Pressemeldung: Gegen Mobbing und Gewalt an Schulen

In unserem BriefkastenNiederkassel. (pm) Erpressung auf dem Schulweg, Mobbing unter Schülern, Amokläufe – um diese Stichwörter geht es in der neu aufgelegten Broschüre „Packen wir’s an! – Gegen Mobbing und Gewalt in der Schule“.

Sechs Artikel des Schulberaters und Autors Detlef Träbert befassen sich mit unterschiedlichen Aspekten der Gewaltthematik. „Was tun gegen Schülermobbing?“ z.B. führt in die Mobbingproblematik ein und bietet Hilfestellungen für Eltern und Lehrer an. Besonders der Ansatz des „No Blame Approach“ zur Anwendung in Schulen wird vorgestellt. Neben den drei Ebenen der Gewaltprävention stellt ein anderer Text beispielhaft die konkrete Durchführung eines Interventionsprogramms „gegen Gewalt an unserer Schule“ dar. Auch das heutige „Schulleben angesichts der Amoklauf-Gefahr“ wird thematisiert.

Zahlreiche aktuelle Literatur- und Internetverweise helfen Lesern, sich bei Interesse tiefer mit der Thematik zu befassen, als die Broschüre mit ihren 32 Seiten im DIN-A-4-Format es erlaubt. Das Heft kostet € 5,- (zzgl. Versand) und kann bestellt werden per E-Mail: info@traebert-materialien.de oder telefonisch unter 0 22 08 / 90 19 89.

„Rennstrecke“ Nuttlar: Schwerer Unfall mit fünf Verletzten

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Unfall auf der Nuttlarer Rennstrecke (foto: polizeibericht)

Bestwig. (polizeimeldung) Fünf Verletzte und 58.000 Euro Sachschaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls, der sich am frühen Donnerstagabend auf der Landstraße 776, der so genannten „Rennstrecke“ bei Nuttlar ereignete.

Ein 22-jähriger Autofahrer aus Bestwig verlor auf der abschüssigen Strecke in Fahrtrichtung Nuttlar vor einer Linkskurve die Kontrolle über seinen Wagen.

Er kam zunächst leicht nach rechts von der Fahrbahn ab, geriet dann in der Linkskurve in den Gegenverkehr und stieß dort mit dem entgegenkommenden Auto eines 50-Jährigen aus Meschede zusammen. Der Mescheder wollte noch nach rechts ausweichen, prallte dabei aber in die Leitplanke. Ein hinter dem 50-Jährigen fahrender, 41-jähriger Rennradfahrer aus Wickede fuhr in den plötzlich stehenden Wagen.

Bei dem Zusammenstoß der beiden Pkw riss die Fahrertür des Wagens des Unfallverursachers ab, schleuderte über den Wagen des Mescheders und den Radfahrer hinweg und traf den nachfolgenden Pkw eines 52-jährigen Warsteiners. Der Unfallverursacher und der Radfahrer wurden schwer, seine zwei 21 und 23 Jahre alten Mitfahrer aus Bestwig und der 50-Jährige aus Meschede leicht verletzt.

Die Verletzten kamen mit Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser. An den beiden zusammengestoßenen Fahrzeugen entstand Totalschaden. Die Landstraße 776 musste für zwei Stunden voll gesperrt werden. Die Polizei leitete den Verkehr ab.

Religiöse Äußerungsfreiheit gilt nicht uneingeschränkt: Bundesverwaltungsgericht erteilt Bischof Müller eine Abfuhr

In unserem BriefkastenLeipzig/Mastershausen. (gbs) Auch Bischöfe müssen hin und wieder bei der Wahrheit bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem heute zugestellten Urteil (BVerwG 7 B 41.11) fest, dass „die religiöse Äußerungsfreiheit, auch soweit es um eine Predigt geht, keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes“ genießt. Damit hat die dreijährige gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, und dem Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller ein Ende gefunden.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine Predigt, die Müller im Mai 2008 in Tirschenreuth gehalten hatte. Darin hatte Müller die Religionskritiker Richard Dawkins und Michael Schmidt-Salomon als Vertreter eines „aggressiven Atheismus“ beschimpft und die Behauptung aufgestellt, Schmidt-Salomon würde Kindstötungen beim Menschen legitimieren, da dies bei Berggorillas eine natürliche Verhaltensweise sei. Tatsächlich jedoch hatte Schmidt-Salomon in seinem Buch „Manifest des evolutionären Humanismus“ das Gegenteil geschrieben: Anhand des Beispiel des Infantizids bei Berggorillas hatte der Philosoph begründet, dass ethische Normen nicht unreflektiert aus der Natur abgeleitet werden dürfen.

Nachdem der Inhalt der Predigt medial verbreitet worden war, ließ Schmidt-Salomon dem Regensburger Bischof eine Unterlassungserklärung zukommen. Müller stellte daraufhin eine veränderte Version seiner Predigt ins Internet, weigerte sich aber, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, was er mit seiner besonderen Stellung als Bischof der katholischen Kirche begründete. Zunächst schien diese Strategie aufzugehen: Im September 2009 wies das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg Schmidt-Salomons Unterlassungsklage ab, da bei Bischof Müller als einem „Vertreter einer Körperschaft des öffentlichen Rechts“ keine „Wiederholungsgefahr“ bestehe.

Erst im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof musste Müller eine Niederlage einstecken. Im Urteil vom 24. Februar 2011 hieß es, dass die Behauptungen des Bischofs im Widerspruch zu Schmidt-Salomons tatsächlichen Veröffentlichungen standen und geeignet waren, dessen Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden. Da der Bischof seine „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt“ habe, sei der Philosoph in seinem „Persönlichkeitsrecht verletzt“ worden.

Daher verurteilte das Gericht das Bistum Regensburg dazu, die Schmidt-Salomon entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Die Berufung wurde vom Gericht nicht zugelassen, wogegen Müllers Anwaltskanzlei Beschwerde einreichte, die nun vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde.

Schmidt-Salomon erklärte zum Ausgang des Rechtsstreits: „Dies ist ein wichtiges Signal für den Rechtsstaat: Endlich ist juristisch geklärt, dass die Kirche kein rechtsfreier Raum ist. Herr Müller und seine Kollegen sind nun, wie alle anderen Bürger auch, dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß zu zitieren. Vielleicht sehen sie es irgendwann sogar selber ein, dass es ratsam wäre, ein Buch erst einmal zu lesen, bevor sie es in einer Predigt verdammen.“

Weitere Informationen zum Verfahren (incl. Gerichtsdokumente):
http://www.schmidt-salomon.de/mss-mueller.htm

Stärkungspakt Stadtfinanzen und GFG 2012

Mostofizadeh: Land hilft klammen Kommunen bis 2020

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW

PRESSEMITTEILUNG

139/11 Düsseldorf, 19. August 2011

Der Stärkungspakt Stadtfinanzen entlastet die von Überschuldung bedrohten Kommunen in NRW und soll in den nächsten zehn Jahren mehrstufig notleidenden Kommunen zu einem Haushaltsausgleich verhelfen. Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 wird der kommunale Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen gezielt weiterentwickelt. Dazu erklärt Mehrdad Mostofizadeh MdL, kommunalpolitischer Sprecher:

„Nachdem CDU und FDP jahrelang zu Lasten der Kommunen gewirtschaftet haben, unternimmt nunmehr mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen die rot-grüne Landesregierung weitere erhebliche Schritte zur Entlastung der dramatischen Finanzlage der Kommunen in NRW.

Glücklicherweise hat sich innerhalb der CDU anscheinend jener Teil durchgesetzt, der wie Grüne und SPD eine echte Entschuldung der Kommunen wollen. Wir begrüßen die frühzeitige Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und erhoffen uns nach den intensiven Vorgesprächen weitere wichtige Hinweise für die Ausgestaltung der Konsolidierungshilfe.

Aus unserer Sicht muss die Nachhaltigkeit des Entschuldungsprogramms sichergestellt sein. Einerseits müssen die Gelder effektiv zum Haushaltsausgleich und zum Abbau der Kassenkredite eingesetzt werden, andererseits müssen die profitierenden Kommunen in besonderer Weise ihren Konsolidierungsprozess fortsetzen. All jene, die besondere Solidarität genießen, müssen diese durch besondere Verantwortung auch rechtfertigen.

Die Umsetzung der vom ifo-Institut und der ifo-Kommission gemachten Vorschläge, wie sie die Landesregierung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012 vorsieht, ist notwendig. Mit der Einführung eines Flächenansatzes wird in besonderer Weise der ländliche Raum gestärkt. Gleichzeitig wird die notwendige Berücksichtigung der Soziallasten vorgenommen. Der Soziallastenansatz wird allerdings ,wie bei der Diskussion um das GFG 2011 angekündigt, auf 15,3 begrenzt.

Die Soziallasten machen nach wie vor nahezu jegliche Handlungsspielräume in den Kommunen zunichte. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, weitere Schritte zur Entlastung der Kommunen vorzunehmen“

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es hier: http://www.dorfinfo.de/sundern/arnsberg-neheim/detail.php?nr=58367&kategorie=arnsberg-neheim

Meschede und das „Blaue Wunder“

Blue Connection Meschede – Vielfalt die verbindet„, das ist jetzt DAS Motto in der Kreisstadt Meschede

Am letzten Wochenende ersoff ein für teuer Geld über Innenstadt-Parkplätze  ausgelegter üppiger blauer Teppich draußen im Sommer-Dauer-Regen. Unter dem nassen Teppich plätscherte noch mehr Wasser. Dieses NASS war das andere High-Light des blauen August-Wochenendes. Der vor rund dreißig Jahren für teuer Geld zugedeckelte Bachlauf der Henne, der nun für teuer Geld aus Regionale-(Steuer-) Mitteln wieder aufgedeckelt werden soll, stellte sich „life und im Fluss“ den Liebhabern der Blauen Welle.

Ein Liebhaber war unter dem Deckel mit der Kamera bewaffnet. Er machte Fotos von der wunderbaren „Unterwelt“ und wunderte sich … vor allem darüber, wie gut der Zustand des angeblich maroden „Henne-Daches“, trotz offensichtlicher Vernachlässigung, doch ist.

Damit nun auch alle am Sommer-Sonntag verhinderten Fans von „Blue Connection“ sich ein Bild von dem Ist-Zustand circa drei Meter unter den Noch-Parkplätzen bzw. dem blauen Teppich machen können, hier ein paar brandaktuelle Henne-Underground-Fotos.

Die Dominante in Meschede:

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Der blaue Teppich in Meschede:

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Die Besucher flanieren „wie an der Seine“ in Meschede:

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Noch mehr Besucher die die Reise an die Henne unternommen haben:

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Die Fotos mit Kommentaren und Anmerkungen lassen sich durch einen Mausklick vergrößern.

Abtauchen in den Untergrund:

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Es geht weiter in die Tiefe:

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Und weiter in die Tiefe:

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Der Hennedeckel an der Mündung in die Ruhr:

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Es wird dunkel in den Tiefen des Hades:

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Es ist noch immer finster bei Homer:

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Und es war Licht am Ende des Tunnels:

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Doch sichtbare Schäden am Deckel:

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Weitere Schäden unter der Erde, wie lange das schon so aussieht?:

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Fazit:

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Die Kommentare und Anmerkungen in den Fotos stammen von einem Experten der Jahrzehnte im Straßenbau tätig war.


Düsseldorf im Oktober: bundesweites Treffen der PPP- und PrivatisierungskritikerInnen und Antiprivatisierungsinitiativen

In unserem BriefkastenAm 15. und 16. Oktober 2011 findet in Düsseldorf das bundesweite Treffen der PPP- und Privatisierungs-kritikerInnen und Antiprivatisierungsinitiativen statt.

Anmeldungen bitte an info@gemeingut.org

Das Programm (Änderungen möglich) sieht folgendermassen aus:

Tag 1., Sa. (15.10.2011):

10:00 – 11:00 Anfang:
– Begrüßung und Vorstellungsrunde
– Vorstellung des Ablaufs

11:00 – 13:30 Thematischer Input: „PPP: Stand der Entwicklungen: Akzeptanz und Skepsis in der Politik, Bewertung der Projekte (durch Rechnungshöfe, PolitikerInnen, WissenschaftlerInnen etc.).“ Mit einer kleinen Kaffeepause um 12:00-12:15.

13:30 – 14:30 Mittagessen

14:30 – 16:30 Auswertung der Lage: Wo sind unsere „Fenster der Möglichkeiten“ – die Wackelpunkte bei den PPP-Projekten. Welche sind Akteure, mit denen wir kooperieren können, deren Argumentation und Arbeitsschwerpunkte. Offene Fragen.

16:30 – 16:45 – Kaffeepause

16:45 – 19:00 Planungsphase: Was wollen wir inerhalb eines Jahres machen/erreichen? Unsere Termine. Unsere Zielgruppen, wie wollen wir unsere KooperationspartnerInnen erreichen (Ideen und Material). Im Anschluß Aufteilung, welche AGs es am So. geben wird (Weiterarbeit an den Ideen am nächsten Tag in der AG-Phase)

Ab 19:00 Uhr Ende. Gemeinsames Abendessen und Zeit für den Austausch über die laufenden Aktivitäten (wer was gerade macht)

Tag 2., So. (16.10.2011):

09:00-09:30 – Anfang und Vorstellung (für neu Dazugekommenen), Vorstellung des Ablaufs (evtl. Rückblick zu gestern)

09:30-11:00 – AG-Phase: Weiterarbeit an den Ideen von gestern. (z.B. Material für unsere Zielgruppen)

11:00 – 13:00 – Vorstellung der Ergebnisse und gemeinsame Sicherung der weiteren Schritte (Zeitschiene, Aufteilung der Aufgaben etc.).

13:00 – 14:00 – Mittagessen und Abreise

Anmeldungen bitte an info@gemeingut.org

Zum Nachlesen: der Schulpolitische Konsens für Nordrhein-Westfalen.

Die gemeinsame Leitlinien von CDU, SPD und Bündnis 9O/DIE GRÜNEN für die Gestaltung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen sind hier nachzulesen: Leitlinien Bildungspolitik.

Heute, Mittwoch, dem 20. Juli 2011, wird der Landtag in 2. Lesung das
Erste KiBiz-Änderungsgesetz beraten.

Der vorgesehene Beginn der Beratung ist 11.40 Uhr. Da zuvor aber die
Debatte zur Schulpolitik läuft, kann sich der Beginn etwas verzögern. Es
besteht die Möglichkeit, über das Internet die Beratung im Live Stream
anzusehen. Hier der Link:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Zwischenseite-TV.jsp

Wer live auf der Zuschauertribüne an der Plenarsitzung teilnehmen
möchte, kann dies nach vorheriger Anmeldung natürlich ebenfalls tun.

Es besteht die Möglichkeit, dass eine Landtagsfraktion noch eine 3.
Lesung beantragt. Diese wäre dann voraussichtlich am Freitag, dem 22.
Juli 2011. Bisher ist mir allerdings nicht bekannt, dass ein solcher
Antrag gestellt würde. Die Änderungen treten dann schon am
01. August 2011 in Kraft.

Weitere Kommentare und Artikel hier im Blog.

Klage gegen Moscheebau in Iserlohn abgewiesen

Arnsberg/Iserlohn. (Pressemeldung) Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat eine Klage gegen den Bau einer Moschee in Iserlohn abgewiesen. Mit der Klage hatte sich der Eigentümer eines Nachbargrundstücks gegen die von der Stadt Iserlohn erteilte Baugenehmigung für die Moschee im Gewerbegebiet „Barendorfer Bruch“ gewandt.

Geplant ist dort eine Moschee mit zwei jeweils 57 qm großen Gebetshallen und einem Minarett. Sie soll den etwa 70 in Iserlohn ansässigen Mitgliedern der Ahmadiyya Muslim Glaubensgemeinschaft dienen. Der Kläger, der auf dem Nachbargrundstück bis 2010 eine inzwischen an einen anderen Standort verlagerte Druckerei betrieb, hatte mit seiner Klage geltend gemacht, bei Errichtung der Moschee müsse er wegen der von seinem Betrieb ausgehenden Störungen befürchten, dass es zu Einschränkungen in der Ausübung seines Gewerbes kommen werde. Bei einer Genehmigung des Vorhabens sei, auch wegen eines in dem Gebiet bereits vorhandenen evangelischen Gemeindezentrums, damit zu rechnen, dass die im Gewerbegebiet nur ausnahmsweise zulässigen Nutzungen überhand nähmen.

Diesen Argumenten sind die Richterinnen und Richter der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt. In dem Urteil vom 17. Juni 2011 führen sie aus, die Genehmigung verstoße nicht gegen nachbarschützende Vorschriften des Bauplanungsrechts. Die Genehmigung sei nicht an den Bestimmungen des 1983 beschlossenen Bebauungsplanes zu messen, weil dieser Plan unwirksam sei. Die in ihm getroffenen Regelung, dass die Gewerbebetriebe im Plangebiet Vorkehrungen zu treffen hätten, damit bestimmte Lärmgrenzwerte in den angrenzenden Wohngebieten nicht überschritten würden, sei mit den baurechtlichen Vorschriften nicht vereinbar. Ein derartiger von einer Vielzahl unterschiedlicher Betriebe und Anlagen im Plangebiet insgesamt einzuhaltender „Zaunwert“ (Summenpegel) könne nicht umgesetzt werden. Denn er treffe keine Aussage dazu, welche Emmissionen von einem bestimmten Grundstück im Plangebiet ausgehen dürften.

Gegen die unter diesen Umständen maßgeblichen Bestimmungen des Baurechts verstoße der geplante Bau nicht. Er verletze insbesondere nicht das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Es sei nicht ersichtlich, dass die Druckerei des Klägers mit unzumutbaren Belästigungen für die geplante Moschee verbunden sei und er daher Beschränkungen seines Betriebes befürchten müsse. Dabei komme es nicht darauf an, ob dem Kläger, der seine Druckerei an dem früheren Standort ohne Baugenehmigung betrieben habe, überhaupt noch eine schützenswerte Rechtsposition zustehe. Denn es gebe keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass sich die Moschee unzumutbaren Belästigungen oder Störungen durch den vormaligen Gewerbebetrieb des Klägers ausgesetzt hätte. Dieser habe derartige Anhaltspunkte nicht substantiiert vorgetragen.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Über eine Beschwerde hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden.

Die vollständige anonymisierte Entscheidungen ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank nrwe abrufbar.

Aktenzeichen: 12 K 1076/10

Ein alter Brief an ARD und ZDF und neuer Zorn auf die jüngsten Entwicklungen.

loskebuch
Reinhard Loske, Abschied vom Wachstumszwang

Heute haben wir einen Leserbrief erhalten, den wir an dieser Stelle ohne Änderungen veröffentlichen. Der Autor schreibt:

„Am gestrigen Freitag habe ich einen meiner älteren Ordner durchforstet und bin dabei auf ein interessantes Schreiben gestoßen, das ich seinerzeit an mehrere TV-Sender geschickt hatte. Es geht um den Wahnsinn der so genannten „Formel 1″. Dieses Schreiben, dessen Inhalt nach wie vor hohe Aktualität genießt, möchte ich Sie bitten zusammen mit den weiteren Ausführungen zu veröffentlichen. Darüber würde ich mich freuen.“

Sehr geehrte Damen und Herren! (An NDR und ZDF)

mich stört an Ihrer Berichterstattung schon seit langem, – und das gilt natürlich gleichermaßen für diejenige aller übrigen Sendeanstalten-, dass Sie im Anschluss an jedes „Autorennen“ mit großer Selbstverständlichkeit den Zuschauern präsentieren, wie die so genannten „Sportstars“ um M. Schumacher & Co. offenbar vor lauter Überdruß, Übergeschnapptheit und Wohlstandsgehabe (nach dem Motto „Wir schwimmen ja im Geld!“ – während andere nicht mal über das Nötigste verfügen!) den Inhalt von Riesensektflaschen, besser gesagt Champagner, in die Gegend verspritzen, als wären diese Herren total von Sinnen!

Ich meine, wenn Sie schon glauben sich mit Ihrer Art von Berichterstattung auf das kleingeistige Niveau von hirnlosen Autofetischisten begeben zu müssen, die augenscheinlich nichts anderes können als ständig im Kreise herum zu rasen und dafür auch noch zig Millionen Dollar kassieren, dann ersparen Sie uns doch bitte jenes abscheuliche Ritual einer solch widerwärtigen Verschwendungsorgie! Hirnlose „Autorennsportler“ benötigen weiß Gott nicht auch noch gleichgesinnte Sportjournalisten, die unkritisch und gedankenlos jeden Quatsch übernehmen! Aber ist es nicht so, dass heutzutage jeder, der mit dem Geld nur so um sich wirft und daher automatisch öffentliches Ansehen genießt, stets darauf vertrauen kann, dass ihm von allen Seiten Huldigung und Verehrung zuteil wird?

Mit freundlichen Grüßen

Es hat aber keinen Zweck sich über alle möglichen Dinge, die in unserer Gesellschaft mittlerweile schieflaufen, immer noch weiter aufzuregen. Denn das könnte man beinahe jeden Tag tun, etwa wenn man die Zeitung aufschlägt.

Gestern war wieder so ein Tag. Da liest man z. B. von der Diätenerhöhung, welche sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mal eben so im Eilverfahren genehmigt haben. Ein Skandal erster Ordnung, wie ich meine! Und das in einer Zeit, wo man gerade von solchen ohnehin hochbezahlten Volksvertretern erwarten könnte, dass sie sich in ihren materiellen Ansprüchen bescheiden und so ein gutes Vorbild abgeben. Weit gefehlt! Respekt für ihre Standhaftigkeit gebührt allein der Linkspartei, die solchem Wahnsinn eine entschiedene Absage erteilt hat und sich damit wohltuend von den anderen Parteien abhebt!

Es scheint so, als ob nur diese Partei bis jetzt der Versuchung widersteht sich mit dem todbringenden Wachstumsvirus infizieren zu lassen! Längst vereinnahmt vom Zeitgeist der wachstumsorientierten Politik der C- und F-Parteien inklusive großer Teile der Sozialdemokratie sind dagegen DIE GRÜNEN. Nicht nur, dass diese in puncto Diätenerhöhung mit im Boot sitzen; sie kämpfen nicht oder längst nicht beharrlich genug für ihre ureigenen, grünen Ziele, deretwegen sie damals die politische Bühne betreten haben. Sie begnügen sich in der Verfolgung ökologischer Ziele nur allzu oft mit dem politisch Machbaren oder mit faulen Kompromisse, die zwar den Koalitionspartner SPD zufriedenstellen, der grünen Glaubwürdigkeit jedoch häufig schweren Schaden zufügen.

In diesem Zusammenhang sei auf ein Buch des Umweltsenators der Hansestadt Bremen, Dr. Reinhard Loske, hingewiesen, das den Titel trägt „Abschied vom Wachstumszwang“ – Maß halten, statt immer weiter wachsen“. Zitat Loske: „Ist es für Grüne eine vernünftige Strategie, die Wachstums- und Lebensstilfrage zu umschiffen und alles auf den „green new deal“ zu setzen, nur um sich nicht angreifbar zu machen? Oder gilt nicht doch die alte Erkenntnis, dass der Weg aus der ökologischen Krise nur mit einer gründlichen Umorientierung möglich ist? Mit einem Abschied von ständigem Wirtschaftswachstum, permanenter Steigerung der Produktivität, stetiger Beschleunigung des technischen Fortschritts und einer Befriedung der Gesellschaft durch „mehr Konsum für alle?“

In seinem politischen Essay plädiert Reinhard Loske, der auch wissenschaftlicher Mitarbeiter am Wuppertal-Institut für Energie und Umwelt war, für eine effizientere Ressourcennutzung, eine Umstellung auf erneuerbare Energie- und Rohstoffquellen – und ein politisches Programm des Kulturwandels und des Maßhaltens (sagte schon Ludwig Erhard – und was machte die CDU daraus? – eigene Anm.) in unseren materiellen Ansprüchen. Dies bedarf einer aktiven Politik, die das Wachstumsziel relativiert und den Wachstumsdruck abbaut. Die Konturen einer Politik der Mäßigung skizziert Loske in neun Politikfeldern, von der Entwicklung neuer Arbeits- und Lebensmodelle über die Neuausrichtung von Unternehmen bis zur Steuerpolitik. (rezensiert durch Dr. Angelika Zahrnt, ehemalige BUND-Vorsitzende)

Die Philosophie des Wachstums ist leider unverändert Grundlage der herrschenden Politik – mit all den fatalen Folgen für Natur und Umwelt, von der wir Menschen auf Gedeih und Verderb abhängig sind! An dieser – allem Reden zum Trotz – fortbestehenden Entwicklung hat auch die Existenz der Grünen bis zum heutigen Tage nichts geändert! Darum wäre die Ökopartei gut beraten, den verhängnisvollen Wachstumspfad umgehend zu verlassen, zumal der Weg nach vorn längst nicht mehr gangbar ist und der vielzitierte Begriff der Nachhaltigkeit eine so grundlegende Einsicht voraussetzt. Die Grünen müssen wieder fundamentalistisch werden – im positiven Sinne und ihre urgrünen Ziele über Ämterbekleidung und Machterhalt stellen!

Karl Josef Knoppik, im Juli 2011

Die Polizeipresse über Siedlinghausen: „Begegnung zwischen einem PKW-Fahrer und einem Fußgänger mit Hund“

Trügerisches Idyll am Meisterstein. (archiv: zoom)
Trügerisches Idyll am Meisterstein. (archiv: zoom)

Siedlinghausen. (Polizeipresse) Am 7. Juli 2001 gegen 17:30 Uhr kam es Winterberg-Siedlinghausen, Verlängerung der Straße am Meisterstein, auf einem Feldweg zur Begegnung zwischen einem PKW-Fahrer und einem Fußgänger mit Hund.

Der schmale Weg ist beidseitig mit hohem Gras bewachsen. Der 66-jährige PKW-Fahrer hielt zunächst kurz an, fuhr dann aber mit Schrittgeschwindigkeit auf den Fußgänger zu, und drückte diesen mehrere Meter zurück. Der Fußgänger geriet dabei auf die Motorhaube, konnte sich von dort aber zur Seite abrollen und verletzte sich leicht.

Der PKW-Fahrer fuhr ohne sich weiter zu kümmern in Richtung des nahe gelegenen Wohngebietes davon. Gegen ihn wird eine Anzeige wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr erstattet.