„Der Klimawandel ist die größte Herausforderung für die Menschheit“ – neuer Sachstandsbericht zu Klimawandel und Gesundheit erschienen

Pflaster-Graffito (Symbolbild: zoom)

Mehr Hitzetote, neue und vermehrt auftretende Infektionskrankheiten, erhöhte Allergiebelastung, Zunahme von Antibiotikaresistenzen, mehr Lungenerkrankungen als Folge zunehmender Feinstaubbelastung, mehr Hautkrebs durch erhöhte UV-Strahlung – das sind einige der negativen Folgen des Klimawandels für die Gesundheit der Bevölkerung.

(Pressemitteilung des Robert Koch-Instituts)

Ein neuer Bericht, der unter Federführung des Robert Koch-Instituts (RKI) entstanden ist, gibt einen Überblick zu den gesundheitlichen Folgen durch den Klimawandel und Möglichkeiten, ihnen entgegenzutreten. Die Koordination der Publikation erfolgt im Rahmen des Projekts „KlimGesundAkt“, das durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert wird.

„Der Klimawandel ist die größte Herausforderung für die Menschheit, er bedroht unsere Lebensgrundlage und somit unsere sichere Zukunft“, so beginnen die Leiterinnen und Leiter von Behörden in Deutschland, die an Public-Health-Themen arbeiten, ihr Editorial zum neuen Bericht. Die Editorial-Autoren kommen aus elf Einrichtungen: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bundesamt für Naturschutz, Bundesamt für Strahlenschutz, Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Bundesanstalt für Gewässerkunde, Deutscher Wetterdienst, Friedrich-Loeffler-Institut, Thünen-Institut, Umweltbundesamt sowie RKI. Insgesamt gibt es mehr als 90 Autorinnen und Autoren aus über 30 Forschungseinrichtungen und Behörden. Der Bericht erscheint als Beitragsreihe in drei Ausgaben des Journal of Health Monitoring, der erste Teil am 1.6. in der Ausgabe S3/2023.

Schwerpunkt der ersten Ausgabe ist der Einfluss des Klimawandels auf Infektionskrankheiten. Themen sind Vektor- und Nagetier-assoziierte Infektionen, wasserbürtige Infektionen und Intoxikationen, lebensmittelassoziierte Infektionen und Intoxikationen sowie Antibiotikaresistenzen. Ein einleitender Beitrag umreißt das gesamte im Sachstandsbericht behandelte Themenfeld Klimawandel und Gesundheit. Die zweite Ausgabe des Berichts fokussiert im 3. Quartal auf nicht-übertragbare Erkrankungen, die etwa durch Hitze und andere Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen vermittelt werden können, auf den Einfluss des Klimawandels auf allergische Erkrankungen, die Folgen veränderter UV-Strahlung oder höherer Luftschadstoffbelastungen sowie die Folgen des Klimawandels auf die psychische Gesundheit. Die dritte Ausgabe, die im 4. Quartal erscheint, untersucht die gesundheitliche Chancengleichheit im Hinblick auf Auswirkungen des Klimawandels, die Bedeutung der zielgruppenspezifischen Klimawandelkommunikation und formuliert den Handlungsbedarf auf Basis der in den anderen Beiträgen formulierten Handlungsempfehlungen.

„Neben verschiedenen themenspezifischen Handlungsempfehlungen haben alle Beiträge eines gemeinsam: Sie weisen auf einen anhaltend hohen Forschungsbedarf hin. Auch erweitertes Monitoring vieler gesundheitlicher Auswirkungen des Klimawandels wird empfohlen“, so das Resüme der Editorial-Autorinnen und Autoren. Der Klimawandel betrifft viele weitere Handlungsfelder, die mit gesundheitsbezogenen Aspekten zusammenhängen, z.B. das Bauwesen oder die Stadt- und Raumentwicklung. „Daher erfordern gesundheitssensibler Klimaschutz und Klimawandelanpassung eine intersektorale Zusammenarbeit und den Austausch verschiedener Akteurinnen und Akteure im Sinne von One Health und Health in All Policies“, betonen die Autorinnen und Autoren des Editorials und haben dazu passend die Überschrift formuliert: „Gemeinsam können wir den Auswirkungen des Klimawandels begegnen“.

Weitere Informationen

www.rki.de/klimabericht

„Erinnern vor Ort“- Jugendgeschichtsprojekt im Sauerland-Museum

„Vergessene Schicksale: Jüdische Familien im Hochsauerlandkreis“

Das Sauerland-Museum in Arnsberg (Foto: Brigida Gonzalez)

Unter dem Titel „Vergessene Schicksale: Jüdische Familien im Hochsauerlandkreis“ bereitet das Sauerland-Museum gemeinsam mit interessierten Jugendlichen ab 14 Jahren eine historische Ausstellung im Veranstaltungssaal des Sauerland-Museums vor, die im Februar 2024 präsentiert wird. Dieses Projekt ist in Kooperation mit dem Anne Frank Zentrum, Berlin, entstanden.

(Pressemitteilung HSK)

Zur Zeit werden über die Schulen im Hochsauerlandkreis engagierte Schülerinnen und Schüler gesucht. Die Jugendlichen können sich aber auch direkt beim Museum zu dem Projekt anmelden.

Bei regelmäßigen Treffen im Museum und auch online erarbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Kleingruppen die Geschichte von selbst recherchierten jüdischen Schicksalen aus der Zeit der nationalsozialistischen Verfolgung. Die Schüler erlernen den Umgang mit historischen Quellen und probieren sich an wissenschaftlicher Forschungsarbeit aus.

Das Ergebnis ist eine selbst gestaltete Ausstellung mit biografischen Inhalten und persönlichen Objekten von jüdischen Familien, die vom Holocaust betroffen waren.

Das Projekt beginnt im September. Konkrete Termine erfahren die Teilnehmer per Mail. Der Anmeldeschluss ist der 31.07.2023. Anmeldungen können telefonisch unter 02931/94-4607 erfolgen oder per Mail an nelja.luehrs(at)hochsauerlandkreis.de

Die Unschuldsvermutung gilt auch in Bayern

Am 24. Mai 2023 ließ die Generalstaatsanwaltschaft München die Website (im Original „Homepage“) der „Letzten Generation“ sperren. Ein unter dem Wappen der Generalstaatsanwaltschaft dort veröffentlichter Hinweis stufte – mit Ausrufezeichen versehen – die „Letzte Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ ein und warnte, dass Spenden an die „Letzte Generation“ ein strafbares Unterstützen dieser „kriminellen Vereinigung“ darstelle. Diese Maßnahme stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Unschuldsvermutung dar und schadet dem Ansehen der Generalstaatsanwaltschaft München als rechtsstaatlich handelnder Institution.

(Pressemitteilung Neue Richtervereinigung)

Die Unschuldsvermutung gehört zu den selbstverständlichen und unumstrittenen Grundsätzen des Strafrechts. Jeder hat hiernach bis zum Nachweis der Schuld als unschuldig zu gelten. Hieraus folgt für die Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Behörden, dass niemand einer Straftat als schuldig behandelt werden darf, bevor die Schuld nicht gerichtlich durch rechtskräftige Verurteilung festgestellt wurde. Es steht daher keiner staatlichen Behörde zu, den öffentlichen Eindruck zu erwecken, Betroffene seien strafrechtlich schuldig, solange dies nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist. Dies gilt gerade auch für die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften während laufender Verfahren.

Gegen diese Grundsätze hat der heutige, unmissverständlich vorverurteilende Hinweis – den die Behörde mittlerweile wieder entfernt hat – klar verstoßen. Der Vorgang ist umso gravierender, als dass die öffentliche Einstufung als „kriminelle Vereinigung“ alles andere als selbsterklärend und die rechtliche Diskussion (auch unter den Staatsanwaltschaften in Deutschland) von einer Klärung weit entfernt ist. Zudem ereignete sich der Vorgang in einem politisch aufgeheizten Umfeld: der bayerische Ministerpräsident Söder hat öffentlich wiederholt ein „striktes Durchgreifen“ (AZ München, 23. 02. 2023) gegen die „Letzte Generation“ verlangt und die Generalstaatsanwaltschaft München hatte daher als Justizbehörde wenige Monate vor der Landtagswahl allen Anlass, die gebotene mediale Distanz zur überschießenden Kraftmeierei der politischen Akteure zu wahren.

Staatsanwaltschaften sind in Deutschland allen europäischen Mahnungen zum Trotz (und anders als Gerichte) weisungsabhängige Behörden im Geschäftsbereich der Landesregierungen. Sie stehen daher in besonderer Verantwortung, jeden Anschein unzulässiger politischer Beeinflussung oder Beeinflussbarkeit zu vermeiden. Die „Neue Richtervereinigung“ bedauert sehr, dass dies hier nicht gelungen ist – und erneuert aus diesem Anlass ihre Forderung zu einer grundlegenden Reform der Staatsanwaltschaften hin zu echter Unabhängigkeit nach europäischem Verständnis.

PDF der Pressemitteilung:
https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/bundesvorstand/pdfs/2023_05_24_NRV_PM_GenStA_Muenchen.pdf

Zwei Windenergieanlagen in Remblinghausen genehmigt

Eines von vier Windrädern auf der Anhöhe bei Einhaus oberhalb von Remblinghausen (archivfoto: zoom)

Der Hochsauerlandkreis hat der Windpark Remblinghausen GmbH & Co. KG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ Nordex N163/5.x in Meschede-Remblinghausen erteilt.

(Pressemitteilung HSK)

Der Genehmigungsbescheid und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit von Freitag, 26. Mai, bis Freitag, 9. Juni, bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Stadtverwaltung Meschede

Technisches Rathaus

Zimmer 106b, Sophienweg 3, 59872 Meschede

Montag, Dienstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, sowie

Donnerstag von 13 Uhr bis 17 Uhr

Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde:

Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz

Zimmer 235, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, sowie

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14 Uhr bis 15.30 und

Dienstag von 14 Uhr bis 17 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung unter 02961/94-3211.

Darüber hinaus kann der Genehmigungsbescheid in dieser Zeit im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de (Startseite unten: Kachel Bekanntmachungen der Unteren Umweltschutzbehörde und Unteren Bauaufsichtsbehörde) und über das UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.uvp-verbund.de/startseite eingesehen werden.

B7n: Straßen.NRW benennt und erläutert am 24. Mai in der Schützenhalle Brilon die offizielle Vorzugsvariante

Der Verlauf soll folgendermaßen sein: V1,V2, V7, V6. Genaueres wird morgen bekanntgegeben. (Grafik: Straßen.NRW)

Brilon. Die Vorzugsvariante für die B7n wird von Straßen.NRW am nächsten Mittwoch, 24. Mai, offiziell bekannt gegeben. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der öffentlichen Informationsveranstaltung teilzunehmen, die von 19.30 bis ca. 21.30 Uhr in der Schützenhalle Brilon stattfinden wird.

(Pressemitteilung Straßen.NRW)

Hybrides Veranstaltungsformat

Morgen Abend möchte das Planungsteam von Straßen.NRW die Abwägung und das Ergebnis detailliert vorstellen und mit Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Wirtschaft diskutieren. Die Veranstaltung wird gestreamt. „Auch digital können alle Beteiligten über den Chat ihre Fragen stellen oder Anmerkungen geben, die durch die Moderation in die Veranstaltung integriert werden“, erklärt Lars Voigtländer.

Für die Online-Teilnahme ist ebenfalls keine Anmeldung nötig. Der Link wird vor der Veranstaltung auf die Seite www.b7n.nrw.de eingestellt. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Vorhaben und zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Nach einer letzten Schlussbesprechung mit Vertreter:innen von Ministerien, Fernstraßen-Bundesamt und Straßen NRW, die Anfang Mai stattfand, steht die Vorzugsvariante für die B7n fest. Diese werden Vertreter:innen der Straßenbaubehörde am 24. Mai 2023 bekannt geben und detailliert erläutern, welche Parameter der Entscheidung zu Grunde liegen. Zuvor wurden in nichtöffentlichen Veranstaltungen die Zufallsbürgerinnen und Zufallsbürger sowie die örtliche und überregionale Politik informiert.

Zur Wahl einer Vorzugsvariante hatten unmittelbar nach Übergabe des Bürgergutachtens bereits im März und April 2022 Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr, dem Fernstraßen-Bundesamt, dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Landesbetrieb Straßen.NRW stattgefunden. Inhalt waren die Vor- und Nachteile der möglichen Varianten sowie die Abwägungssystematik. „Ziel dieser Abwägung ist es, bereits in dieser frühen Planungsphase der Findung die Weichen für die spätere rechtsstaatliche Überprüfung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu stellen“, erläutert Lars Voigtländer, Leiter Planung bei Straßen.NRW. Der von der Straßenbaubehörde vorgeschlagenen Vorzugsvariante schließe sich die Linienbestimmung durch den Bund an, bevor der Landesbetrieb dann einen Vorentwurf erstellt, der Grundlage für das Planfeststellungsverfahren sein werde. „Zu diesem Zeitpunkt können alle Betroffenen ihre Einwände und Belange auch formal im Baurechtsverfahren einbringen“, unterstreicht Lars Voigtländer.

Der Abwägungsprozess zur Vorzugsvariante habe im vergangenen Jahr alle Beteiligten zeitlich und inhaltlich sehr gefordert. Thematisiert und intensiv besprochen wurden dabei auch die Ergebnisse der Dialogforen, die im Bürgergutachten vom März 2022 festgehalten wurden. „Es hat sich herauskristallisiert, dass es große Differenzen zwischen den Varianten gibt. Bei der Abwägung seien diese sehr detailliert geprüft worden und so seien auch die schriftlichen Erläuterungen sehr umfangreich: Sie umfassen etwa 60 Seiten plus Abwägungstabelle“, betont Lars Voigtländer.

NRW-Baupreise für Wohngebäude seit 2019 um 34,1 Prozent gestiegen

Zwischen Februar 2019 und Februar 2023 sind insbesondere die Preise für Dämmarbeiten an technischen Anlagen (+60,5 Prozent) gestiegen.

Grafik: IT.NRW

Düsseldorf (IT.NRW). Der Baupreisindex für Wohngebäude (Bauleistungen am Bauwerk) ist in Nordrhein-Westfalen zwischen Februar 2019 und Februar 2023 um 34,1 Prozent gestiegen (berechnet auf der Basis 2015 = 100). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sind die Baupreise insbesondere in den letzten zwei Jahren (Februar 2021 bis Februar 2023: 27,7 Prozent) gestiegen.

(Pressemitteilung IT.NRW)

Die höchste Preissteigerung zwischen Februar 2019 und Februar 2023 gab es bei Dämmarbeiten an technischen Anlagen (+60,5 Prozent). Überdurchschnittlich verteuerten sich auch Arbeiten an Gas-, Wasser und Abwasser-Installationsanlagen (+43,8 Prozent), Estricharbeiten (+42,8 Prozent), Betonwerksteinarbeiten (+41,5 Prozent), Beton- und Stahlbetonarbeiten (+40,7 Prozent) sowie Entwässerungskanalarbeiten (+40,6 Prozent).

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, sank der Baupreisindex für Wohngebäude in der zweiten Jahreshälfte 2020 vor dem Hintergrund der temporären Mehrwertsteuersenkung. Eine überdurchschnittliche Veränderung der Baupreise war in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu verzeichnen, die – neben gestiegenen Materialpreisen – mit der temporären Mehrwertsteuersenkung in der zweiten Jahreshälfte 2020 zusammenhängt (sogenannter „Basiseffekt”).

Weitere Landesergebnisse zu Baupreisindizes in der Landesdatenbank NRW unter https://www.landesdatenbank.nrw.de/link/statistikTabellen/61261

NRW: 3,3 Millionen Menschen waren 2022 armutsgefährdet

18,7 Prozent der Menschen in NRW waren 2022 von Armut bedroht. Alleinerziehende, Paare mit mehr als zwei Kindern und Alleinlebende hatten ein überdurchschnittliches Armutsrisiko.

Grafik: IT.NRW

Düsseldorf (IT.NRW). Von relativer Einkommensarmut sind im Jahr 2022 rund 3,3 Millionen Personen in Nordrhein-Westfalen betroffen gewesen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, entspricht das einer Armutsgefährdungsquote von 18,7 Prozent.

(Pressemitteilung IT.NRW)

Im Jahr 2021 lag dieser Wert bei 18,6 Prozent. Als armutsgefährdet gelten Menschen, die weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens (sogenanntes Nettoäquivalenzeinkommen) zur Verfügung haben. Im Jahr 2022 lag die Armutsgefährdungsschwelle für einen Einpersonenhaushalt in Nordrhein-Westfalen laut Mikrozensus bei 1 166 Euro pro Monat.

Die höchste Armutsgefährdungsquote in Nordrhein-Westfalen wurde mit 22,0 Prozent für die Raumordnungsregion Emscher-Lippe berechnet. Die niedrigste Armutsgefährdungsquote gab es mit 14,1 Prozent in der Raumordnungsregion Arnsberg.

Etwas mehr als die Hälfte der armutsgefährdeten Personen insgesamt lebten in Haushalten ohne minderjährige Kinder (1,7 Millionen). Alleinlebende waren mit einem Anteil von 28,3 Prozent am häufigsten von Armut bedroht. Personen, die mit einer weiteren Person im Haushalt leben, waren hingegen nur in 9,3 Prozent der Fälle armutsgefährdet.

Unter den Haushalten mit minderjährigen Kindern wiesen Alleinerziehende die höchste Armutsgefährdungsquote im Land auf: Nahezu die Hälfte (45,9 Prozent) der Alleinerziehenden war von relativer Einkommensarmut betroffen. Bei Haushalten mit zwei erwachsenen Personen hing das Armutsrisiko von der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder ab: Je mehr minderjährige Kinder im Haushalt lebten, desto eher war der Haushalt von Armut bedroht. So lag die Armutsgefährdungsquote bei Haushalten mit einem Kind bei 9,7 Prozent, während sie bei Haushalten mit drei oder mehr Kindern mit 38,5 Prozent etwa vier Mal so hoch war. In Haushalten mit Kind(ern) lebten 1,6 Millionen von relativer Einkommensarmut betroffene Personen.

Weitere Faktoren für die Häufigkeit von relativer Einkommensarmut sind die Erwerbsbeteiligung und die Qualifikation: Nahezu jede zweite erwerbslose Person war armutsgefährdet (49,1 Prozent), jedoch nur knapp jede zehnte erwerbstätige Person (9,4 Prozent). Hat die Person mit dem höchsten Einkommen im Haushalt maximal einen Abschluss der Sekundarstufe I (z. B. Haupt- oder Realschulabschluss), so lag das Armutsrisiko bei 41,4 Prozent, gegenüber 7,0 Prozent bei einem hohen Bildungsabschluss (z. B. Studium).

Diese und weitere Ergebnisse zum Thema Armut finden Sie auf im Internet auf der Themenseite Armut: https://www.it.nrw/themenschwerpunkt-armut

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die befragten Haushalte übernehmen mit ihren Angaben einen wichtigen Beitrag für unsere informierte demokratische Gesellschaft. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

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PDF: Armutsgefährdungsquoten in Nordrhein-Westfalen 2021 und 2022 in %

Umsteigechaos in Warburg?

Direktverbindungen der Bahn zwischen dem Sauerland und Kassel sollen wegfallen

Der Umstieg in Warburg ist wie hier vor einer Woche mit einem Bahnsteigwechsel verbunden. (foto: zoom)

Mit dem Fahrplanwechsel Ende 2023 sollen alle Direktverbindungen der Bahn zwischen dem Sauerland und Kassel wegfallen. Bisher verkehren täglich sieben Zugpaare direkt, also ohne dass ein Umstieg in Warburg erforderlich ist. Auf Antrag der SBL berät der für Wirtschaft und Struktur zuständige Ausschuss des HSK am Montag (22.05.) im Kreishaus in Meschede über die Konsequenzen.

(Der Artikel ist gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Situation im Bahnhof Warburg ist bei Umsteigeverbindungen bereits jetzt sehr problematisch, denn für den Umstieg zwischen RE17 (bis bzw. ab Warburg) und RE11/MDV (nach bzw. von Kassel-Wilhelmshöhe stehen laut Fahrplan nur 4 bis 6 Minuten zur Verfügung.

Seit Beginn der Brückenbauarbeiten westlich des Warburger Bahnhofs kommt hinzu, dass die Züge des RE 17 über andere Gleise geleitet werden und dadurch etwas mehr als eine Minute bei der Einfahrt in den Bahnhof verlieren, und dass der RE 17 nur noch am Gleis 2 hält, alle Anschlusszüge aber an Gleis 3 oder 4 und somit am anderen Bahnsteig halten. Dadurch verlängern sich Weg und benötigte Zeit erheblich. Etwa jeder zweite Umstieg misslingt daher, womit dann in Kassel z.B. die ICE-Anschlüsse in Richtung Hamburg, Berlin, München und Stuttgart verpasst werden. Das bedeutet für die Fernzüge ab Kassel eine Verzögerung von (je nach Ziel) ein bis zwei Stunden.

In Richtung Sauerland ist es abends besonders kritisch, falls man den letzten Zug (21:38 h ab Warburg) verpasst oder mit dem vorletzten (um 20:38 h) nur noch bis Meschede kommt, nicht mehr bis Arnsberg.

Die Verspätungswahrscheinlichkeit in Warburg erhöht sich dadurch, dass die Strecke zwischen Brilon-Wald und Warburg nur eingleisig betrieben wird, mit Zugkreuzung nur in Marsberg (zur vollen Stunde). Jede Verspätung der einen Richtung überträgt sich dadurch auf die Gegenrichtung.

Die Kreisverwaltung hat zum Antrag der SBL die Sitzungsdrucksache 10/731 erstellt.

https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRKSbQaA9h8SeGcxtywEzQyH-XQA_9hWqjPT-ngSXde8/Vorlage_10-731.pdf

Die darin vom Verkehrsverbund NWL genannten Massnahmen stellen kurz- und mittelfristig aber kein brauchbares Konzept dar:

  1. “so viele Anschlüsse wie netzseitig umsetzbar, bahnsteiggleich zu planen”
    haben SBL und SBL immer wieder gefordert und wäre auch während der laufenden Brückenbauarbeiten gleistechnisch möglich, wird aber aus uns nicht bekannten Gründen nicht umgesetzt.
  2. “Wartezeitregelungen” von 5 Minuten, “Hierzu ist es hilfreich, wenn sich Fahrgäste mit Anschlussbedarf direkt an das Betriebspersonal wenden. Ohne die Voranmeldung des Anschlusses über diesen Weg ist im Verspätungsfall von einem Anschlussverlust auszugehen.”

    Das ist Theorie, denn es setzt voraus, dass Zugpersonal vorhanden und auffindbar ist (die Züge der Linie RE 11 haben vier Wagen, darunter zwei Doppelstock) und dass es bereit ist, sich um den Hinweis des Fahrgastes zu kümmern, und dass die Betriebsleitstelle mitspielt. Alles zusammen ist selten der Fall.

    Sinnvoll wäre ein standardisierter Ablauf, nach dem das Fahrpersonal verpflichtet ist, bis zu 5 Minuten zu warten, denn umsteigewillige Fahrgäste sind fast immer im Zug.
  3. “Installation eines beheizten Wartehäuschens auf dem Mittelbahnsteig”
    führt dazu, dass man im Winter nicht friert (falls das Häuschen nicht abgeschlossen ist), aber der Anschlusszug ist trotzdem weg.
  4. “schnellstmöglichen Umsetzung des Vorlaufbetriebs nach dem Konzept ‘Sauerland-Netz 3.0? “, “Angestrebt wird eine Betriebsaufnahme im Dezember 2025?

    Der einzige gute Vorschlag, aber warum nicht eher umsetzbar? Die durchgehenden Züge nach Kassel sollen ab Dezember 2023 wegfallen.

Die SBL will am Montag im Ausschuss nachfragen.

NRW: Rückgang der Reallöhne setzt sich im ersten Quartal 2023 in abgeschwächter Form fort

Die effektiven Bruttomonatsverdienste der Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in NRW waren im ersten Quartal 2023 preisbereinigt um 2,0 Prozent niedriger als im ersten Quartal des Vorjahres.

Grafik: IT.NRW

Düsseldorf (IT.NRW). Die effektiven Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich sind in Nordrhein-Westfalen im ersten Quartal 2023 real – also preisbereinigt – um 2,0 Prozent niedriger als im Vorjahreszeitraum gewesen.

(Pressemitteilung IT.NRW)

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, hat sich damit der Rückgang der Reallöhne im Vergleich zu vorhergehenden Quartalen abgeschwächt. Der Anstieg der Verbraucherpreise (+7,9 Prozent) übertraf den Zuwachs der Nominallöhne (+5,8 Prozent). Damit lagen die realen Verdienste der Beschäftigten unter denen des entsprechenden Vorjahreszeitraums.

Datenquelle der Verdienstentwicklung ab dem Berichtsjahr 2022 ist die neue Verdiensterhebung. Sie löst die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung ab. Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungskonzepte sind die Daten ab dem Jahr 2022 nur eingeschränkt mit den Ergebnissen früherer Jahre vergleichbar.

Beginnend mit dem ersten Quartal 2023 wurde die Berichterstattung über die Entwicklung der Nominal- und Reallöhne umgestellt. Während bislang die Verdienstentwicklung der Vollzeitbeschäftigten abgebildet wurde, wird nun die Verdienstentwicklung aller Beschäftigten dargestellt. Gleichzeitig wurden die zugrundeliegenden Verdienstindizes auf das Basisjahr 2022 = 100 und der Index der Verbraucherpreise auf das Basisjahr 2020 = 100 umgestellt. Dadurch weichen die hier dargestellten Ergebnisse von früheren Veröffentlichungen ab.

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden.

Weitere Ergebnisse der vierteljährlichen Verdiensterhebung für Nordrhein-Westfalen sowie methodische Hinweise stehen im Online-Angebot von IT.NRW unter der Adresse https://www.it.nrw/statistik/wirtschaft-und-umwelt/arbeit/verdienste bereit.

Klimawandel als Gesundheitsrisiko

BZgA informiert zum Schutz vor gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze

BBaum Richtung Kahlenberg
Der Baum scheint im grellen Gegenlicht zu explodieren. Sonne und Hitze können die Gesundheit angreifen und im Extremfall zum Tod führen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung will für die Risiken sensibilisieren. (symbolbild – archivfoto: zoom)

Köln, 16. Mai 2023. Die Folgen des Klimawandels sind auch in Deutschland spürbar und wirken sich auf das Wohlbefinden und die Gesundheit aus. Insbesondere häufigere Hitzetage und Hitzewellen stellen ernstzunehmende Gesundheitsrisiken dar. Im Sommer 2022 sind nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts etwa 4.500 Menschen infolge von Hitze in Deutschland verstorben.

(Pressemitteilung der BZgA)

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sensibilisiert für Gesundheitsrisiken, die im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen, gibt praxisnahe Handlungsempfehlungen und informiert zu Schutzmöglichkeiten.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA, betont: „Der Klimawandel birgt gesundheitliche Risiken. Manche Menschen sind davon stärker betroffen als andere. Daher gilt es, das Wissen über Anpassungs- und Schutzmöglichkeiten für sich und andere zu stärken. Dabei unterstützt die BZgA mit vielfältigen Informationen und alltagsnahen Tipps auf www.klima-mensch-gesundheit.de. Beispielsweise zum Schutz vor Hitzebelastungen. Denn Hitzetage und Hitzewellen sind ganz besonders für ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Babys und Kleinkinder riskant.“

Das Internetportal www.klima-mensch-gesundheit.de informiert zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit. Mit dem Portal bietet die BZgA der Allgemeinbevölkerung, Eltern mit kleineren Kindern und älteren Menschen Hilfestellung, um Hitzewellen besser zu überstehen. Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Kommunen, Kitas, Schulen oder Pflegeeinrichtungen erhalten Hinweise, wie sie zur Vorbeugung von hitzebezogenen Gesundheitsproblemen im beruflichen Tätigkeitsfeld beitragen und Menschen dabei unterstützen können, gut mit Hitzewellen umzugehen. Auch zu den Belastungen zunehmender UV-Strahlung informiert das BZgA-Portal. Ergänzend stehen kostenlos bestellbare Printmedien zur Verfügung.

Mit dem Beteiligungsinstrument „StadtRaumMonitor“ bietet die BZgA Kommunen auf https://stadtraummonitor.bzga.de die Möglichkeit, die Lebensqualität unter dem Motto „Wie lebenswert finde ich meine Umgebung?“ von Bürgerinnen und Bürgern bewerten zu lassen. Anhand der Analyse lassen sich Veränderungen in den Bereichen Mobilität, öffentlicher Raum, Versorgung, Arbeit und Wohnen sowie soziales Miteinander planen und umsetzen. Auch die Herausforderungen des Klimawandels in Kommunen spielen dabei eine Rolle.

Mit www.gesund-aktiv-aelter-werden.de informiert die BZgA zum Thema Hitzebelastungen und wie man sich davor schützen kann. Das Portal bietet Informationen für ältere Menschen und ihre Angehörigen sowie für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die im Themenfeld Gesundheit älterer Menschen tätig sind, wie auch kommunale Akteure. Zudem gibt es auf der Internetseite praktische Tipps für den Alltag sowie für Angehörige und Fachkräfte Merkblätter zum Download.

Eltern von Kindern bis zum Alter von sechs Jahren erhalten auf dem BZgA-Internetportal www.kindergesundheit-info.de verlässliche Informationen zu einer Vielzahl an Gesundheitsthemen, die in den ersten Lebensjahren von Bedeutung sind. Und Eltern sowie Interessierte erfahren, wie sie Babys und Kinder vor Sonne und Hitze schützen können.

Warum Alkohol und Sonne keine gute Kombination sind, erläutert die Internetseite der BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.”: www.kenn-dein-limit.info/gesundheit/

BZgA-Angebote zum Thema Klimawandel und Gesundheit im Überblick:

Klima – Mensch – Gesundheit:
www.klima-mensch-gesundheit.de

  • Flyer „So kommen Sie gut durch Hitzewellen“
  • Flyer „So bleiben Sie bei einer Hitzewelle gesund – Empfehlungen für ältere Menschen“
  • Flyer „Diabetes und Hitze – was muss ich beachten?“
  • Infokarten Tipps Ernährung, Trinktipps, Rezept Cooler Drink, Sommerliches Memo I und II, Ausmalbild zum UV-Schutz, Hitze-Rätsel, Sonnenschutz mit UV Index, Tipps Sport bei Hitze

StadtRaumMonitor:
https://stadtraummonitor.bzga.de/

Gesund und aktiv älter werden:
www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/gesundheitsthemen/hitze-und-gesundheit/

  • Checkliste „Gesund durch die Sommerhitze”
  • Plakat „Gesund durch die Sommerhitze”
  • Flyer „Gesund durch die Sommerhitze”
  • Flyer kompakt „Gesund trinken im Alter”

Kindergesundheit:
www.kindergesundheit-info.de/themen/risiken-vorbeugen/sonnenschutz/

  • Merkblatt „Sonnenschutz für Kinder“
  • Checkliste „Ohne Wenn und Aber: Sonnenschutz für Kinder“

Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.”:
Alkohol und Hitze www.kenn-dein-limit.info/gesundheit/alkohol-und-hitze/

Die kostenlosen BZgA-Materialien sind bestellbar unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/
Fax: 0221/8992257
E-Mail: bestellung(at)bzga.de

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) steht für Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland. Als obere Bundesbehörde und Ressortforschungseinrichtung kommuniziert sie gesichertes Wissen zu Gesundheitsfragen, fördert gesunde Lebensweisen und die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. Dafür entwickelt die BZgA themenspezifische Strategien, die sie auf wissenschaftlicher Grundlage in Kampagnen, Programmen und anderen Maßnahmen umsetzt.

Weitere Informationen gibt es unter: www.bzga.de/