktiven Lösungen und Erkenntnissen beigetragen hätten“, ist eine rein subjektive Bewertung. Anscheinend gefallen der CDU manche Anträge und Vorschläge nicht. Deshalb sollen sie aus ihrer Sicht keinen Beitrag zur Lösung dargestellt haben.
„Mündliche Anfragen müssen anzahlmäßig überschaubar sein, dürfen keine eigenen Debatten nach sich ziehen und vom Bürgermeister in kurzer Zeit beantwortet werden“, wird gefordert. Bisher darf ein Ratsmitglied laut Geschäftsordnung am Ende einer Sitzung „kurzgefasste“ mündliche Anfragen stellen. Der CDU-Vorschlag, das Fragerecht von Ratsmitgliedern somit auf bisher nicht näher ausgeführte Art und Weise einzuschränken, würde bedeuten, dass weniger Anfragen möglich sind. Begründung: „Ermüdungserscheinungen der Ratsmitglieder.“
Ich frage mich, ob bei einigen Ratsmitgliedern das Kurzzeitgedächtnis zu abendlicher Stunde nachgelassen hat und Ermüdungserscheinungen der Grund dafür sind, das Fragerecht einzuschränken? Denn dieses gehört – neben dem Rederecht und dem Antragsrecht – zu den grundlegenden Rechten eines jeden Ratsmitglieds! Gesetzliche Aufgabe der Ratsmitglieder ist es auch, die Arbeit des Bürgermeisters und der Stadtverwaltung zu kontrollieren. Für diese Aufgabe werden die Ratsmitglieder gewählt!
Im Übrigen werden die Debatten – nach Anfragen – am Ende der Sitzung meist durch mangelnde Disziplin in der CDU-Fraktion verursacht. Laut Geschäftsordnung müssen Anfragen beantwortet werden. Nur bei der Beantwortung von Anfragen nach Erledigung der angekündigten Tagesordnung ist eine Aussprache nicht zulässig.
Somit kritisiert die CDU-Fraktion mit diesem Antrag ihr eigenes Verhalten und zum anderen den Bürgermeister als Sitzungsleiter, welcher diese Debatten zulässt. Vielleicht sind die CDU-Ratsmitglieder auch nicht mit der Geschäftsordnung des Rates vertraut, so dass sie Stellungnahmen während der Besprechung der Tagesordnungspunkte unterbinden möchten.
Offensichtlich möchte die CDU verhindern, dass die Arbeit ihr nahestehender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung von den Mitgliedern der kleinen Ratsfraktionen hinterfragt werden kann. Mit dieser Absicht torpediert die CDU demokratische Grundregeln. Ein Kommunalparlament ist nicht dazu da, die Tätigkeit von Bürgermeister und Stadtverwaltung mehr oder weniger schweigend zur Kenntnis zu nehmen und abzunicken.
Vor fast genau einem Jahr – am 10.06.2016 – hatte der NRW-Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen beschlossen, dass ab der nächsten Kommunalwahl nur noch Parteien und Wählergruppen bei der Sitzverteilung berücksichtigt werden, die mindestens 2,5 Prozent der Stimmen erhalten haben. Dafür wurde dann nicht nur das Kommunalwahlgesetz geändert, sondern auch die Landesverfassung.
Klagen
Mehrere kleinere Parteien und Wählergemeinschaften halten die Sperrklausel für alles andere als demokratisch. Sie reichten daher beim Landesverfassungsgerichtshof in Münster fristgerecht eine Organklage ein. Ende des letzten Jahres lagen laut Medienberichten 9 Klagen vor. Zu den Klägern gehören beispielsweise die PIRATEN-Partei, DIE LINKE, PRO NRW, die ÖDP gemeinsam mit den FW sowie mit Schreiben vom 09.12.2016 die Wählergemeinschaft Sauerländer Bürgerliste e.V.
Anmerkung: Die SBL ist als Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) seit über 10 Jahren im Kreistag des Hochsauerlandkreises vertreten.
Standpunkt
Zwischenzeitlich erhielt die SBL umfangreiche Schreiben aus Meerbusch und Münster. Um es kurz zu machen, der Bevollmächtigte des Landtags und der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW stellen sich auf den Standpunkt, dass der von der Sauerländer Bürgerliste e.V. eingereichte Antrag formal „unzulässig“ sei, da nur Parteien im Sinne des Parteiengesetzes und nicht kommunale Wählervereinigungen bei Organstreitverfahren auf Landesebene beteiligungsfähig wären.
Reaktion
Die Sauerländer Bürgerliste teilte daraufhin dem Landesverfassungsgerichtshof mit, sie sei mit der Verfahrensweise nicht einverstanden und führte dazu detailliert in 6 Punkten ihre Argumente aus.
Unwahrscheinlich, dass sich jemand damit die Zeit mit solchen Argumentationen zum Erhalt der Demokratie um die Ohren hauen möchte!? Trotzdem und für alle Fälle, hier die Ausführung zur Sache. Die Sauerländer Bürgerliste e.V. schrieb mit Datum vom 23.05.2017 an die Präsidentin des Landesverfassungsgerichtshofs:
„1. Kommunale Wählervereinigung als Verein ohne überregionale Gliederung
Die Sauerländer Bürgerliste e.V. (SBL) ist tatsächlich keine Partei im Sinne des Parteiengesetzes, da sie nicht auf Bundes- und Landesebene aktiv ist und dies auch – entsprechend der Aufgabenstellung laut ihrer Satzung – nicht sein will. Damit kann sie die Anforderung laut § 2 Abs. 1 Satz 1 PartG, “an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken” zu wollen, nicht erfüllen.
Die SBL mit Sitz in Meschede ist als eigenständiger Verein in das örtlich zuständige Vereinsregister eingetragen. Ihre Tätigkeit ist gemäß § 2 der Vereinssatzung auf das Gebiet des Hochsauerlandkreises begrenzt. Seit 2006 ist die SBL ununterbrochen im Kreistag des Hochsauerlandkreises vertreten und hat sich an den letzten beiden Kommunalwahlen 2009 und 2014 beteiligt. Die SBL ist – im Gegensatz zu den in ihrem Gebiet tätigen Parteigliederungen – nicht Untergliederung irgendeines Dachverbandes oder einer anderen Organisation. Daher ist die SBL gleichzeitig das “höchstrangige” Element auf Landesebene und kann ihre Rechte nur selbst wahrnehmen.
Im konkreten Streitfall ist die SBL von einer Entscheidung des Landtags so betroffen, dass die Fortdauer ihrer politischen Arbeit, also ihres Vereinszwecks, gefährdet ist. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den politischen Wettbewerb im Hochsauerlandkreis. Es gibt innerhalb des Kreisgebiets keine Institution, bei der die SBL ihre Rechte aus der Entscheidung des Landtags geltend machen und dagegen vorgehen könnte. Der einzig mögliche Rechtsweg ist also eine Organklage gegen den Landtag.
2. Rechtsstaatsprinzip
Aus Art. 20 GG ergibt sich, dass die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat ist.
“Das Rechtsstaatsprinzip … ist grundsätzlich in Art. 20 Abs. 3 GG angelegt und verbindet in der Sache die Prinzipien des formalen und materialen Rechtsstaats. Während der formale Rechtsstaat die Staatsgewalt durch Kompetenzzuweisungen, Verfahrensregelungen und Organisationsprinzipien bindet, sieht sie sich durch den materialen Rechtsstaat – vor allem vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen des Nationalsozialismus – auf inhaltliche Rechtswerte verpflichtet, zu denen Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit zählen.” (Maunz/Dürig, Komm zum GG, Art. 102, Rn 28)
“Das Grundgesetz bekennt sich damit zu einer organisatorischen Ausgestaltung der Staatsgewalt, die sich an der tradierten Dreiteilung der Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative orientiert. Art. 20 Abs. 2 Satz 2 knüpft an die dieser Dreiteilung entsprechende funktionale Gewaltenteilung bzw. Gewaltenunterscheidung an.”
(Maunz/Dürig, Komm zum GG, Art. 20, Rn 78)
Die Gewaltenteilung gehört also zu den grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaats.
Damit diese Gewaltenteilung funktioniert, muss ein gangbarer Rechtsweg eröffnet sein:
“Das Rechtsstaatsprinzip vermittelt hier nach Ansicht des BVerfG einen Anspruch auf Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte, der als Justizgewähranspruch bezeichnet wird.” (Maunz/Dürig, Komm zum GG, Art. 20, Rn 133).
Dieser Justizgewähranspruch wäre dann nicht erfüllt, wenn sich eine Kommunale Wählervereinigung nicht gegen verfassungswidrige und sie existentiell benachteiligende Entscheidun-gen des Landtags wehren kann.
3. Rechte von Wählervereinigungen
Die aus Art. 3 GG abgeleitete Chancengleichheit von Wählervereinigungen im Vergleich zu Parteien hat auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) einen hohen Rang. Hierzu ist insbesondere auf den Beschluss des BVerfG vom 17. April 2008 – 2 BvL 4/05 hinzuweisen. Darin heißt es u.a.: ”
“Das Recht auf Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) ist verletzt, wenn Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes steuerfrei gestellt sind, Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände dagegen nicht.”
Auch in der Begründung bringt das BVerfG klar zum Ausdruck, dass kein Grund für eine unterschiedliche Behandlung von Parteien und kommunalen Wählervereinigungen besteht. So wird ausdrücklich auf die “verfassungsrechtlich geforderte(n) Chancengleichheit im politischen Wettbewerb” hingewiesen und des BVerfG stellt fest, dass dieser Grundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG folgt (C II).
Weiter heißt es dort:
“Für die Differenzierung zwischen Parteien und kommunalen Wählervereinigungen und ihren Dachverbänden gibt es keine tragfähigen verfassungsrechtlichen Gründe… Beide Gruppen treten jedenfalls auf kommunaler Ebene in einen politischen Wettbewerb.”
Diese Grundsätze sind nicht nur für den Bereich des Steuerrechts anwendbar, sondern für die gesamte Tätigkeit der Parteien und Wählervereinigungen.
4. Wählervereinigungen im Steuerrecht
Der Bundesgesetzgeber behandelt Parteien und Wählervereinigungen auch im Einkommensteuergesetz hinsichtlich der sog. Parteispenden gleich und macht damit ihren Stellenwert deutlich.
In § 34g EStG werden
“politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes”
und
“Vereine ohne Parteicharakter, wenn
a) der Zweck des Vereins ausschließlich darauf gerichtet ist, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene bei der politischen Willensbildung mitzuwirken”
in gleicher Weise genannt.
Der Bundesgesetzgeber macht auch damit deutlich, dass Parteien und Wählervereinigungen als Organisationen zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung einen gleichen Stellenwert haben.
5. Parteifähigkeit von politischen Parteien im Organstreitverfahren
Sogar in der vom Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs herausgegebenen “Festschrift zum 50-jährigen Bestehen des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen” (Münster 2002) wird darauf hingewiesen, dass die Parteifähigkeit politischer Parteien vom Verfassungsgerichtshof weit ausgelegt wird. Pieroth führt dazu aus:
“Diese waren … schon früh in einer Plenarentscheidung als parteifähig im Organstreitverfah-ren anerkannt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat das damit begründet, dass Art. 21 GG die politischen Parteien ‘zu notwendigen Bestandteilen des Verfassungsaufbaus’ gemacht habe und sie bei der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes Funktionen eines Verfassungsorgans ausüben … Einbezogen wurden dabei auch die Untergliederungen der politischen Parteien.” (a.a.O., S. 108 f.).
All dies trifft auch für für den Kreistag kandidierende und im Kreistag vertretene Kommunale Wählervereinigungen zu, insbesondere für die Antragstellerin im laufenden Verfahren. Sie darf nach dem Gleichheitsgrundsatz in ihren rechtlichen Möglichkeiten nicht schlechter ge-stellt werden als Untergliederungen politischer Parteien im Land NRW.
6. Rechtsfolgen einer Nicht-Parteifähigkeit der SBL
Wenn nun kommunalen Wählervereinigungen jede Möglichkeit genommen würde, sich gegen verfassungswidrige Entscheidungen des Landtags durch eine Organklage zu wehren, würde dieses eine erhebliche Ungleichbehandlung im Vergleich zu Parteien nach Parteiengesetz darstellen. Der Wettbewerb auf kommunaler Ebene würde zu Lasten der kommunalen Wählervereinigungen und zu Gunsten der Parteien erheblich beeinflusst. Denn die Parteien hätten dann die Möglichkeit, durch ihre Mandatsträger im Landtag die Gesetzgebung zum Nachteil kommunaler Wählervereinigungen zu gestalten und ihren lokalen Untergliederungen dadurch Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Das könnte bis hin zu willkürlicher Gesetzgebung reichen.
Im konkreten Streitfall zeigt sich, dass sich im Landtag eine Mehrheit aus Landtagsabgeordneten großer und “etablierter” Parteien gefunden hat, die mit ihren Beschlüssen zur Sperrklausel die Wahlchancen kommunaler Wählervereinigungen verschlechtert hat.
Im Gegensatz zu anderen Wahlgebieten besteht im Hochsauerlandkreis die in der Organklage näher ausgeführte besondere Situation, dass im Kreistag durch die Fraktionen CDU, SPD, FDP und Grüne faktisch eine “GanzGanzGroßeKoalition” (GaGaGroKo) gebildet wurde; die oppositionellen Parteien verfügen zusammen nur über 5 der 54 Sitze. Es droht bei der nächsten Kommunalwahl durch eine Sperrklausel also der völlige Verlust jeglicher Opposition, wenn aufgrund der Gesetzgebung des Landtags im nächsten Kreistag des Hochsauerlandkreises SBL, Linke und Piraten nicht mehr vertreten sein sollten.
Diese Perspektive unterscheidet sich erheblich von derjenigen in anderen Wahlgebieten in NRW und findet sich auch in keiner der anderen gegen die Sperrklausel eingereichten Organklagen wieder. Sie würde daher vom Verfassungsgerichtshof nicht berücksichtigt werden, falls die Organklage der SBL nicht zugelassen werden würde.
In der Konsequenz bliebe im Falle einer Nichtzulassung der Organklage der Antragstellerin nur der Weg zum Bundesverfassungsgericht, was auch erhebliche Unsicherheiten im Hinblick auf die im Herbst 2020 in NRW anstehenden Kommunalwahlen zur Folge haben könnte.“
Die Publizistin Jutta Ditfurth, die für ÖkoLinx-Antirassistische Liste in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung sitzt, bei ihrer Rede auf der Protestkundgebung. (foto: protestfotografie.frankfurt)
Die Hessenschau berichtet gestern: „Der Nahostkonflikt sorgt auch in Frankfurt für Streit. Gegen eine Konferenz zur Besetzung der Palästinensergebiete gibt es den Vorwurf des Antisemitismus. Dabei gehen Konservative und Alt-Linke ein ungewöhnliches Bündnis ein.“
(Wir dokumentieren die Rede von Jutta Ditfurth, die in der Hessenschau als „strammlinke Publizistin“ bezeichnet wird.)
Guten Abend.
1943 schrieb Reichsführer SS Himmler an Amin el Husseini, den Großmufti von Jerusalem:
»die nationalsozialistische Bewegung Großdeutschlands hat seit ihrer Entstehung den Kampf gegen das Weltjudentum auf ihre Fahne geschrieben. Sie hat deshalb schon immer mit besonderer Sympathie den Kampf der freiheitsliebenden Araber vor allem in Palästina gegen die jüdischen Eindringlinge verfolgt.« Das ist die feste Basis »des natürlichen Bündnisses zwischen dem nationalsozialistischen Großdeutschland und den freiheitsliebenden Mohammedanern der ganzen Welt. […] Herzlichste Grüße […] für die glückliche Durchführung Ihres Kampfes bis zum sicheren Endsieg.«
Auch Goebbels und Hitler waren begeistert vom Mufti. Die Beziehungen entfalteten sich prächtig. Die Nazis finanzierten den arabischen Aufstand gegen die Juden in Palästina von 1936-1939. Man verabredete die gemeinsame Vernichtung der Juden in Palästina. Glücklicherweise verlor Deutschland den Krieg. Ein ewiges Ärgernis für deutsche Antisemiten.
Arafat gilt als des Mufti politischer Ziehsohn. Der Mufti ist auch eine wesentliche Wurzel der Hamas, einer der größten Verbrecherorganisationen im Nahen Osten. Die Hamas foltert und mordet Oppositionelle, macht Frauen und Schwulen das Leben zur Hölle, steckt Milliarden Hilfsgelder in die eigene Taschen und in Raketenangriffe und Anschläge auf Juden statt in die demokratischen und sozialen Perspektiven der Palästinenser. Auch deshalb: Free Gaza from Hamas!
Die Hamas hat aber ein großes Problem. Sie ist in Teilen der Welt geächtet, Einreiseverbote nach Kanada, USA, Großbritannien usw. So wurde die BDS-Kampagne eine Art diplomatischer Arm der Hamas.
Izzat al-Risheq, ein hochrangiger Hamas-Führer, lobt den BDS überschwänglich, weil dessen finales Ziel die Zerstörung Israels ist.
„Wir rufen dazu auf, die Kampagne zur Isolation der Okkupation zur verschärfen und die Existenz der Räuberentität zu beenden“.
Ahmad Bahr, ein Amtsträger der Hamas, will die Intensivierung der BDS-Kampagne bis zum Ende des israelischen Staates.
In ihrer Charta von 1988 beruft sich die Hamas auf die antisemitische Fälschung Protokolle der Weisen von Zion (Artikel 31). In Artikel 22 steht:
„Die Feinde [die Juden; J.D.] haben gewaltige materielle Reichtümer angehäuft. […] [Sie] brachten weltweit […] die Medien unter ihre Kontrolle […] [und] zettelten […] [in] verschiedensten Teilen der Welt Revolutionen an […] [Sie] stecken ebenso hinter der Französischen Revolution und der russischen Revolution […] [wie] den allermeisten Revolutionen«.
Ist es nicht völlig irre, wie sich die Aussagen von Antisemiten aus dem deutschen Kaiserreich, den völkischen Wahnwichteln von 2014 und der Hamas ähneln?
Die Kopi-Konferenz hat angeblich nichts mit dem BDS zu tun. Aber alle 13 Referenten und Moderatoren sind BDS-Mitglieder oder Unterstützer.
Alle bis auf Moshe Zuckermann, dessen intellektuellen Niedergang beobachten zu müssen, nicht schön ist. Er wirbt inzwischen für rechte Bücher. Er sucht die Mikrophone von Neurechten und Antisemiten wie Ken Jebsen alias KenFM, der im schlimmsten Sprech des schuldabwehrenden Antisemitismus sagt:
»Israel strebt in Palästina die Endlösung an.«
Majida Al Madri ist palästinensische Koordinatorin des BDS. Dann sind da Vertreter von BDS-Gruppen Bonn, Bremen usw.
Der BDS-Historiker Ilan Pappe gab öffentlich zu, dass der BDS zwar nicht – wie stets behauptet – von der »palästinensischen Zivilgesellschaft« gegründet worden sei, dass diese Fälschung aber wichtig für die Geschichtsschreibung ist.
Mit dabei auch Norman Paech, Linkspartei, der seit vielen Jahren glaubt, die Juden seien selbst schuld am Antisemitismus.
Dabei auch der Frankfurter Matthias Jochheim, der schon 2010 anlässlich des 72. Jahrestag der Reichspogromnacht in Berlin einen BDS-Aufruf unterschrieb und forderte:
»Keine Waffen an Israel«.
Nur: nicht an Israel. Antisemiten hassen verteidigungsfähige Juden.
Jochheim und Paech nahmen 2010 an jener unsäglichen Gaza-Flotille teil. Manche Frankfurter Medien halten dies bis heute für eine Art humanitären Abenteuerurlaub. Aber gemeinsam mit türkischen Rechtsextremisten anzukündigen, mit einem Schiff die israelische Seeblockade durchbrechen zu wollen ist eine militärische Ansage und kein Ententanz im Robinson Club.
Die kleine aber fanatische Frankfurter BDS-Unterstützerszene ist gruselig: Der Ex-Pfarrer und Berufsschullehrer Hans Christoph Stoodt schaffte es nicht, sich wenigstens von palästinensischen Messerattentaten auf israelische Bürger zu distanzieren.
Seine Genossin Aitak Barani von der Hisbollah Rödelheim, hat in ihrer Partei DKP keinen Begriff mehr vom Kapitalismus, sondern schwätzt im strukturell-antisemitische Jargon stattdessen von der »internationalen Finanzdiktatur“. Am liebsten instrumentalisiert sie Refugees für den BDS.
Der BDS ist kein gewaltfreies Projekt. Überall dort, wo er auftaucht, wie etwa schon früher an US-amerikanischen Universitäten, erleben jüdische Studierende und andere junge Linke, die Israel nicht vernichtet sehen wollen, signifikant mehr antisemitische Angriffe auf dem Campus. Sie werden von BDSlern aufs aggressivste aus linken Gruppen und internationalistischen Bündnissen gedrängt. Es ist Teil der außenpolitischen BDS-Strategie die akademisch gebildete Jugend gegen Israel in Stellung zu bringen. Sie könnten ja morgen an einflussreichen Positionen sitzen.
Auch in Deutschland werden Linke, die über den BDS aufklären und ihn kritisieren, verprügelt. Wir von der Ökologischen Linken und Freunde haben dies beim Revolutionären 1. Mai-Demo 2016 in Berlin selbst erfahren.
BDS-Propagandisten und -Führer sagen doch offen, was sie wollen.
As’ad Abu Khalil, Politikprofessor in Kalifornien, sagt:
„Das wirkliche Ziel von BDS ist der Sturz des israelischen Staates.“
Ahmed Moor, BDS-Ideologe, sagt:
„BDS ist der finale Showdown […] Das Ende der Besatzung ist bedeutungslos, wenn nicht auch der jüdische Staat beendet wird.“
Omar Barghouti, einer wichtigsten BDS-Führer und Mitgründer, sagt:
»Die Zweistaatenlösung […] ist tot.« Es handele sich um »das letzte Kapitel des zionistischen Projekts“.
Die Strategie geht so: Israel wird dämonisiert, delegitimiert und mit doppelten Standards bewertet wie kein anderer Staat der Welt. BDS heißt: umfassender Boykott und nicht – wie in Deutschland viele noch glauben – nur von Waren aus den Siedlungsgebieten. BDS heißt: kompletter Boykott aller kulturellen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, Kapitalabzug, Bestrafung von Ländern und Firmen, die den Kontakt zu Israel aufrechterhalten. Musiker, die in Israel auftreten, werden bedroht. Barcelona kündigt die Städtepartnerschaft zu Tel Aviv. So läuft das.
Israel soll als „Schurkenstaat“ hingestellt werden. Etwa durch die absurde Unterstellung, es sei ein „Apartheidstaat“. Der Vorwurf soll Assoziationen abrufen und Argumente ersetzen. Israel ist aber kein Apartheidstaat, sondern eine kapitalistische Gesellschaft und als solche leider auch rassistisch. Ich habe gehört auch in Deutschland gibt es mörderischen Rassismus. In den USA, in England, in Frankreich usw. Aber keine BDS-Kampagne, nirgends.
Zentrale Forderung des BDS ist die vererbbare »Rückkehr« aller palästinensischen Flüchtlinge und unbegrenzt aller ihrer Nachfahren ins israelische Kernland. – Über die 700.000 jüdischen Flüchtlinge, die aus arabischen Staaten fliehen mussten, sagt der BDS übrigens kein Wort. – Die völlig verrückt berechnete Zahl »palästinensischer Flüchtlinge« steigt inzwischen auf bis zu 7 Millionen. 7 Millionen plus 2 Millionen israelische Araber und Palästinenser macht 9 Millionen Nicht-Juden gegenüber 6,2 Millionen jüdischen Israelis.
Die »Rückkehr«-Forderung ist der demografische Hebel zur Auflösung des jüdischen Staates.
Der deutsche BDS und seine engsten Bündnispartner wie FOR Palestine, Free Palestine etc wollen auf keinen Fall zwei Staaten Israel und Palästina, die friedlich nebeneinander existieren. Die internationale BDS-Kampagne bewirkt, dass die palästinensische Führung sich Verhandlungen mit Israel verweigert, in denen es darum gehen müsste, zu welchen Bedingungen die Siedlungsgebiete endlich aufgelöst werden.
Kein Israel mehr, nur noch einen Staat Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer will der BDS so wie die Hamas. In ihm sollen nur »nicht-zionistische Juden« leben dürfen. Aber alle Juden, die sich dem BDS nicht unterwerfen, gelten ihm als »Zionisten«. So ist dieser eine fast »judenfreie« palästinensische Staat letztlich nur die moderne Version der Forderung »Juden ins Meer«.
Die Palästinenser sind für den BDS nur ein Druckmittel gegen Israel. Ihre soziale Lage in den arabischen Staaten schert den BDS einen Teufel. Sie werden instrumentalisiert. Für ihre Zukunft hat der BDS nichts zu bieten außer einer tyrannischen Herrschaft unter Führung der Hamas samt Korruption und sozialer Ungleichheit.
Meine Hoffnung liegt darin, dass sich die Meinungsvielfalt der palästinensischen Gesellschaft eines Tages wieder zeigt, wenn BDS und Hamas geschwächt werden können.
Der BDS nützt auch der israelischen Rechten um Ministerpräsident Netanjahu. Je mehr die Bedrohung durch Hamas und BDS zunimmt, umso mehr Israelis werden ins rechte Lager getrieben. Die israelische Linke kann durch den BDS nur verlieren.
Wenn BDS und Hamas siegen, hört der einzige jüdische Staat weltweit auf zu existieren. Dann ginge die Rechnung von Nazis und Großmufti auf. Dagegen kämpfen antiautoritäre Linke in Deutschland. Deshalb haben BDS-Aktivisten in der Linken nichts zu suchen!
Und anderen Linken sei zugerufen: aus der Debatte raushalten gilt nicht.
Auf einer nur mäßig besuchten Wahlversammlung hat die Linke HSK heute Nachmittag im Pfarrgemeindezentrum Brilon ihren Direktkandidaten für die Wahl zum Bundestag gewählt.
Mit acht von 14 Stimmen (12 Männer, 2 Frauen) konnte sich der 70-jährige Rentner Reinhard Prange aus Brilon gegen drei Gegenkandidaten durchsetzen.
Zur Wahl standen:
Reinhard Prange (70 Jahre, Rentner, Ex-Bankangestellter aus Brilon, Mitglied im Rat in Brilon),
Dietmar Schwalm (60, Diplom-Sozialarbeiter beim Kreis Soest aus Arnsberg, Vorsitzender der Kreistagsfraktion und Verdi-Gewerkschafter),
Martin Guntermann-Bald (54, Lehrer am Berufskolleg aus Brilon)
und Carsten Tölzer (ca. 30, beschäftigt und wohnend beim Josefswerk in Bigge).
Unter den Kandidaten befand sich keine Frau.
Zum inhaltlichen Profil der drei anwesenden Kandidaten habe ich keine weiteren Informationen. Dietmar Schwalm konnte nicht anwesend sein.
Mobil im Hochsauerland? Vielleicht mit dem MobiTicket! (archivfoto: zoom)
Gute Nachricht In zwei Ausschuss-Sitzungen (Gesundheits- und Sozialausschuss am 12.06.2017 und Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Verkehr am 19.06.2017) werden sich die Kommunalpolitiker wieder mit dem MobiTicket befassen. Einiges dazu steht in der Verwaltungsvorlage 9/753 vom 23.05.2017.
Der vorläufige „Fahrplan“:
Das Ticket soll bis Dezember 2017 angeboten werden (obwohl die Fördermittel des Landes NRW knapp werden).
Für 2018 soll erneut ein Antrag beim Land auf Förderung des Sozialtickets gestellt werden (unter Vorbehalt einer Verlängerung der Förderrichtlinie des Landes NRW).
HSK sieht positive Aspekte …
… wie ein wesentlich erleichterter Zugang zu Mobilität
… wie Nachfragezuwächse beim ÖPNV
… wie die Stabilisierung der Erlöse im ÖPNV.
Die Nutzer
Im Mai 2017 sind erstmals mehr als 2.000 MobiTickets verkauft worden und zwar genau 2.097. Im gesamten Kreisgebiet steigt weiterhin die Nachfrage an.
Nach Auswertung der Verkaufszahlen für Januar 2017 und Februar 2017 wird das MobiTicket
zu 50,84 Prozent von SGB II-Leistungsempfänger/innen (Sozialgeld)
zu 8,08 Prozent von SGB XII-Leistungsempfänger/innen (Sozialhilfe)
zu 0,04 Prozent von BVG-Leistungsempfänger/innen (Kriegsopferfürsorge)
zu 41,04 Prozent von AsylBLG-Leistungsempfänger/innen (Asylbewerber)
genutzt.
Weniger gute Nachricht
Ab 1. August 2017 soll der Verkaufspreis für das kreisweite MobiTicket von 30,- auf 32,50 Euro erhöht werden.
Der Preis für das Ticket, mit dem der Fahrgast nur den ÖPNV in seiner Stadt oder Gemeinde nutzen kann, soll unverändert bei 25,00 Euro bleiben.
Chronologie
Jahrelang hatte sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) für die Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV im HSK eingesetzt. Jahrelang wurden die Anträge der SBL/FW immer wieder im Kreistag abgelehnt.
Ende letzten Jahres obsiegte endlich die Einsicht. Am 28.10.2016 sagten die Kreistagsmitglieder mehrheitlich „Ja“.
Seit 01.01.2017 können nun die Bezieher von Sozialleistungen Monatskarten für Bahn und Bus zu ermäßigten Preisen erwerben können. Die Fahrscheine erhielten den knackigen Namen „MobiTicket“.
Doch schon wenige Monate später sah die Kreisverwaltung offenbar ein Problem. Der Grund der Besorgnis: Das MobiTicket ist viel erfolgreicher als erwartet.
Zitat aus der Verwaltungsvorlage 9/666 vom 22.02.2017: „Nach bereits zwei Monaten zeigt sich, dass die Annahmen zur Nachfrage deutlich übertroffen werden. Im Januar wurde mit 688 ausgegebenen Tickets eine Nutzerquote von 4,2% erreicht. Im Februar haben sich die Werte mit 1.384 MobiTickets mehr als verdoppelt und die Nutzerquote liegt nunmehr bei 8,1%. Das Kreisticket erreichte mit 1.079 Kunden einen Marktanteil von 78%.“
Die Kreisverwaltung sah zu dem Zeitpunkt anscheinend die Gefahr, dass die Fördergelder des Landes nicht ausreichen und Mittel aus dem Kreishaushalt zugeschossen werden müs-sen. Deswegen beabsichtigte sie, im März Gespräche mit den Verkehrsunternehmen bzgl. einer Anpassung der Ticketpreise aufnehmen.
Aufatmen
Zwischenzeitlich haben laut Angaben der Kreisverwaltung mehrere Gespräche bzw. Verhandlungsrunden mit den anderen Beteiligten, wie z.B. mit der RLG, stattgefunden. Die Kuh scheint ja nun vorerst vom Eis!?
Bleibt noch anzumerken, dass wir hier im HSK das Sozialticket schon seit 6 Jahren hätten haben können. Aber besser spät als nie!
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