Der Traum der Erde – Arbeiten von Pitt Moog ab dem 10. Januar 2023 im Rathaus Hallenberg

Bildrechte – Fotos: Carlo Sintermann

Von Anbeginn der Zeiten. Mit der Schöpfung vereint. Grausame Rituale. Aber die Sehnsucht nach Liebe und Frieden. Der Traum der Erde. Ferne Mythen einer vergangenen Zeit und doch so aktuell.

(Pressemitteilung Stadt Hallenberg)


Mit dem Thema Mythos und archaische Kulturen hatte sich Pitt Moog mehr als 60 Jahre beschäftigt und bis zu seinem Tod im Jahre 2017 ein Werk geschaffen, das durch Variantenreichtum und Intensität zwischen Ratio und Naivität zu finden ist.

Die Retrospektive zeigt mit rund 30 Arbeiten, die teilweise noch nicht ausgestellt wurden, einen Querschnitt seines künstlerischen Schaffens. Die Werke werden an außergewöhnlichen Orten gezeigt, in den Gängen und dem Treppenhaus des Rathauses, in den Büros der Mitarbeiter/innen und beim Bürgermeister.

Unterstützt wird die Ausstellung durch den Förderverein Hallenberg, die Sparkasse Hochsauerland, die Firma ante-holz in Bromskirchen und den Kurator Carlo Sintermann, einem langjährigen Freund und Weggefährten von Pitt Moog. Die Kunstwerke sind ein Teil der Sammlung, die die Tochter des Künstlers Frau Eva-Maria Moog der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hat.

Die Ausstellung wird am 10.01.2023 um 19.00 Uhr durch Herrn Bürgermeister Enrico Eppner und Herrn Sparkassendirektor Jürgen Hillebrand eröffnet. Die Laudatio hält Herr Michael Kronauge. Musikalisch wird die Ausstellungseröffnung durch Herrn Dirk Mündelein begleitet. Der Eintritt ist frei.

Eröffnung: Dienstag, 10.01.2023, Beginn: 19.00 Uhr
Ausstellungsdauer: 10.01.23 – 05.01.2024
Öffnungszeiten: Mo – Fr 8.30 – 12.00 Uhr
Mo 14.00 – 17.30 Uhr
Di – Do 14.00 – 15.30 Uhr

Kulturprojekt „Das Brotbaumregime“ – Ihre Erinnerungen sind gefragt! Was verbinden Sie mit Wald?

Fotosammlung ehemaliger Naturpark Homert, undatiert (1960er/1970er Jahre). // Bild: Kreisarchiv des Hochsauerlandkreises

Das Projekt „Das Brotbaumregime“ findet ab Juli 2023 im Sauerland-Museum in Arnsberg, im Museum Haus Hövener in Brilon und in der Südwestfälischen Galerie im Schieferbergbau- und Heimatmuseum Holthausen statt.

(Pressemitteilung HSK)

Mit Unterstützung der Bevölkerung soll es in der Ausstellung eine Wand der lebendigen Erinnerung geben. Gesucht werden Bilder, Zeichnungen, Lieder, Gedichte, Postkarten und selbst erlebte Geschichten, die für die Menschen vom Wald sprechen. „Die Zeit zwischen den Jahren bietet sich toll zum Stöbern in alten Fotoalben an – und dann denken Sie einfach auch an uns“, lädt Initiatorin Theresa Kampmeier ein.

„Um zu verstehen, in was für langen Zeiträumen sich Ökosysteme entwickeln, lohnt es sich, dass wir uns die eigene Lebensspanne vor Augen führen. Auch die aktuellen Veränderungen lassen sich damit besser herauszeichnen. Wir wollen uns zusammen und vielstimmig an den Wald erinnern, der unser Leben im Sauerland geprägt hat,“ beschreibt Kampmeier den Grund für die Erinnerungssammlung und hofft auf rege Beteiligung.

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Digitale Bilder und Textmaterial können per Email eingeschickt werden. Negative, Dias und Bilder aller Art werden vom Projektteam vorsichtig gescannt oder abfotografiert. Rückmeldung bitte bis zum 31. Januar 2023 direkt beim Projektteam unter hallo@brotbaumregime.info / 01577 9333 011 oder direkt in den beteiligten Kulturbüros: Kulturbüro Arnsberg, Alter Markt 19, 59821 Arnsberg (Kathrin Brandt), BWT Brilon Kultour, Derkere Straße 10a, 59929 Brilon (Dr. Frauke Brauer), Kulturbüro Schmallenberg, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg (Saskia Holsträter).

Taubenvergiften für Fortgeschrittene

Ein Georg Kreisler Abend mit Leonhard Völlm am Freitag, 30.12.2022, 20 Uhr, KulturSchmiede Arnsberg

Illustration und Grafikdesign: Daniel Almagor

Die Programme mit Chansons des Liedermachers Georg Kreisler in der Interpretation von Leonhard Völlm erfreuten sich im Süddeutschen Raum und in der Schweiz großer Beliebtheit. Nach einer mehrjährigen Bühnenpause präsentiert er anlässlich des einhundertjährigen Geburtsjubiläums Georg Kreislers ein neu zusammengestelltes Programm.

(Pressemitteilung Kulturschmiede Arnsberg)

Völlm interpretiert die schwarzhumorigen Werke Kreislers mit sicherem Gespür für ihren abgründigen Wortwitz – bissig, makaber, erschütternd ehrlich und oftmals brandaktuell. Es werden neben den berühmten „Everblacks“ des Meisters auch einige unbekanntere Lieder Kreislers zu hören sein.

Die Kulturschmiede ist zu dieser Veranstaltung als Theater-Café gestaltet und beschränkt ihre Kapazität auch weiterhin auf nur 50 Sitzplätze.

Leonard Völlm (Foto: Thomas Susanka)

Leonhard Völlm ist Kantor und Organist an der Martinskirche in Stuttgart-Möhringen. Nach dem Studium der evangelischen Kirchenmusik weiterführende Studien bei Michel Chapuis (Paris), Peter Planyawsky (Wien) und Almuth Rössler (Düsseldorf) sowie Gaststudien in Göteborg und Stockholm. 2016 Uraufführung der eigenen Komposition „Wandel der Zeit“; Gründer und Leiter des „Morello Consort Stuttgart“;  Chanson-Programme des Wiener Autors und Komponisten Georg Kreisler sowie internationale Konzerttätigkeit als Solist und Kammermusikpartner.

Ticketlink: https://www.reservix.de/tickets-teatron-netto-taubenvergiften-fuer-fortgeschrittene-ein-georg-kreisler-abend-mit-leonhard-voellm-in-arnsberg-kulturschmiede-arnsberg-am-30-12-2022/e2004586

Karten sind außerdem erhältlich ab sofort in der Buchhandlung Sonja Vieth und allen reservix-Vorverkaufsstellen https://teatron-theater.de/hauptseite/vorverkauf/ oder an der Abendkasse in der Kulturschmiede Arnsberg, Apostelstraße 5, 59821 Arnsberg

Kfz-Zulassungsstelle Meschede ist zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet. E-Auto-Förderung kann voll erhalten werden.

Zum Beginn des neuen Jahres sinkt die Förderung für E-Autos um 1.500 bis 2.000 Euro. Dabei ist nicht der Tag des Erwerbs entscheidend, sondern das Datum der Zulassung beim Straßenverkehrsamt. Viele Kundinnen und Kunden warten teilweise schon seit vielen Monaten auf ihr Auto, das nun zum Jahresende ausgeliefert wird. Dann ist es besonders ärgerlich, wenn es mit der Zulassung im alten Jahr nicht mehr klappt.

(Der Artikel ist heute auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Kreisverwaltung hatte angekündigt, ihre Büros zwischen Weihnachten und Neujahr komplett zu schließen. Am 9. Dezember gab es im Kreistag jedoch eine direkte positive Rückmeldung zur Haushaltsrede des SBL, als wir darin ansprachen, dass E-Autos bis zum Jahresende angemeldet sein müssen, damit keine Kürzung der Prämie eintritt. In anderen Kreisen hätten Straßenverkehrsämter bereits zugesagt, deswegen zwischen Weihnachten und Neujahr zu öffnen, aus dem HSK sei bisher nur die Schließung der gesamten Kreisverwaltung für diese Woche bekannt.

Der Landrat sagte dann gleich im Anschluss an die Rede zu, dass die Zulassungsstelle Meschede zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet bleibt.

Seit gestern wird dies auch auf der Internetseite des HSK bekannt gegeben:
https://www.hochsauerlandkreis.de/aktuelle-themen/details/kreisverwaltung-von-heiligabend-bis-neujahr-geschlossen-kfz-zulassungsstelle-meschede-zwischen-den-jahren-geoeffnet

Schulabschluss und was dann? – Digitaler Bildungsnavigator soll den Weg weisen

Digitale Option für die Orientierung bei der beruflichen Orientierung: der Bildungswegenavigator Hochsauerlandkreis.

„Ich interessiere mich für Handwerk, Sprachen, Wirtschaft. Welche Wege stehen mir da offen? Kann ich mir ein Studium überhaupt leisten oder würde eine Ausbildung viel besser zu mir passen?“

(Pressemitteilung HSK)

Der Schulabschluss steht bevor oder ist bereits geschafft und dann kommen sie: Fragen über Fragen, die Schülerinnen und Schüler danach beschäftigen – weiter zur Schule, in einen der vielen Bildungsgänge der Berufskollegs? – oder doch in einen Ausbildungsberuf in dualer Ausbildung starten oder ein (duales) Studium beginnen? – Vielleicht doch erst einmal ein Freiwilligenjahr oder ins Ausland?

Da Entscheidungen für den passenden Anschluss nach dem Abschluss nicht leicht sind, hält die Kommunale Koordinierungsstelle des Hochsauerlandkreises mit dem digitalen Bildungswegenavigator (BIWENAV) ein neues Angebot vor:  

Unter www.biwenav-hsk.de finden sich gebündelt Antworten zur Beruflichen Orientierung für Jugendliche und junge Erwachsene.

Ausgehend vom aktuellen Schulabschluss können die Schülerinnen und Schüler direkt die Bildungswege erkennen und auswählen, die ihnen mit ihrem Abschluss im Hochsauerlandkreis als nächsten Schritt offenstehen. Nach Interessen sortiert, navigiert der BIWENAV zu konkreten Ausbildungszielen. Besonders hilfreich ist der BIWENAV mit seiner Navigierung auch, wenn Schülerinnen und Schüler noch nicht wissen, welchen Bildungsweg sie einschlagen möchten („Beratung“, „Entscheidungshilfen“, „Berufliche Inspirationen“).

Der BIWENAV bietet auch Videos, die erklären und damit die Entscheidung unterstützen. „Wie finanziere ich mein Studium?“ – „Duale oder schulische Ausbildung?“ „Auslandsaufenthalt – was muss ich wissen?“ lauten hier die Themen.

Und der BIWENAV kann noch mehr: Mit seinen kompakten Features, einer „Plus-Funktion“ und Infokästen erläutert er kompakt die Fachbegriffe des Bildungssystems.

Und was die duale Ausbildung angeht, so zeigt der BIWENAV deren große Stärke auf – die vielen Karrieremöglichkeiten, die es in der dualen Ausbildung gibt, beispielsweise mit dem Erwerb höherer Schulabschlüsse, BerufsAbitur oder Meistertitel. Der BIWENEAV kann gleichermaßen am PC, Tablet und Smartphone genutzt werden.

Rückfragen an: Kommunale Koordinierungsstelle Hochsauerlandkreis, Philipp Kunle, Tel: 02931/94-4127, kaoa(at)hochsauerlandkreis.de

Hintergrund: Der Bildungswegenavigator ist ein langjährig erprobtes und prämiertes Projekt der Stadt Düsseldorf. Aufgrund der vielen positiven Erfahrungen von Schulen, Berufsberatung und Schülerinnen und Schülern hat die Kommunale Koordinierung im Hochsauerlandkreis kurzerhand dieses Erfolgs-Online-Tool auch für die Jugendlichen unserer Region übernommen, um mehr Transparenz in die Bildungswege im Hochsauerlandkreis zu bringen. Dazu Schulamtsdirektor Jochen Müller: „Der BIWENAV-HSK ist das Ergebnis einer interdisziplinären Zusammenarbeit, bei der eine breit angelegte, großartige Vernetzung im Bereich der Beruflichen Orientierung gelungen ist.“

Schweinebestand in NRW um 5,0 Prozent auf 5,8 Millionen gesunken

Die Zahl der Schweine ging von Mai bis November 2022 um 5,0 Prozent auf 5,8 Millionen zurück. Im selben Zeitraum verringerte sich die Zahl der Betriebe mit Schweinehaltung um 350.

Düsseldorf (IT.NRW). Am 3. November 2022 hat es in den nordrhein-westfälischen Betrieben mit Schweinehaltung 5,78 Millionen Schweine gegeben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse der repräsentativen Schweinezählung mitteilt, war die Zahl der Schweine damit um 5,0 Prozent niedriger als im Mai 2022 (damals: 6,1 Millionen Schweine). Rund 5 670 Betriebe in Nordrhein-Westfalen hielten im November 2022 einen Mindestbestand von 50 Schweinen oder zehn Zuchtsauen. Das waren 350 Betriebe weniger als im Mai 2022.

Fast die Hälfte (47,8 Prozent) des nordrhein-westfälischen Schweinebestandes machten Mastschweine aus. Für Mastschweine mit einem Gewicht zwischen 50 und 80 Kilogramm wurde ein Bestandsrückgang von 13,3 Prozent auf 1,16 Millionen Tiere ermittelt. Insgesamt sank die Zahl der Mastschweine um 6,6 Prozent auf 2,76 Millionen Tiere.

Rückgänge gab es auch bei Ferkeln (auf 1,63 Millionen; -8,6 Prozent) und bei Zuchtschweinen mit mehr als 50 Kilogramm Lebendgewicht (auf 332 700 Tiere; -4,4 Prozent). Der Bestand von Jungschweinen stieg dagegen um 6,2 Prozent auf 1,06 Millionen Tiere.

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden.

Reallöhne sanken in NRW im dritten Quartal 2022 das vierte Mal in Folge

Die Reallöhne waren in Nordrhein-Westfalen im dritten Quartal 2022 zum vierten Mal in Folge niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Düsseldorf (IT.NRW). Die effektiven Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Nordrhein-Westfalen sind im dritten Quartal 2022 real – also preisbereinigt – um 6,9 Prozent niedriger als im dritten Quartal des Vorjahres gewesen.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, übertraf der Anstieg der Verbraucherpreise (+8,6 Prozent) den Zuwachs der Nominallöhne (+1,1 Prozent). Damit lagen die realen Verdienste der Vollzeitbeschäftigten unter denen des entsprechenden Vorjahreszeitraums.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Nominallöhne anhand des Indizes der effektiven Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ermittelt werden. Datenquelle der Verdienstentwicklung ist seit dem Berichtsjahr 2022 die neue Verdiensterhebung. Sie löst die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung ab. Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungskonzepte sind die Daten für das Jahr 2022 nur eingeschränkt mit früheren Ergebnissen vergleichbar. Alle Quartalergebnisse des Jahres 2022 werden als vorläufige Ergebnisse veröffentlicht, da im Jahr 2023 durch die Umstellung auf den Basiszeitraum 2022 = 100 eine vollständige Revision aller Verdienstindizes vorgenommen wird.

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden.

Weitere Ergebnisse der vierteljährlichen Verdiensterhebung für Nordrhein-Westfalen sowie methodische Hinweise stehen im Online-Angebot von IT.NRW bereit.

NRW: 5,5 Prozent weniger Krankenhausbetten in Kinderfachabteilungen im Jahr 2021

Im Jahr 2021 war die Zahl der Kinderkrankenhausbetten mit 4 532 um 5,5 Prozent niedriger als im Jahr 2018.

Düsseldorf (IT.NRW). Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2021 4 532 Betten für die Behandlung von Kindern aufgestellt. Dabei handelte es sich um Betten in den Hauptfachabteilungen Pädiatrie, Kinderkardiologie, Neonatologie und Kinderchirurgie.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Bettenzahl in diesen Fachabteilungen um 5,5 Prozent niedriger als im Jahr 2018 (damals: 4 797). Seit 2018 ging die Zahl der Krankenhausbetten in Kinderfachabteilungen in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich zurück. Im Jahr 2019 fiel der Rückgang gegenüber dem Vorjahr mit 2,1 Prozent höher aus als in den Folgejahren (2020: -1,8 Prozent, 2021: -1,7 Prozent). Die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 15 Jahren war dagegen in NRW im Jahr 2021 um 2,6 Prozent höher als 2018.

Die höchste Bettenzahl für Kinder hielten die Krankenhäuser in den kreisfreien Städten Köln (343 Betten), Münster (255 Betten) und Düsseldorf (224 Betten) vor. Damit befanden sich 18,1 Prozent der Kinderkrankenhausbetten des Landes in diesen drei Städten.

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IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden.

Zu hohe Abwassergebühren

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Brilon für 2021, Abwasserentsorgung (Screenshot)

Viele Städte und Gemeinden erheben zu hohe Abwassergebühren. Das wurde spätestens klar durch eine Entscheidung des OVG Münster vom 17.05.2022 (9 A 1019/20).

(Der Artikel ist am 3. Dezember auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Auslöser war die Klage eines Einwohners der Stadt Oer-Erkenschwick gegen die Festsetzung von Schmutz- und/Regenwassergebühren für das Jahr 2017 in Höhe von 599,85 Euro. Das OVG gab dem Kläger Recht.

In der Urteilsbegründung dieses Musterverfahrens führt das OVG u.a. aus, dass die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Oer-Erkenschwick unwirksam ist. Die Gebühren waren insgesamt um rund 18 % überhöht. Neben einem geringfügigen Rechenfehler (doppelter Ansatz der Abschreibungen für Fahrzeuge und Geräte) liegen zwei grundlegende Kalkulationsfehler vor.

Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung der Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert (Preis für die Neuanschaffung einer Anlage gleicher Art und Güte) sowie einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens mit dem Nominalzinssatz (einschließlich Inflationsrate) sei unzulässig.

Aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ergebe sich der Zweck der Gebührenkalkulation, durch die Abwassergebühren nicht mehr als die dauerhafte Betriebsfähigkeit der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung sicherzustellen. Die Gebühren dürfen nur erhoben werden, soweit sie zur stetigen Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung des Anlagevermögens auf der Basis seines Wiederbeschaffungszeitwertes sowie einer kalkulatorischen Nominalverzinsung widerspreche diesem Kalkulationszweck, weil er einen doppelten Inflationsausgleich enthalte.

Außerdem sei der von der Stadt in der Gebührenkalkulation angesetzte Zinssatz von 6,52 % sachlich nicht mehr gerechtfertigt, so das OVG. Der hier gewählte einheitliche Nominalzinssatz für Eigen- und Fremdkapital, der aus dem fünfzigjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 0,5 Prozentpunkten für höhere Fremdkapitalzinsen ermittelt wurde, ginge über eine angemessene Verzinsung des für die Abwasserbeseitigungsanlagen aufgewandten Kapitals hinaus.

Das Oberverwaltungsgericht hält es bei einer einheitlichen Verzinsung für angemessen, den zehnjährigen Durchschnitt dieser Geldanlagen ohne einen Zuschlag zugrunde zu legen. Daraus ergäbe sich für das Jahr 2017 bei der von der Stadt Oer-Erkenschwick ansonsten gewählten Methode ein Zinssatz von 2,42 %.

Auch im HSK sind viele Abwassergebührenbescheide betroffen. Zum Beispiel wurde jetzt das Jahresergebnis der Stadtwerke Brilon veröffentlicht. Dies erfolgte erst wenige Stunden vor der Ratssitzung, in der der Haushaltsplan 2023 beraten werden sollte, und erst auf Drängen der Bürgerliste. Wiederholt hatte der Bürgermeister die Veröffentlichung verweigert.

Aus der Jahresrechnung der Stadtwerke Brilon ergibt sich, dass die Stadtwerke allein beim Abwasser im Jahr 2021 einen Überschuss von fast 14% der Gebühren erzielten, mehr als 1 Mio Euro; im Vorjahr waren es „nur“ 13,3%. Dies dürfte mit den Vorgaben des OVG nicht vereinbar sein.

Die NRW-Landesregierung plant nun eine Neuregelung und hat den Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt.

Dort geht es vor allem um die „Isolierung“ von sog. Finanzschäden, die den Kommunen durch die Corona-Pandemie und durch den Krieg in der Ukraine entstanden sind. Sie sollen von Kreisen und Städten bis zu 50 Jahre in die Zukunft verschoben werden, eine sehr unsolide Methode. In dem vom Landtag noch nicht beschlossenen Gesetz sind auch Neuregelungen für die Gebührenkalkulation enthalten. Durch die Neuformulierung von § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) soll der Zinsberechnungszeitraum von bisher 50 auf künftig 30 Jahre beschränkt werden und zudem der 0,5-prozentige Zuschlag entfallen.

In allen Kommunen des HSK werden in den nächsten Wochen die Gebührenbescheide eingehen. Die EmpfängerInnen sollten darauf achten, dass die Gebühren nicht zu hoch angesetzt werden. Wenn das städtische Versorgungsunternehmen z.B. beim Abwasser mehr als 5 % Überschuss erzielt, ist das ein sicheres Zeichen für eine rechtswidrige Kalkulation.

Hochsauerlandkreis: Corona-Impfung in den öffentlichen Impfstellen

Die Koordinierende COVID-Impfeinheit (KoCI) des Hochsauerlandkreises bietet noch bis zum 20. Dezember Impfungen in den öffentlichen Impfstellen an.

(Pressemitteilung HSK)

Brilon, Steinweg 5

05. bis 09.12.2022: 9 bis 15 Uhr

12./13./15./16.12.2022: 12 bis 18.30 Uhr

19.12.2022: 9 bis 15 Uhr  

Schmallenberg, Oststraße 3a

05./07./08./09.12.2022: 9 bis 15 Uhr

bis 16.12.2022: 12 bis 18.30 Uhr

19.12.2022: 9 bis 15 Uhr  

Marsberg, Bürgerhaus, Casparistraße 2

20.12.2022: 10 bis 17 Uhr  

Das Impfen ist mit und ohne Termin möglich. Termine sind online über das Buchungsportal www.hochsauerlandkreis.de buchbar.  

Das Angebot richtet sich an alle Impfwilligen ab 5 Jahren gemäß STIKO-Empfehlung. Als Impfstoffe sind BionTech, Moderna, Novavax und Valneva vorrätig. Auch die auf die Omikron-Variante BA1 und BA4/BA5 angepassten Impfstoffe stehen gemäß STIKO-Empfehlung zur Verfügung.  

Mitzubringen sind Personalausweis, Impfausweis und Gesundheitskarte bzw. die Impfmappe mit den Unterlagen der bisherigen Impfungen.

Weitere Informationen sind unter www.hochsauerlandkreis.de zu finden. Für Fragen und Antworten – auch zum Genesenenstatus – steht die Hotline unter 0291/94-6500 zur Verfügung.