Briloner Bürger-Liste fordert Herrn Scharfenbaum auf sein Ratsmandat niederzulegen

Der Vorstand der Briloner Bürger-Liste (BBL) hat zur Kenntnis genommen, dass das Ratsmitglied Stefan Scharfenbaum seine Mitgliedschaft bei den Grünen beendet hat und sich der CDU-Fraktion angeschlossen hat. Das geschah noch vor der konstituierenden Sitzung des neuen Rates, kann also nicht auf Erlebnissen im neu gewählten Rat beruhen.

(Pressemitteilung der Briloner Bürger-Liste)

Herr Scharfenbaum stand bei der Kommunalwahl am 14. September auf Platz 1 der Kandidierenden-Liste der Grünen. Dadurch zog er über ihre Liste in den neuen Rat ein und erhielt den einzigen Sitz der Grünen. 33 von 478 Stimmen, die die Grünen insgesamt erhielten, waren auf Herrn Scharfenbaum entfallen.

„Briloner Bürger-Liste fordert Herrn Scharfenbaum auf sein Ratsmandat niederzulegen“ weiterlesen

Der Graslutscher aka Jan Hegenberg kommt nach Brilon

„Klima-Bullshit-Bingo: Weltuntergang fällt aus!“

Veranstaltungsplakat

Am Freitag, 12. September, kommt „Der Graslutscher“ (Jan Hegenberg) zu einer Buchlesung nach Brilon. Beginn ist um 19 Uhr im Bürgerzentrum Kolpinghaus, Propst-Meyer-Straße 7.

Jan Hegenberg ist bundesweit bekannt als Bestsellerautor und Blogger zu Themen rund ums Klima. In Brilon liest er aus seinem Buch „Klima-Bullshit-Bingo: Weltuntergang fällt aus!“. An die Lesung schließt sich eine Frage- und Diskussionsrunde an.

Die Inhalte seiner Lesung kreisen, wie der Titel seines Buchs vermuten lässt, um das große Thema Klima und einfache Fakten zur Energiewende:

  • Wir können auf der Fläche Deutschlands nicht nur unseren Energiebedarfs mit Solar- und Windkraft decken, sondern ein Vielfaches davon
  • Wir brauchen kaum noch Innovationen, weil uns die technischen Lösungen bereits fast alle zur Verfügung stehen
  • Wir können schon seit über 100 Jahren Strom im Sommer für den Winter speichern
  • Wir benötigen für all das viel weniger Rohstoffe als mit unserem heutigen System
  • Die Technik dafür wird immer günstiger und der Zubau wächst deswegen weltweit stark
  • Wir können und werden die Klimakrise lösen. Die Frage ist nur, wie schnell.

Jan Hegenbergs Blog: https://graslutscher.de/

Dem Graslutscher im Fediverse folgen: @JanHegenberg@chaos.social

Präsentiert wird die Veranstaltung von Briloner Bürger-Liste (BBL) und Sauerländer Bürgerliste (SBL). Der Eintritt ist frei.

Briloner Bürgerliste im Gespräch

Die Kandidat*innen auf den vorderen Listenplätzen v.l.n.r.: Katharina Kretzschmar, Annette Loos, Frauke Müthing, Tilman Humpert (Foto: BBL)

Die Briloner Bürger-Liste (BBL) lädt ein zum Gespräch für Dienstag, 29. Juli. Beginn ist um 19:30 Uhr im Landgasthof Gruss (Am Hängeberg 1).

(Pressemitteilung BBL)

Es besteht dann die Gelegenheit zum Austausch mit Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl am 14. September. Die BBL tritt erneut in allen 19 Briloner Wahlbezirken an. Was für Vorstellungen hat die BBL? Welche Wünsche haben Bürgerinnen und Bürger an die BBL? Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Jahreshauptversammlung und Grünkohlessen der BBL


Größere Karte anzeigen

Zur Jahreshauptversammlung und zum diesjährigen Grünkohlessen lädt die Briloner Bürger-Liste (BBL) ein für Samstag, 01.02.2025, um 18 Uhr in den Gasthof Schnier in Scharfenberg, Mittlere Str. 9. Statt Grünkohl kann man auch Rotkohl wählen.

(Pressemitteilung BBL)

In der mit dem Essen verbundenen Jahreshauptversammlung der BBL wird über die Arbeit der Wählergruppe im vergangenen Jahr und aus der Fraktion berichtet. Außerdem wird der Vorstand turnusmäßig neu gewählt und Planungen für Aktionen im Jahr 2025 angestellt.

Das Treffen ist offen für alle Interessierten. Weitere Informationen gibt es per Mail an info@briloner-buergerliste.de .

Die Briloner Bürger-Liste (BBL) lädt zum Grünkohlessen

Zum traditionellen jährlichen Grünkohlessen lädt die BBL (Briloner Bürger-Liste) ein. Es findet statt am Freitag, 23.02.2024, ab 19:00 Uhr im Gasthof Schnier in Brilon-Scharfenberg, Mittlere Str. 9.

„Die Briloner Bürger-Liste (BBL) lädt zum Grünkohlessen“ weiterlesen

BBL-Radtour nach Alme, Bleiwäsche und Madfeld

Im letzten Jahr führte die BBL-Radtour zum Möhnesee. Ein Abstecher ging hinauf zum Skywalk oberhalb der Möhne. Von dort der Blick über das Tal. (foto: zoom)

Auch in diesem Sommer bietet die Briloner Bürger-Liste (BBL) wieder eine Radtour an. Sie startet am Sonntag, 13. August, um 10 Uhr am Briloner Markt.

(Pressemitteilung BBL)

Von dort aus geht es über den neuen Radweg Richtung Almetal und Alme, dann weiter nach Bleiwäsche und über Madfeld zurück nach Brilon. Die Streckenlänge beträgt etwa 40 km. Wie immer, sind alle interessierten Radler*innen zum Mitfahren eingeladen. Pausen gehören ebenfalls zum Programm.

Stadtradeln

In diesem Jahr beteiligen sich die Gemeinden des HSK am Stadtradeln [1]. Es dauert vom 11.08. – 31.08. Die BBL-Radtour findet im Zeitraum des Stadtradelns statt, so dass dabei  Radfahrkilometer für das Stadtradeln gesammelt werden können. Für das Stadtradeln zählen alle mit dem Fahrrad zurückgelegten Kilometer, egal wo und mit wem gefahren. Jedes Teammitglied registriert einzeln seine Kilometer auf der Stadtradeln-Seite im Internet, am einfachsten mit der zugehörigen App.  Wer noch keinem anderen Team angehört, kann sich dem Team „Grünes Brilon“ anschließen, das BBL und Briloner Grüne gegründet haben.

————

Weitere Auskünfte zur Radtour per Mail unter info@briloner-buergerliste.de.

Infos zum Stadtradeln hier im Blog:
https://www.schiebener.net/wordpress/stadtradeln-startet-im-hochsauerlandkreis-erstmalig-mit-allen-kommunen-radeln-fuer-ein-gutes-klima-anmeldungen-ab-sorfort-moeglich/

Briloner Kinderzeitung zum Weltkindertag

Titelbild der Briloner Kinderzeitung (foto: presse)

Wie jedes Jahr, wird auch in diesem Jahr in Deutschland am 20. September wieder der Weltkindertag gefeiert.

(Pressemitteilung)

Dieser besondere Tag soll auf die speziellen Rechte der Kinder aufmerksam machen und ihre individuellen Bedürfnisse in den Blick rücken. In diesem Jahr steht der Weltkindertag unter dem Motto „Kinderrechte jetzt!“. Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland unterstreichen damit im Wahljahr, dass es dringend an der Zeit ist, die Weichen für ein kinderfreundlicheres Deutschland zu stellen: Kinder und Jugendliche sollten den Stellenwert bekommen, den sie verdienen.

Aus Anlass des Weltkindertags ist in Brilon eine Kinderzeitung erschienen. Sie informiert über Themen wie Borkenkäfer, Vogelschutz, Wahlsystem, Schulsystem, Freizeitmöglichkeiten und Beratungsangebote.

Außerdem wird eine Mal- und Kunstaktion gestartet. Darin können alle Kinder und Jugendlichen ihre Vorstellungen äußern:
„Was wünscht ihr euch in der Stadt Brilon? Wie soll Brilon in Zukunft aussehen?“

Mal- und Kunstaktion: Wie soll Brilon in Zukunft aussehen?  (foto: presse)

Die Bilder, Bastelwerke, Fotos oder Collagen können bis zum Montag, 4. Oktober in zwei Geschäften in der Derkere Straße abgegeben werden. Alle eingereichten Werke erhalten einen kleinen Preis und werden in mehreren Schaufenstern in Brilon ausgestellt. Außerdem wird unter allen eingereichten Arbeiten als Hauptpreis ein Briloner Einkaufsgutschein über 50 Euro verlost.

Herausgeber der Kinderzeitung sind die Briloner Bürger-Liste (BBL) und Bündnis 90/Die Grünen, Ortsverband Brilon. Die Verteilung erfolgt am Wochenende an alle Briloner Haushalte. Erhältlich ist die Kinderzeitung am Samstag auch auf einem Stand am Briloner Markt.

Anträge für die Sitzungen von Rat und Bauausschuss in Brilon: mehr Gerechtigkeit und mehr Transparenz beim Bauland, preisgünstige Wohnungen und geringere Schulbaukosten.

In unserem BriefkastenMehr Gerechtigkeit und Transparenz fordert die BBL-Fraktion für die Vergabe städtischer Baugrundstücke. Heute tagt der Bauausschuss, am Donnerstag der Rat. In beiden Sitzungen geht es auch um „neue Richtlinien für die Vergabe städtischer Baugrundstücke“.

(Pressemitteilung Briloner Bürgerliste)

Zu dem von Bürgermeister und Stadtverwaltung vorgeschlagenen Punktekatalog hat die BBL-Fraktion mehrere Änderungen beantragt.

So sollen auch Kinder ab 18 Jahre, die im Haushalt wohnen, berücksichtigt werden, während Bürgermeister und Stadtverwaltung nur minderjährige Kinder berücksichtigen wollen. Eine Bevorzugung von Antragstellern, die bereits im Ortsteil wohnen, hält die BBL für nicht gerechtfertigt, weil dies zur Diskriminierung von externen Bewerbern führt und daher sowohl sozial als auch rechtlich bedenklich ist. Und wer bereits Wohneigentum in der Stadt Brilon besitzt, soll Punktabzüge erhalten. Auch soll die Stadtverwaltung nach dem Antrag der BBL keine Möglichkeit erhalten, zusätzliche Punkte ohne Kriterien zu vergeben.

Ein weiterer Antrag der BBL-Fraktion betrifft das neu zu erstellende Wohnbaulandkonzept.

Hier sieht es die BBL als ausreichend an, die Zahl der Wohnungen bis zum Jahr 2035 um 370 zu erhöhen, vor allem in der Briloner Kernstadt.

Bürgermeister und Stadtverwaltung gehen dagegen davon aus, dass bis zum Jahr 2035 neue Wohnbauflächen für bis zu 983 zusätzliche Wohnungen benötigt werden.

Dies basiert auf viel zu optimistischen Erwartungen an einen Bevölkerungszuwachs; auch seit 2018 ist die Briloner Bevölkerungszahl weiter geschrumpft. Und im Vorschlag aus dem Rathaus wird nicht berücksichtigt, dass als Ersatzbedarf für abgerissene Wohngebäude in der Regel kein zusätzliches Wohnbauland benötigt wird, sondern die Ersatzbauten lassen sich fast immer auf den bisher genutzten Grundstücken realisieren.

Wenn nun viel zu große Baugebiete neu ausgewiesen werden, führt dies mittelfristig zur unnötigen Flächenversiegelung und zu unnötigen Infrastrukturkosten.

Außerdem soll die Stadt Brilon nach dem Antrag der BBL ein Konzept für mehr preisgünstige Mietwohnungen und mehr Sozialwohnungen entwickeln. Es gibt in Brilon bisher viel zu wenig preisgünstige Wohnungen. Landrat und Bürgermeister haben für Grundsicherungs­empfänger eine Höchstmiete von etwa 4,60 Euro je qm festgelegt, zu der sich aber keine Wohnungen anmieten lassen.

Weiter sollen Planungen zum verdichteten Bauen unterstützt werden, um mehr Haushalten den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen.

Und die Stadt Brilon soll Planungen zur Quartiersentwicklung aktiv unterstützen. Denn auch in Brilon wird sich die Altersstruktur der Bevölkerung bis 2035 deutlich verändern, und der Anteil der Einpersonenhaushalte wird zunehmen. Für diese und für andere soziale Bedürfnisse bieten Quartiers­konzepte gute Voraussetzungen, weil sie vielfältige Wohnangebote mit Treffpunkten und Betreuung verbinden.

Wenn nun zu viele und zu große Baugebiete ausgewiesen werden, führt dies mittelfristig zur unnötigen Flächenversiegelung und zu unnötigen Infrastrukturkosten.

Schließlich hat die BBL beantragt, die Planungen für einen eigenen Anbau für die naturwissenschaftlichen Fachräume am Gymnasium einzustellen und stattdessen die benötigten Räume in den anstehenden Umbau des Hauptgebäudes zu integrieren. Nach einer Mitteilung des Bürgermeisters aus der letzten Woche ist für diesen Anbau nun mit Kosten von mindestens 7,3 Mio Euro zu rechnen. Ende 2016 hatten Bürgermeister und Stadtverwaltung dem Rat noch mitgeteilt, dass die neuen Räume etwa 1,7 Mio Euro kosten würden. Seitdem sind die Kostenschätzungen kontinuierlich auf mehr als das 4fache gestiegen, so dass eine Integration der Fachräume in die Planungen für das Hauptgebäude viel effektiver und kostengünstiger wäre.

Alle Anträge als PDF

Unverständlich und enttäuschend: Bürgermeister, CDU und SPD lehnen Naturschutzgebiet ab.

Ein Investor hatte geplant, am „Kahlen Hohl“ in Gudenhagen eine Siedlung mit etwas mehr als 20 Häusern und einer Gastronomie mit etwa 600 Plätzen zu errichten. Vor etwa zwei Jahren stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei dem vorgesehenen Grundstück um ein sehr wertvolles Biotop handelt.

(Pressemitteilung der BBL)

Das Gelände besteht aus einer artenreichen Magerwiese, Auenland und einer Vielzahl seltener Pflanzen. Das fachlich zuständige Landesamt LANUV hatte nach einer gründlichen Untersuchung vorgeschlagen, das gut 6 ha große Areal als Naturschutzgebiet auszuweisen. Dieses Ergebnis wurde auch im Rat präsentiert. Anfang des Jahres hat der Investor seine Pläne aufgegeben. Und am 30. Juni hat der Rat endlich beschlossen – wie von der BBL schon lange gefordert – den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzuheben. Das ist ein erster Schritt zum Schutz des Gebietes.

Für diese Ratssitzung hatten alle 8 Ratsmitglieder von BBL, Grünen, FDP und Linken gemeinsam auch den Antrag gestellt, den Bürgermeister zu beauftragen, bei den zuständigen Stellen die Ausweisung dieser Fläche als Naturschutzgebiet zu beantragen, wie vom LANUV vorgeschlagen. „Damit würde ein wesentlicher Beitrag für die nachhaltige Sicherung dieser Fläche für den Naturschutz und für ihre geeignete Pflege geleistet. Die Fläche könnte dann sinnvoll in die Tourismusangebote im Briloner Süden eingebunden werden, ohne ihren Bestand zu gefährden.“ Ratsmitglied Annette Loos (BBL) erläuterte den Antrag in der Ratssitzung und wies dabei auch darauf hin, dass ein Naturschutzgebiet einen viel höheren Schutz bedeutet als ein Biotop. Denn in einem Biotop können viele Ausnahmen zugelassen werden, z.B. bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.

Gleichzeitig würde ein solches Naturschutzgebiet gute Gelegenheiten für die Verwendung von Ersatzgeldern bieten. Diese Gelder fallen z.B. bei der Errichtung von Windenergieanlagen an. Bisher konnten etwa 2 Mio Euro, die im Stadtgebiet Brilon u.a. von Windkraftbetreibern gezahlt wurden, nicht für Naturschutzmaßnahmen im Stadtgebiet eingesetzt werden. Stattdessen droht, dass diese Gelder nun in anderen Städten und Gemeinden verwendet werden.

Bürgermeister, CDU und SPD lehnten den von vier Parteien bzw. Fraktionen gestellten Antrag jedoch ab. Sie wollten keine weiteren „Auflagen“ haben.

Diese Entscheidung stößt bei den Antragstellern auf völliges Unverständnis und Enttäuschung. Frauke Müthing, Fraktionssprecherin der BBL, wies nach der Ratssitzung auf das am 29. April veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts hin. Daraus ergibt sich auch für die Kommunen eine Verpflichtung, mehr für den Klimaschutz zu tun. Lisa Brom, Fraktionssprecherin der Grünen Ratsfraktion, erklärte zu der Entscheidung des Rates, sie fände „es sehr bedauerlich, dass CDU und SPD dem Naturschutz leider nicht das nötige Gewicht beimessen.“

GRÜNE/BBL: Ergebnisse der Fraktionssitzung am 14. April zum geplanten Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg

Sitzung mit Corona-Abstand (Foto: BBL)

In einer gemeinsamen Fraktionssitzung haben sich BBL und Briloner Grüne bei Experten über die Voraussetzungen und Folgen des bei Brilon und Marsberg geplanten Vogelschutzgebietes (VSG) informiert.

(Pressemitteilung Briloner Bürgerliste)

Als Gesprächspartner standen Johannes Schröder (Vorsitzender des Naturschutzbeirats und Vorstandsmitglied des VNV) und Werner Schubert (Leiter der Biologischen Station des HSK) zur Verfügung. Nach einem einleitenden Vortrag beantworteten sie in der Diskussion zahlreiche Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, In die Diskussion wurden auch vor der Veranstaltung von Bürgerinnen und Bürgern gestellte Fragen eingebracht.

NRW ist keineswegs führend bei der Ausweisung von VSG, denn nur 4,9% der Landesfläche wurden bisher in NRW als VSG ausgewiesen. Im Bundesdurchschnitt sind es dagegen 11,5%, also mehr als das Doppelte.

Insgesamt gibt es in NRW bisher 28 VSG. Die größten VSG in der näheren Umgebung sind Medebacher Bucht und Hellwegbörde, ein kleines die Bruchhauser Steine. Im HSK gibt es bisher 4 VSG.

Vogelschutzgebiete in NRW (Bildquelle: LANUV)

Der VNV hatte seit 2017 detaillierte Beobachtungen und Kartierungen im Kreisgebiet des HSK vorgenommen. Der VNV verfügt über ausgewiesene ornithologische Experten, mit langjähriger Erfahrung, die auch von anderen Institutionen angefragt werden.

Dabei ergab sich, dass das untersuchte Gebiet bei Brilon und Marsberg für die besonders geschützten Arten Grauspecht, Raubwürger und Neuntöter zu den fünf wichtigsten Gebieten in NRW gehört.

Z.B. wurden 16 Raubwürger-Brutpaare festgestellt; das sind zwischen ein Drittel und der Hälfte des gesamten Bestandes in NRW.

Das LANUV als zuständiges Landesamt hat die Angaben des VNV überprüft. Daraus ergab sich der Vorschlag, ein neues VSG mit einer Größe von 120 km2 auszuweisen. Diese Fläche umfasst vor allem Wälder und Naturschutzgebiete. Nach Ansicht des VNV ist das vorgesehene Gebiet sogar zu klein, weil es nur einen zu geringen Anteil der Brutpaare der geschützten Vogelarten enthält, z.B. beim Neuntöter weniger als die Hälfte.

Wertgebende Vogelarten (Bildquelle: LANUV)

Hauptziel eines VSG ist es, die besonders geschützten Vogelarten zu erhalten; es besteht ein „Verschlechterungsverbot“. Dies bedeutet, dass für die wertgebenden und schützenswerten Arten ein positiver Erhaltungszustand erreicht werden soll.

Ein VSG stellt zudem einen prioritären Raum für Fördermaßnahmen dar. So werden Naturschutzgroßprojekte des Bundes vor allem in VSG realisiert, wie z.B. in der Medebacher Bucht geschehen.

Derzeit handelt es sich das vom LANUV ausgewiesene Gebiet bereits um ein sog. „faktisches“ VSG, wegen der zahlreichen dort festgestellten schützenswerten Vogelarten. Hier gilt daher eine Veränderungssperre. Diese ist strenger als die Einschränkungen nach der erfolgten offiziellen Ausweisung als VSG.

Den Landwirten steht es frei, die Bewirtschaftung ihrer Flächen an das VSG anzupassen. Wenn sie sich zur Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages entschließen, erhalten sie Fördermittel. Falls sie wie bisher weiterwirtschaften wollen, ist dies ebenso zulässig, allerdings ohne Erhalt von Fördergeldern,. Die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen liegen weitgehend bereits in Naturschutzgebiet (NSG). Für sie gibt es durch die Ausweisung des VSG mehr Fördermöglichkeiten (Ackerlandstreifen und Grünlandförderung), jedoch keine weiteren Einschränkungen.

Anders ist die Situation für die Forstwirtschaft, für die kaum Fördermöglichkeiten bestehen, wenn es sich nicht gleichzeitig um ein Naturschutzgebiet (NSG) handelt. Für die Wiederaufforstung unserer Wälder bestehen allerdings auch keine weitergehenden Einschränkungen durch die Ausweisung zum VSG.

Die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) ist in einem VSG grundsätzlich nicht zulässig. Für vorhandene Anlagen gilt allerdings ein Bestandsschutz. Für ein Repowering müsste ein neuer Genehmigungsantrag gestellt werden.

Für Bauvorhaben im Außenbereich innerhalb eines ausgewiesenen VSG ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich. Während der Zeit des „faktischen VSG“ ist dies allerdings noch nicht möglich.

An der für die B7n, von der Briloner CDU und SPD favorisierten (nördlich gelegenen) Variante 1 wurden mehrere besonders geschützte Brutpaare gezählt. Daher ist diese Variante nicht realisierbar. Diese Feststellung hatte die Landesstraßenbauverwaltung allerdings schon vor Beginn der Diskussion über das VSG getroffen und Variante 1 damit bereits vorher schon für nicht in Betracht kommend beurteilt.

Weitere Beratungen über die Stellungnahme zum VSG werden am 4. Mai im Naturschutzbeirat des HSK sowie am 6. Mai und am 2. Juni im Umweltausschuss des HSK erfolgen. Die Städte Brilon und Marsberg haben eine Anwaltskanzlei beauftragt. Sie soll offensichtlich die Städte beraten, wie sich das VSG verhindern lässt. Dieses Vorhaben erscheint nach den Ausführungen der Referenten aber weder sinnvoll noch aussichtsreich.