Hochqualifizierte Zuwanderer in Nordrhein-Westfalen

In unserem BriefkastenDüsseldorf (IT.NRW). In Nordrhein-Westfalen lebten im Jahr 2009 rund 74 000 Personen, die seit dem Jahr 2000 aus dem Ausland zugewandert sind und einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss hatten. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, handelt es sich bei diesen hochqualifizierten Zuwanderern überwiegend um jüngere Personen: 45,2 Prozent waren zwischen 25 und 30 Jahre alt.

Die Hälfte der Zuwanderer waren Frauen. 42,3 Prozent der hochqualifizierten Zuwanderer stammen aus einem osteuropäischen Land, 11,3 Prozent aus einem ehemaligen Anwerbeland (Türkei, Griechenland, ehemaliges Jugoslawien, Italien, Spanien oder Portugal), 22,5 Prozent aus einem der übrigen europäischen Länder und 15,5 Prozent aus Asien.

Nordrhein-Westfalen ist auch als Studienort für ausländische Studierende beliebt. Im Wintersemester 2009/10 waren 39 800 ausländische Studierende, die ihre Hochschulreife im Ausland erworben hatten (die so genannten Bildungsausländer), an  den Hochschulen Nordrhein-Westfalens eingeschrieben, zehn Jahre zuvor waren es noch 27 800. Der Anteil dieser Gruppe an allen Studierenden stieg von 5,6 Prozent auf 7,9 Prozent. Jeweils rund ein Viertel der Bildungsausländer war in den Fächergruppen Ingenieurwissenschaften sowie Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften eingeschrieben.

Die meisten der im Wintersemester 2009/10 eingeschriebenen nichteuropäischen Studierenden, die ihre Hochschulreife außerhalb Deutschlands erworben hatten, kommen aus Asien (13 600 bzw. 34,5 Prozent). Die größte Gruppe unter den Asiaten bilde Studierende aus China, von denen 5 300 an nordrhein-westfälischen Universitäten eingeschrieben sind. 9 800 Studierende stammen aus einem osteuropäischen Land (darunter 2 100 aus der Russischen Föderation); aus Afrika waren 5 400 Studierende eingeschrieben (darunter 2 200 aus Marokko).

Umleitung: mindere Regierung, Pressefreiheit, Schlecker, Flughafen und mehr.

In eigener Sache: Unsere MitarbeiterInnen sind auch nicht mehr das, was sie mal waren. Daher ist diese Umleitung in letzter Zeit des öfteren ausgefallen. Wir wollen nicht gleich von Streik reden und französische Verhältnisse beschwören, müssen aber überlegen, wie wir die Bezahlung verbessern können. Die Kosten dieses werbefreien Blogs werden durch Motivation gedeckt. Unser Betriebspsychologe denkt über Lösungen nach, ist aber aus seiner tiefen Kontemplationsphase noch nicht wieder aufgetaucht. Bis dahin …

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Pressefreiheit: auch in Deutschland bedroht … sueddeutsche

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Rote Karte für Anton Schlecker? Die Betriebsräte der Drogeriemarktkette Schlecker aus den Bezirken Mayen und Fürth/Herzogenaurach wurden am Mittwoch, 20.10.2010, in Bonn mit dem „Deutschen Betriebsräte-Preis 2010“ in Gold ausgezeichnet … finanznachrichten

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Migration: Demographen-Fachtagung in Landau … sbl

Alter „Perso“: geht weg wie nichts … wpBrilon

DER WOLF KOMMT – Das DJV-NRW Straßentheater „SCHÖNER RAUSEKELN“

Dortmund. (djv) In der Fiktion garstigen Unternehmertums besuchen der böse Wolf, Chef irgendeines Medienunternehmens, und der Maulwurf (mit einem höchst speziellen Auftrag) ein Seminar bei der Schlange, um endlich das zu lernen, was derzeit der Traum (fast) jeden Medienhauses zu sein scheint: wie man so richtig Personal los wird.

Umleitung: Liebe geht durch den Stock, Steinbrück, Gott in Dortmund, Ruhr, kalter Schulkrieg und Frauen schießen den Vogel ab.

Beim Joggen: Fliegenpilz an der Himmelskrone. (foto: zoom)
Beim Joggen: Fliegenpilz an der Himmelskrone. (foto: zoom)

Liebe geht durch den Stock – Schläge müssen weh tun: Kindererziehung mit dem Rohrstock hat in fundamentalchristlichen Kreisen Konjunktur – schließlich steht das so in der Bibel … sueddeutsche

Duftmarke: Steinbrück warnt SPD vor Linksruck … nachdenkseiten

Gott in Dortmund: die Nordstadt – ein Porträt … ruhrbarone

Hartz IV: Merkels Zigeuner und der perfide Trick mit der Herausrechnung der 19 Euro für Tabak und Alkohol … sprengsatz

Metropole Ruhr: Thomas Westphal neuer Chef der Wirtschaftsförderung … pottb log

Kalter Schulkrieg in NRW: Lehrerkampfverbände und andere Truppen machen mobil … WirInNRW

Drohen Millionen-Rückzahlung für den HSK? Laut Presseberichten aus den letzten Tagen gehört der Hochsauerlandkreis zu den vier südwestfälischen Landkreisen, die insgesamt fast 34 Mio Euro angeblich zuviel erhaltener Leistungen an das Land NRW zurückzahlen sollen … sbl

Frauen: schießen den Vogel ab. In … Wiemeringhausen

Gemeinschaftsschule statt Realschule? Ein „Hammer-Angebot“ der neuen Landesregierung. Welche Kommune ist dabei?

Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule: Realschule Ascheberg (foto: zoom)
Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule: Realschule Ascheberg (foto: zoom)

Am vergangenen Freitag hatte das nordrhein-westfälische Kabinett die von Schulministerin Sylvia Löhrmann vorgelegten Eckpunkte für das Modellvorhaben „Gemeinschaftsschule“ gebilligt. Unter dem Titel „Startschuss für NRW-Gemeinschaftsschule“ hat das Ministerium gestern Informationen an „die Leitungen der öffentlichen und privaten Schulen“ sowie an die Bezirksregierungen, Schulträger, am Schulleben beteiligte Verbände und Organisationen und Lehrervertretungen herausgegeben, die es in sich haben. Kleinere Klassen, bessere Bezahlung, Absenkung der Lehrerarbeitszeit, Ganztag und eine  größere Bildungsbreite für die Schülerinnen und Schüler.

Anmerkung: KritikerInnen der Gemeinschaftsschule können sich beispielsweise hier bei der weltonline mit Munition versorgen. Ich stelle erst einmal die inhaltlichen Positionen des Schulministeriums dar.

Warum Gemeinschaftsschule?

Die Gemeinschaftsschule biete den Schulträgern bei zurückgehenden Schülerzahlen vor allem im ländlichen Raum die Möglichkeit, ein wohnortnahes umfassendes Schulangebot auch mit gymnasialen Standards vor Ort zu erhalten. Gleichzeitig würden die Voraussetzungen für ein längeres gemeinsames Lernen geschaffen: die Bildungswege der Schülerinnen und Schüler würden an der Gemeinschaftsschule länger offen gehalten. Ziel der neuen Konzeption sei es, die Chancengerechtigkeit und Leistungsfähigkeit des Schulwesens zu erhöhen und die Kinder letztlich zu besseren Schulabschlüssen zu führen.

Welche Ziele?

Ziel des Modellvorhabens sei es, zu erproben, wie durch längeres gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I die Chancengerechtigkeit und Leistungsfähigkeit des Schulwesens erhöht werden könne und Kinder dadurch zu besseren Abschlüssen geführt werden können. Außerdem solle erprobt werden, wie im Hinblick auf die demografische Entwicklung und der sich wandelnden Abschlussorientierung der Eltern weiterhin ein wohnortnahes Schulangebot ermöglicht werden könne.

Zeitdauer der Erprobung

Sechs Jahre beginnend mit dem Schuljahr 2011/2012 (01.08.2011). Danach auslaufend für die während des Versuchszeitraums eingeschulten Schülerinnen und Schüler.

Welche Schulen können unter welchen Voraussetzungen teilnehmen?

Grundlegende Vorgaben:

  • In der Regel Schule der Sekundarstufe I
  • In der Regel gebundener Ganztag, ausnahmsweise offene, flexible Angebote
  • Errichtung in der Regel durch Zusammenführung bestehender Schulen
  • Gewährleistung auch gymnasialer Standards
  • Integrierter Unterricht in Klassen 5 und 6
  • Ab Klasse 7 oder später Unterricht in integrierter oder kooperativer Form (Einrichtung von schulformspezifischen Bildungsgängen)
  • Erreichbarkeit aller für die Sekundarstufe I vorgesehenen Abschlüsse (Anerkennung der Abschlüsse muss gesichert sein)
  • Eigene gymnasiale Oberstufe oder Kooperation mit Gymnasium oder einer anderen Gemeinschaftsschule mit Sekundarstufe II und/oder Gesamtschule und/oder Berufskolleg, das den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ermöglicht
  • Abitur nach 9 Jahren (G 9); bei herausragenden Leistungen Übergang nach der Sekundarstufe I in die Qualifikationsphase möglich

Kleinere Klassen

Für eine Gemeinschaftsschule sind 4 Parallelklassen pro Jahrgang wünschenswert, mindestens erforderlich sind 3 Parallelklassen pro Jahrgang (Sicherung wohnortnaher Beschulung im ländlichen Raum).
Mindestklassengröße bei Errichtung 23 Schülerinnen und Schüler statt der gesetzlich ansonsten vorgesehenen Mindestklassengröße von 28 Schülerinnen und Schülern. Klassenfrequenzhöchstwert beträgt für die integrative Form 25; in der kooperativen Form ab Kl. 7 zur Erreichung vertretbarer Klassengrößen 29. Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 24 Schülerinnen und Schüler. Diese Werte orientieren sich an der Hauptschule. Sie tragen der Heterogenität der Schülerschaft Rechnung und berücksichtigen, dass in der Gemeinschaftsschule unterschiedliche Schulformen zusammenwachsen.

Lehrerarbeitszeit

Die Lehrkräfte haben unabhängig von ihrem Lehramt eine Pflichtstundenzahl von 25,5. Dies entspricht der Pflichtstundenzahl an der Gesamtschule und am Gymnasium.

Bezahlung Lehrerinnen und Lehrer

  • Sie orientiert sich an der Bewertung der Ämter an Gesamtschulen:- Als Eingangsämter können der Gemeinschaftsschule A 12-Stellen (gehobener Dienst) und A 13-Stellen (höherer Dienst; bis zu 33 v.H.) zugewiesen werden.
  • Für die Schulleiterinnen und Schulleiter sind – je nach Ausbauzustand der Schule – Ämter der Besoldungsgruppe A 15, A 15 mit Zulage und A 16 vorgesehen.
  • Für die stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter ergeben sich Ämter der Besoldungsgruppe A 14 mit Zulage, A 15 und A 15 mit Zulage.
  • Als allgemeine Beförderungsämter ergeben sich für die Lehrkräfte des gehobenen Dienstes die Besoldungsgruppe A 13 und für den höheren Dienst die Besoldungsgruppen A 14 und A 15.
  • Ab einem bestimmten Ausbauzustand werden darüber hinaus spezifische Beförderungsämter zur Verfügung gestellt entsprechend der Ausbringung vergleichbarer Funktionen an Gesamtschulen.

Stellensituation und Fortbildung

Stellenzuschlag in Höhe von 0,5 Stunden je Klasse wegen des erhöhten Differenzierungs-/Förderbedarfs.
„Versuchszuschlag“ in Höhe von 0,5 Stellen pro Schule wegen des erhöhten Schulentwicklungsaufwands.
Zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 EUR pro Schule wegen des erhöhten Fortbildungsbedarfs.

Zeitplan

  • Beratung von Kommunen, die sich am Modellversuch beteiligen wollen läuft
  • Abstimmung mit Nachbarkommunen 10 – 11/2010
  • Entscheidung der Schulkonferenzen unter 10 – 11/2010
  • Entscheidung der kommunalen Gremien über Beteiligung an dem Schulversuch 11/2010
  • Antragstellung über BR an MSW Eingang MSW bis 31.12.2010
  • Entscheidung MSW bis spätestens Mitte 01/2011
  • Organisationsentscheidung Schulträger bis Anfang 02/2011
  • Bestellung komm. Schulleitung durch BR bis Mitte 02/2011 (Anmeldeverfahren)
  • Anmeldeverfahren 02/2011
  • Org. + päd. Vorber. Erstes Schuljahr ab 01/2011 (Zeitpunkt Genehmigung)
  • Personalmaßnahmen durch BR Ab 01/2011 (Zeitpunkt Genehmigung)
  • Start des Modellvorhabens 07.09.2011

Fazit:

Das Angebot kann man auf den ersten Blick kaum ausschlagen. Kleinere Klassen, 25,5 statt 28 Unterrichtsstunden im Vergleich zum Realschullehrer/in, größere Bildungsbreite für die SchülerInnen, Abitur nach G9 und als mögliches Schmankerl für die berufstätigen Eltern der gebundene Ganztag.

Interessanterweise läuft jetzt(s.o.) bereits die Beratung derjenigen Kommunen, die sich am Modellversuch beteiligen wollen.

Ist Ihre Kommune dabei?

Das gesamte Dokument mit weiteren Hinweisen ist für die interessierte Öffentlichkeit im Archiv des Schulministeriums zu lesen.

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Schulbeginn in NRW: Kopfnoten und verbindliche Grundschulgutachten weg, Drittelparität Eltern, Lehrer, Schüler in der Schulkonferenz.

In unserem Briefkasten Die Fraktionen von SPD und Grünen haben im Landtag den Gesetzentwurf für ein 4. Schulrechtsänderungsgesetz eingebracht.

Dieser Gesetzentwurf ist das „schulrechtliche Sofortprogramm“, das vor einer grundlegenden und umfassenden Novellierung des Schulgesetzes erste Akzente setzen soll. Geändert werden die § 11, 46, 49, 66 und 84. Es handelt sich hierbei um die Themen Übergang, Grundschule-Sekundarstufe I (Grundschulempfehlung und Prognoseunterricht), Kopfnoten, Drittelparität in der Schulkonferenz und Schul(einzugs)bezirke.

Als Grund für die Gesetzesänderungen werden von Seiten der SPD und Bündnis 90/Grüne folgende Punkte genannt:

Mit der verbindlichen Grundschulempfehlung und dem Prognoseunterricht wird der Elternwille nicht ausreichend berücksichtigt. Die sogenannten Kopfnoten werden weder der individuellen Vielfalt der Kinder und Jugendlichen gerecht, noch entsprechen sie einer angemessen Kultur der Rückmeldung. Mit der Streichung der Drittelparität wurde den Schülerinnen und Schülern die gleichberechtigte Teilhabe in der Schulkonferenz genommen und die innerschulische Demokratie beschädigt. Mit der verbindlichen Abschaffung der Schulbezirke für Grundschulen wurde den Schulträgern ein wichtiges Steuerungsinstrument für eine optimale Schulversorgung aus der Hand genommen.

Der Gesetzentwurf enthält die Festlegung, dass das 4. Schulrechtsänderungsgesetz am Tag nach seiner Verkündigung in Kraft treten soll, eine Ausnahme wird bei der Veränderung der Zusammensetzung der Schulkonferenz gemacht. Hier ist geregelt, dass der neue § 66 des Schulgesetzes zum 01.08.2011 in Kraft tritt.

Gesetzentwurf:
http://www.gew-nrw.de/uploads/tx_files/LTD_15_24.pdf

Das Gesetz befindet sich zur Zeit noch in der Beratung  und ist nach der 1. Lesung am 15. Juli an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung, sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen worden.

Siehe dazu auch hier auf der Seite des Landtages.

Ob sich an einzelnen Punkten noch etwas ändern wird, kann ich nicht beurteilen. Ich könnte mir vorstellen, dass die geplante Drittelparität den vielen Lehrern und Lehrerinnen ein Dorn im Auge sein könnte, da Eltern und Schüler in der Schulkonferenz eine rechnerische Mehrheit erhalten.

Immerhin ist die Schulkonferenz das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.

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egons mECKErn: Wem nutzen Schulverbunde?

Gut verbunden? (foto: zoom)Wem nutzen Schulverbunde?

Weil die Schülerzahlen zurückgingen und Schulen immer kleiner wurden, wurden in NRW Schulen zu Verbunden zusammengeschlossen. Auch ich bin an solch einer Verbundschule tätig, habe jetzt lange Zeit das Arbeiten und die Schwierigkeiten im Verbund beobachtet und komme nun dazu die Vor- und Nachteile von Schulverbunden abzuwägen.

Nutzen sie den Eltern?

Was wollen die Eltern? Die Eltern wollen, dass die Schule in ihrem Ortsteil erhalten bleibt, damit sie guten Kontakt zur Schule und die Kinder einen kurzen Schulweg haben und nicht mit dem Bus fahren müssen. Allerdings sind auch im Schulverbund in kaum einem Ortsteil so viele Kinder vorhanden, dass man damit eine Klasse bilden könnte. Das heißt, es müssen Kinder in die Nachbardörfer gefahren werden, um dort eine ganze Klasse zu bilden. Ergebnis ist: Die Schule im Ortsteil bleibt erhalten, aber die Kinder einzelner Jahrgänge werden in den Nachbarortsteil gefahren. Die Garantie, die Schule im Ortsteil zu besuchen hat niemand. Das war von den Eltern nicht gewollt und nutzt ihnen auch nichts. Für Eltern ist jetzt nicht mehr vorhersehbar, in welchem Ortsteil welcher Jahrgang eingeschult wird. Aber genau das haben die Eltern nicht gewollt.

Nachdem die Schulbezirke aufgelöst worden sind, können Eltern wählen, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden. Wo es Schulverbunde gibt können sie jetzt nur noch zwischen Verbunden wählen und Schulleitungen müssen aufgrund der Schülerzahlen und der Schülerverteilung entscheiden, welchen Schulstandort des Verbundes die Schüler besuchen. Die Wahlmöglichkeiten für die Eltern sind also geringer geworden..

Nutzen sie den Schülern?

Die Schüler merken eigentlich am wenigsten von der Verbundproblematik. Natürlich möchten sie gerne in ihrem Wohnort eingeschult werden, aber wenn sie an einem anderen Standort eingeschult werden. Die Schulen immer kleiner werden, weil Schülerzahlen zurückgehen, Die Städte erhalten die kleinen Schulen. So gibt es schon Schulen, für die weniger als 10 Schülern pro Klasse da sind, diese müssen dann mit Schülern aufgefüllt werden, die eigentlich in ihren Heimat-Schulstandort gehen könnten. Ungeachtet dessen fühlen sich die Schüler auch im Nachbarort nach einiger Zeit wohl und würden auch gerne bleiben. Ärgerlich wird es aber für die Schüler, wenn sie während der Schulzeit den Schulstandort wechseln müssen, und dieser Fall ist nicht auszuschließen, wenn die Schulleitung dafür sorgen muss, dass nicht ein Schulstandort zu wenig oder zu viele Klassen hat. Besser wäre es auf jeden Fall für Grundschüler. Sie besuchen die Schule in ihrem Ortsteil und bleiben während ihrer Schulzeit an einem Schulstandort.

Nutzen sie den Lehrern?

Für die Lehrer wird der Arbeitseinsatz schwerer. Wenn ein Lehrer 28 Pflichtstunden unterrichtet, wird es im Stundenplan kaum möglich sein, ihn mit allen Stunden an einem Schulstandort einzusetzen. Die Lehrer müssen zwischen den Schulen pendeln. Es ergeben sich Probleme mit Anfangszeiten, Pausenzeiten, Aufsichten, und den Fahrzeiten, die zum normalen Dienst dazukommen. Es gibt kein Kollegium mehr, das sich im Lehrerzimmer eines Schulstandortes trifft, mal ist der eine hier, mal ist der andere dort. Es mangelt an Gelegenheiten mit den Kollegen Besprechungen zu führen. Andererseits kann es vorkommen, dass Kollegen die parallele Klassen führen sich nie während der Unterrichtswoche sehen, sondern sich nur in den Gesamtkonferenzen begegnen. Das einheitliches Arbeiten wird dadurch mehr als erschwert. Auch für die Lehrer ist es also nicht besser geworden.

Nutzen Sie den Schulträgern?

Die Alternative zum Schulverbund wäre die Zusammenlegung der Einzelschulen zu einer Schule an einem Standort. Der Vorteil für die Stadt wäre, sie hätte nur noch ein Gebäude zu unterhalten und nur noch eine Schule mit Materialien und Personal auszustatten. Die Stadt könnte sparen: mehrere Lehrerzimmer mit Ausstattungen, mehrere Schulleiterzimmer mit allen technischen Einrichtungen ,mehrere Schulküchen mit ihrer gesamten Ausstattung (Herde, Kühlschränke, Küchenschränke, Geschirr…), mehrere Betreuungsräume mit allem Zubehör, vielfältige Arbeitsmittel, Medien und technische Geräte. Einer Stadt die sich das alles mehrfach leistet, obwohl es nur einmal gebraucht würde, muss es finanziell sehr gut gehen. Auch wenn etwas mehr an Beförderungskosten nötig wäre, insgesamt ließe sich dabei viel einsparen, falls ein genügend großes Schulgebäude für den Zusammenschluss vorhanden wäre (einen Neubau schließen wir aus, da irgendwann einer der Schulstandorte alle Schüler aufnehmen kann). Die Folgen des Verbundes für den Schulträger sind höhere Kosten, die nicht nötig wären.

Nutzen sie den Politikern im Stadtrat?

Immer wenn in einem Ortsteil eine Schule geschlossen werden soll, gibt es einen Aufschrei seitens der Bewohner. „Die Schule muss im Dorf bleiben!“ Das ist wichtig für die Identität eines Ortes. Gegenstimmen werden nicht laut. Wie soll sich da ein Kommunalpolitiker verhalten. Wenn er vorrechnet, wie viel Geld sich durch die Schulschließung sparen ließe, würde er alle Sympathien verlieren und seine Wiederwahl gefährden. Es ist in keinem der betroffenen Orte ein Kommunalpolitiker zu finden, der sich für die Schulschließung ausspricht, und wenn schon eine funktionsfähige Schule im Ort nicht zu erhalten ist, dann muss wenigstens der Teilstandort eines Verbundes vorhanden sein, egal wie teuer und egal welche Nachteile und Schwierigkeiten damit verbunden sind. Obwohl der Erhalt der Teilstandorte nicht dem Bürgerwohl dient, verhalten sich die Politiker im Sinne des Bürgers, verkaufen ihre Maßnahmen als bürgerfreundlich und versuchen, sich damit ihre Wählerstimmen zu sichern. Für die Probleme, die in den Schulen auftauchen, fühlen sie sich nicht verantwortlich. Für die Problemlösungen sind die Schulleitungen da, die vor eine unlösbare Aufgabe gestellt werden und die Schuld übernehmen müssen, wenn’s nicht läuft.

Nutzen sie dem Land NRW?

Kleine Schulen brauchen mehr Lehrer als große Schulen. Je größer die Schülerzahl ist, umso besser lassen sich Klassen bilden, die die maximale mögliche Schülerzahl erreichen. Wenn an einer Schule wenige Schüler sind, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass mann zwei Klassen mit weniger als 20 Schülern bilden kann. Bei einzügigen Schulen ist die Klassenstärke immer unter 30 (sonst gäbe es zwei kleine Klassen) und kann bis auf 15 herabsinken. Je kleiner die Klassen also sind und je mehr Klassen eine Schule hat, umso mehr Lehrer werden gebraucht, weil ja jede Klasse eine bestimmte Anzahl von Lehrerstunden braucht. Wenn man landesweit dafür sorgt, dass es die kleinen Klassen an kleinen Schulen nicht mehr gibt, lässt sich eine nicht unerhebliche Zahler Lehrerstellen einsparen. Darin sehen wir das Hauptinteresse des Landes, Schulverbunde zu bilden. Ein Verbund mit mehreren Standorten hat kleine Schulen wird aber stellenmäßig besetzt wir eine große Schule, da sich mit höheren Schülerzahlen leichter große Klassen bilden lassen. Während kleine Einzelschulen immer unbedingt zusätzliche Lehrerstunden bekommen mussten, erhalten Schulverbunde genau eine Lehrerstelle für 25 Schüler. Die Verteilung der Schüler auf die Lehrer bleibt das Problem des Verbundes. Das Land spart Lehrerstellen ein und dies dürfte das Hauptanliegen für die Gründung von Schulverbunden gewesen sein, wenn man davon absieht, dass sie auch ein wichtiger Schritt in Richtung Zusammenlegung der kleinen Einzelschulen sind.

Fazit

Der Nutzen der Schulverbunde liegt also in erster Linie für Einsparungen beim Land. Wahrscheinlich freuen sich auch noch einige Kommunalpolitiker, dass sie die unbeliebten Maßnahmen von Schulschließungen noch etwas hinausschieben können. Die Eltern, Schüler und Lehrer ziehen daraus keine Vorteile. Für das Lernen und die Qualität der Bildung bringt der Schulverbund keine Verbesserung, vielmehr erschwert er das Arbeiten und die Qualität der Einzelschulen kann nicht gehalten werden.

Für die Nachteile, die wir durch Schulverbunde haben, ist das Land verantwortlich. Allerdings stellt das Schulministerium es anders da. Das Ministerium behauptet, die Schulen haben alle Organisationsfreiheit und könnten die Abläufe so optimal gestalten, dass alles besser würde. Doch die Schulleitung kann nicht das Unmögliche möglich machen. Sie muss allerdings für alles, was jetzt nicht laufen kann, die Verantwortung übernehmen.

Das nenne ich kluge Politik. Die Politiker schaffen „Drei auf einen Streich“: sie sparen Geld, sie verkünden Verbesserungen und sie machen andere für die entstehenden Missstände verantwortlich.

Damit passen Schulverbunde in eine Reihe von Reformen, die alle diesen genialen Dreierstreich gemeinsam haben: die integrierte Eingangstufe, die Lernstudios, die selbstständige Schule, die Qualitätsoffensive Hauptschule, der Gemeinsame Unterricht und wahrscheinlich noch mehr.

NRW 2009: Sinkende Reallöhne für an- und ungelernte Arbeitskräfte

In meinem BriefkastenDüsseldorf (IT.NRW). Die Bruttojahresverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stiegen in NRW im Jahre 2009 durchschnittlich um 1,1 Prozent auf 43 301 Euro.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Tags der Arbeit am 1. Mai mitteilt, beschränkten sich die Zuwächse jedoch auf Personen in mittleren und höheren Führungsebenen.

Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung mussten stagnierende, ungelernte und angelernte Arbeitskräfte mit -1,7 bzw. – 1,0 Prozent sogar sinkende Löhne hinnehmen.

Damit brachte das Jahr 2009 für die Mehrheit der in Nordrhein-Westfalen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/-innen Reallohnverluste mit sich. Ursächlich für diese negative Verdienstentwicklung war vor allem der Rückgang der bezahlten Arbeitszeit sowie niedrigere Sonderzahlungen.

Durchschnittliche Bruttojahresverdienste und bezahlte Wochenarbeitszeiten
in Nordrhein-Westfalen 2009

Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer

Bezahlte Wochenarbeitszeit
in Stunden

Bruttojahres-
verdienst

darunter
Sonderzahlungen

Stunden

Zu- (+) bzw. Ab­nahme (-) gegen­über 2008

Euro

Zu- (+) bzw. Ab­nahme (-) gegen­über 2008

Euro

Zu- (+) bzw. Ab­nahme (-) gegen­über 2008

in leitender Stellung (i. d. R. mit Studienabschluss)

38,9

– 0,8 %

79 362

+ 0,9 %

10 278

– 4,7 %

mit Berufsausbildung, langjähriger Berufserfahrung und Weisungsfunktion

38,7

– 0,8 %

51 041

+ 1,4 %

4 740

– 0,7 %

mit Berufsausbildung

38,2

– 1,8 %

35 952

+ 0 %

2 936

– 2,3 %

Angelernte

38,2

– 2,1 %

29 239

– 1,0 %

2 221

– 1,9 %

Ungelernte

37,9

– 1,8 %

23 367

– 1,7 %

1 580

– 4,5 %

insgesamt

38,4

1,5 %

43 301

+ 1,1 %

4 102

1,6 %