Kreispolitik im HSK: Handlungsbedarf bei den Kosten der Unterkunft ?

Nach fast 4 Monaten steht am Mittwoch (15.06.) ein Antrag der SBL/FW-Fraktion zu den Unterkunftskosten für Grundsicherungsempfänger auf der Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA).

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Bekanntlich hatte das Sozialgericht Dortmund das Unterkunftskostenkonzept, das im Auftrag der Kreisverwaltung von einer Hamburger Firma erstellt worden war, für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte eine 80jährige schwerbehinderte Rentnerin aus Brilon.

Die Kreisverwaltung erklärt in ihrer Vorlage für die Ausschusssitzung, dass sie nicht bereit ist, das Urteil in anderen Fällen zu berücksichtigen: “Solange das Urteil vom 19.02.2016 keine Rechtskraft erlangt, ergibt sich keine Veranlassung, die bisherige Verwaltungspraxis abzuändern. Insoweit bemisst sich die Angemessenheit der zu gewährenden Unterkunftskosten weiterhin anhand der von Analyse & Konzepte ermittelten Richtwerte.” Die Kreisverwaltung hatte einen Rechtsanwalt aus Delmenhorst(!) beauftragt, Berufung beim Landessozialgericht einzulegen. Bisher kennt die Klägerin allerdings keine Begründung für die Berufung.

Die SBL/FW-Fraktion hat für die Ausschusssitzung einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung eingebracht:

“Der GSA nimmt zur Kenntnis,
– dass das Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 19.02.2016 zum Unterkunfts¬kostenkonzept der HSK für Grundsicherungsempfänger festgestellt hat: ‘Die Ermittlung der Angemessenheitsgrenze entspricht nicht den Vorgaben des BSG‘;
– dass das Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 19.02.2016 auf viele weitere, von der Klägerin vorgetragene Bedenken nicht mehr eingegangen ist, so dass die Aussage der Kreisverwaltung in der Drucksache 9/499, das Konzept sei ‘hinsichtlich der grundsätzlichen Vorgehensweise nicht beanstandet’ worden, einen falschen Eindruck erweckt;
– dass der Sachverhalt in dem von der Kreisverwaltung zitierten Urteil des LSG NRW vom 27.01.2016 (L 12 AS 1180/12) inhaltlich nicht auf den HSK anwendbar ist.

Das gilt z.B. deswegen, weil in diesem vom LSG entschiedenen Fall:

o das Gebiet, für die Höhe der Unterkunftskosten ermittelt wurde, nur aus einer einzigen Stadt besteht, während es im HSK um eine Ermittlung einer Einheitsmiethöhe anhand der Daten aus 7 räumlich nicht eng verbundenen Gemeinden geht;
o die Klägerin nicht zum Verhandlungstermin beim LSG erschien und schon etwa ein Jahr vorher in ein anderes Bundesland verzogen ist;
o die Klägerin trotz einer fast 3 Monate vor dem Verhandlungstermin ergangenen Aufforderung nicht die vom LSG geforderten weiteren Angaben lieferte;
o die Klägerin bereits Leistungen für ihre Unterkunftskosten erhielt, die erheblich über dem Wohngeldniveau lagen, während in der Stadt Brilon durch das angegriffene Konzept das Niveau der Wohngeldtabelle plus 10% vom Sozialgericht festgelegtem Sicherheitszuschlag deutlich unterschritten wurde.
o von der Beklagten konkret die Verfügbarkeit anderer geeigneter und preisgünstigerer Wohnungen nachgewiesen werden konnte;

– dass erst vor wenigen Tagen die Begründung eines aktuellen Urteils des SG Magdeburg (S 14 AS 1766/13) zum von der Firma A&K für den LK Harz erstellten Unterkunftskosten¬konzept veröffentlicht wurde. In dieser Entscheidung wird das Konzept für rechtswidrig erklärt, da die in die Vergleichsräume einbezogenen Gemeinden nicht die nach der Rechtsprechung des BSG notwendige verkehrstechnische Verbundenheit aufweisen. Der LK Harz ist wegen der gebildeten Wohnungsmarkttypen, seiner Größe (ca. 2.100 km2) und Einwohnerzahl (ca. 220 T) gut mit dem HSK vergleichbar;
– dass er mittlerweile zahlreiche Entscheidungen von Sozialgerichten gibt (z.B. von den Sozialgerichten Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie vom Landessozialgericht Niedersachsen), die – bei ähnlichen räumlichen Gegebenheiten wie im HSK – die Konzepte der vom HSK beauftragten Firma A&K für rechtswidrig erklären.

Der GSA fordert daher die Kreisverwaltung auf,

– das Urteil des SG Dortmund vom 19.02.2016 bis zur endgültigen sozialgerichtlichen Klärung für alle Grundsicherungsempfänger im HSK anzuwenden,
– alle Grundsicherungsempfänger darauf hinzuweisen, dass die Kreisverwaltung im Falle einer rechtskräftigen Entscheidung, mit der das bisher verwendete Unterkunftskosten¬konzept endgültig für rechtswidrig erklärt wird, auf die Einrede der Verjährung bzw. der Nichteinlegung von Rechtsmitteln verzichten wird; dadurch können jetzt unnötige Widerspruchs- und Klageverfahren vermieden werden;
– eine Ausschreibung für die Neuerstellung des Konzepts durchzuführen und ein anderes Unternehmen als bisher mit der Erstellung des Konzepts zu beauftragen.”

Wir sind gespannt, wie die anderen Kreistagsfraktionen, die sich sonst als sozial orientieren, mit diesem Antrag umgehen

Blumen bekommen die anderen …

Es bleibt wieder nur die Pusteblume -die naneren bekommen die Rosen (archiv: zoom)
Für uns wieder nur … –  die anderen bekommen die Blumen (archiv: zoom)

Blumen bekommen die anderen

Macht aber nix …

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bringt einen wichtigen Dringlichkeits-Antrag zur Kreistagssitzung ein und der Sprecher der SBL-Kreistagsfraktion beteiligt sich (nicht nur) während der Sitzung intensiv an Diskussionen und Debatten, hinterfragt Verwaltungshandeln und formuliert konstruktive Vorschläge.

Die SBL-Fraktion stellt – und zwar nicht nur so als Denkanstoß – immer wieder gezielt Anfragen und Anträge, beispielsweise zu sozialen Themen (wie den Kosten der Unterkunft im SGB II).

Interessieren tut das wohl kaum einen? Macht aber nichts. Denn die Blumen bekommen ja sowieso die Anderen, nämlich diejenigen, die meist mehrheitlich schweigen. Macht aber nix …

Beispiel: Die „offiziellen“ Medien-Berichte über die Kreistagssitzung am 04. März 2016.

Wir könnten nun in unser Archiv steigen und zig weitere Beispiele für die Art und Weise der „Blumen-Verteilung“ zitieren. Machen wir aber
nicht, weil …, macht ja nix.

Sollen wir uns Bemerkungen dieser Art sparen? Ja, Nein oder Jein? Schauen wir mal …

Fortsetzung folgt … oder auch nicht.

Macht ja nix.

Kreistagssitzung stieß auf 0.02 öffentliches Interesse

Kreishaus Meschede
Hier tagt der Rat: das Kreishaus in Meschede (archiv: zoom)
Nur 2 Zuhörer (ohne die Bediensteten der Kreisverwaltung) fanden sich am Freitag nachmittag auf der Zuschauertribüne ein. Trotzdem folgt hier ein kurzes Resümee.

(Der Beitrag ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

a) Rede des Landrats zur Einbringung des Haushaltsentwurfs 2016
Flüchtlingsproblematik – Landrat Dr. Schneider erklärt, Personalreduzierung (bei der Kreisverwaltung) sei nicht möglich, Verwaltung wäre an der Grenze des Machbaren, „Brandbrief“ der südwestfälischen Landräte habe „enormen Zuspruch“ gefunden, Betreiber für Notunterkünfte, Sicherheitsdienste etc. könnten kaum noch Personal gewinnen – Landrat Dr. Schneider fordert: Die Aussage „Wir schaffen das!“ müsse aus der Welt und: „Dublin-Abkommen muss wieder in Kraft treten!“

Kreishaushalt – Laut Einbringungsrede des Landrats werden Kreisumlage und Jugendamtsumlage erhöht. Die Entscheidung darüber fällt bei der nächsten Kreistagssitzung am 18.12.2015.

Windkraft – Es lägen 72 Anträge vor, 4 wurden genehmigt. Anträge und die diversen Einwendungen (in einem Fall handele es sich um 1.000 Einwendungen) würden sehr viel Arbeitskraft binden.

Sauerlandmuseum – 12,7 Mio Euro seien der Kostenrahmen. Ab Oktober 2016 sollen die Bauarbeiten starten, sowohl beim Alt- wie beim Neubau. Fertigstellung im Frühjahr 2019.

b) Bereich Wirtschaft, Struktur und Tourismus
5 Mitglieder des Entscheidungsgremiums für das Modellvorhaben „Land(auf)Schwung“ werden hier und heute aus den Reihen der Kreistagsmitglieder in geheimer Abstimmung gewählt. Die geheime Abstimmung erfolgt auf Antrag der SBL-Fraktion. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Walter kritisiert das Projekt „Land(auf)Schwung“ grundsätzlich.

c) Umweltangelegenheiten
Die in der Stadt Sundern bisher für Windkraft vorgesehenen Flächen „Hellefelder Höhe“ sind obsolet. Welche anderen Flächen in Frage kommen, darüber entscheiden die Stadt Sundern, Umweltausschuss und der Kreistag erst demnächst. Vorher will der Sunderner Rat einen neuen Beschluss fassen.

d) Jugendhilfe
Der Kreistag votiert einstimmig für die Anträge von FDP-, Die Linke-, SBL- und SPD-Fraktion, Eltern die Kita-Beiträge für die Streiktage vollständig zu erstatten.

e) Abfallangelegenheiten
Die Fraktionsvorsitzenden von FDP und SBL/FW kritisieren die ihrer Ansicht nach zu hohen Finanzreserven bei der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH (AHSK). Die Gebührenrücklage ist auf 5,8 Mio Euro angewachsen, mehr als 22 Mio Euro liquide Mittel liegen auf diversen Konten. Die Einnahmen müssten den Bürgern zurück gegeben werden. Der Landrat erklärt, es werde neu durchkalkuliert.

f) Anträge der Kreistagsfraktionen
Der Antrag der SBL/FW „Initiative zur deutlichen Minimierung der Verwendung von Glyphosat“ wird – außer von SBL und Die Linke – von allen anderen Fraktionen abgelehnt, sprich, auch von den Grünen!

Ähnlich ergeht es dem SBL-Antrag „Umgang mit Flüchtlingen aus den drei Ländern, die neu zu sicheren Herkunftsländern erklärt worden sind“. Neben der SBL-Fraktion stimmen nur noch die Grüne- und DIE LINKE-Fraktion zu. Vor der Abstimmung erklärt der Landrat, die Verwaltung habe keinen Handlungsspielraum. Diese Aussage stellt der SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos entschieden in Frage und kritisiert gleichzeitig die Vorgehensweise der HSK-Ausländerbehörde (Gefälligkeitsgutachten durch dubiose „Abschiebegutachter“, keine Rücksichtnahme auf Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse, auf familiäre Bindungen, nächtliche Abschiebungen, etc.).

Im Zusammenhang mit den drei weiteren SBL-Anträgen „Bericht über das Verfahren beim OVG Münster“, das die Stadt Arnsberg gegen den HSK gewonnen hat, „Vorbereitung der Sitzung der Gesellschafterversammlung Flughafen Paderborn/Lippstadt“ und „Vorbereitung der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH“ (Bobbahn), kritisieren die SBL-Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos die Informationspolitik, vor allem bezüglich Finanzen und Entschuldung.

Dass das Kreistagsmitglied der Piraten in diesem Bericht nicht erwähnt wird, ist keine böse Absicht. Daniel Wagner fehlte heute leider aus Gründen, die er nicht zu verantworten hat.

Heutige Kreistagssitzung: Sauerländer Bürgerliste erwartet heftige Auseinandersetzung.

Kreishaus Meschede
Hier tagt heute der Rat: das Kreishaus in Meschede (archiv: zoom)

Meschede. (sbl) Eine harte Diskussion dürfte es in der morgigen Kreistagssitzung über die Zukunft der Berufskollegs geben. Der Streit geht um die künftigen Ausbildungsstandorte.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Eine sogenannte „Steuergruppe“, bestehend aus mehreren Schulleitern, pensionierten Lehrern und einigen Verwaltungsmitarbeitern aus Meschede und Arnsberg, hat vorgeschlagen, dass die Elektrotechnik-Ausbildung in Olsberg eingestellt werden soll. Derzeit werden dort 78 Auszubildende unterrichtet, 50 weitere in Meschede und 137 in Arnsberg. Das sind zusammen mehr als 5% der knapp 5.000 Berufsschülerinnen und -schüler, die es im Kreisgebiet in der dualen Berufsausbildung (Betrieb und Schule) gibt.

Diese Planungen stoßen auf erbitterten Protest der Betriebe und der Jugendlichen. Denn nur 8 Schüler kommen aus Olsberg selbst, die anderen (darunter je 17 aus Brilon und Marsberg) sind noch viel weiter von den vorgesehenen Ausbildungsorten Arnsberg-Hüsten und Meschede entfernt.

Immerhin 9 Mio Euro wurden in den letzten Jahren in das Gebäude der Elektrotechnik in Olsberg und dessen Einrichtung investiert!

Eine Rolle bei der Diskussion spielt ein von einem externen Büro erstelltes Gutachten. Das wurde aber an entscheidenden Stellen dilettantisch erstellt, worauf in der morgigen Sitzung des Kreistags näher einzugehen sein wird.

In einer einstimmig beschlossenen Resolution fordert der Rat der Stadt Olsberg, die Elektrotechnik-Ausbildung in Olsberg zu belassen und stattdessen die Ausbildung der Mechatroniker von Olsberg nach Meschede zu verlegen. Viele Betriebe und Organisationen (darunter die IG Metall) haben sich mit ähnlichen Forderungen an die Kreistagsmitglieder gewandt.

Einen besonderen “Höhepunkt” erreichte die Protestbewegung, als am letzten Donnerstag im Rat der Stadt Brilon alle Fraktionen außer der CDU die Resolution der Olsberger Nachbarn unterstützen wollten. Das Thema war auf Antrag der Bürgerliste in die Tagesordnung aufgenommen worden. Da die CDU an diesem Tag eine Mehrheit im Rat hatte, wurde der Antrag abgelehnt. Seit dem Pressebericht in der WP gibt es ein sehr heftiges Echo, warum sich die CDU Brilon aus parteitaktischen Gründen gegen die Interessen der heimnischen Betriebe und der Jugendlichen stellt. Zwei Beispiele: “Fatale Fehlentscheidung” und “Ich fasse es nicht”.

Auch die SBL hat sich schon in der Presse geäußert. In einem Leserbrief von Reinhard Loos in der WP heißt es, die Behauptung “Wie berichtet, befasst sich seit 2013 eine Steuerungsgruppe aus den fünf HSK-Berufskollegien und Vertretern der heimischen Wirtschaft damit” sei nicht richtig, denn “der Steuerungsgruppe gehörte kein einziger Vertreter der heimischen Wirtschaft an und auch keine Schülerinnen und Schüler, sondern nur Lehrer und Verwaltungsmitarbeiter.

Im einzelnen: 5 Leiter der Berufskollegs, 2 pensionierte Lehrer als Vertreter des Schulausschusses, 3 Mitarbeiter von in Arnsberg ansässigen Verwaltungen (Bezirksregierung, Kammern) und Mitarbeiter der Kreisverwaltung aus Meschede und Arnsberg.

Jeder einzelne von denen kann sich selbstverständlich an so einem Gremium beteiligen, aber es ist ein großer Nachteil, wenn dort NUR Schul-Beamte und Verwaltungsleute sitzen und kein einziger, der selbst in der betrieblichen Ausbildung tätig ist, als Ausbilder oder Auszubildender.

Der Rat der Stadt Olsberg hat in seiner Resolution vorgeschlagen, dass ‘Mechatronik in Arnsberg / Meschede beschult wird und Elektrotechnik weiterhin in Olsberg’. Dieser Tausch war auch im Schulausschuss des HSK vorgeschlagen worden, interessanterweise von einem Mitglied der CDU-Fraktion. Die Abstimmung über diesen Änderungsantrag im Schulausschuss ergab mit 10:10 Stimmen ein Patt. Es bestehen also nach wie vor Aussichten, dass sich im Kreistag hierfür eine Mehrheit findet. Dann würde keinem Berufskolleg etwas weggenommen, sondern die Ausbildungsgänge würden dort angesiedelt, wo die Schülerinnen und Schüler schwerpunktmäßig wohnen.”

Besonders merkwürdig wurde es heute, als die Kreisverwaltung noch vor der anstehenden Entscheidung des Kreistags in einer Pressemitteilung sehr einseitig Stellung bezog. Was würden diese Beamten tun, wenn die Mehrheit im Kreistag morgen anders entscheidet?

Normalerweise sollte es Aufgabe einer Kommunalverwaltung sein, die Beschlüsse des Kommunalparlaments auszuführen. Aber wahrscheinlich ist die CDU-Fraktion – mal wieder – so eingeschworen worden, dass alles im Sinne der Leitung der Kreisverwaltung läuft …

Pressemitteilung: Resolution der SBL/FW zum TTIP

In unserem BriefkastenMeschede. (pm) Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hat heute bei Landrat Dr. Karl Schneider eine Resolution zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) beantragt.

Der SBL-Fraktionsvorsitzende Reinhard Loos bezieht sich in dem Text u.a. auf die Position des Deutschen Landkreistags. Dieser und mehrere andere Verbände vertreten die Auffassung, TTIP berge erhebliche Risiken für die öffentliche Daseinsvorsorge.

Antrag für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistags gemäß § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion beantragt folgende Resolution zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) in den Kreistag einzubringen: Kommunale Daseinsvorsorge vom Handelsabkommen ausnehmen

Der Kreistag möge beschließen:

„Der Hochsauerlandkreis fordert von der EU-Kommission, dem Europaparlament, der Bundesregierung und der Landesregierung, in den Verhandlungen darauf Einfluss zu nehmen, dass

  1. die aktuellen Verhandlungen transparent und öffentlich geführt werden
  2. keinerlei Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen vorgenommen werden darf, die kommunale Selbstverwaltung auch nicht durch die Verwendung sogenannter Negativlisten eingeschränkt werden darf und, dass Spielräume für eine Auftragsvergabe nach sozialen, ökologischen oder regionalen Kriterien nicht verschlechtert werden dürfen
  3. die kommunale Daseinsvorsorge sowie Kultur und Bildung nicht Gegenstand der Verhandlungen sein dürfen
  4. Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung nicht durch intransparente Schiedsgerichtsverfahren gefährdet werden dürfen.

Außerdem fordert der Hochsauerlandkreis, dass die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) nicht gebilligt werden darf. Hier muss nachverhandelt werden!“

Begründung und Erläuterung

In Deutschland und anderen europäischen Ländern befürchten viele Menschen, dass durch die Freihandelsabkommen CETA und TTIP deutsche bzw. europäische Standards herabgesetzt werden. Die intransparenten Vertrags-Verhandlungen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit in „Geheimen Zirkeln“ stattfinden, tragen auch nicht gerade zur Vertrauensbildung bei. Schließlich geht es ja bei TTIP nicht nur um freien Warenhandel, sondern auch um öffentliche Dienstleistungen.

Wir sind der Meinung, TTIP und CETA sind in weiten Teilen nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger!
Auch der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) beziehen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen eindeutig Position. Die Verbände weisen darauf hin, dass das Freihandelsabkommen erhebliche Risiken für die Daseinsvorsorge bringen könnte und fordern, dass das Abkommen die für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Dienstleistungen der Kommunen nicht beeinträchtigt und sogenannte Marktzugangsverpflichtungen im TTIP (und allen weiteren Freihandelsabkommen) nicht auf die kommunale Daseinsvorsorge angewendet werden dürfen. Sie befürchten, durch derartige Verpflichtungen im TTIP könnte die kommunale Selbstverwaltung ausgehöhlt werden und fordern deshalb, insbesondere die nicht-liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge aus dem Abkommen zu nehmen.

Siehe: http://www.staedtetag.de/fachinformationen/wirtschaft/068853/

Negativ auswirken kann sich TTIP z.B. bei der öffentlichen Auftragsvergabe, bei der Gestaltung der regionalen Energieversorgung, dem kommunalen Umweltschutz, der Förderung und Unterstützung der Kultur und der Erwachsenenbildung oder auch bei den Tarif- und Arbeitsbedingungen des Personals kreiseigener Gesellschaften.

Etliche Kreise und Städte, wie z.B. der Alb-Donau-Kreis, schlossen sich der Forderung des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städtetags an.

Hnsichtlich der Negativlisten im Freihandelsabkommen CETA schließen wir uns einer Forderung der Fraktion B’90/Die Grünen im Kreis Olpe an.

Wir nehmen hiermit ausdrücklich Bezug auf ähnlich lautende Resolutionen, wie die der Fraktion B’90/Die Grünen im Kreis Olpe und auf die bereits Ende letzten Jahres mit großer Mehrheit im Rat der Stadt Saarbrücken beschlossene Resolution.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos (SBL-Kreistagsmitglied)

Gabriele Joch-Eren (Fraktionsgeschäftsführerin)