(Der Hinweis auf den RP-Artikel stammt von unserer Autorin G. Joch-Eren)
Damit wolle der größte deutsche Erdöl- und Erdgasproduzent das Potenzial für Fracking-Projekte auch im Hochsauerlandkreis ausloten.
Im Windschatten der politischen Krise in der Ukraine wird zur Zeit die Fracking-Debatte von Seiten der Befürworter verschärft.
Das Hochsauerland ist dabei einer der bevorzugten Claims von Wintershall. Deren Experten, so die RP, konzentrierten sich auf die Bewertung der Konzession ,Ruhr‘, „insbesondere den Kreis Mettmann, den Hochsauerlandkreis sowie den Märkischen Kreis“.
Interessant wird sein, ob sich unsere heimischen Politikerinnen und Politiker weiterhin gegen das Fracking aussprechen oder ob sich einige von ihnen dem politischen Druck „pro Fracking“ beugen werden.
Großer Dank gebührt der Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren Hochsauerland“ (BIGG), deren Mitglieder seit einigen Monaten im Sauerland unermüdlich Unterschriften gegen Fracking gesammelt hat.
Gleichzeitig bleiben wir aber misstrauisch. Wir glauben nicht, dass die großen Energie-Konzerne kampflos aufgeben.
ExxonMobil, Wintershall und wie sie alle heißen werden weiter versuchen Fracking medienwirksam als eine positive und harmlose Sache in Szene zu setzen. Die Konzerne haben Macht, Einfluss und Geld. Sie werden mit allen Mitteln versuchen, auch bei uns Probebohrungen durchzusetzen. Wir teilen die Euphorie der Grünen nicht. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist …!
Liebe Leute von der BIGG: Bleibt am Ball!
Ganz am Rande möchten wir hier erwähnen, dass wir bezüglich Fracking mit unserem Misstrauen von Anfang an richtig lagen.
Die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL) waren die ersten, die das Thema „Unkonventionelles Gasbohren“ im Hochsauerland aufgriffen. Am 30.11.2010 beantragte SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos beim Landrat einen „Sachstandsbericht zu Erdgasprobebohrungen im Hochsauerlandkreis“. Leider fand dieser Antrag nicht die Unterstützung der Fraktionen im Kreistag des Hochsauerlandkreises.
Der Landrat antwortete daraufhin der SBL mit einem Schreiben vom 02.12.2010 kurz und knapp, es bestünden aktuell (bzgl. der Erdgas-Probebohrungen) keine Erkenntnisse.
Angesichts wachsenden Widerstandes gegen das sogenannte „Fracking“ ist damit zu rechnen, daß die dafür verantwortlichen Firmen nach Kräften versuchen werden, mit einer Verharmlosungsstrategie die Akzeptanz für ihre brachialen Fördermethoden zu steigern.
Gastbeitrag von Karl Josef Knoppik
Nicht auszuschließen ist, daß so etwas mit Hilfe industriehöriger Politiker gelingen könnte. Warum wohl haben CDU und FDP im Wirtschaftsausschuß einen Antrag von NRW für höhere Umweltstandards abgelehnt? Reinhard Schmidt von der SPD wies darauf hin.
Wenn man weiß, welche Machtfülle die Industrielobby innehat, und wie sie überall Einfluß ausübt, um ihre Ziele zu erreichen, muß man jederzeit auf das Schlimmste gefaßt sein und darum sehr wachsam bleiben. Wo immer es um wirtschaftliche Interessen geht, die allein den schnellen Profit im Auge haben, besteht permanent die Gefahr, daß Politiker der Versuchung erliegen, auf die Wünsche der Industrie einzugehen. Nicht zuletzt deshalb, weil sie selber einen Nutzen daraus ziehen.
Und wenn man mit den herkömmlichen Methoden nicht weiterkommt, „erkauft“ man sich eben die Genehmigung.
So braucht sich doch niemand darüber zu wundern, daß so viele unserer Volksvertreter hoch dotierte Posten in der Wirtschaft bekleiden. Diese Feststellung gilt allgemein. Die Industrie läßt nichts unversucht und erhält den Druck auf die Politik so lange aufrecht, bis ihre Bemühungen von Erfolg gekrönt sind. Das lehrt die Erfahrung. Schwerwiegende ökologische und gesundheitliche Bedenken seitens der Bürger gegen kapitalintensive Großprojekte, die Mensch und Umwelt nachhaltig schädigen, waren für die Wirtschaftslobby noch nie ein Grund, von ihren ehrgeizigen Vorhaben Abstand zu nehmen.
Bei „Fracking“ geht es doch nicht nur um eine Fortsetzung der ungebändigten Gier nach den letzten (endlichen!) Rohstoffvorkommen. Wir haben es hier auch mit einer neuen Dimension von Naturzerstörung zu tun. Um den Einfluß der Lobby zurückzudrängen, müßte schon das sehr antiquierte und industriefreundliche Bergrecht reformiert werden, welches solche Großprojekte überhaupt erst möglich macht.
Man erinnere sich noch an die Zeit, als durch dieses noch heute gültige Bundesrecht der Braunkohletagebau „Garzweiler II“ genehmigt und schließlich durchgesetzt wurde. Und noch so strenge Umweltauflagen (wie sollen die denn aussehen?) können meiner Ansicht nach nichts an den verheerenden Konsequenzen ändern, die mit den unseligen Erdgasbohrungen verbunden sind.
Deshalb: Nur der vollständige Verzicht auf dieses Projekt erspart uns bzw. unseren natürlichen Lebensgrundlagen katastrophale Langzeitfolgen.
Erfreulich ist, daß sich die Bürger hierzulande so zahlreich gegen „Hydraulic Fracturing“ engagieren. Deren Protest macht Mut und berechtigt zur Zuversicht.
Was diese Technik bisher schon in den USA angerichtet hat, sollte den Verantwortlichen bei uns eine Warnung sein, es „Wintershall BNK“ & Co. nicht zu gestatten, nun auch noch Deutschland zum Experimentierfeld für profitorientierte Ausbeutungspraktiken zu mißbrauchen. Waldsterben, tote Kühe auf den Wiesen, enormer Flächenverbrauch, vergiftetes Trinkwasser sowie Freisetzung von klimaschädlichem Kohlendioxid u.v.m. sprechen eine deutliche Sprache.
Ausführlich und schnell antwortete die Stadt Meschede auf eine Anfrage der Fraktion Meschede braucht Zukunft (MbZ) zu möglichen Erdgasbohrungen. Dem oder den Mitarbeitern der Stadtverwaltung herzlichen Dank!
Hier ein paar Auszüge aus dem Schreiben, vor allem zu Fakten, die uns erst seit kurzem bekannt sind:
Der Sachbearbeiter Herr W. schreibt, dass im Einzelfall auch eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich werden könnte, an der die Kreise als Wasserbehörden beteiligt sind.
Das Erdgasfeld „Ruhr“ (zu dem auch Sundern, Arnsberg und ein schmaler Streifen von Meschede gehören) wurde im Jahr 2010 Wintershall zugeteilt.
Auch die Stadt Meschede verfügt offenbar lediglich über die im Internet von der Bezirksregierung Arnsberg eingestellte Grafik. „Die Grafik lässt keinesfalls Rückschlüsse auf eine parzellescharfe Abgrenzung zu“, schreibt Herr W.
Voraussetzung vor „Niederbringung einer Bohrung“ sei eine bergrechtliche Betriebsplanzulassung. „An einem solchen Verfahren werden auch die betreffenden Städte beteiligt.“ Bisher wäre ein Betriebsplanzulassungsverfahren und zwar im Münsterland anhängig. Weitere Infos enthielte die Vorlage 11/01/11 der Bezirksregierung an den Regionalrat vom 07.04.11 TOP 9.
Derzeit gebe es noch keine Betriebsplanzulassung für die spätere Förderung von Erdgas.
Fa. Wintershall habe gegenüber dem Hochsauerlandkreis ihr Vorgehen dargelegt. Demnach solle in den nächsten 3 Jahren eine Erkundung des Gebietes „Ruhr“ erfolgen.
Die Vorlage ist außer mit dem MbZ-Antrag noch mit 3 Anlagen versehen, z.B. mit 6 Seiten technischer Darstellung des Verfahrens (diese Anlage wurde offensichtlich von der Kreisverwaltung erstellt), der Karte „Erlaubnisfelder“ und über drei Seiten mit den Ausführungen „Rechtlicher Rahmen zur Aufsuchung und Gewinnung“.
Wir zitieren nun einige Aussagen aus dem recht aufschlussreichen Anhang mit HSK-Logo:
Es werden u.a. die Fördermethoden beschrieben. „Umweltbeeinträchtigungen sind während der Vorbereitungs-, und Bohrungs- und frac-Phase und während des Betriebs zu erwarten, wie sie bereits technisch beschrieben wurden. Sie reichen von Lärmbelästigungen und Flächenverbrauch über Schadstoffemissionen bis zu Verunreinigung von Grund- und Trinkwasser. Der Flächenverbrauch ist nicht zu unterschätzen, und wird benötigt zur Zufahrt mit schwerstem Gerät, Raum für Bohrplatz, Verdichter und Abwasserteiche. Förderfelder in den USA weisen bis zu 6 – 8 Bohrungen pro Quadratkilometer auf.“ Weiter wird dargestellt, dass in den USA 10 – 24.000 Kubikmeter Wasser für ein Bohrloch benötigt werden. Dieses Wasser sei mit etwa 0,5 – 1 % Chemikalien und bis zu 20 % Sand vermischt. Das Wasser müsse aufgefangen und entsorgt werden. Das zusätzlich zum Gas geförderte „Lagerstättenwasser“ könne teilweise mit radioaktiven Substanzen versetzt sein. Kritiker des Verfahrens würden eine Gefährdung des Grund- und Trinkwassers sehen.
Zum Verfahren: „Das Verfahren zur Erteilung der Aufsuchungsberechtigung erfolgt ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.“ Tiefbohrungen und Frac-Aktivitäten seien in der Phase der dreijährigen Phase der geologischen Erkundung nicht vorgesehen. Man könne vermuten, dass dann zur Förderung Hydraulic Fracturing eingesetzt wird.
Die Entscheidung über die Erlaubnis für eine Erkundungsbohrung setze bei der Entscheidung der Bezirksregierung das Einvernehmen des Kreises voraus, sodass der Kreis erheblichen Einfluss auf die Entscheidung habe. Bisher liege von Wintershall kein Antrag vor. Nach den Reaktionen bei dem Antragsverfahren im Münsterland hielte die Pressestelle des RP Arnsberg es nicht für wahrscheinlich, dass kurzfristig weitere Anträge gestellt werden. Im Übrigen würde die Bezirksregierung über die Landesregierung versuchen, eine Reform des Bundesberggesetzes anzustoßen.
Das Erdgas-Wunder in NRW: Die Multis haben sich NRW aufgeteilt, heißt es. Exxon will beispielsweise im Münsterland Gas fördern, die Wintershall Holding GmbH im Sauerland. Wieso eigentlich die, fragt sich da doch mancher Bürger? Wem gehört das Land? Etwa den Öl- und Gas-Konzernen!? Warum, wenn es denn schon sein muss, fördern das Land NRW oder die Bundesrepublik Deutschland nicht selbst den Rohstoff Gas und befördern damit auch den Staatshaushalt aus den Schulden? Warum machen wir, warum macht der Staat so ein Riesengeschäft nicht selbst? Lächerliche 0,3 Cent pro Kubikmeter reinem Erdgas sind laut Zeitungsberichten als Förderabgabe an die Kommunen zu zahlen … sbl
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