Hoffentlich nicht ganz ernst gemeint war wohl die Äußerung einer Ratsfrau, Anfragen einer bestimmten Fraktion kostenpflichtig zu machen.
Das Ratsmitglied der UWG forderte den Bürgermeister auf, die Leistungen des städtischen Sachbearbeiters der Fraktion „Meschede braucht Zukunft“ (MbZ) in Rechnung zu stellen. Denn wenn es so wäre, dass Geschäftsleute Ansprüche auf Entschädigungen hätten, sollte die Stadt Meschede auch an deren Mehreinnahmen beteiligt werden.
Der Bürgermeister und der CDU-Fraktionsvorsitzende griffen diesen Ball offenbar gerne auf. Beide machten keinen Hehl daraus, wie sehr sie (wieder) über die Anfrage der Fraktion „Meschede braucht Zukunft“ verärgert sind.
Dabei ist es ein völlig normaler parlamentarischen Vorgang, Anträge und Anfragen an die Stadtverwaltung zu richten. Davon macht nicht nur die MbZ Gebrauch, sondern auch die anderen Fraktionen im Rat der Stadt Meschede, die einen mehr, die anderen weniger. Dieses Recht steht im übrigen nicht nur Ratsmitgliedern zu, sondern jeder Bürgerin und jedem Bürger (Bürgeranfrage/Bürgerantrag).
Und nun zu der MbZ-Anfrage die den kleinen Eklat ausgelöst hat. Bekanntlich wird der Fluss Henne in Meschede seit einigen Monaten wieder ans Tageslicht geholt. Die Baumaßnahme, ein Projekt der Regionale 2013, ist mit Lärm, Staub, Änderungen der Verkehrsführung und weiteren Beeinträchtigungen verbunden. Anliegende Geschäftsleute klagen über teils sehr erhebliche Umsatzeinbrüche. MbZ stellte daraufhin diese Anfrage:
„Entschädigungen für die Beeinträchtigungen der Geschäftsleute im Zuge der Bauarbeiten am Winziger Platz und am Hennedeckel in der Innenstadt“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hess,
Geschäftsleute am Kaiser-Otto-Platz, am Winziger Platz sowie an der Zeughausstraße berichten von zum Teil existenzbedrohenden Umsatzeinbußen. Der Umsatzrückgang wird nach übereinstimmender Einschätzung der Betroffenen durch die Bauarbeiten (Unruhe und Lärm, längere Wege, Parkplatzmangel etc.) verursacht. Einige Betroffene wandten sich an Mitglieder der MbZ-Fraktion und baten sie, zu erfragen, ob für sie die Möglichkeit besteht, Entschädigungszahlungen in Anspruch zu nehmen.
Die Fraktion „Meschede braucht Zukunft“ (MbZ) bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Besteht für die durch die Bauarbeiten in der Innenstadt betroffenen Inhaber und/oder Mieter von Ladenlokalen die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Entschädigungsleistung?
2. Wenn ja, welche Entfernung, welcher Abstand zur Baustelle ist als Voraussetzung für die Möglichkeit der Beantragung einer Entschädigungszahlung definiert?
3. Falls die Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung hinsichtlich der Entfernung zu den Baustellen gegeben ist, welche weiteren rechtlichen Grundlagen müssen ggf. für eine Entschädigungszahlung vorliegen?
4. An welche Behörden/Institutionen müssen sich die Antragsberechtigten zur Beantragung der Entschädigungsleistungen wenden?
5. Ist der Verwaltung bekannt, ob bereits an anliegende Geschäftsleute, Vereine, Anwohner etc. Entschädigungszahlungen geleistet wurden oder noch geleistet werden sollen?
Die Anfrage wurde zwischenzeitlich von der Stadtverwaltung ausführlich beantwortet. Nach Aussage der Verwaltung besteht für die Geschäftsleute in Meschede kein Entschädigungsanspruch.