Einladung zur Ausstellung von Mirjam Rigamonti Largey: Gewalt tötet Argumente

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde der Galerie Eifel Kunst,

die erste Einladung in diesem Jahr ist auch gleichzeitig mein herzlichster Neujahrswunsch für Euch und Sie. Möge es ein gutes und friedliches Neues Jahr für uns alle sein.

Im letzten Jahr konnten wir in der Galerie wieder unsere Besucherzahlen bei verschiedenen Ausstellungen, Lesungen, Konzerten und sonstigen Veranstaltungen halten. Ein Grund, sich auf die Aktionen im Jahr 2017 zu freuen.

Mein Dank, dass all das gelingen konnte und sicher auch wieder gelingen wird, geht vor allem an die Künstler, die Musiker, die Autoren, Sie und Euch, die unsere Veranstaltungen besuchen und sie auch weiterempfehlen.

Anfang Dezember wurde die Galerie Eifel Kunst mit dem Ehrenamtspreis von Frau Helga Kühn-Mengel, MdB, ausgezeichnet. Ebenfalls im Dezember vereinbarte die Bürgerstiftung Schleiden mit der Galerie einen Kooperationsvertrag für die kommenden drei Jahre. Über Beides freuen wir uns ganz besonders.

Und jetzt darf ich Sie und Euch zu unserer nächsten Ausstellung einladen.

Mirjam Rigamonti Largey hat bereits im vergangenen Jahr bei der Gemeinschaftsausstellung „Ich war fremd und ihr habt mich aufgenommen“ mit einem ihrer Werke teilgenommen.

Die Schweizer Künstlerin wird vom 8. Januar bis zum 1. Februar 2017 einen Querschnitt ihrer politischen und sozialkritischen Werke in der Galerie Eifel Kunst ausstellen.

Die Ausstellung „Gewalt tötet Argumente“ zeigt Bilder, in denen sie ungeschönt aufzeigt, was alles grundfalsch läuft auf unserer Welt und Wege sucht, die zu anderen Sichtweisen und zu möglichen Lösungen führen könnten. Genauso wie sie Verbrechen (auch sogenannt legale, wie z. B. Kriege, Ausgrenzung von Randgruppen, tierquälerische Verhalten der Industrie, und leider vieles mehr) klar ablehnt und verurteilt, versucht sie die Mechanismen, die dahinter sind, zu verstehen.

Furcht abzubauen sei ihr wichtig, so Mirjam Rigamonti-Largey weil diese blockiert, lähmt und handlungsunfähig macht. Unsere Welt braucht aber dringend ein beherztes und mutiges Handeln, indem Missstände aufgezeigt werden und jeder Einzelne ethische Verhaltensweisen lebt.

Die Künstlerin arbeitet häufig mit Mischtechniken – Collagen und Acrylmalerei – greift dabei auf bestehendes Material zurück, das sie zur Erschaffung eigener Interpretationen und Neudeutungen inspiriert. Dabei greift sie auch gerne auf das Zusammenspiel von Bild und Text zurück, auf der Suche nach einer mehrschichtigen Kommunikation.

Die Ausstellungseröffnung findet am Sonntag, dem 8. Januar 2017, um 11 Uhr in den Räumen der Galerie Eifel Kunst, Schleidener Straße 1, 53937 Gemünd statt. Die Ausstellung ist freitags und sonntags von 14 – 18 Uhr und auf Vereinbarung zu sehen.

Die musikalische Gestaltung übernimmt Georg Kaiser.

Klaus Ranglack, stellvertretener Bürgermeister der Stadt Schleiden, wird die einführenden Worte sagen.

Wir danken der Bürgerstiftung der Stadt Schleiden für ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Marita Rauchberger

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Galerie Eifel KunstEifeler Bündnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt
Schleidener Straße 1
53937 Gemünd
www.eifel-kunst.de

Schnee bis ins Flachland: Straßen.NRW im Winterdienst-Einsatz

Der erste Schnee des Jahres 2017 heute Morgen im Sauerland. (foto: zoom)
Gelsenkirchen (straßen.nrw). Mit dem neuen Jahr ist der Winter endgültig auch nach NRW gekommen – mit Schnee bis ins Flachland.

Bereits am späten Sonntagnachmittag (1.1.) begannen flächendeckend im Land auf den Autobahnen die Winterdiensteinsätze und liefen die Nacht über bis in die frühen Morgenstunden. Zum Teil werden auch jetzt noch Einsätze gefahren.

Die Autobahnen im Land haben beim Winterdienst oberste Priorität: Sie sollen 24 Stunden täglich, wichtige Straßen für den überörtlichen Verkehr von 6 bis 22 Uhr befahrbar sein. So sieht es das bundesweit gültige „Anforderungsniveau Winterdienst“ vor.

Präventives Streuen mit Salzsole
Beim Salzstreuen setzt Straßen.NRW auf Flüssigstreuen mit Salzsole und angefeuchtetes Streusalz. Flüssigstreuen kommt vor allem beim präventiven Winterdienst zum Einsatz, wenn die Fahrbahnen trocken sind oder nur eine ganz dünne Feuchteschicht aufweisen, ist diese Technik vorteilhaft. Gesteuert werden die Einsätze der Autobahnmeistereien über die beiden Straßen.NRW-Winterdienstzentralen in Hamm und Krefeld, die bereits seit Anfang November rund um die Uhr besetzt sind. Die Mitarbeiter der Winterdienstzentralen stehen bei ihrer Arbeit im engen Kontakt mit der Autobahnpolizei und dem Deutschen Wetterdienst. Ständig werden Informationen, die zum Beispiel die rund 220 Straßenwetterstationen im Autobahnnetz liefern, ausgetauscht.

Kein Recht auf freie Straßen
Doch auch wenn der Winterdienst bei Straßen.NRW auf vollen Touren läuft, können die Streu- und Räumfahrzeuge unmöglich immer und überall vor Ort sein: In der vierten Jahreszeit müssen Verkehrsteilnehmer deshalb immer mit Reifglätte, Eisglätte, Glatteis oder Schneeglätte rechnen. Eine Garantie oder gar ein Recht auf geräumte und rutschsichere Fahrbahnen gibt es zudem nicht. Im Bundesfernstraßengesetz heißt es dazu: „Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften … die Bundesfernstraßen bei Schnee und Eisglätte räumen und streuen.“

Umsichtige Fahrweise wichtig
Jeder Verkehrsteilnehmer kann allerdings auch selbst einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass alle möglichst sicher durch den Winter kommen. Winterreifen haben bereits bei Temperaturen unterhalb von etwa 7 Grad Celsius und bei Eis und Schnee bessere Griffigkeitswerte als Sommerreifen. Die Fahrweise sollte – dem Wetter entsprechend – angepasst und umsichtig sein. Streufahrzeuge im Einsatz sollten nicht überholt werden. Wenn aufgrund von Schnee und Eis auf der Strecke „nichts mehr geht“, bildet sich ein Stau. Dann gilt: Gasse bilden, damit die Räum- und Streufahrzeuge nicht selbst im Stau stecken bleiben.

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Weitere Informationen zum Winterdienst und Tipps für Autofahrer gibt es unter www.strassen.nrw.de/winterdienst

UN-Task Force: Globales Geflügel bringt Geflügelpest

Auch für das Sauerland sind leider Geflügelpest und Putenmastbetriebe relevant. Zwischen beiden könnte es einen Zusammenhang geben, so das “WAI – Wissenschaftsforum Aviäre Influenza”.

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

H5N8 und andere aviäre Influenza-Viren, die Geflügelpest auslösen können, werden durch Produktionsmethoden und Handelsstrukturen der globalisierten Geflügel-Industrie verbreitet. Zu diesem Ergebnis ist am 20.12.2016 die unter anderem vom UN-Umweltprogramm UNEP und der UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft FAO einberufene Task Force gekommen.

Die „Wissenschaftliche Arbeitsgruppe Aviäre Influenza und Wildvögel“ (Scientific Task Force on Avian Influenza and Wild Birds), 2005 von den UN-Organisationen FAO und UNEP sowie weiteren Vereinigungen aus Naturschutz und Wissenschaft gegründet, hat in ihrer aktuellen Stellungnahme acht Botschaften und eine Forderung an die Regierungen, die Geflügelwirtschaft und den Naturschutz übermittelt.

Die wichtigsten Botschaften der UN-Task Force sind, zusammengefasst:

Ausbrüche von Geflügelpest durch H5N8 und andere aviäre Influenza-Viren sind typischerweise verbunden mit intensiver Geflügelproduktion und deren Handelsstrukturen, die zur Ausbreitung der Viren durch kontaminiertes Geflügel, Geflügelprodukte oder unbelebte Objekte führen. Wildvögel können gefährdet werden, wenn das Virus aus der Geflügelwirtschaft in die Umwelt gelangt.

Ob und welche Rolle Wildvögel bei der Verbreitung von Geflügelpest spielen, besonders über große Entfernungen, ist ungewiss. Es gibt keine Hinweise auf eine Verbreitung der Viren durch infizierte Wildvögel ohne Krankheitsanzeichen.

Die Forderungen der UN-Task Force lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Verstärken der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit bei der Erforschung der tatsächlichen Ausbreitungswege des Virus, einschließlich möglicher Übertragungswege durch nationalen und internationalen Handel mit Geflügel und Nebenprodukten, sowie bei der Erforschung der Übertragungswege bei Geflügel, Zootieren und Wildvögeln.
  • Konzentrieren der Seuchenvorsorge auf Biosicherheit und Kontrollen in Geflügelhaltungen, Vermarktungssystemen und Zoos, um eine Weiterverbreitung zu anderen Geflügelhaltungen, Zoos oder Wildvögeln zu verhindern.
  • Sicherstellen, dass im Zuge der Geflügelpest-Bekämpfung Wildvögel weder getötet noch ihre Habitate geschädigt werden.
  • Infizierte Wildvögel als Indikatoren ansehen, die Anlass geben, nach der Quelle der Infektion zu suchen.

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Link zur Stellungnahme der „Scientific Task Force on Avian Influenza and Wild Birds“: www.wai.netzwerk-phoenix.net

Rund ein Drittel der Beschäftigten in NRW erhielten 2014 kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld

Düsseldorf (IT.NRW). Mehr als ein Drittel der 7,5 Millionen Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen bekamen im Jahr 2014 keinerlei Sonderzahlungen oder sonstige Bezüge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien oder Ähnliches.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes anhand von Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung 2014 mitteilt, erhielten die anderen zwei Drittel Jahressonderzahlungen in Höhe von durchschnittlich 4 001 Euro.

Bei der Differenzierung der Empfänger von Sonderzahlungen nach Geschlecht zeigt sich, dass diese Zahlungen bei weiblichen Beschäftigten mit 2 671 Euro etwa halb so hoch waren wie die ihrer männlichen Kollegen (5 114 Euro).

Diese Differenz kommt vor allem dadurch zustande, dass überdurchschnittlich hohe Sonderzahlungen (4 000 Euro und mehr) vor allem an männliche Beschäftigte flossen. Während rund 14 Prozent der weiblichen Beschäftigten sonstige Bezüge in dieser Höhe erhielten, waren es etwa 36 Prozent der Männer.

Allerdings gab es auch am anderen Ende der Skala Unterschiede: Während etwa 51 Prozent der Frauen Sonderzahlungen von weniger als 2 000 Euro erhielten, traf dies auf rund 34 Prozent der Männer zu.

Die Kreistagssitzung aus Sicht der Sauerländer Büregerliste: Kreishaushalt beschlossen, Kreisumlage erhöht

Auf ihrer Website kommentiert die Sauerländer Bürgerliste einige Ergebnisse der Kreistagssitzung vom gestrigen Freitag, dem 16.12.2016.


Wörtlich:

Das wichtigste Ergebnis ist die Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2017. Er wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP verabschiedet. Aber auch die Grünen im HSK unterstützen den Landrat, denn ihr Sprecher erklärte in seiner Haushaltsrede: “In vielen Punkten stehen wir Grünen voll hinter dem Landrat und seiner Verwaltung”. Zu Beginn der Sitzung hatte sich der Landrat beklagt, er würde zu wenig gelobt…

Die von den Gemeinden zu zahlende Kreisumlage wird im Jahr 2017 um 0,41 Prozentpunkte auf dann 40,19 % angehoben. Ungünstig war in diesem Zusammenhang, dass die Bürgermeister der 12 kreisangehörigen Städte und Gemeinden sich mit einer Erhöhung um sogar 0,56 Punkte einverstanden erklärt hatten. Dabei befinden sich fast alle Kommunen in einer finanziell schwierigen Situation; nur noch 2 von 12 verfügen über Ausgleichsrücklage. Diese Ausgleichsrücklage ist dagegen beim Kreis noch mit ca. 20 Mio Euro gut gefüllt.

Die SBL/FW hatte beantragt, den Hebesatz unverändert zu lassen. Denn alleine aufgrund der Steigerung der Umlagegrundlagen erzielt der Kreis Mehreinnahmen in Höhe von 3,65 Mio Euro. Außerdem hat das finanzielle Jahresergebnis des Kreises in den letzten Jahren regelmäßig 3 bis 5 Mio Euro besser ausgesehen als geplant; im laufenden Jahr 2016 gibt es eine Ergebnisverbesserung von ca. 4,5 Mio Euro. Nachdem die SBL/FW diesen Antrag eingebracht hatte, beantragte auch die SPD-Fraktion, auf eine Erhöhung der Kreisumlage zu verzichten. Als das abgelehnt wurde, stimmte die SPD dem Haushalt trotzdem zu…

Die Änderungsanträge der SBL/FW wurden – mit einer Ausnahme – von der “GaGaGroKo” (CDU/SPD(FDP und Grüne) abgelehnt, z.B. eine Vereinfachung für den Bezug des Sozialtickets oder Änderungen beim Rettungsdienst. Weiter verfolgt wird der Antrag, vom Land NRW zu fordern, das Gewicht des Flächenansatzes bei den Zuweisungen des Landes an die Gemeinden zu erhöhen. Die Fläche hat bisher nur einen Anteil von 0,27%, also sehr viel geringer als Einwohner, Zentralitätsfunktion und Soziallasten. Hierzu verständigte sich der Kreistag darauf, Gespräche mit anderen Landkreisen in NRW zu führen. Über das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung des Kreistags berichtet werden.

Die GaGaGroKo lehnte es auch geschlossen ab, über die Kapitalerhöhung des Kreises an der “Betriebsgesellschaft Radio Hochsauerlandkreis mbH & Co. KG” im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung zu beraten. Dabei gibt es hier keinen inhaltlichen Grund für die Nichtöffentlichkeit, und jeder kann im Anfang Dezember erschienenen Beteiligungsbericht des HSK z.B. nachlesen, dass die “Betriebsgesellschaft Radio Hochsauerlandkreis mbH & Co. KG” in den Jahren von 2006 bis 2015 einen Verlust von 1.063.130 Euro erwirtschaftet hat.

Die vier Fraktionen der GaGaGroKo stellten sich auch gegen den Tierschutz und lehnten es ab, eine Katzenschutzverordnung zu beschließen, wie es z.B. der Ennepe-Ruhr-Kreis Ende Oktober gemacht hat, um eine durch Landesgesetz entstandene Aufgabe umzusetzen.

Unterstützt hat die SBL/FW den Antrag der Piraten, künftig einen Audio-Stream aus Kreistagssitzungen zuzulassen, um die Transparenz zu erhöhen. Bisher gibt es nur einige Twitterer (#kthsk), die aus dem Kreistag live berichten. Dieser Antrag wurde in den Kreisausschuss verwiesen.

Nicht beantworten konnte der Landrat die Nachfrage, warum im Beteiligungsbericht behauptet wird: “Zum Stichtag 31.12.2015 wurde trotz des eingetretenen Kursrückgangs der RWE-Aktie auf 11,71 €/Aktie das gem. § 35 Abs. 5 GemHVO eingeräumte Wahlrecht in der Weise ausgeübt, dass zu diesem Bilanzstichtag keine Wertberichtigung der aktuell auf Basis eines Kurses von 29,46 €/Aktie bewerteten Beteiligung vorgenommen wurde.” Ein solches Wahlrecht enthält die Gemeindehaushaltsverordnung nicht, sondern dort heisst es eindeutig, dass die Wertberichtigung bei dauerhaften Kursminderungen erfolgen muss! Damit wäre allerdings in der Bilanz des Kreises deutlich geworden, dass aufgrund der gescheiterten Anlagepolitik mit den RWE-Aktien das Eigenkapital des Kreises von 415,2 Mio Euro im Jahr 2008 auf nur noch etwa 30 Mio Euro gesunken ist.

Ohne inhaltliche Antwort blieb auch die Nachfrage, warum der Kreistag nicht über die Neubesetzung der Stelle des Geschäftsführers der kreiseigenen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) informiert wurde. Informiert waren nur die Gremien der WFG. Bei derartigen wichtigen Angelegenheiten kreiseigener Gesellschaften ist aber der gesamte Kreistag vorher zu informieren. Auffällig ist auch, dass hier eine Neubesetzung ohne Ausschreibung vorgenommen wurde, offenbar nach persönlicher Ansprache des Kandidaten durch den Landrat.

Klage des Vereins Sauerländer Bürgerliste (SBL) gegen die Sperrklausel

Münster. (pm_verfgh) Die Klage des Vereins Sauerländer Bürgerliste (SBL) gegen die Sperrklausel bei Kommunalwahlen ist beim Verfassungsgerichtshof NRW eingegangen.

In der Pressemeldung des Verfassungsgerichtshofs heißt es:

Die Sauerländer Bürgerliste e. V., eine kommunale Wählervereinigung aus dem Hochsauerlandkreis, hat am 10. Dezember 2016 ein Organstreitverfahren gegen den Landtag eingeleitet, mit dem sie sich gegen die Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel für Kommunalwahlen wendet.

Der Landtag hat am 10. Juni 2016 das Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungsstärkungsgesetz) beschlossen. Es sieht eine Änderung der Landesverfassung vor, in deren Art. 78 Abs. 1 Satz 3 für die Wahlen der Räte der Gemeinden, der Bezirksvertretungen, der Kreistage und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr eine 2,5 %-Sperrklausel festgeschrieben wird. Zudem wird das Kommunalwahlgesetz entsprechend geändert. Das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz ist am 30. Juni 2016 verkündet worden (GVBl. NRW. S. 442) und am folgenden Tag in Kraft getreten.

Die Antragstellerin sieht sich hierdurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit und auf Gleichheit der Wahl aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes sowie Art. 1 Abs. 1, Art. 2 der Landesverfassung verletzt. Die Sperrklausel bewirke eine Ungleichbehandlung hinsichtlich des Erfolgswertes der für einzelne Parteien und Wählergruppen abgegebenen Wählerstimmen. Stimmen für Kandidaten einer Liste, die an der Sperrklausel scheitere, hätten keinen Erfolgswert, weil dieser Liste kein Sitz zugeteilt werde, obwohl ihr rechnerisch ein Sitz oder mehrere Sitze zustünden. Erschwerend komme hinzu, dass sich die Sperrklausel bereits im Vorfeld der Sitzverteilung nachteilig auf kleinere Parteien und Wählergruppen auswirke, weil viele Wähler wegen der vermeintlichen Chancenlosigkeit solcher Parteien und Wählergruppen davon absähen, für diese zu stimmen. Diese Beeinträchtigungen der Wahlrechts- und Chancengleicheit seien verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Insbesondere gebe es trotz der Abschaffung der früheren kommunalwahlrechtlichen Sperrklausel in Nordrhein-Westfalen keine belegbaren Hinweise auf drohende Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen infolge einer „Parteizersplitterung“.

Der Verfassungsgerichtshof hatte im Jahr 1999 entschieden, dass die damals im Kommunalwahlgesetz geregelte 5 %-Sperrklausel mit der Landesverfassung nicht vereinbar war (Urteil vom 6. Juli 1999 – VerfGH 14/98, 15/98 –).

Gegen die aktuelle 2,5 %-Sperrklausel sind bereits von NPD, Piratenpartei und der Partei „Volksabstimmung“ eingeleitete Organstreitverfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig (Aktenzeichen: VerfGH 9/16, 11/16 und 13/16, Pressemitteilungen vom 4. August, 13. Oktober und 7. Dezember 2016).

Die Klage hat das Aktenzeichen VerfGH 14/16.

Quelle: http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/14_161215/index.php

PRESSEMITTEILUNG: Bundesregierung zensiert Aussagen zu Reichtum und Einfluss

LobbyControl: Streichungen im Armuts- und Reichtumsbericht sind einer Demokratie nicht würdig


Berlin, 15.12.2016: Die Bundesregierung hat brisante Passagen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht gestrichen. Die Aussagen betreffen vor allem eine Studie mit der Aussage, dass reichere Menschen mehr Gehör in der Politik finden. Auch ein Kapitel über Lobbyismus und Einfluss von Interessenvertretungen wurde gestrichen. Dazu kommentiert Christina Deckwirth vom Verein Lobbycontrol:

„Die Bundesregierung zensiert die unliebsamen Ergebnisse ihrer eigens in Auftrag gegebenen Studie. Das ist Realitätsverweigerung. Die vom Arbeitsministerium in Auftrag gegebene Studie zeigt deutlich: Wer mehr Geld hat, dessen Interessen werden eher von der Politik umgesetzt. Einkommensschwache haben dagegen so gut wie keinen Einfluss. Wenn politische Entscheidungen sich einseitig an den Interessen der Bessergestellten orientieren, gerät das demokratische Gleichheitsgebot ins Wanken. Die Bundesregierung könnte diesen Befund zur Kenntnis nehmen und gegensteuern. Stattdessen greift sie zur Zensur. Das ist einer Demokratie nicht würdig.“

Deckwirth weiter: „Das Thema Reichtum und Lobbyismus wurde vollständig aus dem Bericht gestrichen. Dabei erleben wir immer wieder, dass finanzstarke Akteure politische Entscheidungen zu ihren Gunsten beeinflussen. So hat die Auseinandersetzung um die Erbschaftssteuer gezeigt, wie eine gut organisierte und finanzstarke Lobby von Firmenerben und Superreichen ihre Interessen durchsetzen konnte. Ungleiche Lobbyeinflüsse verhindern ausgewogene Politikentscheidungen und sind so eine Gefahr für die Demokratie. Die Bundesregierung ist offenbar nicht in der Lage, diese Themen in ihrem offiziellen Bericht überhaupt nur zu erwähnen. Das ist problematisch. Gerade in Zeiten wachsender Politik- und Demokratieverdrossenheit sind solche Analysen sehr wichtig. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese wichtigen Passagen wieder in den Bericht aufzunehmen.“

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Eine ausführliche LobbyControl-Analyse der gestrichenen Passagen des Armuts- und Reichtunsmberichtes finden sie hier: https://www.lobbycontrol.de/2016/12/armuts-und-reichtumsbericht-bundesregierung-zensiert-unliebsame-studie/

Pressemitteilung von GiB: Kabinett bringt Autobahnprivatisierung in den Bundestag ein

Berlin. (pm_GiB) Den vom Bundeskabinett heute vorgelegten Entwurf zur Grundgesetzänderung samt Begleitgesetz (siehe Anlage unten) kommentiert Laura Valentukeviciute, Sprecherin von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB), wie folgt:

„Die sogenannten Privatisierungsbremsen haben so viele Löcher wie ein Schweizer Käse. Die formelle Privatisierung steht explizit im neuen Grundgesetztext.

Die materielle Privatisierung von Unternehmensteilen wie Tochtergesellschaften oder Grundstücke kann mit einfacher Mehrheit in Kürze beschlossen werden. Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) und andere Formen von funktionaler Privatisierung sollen explizit erlaubt werden.

In nur wenigen Jahren könnte die neu gegründete „Autobahngesellschaft“ nur noch aus einer dünnen bundeseigenen Hülle bestehen, die Steuergeld und Maut an Kapitalanleger weiterleitet.

Fast alles ist da möglich: der Kauf von Tochterfirmen, stille Beteiligungen, Genußscheine, Anleihen und natürlich und vor allem ÖPP.“

In der Begründung des Begleitgesetzes heißt es ganz offen:

Sofern zusätzlich privates Kapital in Infrastrukturmaßnahmen fließen soll, wäre dies, wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben ist, für Projekte der Gesellschaft möglich. Dadurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich Private am Netzausbau und –erhalt beteiligen können, so dass die Investitionsstrategie der Bundesregierung in ihrer Wirkung noch verstärkt werden kann. (S.109)

Dass damit statt dem Gemeinwohl die Interessen Dritter massiv befördert würden, kommentiert Carl Waßmuth, Infrastrukturexperte von GiB:

„Was wäre das für ein Weihnachtsgeschenk für Versicherungen und Banken! Bei einigen knallen sicher schon die Korken.

Aber vielleicht freuen sich die Lobbyisten zu früh. Noch bestimmen in Deutschland der Bundestag und der Bundesrat die Gesetzgebung. Dieses Vorhaben kann und muss noch verhindert werden.

Wir sind uns sicher: Je länger und genauer dieser Entwurf gelesen wird, desto stärker wird die Ablehnung werden. Die BürgerInnen haben von dem Vorhaben keinerlei Vorteile, dafür aber viele gravierende Nachteile. Das wird zu Protesten führen.“

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Anlage

Der Entwurf zur Grundgesetzänderung als PDF

Der Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs als PDF

Pressemitteilung: Ruhebedürfnis vs. „Bikers Welcome“

Biker-Bild mit Dame, Politikern und Interessenvertretern. (foto: spd)

Sundern. (spd_pm) Viele interessierte Bürgerinnen und Bürger waren am vergangenen Samstag der Einladung des heimischen Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese in den Landgasthof Kleiner nach Stockum gefolgt. Im Mittelpunkt der Diskussion stand dabei das Motorrad und die Frage wie Freizeitspaß und Lärmbelästigung im Sauerland unter einen Hut zu bringen sind.

Sunderns Bürgermeister Ralph Brodel stellte zu Beginn fest, dass Motorrad fahren Freiheit verkörpert und man dies in früheren Zeit nicht wegen einem „lauten Sound“ gemacht habe.

Die Bundestagsabgeordnete Birgit Kömpel aus der Rhön machte in ihrem Impulsreferat deutlich, dass man versuchen muss, die unterschiedlichen Interessen in Einklang zu bringen: „Das Ruhebedürfnis der Anwohner und die Schilder „Bikers Welcome“ in ein und derselben Ortschaft.“

Im Verlauf der Diskussion mit Jens Kunen (Interessengemeinschaft Motorradlärm Sundern), Michael Wilchynski (Bundesverband der Motorradfahrer e.V.) und Christoph Gatzweiler (Industrieverband Motorrad) kamen dann unterschiedliche Lösungsansätze zum Tragen:

Absenkung der zulässigen Grenzwerte auf europäischer Ebene, härteres Durchgreifen beim Nachrüsten mit Ersatzschalldämpfern, Anhebung der Bußgelder (derzeit 15 bis 20 €) und 1 Punkt in Flensburg bei illegalen Manipulationen am Zweirad, Lärmschutzzonen oder das Aufstellen von Lärmmessgeräten, um an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer zu appellieren.

Letztgenanntes wird bereits in Baden-Württemberg erfolgreich getestet, um Motorradfahrer so für eine rücksichtsvolle Fahrweise zu gewinnen.

Hinzu kommen Aktionen wie „Kaffee & Knöllchen“, welche aber durch den Hochsauerlandkreis eingestellt worden ist. In der ruhigen und sachlichen Diskussion war man sich am Ende einig, dass man nur gemeinsam an Lösungen arbeiten kann.

„Letztendlich gibt es aber immer wieder Motorradfahrer, welche durch ihre rücksichtslose Raserei und Manipulationen am Motorrad alle Fahrerinnen und Fahrer in Verruf bringen. Diesen schwarzen Schafen müssen wir uns entgegenstellen“, so das Fazit eines Teilnehmers.

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Aktuelle Informationen vom Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese sowie über die SPD im Hochsauerland befinden sich im Internet unter www.dirkwiese.de und unter www.hsk-spd.de

Große Koalition will Autobahnprivatisierung beschließen

Teilstück des neuen Autobahnabschnitts der A 46 bei Bestwig-Velmede. (archivfoto: zoom)

Diesen Freitag soll vom Bundeskabinett eine umfassende Grundgesetzänderung verabschiedet werden [1].

(Dieser Artikel von Carl Waßmuth  ist heute auf der Website Gemeingut in BürgerInnenhand erschienen.)

Die Änderung behandelt vordergründig die notwendige Neufassung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie eine Reform der Autobahnverwaltung. Faktisch sind die Änderungen derart umfassend, dass man auch von einer „Föderalismusreform 3“ sprechen könnte. Die Gewerkschaft Ver.di kommentierte die Entwürfe z.B. wie folgt:

„Mit dem Referentenentwurf wird eine Neuausrichtung des Verhältnisses von Bund und Ländern angestrebt, die in ihrer Bedeutung den Reformen der bundesstaatlichen Ordnung (Föderalismusreform I und II) gleichkommt.“

Bedauerlicherweise wird zu dieser Reform in ihrer gesamten Bedeutung bisher kaum berichtet. [2]

Wir von GiB hatten bisher kritisiert, dass die Entwürfe die Zentralisierung und formelle Privatisierung der Autobahnverwaltung beinhalten und dazu auch ermöglichen, dass die funktionale Privatisierung über öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) von Einzelabschnitten zum flächendeckenden Prinzip erhoben wird. Seit vergangenem Donnerstag werden wir in dieser Auffassung auch vom Bundesrechnungshof unterstützt (siehe dazu hier). Heute will ARD dazu berichten.

Der Deal zwischen Bund und Ländern hat aber noch einen weiteren Aspekt: Die Zustimmung zu dieser Form der Autobahnreform hat sich der Bund von den Ländern unter anderem durch zusätzliche 9,5 Mrd. Euro jährlich erkauft. Was der Bund  und insbesondere Finanzminister Wolfgang Schäuble da verhandelt hat, ist für den Bundeshaushalt insgesamt aber nachteilhaft. Als Gegenleistung gestatten die Länder die Autobahnreform. Und auch die kommt den Bund teuer, wegen des aufwendigen Umbaus, aber insbesondere wegen des Einbezugs von privatem Kapital über ÖPP! Nicht nur die Autobahnreform selbst verdient, näher betrachtet zu werden, sondern auch möglicherweise der hohe Preis, der dafür bezahlt wird. Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger  sieht es nach einem „lose-lose-Geschäft“ aus.

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[1] Geändert bzw. neu abgefasst werden sollen die Artikel 74, 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f und 143g. Zu dem GG-Änderungsentwurf wurde auch ein Artikelgesetz vorgelegt, das in neun Einzelgesetze ändert (Maßstäbegesetz, Finanzausgleichsgesetz, Gesetz über Finanzhilfen für Seehäfen, Stabilitätsratsgesetz, Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“, Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, Finanzverwaltungsgesetz, Haushaltsgrundsätzegesetz, Bundeshaushaltsordnung). Vier Gesetze sollen neu verabschiedet werden: Ein Gesetz über die Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr, ein Begleitgesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2020 insgesamt und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften, ein  Sanierungshilfengesetz sowie ein Gesetz zur Verbesserung des Online-Zugangs zu Verwaltungsleistungen

[2] Dies hat sich inzwischen geändert:

Heute Abend PlusMinus: http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/autobahnen-privat-100.html

Heute der Spiegel: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/privatisierung-von-autobahnen-gutachten-sieht-chancen-fuer-regierungsplaene-a-1124742.html