Hochsauerlandkreis: Mathematik im Kreishaus …

In der Kreistagssitzung am Freitag ging es auch um die Pflegebedarfsplanung für den Hochsauerlandkreis. Die Kreisverwaltung hatte einen Bericht vorgelegt und kommt darin zu dem Ergebnis, dass bis zum Jahr 2020 kein Bedarf an weiteren stationären Pflegeplätzen besteht.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

In der Einleitung des Berichts heißt es: “Ziel des Pflegebedarfsplanes ist es, in regelmäßigen Zeitabständen eine Information über den pflegerischen Versorgungsstand, die Versorgungsstrukturen und deren Entwicklungen im Kreisgebiet zu geben. Mit der Pflegebedarfsplanung ist es möglich, sowohl Überangebote als auch Angebotsdefizite wahrzunehmen und diesen gemeinsam mit den örtlichen Verantwortlichen entgegenzuwirken.”

Schaut man näher in den Bericht, können einem erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit kommen. Denn Landrat und Kreisverwaltung gehen – im Gegensatz zu allen einschlägigen Studien – davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen im HSK in den nächsten Jahren deutlich sinken wird.

Die aktuellste Zahl gibt 9.294 Pflegebedürftige im Kreisgebiet an. Im Jahr 2020 soll es laut Kreisverwaltung nur noch 8.397 Pflegebedürftige geben, also etwa 900 Personen bzw. ca. 10% weniger. Wer soll das glauben?

Ursache sind mehrere höchst zweifelhafte Berechnungen. So geht die Kreisverwaltung beispielsweise davon aus, dass in zwei Jahren nur noch 252.930 Einwohner im Kreisgebiet leben werden, etwa 9.000 weniger als 2016 und 2017.

Wenn dieses Ergebnis zur Zahl der Pflegebedürftigen als Grundlage für Investitionsentscheidungen und -zuschüsse genommen wird, wird es sehr bedenklich.

Inhaltliche Nachfragen zu den dubiosen Berechnungen und Ergebnissen konnten oder wollten Landrat und Kreisverwaltung in der Kreistagssitzung nicht beantworten. Und der GaGaGroKo wr es recht. Draußen warteten Getränke und warmes Essen …

LINKE im Kreistag: Eklatante Preiserhöhung beim MobiTicket

Nachdem die Ausschüsse „Gesundheit und Soziales“ und “Wirtschaft-Struktur-Tourismus“ die Vorlage der Kreisverwaltung nur zur Kenntnis zu nehmen brauchten, wird nun der Kreistag am 06.07. daraufhin eine kräftige Preiserhöhung beim MobiTicket auf 27 € (für das Stadtticket) bzw. 36 € (für das Kreisticket) beschließen.

(Pressemitteilung von DIE LINKE)

„Die erste Preiserhöhung am 01.08.17 hat nicht zu einem Rückgang bei der Nachfrage geführt, also können wir weiter an der Preisschraube drehen!“ So jedenfalls müsse man die Begründung dafür interpretieren, sagt Joachim Blei, Mitglied der Die Linke im Kreistag und in den Ausschüssen.

Ein sehr merkwürdiges Ergebnis der Verhandlungen der Kreisverwaltung mit den Verkehrsunternehmen, findet Blei.

Denn während der VRR, der auf einem gleichartigen Markt auftritt, nur zu einer sehr moderaten Preiserhöhung von 1,6 % (auch für sein MobiTicket) kommt, sind es beim MobiTicket in den Kreisen Soest und Hochsauerland satte 8 % (Stadtticket) bzw. rd. 10,7 % (Kreisticket mit 80% Marktanteil).

„Es mag sein, dass die hauptsächlichen Nutznießer, die Berufspendler, damit immer noch zufrieden sind, für die einkommensschwachen Teile der Bevölkerung ist das aber ein „dicker Brocken“ und in keiner Weise gerechtfertigt, siehe VRR“, so J. Blei weiter. Der Preis für diese Tickets betrug bei ihrer Einführung am 01.01.17 übrigens noch 25 € bzw. 30 €. D. h., das Kreisticket ist ist seitdem um fast 21 % teurer geworden.

Gesamtschule in kreiseigener Trägerschaft? Gemeinsamer Antrag von DIE LINKE und SBL zum Thema „Gesamtschule“

Im folgenden veröffentlichen wir einen gemeinsamen Antrag von DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL), das Thema „Einführung einer Gesamtschule“ im Hochsauerlandkreis (HSK) auf die Tagesordnung des nächsten Schulausschusses am 21.Juni 2018 zu setzen.

Das Gegenstand der Anfrage ist deswegen interessant, weil der HSK der einzige Kreis in Nordrhein-Westfalen ohne das Angebot der Schulform „Gesamtschule“ ist.

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Sehr geehrter Herr Landrat,

wie Ihnen sicherlich bekannt sein wird, ist der Hochsauerlandkreis der letzte Kreis in NRW, in dem es kein Gesamtschulangebot gibt.

Es gibt im Kreisgebiet Städte und Gemeinden, die sich entweder politisch gegen die Einführung einer Gesamtschule entschieden haben bzw. aufgrund der Einwohnerzahl nicht in der Lage sind, diese Schulform in ausreichender Größe anzubieten.

Aus diesem Grund verpflichtet das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15.02.2005 im § 78 den Kreis zur Bereitstellung eines Gesamtschulangebots: „…. Werden die Voraussetzungen für die Errichtung und Fortführung einer Schule, für die die Trägerschaft der Gemeinde vorgesehen ist, nur durch Zusammenarbeit von Gemeinden gemäß § 80 Abs. 4 erreicht und führt diese Zusammenarbeit nicht zur Errichtung der Schule, so ist der Kreis verpflichtet, die Schule zu errichten und fortzuführen. ….“

Die Fraktionen von DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste beantragen daher gemeinsam, das Thema „Einführung einer Gesamtschule“ auf die Tagesordnung des nächsten Schulausschusses zu setzen.

Der Ennepe-Ruhr-Kreis sowie die Kreise Lippe und Gütersloh bieten in NRW Gesamtschulen in eigener Trägerschaft an. Es sollte daher ein verantwortlicher Vertreter dieser Kreise in die Schulausschuss-Sitzung am 21.06.2018 eingeladen werden. Dieser kann dann dort über die Einführungsgründe und die Vorgehensweise bei der Gesamtschuleinrichtung in seinem Kreisgebiet berichten.

Es sollte dabei auch die Frage erörtert werden, wie dort der § 78 Abs. 5 umgesetzt wurde. Dieser sagt aus, dass die Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Eltern bei der Feststellung des Bedürfnisses berücksichtigt werden.

Mit freundlichem Gruß

Reinhard Loos und Dietmar Schwalm

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Beamtete Jobvermittler: Vom Bund bezahlt, im Auftrag des Kreises tätig, aber vom Bürgermeister als Helfer für das Ordnungsamt eingesetzt?

Kommen Jobvermittler auch bei Abschiebungen zum Einsatz? Und wer trägt in solchen Fällen die Personalkosten?

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

2017
Dazu hatte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schon im letzten Jahr (am 22.08.2017) Landrat Dr. Karl Schneider um Antwort auf mehrere Fragen gebeten.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7792

Seinerzeit verlief der Versuch, der Sache auf den Grund zu gehen, nach Meinung der SBL/FW-Fraktion nicht ganz zufriedenstellend. In der Antwort hieß es nämlich, es hätte keine Einsätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter bei der Durchführung einer Abschiebung gegeben (Schreiben des HSK mit Datum vom 29.08.2017). Und genau das stellte damals und stellt heute die SBL/FW in Zweifel, weil uns konkrete Auskünfte von anderen Stellen mit anderem Inhalt vorliegen.

2018
Aus diesem Grund fragt der SBL-Sprecher Reinhard Loos jetzt noch einmal bei der Kreisverwaltung nach. Hier seine aktuelle Anfrage vom 27.03.2018

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Einsatz von Jobvermittlern bei Abschiebungen

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

am 22. August letzten Jahres fragten wir schriftlich bei Ihnen nach, ob auch Arbeitsvermittler/innen eines zu einem Sozialamt gehörenden Jobcenters im HSK im Jahr 2017 an den Durchführungen von Abschiebung beteiligt gewesen sind.
In Ihrer Antwort vom 29.08.2017 berichteten Sie, nach Rückmeldung der Städte und Gemeinden seien in den Jahren 2016 und 2017 keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter bei der Durchführung einer Abschiebung zum Einsatz gekommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter bzw. anderer Bereiche der Verwaltung wären vereinzelt tätig geworden.

Nach unseren Informationen gab es im Zusammenhang mit einer Abschiebung in einer Stadt im Bereich des Kreisausländeramts mindestens einen Einsatz eines Jobcenter-Mitarbeiters. Dieser wurde zudem im letzten Jahr mindestens 10mal als Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes seiner Stadt eingesetzt. Daher fragen wir:

1. Setzten und setzen Städte und Gemeinden im HSK die Mitarbeiter/innen, die als Jobvermittler beschäftigt sind, grundsätzlich nur für die Tätigkeit beim Jobcenter ein oder kommen sie öfters oder in Ausnahmefällen auch für andere Aufgaben zum Einsatz, z.B. bei Abschiebungen und Abschiebeversuchen oder für andere Aufgaben des Ordnungsamtes?

2. Wenn letzteres zutreffen sollte, ergeben sich dann Probleme, weil ja die Finanzierung des Jobcenters zu 100% aus SGB II-Mitteln und somit vom Bund getragen wird?

3. Wenn ja, führen die Kommunen, führt der HSK darüber Statistiken?

4. Wenn ja, erfolgen darüber Meldungen an den Bund? Ist es daraufhin zu Rückforderungen von SGB II-Mitteln gekommen, welchen ggf.?

5. Wie sind diese Einsätze mit der Delegationssatzung der „Optionskommune“ (zkT) Hochsauerlandkreis vereinbar?

6. Hat der Bürgermeister der Kommune, in der dieser beamtete Jobvermittler tätig ist, die Einsätze dieses Beamten im Ordnungsamt und bei einer Abschiebung in irgendeiner Weise vorher „angemeldet“?

Eine weitere Frage betrifft eine Auskunft der Kreisverwaltung zu diesem Fall in der letzten Sitzung des “Arbeitsmarktpolitischen Beirats”. Da dieses Gremium nicht-öffentlich tagt, können wir diese Frage hier nicht wiedergeben.

Hochsauerlandkreis: Alarm für den Rettungsdienst

Landrat und Kreisverwaltung ließen Ende 2016 von der GanzGanzGroßenKoalition (“GaGaGroKo”) im Kreistag einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan beschließen. Damit sollte ab 2017 alles besser werden, damit die Einsatzziele erreicht werden: In 90% der Notfälle soll der Rettungswagen spätestens 12 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort sein. Das ist bereits deutlich länger als in Städten, wo die Ziele bei 8 bis 10 Minuten liegen.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Dass die Ziele mit dem neuen Bedarfsplan nicht erreicht werden, war absehbar: Eklatante statistische Mängel bei der Auswertung der Datengrundlagen wurden ignoriert, als Datenbasis dienten (zu alte) Daten nur aus dem Jahr 2013, und alle Änderungsanträge der Opposition wurden (mal wieder) abgelehnt. Im Ergebnis wurden vor allem aus den Rettungswachen im östlichen Kreisgebiet (Altkreis Brilon) die zweiten Rettungstransportwagen (RTW) abgezogen und in Arnsberg und Sundern nachts zusätzliche RTW einsatzbereit gehalten, die dort gar nicht benötigt werden.

So waren z.B. in der Rettungswache Brilon bis 2016 an allen 7 Tagen der Woche von 7 bis 19 Uhr, also insgesamt 84 Stunden pro Woche, 2 RTW einsatzbereit. Ab 2017 war dies nur noch an 8 Stunden pro Woche der Fall. Ähnliches geschah in Marsberg und Olsberg.

Nun liegen die Ergebnisse für das Jahr 2017 vor. Das dauerte allerdings, denn erst nach dem zweiten Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion legte die Kreisverwaltung Daten für die einzelnen Rettungswachen vor.

Das Ergebnis ist erschreckend und zeigt, dass der Rettungsdienstbedarfsplan von Landrat und Kreisverwaltung gescheitert ist!
Dazu einige Zahlen:

In 7 der 12 Rettungswachen im Kreisgebiet wurde der 10%-Anteil für Hilfsfristen von mehr als 12 Minuten im Jahr 2017 so deutlich überschritten, dass er bei mehr als 15% lag:

  • Brilon 17,0%
  • Eslohe 21,8%
  • Fredeburg 25,5%
  • Marsberg 16,0%
  • Medelon 27,6%
  • Olsberg 22,1%
  • Winterberg 17,7%.

In Fredeburg und in Medebach-Medelon braucht der Rettungswagen also bei mehr als jedem 4. Einsatz länger als die vorgesehenen 12 Minuten, bis er den Einsatzort erreicht. Nach der Zielvorgabe dürfte dies nur bei jedem 10. Einsatz der Fall sein.
In 4 weiteren Rettungswachen lag der Anteil der Hilfsfristüberschreitungen zwischen 13% und 15%. Nur die Rettungswache Neheim erreicht mit 8,0% das Ziel von maximal 10%-Anteil für die Hilfsfristüberschreitungen.

Zu den langen Hilfsfristen tragen Einsatzfahrten aus anderen Rettungswachenbezirken erheblich bei, wenn also in der “eigenen” Rettungswache kein Fahrzeug zur Verfügung steht. Dieser Anteil der Fremdwacheneinsätze lag 2017 in Medelon bei 43,2%, in Eslohe bei 37,8%, und in Brilon, Olsberg und Winterberg zwischen 21% und 26%. Was in der Stadt Arnsberg mit 3 Rettungswachen innerhalb des Stadtgebietes nicht relevant ist, führt in den ländlichen Regionen zu sehr langen Fahrzeiten.

Die Ergebnisse zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um den Rettungsdienstbedarfsplan zu überarbeiten. Es bleibt zu hoffen, dass sich Landrat, Kreisverwaltung und GaGaGroKo nun endlich bewegen. Am Montag (26.02.) steht das Thema im Gesundheits- und Sozialausschuss des HSK auf der Tagesordnung.

Sauerländer Bürgerliste kritisiert Berichterstattung der Westfalenpost: „Was ein Journalist durch Weglassen von Informationen bewirken kann… „

Auf ihrer Website kritisiert die Sauerländer Bürgerliste/FW einen Artikel in der heutigen Ausgabe der Westfalenpost Meschede über die Kreistagssitzung vom vergangenen Freitag. Dem Autor wird selektive Berichterstattung, das Weglassen von wichtigen Informationen, vorgeworfen.

Den WP-Artikel selbst kann ich hier leider nicht verlinken, da er (noch?) nicht im Internet zu finden ist. Wer die Papier-Ausgabe für Meschede hat, lese dort nach.

Das ausführliche eigene Protokoll der SBL/FW hatte ich gestern hier veröffentlicht.

Es folgt ergänzend die Stellungnahme der SBL/FW zum WP-Artikel:

„In den letzten Wochen gab es öfters Diskussionen über die Qualität der heimischen Lokalpresse.
Einen besonders drastischen Anlass für solche Diskussionen liefert in der heutigen WP-Ausgabe der Leiter der Mescheder WP-Redaktion mit seinem Bericht über die gestrige Sitzung des Kreistags unter der Überschrift “Beschluss über Asylverfahren abgelehnt”.
Das Problem dieses Artikels besteht nicht in unwahren Tatsachenbehauptungen bzw. in “alternativen Fakten”, sondern im Weglassen von mehreren wichtigen Informationen.

Dazu vier Beispiele:

1. “Linkspartei und SBL hatten den außerplanmäßigen Termin beantragt. Einzig wesentlicher Tagesordnungspunkt: die Dublin-III-Verordnung”.

Das ist formal richtig. Es fehlt aber, dass der Antrag der beiden Fraktionen ausgelöst wurde durch einen vorher auf Kreisebene nicht beachteten Offenen Brief des überparteiischen “Bürgernetzwerk Flüchtlingshilfe Sundern”. Die Flüchtlingshilfe hatte auf die jetzt im Winter besonders großen Gefahren bei vom Kreisausländeramt durchgeführten Abschiebungen z.B. nach Italien hingewiesen, infolge der Flüchtlingen dort drohenden Obdachlosigkeit.

2. “Linkspartei und SBL forderten, ‘alle vorhandenen zeitlichen und rechtlichen Spielräume vor allem während der Wintermonate auszunutzen’… Eine Mehrheit aus CDU, SPD und FDP stellte fest: Der Kreistag habe gar keine Kompetenz für einen derartigen Beschluss.”

Hier ist das Zitat unseres Antrag an entscheidender Stelle unvollständig. Denn der Resolutionsantrag begann mit den Worten: “Der Kreistag fordert den Landrat auf, … alle vorhandenen Spielräume …”. Bei derartigen Angelegenheiten darf der Kreistag tatsächlich keine verbindlichen Beschlüsse für ein Handeln oder Unterlassen des Landrats beschließen. Aber eine Aufforderung oder Empfehlung an den Landrat durch den Kreistag ist selbstverständlich immer und zu allen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zulässig! In dem Artikel fehlt jeder Hinweis, dass bei der Zuständigkeit des Kreistags zu unterscheiden ist zwischen einem verbindlichen Beschluss über die Vorgehensweise und einer bloßen Aufforderung an den Landrat.

3. Und mit Bezug auf die vorherige Kreistagssitzung am 12.01.2018 steht in der WP: “Bereits in deren Vorfeld oder sogar in der Sitzung hätten die Antragsteller die Erweiterung der Tagesordnung beantragen können.”

Theoretisch stimmt auch das. Ein Antrag einer Fraktion muss dann in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn er 14 Tage vor einer Kreistagssitzung gestellt wurde. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist können zwar weitere Tagesordnungspunkte wegen Dringlichkeit beantragt werden. Aber sie kommen nur dann auf die Tagesordnung, wenn der Kreistag die Dringlichkeit in seiner Sitzung ausdrücklich mit Mehrheit bestätigt. Das hat in den letzten Jahren in all diesen Fällen nicht funktioniert, weil die GroKo diese Anträge der Opposition ablehnte. Kurzfristig beantragte Punkte erscheinen dann nie auf der Tagesordnung.
Die einzige Möglichkeit einen Punkt auf die Tagesordnung zu bekommen, ist daher ein Antrag vor Ablauf der 14-Tage-Frist, und das ging nur im Rahmen einer weiteren Sitzung. Darauf haben die Antragsteller in der Kreistagssitzung am Freitag deutlich hingewiesen; im WP-Bericht wird es nicht erwähnt.

4. Zur Vollständigkeit einer seriösen Berichterstattung gehört auch die vom Landrat selbst zu Beginn der gestrigen Sitzung gegebene Darstellung, dass der Brief aus Sundern bereits am 14.12.2017 im Kreishaus eingegangen war, aber von der Kreisverwaltung erst am 04.01.2018 an die Kreistagsmitglieder weiter geleitet wurde. Der Landrat sagte gestern zu, dass das künftig besser klappen soll. Damit wurde deutlich, dass hier der für die Vorbereitung entscheidende Fehler im Kreishaus passiert ist. Denn wenn die Kreisverwaltung die Weiterleitung des Briefes innerhalb von 12 Tagen geschafft hätte, dann hätte jede Fraktion ihn rechtzeitig auf die Tagesordnung setzen lassen können. Auch zu dieser wesentlichen Ursache für die zusätzliche Sitzung schweigt die WP!“

Hochsauerlandkreis – Kreistagssitzung II-2018 … war eine der schnellsten: Sitzungsverlauf und Ergebnis.


Die gestrige Kreistagssitzung war eine der schnellsten. Beginn 15.00 Uhr, Ende knapp 15.25 Uhr – das ist so außergewöhnlich wie der Sitzungsanlass. Wir schreiben „Freitag, den 26.01.2018“.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Grund und Anlass
Die Fraktionen DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatten am 15.01.2018 gemeinsam die unverzügliche Einberufung des Kreistags beantragt. Grund dafür war wiederum der „Offene Brief“ des Bürgernetzwerkes Flüchtlingshilfe Sundern vom 11.12.2017, den das Netzwerk an den Landrat geschickt hatte, auch zur Weiterleitung an die Kreistagsmitglieder.
In diesem Brief weisen die Autoren darauf hin, dass aus dem HSK z.B. nach Italien abgeschobene bzw. überstellte Flüchtlinge dort unter unmenschlichen Verhältnissen leben müssen, ohne Unterkunft und ohne medizinische Versorgung. Das sei besonders im Winter Anlaß zu sehr großer Sorge um das Schicksal dieser Menschen.

Die Mitglieder des HSK-Kreistags wurden leider aber erst mit ca. 3 Wochen Verspätung über den „Offenen Brief“ in Kenntnis gesetzt, also erst zu einem Zeitpunkt, als die Fraktionen keine Anträge für die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 12.01.2018 mehr stellen konnten.

Ergebnis der von DIE LINKE und SBL/FW beantragten Kreistagssitzung
Das Resultat ist ernüchternd, wenn auch so erwartet. Salopp könnten wir es so beschreiben. Der Kreistag hat mit großer Mehrheit beschlossen, dass er nicht zu entscheiden hat. Mit 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen (vorausgesetzt, wir haben das auf die Schnelle richtig mitbekommen) folgte der Kreistag der Auffassung der Verwaltung, dass es sich bei Rückführungen nach dem Dublin III-Abkommen um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handele und der Kreistag noch nicht einmal eine Empfehlung an den Landrat beschließen dürfe.

Wer war da?
Der Sitzungssaal war mit Kreistagsmitgliedern und Verwaltungsmitarbeiter/innen verhältnismäßig gut gefüllt. Vertreter der örtlichen Presse ließen sich nicht ausmachen. Auf der Tribüne saßen insgesamt acht Zuhörer/innen.

Was lag an?
DIE LINKE- und die SBL/FW-Fraktion brachten zu Sitzungsbeginn ihre gemeinsame Resolution ein. Ganz kurzgefasst lautet der Inhalt:
Der Hochsauerlandkreis solle bei der Überstellung von Flüchtlingen, die unter das Dublin III-Abkommen fallen, alle vorhandenen zeitlichen und rechtlichen Spielräume vor allem während der Wintermonate ausschöpfen.
Seitens der Verwaltung gab es dazu schon eine Beschlussempfehlung. Sie lautete: „Ablehnung!“
Was ja dann auch passierte. Siehe oben!

Zum Sitzungsverlauf
Wer äußerte was? (Achtung, nicht chronologisch und auch nicht vollständig!)

Der Landrat
… eröffnet die Sitzung und entschuldigt die verspätete Weiterleitung des „Offenen Briefes“ mit „Weihnachten“ und „urlaubsbedingten Ausfällen“. Der Brief sei bereits am 14.12.2017 im Kreishaus eingegangen und erst am 04.01.2018 an die Kreistagsmitglieder weiter geleitet worden. Die Verspätung sei keine Absicht gewesen. Künftig solle dies nicht mehr vorkommen.
… äußert dann, sie wüssten von den vielen mit den Abschiebungen verbundenen Schicksalen.
Seine Behörde arbeite jedoch nach geltendem Recht.
… betont, über Einzelfälle sei ihm nichts bekannt.
… antwortet auf die Frage des SPD-Fraktionsvorsitzenden zum Dringlichkeitsantrag, wenn es zur letzten Kreistagssitzung einen Dringlichkeitsantrag gegeben hätte, wäre der auch auf die Tagesordnung gekommen.

Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion
…. stellt klar, SBL/FW und DIE LINKE hätten nicht behauptet, dass der „Offenen Brief“ mit Absicht von der Verwaltung verzögert worden sei und bat, mit Hinweis auf einen ähnlichen Fall, zukünftig solche Infos zügig weiter zu leiten.
… stellt als Reaktion auf die vom Landrat beantwortete Frage vom SPD-Vorsitzenden nach dem Dringlichkeitsantrag fest, dass solche Anträge bisher immer von der Mehrheit des Kreistags abgelehnt worden sind, die Angelegenheit dann nie auf die Tagesordnung gekommen wäre und betont: „Wir hatten keine andere Möglichkeit mehr.“
… weist daraufhin, dass die ½ -Jahres-Frist für die Rücküberstellung eines Flüchtlings in ein EU-Land nicht ab Bescheid sondern ab Zustimmung (des aufnehmenden Landes) gilt.
… macht eine Anmerkung zu der Problematik „Wohnsitzauflage – entfernter Arbeitsplatz“ und fragt, wieso der HSK diesbezüglich eine andere Regelung darstelle als beispielsweise die Bezirksregierung.
… widerspricht entschieden der Auffassung des Landrats die besagt, Empfehlungen des Kreistags seien bei Angelegenheiten, die der Landrat als „Geschäft der laufendes Verwaltung“ betrachtet, nicht zulässig und deswegen könne sich der Kreistag auch gar nicht damit befassen.

Stefan Rabe, stellvertretender Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion
…hinterfragt die Zahl der betroffenen Personen sowie die der noch nicht bearbeiteten Fälle.
… macht auf eine Widersprüchlichkeit in der Verwaltungsvorlage aufmerksam.

Dietmar Schwalm, Sprecher der Kreistagsfraktion DIE LINKE
… fragt die Verwaltung, ob sich die Ausländerbehörde dafür interessiert, die Lage der aus Sundern nach Italien ausgewiesenen Geflüchteten zu hinterfragen, und ob sich die Kreisverwaltung beim Bürgermeister der italienischen Partnerstadt von Sundern nach der Situation der Flüchtlinge erkundigt habe.

Toni Vollmer, Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion der Grünen…
… bestätigt, die Verwaltung arbeite nach Recht und Gesetz. Jedoch sollte die Ausländerbehörde ihren Ermessensspielraum ausschöpfen.
… spricht das aktuelle Kirchenasyl in Meschede an und fragt, ob es im Kreisgebiet weitere Fälle von Kirchenasyl gibt.
… hinterfragt, die 1/2-Jahresfrist bei Dublin III-Fällen

Reinhard Brüggemann, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion
… erkundigt sich beim Landrat, ob nicht die Möglichkeit bestanden hätte, den „Offenen Brief“ als Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der letzten Kreistagssitzung zu nehmen.

Ludwig Schulte, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion
… bestätigt, er sei der gleichen Auffassung wie die Verwaltung. Der Kreistag sei nicht zuständig und kritisiert, dass die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises mit der Ausländerbehörde der Stadt Arnsberg verglichen wird.

Leiter der Ausländerbehörde
… betont, das Ausländeramt habe keine Ermessensspielräume.
… bestätigt zwei aktuelle Kirchenasylfälle im Zuständigkeitsbereich des Kreisausländeramts und merkt an, in diesen Fällen sei das Ausländeramt außen vor.
… stellt klar, dass bei Dublin III-Fällen die 1/2-Jahresfrist grundsätzlich gelte, unabhängig vom Kirchenasyl.
… stellt dar, für den Fall, dass der Bescheid vollziehbar ist, müsse zeitnah zurückgeführt werden (gemeint sind die Rückführungen von Geflüchteten in das Land, über das sie zum ersten Mal einen EU-Mitgliedsstaat betreten haben. Im Fall der abgeschobenen Flüchtlinge aus Sundern ist es Italien).
… antwortet auf die Frage von Dietmar Schwalm, die Beurteilung der Lage in Italien sei Sache des Bundesinnenministeriums und des BAMF. Seines Wissens gebe es in der Partnerstadt in Italien keine Probleme.
… informiert, ein Asylbewerber dürfe sich maximal drei Tage außerhalb seines Wohnsitzes aufhalten, damit ihn die für ihn bestimmte Post erreiche.

Soweit zum Sitzungsverlauf und zum -ergebnis.

Siehe auch:
http://sbl-fraktion.de/?p=8233

Wie geht es weiter?
Es geht weiter. Mehr dazu in Kürze.

Hochsauerlandkreis: Wohin mit den 6 Millionen Euro aus der Abfallentsorgung? Bank oder Eimer? Anfrage der Partei DIE LINKE

Wohin mit den 6 Millionen Euro aus der Abfallentsorgung?, fragt die Partei DIE LINKE[1] in Person ihres Kreistagsmitglieds Joachim Blei.

Wer zahlt schon gerne 24.000 Euro Negativzinsen auf eine Guthaben von 6,1 Millionen? Folgerichtig fragt der kapitalbewußte linke Kreistagsabgeordnete Blei, ob der Landrat sich nicht nach einer kostengünstigeren Bank umschauen könne.

Wir sind auf die Antwort gespannt.

Soweit, so gut, und hier könnte die Anfrage beendet sein, aber Joachim Blei hat den Schalk im Nacken und sattelt noch einen drauf. Lest selbst! Bin gespannt, wie der Landrat reagiert 😉

„Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Schneider,
seitens des kreiseigenen Abfallentsorgungsbetriebs (AHSK) wurde dem Betriebsausschuss mitgeteilt, dass nur für die Verwahrung von insgesamt 6,1 Millionen angeblich notwendiger liquider Mittel an die beiden damit beauftragten Geldinstitute insgesamt 24.400 € pro Jahr gezahlt werden [(6.500.000 € – 2 x 200.000 € Freibetrag) x 0,4 % / p.a. Zinsen].

Schön viel Geld, welches anderweitig sicher sinnvoller ausgegeben werden könnte!

Meine Fragen deshalb dazu an Sie.

Gibt es keine andere Möglichkeit, dieses Geld kostenlos oder deutlich kostengünstiger sicher zu verwahren?
Ist das eingehend, nicht nur durch Anfragen bei anderen Banken, geprüft worden?

Ist geprüft worden, ob die operative Kreisverwaltung selbst das Geld im hauseigenen Tresor verwahren könnte? (Der Betrag von 6.100.000,00 € hätte in 500 Euro Noten ein Gewicht von 13,66 kg. Ein einziger Geldstapel mit 12.200 neuen Banknoten wäre 1,22 m hoch und hätte ein Volumen von ca. 16,01 Litern. Das sind nur gut 1,5 Eimer voll!)

Wenn ja, wie hoch wären in diesem Fall die Mehrkosten an Versicherungsprämie durch entsprechende Anpassung des Risikos?“

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[1] AnfrageGeldaufbewahrung

Dublin III und Abschiebepraxis im HSK: Sondersitzung des Kreistags auf Antrag von DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste/FW

Wie gestern berichtet, haben sowohl die Partei DIE LINKE als auch die Sauerländer Bürgerliste die unverzügliche Einberufung des Kreistags gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3 Kreisordnung NRW mit folgenden Tagesordnungspunkten beantragt:

  1. Bericht des Landrats und der Kreisverwaltung über die Vorgehensweise bei sog. Überstellungen von Flüchtlingen in andere Mitgliedsstaaten der EU aufgrund des Dublin III-Abkommens.
  2. Beschlussfassung der Kreistags über eine Empfehlung des Kreistags an den Landrat zum Umgang mit sog. Dublin III-Fällen.

Der Landrat hat dem Antrag unverzüglich stattgegeben. Die Sitzung wird am 26. Januar um 15 Uhr stattfinden.

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Der Antrag von DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste kann hier als PDF nachgelesen werde:
SBL_LINKE_Antrag Dublin III-mU_15.01.2018

DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beantragen gemeinsam die unverzügliche Einberufung des Kreistags

Anlass des gemeinsamen Antrags von DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist der Offene Brief des Bürgernetzwerkes Flüchtlingshilfe Sundern vom 11.12.2017 an Landrat und Kreistag.

(Der Beitrag ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Verzögerungen
Bedauerlicherweise hat die Kreisverwaltung diesen Brief erst 3 Wochen nach Eingang an die Kreistagsfraktionen weitergeleitet. Damit hatten die Fraktionen aus Fristgründen keine Möglichkeit mehr, den „Offenen Brief“ auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 12.01.2018 setzen zu lassen. Es wäre auch wünschenswert gewesen, wenn der Landrat den Kreistag bereits in der vorletzten Sitzung am 15.12.2017 über diesen Brief informiert hätte.

Inhalt des „Offenen Briefes“
In diesem Brief weisen die Autoren darauf hin, dass aus dem HSK z.B. nach Italien abgeschobene bzw. überstellte Flüchtlinge dort unter unmenschlichen Verhältnissen leben müssen, ohne Unterkunft und ohne medizinische Versorgung. Dies führt insbesondere im Winter für die Betroffenen zu sehr großen Gefahren. “Wir machen uns extreme Sorgen um diese Flüchtlinge”, schreibt das Bürgernetzwerk. Unter dem Brief stehen 49 Namen.

Bürgerin aus Sundern nutzt Einwohnerfragestunde im Kreistag
In der Einwohnerfragestunde am 12.01.2018 hat eine Bürgerin aus Sundern die Situation in Italien und die Lage der dorthin aus Sundern abgeschobenen Menschen geschildert, wie es auch in dem Offenen Brief der Flüchtlingshilfe Sundern dargestellt ist. Die Fragestellerin äußerte, dass Italien mit der großen Zahl von Flüchtlingen überfordert sei. Frau H. bat darum, dass der HSK zumindest in den Wintermonaten auf Abschiebungen verzichtet. Sie fragte auch, warum aus dem Kreishaus keine Reaktion auf den Offenen Brief der Flüchtlingshilfe Sundern erfolgt ist und warum es so lange dauerte, bis er den Kreistagsmitgliedern von der Verwaltung zugestellt worden ist.

Dublin-Verfahren
Die zuständige Abteilungsleiterin antwortete im Auftrag des Landrats, sprach vom Dublin-Verfahren und dass das Kreisausländeramt die Anordnungen des BAMF auf der Basis von dessen Beurteilungen der Lage in anderen Ländern durchführen müsse. Der HSK hätte in diesen Fällen keine Möglichkeit, Duldungen auszusprechen. Die der Fragestellerin gegebenen Antworten waren nicht nur für sie, sondern auch für andere Besucher und für mindestens zwei Fraktionen völlig unbefriedigend.

Was die Statistik sagt
Gegen die Richtigkeit der Darstellung der Kreisverwaltung spricht bereits die Statistik. „Im Jahr 2015 wurden bundesweit 44.892 Übernahme-Ersuchen aus Deutschland an andere Mitgliedstaaten nach Dublin III gestellt; 29.699 davon wurde stattgegeben – im Endeffekt wurden 3.597 tatsächlich überstellt.“

[http://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/In_eigener_Sache/Newsletter/Newsletter_Februar_2017.pdf; Seite 4]

Nur bei 8,0% aller Übernahmeersuchen und nur bei 12,1% aller von den Partnerstaaten akzeptierten Übernahmeersuchen kam es im Jahr 2015 tatsächlich zur sog. Überstellung in ein anderes EU-Land. Es muss daher zahlreiche Möglichkeiten geben, Übernahmeersuchen nicht zu vollziehen.

Verfahrensweise der HSK-Ausländerbehörde im Vergleich zu der des Ausländeramts Arnsberg
Aus der ebenfalls zum Kreisgebiet gehörenden Stadt Arnsberg, die wegen ihrer Größe eine eigene Ausländerbehörde unterhält, ist uns eine andere Verfahrensweise bekannt. Dort wird sehr behutsam mit dem Instrument Abschiebung bzw. Überstellung umgegangen. Bisher wurde uns nicht bekannt, dass die Regierungspräsidentin bzw. der Regierungspräsident die Stadt Arnsberg zu restriktiverem Vorgehen bei Abschiebungen und Überstellungen gezwungen hat. Auch in der Sitzung des Arnsberger Ausschusses für Soziales, allgemeine Bürgerdienste und bürgerschaftliches Engagement am 07. März 2017 wurde die Arnsberger Verfahrensweise bestätigt. Die Arnsberger SPD-Ratsfraktion stellte in einem Antrag vom 14.06.2017 an den Stadtrat fest, dass die “eigene Ausländerbehörde auf Abschiebungen bislang fast vollständig verzichtet hat. Schon auf der Ebene des Kreises ist dies bereits anders.”

Die Situation in Italien und anderen EU-Ländern
In diversen aktuellen Lagebeschreibungen werden die katastrophalen Verhältnisse für Flüchtlinge in einigen anderen EU-Ländern benannt. Als Beispiel verweisen wir auf die Presseeinformation von “ProAsyl” vom 06.07.2017 “Flüchtlinge und Italien nicht im Stich lassen”
[https://www.nds-fluerat.org/25068/pressemitteilungen/pro-asyl-fordert-fluechtlingeund-italien-nicht-im-stich-lassen/].

Und noch einmal die Frage nach dem „WARUM“
Zwei Fraktionen im HSK-Kreistag stellen sich die Frage, warum die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises Ermessensspielräume nicht feststellt und ausschöpft?

Nicht auf die lange Bank schieben!
Da derzeit Winter ist, duldet die Angelegenheit im Interesse der betroffenen Menschen keinen Aufschub, so dass die Fraktionen DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) eine umgehende Befassung des Kreistags mit der Angelegenheit für erforderlich halten. Die nächste Kreistagssitzung war bisher für den 16.03.2018 geplant und liegt damit zu spät für die zu beratenden Themen.

„Postausgang“ am 15. Januar
Wir haben hiermit den gemeinsamen Antrag der beiden Kreistagsfraktionen fast 1 zu 1 zitiert. Bleibt noch anzumerken, dass er am 15.01.2018 an Landrat Dr. Karl Schneider abgesandt worden ist.

Wie geht es weiter?
Einen Beschlussvorschlag zu TOP 2 werden DIE LINKE- und die SBL/FW-Fraktion einbringen, sobald ihnen nähere Auskünfte der Kreisverwaltung zu TOP 1 vorliegen, ggf. während der von ihnen beantragten Sitzung des Kreistags.

Die Fraktionsvorsitzenden Dietmar Schwalm und Reinhard Loos schreiben abschließend in ihrem Antrag an Herrn Dr. Schneider:
“Falls Sie, Herr Landrat, uns vorschlagen, dass Sie die Thematik erst in der Kreistagssitzung am 16.03.2018 behandeln möchten, muss aus unserer Sicht gewährleistet sein, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Ermessensspielraum der Ausländerbehörde genutzt und keine Überstellung eines Flüchtlings aufgrund von Dublin III in ein anderes EU-Land vorgenommen wird. Unter dieser Voraussetzung wären wir damit einverstanden, dass die von uns beantragte zusätzliche Kreistagssitzung nicht stattfindet und die beantragten Tagesordnungspunkte erst am 16.03.2018 vom Kreistag erörtert werden.“