Pausenbild und Covid-19-Gedanken. Die Corona-Krise mit Wucht auch im Hochsauerland.

Auf dem Balkon stehen und lange in den Abendhimmel schauen …

Bislang schien die Corona-Krise am hohen Hochsauerland vorbeizuschlittern. Trotz Touristenmassen und Gewusel im „Freizeitzirkus Winterberg“ – ich staune immer wieder über die Schlangen an den „Attraktionen“ wie dem Bikepark, der Somemrrodelbahn oder der „Shoppingmeile Waltenberg“ – bewegte sich die 7-Tage-Inzidenz lange im niedrigen zweistelligen Bereich. Winterberg wurde kein zweites Ischgl.

Und dann hoben die Infektionen an. Innerhalb weniger Tage stieg die Inzidenz auf über 50. Das Hochsauerland färbte sich auf der RKI-Karte von Orange zu Rot. Risikogebiet.

In den Nachrichten wird gemeldet, dass es keine speziellen Infektionsherde gebe. Die Zahl der Infektionen steige flächig. Auf der Website des Hochsauerlandkreises heißt es heute:

Corona-Virus: HSK-Inzidenzwert überschreitet den Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner – 52,7 Inzidenzwert, 1 Todesfall, 43 Neuinfizierte, 5 Genesene, 14 stationär

Der Hochsauerlandkreis hat bei der 7-Tage-Inzidenz die Stufe von mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mit einem Wert von 52,7 überschritten. Grund hierfür ist, dass es mit Stand von Freitag, 23. Oktober, 9 Uhr, 43 Neuinfizierte gibt. Im Klinikum Hochsauerland (Marienhospital Arnsberg) ist gestern (22. Oktober) ein 73-jähriger Mann gestorben, der vorerkrankt war.

Der Hochsauerlandkreis ist deshalb verpflichtet, eine Allgemeinverfügung mit weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den Amtlichen Bekanntmachungen gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu veröffentlichen und übernimmt deren Regelungen der zweiten Gefährdungsstufe für den Inzidenzwert ab 50.

Folgende Regelungen und Maßnahmen gelten einen Tag nach der Veröffentlichung dieser Allgemeinverfügung, also ab Samstag, 24. Oktober, 0 Uhr:

  • Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
  • Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Wo genau das vor Ort ist, legt der Kreis im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden ausdrücklich fest. Für die die Städte Arnsberg und Sundern wird es in der Allgemeinverfügung Regelungen geben.
  • Die Kommunen können in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen wie eine Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen verabreden. Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
  • Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Mit Stand von Freitag, 23. Oktober, 9 Uhr, verzeichnet die Statistik des Hochsauerlandkreises 43 Neuinfizierte und fünf Genesene. Insgesamt sind es damit 159 Infizierte, 936 Genesene sowie 21 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Stationär werden 14 Personen behandelt, davon vier Personen intensivmedizinisch und davon wieder drei beatmet. Seit Ausbruch der Pandemie zählt der Hochsauerlandkreis insgesamt 1.116 bestätigte Infektionen.

Die Infizierten verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (23), Bestwig (23), Brilon (5), Eslohe (4), Hallenberg (2), Marsberg (5), Medebach (7), Meschede (29), Olsberg (5), Schmallenberg (28), Sundern (21) und Winterberg (7).

Die Zeit der unschuldigen Schlamperei ist vorbei. Die Verhaltensregeln, die ich vor vier Tagen hier im Blog genannt habe, gelten mehr denn je. Ich werde meine seit April ohnehin dürftigen Kontakte weiter einschränken.

Am Montag ist auch für die Schüler*innen und deren Eltern die zweiwöchige Ferienpause vobei. Die Schule beginnt, ohne dass die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts hinter den Schultüren ausreichend umgesetzt würden. Im Wunschdenken der Kultusbürokratie macht das Virus vor den Schultoren, Klassentüren und Lehrerzimmern halt.

In einem ausführlichen Beitrag für die Tagesschau analysieren Patrick Gensing und Andrej Reisin: „Die Kultusminister setzen den Regelunterricht an Schulen vorerst fort – trotz wachsender Bedenken von Fachleuten und Verbänden. Das RKI bedauerte, dass sich die Länder weiter nicht an alle Empfehlungen des Instituts halten.“

Das RKI empfehle ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern eine erweiterte Maskenpflicht im Unterricht – und ab 50 Fällen, Schulkassen aufzuteilen. Doch dies geschehe bislang kaum – obgleich die Werte oft deutlich über 50 oder sogar 100 liegen. Gewerkschaften sowie Lehrer- und Elternverbände kritisierten, die Kultusminister hätten den Sommer nicht genutzt, um verschiedene Szenarien für die Schulen vorzubereiten.

Gensing und Reisin weiter: „RKI-Chef Wieler sagte, man habe bereits mehrere hundert Ausbrüche in Schulen gesehen. Zwar seien die Schulen bislang kein „Treiber“ der Corona-Pandemie, so wie sie es beispielsweise bei Influenza-Wellen eindeutig der Fall sei. Aber es sei klar, so Wieler, dass bei mehr Infektionen insgesamt auch mehr Fälle in den Schulen auftreten würden. Daher sei es aus Sicht des RKI sehr wichtig, die Empfehlungen einzuhalten.“

Alles lesen:
https://www.tagesschau.de/investigativ/kmk-schule-wieler-101.html

Als wir heute die B 480 von Winterberg nach Niederfeld fuhren, kam uns eine Prozession von Autos, Wohnwagen und RVs entgegen. Ziel offensichtlich: Winterberg. Autokennzeichen aus dem Ruhrgebiet, aus Norddeutschland, aber auch der ein oder andere Niederländer, deren Land gerade Erkrankte in die Intensivbetten deutscher Krankenhäuser exportiert.

Ich finde es gut, dass wir europäisch handeln, aber müssen diese Autokarawanen/Touristenströme noch sein?

SARS-CoV-2 und ich

Bildquelle: https://phil.cdc.gov/Details.aspx?pid=23312

Wer sich gründlich über das Virus SARS-CoV-2 und die Erkrankung COVID-19 informieren will, kann gleich aufhören zu lesen und zur Website des Robert-Koch-Instituts wechseln.

So habe ich es jedenfalls ab Mitte März diesen Jahres gehandhabt. Dazu kamen die Podcasts mit Prof. Christian Drosten und die Meldungen des WDR via Telegram. Wer mit seriösen Quellen startet, kann leicht weitere verlässliche Informationen erschließen.

Mein Verhalten habe ich, zur Risikogruppe gehörig, seit April kaum oder gar nicht verändert. Eine Ausnahme: keine Bullshit-Diskussionen mit Corona-Leugner*innen auf Facebook mehr. Meine Lebensqualität ist gestiegen, und diese Aussage ist kein Bullshit.

Da das Virus weder Moral noch Motive hat, würde es mich infizieren, wenn ich es in genügender Anzahl einatme. Wie das enden kann, lest selber in den einschlägigen Quellen nach. Ich jedenfalls will nicht infiziert werden, auch hege ich Abscheu gegen die Nazi-mäßigen Versuche bzw. Vorschläge, das Virus über eine sogenannte Herdenimmunität loszuwerden.

Ich versuche mich selbst so gut es geht zu schützen und schütze so gleichzeitig meine Mitmenschen. Endlich mal ein Verhalten, bei dem scheinbarer Egoismus automatisch zu Altruismus mutiert.

Also Maske. Haben wir von Anfang an gehabt. Aufsetzen wo immer mir Menschen zu nahe sind. In geschlossenen Räumen, die ich möglichst nicht betrete. Der Sommer der Leichtigkeit war leider auch ein Sommer des Leichtsinns. Wir haben in der Familie häufig über unser Verhalten geredet. Ich habe einigen Kellnern „die Nase“ durchgehen lassen, aber heute betrete ich kein Geschäft mehr, in dem mich ein Mensch „mit Nase“ bedient.

Ich vermeide möglichst die fünf großen G:

Geschlossene Räume, Gruppen, Gedränge, Gespräche in lebhafter Atmosphäre und Geschrei.

Lasst das mal sacken und überlegt euch, wo ihr in der vergangenen Woche zwei dieser Gs in Kombination erlebt habt: mit einer Gruppe im geschlossenen Raum, Gedränge und Gruppen in der Einkaufszone, …

Da ich mir nur Mengen mit drei Elementen gut merken kann, habe ich mir „Gruppen, Gedränge, Geschrei“ ins Hirn geprügelt. Klappt ganz gut.

Die AHA-Regel haben wir ein wenig gepimpt.

Abstand – na klar, geht meistens, sogar in der Familie. Das Virus unterscheidet nämlich nicht zwischen Familie und Fremden.

Hygiene – Händewaschen läuft. Ein Problem bleibt das häufigere unbewusste ins eigene Gesicht Fassen

Alltagsmaske – das selbst geschneiderte Stöffchen war ja zu Beginn ganz putzig, aber wir haben schnell auf die blauen Einwegmasken und jetzt  FFP2-Masken gesetzt.

Dazu das L und das C bzw. A

L wie Lüften – läuft

C/A – Corona App von Beginn an. Hat es was genutzt? Keine Ahnung. Bislang zwei Begegnungen mit niedrigem Risiko = Abstand zu groß oder Begegnung kleiner als 15 Minuten. Ich habe gegrübelt und gegrübelt, wie und wo ich diese Begegnung hätte haben können. So wie ich es verstehe, reicht die Kette bis 14 Tage zurück. Die Menschen, die selbst ich in der sozialen Verödung treffe, kann ich bei bestem Willen nicht alle erinnern. Deshalb führe ich seit Neuestem ein Tagebuch, wo ich die täglichen Begegnungen eintrage. Spoiler: es sind mehr als ich ahnte.

Das hört sich alles sehr negativ an, oder? Verzicht, Verzicht, Verzicht … Stimmt!

Pooh: Ich wäre jetzt gern am Meer und würde auf die Wellen starren.

Man muss auch nichts beschönigen. Ich wäre jetzt gern am Meer und würde auf die Wellen starren. Nix da. Atomisierte Geburtstage. Schade. Die Verwandten und Freunde besuchen? Pustekuchen. Stadttourismus? Hahaha 🙁

Kann man aus der Scheiß-COVID-Krise etwas Positives heraus quetschen? Vielleicht in einem nächsten Beitrag … oder in den Kommentaren. Bitte sehr!

Am Wegrand: der Wolkenbaum in Welleringhausen

Mit Stamm, Ästen und Gezweig greift der Baum nach den Wolken.
An der Apfelallee in Welleringhausen greift ein wilder Baum nach den Wolken.

Am Sonntag werden die letzten Früchte geerntet. Lange Stangen mit Beuteln am vorderen Ende recken sich in die Kronen. Die Allee ist der Einstieg in den Vulkanpfad. Als ich von meinem Spaziergang zurück komme, will ich mir einen Apfel pflücken. Ich bekomme nichts mehr ab. Alles verschwunden. In einem großen Lieferwagen. Tja …

Am Wegesrand (geh.)*: Offen für Vielfalt

Alter Bahnhof Kassel. Eine große „kleine Erinnerung“ an Demokratie und Vielfalt.

Unter das Bild schreibe ich einfach: ohne Worte, aber ein paar Gedanken.

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*in der neuen 28. Auflage des Duden, nicht in der 21. Auflage. NB Duden steht nicht im Duden.

Sind Schottergärten nur eine Geschmacksfrage oder haben sie sonst noch einen Wert?

Fehlt im Schottergarten und ist hier im Naturgarten zu Gast : Der Buntspecht (Archivfoto: Karl Josef Knoppik)

Geschmack hin oder her. Bei Gärten und Parks gibt es viele andere und wichtigere Aspekte als Mode und Geschmack, meint die Sauerländer Bürgerliste (SBL).

(Der Beitrag ist in ähnlicher Form zuerst auf der Website der SBL erschienen.)

Welche Aspekte?
Da können wir es uns ganz einfach machen. Es genügt schon, nachzugucken, was die Gestaltungssatzung vom Städte- und Gemeindebund NRW in den „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten“ sagt! Wegen Überlänge (24 Seiten) greifen wir hier unter bestimmten Gesichtspunkten nur einige markante und wichtige Aussagen und auch ein paar Paragraphen auf.

Flächenversiegelung

  • Versiegelte Flächen schaden dem Artenreichtum und beschleunigen das Insektensterben.
  • Sie wirken sich auch negativ auf das Mikroklima aus.
  • Sie verringern die Fläche, die zur Versickerung von Niederschlägen geeignet ist.
  • Bei Starkregenereignissen, bei denen die Niederschlagsmengen die Kapazität der Kanalisation überschreiten, können große Wassermassen nur oberflächlich abfließen und die öffentlichen Verkehrsflächen und privaten Grundstücke werden überflutet.

Artenschutz, Klimaschutz

  • Pflanzen senken Temperaturen durch Beschattung und Verdunstungskälte, filtern Staub und Lärm, nehmen Kohlendioxyd auf, spenden Sauerstoff, verbessern den Wasserhaushalt und dienen somit der Gesundheit aller Bürger.
  • Zum Schutz des Artenreichtums und des Mikroklimas können die Gemeinden in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB für Vorgartenflächen die Bepflanzung und Begrünung vorschreiben.
  • Nach Nr. 25a kann die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern sowie sonstigen Bepflanzungen aus städtebaulichen Gründen, zu denen auch der Umweltschutz zählt, festgesetzt werden.

Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen

  • Um die Versiegelung der besonders bei Starkregenereignissen zur Vermeidung von Hochwasserschäden benötigten Vorgärten zu verhindern, können die Kommunen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16d BauGB im Bebauungsplan Flächen festsetzen, die auf einem Baugrundstück für die natürliche Versickerung von Niederschlagswasser freigehalten werden müssen, um Schäden durch Hochwasser und Starkregen vorzubeugen.
  • Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Diese Abwägung, bei der nach § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB insbesondere auch die Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen sind, wird hinsichtlich der Verhinderung von Schäden durch Starkregenereignisse regelmäßig zugunsten des Verbots der Verschotterung ausfallen.

§ 8 Abs. 1 S. 1 BauO NRW

  • Ein weiterer Regelungsansatz ergibt sich für die Kommunen aus § 8 Abs. 1 BauO NRW. Diese Norm verpflichtet in Satz 1 den Grundstückseigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten eines bebauten Grundstücks, die nicht überbauten Flächen mit gewissen Einschränkungen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit nicht durch Bebauungspläne oder andere Satzungen bereits Festsetzungen getroffen sind.
  • Die Zulässigkeit einer bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügung mit dem Inhalt, einen Vorgarten zu begrünen, wurde etwa durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 26.04.2017 (1 KO 347/14) bestätigt.

Bauordnungsverfügungen, Pflanzgebot und Baugenehmigungen

  • Die Durchsetzung der bauplanerischen Festsetzungen und des § 8 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW können durch bauordnungsrechtliche Ordnungsverfügungen sichergestellt werden.
  • Bereits der § 9 Abs. 1 BauO NRW a.F. verpflichtete zur Begrünung der unbebauten Flächen, sodass die in der Vergangenheit errichteten Schottervorgärten materiell rechtswidrig sind.
  • Die Pflanzfestsetzungen in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGBsind von der Kommune vor Ort selbst zu kontrollieren.

Weitere Instrumente und gute Beispiele

  • Die Bauberatung eignet sich, um die Bürger darüber aufzuklären, dass die Schottergärten tatsächlich nicht unbedingt pflegeleicht sind. Nach kurzer Zeit setzt sich Moos zwischen die Steinchen und müssen Gräser und Wildkräuter entweder kostenintensiv entsorgt oder die Steinchen aufwendig gereinigt werden.
  • Die Stadt Korschenbroich hat ein Förderprogramm zur Entsiegelung von Vorgärtenflächen aufgelegt. Danach sollen ab dem Haushaltsjahr 2020 Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften finanziell unterstützt werden, die ihre Vorgärten durch Rückbau von versiegelten Flächen und Schotterflächen in Grünflächen (Wildblumenwiesen, Staudenbeete, Gehölzflächen mit naturnaher Bepflanzung) wieder naturnah gestalten. Es muss eine Mindestfläche von 10 m² zurück gebaut werden, wobei sich die Eigentümer verpflichten müssen, die Begrünung mindestens 10 Jahre zu erhalten. Die Förderhöhe beträgt 2,50 €/m² bei einem Höchstbetrag von 500 € je Maßnahme.
  • Die Gemeinde Steinhagen hat in einem neuen Bebauungsplan folgende Festsetzungen getroffen: „Pflanzgebot in Vorgärten gemäß § 9(1) Nr. 25a BauGB: Die Vorgärten sind je Grundstück mit Einzel- und Doppelhäusern in den Teilflächen WA2, WA3, WA3 und WA4* zu mindestens 50 % und bei Reihenmittelhausgrundstücken in den Teilflächen WA2 zu mindestens 25 % als Vegetationsflächen (z. B. Rasen, Gräser, Stauden, Kletterpflanzen, Gehölze) anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Kombinationen mit natürlich vorkommenden mineralischen Feststoffen (z. B. Kies, Bruchsteine, Bruchsteinmauer) sind bis zu einem Drittel der Vegetationsflächen zulässig. In den Vegetationsflächen ist nur die Verwendung von offen-porigen, wasserdurchlässigen Materialien zulässig. Dies gilt auch innerhalb des Bodenaufbaus. Wasserundurchlässige Sperrschichten wie z. B. Abdichtbahnen sind unzulässig.“ *Die Beschränkung auf Teilflächen kann wahlweise vorgenommen werden.
  • Die Stadt Xanten plant verstärkt Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 16d BauGB sowie nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB, bei denen die Versiegelung der Vorgärten möglichst gering zu halten ist und jene gärtnerisch anzulegen sind. Befestigte und bekies-te Flächen sollen lediglich als notwendige Geh- und Fahrflächen zulässig sein und müssen sich in ihrer Ausdehnung auf das für eine übliche Nutzung angemessene Maß beschränken.

Das ist jetzt eine etwas selektive Auflistung.

Alles weitere ist hier im PDF nachzulesen.

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Mit dem Thema Naturgarten hat sich 2019 hier im Blog unser Autor Karl Josef Knoppik beschäftigt:

Der Naturgarten: Kleinod der biologischen Vielfalt – Refugium für die heimische Tier- und Pflanzenwelt

Erntedank – nur ein Fotomotiv?

Beim Gottesdienst zum Erntedank werden die Kirche und der Altar, hier in der Stiftskirche Obermarsberg, mit Lebensmitteln (Obst, Gemüse, Brot, Getreide) geschmückt.

Das Erntedankfest hat bislang, also seit Jahrzehnten, außerhalb meines Lebensumfeldes stattgefunden.

„Das Erntedankfest (auch Erntedank, Erntefest, Erntedanksonntag) ist im Christentum ein Fest nach der Ernte im Herbst, bei dem die Gläubigen Gott für die Gaben der Ernte danken […] Bei der Feier, die meist in einer Kirche, aber regional auch als Prozession veranstaltet wird, werden Feldfrüchte, Getreide und Obst dekorativ aufgestellt. Dazu kommen auch andere als Gaben bezeichnete Produkte von besonderer Naturnähe, wie Mehl, Honig oder Wein. […] Erntedankfeste gab es schon in vorchristlicher Zeit. Vergleichbare Riten sind aus Nordeuropa, Israel, Griechenland oder aus dem Römischen Reich bekannt. […]

1933 verfügte Adolf Hitler zunächst, dass das Erntedankfest zentral am ersten Sonntag im Oktober gefeiert werden sollte. Mit dem Gesetz über die Feiertage vom 27. Februar 1934 wurde der Erntedanktag am ersten Sonntag nach dem 29. September (Michaelis) gesetzlicher Feiertag …“

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Erntedankfest

Also nur christlicher Ritus oder gar „Blut und Boden“?

Kann/sollte man sich als säkularer Mensch mit dem Erntedank beschäftigen?

Ich meine „Ja“, denn jenseits aller Bauern- und Landromantik stellen sich mir ein paar Fragen:

Wer produziert unsere Lebensmittel?

Wo werden unsere Lebensmittel produziert?

Unter welchen Umständen?

Wie viele Lebensmittel werden (aus welchen Gründen) weggeworfen/ vernichtet?

Was sagt es über unsere Gesellschaft, wenn „Containern“ als Diebstahl verfolgt wird?

Aus welchen Gründen werden nicht alle Menschen auf dieser Erde satt?

Was muss sich ändern? Was sollte erhalten bleiben?

[…]

Wenn ich bis zum nächsten Erntedankfest ein paar dieser Fragen recherchiert und beantwortet habe, wird das Fest hier im Blog gewürdigt.

Wünsche allen einen schönen Restsonntag!

Wiedervorlage: 3. Oktober 2021 (Doppelpack)

Der 3. Oktober fällt heute aus …

Wir ziehen die Fahne auf, schließlich ist Feiertag. (Fotoarchiv: Chris Klein)

Den 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit überspringe ich einfach. Mutwillig. Die Lage ist zu kompliziert. Unbeherrschbar.

Die Hamburger Morgenpost titelt am 6. November 1989 mit Blick auf die DDR-Bürger: „Noch eine Million Flüchtlinge? Das hält Deutschland nicht aus.“

Hilfe die Ossis kommen. (Archiv Chris Klein)

Jan Feddersen beruhigt seine Hamburger taz-Leser*innen fünf Tage später: „Rund 2000 Fahrzeuge mit DDR-Menschen kamen gestern nach Lübeck und Hamburg. Begrüßungsgeld bis auf die letzte Mark auf den Kopp gehauen. Fast alle wieder zurückgefahren. Neugierige Bundesbürger spenden Kekse.“

„Fast alle wieder zurückgefahren …“ (Archiv Chris Klein)

Es wird zusammenwachsen, oder? Bis zum 3. Oktober 1990 ist schließlich noch ein ganzes Jahr Zeit.

Berliner Ansichten. Hier wächst zusammen … (Archivfoto)

Seit heute 15.30 MEZ: Herbst … und morgen Gundermann.

Der Herbst mit Licht, Schatten und Farben. (fotos: zoom)

Ich hoffe, dass der Herbst in vielerlei Hinsicht angenehmer wird als die vergangenen drei Jahreszeiten. Oder anders ausgedrückt: Es kann nur besser werden. Wobei dieses Gefühl selbstverständlich streng subjektiv ist.

Hier im Blog werde ich mich weiterhin stark zurückhalten. Aus Gründen sagt man, wenn man nichts sagen will.

Sicher scheint allerdings, dass wir uns auf viele weitere Corona-Spaziergänge einstellen können. Deckt euch mit Büchern ein und sucht euch ein Pandemie-taugliches Hobby.

Fernsehtipp vom BuschFunk:

Der Andreas Dresen-Film „GUNDERMANN“ wird morgen, am 23.09.2020, auf ARTE und am 30.09.2020 bei der ARD jeweils um 20.15 Uhr ausgestrahlt.

Auf Grund der Länge des Kinofilmes verschiebt sich das Programmschema der ARD. Tagesthemen-Fans bitte nicht wundern.

GUNDERMANN lohnt sich – aus Gründen.

Alles fließt – Herbstblätter sind in die Namenlose gefallen.