Die Idylle ist trügerisch: vergiftete Flächen im Hochsauerland?

Die Idylle trügt. Viele Flächen im Hochsauerland sind kontaminiert. (foto: zoom)
Die Idylle trügt. Viele Flächen im Hochsauerland sind kontaminiert. (foto: zoom)

Aus allen Regionen Deutschlands berichten die Medien immer wieder über die zahlreichen mit Altlasten vergifteten Flächen und deren Sanierung. Auch im Hochsauerlandkreis befassen sich Behörden und manche Lokalpolitiker schon seit geraumer Zeit mit diesem Problem.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hat in den letzten Jahren mehrmals bei der Kreisverwaltung nachgefragt, wie es mit der Überprüfung der möglicherweise kontaminierten Flächen, wie alten Deponien und Industriegeländen, weiter geht und welche Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen worden sind.

Im Februar 2012 teilte die Kreisverwaltung aufgrund einer Anfrage der SBL mit, dass in den letzen zwei Jahren keine Altdeponien überprüft worden sind. Im Jahr 2009 wurden laut Verwaltung noch 130 Altstandorte und Altablagerungen „betrachtet“, davon 10 ehemalige Deponien.

265 alte Deponien gibt es im Sauerland. Davon wurden bisher nur eine Handvoll beprobt, obwohl es zu einer Vielzahl von Problemen bei den Altstandorten mit Altlasten, Sickerwasser und vielem mehr kommen kann.

Ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung stellte dazu Anfang dieses Jahres fest: „Die bisherigen Untersuchungsergebnisse der Altdeponien waren jeweils unauffällig und besitzen keine hohe Priorität.“

Klar, die Sanierung der diversen Flächen ist teuer. Stellt sich aber die Frage, ob da nicht am falschen Ende gespart wird. Alle wissen, vergiftetes Wasser, vergiftete Böden können eine Gefahr für die Umwelt und damit auch für unsere Gesundheit sein.

Die Sauerländer Bürgerliste schickte Anfang Oktober 2012 eine weitere Anfrage zum Thema „Flächen mit Altlasten“ an den Landrat. Hier die Fragen:

1. Wie viele Flächen im Hochsauerlandkreis sind nach aktuellen Erkenntnissen mit Altlasten kontaminiert und welche Größe haben diese Flächen insgesamt in etwa?
2. Bei welchen 10 Flächen ist eine Sanierung am dringlichsten?
3. Welche Maßnahmen und Vorstellungen gibt es seitens des HSK dieses Gefährdungspotential zu reduzieren?
4. Wie viele belastete Flächen sind in den letzten 2 Jahren saniert worden?
5. Wie groß war dafür der finanzielle Aufwand?

Eltern wollen keine Experimente – Sekundarschule in Meschede vorerst gescheitert

Über 200 Eltern informierten sich in der Grundschule unter dem Regenbogen über Konzeption und Inhalte der Sekundarschule (foto: stadtmeschede)
Über 200 Eltern hatten sich in der Grundschule unter dem Regenbogen über Konzeption und Inhalte der Sekundarschule informiert (foto: stadtmeschede)

Meschede. Wie wir aus dem Rathaus hörten, votierten bei der Umfrage zur Sekundarschule nicht genügend Eltern für die neue Schulform.

Die Beteiligung ist mit fast 95 Prozent Rücklaufquote überraschend gut. Ebenso überraschend ist für manche wohl auch das Ergebnis.

Update 02/14: zur Entwicklung 2014 siehe hier im Blog.

Die überwiegende Zahl der Mütter und Väter der jetzigen Viertklässler hat demnach kein Interesse an der neuen Schulform. Nach unseren Informationen machten von 199 Eltern in Meschede nur 43 ihr Kreuzchen bei der Sekundarschule. In Freienohl sollen von 116 Eltern 49 das Kästchen „Sekundarschule“ angekreuzt haben. Es bleibt also in der Kreisstadt bis auf weiteres beim Status quo mit Hauptschule, Realschule, Gymnasium.

Was sind die Gründe? Wie es sich schon bei der großen Info-Veranstaltung zur Sekundarschule in der Stadthalle abzeichnete, sehen vor allem einige Mütter den Ganztagsschulbetrieb kritisch. Sie wünschen, dass ihre Kinder mittags nach Hause kommen, so wie eh und je. Andere Eltern befürchten in der Sekundarschule ein Experimentierfeld. Dem wollen sie ihre Töchter und Söhne nicht aussetzen.

Wir wissen jetzt also wie gering das Interesse an der Schulform Sekundarschule in der Stadt Meschede ist. Ob und wie viele Eltern sich für eine Gesamtschule entschieden hätten, wissen wir leider nicht; denn danach wurden sie nicht gefragt.

Kreispolitik im Hochsauerland: spannend und ernüchternd zugleich

Autor Reinhard Loos, SBL-Kreistagsmitglied (foto: loos)
Reinhard Loos, SBL-Kreistagsmitglied (foto: loos)

Olsberg/Meschede. Sparen bei den Ausgaben im sozialen Bereich, dass es nur so kracht, Ausgeben bei großen Bauprojekten, dass es nur so knallt. So ungefähr ist das Resümee der Sachkundigen Bürger und Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL) bei ihrem Treffen Ende September 2012 in Olsberg.

Sie als LeserIn fragen sich jetzt vielleicht: Wie kommen die SBLer zu dieser ernüchternden Einschätzung? Der Inhalt der Verwaltungsvorlagen, die Diskussionen und Entscheidungen in den Ausschüssen und im Kreistag lassen kaum eine Chance für eine andere Wahrnehmung.

Beispiele aus dem Bereich Soziales:
Den Fortbestand beider Kinderhorte in Meschede (qualifizierte über-Mittag- und Nachmittagsbetreuung, Mittagessen, Hausaufgabenhilfe für Schulkinder täglich bis 17.00 Uhr) könnte das Kreisjugendamt langfristig mit einem Betrag von ca. 30.000 Euro pro Jahr sichern. In der letzten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses entschieden die Ausschussmitglieder, die Zahlung vorerst nur für das Kindergartenjahr 2012/2013 frei zu geben. Damit folgten sie der (Spar-)Beschlussempfehlung der Verwaltung.

Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2297

Hauptschulen leiden unter sinkender Akzeptanz, auch im Sauerland. Kommunen und Politik reagieren, auch im Sauerland. Sie denken über neue Schulformen nach, auch im Sauerland.

Gesamtschulen mit Abitur-Option wurden und werden überall eingerichtet, z.B. auch in Menden im Sauerland. Nur im Hochsauerlandkreis sind und bleiben Gesamtschulen strikt tabu. Hier wollen CDU, Landrat und Bürgermeister und wer weiß noch wer die Sparversion „Sekundarschule“ hoffähig machen. Diese „Konsens-Schule“ wird im HSK mit vielen Vorschuss-Lorbeeren bedacht. Bald wird sich zeigen, wo in den neuen Sekundarschulen der Rotstift zuerst angesetzt wird, beispielsweise bei den Schulsozialarbeitern oder bei der Klassenstärke (Vom Schulministerium nun auf 30 atatt der erwarteten 25 SchülerInnen festgelegt)?

Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2335

Ein anderes Beispiel ist das Bildungs- und Teilhabepaket, das bürokratische Monster. Die Almosen, die benachteiligten Kindern per Gesetz zur Verfügung stehen, um z.B. an einem Schulausflug teilzunehmen oder bei einem Sportverein mitzumachen, werden bei weitem nicht ausgeschöpft. Das nicht beanspruchte Geld bleibt im Kreishaushalt; schließlich ist die Überweisung aus Berlin nicht zweckgebunden. Leider scheint im HSK niemand auf die Idee gekommen zu sein, die übrig gebliebenen Mittel z.B. für die Kinderhorte oder für andere Kindereinrichtungen oder für die Einführung eines Sozialtickets einzusetzen.

Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2294

Auch bei den Kosten der Unterkunft für ALG II-Empfänger ist mächtig gespart worden. So stehen jedem Ein-Personen-Haushalt beispielsweise 50 Quadratmeter zu, nicht nur 45 Quadratmeter, wie sie der HSK den Betroffenen bisher zubilligte. Und die Wohnkosten müssen in der tatsächlich entstehenden Höhe übernommen werden, bis zum 1,1fachen Höchstmiete für den Erhalt von Wohngeld. Diesen Sparanstrengungen des HSKzu Lasten der Hilfebedürftigen soll jetzt ein Riegel vorgeschoben werden. Doch es wäre ja viel zu einfach, den Berechtigten ihren tatsächlichen Aufwand im gesetzlich zulässigen Rahmen auszuzahlen. Da finanziert der HSK dafür lieber erst mal einen teuren Gutachter.

Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2365

Die Sparliste im Sozialbereich ist lang und noch länger; die dadurch geglückten Einsparungen im Kreishaushalt sind jedoch vergleichsweise dürftig. Unwahrscheinlich, dass es sich hierbei um mehrere Millionen Euro handelt.

Die Ausgabenliste im Bereich „Leuchtturm-Projekte“ ist ebenfalls lang, die Ausgaben sind gewaltig. Sicher ist, dass da viele Millionen Euro zusammen kommen.

Beispiele hat die SBL schon mehrfach dokumentiert. Da wären:

Die Musikakademie Bad Fredeburg – Sie hat es sogar in das Schwarzbuch vom Bund der Steuerzahler gebracht.

Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2279

Sauerland Museum Arnsberg

Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=1901

Blaues Haus Arnsberg

Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2381

und das
Feuerwehrzentrum Meschede-Enste

Siehe auch unter:
http://sbl-fraktion.de/?p=1345

30 Millionen Euro sind derzeit geschätzt die Kosten für die vier Leuchtfeuer-Projekte der Regionale 2013, 30 Millionen Euro plus X. Die teuren Steine stehen ja schließlich längst noch nicht alle.

Am Freitag dem 28.09.2012 tagt ab 15.00 Uhr der Kreistag im Großen Sitzungssaal im Kreishaus in Meschede. Auf der Tagesordnung stehen viele interessante Themen …

Darf`s noch etwas mehr sein? Teuerste Baustelle des Hochsauerlandkreises, das Blaue Haus in Arnsberg, bestand „Stabilitätstest“.

Eine der teuersten Baustellen des Hochsauerlandkreises, das Blaue Haus in Arnsberg, bestand heute eine Art Stabilitätstest.

Die staubigen Holzdielen und denkmalgeschützten Treppen im alten Gemäuer hielten nicht nur die Mitglieder des Kulturausschusses, sondern zusätzlich noch einige andere interessierte Menschen aus Arnsberg und anderswo aus. Hier und da registrierte ich fachfremde Besucherin eine kleine Schieflage und das Gefühl, die Erde wackelt, wurde aber entschädigt durch einen tollen und weiten Ausblick, beispielsweise auf gastronomische Highlights der Arnsberger Altstadt. Ein schönes Büro, da waren sich alle einig. Hier wünscht sich wohl jeder seinen Schreibtisch.

Ja, im Haus ist schon viel geschehen. Bis zur Bezugsfertigkeit muss aber offensichtlich noch viel mehr passieren. Nassräume, Fußböden, Türen, kurz gefasst „Diverses“ wartet auf Fertigstellung. Wann das Medienzentrum des Kreises in das sanierte Haus neben dem Sauerland-Museum einziehen kann, das steht noch in den Sternen. Der verantwortliche Architekt konnte diese Gretchenfrage bei der heutigen Sitzung des Kulturausschusses nicht beantworten. Was ihm fehlt, ist der Schreiner. Auf die Ausschreibung der Schreinerarbeiten gab es keine ernst zu nehmende Reaktion. Aus diesem Grund wollte sich der Architekt heute auf keine Prognose für die Fertigstellung des Blauen Hauses einlassen.

Vor allem wegen der ausufernden Baukosten sah sich der renommierte Architekt aus Köln einem Kreuzfeuer der Kritik und vielen unbequemen Fragen ausgesetzt. Vertreter der Kreisverwaltung und Ausschussmitglieder quer durch die Fraktionen machten nach der Baustellenbesichtigung unverblümt ihrer Verärgerung Luft:

Kreis und Politik seien getäuscht worden, die Fehlplanung falle in der öffentlichen Wahrnehmung auf die Politik zurück, das Vertrauen in Architekten sei gründlich ramponiert, Architektenhonorare sollten zukünftig von der Zielerreichung abhängig sein, nach dieser Erfahrung bräuchte man sich gar nicht mehr an solche Projekte heranzutrauen, wie hoch bei der Planung 2010 die Position „Unvorhergesehenes“ gewesen sei, ob jetzt Sicherheitspolster eingebaut seien, ob es eine Architekten-Haftpflichtversicherung gebe, ob man bei der Dachkonstruktion an Sauerländer Winter gedacht hätte, ob man vor Baubeginn keine Proben von der Bausubstanz genommen hätte und so weiter. Die Antworten und „Antworten“ provozierten nicht selten weitere Nachfragen.

Die Feststellung des Ausschussvertreters der Grünen blieb unwidersprochen, nämlich die bzgl. der Baukosten-Explosion. Die Kosten erhöhen sich nach jetzigem Stand (Ende September 2012) um mehr als 900.000,- Euro. Zum gleichen Ergebnis war Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) auch schon gekommen.

Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2381

Vor drei Jahren beliefen sich die für den HSK prognostizierten Kosten auf (nur) 160.000 Euro (ausgehend von 1,2 Mio Euro Gesamtkosten).

Ob der HSK aus dem Projekt aussteigen soll? Davor warnten viele Sitzungsteilnehmer; denn a) hätte man dann eine gammelnde Baustelle und b) flössen dann die zugesagten Zuschüsse nicht.

Wie sagte der Architekt zu Beginn der Besichtigung des Blauen Hauses: „Ein Altbau ist dynamisch“.

Kreisverwaltung, Politiker und wohl auch wir Bürger fühlen uns von so viel Dynamik überrollt. Mehr sollte es nun wirklich nicht sein!

Nachtragen möchte ich noch eine tröstlich stimmende Aussage des Kreisdirektors. Er machte während dieser Ausschusssitzung deutlich, dass es für die Öffentliche Hand, auch für den HSK, bei solch großen Projekten auch schon etliche Punktlandungen gab.

Meschede: Werden Anfragen der MbZ-Ratsfraktion demnächst kostenpflichtig?

Hoffentlich nicht ganz ernst gemeint war wohl die Äußerung einer Ratsfrau, Anfragen einer bestimmten Fraktion kostenpflichtig zu machen.

Das Ratsmitglied der UWG forderte den Bürgermeister auf, die Leistungen des städtischen Sachbearbeiters der Fraktion „Meschede braucht Zukunft“ (MbZ) in Rechnung zu stellen. Denn wenn es so wäre, dass Geschäftsleute Ansprüche auf Entschädigungen hätten, sollte die Stadt Meschede auch an deren Mehreinnahmen beteiligt werden.

Der Bürgermeister und der CDU-Fraktionsvorsitzende griffen diesen Ball offenbar gerne auf. Beide machten keinen Hehl daraus, wie sehr sie (wieder) über die Anfrage der Fraktion „Meschede braucht Zukunft“ verärgert sind.

Dabei ist es ein völlig normaler parlamentarischen Vorgang, Anträge und Anfragen an die Stadtverwaltung zu richten. Davon macht nicht nur die MbZ Gebrauch, sondern auch die anderen Fraktionen im Rat der Stadt Meschede, die einen mehr, die anderen weniger. Dieses Recht steht im übrigen nicht nur Ratsmitgliedern zu, sondern jeder Bürgerin und jedem Bürger (Bürgeranfrage/Bürgerantrag).

Und nun zu der MbZ-Anfrage die den kleinen Eklat ausgelöst hat. Bekanntlich wird der Fluss Henne in Meschede seit einigen Monaten wieder ans Tageslicht geholt. Die Baumaßnahme, ein Projekt der Regionale 2013, ist mit Lärm, Staub, Änderungen der Verkehrsführung und weiteren Beeinträchtigungen verbunden. Anliegende Geschäftsleute klagen über teils sehr erhebliche Umsatzeinbrüche. MbZ stellte daraufhin diese Anfrage:

„Entschädigungen für die Beeinträchtigungen der Geschäftsleute im Zuge der Bauarbeiten am Winziger Platz und am Hennedeckel in der Innenstadt“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hess,

Geschäftsleute am Kaiser-Otto-Platz, am Winziger Platz sowie an der Zeughausstraße berichten von zum Teil existenzbedrohenden Umsatzeinbußen. Der Umsatzrückgang wird nach übereinstimmender Einschätzung der Betroffenen durch die Bauarbeiten (Unruhe und Lärm, längere Wege, Parkplatzmangel etc.) verursacht. Einige Betroffene wandten sich an Mitglieder der MbZ-Fraktion und baten sie, zu erfragen, ob für sie die Möglichkeit besteht, Entschädigungszahlungen in Anspruch zu nehmen.
Die Fraktion „Meschede braucht Zukunft“ (MbZ) bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Besteht für die durch die Bauarbeiten in der Innenstadt betroffenen Inhaber und/oder Mieter von Ladenlokalen die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Entschädigungsleistung?

2. Wenn ja, welche Entfernung, welcher Abstand zur Baustelle ist als Voraussetzung für die Möglichkeit der Beantragung einer Entschädigungszahlung definiert?

3. Falls die Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung hinsichtlich der Entfernung zu den Baustellen gegeben ist, welche weiteren rechtlichen Grundlagen müssen ggf. für eine Entschädigungszahlung vorliegen?

4. An welche Behörden/Institutionen müssen sich die Antragsberechtigten zur Beantragung der Entschädigungsleistungen wenden?

5. Ist der Verwaltung bekannt, ob bereits an anliegende Geschäftsleute, Vereine, Anwohner etc. Entschädigungszahlungen geleistet wurden oder noch geleistet werden sollen?

Die Anfrage wurde zwischenzeitlich von der Stadtverwaltung ausführlich beantwortet. Nach Aussage der Verwaltung besteht für die Geschäftsleute in Meschede kein Entschädigungsanspruch.

Meschede – Schulausschuss stimmte über Elternfragebogen zur Sekundarschule ab. Ein Kurzbericht

Meschede. Im Gegensatz zu der gut besuchten Infoveranstaltung der Stadt zur Sekundarschule Ende August 2012, stieß die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport auf kein öffentliches Interesse. Außer mir verfolgte lediglich ein Ratsherr von der Tribüne aus die öffentliche Sitzung.

Gelangweilt hab ich mich während der Sitzung aber kein bisschen. Schließlich stellte die Fachbereichsleiterin die aktuelle und vermutlich endgültige Variante des Elternfragebogens zur Sekundarschule erstmals vor und zwar mündlich. In schriftlicher Form (auf Papier oder online) liegt der Fragebogen-Entwurf derzeit weder der geneigten Öffentlichkeit noch den Kommunalpolitikern vor, so jedenfalls mein Kenntnistand.

Die Eltern der Dritt- und Viert-Klässler dürfen nun also Ende dieses Monats per Kreuzchen entscheiden, welcher Schulform sie den Vorzug geben. (Die Auswertung erfolgt dann in der Zeit vom 01. bis 05.10.2012.) Nicht wirklich überraschend für mich ist die beabsichtige Einschränkung der Wahlfreiheit. Was fehlt ist das wochenlang im Lokalteil der WP/WR heiß diskutierte Kästchen für die „Gesamtschule“. Und viel Platz für schriftliche Eintragungen, Vorschläge und Wünsche sieht der Fragebogen, falls ich ihn richtig in Erinnerung habe, auch nicht vor.

Es hätte ja schließlich im Juni die Sitzung eines Arbeitskreises mit Vertretern aller Fraktionen gegeben. Da wäre unter Berücksichtung der Empfehlungen von Fachleuten, namentlich der von Dr. Rösner, einstimmig diese Form des Fragebogens befürwortet worden, hieß es seitens des Podiums. „Meschede – Schulausschuss stimmte über Elternfragebogen zur Sekundarschule ab. Ein Kurzbericht“ weiterlesen

Mindestens 50 qm Wohnfläche für Empfänger von Sozialleistungen. Betroffene können Nachzahlungen geltend machen.

In solch einem Haus muss niemand wohnen (archiv: zoom)
In solch einem Haus muss niemand wohnen (archiv: zoom)

Bei der Bestimmung der angemessenen Wohnraumgröße für Empfänger von Sozialleistungen ist ab dem 01.01.2010 eine Wohnfläche von 50 qm für einen Ein-Personen-Haushalt zu berücksichtigen.

Tatsächlich ist aber vielen Menschen nicht der Wohnraum zugebilligt worden, der ihnen per Gesetz zusteht. Vielen wurden die Mietzahlungen gekürzt oder erst gar nicht ausgezahlt.

Das Bundessozialgericht hat nun mit Urteil vom 16.05.2012 (B 4 AS 109/11 R) entschieden, dass die bisherige Vorgehensweise der Jobcenter und Sozialämter in NRW, die bei der Bemessung der Kosten für die Unterkunft lediglich 45 qm (plus 15 qm je weiterem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) zugrunde legten, rechtswidrig ist.

Das bedeutet, Betroffene können Nachzahlungsanspruch auf ihren vorenthaltene Mietkosten geltend machen.

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), stellte dazu am 10.09.2012 folgende Anfrage an den Landrat:

  • Welche Maßnahmen und Vorkehrungen trifft der HSK, das Urteil des
    Bundessozialgerichts vom 16.05.2012 möglichst schnell umzusetzen?
  • Erfolgt die Überprüfung der Akten bei Nachzahlungsansprüchen nur
    im Einzelfall und auf Antrag?
  • Falls nein, in welcher geeigneten Form informiert der HSK die
    Betroffenen, die ggf. einen Anspruch auf Nachzahlung der ihnen
    vorenthaltene Mietkosten haben, über die Möglichkeiten zur
    Geltendmachung ihrer Rechte?

Ist Fracking wirklich vom Tisch? Wahrscheinlich: Nein!

Plakat des Kirchenkreises Arnsberg (archiv: zoom)
Plakat des Kirchenkreises Arnsberg (archiv: zoom)

Die Grüne Kreistagsfraktion freut sich, dass Fracking mit Chemikalien vom Tisch ist.

Siehe:

http://www.dorfinfo.de/sundern/arnsberg-neheim/detail.php?nr=68501&kategorie=arnsberg-neheim

Wir freuen uns auch!

Großer Dank gebührt der Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren Hochsauerland“ (BIGG), deren Mitglieder seit einigen Monaten im Sauerland unermüdlich Unterschriften gegen Fracking gesammelt hat.

Klick:

http://www.gegen-gasbohren.de/initiativen/bigg-hochsauerland/

Gleichzeitig bleiben wir aber misstrauisch. Wir glauben nicht, dass die großen Energie-Konzerne kampflos aufgeben.

ExxonMobil, Wintershall und wie sie alle heißen werden weiter versuchen Fracking medienwirksam als eine positive und harmlose Sache in Szene zu setzen. Die Konzerne haben Macht, Einfluss und Geld. Sie werden mit allen Mitteln versuchen, auch bei uns Probebohrungen durchzusetzen. Wir teilen die Euphorie der Grünen nicht. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist …!

Liebe Leute von der BIGG: Bleibt am Ball!

Ganz am Rande möchten wir hier erwähnen, dass wir bezüglich Fracking mit unserem Misstrauen von Anfang an richtig lagen.

Die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL) waren die ersten, die das Thema „Unkonventionelles Gasbohren“ im Hochsauerland aufgriffen. Am 30.11.2010 beantragte SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos beim Landrat einen „Sachstandsbericht zu Erdgasprobebohrungen im Hochsauerlandkreis“. Leider fand dieser Antrag nicht die Unterstützung der Fraktionen im Kreistag des Hochsauerlandkreises.

Der Landrat antwortete daraufhin der SBL mit einem Schreiben vom 02.12.2010 kurz und knapp, es bestünden aktuell (bzgl. der Erdgas-Probebohrungen) keine Erkenntnisse.

Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=988
http://sbl-fraktion.de/?s=erdgas
http://sbl-fraktion.de/?s=fracking

Soviel ist klar, Meschede bekommt eine Sekundarschule

Nach der Info-Veranstaltung zur Sekundarschule in der Stadthalle in Meschede am 27.08.2012 ist klar, Meschede bekommt eine Sekundarschule. Stadtverwaltung, Schulexperte, Lehrer, Eltern, Politiker und sonstige Zuhörer, sehr wahrscheinlich sind alle überzeugt.

Und genau so soll es ja auch sein. Nicht umsonst titelte die Westfalenpost in der letzten Woche: „Sekundarschule; jetzt müssen die Eltern überzeugt werden.“

Viele Meschederinnen und Mescheder haben offenbar die Zeitung gelesen oder Radio Sauerland gehört; denn die Stadthalle war recht gut gefüllt. Bürgermeister Hess begrüßte alle mit einem Hinweis auf die Schulministerin Löhrmann und deren Wunsch nach Aufrechterhaltung eines wohnungsnahen Schulangebots. Zum Schuljahrgang 2013/14 solle in Meschede eine Sekundarschule im August-Macke-Schulzentrum mit Teilstandort Freienohl eingerichtet werden. Zu einer Gesamtschule sage er ein klares Nein, betonte der Bürgermeister, und: „Eine siebenzügige Gesamtschule ist in Meschede nicht zu machen!“

Gisela Bartsch, Leiterin des Fachbereichs Generationen, Bildung, Freizeit, kündigte für diesen Abend zwei Präsentationen an, die des Schulexperten Dr. Rösner und die verschiedener Schulleiterinnen und Schulleiter von den Hauptschulen und der städtischen Realschule.

Dr. Rösner machte anhand von Zahlen und Fakten deutlich, wie schnell sich die Schullandschaft ändert und wie groß der Handlungsbedarf ist. Meschede habe eine Übergangsquote zur Hauptschule, die doppelt so hoch liege wie die landesdurchschnittliche. Umgekehrt hätte Meschede im Vergleich zum Landesdurchschnitt eine deutlich geringere Übergangsquote zum Gymnasium. „Bei den Kindern dieser Stadt kann man noch allerhand Schätze heben,“ konstatierte Dr. Rösner ein wenig scherzhaft. Die Abitur-Option in dieser Stadt liege bei 34,6%, im NRW-Durchschnitt bei 60,7%.

Trotz manch gegenteiliger Annahmen schafften Kinder mit einer schlechten Schulempfehlung in der Regel das Abi. Der Prozess weg von der Hauptschule sei gegen politische Interessen immun. Der Schulexperte erläuterte auch, dass neben den Hauptschulen auch Realschulen ein Problem haben. Die Realschulen würden ausbluten weil kein Nachschub mehr von den Hauptschulen komme. Dr. Rösner mahnte auch, nicht darauf zu vertrauen, dass andere Kommunen es richten.

Am Ende seien die Gewinner Schulen mit gymnasialen Standards. Die müssten dann aber auch durch Gymnasiallehrer abgedeckt sein. Meschede sei gut beraten, neben den Gymnasien eine weitere Schule mit gymnasialen Standards anzubieten. Seine weiteren Ausführungen bezogen sich konkret auf die Sekundarschule: „Jede Sekundarschule ist ein Unikat.“ 75 Kinder aus Mescheder Grundschulen müssten generiert werden, es sei denn, die Stadt schließe einen Kooperations-Vertrag mit einer Nachbarstadt. Zudem müssten die Belange auswärtiger Schulträger geprüft werden.

Vor dem Einstieg in die Diskussion stellten vier Schulleiterinnen und Schulleiter aus Meschede das pädagogische Konzept mit den gymnasialen Standards vor, wie ihre zukünftige Sekundarschule arbeiten wird, wie der Stundenplan aussehen könnte und, dass die Kinder täglich frühestens ab 7.15 Uhr in die Schule hineinspazieren können und spätestens um 15.20 Uhr wieder hinausspazieren müssen. Der Unterricht solle jeden Tag für alle mit einer verbindlichen Förderstunde beginnen. Das Logo der Schule steht offenbar auch schon fest. Es ist das Logo vom Stadtmarketing „Vielfalt Meschede“.

Währendessen gingen mir ein paar Kritikpunkte durch den Kopf.

Kritikpunkt 1: Nach meinen Erfahrungen als berufstätige Mutter kann ich nur sagen, eine Ganztagsschulzeit von 7.15 Uhr bis 15.20 Uhr ist für Vollzeit arbeitende Eltern ziemlich knapp bemessen. In meinem Fall hätte das hinten und vorne nicht gereicht.

Etliche junge Mütter in der Reihe vor mir kritisierten allerdings das Gegenteil, nämlich den Ganztagsschulbetrieb. Sie möchten, dass ihre Kinder wie gewohnt mittags nachhause kommen und erkundigten sich nach Alternativen zu der verpflichtenden Ganztagsschule. –

Kritikpunkt 2: Bei aller Vielfalt von der bei den Präsentationen die Rede war, kam kein einziger Hinweis darauf, dass vor allem Migranten-Kinder es im bisherigen dreigliedrigen Schulsystem schwer haben, gute Bildungsabschlüsse zu erreichen. Eine Auseinandersetzung mit diesem Thema im Zusammenhang mit der neuen Sekundarschule in Meschede vermisse ich.

Kritikpunkt 3: Ist meine Befürchtung, dass es eventuell Schwierigkeiten bei der Kooperation zwischen Sekundarschule und den Gymnasien geben wird. Wie wir vor ein paar Tagen aus der Zeitung erfuhren, klappt ja schon die Kooperation zwischen den beiden Gymnasien in Meschede nicht.

Kritikpunkt 4: Der geht an mich selbst – Eigentor!: Nachdem ich in der Diskussion als letzte Fragestellerin zum Mikrofon bzw. zu Wort kam, stellte ich an Herrn Dr. Rösner die Frage, ob auch er eine siebenzügige Gesamtschule in Meschede mit Teilstandort Freienohl für nicht machbar hält. Herr Rösner erläuterte daraufhin relativ ausführlich, dass Meschede mit einer Sekundarschule auf der sicheren Seite sei. Die Schülerzahlen sind seiner Meinung nach für eine Gesamtschule wohl zu knapp.

Und noch ein Kritikpunkt: Es wurde an diesem Abend in der Stadthalle Meschede klar, es ist erklärter Wille, dass es keine Alternative zu der protegierten Sekundarschule in Meschede zu geben hat. Schließlich stehen 2 Gymnasien und eine private Realschule auf dem Spiel. Dass die Eltern nun entsprechend überzeugt sind, wird die Elternbefragung wahrscheinlich ergeben.

Jetzt wird im Stadtrat noch geklärt, wie der Elternfragebogen aussehen soll. Ab 24. September sollen die Bögen verteilt und schon am 28. September eingesammelt werden. Dazwischen, am 24. und am 25. September, wird an den Grundschulen noch ein wenig die Werbetrommel für die Sekundarschule gerührt. Am 31. Oktober soll dann der Stadtrat entscheiden.

Nach diesem Abend in der Stadthalle ist mein Eindruck, da könnte etwas in Fluss kommen. Wer weiß, welche Biegung der Fluss in zwei, drei, vier Jahren nimmt?

HSK – nachgefragt: Auswirkungen des Bundesverfassungs-gerichtsurteils zum Asylbewerberleistungsgesetz

Autor Reinhard Loos, SBL-Kreistagsmitglied (foto: loos)
Reinhard Loos, SBL-Kreistagsmitglied (foto: loos)

Meschede. (sbl) Schreiben an den Landrat des Hochsauerlandkreises vom 14. August 2012:

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

das Bundesverfassungsgericht erklärte am 18. Juli 2012 das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig.

Materiell hilfebedürftige Asylbewerber haben demnach ab sofort rückwirkend und laufend Anspruch auf höhere Leistungen.

Der Regelbedarf liegt nunmehr beim SGB XII-Satz. Das bedeutet, ein Alleinstehender hat Anspruch auf monatlich 374,- Euro Regelleistung, anstatt wie bisher auf 224,97 Euro.

Asylbewerberinnen und -bewerber leben seit vielen Jahren erheblich unter dem Existenzminimum. Daher sollte nun unverzüglich gehandelt und anspruchsberechtigten Menschen die ihnen zustehenden Leistung umgehend zur Verfügung gestellt werden.

Ich bitte Sie, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viele Erwachsene und wie viele Kinder waren am Stichtag 01.07.2012 im Hochsauerlandkreis anspruchsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

2. Welche Geld- und welche Art Sachleistungen erhielten die Anspruchsberechtigten im ersten Halbjahr 2012 sowie im Vorjahr?

3. Wie und wo sind die Asylbewerber in den einzelnen Städten und Gemeinden im HSK untergebracht (Art und Ausstattung, Größe der jeweiligen Unterkunft insgesamt und Wohnraum pro Person sowie Standorte der Unterkünfte)?

4. Wann werden voraussichtlich erstmals die Auszahlungen der erhöhten Asylbewerberleistungen und die Nachzahlungen erfolgen? Soll es gegebenenfalls bald Abschlagszahlungen geben?

5. In welchem Umfang sollen voraussichtlich Sach- anstatt Geldleistungen gewährt werden? Welche Art Sachleistungen werden ggf. zur Verfügung gestellt?

6. Wie hoch sind die Mittel, die das Land den Kommunen für diese Leistungen erstattet(e) (2010, 2011, in der ersten Jahreshälfte 2012 und voraussichtlich im 2. Halbjahr 2012)?

7. In welchem Umfang partizipieren Kinder von Asylbewerbern mit Anspruch auf Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Mitteln und den Angeboten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket? Welche Bemühungen gibt es, diesen Personenkreis intensiver über das Bildungs- und Teilhabepaket zu informieren und die Inanspruchnahme bzw. die Nichtinanspruchnahme statistisch zu erfassen und auszuwerten?

8. Wie viele Anmeldungen von Kindern von Asylbewerbern mit Anspruch auf Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz verzeichnen die Kindertageseinrichtungen im HSK? In welchem Alter sind die Kinder, und in welchem zeitlichen Umfang werden sie in den Kitas betreut?

9. Welche Bemühungen wurden und werden behördlicherseits unternommen, anspruchsberechtigte Asylbewerberinnen und -bewerber in den Arbeitsmarkt zu integrieren?