Sauerlandmuseum in Arnsberg: Betriebslose Kosten

Das Sauerlandmuseum: Probleme mit dem Baugrund am Steilhang schon im Jahr 2013(archivfoto: loos)
Das Sauerlandmuseum ist bis voraussichtlich 2019 geschlossen. Die Kosten laufen weiter. (archivfoto: loos)

Wie teuer darf ein geschlossenes Museum sein? Nach dem Entwurf der Kreisverwaltung für den Kreishaushalt 2016 kostet ein geschlossenes Museum etwa genau so viel Geld wie ein offenes Museum.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Es geht – mal wieder – um das Sauerlandmuseum in der Arnsberg Altstadt. Im August 2014 gab es ein Museumsfest, um ab dann war das Museum geschlossen, wegen der geplanten Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen. Seitdem steht nur ein einziger kleiner Raum in einem Nebengebäude noch zur Verfügung. An einem geregelten Museumsbetrieb ist also nicht zu denken.

Zuletzt im Jahr 2013 war dieses Museum also während des ganzen Kalenderjahres geöffnet. Damals ergab sich nach der Ergebnisrechung ein Zuschussbedarf aus dem Kreishaushalt in Höhe von 608.559 Euro.

Seit über einem Jahr ist das Museum nun nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich. Wie bereits an anderer Stelle berichtet, wird es noch etwa ein Jahr dauern, bis tatsächlich mit den Bauarbeiten für den Erweiterungsbau begonnen wird. Für das Frühjahr 2019 ist dessen Eröffnung geplant, fast 5 Jahre nach dem “Abschiedsfest”.

Nun könnte man annehmen, dass in der Zwischenzeit erhebliche Betriebskosten eingespart werden, für Personal- und Sachkosten. Doch aus der Drucksache 9/369 für die Sitzung des Kulturausschusses am 1. Dezember ergibt sich etwas völlig anderes: 573.649 Euro werden für das Jahr 2016 an Zuschuss für das Sauerlandmuseum eingeplant. Darin sind keine Bau- und Sanierungskosten enthalten; die werden an anderer Stelle geplant. Die “Einsparung” gegenüber dem Betriebskostenzuschuss während der letzten ganzjährigen Öffnung beträgt also nur etwa 6%. Im Wirtschaftsplan des Museums sind u.a. 4,649 Personalstellen vorgesehen, für die etwa 414 TEuro an Personalaufwendungen anfallen. Weitere 72 TEuro fließen als “Verwaltungskostenerstattung” an die Kreisverwaltung und bestehen überwiegend ebenfalls aus Personalkosten.

Ein teurer Betrieb ohne Betrieb.

IT.NRW: Einnahmen der NRW-Kommunen im ersten Halbjahr 2015 um 4,8 Prozent höher als ein Jahr zuvor

Düsseldorf (IT.NRW) Die Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände Nordrhein-Westfalens beliefen sich im ersten Halbjahr 2015 auf 35,2 Milliarden Euro[1].

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt anhand von Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik mitteilt, waren die Einzahlungen damit um 4,8 Prozent höher als von Januar bis Juni 2014 (damals: 33,6 Milliarden Euro).

Im ersten Halbjahr 2015 erwirtschafteten die kommunalen Kernhaushalte des Landes aus Steuern und steuerähnlichen Einzahlungen Einnahmen in Höhe von 9,5 Milliarden Euro; das waren 8,6 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (damals: 8,7 Milliarden Euro). 73,5 Prozent dieser Einnahmen generierten die Gemeinden aus Realsteuern; hierzu zählen die Grundsteuer auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A: 22,4 Millionen Euro), die Steuer auf sonstige Grundstücke (Grundsteuer B: 1,7 Milliarden Euro) sowie die Gewerbesteuer (brutto: 5,3 Milliarden Euro). Netto – also abzüglich Gewerbesteuerumlage und Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit – belief sich die Gewerbesteuer auf 4,8 Milliarden Euro. Wie die Statistiker weiter mitteilen, waren die Einzahlungen aus den Anteilen der nordrhein-westfälischen Gemeinden an der Einkommen- und Umsatzsteuer von Januar bis Juni 2015 mit 2,3 Milliarden Euro um 13,8 Prozent höher als im ersten Halbjahr 2014.

Ergebnisse für Gemeinden, Städte und Kreise finden Sie im Internet unter:
http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2015/pdf/295_15.pdf

[1]Wenn ich Zeit finde, werde ich morgen noch einige Anmerkungen zu den Einnahmen der Stadt Winterberg veröffentlichen.

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW: Repräsentative Schulbefragung weist Defizite bei der Umsetzung der Inklusion nach.

WordleInklusion20151124Essen. (gew_pm) Eine repräsentative Onlineumfrage im Auftrag der GEW zur systematischen Bestandsaufnahme an allen Schulen in NRW zur schulischen Inklusion zeigt, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen den Erfolg der schulischen Inklusion gefährden.

„Die Schulen brauchen nach eigenen Angaben vordringlich: mehr Stellenressourcen sonderpädagogischer Förderung, mehr Zeitressourcen für Absprachen und Beratung und mehr und bessere Räumlichkeiten.“ erklärt Dorothea Schäfer, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW. „Nach einem Jahr Erfahrung mit der Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes zur Inklusion und zum Teil gelebter Praxis des gemeinsamen Unterrichts aus den Jahren vorher“, so Schäfer weiter, „dürfen diese Forderungen aus den Schulen nicht ungehört verhallen“.

Die GEW NRW hat die Onlineumfrage in Auftrag gegeben, weil sie nach einem Schuljahr nach Inkrafttreten des ersten Schulgesetzes zur Inklusion die Erfahrungen der Schulen in NRW abfragen wollte. Es sollte geklärt werden, was in den Schulen gut läuft, wo Probleme auftauchen und wo nachgesteuert werden muss. Dafür hat sie die Expert*innen in den Schulen selbst zu Wort kommen lassen. Mit einem Fragebogen, der an die allgemeinen Schulen gerichtet war und einem weiteren Fragebogen, gerichtet an die Förderschulen, konnten sich die Schul­leitungen an der Umfrage beteiligen und ihre konkreten Erfahrungen zur Umsetzung der Inklusion einbringen.

„Besonders erfreulich ist die rege Beteiligung der Schulen an der Befragung gewesen. Mein Dank gilt allen an der Umfrage beteiligten Schuleiterinnen und Schulleiter“, betont Schäfer ausdrücklich. Von allen Schulen in NRW beteiligten sich im Durchschnitt 21,5 Prozent der allgemeinen Schulen und 29,2 Prozent der För­der­schulen an der Umfrage. „Damit“, so Schäfer weiter, „sind die Ergebnisse der Umfrage repräsentativ, müssen ernst genommen werden und untermauern die Forderungen der GEW nach Qualitätsstandards für die schulische Inklusion“.

Weitere Ergebnisse:

Neben den drei wichtigsten Bedarfen, die von den Schulleitungen geäußert wurden, vermissen 64 Prozent der Befragten praxisorientierte Fortbildung, halten 80 Prozent eine zentrale Anlaufstelle für Inklusionsfragen vor Ort und 90 Prozent inklusive Schulentwicklungspläne für erforderlich. Die Klassengröße im Gemeinsamen Ler­nen geben 63 Prozent der Befragten mit 21 – 25 Schüler*innen an. Bei 26 Prozent liegt die Klassengröße sogar bei über 25.

Die GEW unterstützt die Aussagen der Schulleitungen zur Nachsteuerung der Inklusion und bekräftigt sie aus­drücklich. Damit schulische Inklusion besser gelingt, benötigen die Schulen: Mehr Lehrkräfte für sonder­päd­agogische Förderung, mehr Zeitressourcen für Absprachen und Beratung, kleinere Klassen, gerade im Gemein­samen Lernen, mehr und passgenaue Fortbildung, Fachzentren für Inklusion vor Ort, inklusive Schulent­wick­lungspläne unter Mitwirkung der Schulen, bessere Unterstützung der inklusiv arbeitenden Schulen durch die Schulträger.

Die Onlineumfrage wurde durch die Firma Mauß Research aus Berlin im Auftrag der GEW durchgeführt und ausgewertet. Weitere Infos hier.

Rechtsstaat und Geheimdienste: Prof. Dr. Patrick Sensburg MdB spricht bei der Verwaltungsrichtervereinigung NRW in Arnsberg

verwaltungsrichter20151117Leipzig/Arnsberg. (pm) Die Jahres-Mitgliederversammlung der Verwaltungsrichtervereinigung NRW wird sich am 20. November 2015 mit dem Thema „Rechtsstaat und Geheimdienste“ befassen.

Festredner ist der Rechtspolitiker und Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages Prof. Dr. Patrick Sensburg MdB, der auch zur anschließenden Diskussion zur Verfügung steht. Weiterer Ehrengast ist Justizminister Thomas Kutschaty MdL, der ein Grußwort spricht.

Ort und Zeit: Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstraße 1, 59821 Arnsberg 20. November 2015, 11:00 Uhr

Vertreter von Presse und Medien sind herzlich eingeladen. Um Anmeldung (siehe unten) wird gebeten.

Leipzig, 17. November 2015

gez. Dr. Carsten Günther

Verwaltungsrichtervereinigung NRW, Vors.: Dr. Carsten Günther c/o Bundesverwaltungsgericht Simsonplatz 1 04107 Leipzig Tel.: 0341 2007 2025 Mobil: 0178 988 7883 E-Mail: guenther_carsten@fastmail.fm

Und noch zwei PMs: Vorstandssitzung der Sauerländer SPD & Dirk Wiese lädt zur Digitalen Sprechstunde

Vorstandssitzung der Sauerländer SPD

Am 19. November trifft sich der Vorstand der Sauerländer SPD zu seiner nächsten regulären Sitzung um 18:30 Uhr in der Gaststätte Zum Pulverturm in Meschede.

Der Bericht vom Perspektivkongress der SPD in Mainz, die Qualifizierungsoffensive der SPD-Südwestfalen sowie die aktuelle Flüchtlingssituation sind Themenschwerpunkte der Sitzung.

Der Vorstand der Sauerländer SPD tagt wechselnd an verschiedenen Orten im Hochsauerlandkreis.

Informationen zur Sauerländer SPD gibt es immer aktuell unter www.hsk-spd.de.

Dirk Wiese lädt zur Digitalen Sprechstunde

Der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese lädt am 25. November um 19:00 Uhr zu seiner zweiten digitalen Bürgersprechstunde.

Im Zeitraum von 19:00 bis 21.00 Uhr können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Fragen, Kritik und Anregungen über www.dirkwiese.de in die Sprechstunde einloggen.

„Es ist mein Angebot, um neben den regulären Bürgersprechstunden mit noch mehr Bürgerinnen und Bürgern im Sauerland ins Gespräch zu kommen. Dabei haben Sie die Möglichkeit mit mir in einem öffentlichen Chat ganz bequem von zu Hause oder mit dem Smartphone zu diskutieren. Nach der erfolgreichen Premiere freue ich mich jetzt auf die Neuauflage“, so Dirk Wiese.

Aktuelle Informationen vom Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese sowie über die SPD im Hochsauerland befinden sich im Internet unter www.dirkwiese.de und www.hsk-spd.de

Konzertprogramm „Die Eifel ist bunt!“ – Christian Jost mit seinem Programm „Be In Side“ in der Galerie Eifel Kunst

ChristianJostSehr geehrter Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde der Galerie Eifel Kunst,

wir freuen uns, am 21. November 2015 ein weiteres Konzert im Rahmen des Konzertprogrammes „Die Eifel ist bunt!“ anbieten zu können. Ab 20 Uhr gastiert Christian Jost mit seinem Programm „Be In Side“ im Gewölbekeller der Galerie Eifel Kunst in der Schleidener Straße 1, 53937 Gemünd.

„Das Herz berühren, sich sein lassen und dem hingeben was da ist“, beschreibt Christian Jost die Lieder, die auch auf seiner neuen CD „Be In Side“ zu hören sind.

Die Lieder auf diesem Album widme er dem Sein und allen Menschen, die sie hören mögen. Mit selbstkomponierten Songs für Gitarre und Gesang begeistert der Musiker seine Fans bereits seit vielen Jahren. Er selbst bezeichnet seine Werke als handgemachte spirituelle Lieder.

Durch ein perfektes Zusammenspiel zwischen Gitarrensounds und seiner ausdrucksvollen Stimme, klingen die musikalischen Geschichten für die Zuhörer sehr bodenständig und ehrlich. Mit „Be In Side“, stellt der Musiker ein Werk vor, das magische Momente mit Gefühlen und Erlebnissen im echten Leben verbindet.

Ich darf Sie und Euch herzlich zu diesem Konzert einladen.

Eintritt frei! Spenden erwünscht.

Mit freundlichen Grüßen

Marita Rauchberger
Galerie Eifel Kunst/Eifeler Bündnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt
www.eifel-kunst.de

PM Jusos HSK: „Kein Platz für Nazis“

Dirk Wiese (links) mit den Jungsozialisten der SPD in Brilon. (foto: spd)
Dirk Wiese (links) mit den Jungsozialisten der SPD in Brilon. (foto: spd)

Brilon. (juso_pm) Der heimische SPD Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese besuchte am Sonntag, dem 08.11.2015, die Vorstandssitzung der Sauerländer Jusos in Brilon.

In lockerer Runde wurden zahlreiche Themen besprochen: Flüchtlinge im Sauerland und speziell in Brilon, die beschlossene Vorratsdatenspeicherung sowie die geplante Doppelspitze der SPD.

Die Vorratsdatenspeicherung sehen die Jusos kritisch, weil alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt würden.

Zur Flüchtlingssituation im Sauerland sind die Jusos froh und dankbar darüber, dass es so viele ehrenamtliche Helfer gibt, die sich engagieren.

Ein weiteres Thema waren die Pegida-Proteste und deren Ableger. „Die Jusos im Hochsauerlandkreis lehnen jegliche Form von Rassismus oder Intoleranz ab“, so Pascal Rickes, Vorsitzender der Jusos im Hochsauerlandkreis.

Zur beabsichtigten Doppelspitze der SPD wurde einerseits berichtet, dass es der Demokratie gut tun würde, andererseits sei es so, dass alle Ortsvereine eine Doppelspitze bekommen würden. Zu den geplanten Veranstaltungen für das nächste Jahr wurde angeregt, ein weiteres politisches Frühstück zu veranstalten.

Für die nächste Jahreshauptversammlung mit den Vorstandswahlen wurde ein Termin geplant.

Weitere Informationen zu den Jusos im HSK unter www.jusos-hsk.de oder bei Facebook.

SPD Winterberg: Geschäftsführender Fraktionsvorstand neu gewählt – Torben Firley Nachfolger von Harald Koch.

Der neue Fraktionsvorstand (von links): Richard Gamm, Jörg Burmann, Fritz Kelm, Torben Firley (foto: spd)
Der neue Fraktionsvorstand (von links): Richard Gamm, Jörg Burmann, Fritz Kelm, Torben Firley (foto: spd)

Winterberg. (spd_pm) In einer ausserordentlichen Fraktionssitzung wählten die Mitglieder der SPD Ratsfraktion Winterberg Torben Firley aus Winterberg einstimmig zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden.

Die Wahlen waren notwendig geworden, weil der bisherige Fraktionsvorsitzende Harald Koch am 28. Oktober viel zu früh verstorben ist (siehe auch hier im Blog).

Als neuer 1. Stellvertreter des Fraktionsvorsitzenden wurde der frühere Ortsvorsteher Jörg Burmann aus dem Ortsteil Altastenberg in die Führungsspitze gewählt. Im Amt bestätigt wurde Fritz Kelm aus Niedersfeld als 2. Stellv. Fraktionsvorsitzenden und als bewährter Geschäftsführer. Der 2. stellvertretende Bürgermeister Richard Gamm aus Züschen, der von der SPD-Fraktion gestellt wird, gehört weiterhin dem Vorstand an.

Alle Personen wurden ohne Gegenkandidaten gewählt. „Mit der Wahl ist es uns gelungen, ein gutes Team aus bewährten und neuen Personen zusammenzustellen“, so Richard Gamm nach der Wahl.

Neben der personellen Umgestaltung des Fraktionsvorstandes ergaben sich weitere Änderungen bei der Besetzung der Ausschüsse.

Die Vorschläge zur Umbesetzung werden dem Rat der Stadt Winterberg in der Dezembersitzung vorgelegt.

“Tatort” Amtsgericht Brilon: wie Flüchtlinge kriminalisiert werden.

Brilon. (sbl) Wie können Ausländerbehörden eine inhaltliche Befassung mit Asylanträgen “vermeiden”? Indem man Flüchtlinge nur wegen ihrer Einreise zu Straftätern “macht”, mit Unterstützung der Justiz. Dann ist die Abschiebung leichter durchzuführen, denn angebliche Straftäter genießen ja keinen Schutz, und die Kriminalitätsstatistik über Flüchtlinge wird auch “gestaltet”.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

So etwas war am Montag (09.11.) wieder beim Amtsgericht Brilon zu beobachten, in einer Strafverhandlung gegen einen Flüchtling, unter Vorsitz von Richter X.

Der Flüchtling aus dem Kosovo war im April 2015 mit Ehefrau und 4 Kindern (im Alter von 14 – 19 Jahren) nach Deutschland eingereist, ohne Zwischenaufenthalt in einem anderen Land, und hatte hier umgehend für sich und die Familie Asyl beantragt. Die Familie wird im Kosovo verfolgt, weil sie einer Minderheitsgruppe angehört.

Doch die Staatsanwaltschaft Arnsberg hatte gegen den Familienvater ein Strafverfahren eingeleitet, wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts. Der Flüchtling und seine Familie seien im April 2015 ohne Visum eingereist (kein Witz, das wurde ihm tatsächlich vorgehalten!). Wichtige Daten hatte die Staatsanwaltschaft zudem falsch dargestellt.
Die Informationen zu Einreise und Aufenthalt hat die Staatsanwaltschaft mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vom Ausländeramt des HSK erhalten.

Zur Gerichtsverhandlung hatte der Familienvater als Dolmetscherin seine 18jährige Tochter mitgebracht, die hervorragend Deutsch spricht. Die Tochter hatte sich bereits mehr als eine Woche vorher beim Gericht angemeldet und wurde von der Geschäftsstelle des Amtsgerichts darauf hingewiesen, dass sie in der Verhandlung zur wahrheitsgemäßen Übersetzung verpflichtet würde. Sie konnte also davon ausgehen, dass sie vor Gericht für ihren Vater übersetzen dürfe – bis zur Verhandlung. Dort stellte sich dann heraus, dass der Richter X selbst eine Dolmetscherin hatte bestellen lassen. Die Tochter wurde nicht zugelassen und auf die Zuhörerplätze verwiesen. Die “amtliche” Dolmetscherin machte einen völlig überforderten Eindruck, was die als Zuhörerin anwesende Tochter fast zur Verzweiflung brachte. Jedenfalls war über diese “amtliche” Dolmetscherin keine effektive Kommunikation zwischen Gericht und angeklagtem Flüchtling möglich.

Nun gibt es für die angeblich illegale Einreise von Flüchtlingen die “Genfer Flüchtlingskonvention” (GFK) aus dem Jahr 1951 und ein dazu gehöriges Protokoll aus dem Jahr 1967, “über die Rechtsstellung der Flüchtlinge”. 145 Staaten sind beigetreten, darunter auch Deutschland.
In Artikel 31 der GFK heißt es u.a.:
“Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.”
All diese Voraussetzungen hatte der angeklagte Flüchtling erfüllt.

Doch Richter X behauptete, die GFK sei für den Flüchtling nicht gültig, da er vor seiner Flucht aus dem Kosovo nach Deutschland “freiwillig” aus Deutschland ausgereist sei. Tatsächlich hatte sich der Flüchtling bereits früher in Deutschland aufgehalten. Im Juli 2012 wurde er in einem Büro der Ausländerbehörde in Meschede (wo er zur Verlängerung seiner Duldung erschienen war) verhaftet und in Handschellen für 2 Wochen in die Abschiebehaftanstalt in Büren gebracht. Dann wurde er (wie viele andere Flüchtlinge aus dem Kosovo, die sich im HSK aufhielten) zwangsweise abgeschoben. Ihm dann vorzuhalten, er sei “freiwillig” ausgereist, wirkt als Hohn. Weiß Richter X, was eine Abschiebehaft bedeutet??

Das Verfahren endete damit, dass Richter X die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe verhängte: 90 Tagessätze zu je 15 Euro. Tatsächlich erhält der Flüchtling jedoch keine 15 Euro, sondern nur 6,38 Euro am Tag ausgezahlt (gemäß § 3 Abs. 2 Asylbewerberleistungsgesetz). Zusammen mit den Verfahrenskosten soll der Flüchtling für die angeblich illegale Einreise nun eine Strafe in Höhe von mehr als acht Monatseinkommen bezahlen, so will es Richter X. Dass dieser Richter X in der Verhandlung behauptete, der Flüchtling erhalte “Hartz IV”, läßt auf hohe Inkompetenz dieses Richters in finanziellen und sozialrechtlicben Angelegenheiten schließen. Denn nach § 7 Abs. 1 SGB II können geeduldete Asylbewerber kein Arbeitslosengeld II erhalten!

Beobachter hatten im Gerichtssaal den Eindruck, dass Richter X den Flüchtling nach der Urteilsverkündung auch noch zu einem “Rechtsmittelverzicht” verleiten wollte. Dann wäre eine Berufung gegen das (aus Sicht von Zuhörern skandalöse) Urteil nicht mehr möglcih gewesen. Doch das verhinderte die Tochter durch Zwischenruf.

Auffällig war auch, dass Richter X direkt nach der Verhandlung alle Personen außer dem Staatsanwalt aus dem Gerichtssaal verwies, obwohl sowohl dieser als auch der folgende Verhandlungstermin öffentlich waren. Ein Bekannter des Staatsanwalts wurde dagegen herein gelassen…

Nach so einem Urteil können einschlägige Gruppen wieder behaupten, Flüchtlinge seien straffällig und müssten deswegen abgeschoben werden … Anschließend nehmen dieselben Personen vielleicht an einem St. Martins-Zug teil?