„Ein Vertrauensbruch lässt sich nicht schienen“ – Aphorismen aus der Feder eines Pädagogen

Detlef Träbert hat auch schon bei uns im Blog veröffentlicht. (foto: traebert)
Detlef Träbert hat auch schon bei uns im Blog veröffentlicht. (foto: traebert)

Niederkassel. (pm) Eigentlich ist Detlef Träbert Pädagoge und durch seine Vorträge sowie die mittlerweile zehn Sachbücher zu Lern- und Erziehungsthemen bekannt. Hier im Blog hat er als Autor und Gastautor ebenfalls einige Beiträge veröffentlicht.

(Disclaimer: Der Artikel ist die offizielle Verlagsrezension)

Nun hat er nach „DenkMalAn!“ und „Aphorisiakum“ sein drittes Aphorismenbuch vorgelegt: „Ein Vertrauensbruch lässt sich nicht schienen.“ Schon beim Titel muss man um die Ecke denken – Träbert möchte seine Leser zur Nutzung ihres Gehirns anregen: „Der Besitz eines Gehirns ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für intellektuelle Leistungen.“

Das Thema Menschlichkeit ist für ihn verbindendes Element zwischen seiner pädagogischen Arbeit und dem literarischen Schreiben: „In Träberts Aphorismen wird seine zutiefst humanistisch geprägte Grundhaltung deutlich, mit der er sich den Bereichen Politik und Gesellschaft, Bildung und Kunst, Wirtschaft und Soziales, Weltanschauung und Religion widmet“, schreibt Reinhold Miller über das neue Buch. Und wie liest es sich?

Mal humorvoll und satirisch, mal besinnlich oder auch polarisierend, aber immer geistreich und voller Lebensweisheit regt es zum Mit-, Nach- und Weiterdenken an. Ein paar Beispiele gefällig? „Fehlendes Mitgefühl ist Herzversagen.“ – „Nichts ist zerstörerischer als ein Glaube, der zu Waffen kommt.“ – „Satte Gewinne hinterlassen hungrige Verlierer.“ Doch es ist bei allem Schlimmen in der Welt ein zuversichtliches Buch: „Zieht man die Wurzel aus dem Bösen, quadriert man das Gute.“

„Ein Vertrauensbruch lässt sich nicht schienen“ ist eine kurzweilige Lektüre, die niemanden kalt lässt.

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Detlef Träbert: Ein Vertrauensbruch lässt sich nicht schienen. Aphorismen – Lyrik – Kurzprosa, Bochum (Universitätsverlag Brockmeyer) 2014, 86 S., € 9,90

Pressemitteilung der SPD: Bürgersprechstunde mit Dirk Wiese, MdB

Dirk Wiese bietet Bürgersprechstunde an. (foto: SPD)
Dirk Wiese bietet Bürgersprechstunde an. (foto: SPD)

Arnsberg. (spd_pm) Zu seiner nächsten Bürgersprechstunde lädt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete, Dirk Wiese, am Donnerstag, 18. September 2014 in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr in das SPD-Büro in der Rumbecker Straße 8 in Arnsberg ein.

Aus organisatorischen Gründen bittet er dazu um telefonische Anmeldung unter 0291-99 67 13 bis Montag, 15. September 2014.

Weitere Bürgersprechstunden werden demnächst unter anderem in Marsberg, Brilon und Schmallenberg angeboten. Termininformationen dazu werden rechtzeitig unter www.dirkwiese.de , www.hsk-spd.de. und in den heimischen Medien veröffentlicht .

Für ein persönliches Gespräch gilt auch weiterhin das Angebot von Dirk Wiese zu einem Hausbesuch nach dem Motto: „Sie kochen den Kaffee, ich bringe den Kuchen mit!“
Aktuelle Informationen unter www.dirkwiese.de

Streetbob-WM 2014 in Winterberg: PIRATEN fahren für den guten Zweck

Das Team der PIRATEN bei der Streetbob-WM 2014 (foto: piraten)
Das Team der PIRATEN bei der Streetbob-WM 2014 (foto: piraten)
Winterberg. (piraten_pm) Am 06. September 2014 fand in Winterberg die erste WP-Streetbob-Weltmeisterschaft statt. Die PIRATEN nahmen mit einem eigenen Team teil, um für die AWO (Arbeiterwohlfahrt) einen Spendenbeitrag zu erfahren.

Mit im Team war auch der Wahlkreis-Pate der HSK-PIRATEN MdL Lukas Lamla.

“Wir hätten zwar gerne eine besseren Platz geschafft und damit mehr Spenden für die AWO geholt, aber alles in allem hatten wir sehr viel Spaß und freuen uns schon auf die nächste Streetbob-WM“, so der Team-Chef Florian Otto.

Insgesamt konnten die PIRATEN 100 Euro für den guten Zweck einfahren und landeten auf Platz 19 von 21. Die Piratenpartei Hochsauerlandkreis wird den Betrag noch einmal verdoppeln, so dass insgesamt 200 Euro an die AWO gespendet werden.

Friedrich-Ebert-Stiftung lädt zum Hochsauerlandgespräch: „Zukunft der Landwirtschaft – Perspektiven für Südwestfalen“

Referent an diesem Abend: der Bundestagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier (foto: SPD)
Referent an diesem Abend: der Bundestagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier (foto: SPD)

Meschede. (spd_pm) „Zukunft der Landwirtschaft – Perspektiven für Südwestfalen“ ist das Thema des 4. Hochsauerlandgesprächs zu dem die Friedrich-Ebert-Stiftung am 16. September in das Kreishaus in Meschede einlädt.

Referent wird an diesem Abend der Bundestagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, sein. Neben der Landtagsabgeordneten, Annette Watermann-Krass, Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Landtag NRW werden sich der stellvertretende Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Verbandes Hochsauerlandkreis, Klaus Bauerdick, sowie der Beratungsleiter für Südwestfalen der Landwirtschaftskammer NRW, Hubert Stratmann, an der Podiums- und anschließenden Publikumsdiskussion  beteiligen. Moderiert wird die Veranstaltung vom heimischen Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese, welcher der Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag ist.

Gesprochen werden soll unter anderem über die Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik und ihre Auswirkungen vor Ort sowie die anstehende Novellierung der Düngeverordnung. Auch Themen wie die aktuelle Flächensituation, das transatlantische Freihandelsabkommen TTiP oder die Abschaffung der Hofabgabeklausel werden Teil der Diskussionen sein. Dazu sind alle Interessierten herzlich willkommen. Unter www.hsk-spd.de befindet sich ein Link zum Download der Einladung.

Aus organisatorischen Gründen wird um vorherige Anmeldung bei Katia Conigliaro unter 0228-8837203 oder via Email an Katia.Conigliaro@fes.de gebeten.

Die heutige HSK-Kreistagssitzung aus Piratensicht: Ablehnungen höchst fragwürdig und von persönlichen Interessen begleitet

In unserem BriefkastenIn unseren Eingangskorb flatterte gerade ein aktueller Bericht des neuen Kreistagsmitglieds Daniel Wagner (Piraten) von der heutigen Kreistagssitzung in Meschede.

Am Freitag, den 29. August tagte der Kreistag zum zweiten Mal in der 9. Wahlperiode (2014 – 2020). Dabei wurde auch erstmals ein Antrag der PIRATEN behandelt.

Auf Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL) sollte die Geschäftsordnung des Kreistages angepasst werden, um Foto-, Film und Tonaufnahmen möglich zu machen. Die PIRATEN beteiligten sich mit einem Konsensantrag. Der Landrat sollte vor jeder Sitzung nach Einwänden für Foto-, Film- und
Tonaufnahmen fragen, um so diese individuell für die jeweiligen Sitzungen zu erlauben oder zu untersagen.

CDU, SPD und GRÜNE lehnten den Antrag der SBL und PIRATEN ab und sorgten dafür, dass auch in Zukunft der Kreistag „unter sich“ bleibt. Auch weitere Anträge, die von den PIRATEN gestützt wurden, wurden abgelehnt.

„Ich bedauere, dass nicht einmal Konsensbeiträge im Kreistag eine Chance finden können. Die Gründe der Ablehnung sind höchst fragwürdig und von persönlichen Interessen begleitet“, so das Kreistagsmitglied der PIRATEN Daniel Wagner.

Abstimmungsverhalten des Kreistagsmitglieds Daniel Wagner bei der 2. Kreistagssitzung:

Wahlprüfung: Angenommen
Umbesetzung von Ausschüssen und Drittgremien: Angenommen
Benennung von Richtern für das Sozialgericht Dortmund: Angenommen
Benennung von Richtern für das Landessozialgericht NRW: Enthaltung
Linienbündelungskonzept für den HSK: Angenommen
Anträge auf Genehmigung von Kormoran-Abschüssen: Ablehnung
Bestellung eines Kreisbrandmeisters: Angenommen
Daten- und Telefonanbindung des Kreisfeuerwehrzentrums: Angenommen
Umbau des Kinderkurheims „Arnsberg“ auf Norderney: Angenommen
Abfallwirtschaftsplan NRW – Stellungnahme des Hochsauerlandkreises: Ablehnung
Änderung der GO (Foto-, Film- und Tonaufnahmen): Angenommen
Änderung der GO (Dringlichkeitsentscheidungen): Angenommen
Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der ESZW: Teilweise Angenommen, Teilweise Enthalten

NRW-Tourismus im Plus: 10,2 Millionen Gäste von Januar bis Juni 2014. Das Hochsauerland verliert.

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Zum Gebiet Sauerland gehören: Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Soest.

Düsseldorf (IT.NRW). Im ersten Halbjahr 2014 besuchten mehr als 10,2 Millionen Gäste die 5 368 nordrhein-westfälischen Beherbergungsbetriebe (mit mindestens zehn Gästebetten und auf Campingplätzen); sie brachten es zusammen auf 22,8 Millionen Übernachtungen.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, war die Besucherzahl um 5,7 Prozent höher als im ersten Halbjahr des Vorjahres. Die Zahl der Übernachtungen erhöhte sich um 5,1 Prozent. Bei den Gästen aus dem Ausland stieg die Zahl der Ankünfte um 9,9 Prozent auf 2,2 Millionen und die der Übernachtungen um 10,1 Prozent auf 4,6 Millionen. Auch die Zahl der Inlandsgäste (8,0 Millionen; +4,6 Prozent) und deren Übernachtungen (18,1 Millionen; +3,9 Prozent) übertrafen das Ergebnis des entsprechenden Vorjahreszeitraums.

Der große Verlierer waren der Hochsauerlandkreis (HSK) und dort insbesondere die Städte Hallenberg, Medebach und Winterberg. Entgegen dem Trend sank die Zahl der Gäste im Vergleichszeitraum Januar bis Juni im gesamten HSK um 5,1 Prozent und ging von 544.758 auf 517.204 zurück.

In Hallenberg (-7,2%) ging die Zahl der Gästeankünfte von 16.781 auf 15.574 zurück. Die Zahl der Übernachtungen (-5,2%) sank von 37.511 auf 35.547. Damit betrug hier die durchschnittliche Aufenthaltsdauer 2,3 Tage.

In Medebach (-20,6%) sank zwar die Zahl der Gästeankünfte von 89 415 auf 70.962, aber wegen der hohen mittleren Aufenthaltsdauer von 5,2 Tagen, verzeichnet die Stadt bei den Übernachtungen ein Plus von 1,2%.

In Winterberg sank sowohl die Zahl der Gästeankünfte (-7,5%) als auch die Zahl der Übernachtungen (-7,2%). In absoluten Zahlen bedeutet dies 163.118 Gäste, statt 176.433, bei 513.097 Übernachtungen gegenüber 553.450 im Vergleichzeitraum des Vorjahres (Jan – Jun 2013). Die mittlere Aufenthaltsdauer betrug in Winterberg 3,1 Tage.

Wie die obere Grafik zeigt, war das Gästeaufkommen im ersten Halbjahr 2014 in nahezu allen Reisegebieten NRWs höher als im Vorjahr. Weitere Einzelheiten für die Reisegebiete NRWs finden Sie hier.

Ergebnisse aller Gemeinden, Städte und Kreise finden Sie hier.

Freifunk für Brilon: Informationsabend am 26. August

In unserem BriefkastenDie Freifunk-Initiative hat sich als Ziel gesetzt, Menschen miteinander zu vernetzen und Bürgern und Gästen einen sicheren, kostenlosen und barrierefreien Zugang zum Internet zu bieten.

Auch in Brilon möchte die Initiative diese Ziele erreichen.

„Was ist Freifunk?“

Diese Frage soll, so Florian Otto im Namen der Freifunk-Initiative, in Form eines Infoabends am 26. August 2014 ab 19:30 Uhr in der Musikkneipe Lokomotive in Brilon beantwortet werden.

Florian Otto: „Dort erklären wir, wie Freifunk funktioniert, wie man es in Brilon umsetzen kann und wie bereits die Arnsberger Innenstadt erfolgreich vernetzt werden konnte.“

Rückfragen unter ffb@freifunk-brilon.net

Verwaltungsgericht Arnsberg: Eilantrag eines Nachbarn gegen 186 m hohe Windenergieanlage in Brilon-Scharfenberg ohne Erfolg

Windräder
Windraeder am Wegesrand in Norddeutschland (archivfoto: zoom)

Arnsberg. (vga_pm) Die neue, etwa 186 m hohe Windenergieanlage in Brilon-Scharfenberg verstößt bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung nicht gegen nachbarschützende Vorschriften.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg den Eilantrag eines Nachbarn gegen den Hochsauerlandkreis abgelehnt, der die Errichtung und die Inbetriebnahme der Anlage genehmigt hatte.

Das Haus des Nachbarn liegt im Außenbereich des Ortsteils Scharfenberg etwa 500 m von der Anlage entfernt. Ihre Gesamthöhe beträgt 185,9 m (135,4 m Nabenhöhe zuzüglich der Hälfte des Rotordurchmessers von 101 m). Das Gelände steigt vom Grundstück des Antragstellers bis zum Fuß der Anlage 25 m an. Eine andere kleinere Windenergieanlage wird in einer Entfernung von 260 m von seinem Wohnhaus betrieben. Zwei weitere Anlagen befinden sich unmittelbar am Standort des neuen Vorhabens. Sie sind bereits stillgelegt und müssen nach den Bedingungen der neuen Genehmigung vollständig demontiert werden.

Der Nachbar hatte sich auf unzumutbare nächtliche Lärmimmissionen und auf eine optisch bedrängende Wirkung berufen. Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts führt in ihrem jetzt bekannt gegebenen Beschluss vom 11. August 2014 vielmehr aus:

Die Behörde habe zu Recht festgelegt, dass am Grundstück des Antragstellers nachts, von 22 Uhr bis 6 Uhr, ein Beurteilungspegel von 45 dB(A) nicht überschritten werden dürfe. Es sei sichergestellt, dass dieser Wert auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die vorhandene Anlage eingehalten werde, nachdem die Änderungsgenehmigung vom 12. Juni 2014 konkrete Beschränkungen des Nachtbetriebs der neuen Anlage festgelegt habe. Die entsprechenden Berechnungen der eingeschalteten Fachfirmen habe der Antragsteller nicht plausibel entkräftet.

Von der neuen Anlage gingen auch keine für den Antragsteller unzumutbare optisch bedrängende Wirkungen aus. Dies ergebe sich aus einer Gesamtbewertung verschiedener im vorliegenden Einzelfall zu berücksichtigender Gesichtspunkte. Insoweit sei neben dem Abstand zwischen dem Wohnhaus und der Windkraftanlage und deren überdurchschnittlicher Höhe unter anderem auch zu bedenken, dass die Vorbelastung durch die zwei zu entfernenden Anlagen künftig wegfalle. Die nordwestlich vom Wohnhaus gelegene Anlage liege auch nicht in der Hauptblickrichtung von den Wohnräumen. Der Blick auf die Windenergieanlagen werde vom Grundstück des Antragstellers zudem in gewissem Umfang durch Betriebsgebäude seiner Pferdezucht abgeschirmt. Im Außenbereich, in dem mit dort privilegierten Windenergieanlagen zu rechnen sei, bestehe ohnehin nur ein verminderter Schutzanspruch. – Darüber, ob der Genehmigung öffentliche Belange wie etwa solche des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegenstanden, auf die sich der Antragsteller nicht berufen konnte, hatte das Gericht nicht zu entscheiden.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Über eine Beschwerde hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden.

Aktenzeichen: 4 L 333/14

Gewinnspiel bei Radio Sauerland: Anfrage der SBL gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags

In unserem BriefkastenWir veröffentlichen an dieser Stelle eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) zum Thema „Gewinnspiel bei Radio Sauerland“ an den Landrat des Hochsauerlankreises. In einem vorhergehenden Artikel hier im Blog hatte Antragsteller Reinhard Loos bereits aus seiner Sicht die Hintergründe erläutert.

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) kritisierte schon im Jahr 2008 die unserer Meinung nach unseriösen Gewinnspiele, die den Hörern der Lokalradios – wie Radio Sauerland – einen warmen „Geldsegen“ in Aussicht stellen.

Das aktuelle Spiel heißt „Sommer-Geldregen“ und läuft seit dem 14. Juli 2014. Den Hörern wird suggeriert, sie könnten durch einen Anruf bei der „Geldregen-Hotline“ bis zu 25.000 Euro gewinnen, am „Doppeldonnerstag“ sogar bis zu 50.000 Euro. Die Anrufe sind nicht kostenfrei. Das wird den Radiohörern auch nicht verschwiegen, wobei ein konkreter Hinweis auf die Kosten der Anrufe vom Handy aus fehlt. Doch unserer Ansicht nach werden bewusst falsche Erwartungen geweckt; denn viele Hörer und Leser von Radio Sauerland werden annehmen, dass der Geldregen für sie als Hörer bestimmt sei. Die Realität ist aber eine andere.

Dieses angebliche Gewinnspiel wird von den 45 Lokalradios in NRW durchgeführt (falls sich nicht vielleicht einzelne von ihnen geweigert haben; darüber ist uns bisher nichts bekannt). Es gibt eine “landesweite Gewinnspielhotline”, mit der Telefonnummer “01379-365000?. Dort muss man sich zunächst registrieren, jede Stunde neu. Das setzt voraus, dass man überhaupt durchkommt; meist ertönt nur eine Stimme, dass man die Registrierung erneut versuchen soll. Einmal pro Stunde wird dann eine Anruferin oder ein Anrufer irgendwo aus NRW ins “Gewinnstudio” geschaltet und kann dann wohl tatsächlich eine mehr oder weniger große Summe für sich einstreichen, je nach Risikobereitschaft und Glück.

Für jeden Anruf bei dieser 01379-Telefonnummer fallen sehr hohe Kosten an. In der Veröffentlichung von Radio S heißt es dazu: “50 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise weichen massiv ab”. Die meisten Anrufer rufen aber vom Handy aus an. Was bedeutet es konkret, dass die Preise bei Handyanrufen massiv abweichen? Beim Anbieter e-plus fallen z.B. außer 0,50 Euro pro Anruf noch zusätzlich 1,00 Euro pro Minute an. Wenn sich die Anrufdauer durch eine Warteschleife nur auf 61 Sekunden verlängert, kostet das den Anrufer jedes mal 2,50 Euro.

Es ist anzunehmen, dass in erster Linie die Telefongesellschaften und Radio NRW bei den Radio-Gewinnspielen gewinnen. Anzunehmen ist auch, dass die Einnahmen des Gewinnspielveranstalters Radio NRW die ausgeschütteten Gewinne deutlich übersteigen; dies gelingt bei 0137-9-Nummern besonders gut, denn sie sind teurer als fast alle anderen 0137-Nummern.

Wir bitten Sie daher folgende Fragen zu beantworten:

  1. Hält der Landrat diese Art von Werbung eines Lokalradios, dessen Mitgesellschafter der HSK ist, für die Teilnahme am „Sommer-Geldregen“ für vertretbar?
  2. Warum beteiligt sich Radio Sauerland am aktuellen Gewinnspiel?
  3. Warum wird den Hörer/innen bei der Ausstrahlung der Gespräche mit den Gewinnern der (falsche) Eindruck vermittelt, es handele sich um Live-Beiträge?
    In welchem zeitlichen Abstand vor der Ausstrahlung wurden die Beiträge aufgezeichnet?
  4. An welchen Gewinnspielen hat sich Radio Sauerland in den letzten 5 Jahren selbst oder als Teil von Radio NRW oder als Teil eines anderen Zusammenschlusses von Lokalradios beteiligt?
  5. Wie hoch waren bei diesen Gewinnspielen die im HSK an Hörerinnen und Hörer ausgeschütteten Gewinne (als Summe je Gewinnspiel)?
  6. Wie viele Anrufe aus dem HSK gab es je Gewinnspiel?
  7. Wie hoch waren je Gewinnspiel die Erträge für Radio Sauerland bzw. die auf Radio Sauerland beziehbaren anteiligen Erträge von Radio NRW bzw. des anderen Zusammenschlusses von Lokalsendern?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos

SPD-Experten fordern Verschärfung der Mietpreisbremse – Bundestagsabgeordnete Dennis Rohde und Dirk Wiese schlagen weitere Maßnahmen zum Schutz vor Wuchermieten vor.

Dirk Wiese fordert Mietpreisbremse (foto: SPD)
Dirk Wiese fordert Mietpreisbremse (foto: SPD)

Berlin. (spd_pm) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der Mietpreisbremse müsse im Zuge des parlamentarischen Verfahrens verschärft werden, um Wohnungssuchende wirksam vor Wuchermieten zu schützen. Das fordern die zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Dennis Rohde MdB und Dirk Wiese MdB.

„Die Bundesregierung will das Verbot von Mietwucher im Wirtschaftsstrafgesetz beibehalten. Das ist das richtige Signal für mehr Mieterfreundlichkeit“, so Rohde heute. „Allerdings wissen wir aus der Praxis, dass die bestehende Regelung nicht wirksam genug ist. Deswegen wollen wir einen Beschluss des Bundesrates von 2013 wieder aufgreifen, der den Gesetzestext zugunsten des Mieters präzisiert, um das Wirtschaftsstrafgesetz schlagkräftiger zu machen.“

Mietwucher kann dort geahndet werden, wo ein Mangel „an vergleichbaren Räumen“ besteht. Da dieser Satz aber nicht geografisch bestimmt ist, können auch Gegenden mit einem ganz anderen Wohnungsmarkt zum „Vergleich“ herangezogen werden. Der Bundesrat hat 2013 beschlossen, hier „in einer Gemeinde oder in einem Teil einer Gemeinde“ einzufügen. Zudem soll einem Vermieter nicht mehr die „Ausnutzung“ eines Mangels an Wohnraum nachgewiesen werden müssen, das objektive „Vorliegen“ der Wohnungsnot soll bereits genügen.

Zudem schlagen die SPD-Experten vor, dass Mieter auch rückwirkend Anspruch auf Erstattung überhöhter Entgelte haben sollen. „Bislang soll ein Mieter nur Geld zurückbekommen, das er nach Eingang einer Rüge gezahlt hat“, erklärte Dirk Wiese dazu. „Dadurch könnten Vermieter einfach zu viel verlangen, ohne zunächst Konsequenzen befürchten zu müssen. Diese Lücke muss geschlossen werden.“ Damit Vermieter aber nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht werden, soll der rückwirkende Anspruch auf ein Jahr begrenzt sein.

Hintergrund: Die Bundesregierung plant, dass Mieten bei Wiedervermietung zukünftig nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen – die sogenannte Mietpreisbremse. Zudem sollen Mieter einen Wohnungsmakler nur noch bezahlen müssen, wenn sie diesem einen schriftlichen Suchauftrag erteilt haben. Das vielerorts praktizierte „Abwälzen“ der Maklergebühren vom Vermieter auf den Wohnungssuchenden soll damit abgestellt werden. § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietwucher) soll beibehalten werden.