Eine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Kreistag HSK: „Auftritt von Kommerz bei der Frauenberatungsstelle Arnsberg“

Anfragen an den Landrat und die entsprechenden Antworten sind oft ein kleines Lehrstück namens Ping Pong der Politik. Häufig zieht „Ping“ (Fragesteller) gegen „Pong“ (Landrat) den Kürzeren, und das hat Gründe.

Im Folgenden dokumentiere ich eine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Kreistag und die Antwort des Landrats. Drei Dinge habe ich festgestellt:

1. Ironie unterläuft der Landrat konsequent.

2. Bietet die Frage auch nur die kleinste Möglichkeit auszuweichen, wird ausgewichen.

3. Der Landrat hilft dem Fragesteller nicht auf die Sprünge (oder vielleicht doch?).

Jetzt aber zur Sache, die als Pressemitteilung der Fraktion „Die Linke“ im Briefkasten lag:

Anfrage vom 11. April 2019[1], gestellt von Joachim Blei, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Linken im Kreistag:

Auftritt von Kommerz bei der Frauenberatungsstelle Arnsberg

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Schneider,

die Notwendigkeit und die geleistete Arbeit der beiden Frauenberatungsstellen im Kreis will ich hier nicht nicht in Frage stellen, auch nicht deren weitgehende Finanzierung seit Jahren durch öffentliche Mittel, u. a. von zuletzt 70.000 p. a. je Einrichtung durch den HSK.

Mir ist aber aufgefallen, dass die Frauenberatungsstelle Arnsberg in ihrem Programm für 2019 eine Veranstaltung für Frauen, durchgeführt von einem gewerblichen Unternehmen der Heimwerkermarkt-Branche, anbietet. Diesem wird nicht nur eine Werbeplattform in einem Flyer zur Verfügung gestellt, mitsamt dem Logo des Unternehmens, die Veranstaltung wird auch in dessen Geschäftsräumen von dessen Personal durchgeführt. Ein Schuft, der Schlechtes dabei denkt!

Da gerade dieses Unternehmen nicht dafür bekannt ist, die Wohlfahrt von Menschen im Auge zu haben, sondern Profitstreben dessen vornehmste Sache ist, wie man es bei „Wikipedia“ auch nachlesen kann, stellen sich die Fragen,

1. ob der Kreis an einer Wettbewerbsverzerrung durch eine von ihm geförderte soziale Einrichtung zu Gunsten dieses Unternehmens indirekt beteiligt sein möchte und

2. wie viel die Frauenberatungsstelle von dem Unternehmen dafür an Vergütung erhält,
denn eine solche wird ja wohl zumindest erfolgen. Das Ganze diesem Unternehmen für kleines Geld oder gar ganz umsonst zu liefern, wäre ja überaus töricht. Sie als der Vertreter des Sponsors HSK sollten dazu Auskunft von der Frauenberatungsstelle verlangen dürfen.

Für Ihre Antwort besten Dank im Voraus und freundliche Grüße

Joachim Blei

Die Antwort des Landrats[2]:

Sehr geehrter Herr Blei,

bei den Leistungen an die Frauenberatungsstellen handelt es sich um Pauschalförderungen des Hochsauerlandkreises‚ wobei der Kreistag in seiner Beschlussfassung keine inhaltlichen Vorgaben bzgl. der Ausgestaltung der Veranstaltungsprogramme oder Akquirierung weiterer Einnahmen gemacht hat.

Neben den öffentlichen Förderungen finanzieren sich die Frauenberatungsstellen durch weitere Zuwendungen/Spenden, die sie in ihren jährlichen Verwendungsnachweisen (allgemein in einer Summe) dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und dem Hochsauerlandkreis gegenüber darlegen.

Konkrete belegbare Kritikpunkte gegenüber der Frauenberatungsstelle Arnsberg bzw. dem gewerblichen Unternehmen der Heimwerker-Branche sind in Ihrer Anfrage nicht aufgeführt. Aus dem Flyer, auf den Sie möglicherweise Bezug nehmen (3. Anlage) kann ich jedenfalls keine Hinweise entnehmen, die Anlass für die von Ihnen erhobenen Verdächtigungen geben. Ich sehe mich daher nicht dazu in der Lage, Ihre Fragen zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Schneider

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[1] Anfrage z. Frauenberatungsstelle Arnsberg

[2] Antwort an LINKE_Frauenberatungsstelle v. 11.04.2019

Beamtete Jobvermittler: Vom Bund bezahlt, im Auftrag des Kreises tätig, aber vom Bürgermeister als Helfer für das Ordnungsamt eingesetzt?

Kommen Jobvermittler auch bei Abschiebungen zum Einsatz? Und wer trägt in solchen Fällen die Personalkosten?

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

2017
Dazu hatte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schon im letzten Jahr (am 22.08.2017) Landrat Dr. Karl Schneider um Antwort auf mehrere Fragen gebeten.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7792

Seinerzeit verlief der Versuch, der Sache auf den Grund zu gehen, nach Meinung der SBL/FW-Fraktion nicht ganz zufriedenstellend. In der Antwort hieß es nämlich, es hätte keine Einsätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter bei der Durchführung einer Abschiebung gegeben (Schreiben des HSK mit Datum vom 29.08.2017). Und genau das stellte damals und stellt heute die SBL/FW in Zweifel, weil uns konkrete Auskünfte von anderen Stellen mit anderem Inhalt vorliegen.

2018
Aus diesem Grund fragt der SBL-Sprecher Reinhard Loos jetzt noch einmal bei der Kreisverwaltung nach. Hier seine aktuelle Anfrage vom 27.03.2018

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Einsatz von Jobvermittlern bei Abschiebungen

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

am 22. August letzten Jahres fragten wir schriftlich bei Ihnen nach, ob auch Arbeitsvermittler/innen eines zu einem Sozialamt gehörenden Jobcenters im HSK im Jahr 2017 an den Durchführungen von Abschiebung beteiligt gewesen sind.
In Ihrer Antwort vom 29.08.2017 berichteten Sie, nach Rückmeldung der Städte und Gemeinden seien in den Jahren 2016 und 2017 keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter bei der Durchführung einer Abschiebung zum Einsatz gekommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter bzw. anderer Bereiche der Verwaltung wären vereinzelt tätig geworden.

Nach unseren Informationen gab es im Zusammenhang mit einer Abschiebung in einer Stadt im Bereich des Kreisausländeramts mindestens einen Einsatz eines Jobcenter-Mitarbeiters. Dieser wurde zudem im letzten Jahr mindestens 10mal als Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes seiner Stadt eingesetzt. Daher fragen wir:

1. Setzten und setzen Städte und Gemeinden im HSK die Mitarbeiter/innen, die als Jobvermittler beschäftigt sind, grundsätzlich nur für die Tätigkeit beim Jobcenter ein oder kommen sie öfters oder in Ausnahmefällen auch für andere Aufgaben zum Einsatz, z.B. bei Abschiebungen und Abschiebeversuchen oder für andere Aufgaben des Ordnungsamtes?

2. Wenn letzteres zutreffen sollte, ergeben sich dann Probleme, weil ja die Finanzierung des Jobcenters zu 100% aus SGB II-Mitteln und somit vom Bund getragen wird?

3. Wenn ja, führen die Kommunen, führt der HSK darüber Statistiken?

4. Wenn ja, erfolgen darüber Meldungen an den Bund? Ist es daraufhin zu Rückforderungen von SGB II-Mitteln gekommen, welchen ggf.?

5. Wie sind diese Einsätze mit der Delegationssatzung der „Optionskommune“ (zkT) Hochsauerlandkreis vereinbar?

6. Hat der Bürgermeister der Kommune, in der dieser beamtete Jobvermittler tätig ist, die Einsätze dieses Beamten im Ordnungsamt und bei einer Abschiebung in irgendeiner Weise vorher „angemeldet“?

Eine weitere Frage betrifft eine Auskunft der Kreisverwaltung zu diesem Fall in der letzten Sitzung des “Arbeitsmarktpolitischen Beirats”. Da dieses Gremium nicht-öffentlich tagt, können wir diese Frage hier nicht wiedergeben.

„Entsorgte“ Puten: Kadaver an einem Waldweg zwischen Meschede und Schederberge?

Derzeit bereitet der Tierschutz im HSK besondere Sorgen. Außer um Ziegen (dazu mehr in anderen Beiträgen auf diesen Seiten) geht es nach wie vor um Puten.

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste/FW erschienen.)

1. Akt
Vielleicht erinnern Sie sich? Die Westfalenpost Meschede berichtete im letzten Oktober über den Zufallsfund von illegal entsorgten Putenkadavern an einem Waldweg zwischen Meschede und Schederberge. Die Presse schrieb von „etwa 20 toten Puten“. Augenzeugen meinten, die Angabe „etwa 20 tote Puten“ sei etwas untertrieben. Es habe sich um mehr als „nur“ 20 tote Tiere gehandelt.

Wenige Tage später füllten Meldungen über die Vogelgrippe die Zeitungsspalten in Deutschland. Aber das nur so nebenbei.

2. Akt
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte am 09.01.2017 schriftlich beim Landrat nach.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7195

3. Akt
Der Inhalt des Antwortschreibens mit Datum vom 17.01.2017 überraschte sowohl die Augenzeugen wie die SBL/FW:

„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Da weder der Fachdienst 34 noch der Fachdienst 36 Kenntnis von der illegalen Abfallablagerung zwischen Meschede und Schederberge hatte, wurde der Bauhof der Stadt Meschede um Auskunft gebeten. Danach handelte es sich bei den illegal abgelagerten Abfällen nicht um tote Putenkadaver. Vielmehr hat der Bauhof dort eine Menge von ca. 10 Liter stark verwester Schlachtabfällen von Geflügel handeln könnte. Einige weiße Federn deuten daraufhin, dass es sich um Schlachtabfälle von Geflügel handeln könnte. Die Federn konnten je-doch keiner bestimmten Geflügelart zugeordnet werden.

Bei der von Ihnen zitierten Meldung der WP handelt es sich somit offensichtlich um eine Falschmeldung.“

4. Akt
Die SBL/FW fragte daraufhin noch einmal nach (mit Schreiben vom 07.02.2017):

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

wir bedanken und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts für die Beantwortung unserer Anfrage vom 09.01.2017.

Gleichwohl möchten wir noch einige Anmerkungen zum Thema „entsorgte“ Puten machen; denn nach unseren Informationen soll es sich bei dem Kadaverfund an der Straße zwischen Meschede und Schederberge sehr eindeutig um tote Puten gehandelt haben. Das sei z.B. an den Füßen gut erkennbar gewesen. Uns liegen Fotos der Tierüberreste vor.

Ein Augenzeuge zweifelt die Mengenangabe des Bauhofs der Stadt Meschede an. Seiner Meinung nach habe es sich nicht um „ca. 10 Liter stark verwester Schlachtabfälle“ gehandelt, sondern um ca. 100 Liter in Plastik verpackte Geflügelleichen, bei denen lediglich die Köpfe fehlten.

Ende Januar 2017 war ein Augenzeuge noch einmal an der Fundstelle. Er entdeckte dort immer noch weiße Federn und andere offensichtlich tierische Überreste, die offenbar nach und nach durch andere Tiere dezimiert, sprich gefressen werden.

Mit unserer Anfrage vom 09.01.2017 wollten wir u.a. in Erfahrung bringen, was die im WP-Artikel erwähnten polizeilichen Ermittlungen ergeben haben.

Wir fragen daher noch einmal:

  •  Liegt der Polizei und/oder der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen illegaler Müllentsorgung oder wegen illegaler Entsorgung von Tierkadavern vor?
  • Wenn ja, hat die Polizei Ermittlungen aufgenommen und mit welchem Ergebnis?“

5. Akt
Er steht noch aus. Wir werden berichten …