Durchschnittlich 23,5 Schülerinnen und Schüler je Klasse an Grundschulen in NRW

In NRW lag die durchschnittliche Schülerzahl je Lehrer/-in (Vollzeit-lehrereinheit) an den allgemeinbildenden Schulen (ohne Weiterbildungskollegs) im Schuljahr 2021/22 bei 13,0.

Düsseldorf (IT.NRW). Durchschnittlich 23,5 Grundschülerinnen und Grundschüler lernten im Schuljahr 2021/22 gemeinsam in einer Klasse. Die sog. Klassenfrequenz lag damit auf dem Niveau des Schuljahres 2020/21.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Schulanfangs in NRW mitteilt, kamen an Grundschulen im Schnitt jeweils 15,7 Schülerinnen und Schüler auf eine Lehrkraft (Vollzeitlehrereinheit); im Schuljahr davor hatte dieser Wert bei 15,8 gelegen.

Die landesweit niedrigsten Klassengrößen an Grundschulen gab es im Schuljahr 2021/22 in Hallenberg (19,1) im Hochsauerlandkreis, in Kall (19,3) im Kreis Euskirchen und in Horstmar (19,4) im Kreis Steinfurt. Die höchsten Grundschulkassengrößen wurden für Datteln (26,1) im Kreis Recklinghausen, Monheim am Rhein (25,9) im Kreis Mettmann und Herne (25,9) errechnet.

Insgesamt lag die durchschnittliche Schülerzahl je Klasse an den allgemeinbildenden Schulen in NRW (ohne Weiterbildungskollegs und ohne die Jahrgangsstufen der Sekundarstufe II) im Schuljahr 2021/22 bei 23,4 Schülern. An Gesamtschulen und Gymnasien waren die Klassenfrequenzen mit jeweils durchschnittlich 26,8 Schülern am höchsten. Die niedrigsten Klassengrößen wurden für Förderschulen (11,0 im Bereich der Grund-/Hauptschulen; 9,9 im Bereich Realschule/Gymnasium) ermittelt.

Die durchschnittliche Schülerzahl je Lehrer-Vollzeitäquivalent lag an den allgemeinbildenden Schulen (ohne Weiterbildungskollegs) bei 13,0. Den höchsten Wert weist die Volksschule mit 18,2 Schüler/-innen pro Vollzeitlehrereinheit auf; Grund- und Realschulen folgen hier mit durchschnittlich 15,7 bzw. 15,3 Schülern auf den Plätzen zwei bzw. drei. An Förderschulen (im Bereich Realschule/Gymnasium) kamen im Schnitt 4,4 Schüler auf ein Lehrer-Vollzeitäquivalent (im Bereich Grund-/Hauptschule: 5,5).

Methodische Erläuterungen und Information zur Rundung aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben.

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer-Vollzeitäquivalente an allgemeinbildenden Schulen in NRW im Schuljahr 2021/22 (Gemeindeergebnisse)(PDF)

Eine interaktive Schulkarte des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktuelle Infografiken mit Kernergebnissen der amtlichen Schulstatistik

Weitere Ergebnisse der Schulstatistik in der Landesdatenbank NRW

Mobile Impfangebote in der aktuellen Woche

In unserem Briefkasten

Die Koordinierende COVID-Impfeinheit bietet auch in der kommenden Woche wieder mobiles Impfen zu folgenden Terminen an.

(Pressemitteilung HSK)

Dienstag, 09.08.2022:    Meschede Wochenmarkt, Kaiser-Otto-Platz, 9-14 Uhr (Impfbus)

Donnerstag, 11.08.2022:    Schmallenberg, Kirchplatz 1, Alexanderhaus, 11-16 Uhr

 Das Angebot richtet sich an alle Impfwilligen ab 5 Jahre ohne Termin.

Es werden alle Impfungen gemäß Stiko-Empfehlung von der Erst- bis zur 2.  Auffrischungsimpfung angeboten. Als Impfstoffe sind BionTech, Moderna und Novavax vorrätig. Mitzubringen sind Personalausweis, Impfausweis bzw. die Impfmappe mit den Unterlagen der bisherigen Impfungen. Weitere Informationen und Impftermine finden Interessierte unter

www.hochsauerlandkreis.de.

Begegnung mit 50-jähriger Tradition: Schottische Jugendliche zu Gast im Sauerland

Landrat Dr. Karl Schneider begrüßte im Rahmen der Jugendbegegnung zwischen dem Hochsauerlandkreis und dem Council West Lohtian die Gruppe vor dem Kreishaus. (Foto: HSK)

Der schottische Landkreis West Lothian und der Hochsauerlandkreis pflegen jahrzehntelange Bindungen. Auch die Jugendbegegnung zwischen jungen Deutschen aus dem Sauerland und den schottischen Partnerkreis fußt auf dieser 50-jährigen Tradition.

(Pressemitteilung HSK)

So ergriff Landrat Dr. Karl Schneider die Gelegenheit, die Jugendlichen, die vor wenigen Tagen auf Initiative des Kreisjugendamtes für eine Woche im Hochsauerlandkreis zu Gast waren, im Kreishaus Meschede zu begrüßen: „Die Partnerschaft mit West Lothian steht unter einem guten Stern. 1972 wurde die Partnerschaftsvereinigung zwischen dem ehemaligen Kreis Arnsberg und West Lothian besiegelt. Seitdem haben viele junge Menschen auf beiden Seiten wertvolle Erinnerungen von gegenseitigen Besuchen mit nach Hause genommen. Ich befürworte den diesen Jugendaustausch, der nach zwei Jahren Corona endlich wieder Wirklichkeit geworden ist.“  

Das abwechslungsreiche Programm, organisiert auf HSK-Seite von Christian Schulte-Backhaus und Nora Haake, führte die Jugendlichen mit im Alter zwischen 14 und 16 Jahren ihren schottischen Begleitern Brendon, Darren und Lisa nicht nur in das Sauerland, sondern auch nach Paderborn mit dem Besuch des Heinz Nixdorf Forums  sowie in die Domstadt Köln.

Im nächsten Jahr ist der Gegenbesuch in den Sommerferien in West Lothian geplant. Ansprechpartner für Jugendliche bzw. Eltern aus dem Hochsauerlandkreis für die Jugendbegegnung zwischen West Lothian und dem Hochsauerlandkreis ist Christian Schulte-Backhaus, 0291/ 94-1282.

BBL-Radtour zur Möhnetalsperre

Blick über den Möhnesee (archivfoto: zoom)

Auch in diesem Sommer bietet die Briloner Bürger-Liste (BBL) wieder eine Radtour an. Die Tour führt am Sonntag, 14. August, über den Möhnetalradweg zunächst in Richtung Rüthen und von da aus über Belecke weiter zur Möhnetalsperre.

Die Rückfahrt erfolgt um 15:01 Uhr oder um 17:01 Uhr ab Körbecke mit dem Fahrradbus bis zum Briloner Markt.

Die Länge der Gesamtstrecke beträgt etwa 43 km. Unterwegs sind zwei längere Pausen eingeplant.

Treffpunkt ist am 14. August um 10:00 Uhr am Markt in Brilon.

Eine Voranmeldung ist erforderlich per E-Mail an „info@briloner-burgerliste.de“ oder per Telefon 02961-3550.

Kreisdirektor Dr. Klaus Drathen begrüßt neue Auszubildende

HSK schafft Voraussetzungen für mobiles Arbeiten und Lernen: Bewerbungs-Frist für 2023/24 endet am 11.8.2022

Einen guten Start beim Hochsauerlandkreis wünschte Kreisdirektor Dr. Klaus Drathen den Nachwuchskräften, die am Montag (01.08.) ihre Ausbildung beim Hochsauerlandkreis begannen. (Foto: HSK)

Hochsauerlandkreis. 39 Nachwuchskräfte starteten am Montag, den 1. August, beim Hochsauerlandkreis in ihren neuen Lebensabschnitt: Sie beginnen ihre Ausbildung in der Kreisverwaltung und in den vielfältigsten Berufsausbildungen.

(Pressemitteilung HSK)

„39 neue Auszubildende – das ist ein Rekord beim HSK. Daher ist uns ein zentrales Anliegen, die Nachwuchskräfte langfristig an die Kreisverwaltung zu binden. Wir brauchen gute Fachkräfte und wir wollen Ihnen eine gesicherte berufliche Zukunft bieten. Deshalb freuen wir uns auf Sie und Ihre Ideen“, hieß Kreisdirektor Dr. Klaus Drathen die Nachwuchskräfte zu ihrem Ausbildungsstart willkommen.

Den guten Wünschen für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben schlossen sich Fachdienstleiterin Personal, Regine Clement, Ausbildungsleiter Diethard Nolte, Ramona Wilmes (Fachdienst Personal), Personalratsvorsitzender Marcus Radmacher sowie Ann-Kathrin Döbber von der Jugend- und Auszubildendenvertretung zusammen mit Gleichstellungsbeauftragter Karin Schüttler-Schmies und Schwerbehindertenbeauftragtem Karl-Josef Dicke an.

Der jetzt gestartete Ausbildungsjahrgang wird komplett mit Laptops ausgestattet. Im Zuge der Digitalisierung hat der Hochsauerlandkreis die Voraussetzungen für mobiles Arbeiten und Lernen zu Ausbildungsbeginn geschaffen – was gleich für überaus positive Reaktionen gesorgt hat. Für das kommende Ausbildungsjahr 2023/24 sind Bewerbungen grundsätzlich auf der digitalen Schiene an den HSK zu richten. Online erreichen die jungen Leute das Ausbildungsportal unter https://www.hochsauerlandkreis.de/karriere/schueler/einsteiger

Man sollte sich beeilen. Die Frist läuft am Donnerstag, 11. August 2022 ab. Bewerbungsvoraussetzungen sind die erworbene Fachoberschulreife, die uneingeschränkte Fachhochschulreife bzw. falls erforderlich ein abgeschlossenes Studium.

Die neuen Auszubildenden bei der Kreisverwaltung

Die neuen Auszubildenden bei der Kreisverwaltung sind: Nina Bilke, Nina Sophie Claaßen, Denise Depta, Lina Friesen, Filipe Gabriel, Nina Gerbrandt, Julian Gerlach (Verwaltungsfachangestellte/r), Mira Becker, Mathis Heppelmann, Lena Pape, Antonia Prünte (Kreissekretäranwärter/in), Hannah Becker, Katharina Dicke, Samira Fügenschuh, Rebecca Henke, Tobias Jochheim, Nina Kyewski, Fabienne Meschede, Katharina Schmitz, Marie  Schnüpke, Robin Spiekermann, Ann-Kathrin Stappert, Jonas Wagner, Antonia Wittler (Kreisinspektoranwärter/in), Tim Gerold (Vermessungstechniker), Yvonne Schmidt (Kreisvermessungsoberinspektoranwärterin), Justin Florian Babilon, Julian Budde, Franziska Finger, Alessandro Fullone, Antonia Goldkuhle, Jana Hicker, Jannis Imöhl, Kelly Kinder, Niko Mula, Sara Ricken, Henning Christian Schmitt, Tabea van Lengen, Jaqueline Wanisch (Notfallsanitäter/in).

Verbrannte Kommunalfinanzen – Fortsetzung

Symbolbild: züngelndes Feuer

Wie hier berichtet, wurde am Donnerstag beim Landgericht in Arnsberg über die Schadenersatzklage eines bayerischen Holzunternehmens gegen die Stadt Brilon verhandelt. Das Ergebnis: Das Landgericht entschied, dass die Stadt schadenersatzpflichtig ist.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der Verlauf der Verhandlung zeigte, dass die Stadt eindeutig vertragsbrüchig geworden war. Das könnte auch noch ein Fall für den Landrat als Kommunalaufsicht werden. Bereits im Jahr 2020 hatten sich zwei Briloner Ratsmitglieder wegen eines anderen Holzliefervertrages an den Landrat gewandt; damals schritt die Kommunalaufsicht jedoch nicht ein.

Worum geht es im aktuellen Verfahren? Im Jahr 2020 gab es wegen massiven Borkenkäferbefalls sehr große Mengen an Fichtenholz, die aus den Wäldern geholt und verkauft werden mussten. Das Problem hatten viele Waldbesitzer.

Die Stadt Brilon schloss im Herbst 2020 mit dem bayerischen Unternehmen zwei Verträge über insgesamt 80.000 Festmeter ab. Es handelte sich um sog. Selbstwerberverträge. Dies bedeutet, dass der Waldbesitzer zum einen Holz verkauft und zum anderen den Vertragspartner beauftragt, die Bäume zu fällen und selbst aus dem Wald abzutransportieren. Es handelt sich also um einen kombinierten Dienstleistungs- und Kaufvertrag. Der Auftraggeber und Verkäufer legt die Flächen fest, aus denen sich der Vertragspartner das Holz holt; den Rest erledigt das Unternehmen. Der zu zahlende Preis entsteht aus der Differenz zwischen dem Wert der Holzes und den Kosten für die Dienstleistungen.

Die zwischen der Stadt Brilon und dem bayerischen Unternehmen abgeschlossenen Verträge enthielten die Klausel, dass die Liefermenge um 30.000 Festmeter gekürzt werden könne, wenn nicht ausreichend Holz zur Verfügung stünde. Andere Gründe zur Reduzierung der Liefermenge waren nicht vereinbart.

Die Verträge hatten eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2021. Als Mitte April 2021 noch 35.000 von den vereinbarten 80.000 Festmetern Holz fehlten, wandte sich das Unternehmen an die Stadt Brilon mit der Aufforderung, ihm Flächen zum weiteren Abholzen zu benennen. Die Stadt erklärte jedoch, die Verträge seien bereits “erfüllt” und gab dem Vertragspartner keine Möglichkeit zum weiteren Holzeinschlag. Einigungsversuche scheiterten; die Stadt Brilon bot eine Zahlung von nur etwa 1/10 des nun geforderten Betrages an.

In der Verhandlung stellte das Landgericht fest, dass der einzige denkbare Grund für eine Mengenkürzung – zu wenig Holz vorhanden – nicht vorlag. Die Stadt hatte selbst an anderer Stelle erklärt, dass ausreichend Holz zur Verfügung stünde. Also habe die Stadt den Vertrag rechtswidrig nicht erfüllt und sei daher schadenersatzpflichtig.

Über die tatsächliche Höhe des Schadenersatzes wurde noch nicht entschieden. Ein oder mehrere Gutachter sollen den nun feststellen. Dabei geht es u.a. um den maßgeblichen Zeitpunkt für den Holzwert, um den zu akzeptierenden Anteil an (minderwertigem) Industrieholz und um die Kosten für die Holzfällung und den Transport. Vor der Beauftragung der Gutachter wird das Landgericht jedoch abwarten, ob die Stadt Brilon beim Oberlandesgericht Hamm Berufung einlegt. Dann würde sich das Verfahren voraussichtlich über etwa zwei weitere Jahre hinziehen.

Politisch sollte über den Schadenersatz hinaus nun aber auch geklärt werden,
– wer das dem bayerischen Unternehmen zugesagte Holz tatsächlich erhielt und aufgrund welcher Umstände,
– wer für die Vertragsverletzung verantwortlich und ggf. haftbar ist,
– ob eine Beteiligung des zuständigen politischen Gremiums an den Vertragasabschlüssen erfolgte, oder ob der Bürgermeister eigenmächtig handelte.
Dies könnten spannende Fragen werden. Denn insbesondere wird zu klären sein, ob ein großes heimisches Unternehmen, dem sehr gute Beziehungen ins Briloner Rathaus nachgesagt werden, zusätzliche Holzmengen erhielt. Und in den einsehbaren Tagesordnungen des für solche Angelegenheiten zuständigen Haupt- und Finanzausschusses ist kein Tagesordnungspunkt zu finden, aus dem eine Beteiligung des Gremiums hervorgeht.

Wer das klären kann?

Naheliegend wäre, dass die Presse sich dafür interessiert und investigativ berichtet. Das wäre in vielen Regionen nun selbstverständlich, ist im HSK aber eher unwahrscheinlich. Statt dessen ist die Berichterstattung in der WP über dieses Verfahren ein weiterer Beleg für den Niedergang der Lokalpresse, denn in dem Artikel sind viele “Fakten” falsch, z.B. über die Mengen und über das weitere Verfahren. Kritische Fragen werden dort keine gestellt. Die Situation der Lokalpresse wurde jüngst im Blog “Zoom” erneut analysiert.

Und als zuständige Institution ist nun der Landrat als gesetzliche Kommunalaufsicht gefordert, wie oben schon erwähnt. Auch dort war aber die Knfliktbereitschaft mit dem Kommunen war in den letzten Jahren nicht sehr ausgeprägt.

Polizei Hochsauerlandkreis: 12jähriger stürzt im Bikepark

Aus bisher ungeklärter Ursache ist gestern ein zwölfjähriger Junge im Bikepark Winterberg mit seinem Mountainbike von der Strecke abgekommen und vor einen Baum geprallt.

(Pressemitteilung Polizei HSK)

Der Junge, der Schutzkleidung trug, wurde durch den Aufprall schwer verletzt und musste mit dem Rettungshubschrauber in eine Siegener Klinik geflogen werden. Es besteht keine Lebensgefahr.

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Siehe auch:

https://www.schiebener.net/wordpress/bikepark-winterberg/

Hochsauerlandkreis beteiligt Menschen und Unternehmen aus der Region und sucht Anregungen zum Klimaschutz – Aufruf zur Online-Umfrage bis zum 21. August – Start am Montag (01.08.)

„Wo stehen wir bei Klimaschutz?“ – Volker Nelle und Frank Kleine-Nathland gehen dieser Frage nach und freuen sich über das Feedback der Bevölkerung, besonders auch der Jugend sowie der Betriebe. Sie alle können sich bei einer Online-Umfrage beteiligen. (Foto: Pressestelle HSK)

Der Hochsauerlandkreis will das Thema Klimaschutz strategisch angehen und erarbeitet derzeit – gemeinsam mit elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden – ein Integriertes Klimaschutzkonzept.

(Pressemitteilung Hochsauerlandkreis)

Im Blickpunkt des zu entwickelnden Strategiepapiers stehen vor allem die Fragen nach dem Ist-Zustand des Kreises in Sachen Klimaschutz und nach den zukünftigen Einsparpotenzialen: „Wo stehen wir beim Klimaschutz? Wie viel Treibhausgase stoßen wir aus und welche Maßnahmen können wir ergreifen, damit es zukünftig noch weniger werden?“, fragen gezielt Volker Nelle und Frank Kleine-Nathland das Online-Publikum. Beide koordinieren gemeinsam beim Hochsauerlandkreis das Projekt.

„Das Klimaschutzkonzept wird unser Handlungsleitfaden für die nächsten Jahre werden, mit dessen Hilfe auch wir im Hochsauerlandkreis unseren Beitrag zum Thema Klimaschutz leisten können“, sagt Volker Nelle. „Wir würden uns wünschen, dass sich die Sauerländerinnen und Sauerländer mit ihrer Teilnahme an einer Online-Umfrage aktiv in das Konzept einbringen.“ ergänzt Frank Kleine-Nathland.

In der Zeit vom 1. bis zum 21. August werden drei verschiedene Umfragen für unterschiedliche Zielgruppen online geschaltet. Sie richten sich an die Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet, an die Wirtschaft und an Schülerinnen und Schüler bzw. Jugendliche. Es werden jeweils kurze Fragen zur Einstellung zum Klimaschutz, zu Themen wie der zukünftigen Energieversorgung, zur Mobilität oder auch zu Klimafolgenanpassungen gestellt.

Suchen Anregungen und Ideen zum Klimaschutz aus der Region“

 Ein besonderes Signal dabei geht an die Jugendlichen: „Die Jugendlichen haben wir besonders im Blick, weil sie am stärksten von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind.“ Eine weitere Perspektive der Umfrage richtet sich auf die heimische Wirtschaft: „Klimapolitisch und stehen die regionalen Unternehmen vor großen Herausforderungen. Auch durch die aktuelle geopolitische Lage entsteht ein gewisser Handlungsdruck. Da wollen wir wissen, in welche Richtung die Überlegungen beim Klimaschutz gehen und diese auf jeden Fall mitberücksichtigen“, erläutert Nelle.

„Damit das Konzept „rund wird“ und wir einen echten Handlungsleitfaden erhalten, sind wir auf die Unterstützung der Sauerländerrinnen und Sauerländer angewiesen. Wir benötigen sie als lokale Expertinnen und Experten und erhoffen uns wichtige Anregungen und Ideen in Sachen Klimaschutz. Wir möchten wissen, was sie bewegt und wo wir sie in Zukunft mit gezielten Informationen oder Förderangeboten unterstützen können“, sieht Frank Kleine-Nathland Anreize für eine hohe Beteiligungsrate.

Die ausgewerteten Informationen fließen in weiteren Arbeitsschritten in das  Klimaschutzkonzept ein. Die Links zur Onlineumfrage sind ab dem 1. August auf den Websites des Hochsauerlandkreises und der teilnehmenden Kommunen abrufbar.

Link zur Onlineumfrage Bürgerinnen und Bürger:
https://www.umfrageonline.com/s/hskbuerger

Link zur Umfrage Jugend:
https://www.umfrageonline.com/s/hskjugend

Link zur Umfrage Wirtschaft:
https://www.umfrageonline.com/s/hskwirtschaft

Zum Hintergrund:

Der Erstellungsprozess des Klimaschutzkonzeptes verläuft mehrstufig und ist dialogorientiert ausgelegt: Bereits im Frühjahr wurden mit den HSK-Kommunen Strategietage durchgeführt, in denen die Fachleute aus den kommunalen Verwaltungen Klimaschutzthemen identifiziert und diskutiert haben. Dabei ergaben sich erste konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für das neue Klimaschutzkonzept. Mit der jetzt startenden Online-Umfrage soll auch den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Jugend die Gelegenheit gegeben werden, sich aktiv einzubringen.

Wenn Kommunen selbst ihre Finanzen “verbrennen” …

Feuer (Symbolbild)

Auch die Städte und Gemeinden im HSK stehen vor großen finanziellen Herausforderungen: Durch Corona, Klimakrise und die Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine gibt es Mehraufwendungen und Preissteigerungen. Jetzt werden auch noch Zinssteigerungen folgen, die besonders die Kommunen mit hoher Verschuldung treffen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Besonders ungünstig ist es, wenn Fehlverhalten einer Kommune noch zu weiteren finanziellen Belastungen in Millionen-Euro-Höhe führt.

Das war erst im letzten Jahr in der Stadt Marsberg zu erfahren: Sie hatte 2,5 Mio Euro bei der Greensill-“Bank” angelegt, die nach der Pleite dieses Instituts nun wahrscheinlich komplett verloren sind. Im November 2021 wurde dem Marsberger Rat ein Gutachten eines Rechtsanwalts zur Ursachenanalyse vorgestellt, aber nur in nicht-öffentlicher Sitzung.

https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/marsberg-das-gutachten-zu-greensill-pleite-liegt-jetzt-vor-id233767369.html
Eine saubere Aufarbeitung der gravierenden Fehler der Stadt müsste transparent und öffentlich erfolgen…

Ein ähnlicher Verlust droht nun der Nachbarstadt Brilon. Hier geht es zunächst um 2,3 Mio Euro Diese Summe fordert ein bayerisches Holzunternehmen von der Stadt als Schadenersatz, weil die Stadt ihre vertraglich vereinbarten Holzlieferverpflichtungen nicht eingehalten habe. Hinzu könnten Verfahrenskosten in sechsstelliger Höhe kommen.

Die Lokalpresse veröffentlichte heute einen Vorbericht über den Prozess gegen die Stadt Brilon, der am morgigen Donnerstag (28.07.2022) beim Landgericht in Arnsberg stattfindet.

https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/unternehmen-verklagt-stadt-brilon-auf-2-3-millionen-euro-id235997509.html

Ungewohnt kritisch wird in dem Artikel der Lokalpresse über die Schadenersatzforderungen wegen Nichterfüllung des im September 2020 abgeschlossenen Holzliefervertrages berichtet:

50.000 Festmeter waren garantiert, die restlichen 30.000 Festmeter sollten abhängig von der Verfügbarkeit gemacht werden, so äußerte sich der Geschäftsführer der Firma im Dezember 2021 gegenüber der WP. Dass er in Brilon wegen des Holzkaufs vorstellig geworden sei, habe mit dem Bahnanschluss zu tun gehabt. Das Unternehmen, das nach Angaben des Geschäftsführers „eine mittlere sechsstellige Festmetermenge“ pro Jahr umsetzt, war indes nicht lange allein. Auch ein etablierter Großabnehmer sei hinter dem Holz her gewesen und habe die Stadt mit Tiefstpreisen an der ausgestreckten Hand verhungern lassen wollen.
Anfang 2021 “sei der Holznachschub ins Stocken geraten“. Der Geschäftsführer des klagenden Unternehmens “hätte ja sogar Verständnis gehabt, wenn kein Holz mehr verfügbare gewesen wäre. Aber es sei ja welches da gewesen. In der Klage soll es um 32.000 Festmeter gehen, die das Unternehmen aus Bayern nach seinen Angaben nicht mehr erhalten hat. Pro Festmeter macht die Firma einen Gewinnausfall von rund 50 Euro, je nach Charge, geltend… 1,7 Millionen Euro hat die Stadt bereits für eine ‘potenzielle Schadenersatzpflicht und mögliche Verfahrenskosten’ als Rückstellung nachträglich in ihre Haushaltsplanung 2022 aufgenommen.

Ob dabei auch ein Briloner “Großabnehmer” aus der Holzbranche, dem sehr gute Beziehungen ins Briloner Rathaus nachgesagt werden, eine wesentliche Rolle gespielt haben könnte, ist dem Artikel nicht zu entnehmen…

Auch dies sollte dringend aufgearbeitet werden, ebenso wie die Verantwortung des Briloner Bürgermeisters im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Holzlieferverträge.

Anhaltende Trockenheit: HSK untersagt Entnahmen von Wasser mittels fahrbarer Behältnisse, Pump- und/oder Saugvorrichtungen aus Oberflächengewässern – Allgemeinverfügung gilt ab 28.07.2022

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich auch in den Gewässern im Hochsauerlandkreis extrem niedrige Wasserstände eingestellt. Auch die Niederschläge der vergangenen Wochen haben nicht dafür gesorgt, dass sich die Situation entspannt. Aus diesem Grund erlässt der Hochsauerlandkreis am 25.07.2022, eine Allgemeinverfügung, die es im gesamten Kreisgebiet mit Ausnahme der Gewässer Ruhr und Lenne untersagt, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen. Die Verfügung tritt am 28.07.2022 in Kraft und bleibt bis zum 31.10.2022 bestehen.

(Pressemitteilung HSK)

Das Verbot gilt für Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Verboten ist es damit nicht nur, größere Wassermengen (beispielsweise mit fahrbaren Behältnissen), sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh über an den Gewässern angeordneten Viehtränken und das Schöpfen mit Handgefäßen. Die Untere Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises hat die Möglichkeit, Verstöße gegen die Allgemeinverfügung im Einzelfall mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro zu ahnden.

Zum Hintergrund: Durch die unterdurchschnittlichen Niederschläge in den vergangenen Wochen befinden sich die Pegelstände der Oberflächengewässer im Hochsauerlandkreis unterhalb des mittleren Niedrigwassers und damit teilweise häufig auf einem sehr kritischen Niveau. Der für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserzu- und -abfluss ist in vielen Teilen des Kreises nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Um einem weiteren Absinken der Wasserstände – auch unter Berücksichtigung der für die nächsten Wochen gemeldeten Wetterlage – entgegenzuwirken, erlässt der Hochsauerlandkreis die Allgemeinverfügung. Diese ist auch unter dem nachfolgenden Link einzsehen:

https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/umwelt/wasserwirtschaft/erlaubnisse-zur-gewaesserbenutzung