SPD: AfA – Hochsauerlandkreis tritt für Mindestlöhne ein

Die Teilnehmer der Klausurtagung 2011 (foto: spd)
Die Teilnehmer der AfA Klausurtagung 2011 (foto: spd)

Schmallenberg. (spd) Für die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne hat sich die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im Hochsauerlandkreis während der Klausurtagung vom 16. – bis 18. September 2011 im sauerländischen Bödefeld bei Schmallenberg ausgesprochen.

Während der Klausurtagung in Bödefeld erklärten die stellvertretenden AfA-Vorsitzenden, Werner Merse und Ralf Wiegelmann, dass die Schutzmechanismen in der sozialen Marktwirtschaft immer häufiger ausgehebelt würden.

Ralf Wiegelmann kündigte für die nächsten Monate weitere „sozialpolitische Aktionen“ an, welche sich erstrangig der Thematik des Niedriglohnsektors widmen sollen. Wiegelmann weiter, schlechte oder unter Wert bezahlte Arbeit fördere massiv die Schwarzarbeit, welches im Umkehrschluss ein Verlust für die Steuer- und Sozialkosten bedeute.

Wenn Arbeitnehmer ihren Lebensunterhalt nicht mehr durch ihr Einkommen bestreiten und eigenständig sichern können, entstehen Notlagen, so Werner Merse. Besonders beklagten Arbeitgeber einen Unterbietungswettlauf, welches sich nicht zuletzt und ganz explizit im Reinigungsgewerbe niederschlägt, so Werner Merse.

„Menschen müssen in und von der Arbeit leben können, das ist für uns in der AfA-HSK oberste „Handlungsmaxime“.

Immer mehr Menschen in Deutschland arbeiten für ein sehr niedriges Einkommen. Innerhalb eines Jahrzehnts stieg der Anteil der Geringverdiener von 15 auf 22,2 Prozent. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen, die seit Januar vorliegt.

In einer weiteren Studie der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit im Niedriglohnsektor, ist in Deutschland bereits mehr als jeder zweite Jugendliche Vollzeit-Arbeitnehmer (zwischen 15 und 24 Jahre) im Niedriglohnsektor beschäftigt.

„Das Einkommen der Niedriglohner liegt somit rechnerisch unter zwei Drittel des sozialversicherungspflichtigen Bruttoverdienstes“

Weitere Schwerpunkte der dreitägigen Klausurtagung waren neben dem Jahresrückblick, der Podiumsdiskussion zum Thema „Rente mit 67“ mit Landesarbeitsminister Guntram Schneider (SPD), sowohl die aktuelle Bestandsaufnahme im Bereich der Leiharbeit als auch die Erarbeitung eines zukunftsbezogen Arbeitskonzeptes. Als weitere Maßnahme so Merse und Wiegelmann werde man eine breitere Vernetzung der AfA und somit ein Aufbau eines überregionalen Netzwerkes fokussieren, welches sich auch im Hinblick auf gemeinsame und überregionale Veranstaltungen wiederfinden werde. Einen besonderen Dank richteten beide stellvertretenden AfA-Unterbezirksvorsitzende und Organisatoren an den Referenten Hermann Hibbeler aus Lage bei Detmold (ehemaliger stellv. AfA- Bundesvorsitzender und Mitglied des AfA Landes- und Bundesvorstands) hinsichtlich seines mehr als nur fachlichen Vortrags aus. Weiter dankte man Karl Jakobs (AfA Warstein und Schriftführer des AfA – Landesvorstandes NRW), Andreas Pohl (AfA Borken) und Francisco Casado Pérez (AfA Lippstadt) für ihre Teilnahme und ihren fachlich und strukturorientierten Beiträgen.

Abschließend verständigte man sich darauf, die Klausurtagung 2012 in Paderborn auszurichten.

Wider den naiven Fundamentalismus: Bestechlichkeit, Vetternwirtschaft, geschäftliche Dummheit und tölpelhafte Vertragsgestaltung ist im öffentlichen Bereich nicht erst mit PPP-Projekten entstanden.

Die Elbphilharmonie. Ein prima PPP-Projekt: 400.000.000 statt 77.000.000 Euro nach heutigem Stand. (foto: zoom)
Die Elbphilharmonie. Kein prima PPP-Projekt: 400.000.000 statt 77.000.000 Euro nach heutigem Stand. Doch PPP muss nicht schlecht sein, meint unser Autor und warnt vor naivem Fundamentalismus (foto: zoom)

Wir veröffentlichen an dieser Stelle einen Beitrag von Georg Blum. Der Autor setzt sich auch mit unserer Kritik an sogenannten PPP-Projekten auseinander und warnt vor naivem Fundamentalismus.

Hallo zoom,

in Deinem Blog wird ja gern über Public Private Partnership – Projekte (PPP) gelästert, an prominenter Stelle durch Dich selbst. Ohne Zweifel trifft Kritik an gemischt öffentlich-rechtlichen und privaten Geschäftsmodellen oft ins Schwarze – wenn es sich z.B. um bloße Finanzgeschäfte, Buchhaltungstricks und Steuersparmodelle handelt, bei denen der private Partner ohne Risiko hohe Transaktionshonorare kassiert (Sale and lease back, Cross-Border-Leasing).

Oder wenn sich die private Seite durch verschwiegene Kumpanei mit Lokalpolitikern Vorteile gegenüber Wettbewerbern erschleicht und öffentlicher Raum, Grundstücke und sonstiges öffentliches Eigentum ohne Gegenleistung einer privaten Verwertung überlassen werden. Oder wenn die öffentliche Hand erhebliche Anteile des operativen Geschäftsrisikos übernimmt und damit erpressbar wird (wie es bei pompösen Gewerbeparks, Freizeitsport-, Bezahlkultur oder Gastronomieprojekten häufig der Fall ist).

Nur: Bestechlichkeit, Vetternwirtschaft, geschäftliche Dummheit und tölpelhafte Vertragsgestaltung ist im öffentlichen Bereich nicht erst mit PPP-Projekten entstanden. Das gibt es dort seit jeher. Den öffentlichen Bereich zu heiligen und Rekommunalisierung um jeden Preis zu fordern, ist ebenso naiver Fundamentalismus wie die unverdrossen neoliberale Haltung der Monopolkommission des Bundes, die kürzlich alle öffentlich-rechtlichen Stadtwerksbetriebe in Bausch und Bogen als ineffizient, der Privatwirtschaft unterlegen und ordnungspolitisch unerwünscht abkanzelte. Ob links- oder rechtsherum – auf jeden Fall muss man hier tiefer bohren.

Öffentliche Daseinsvorsorge unterliegt einem historischen Wandel
Wichtig ist zunächst die Erkenntnis, dass öffentliche Daseinsvorsorge einem historischen Wandel unterliegt. Nicht alles, was einmal als staatliches Handlungsfeld definiert worden ist, muss zwingend auf ewig ein solches Handlungsfeld bleiben. Kommunale Schlachthöfe standen einmal am Beginn der öffentlichen Wirtschaft und spielen heute in Rekommunalisierungsdebatten keine Rolle mehr. Hier hat der Markt den einstigen Bedarf hinreichend gedeckt. Andererseits entstehen auf der Basis neuer Technologien und neuer gesellschaftlicher Verhältnisse immer auch neue Bedarfslagen für gemeinwohlorientiertes stattliches Wirtschaften. Vielleicht brauchen wir bald kommunale Internetcafes, um die rapide Kommerzialisierung der Netznutzung abzufedern und allen sozialen Gruppen die Teilhabe an dieser existenziellen Kommunikationsplattform zu sichern? Mir sind heute gute öffentlich- rechtliche Kindergärten wichtiger als öffentlich-rechtlicher Strom.

Rolle rückwärts in die goldene Epoche der Kommunalwirtschaft unmöglich
Hinzu kommt, dass eine einfache Rolle rückwärts in die goldene Epoche der Kommunalwirtschaft nicht nur nicht mehr in jedem Fall sinnvoll, sondern sowieso unmöglich geworden ist. Das gutverdienende Stadtwerk, das mit vollen Händen defizitäre Sektoren wie Nahverkehr oder die gern erwähnten Schwimmbäder quersubventionieren konnte, war unauflöslich mit der früheren Monopolwirtschaft bei Strom und Gas verbunden. Die regierenden Volksparteien SPD und CDU genehmigten den großen Energiekonzernen großzügig saftige Monopolpreise, weil sie im Windschatten dieser Preise ähnliche Margen für die öffentlichen Strom- und Gasversorger in ihren kommunalen Hochburgen sichern konnten.

Kommunale Energieversorger haben sich weitgehend an marktüblichen Kostenstrukturen ausgerichtet
Heute haben sich die kommunalen Energieversorger, neoliberal gesprochen, weitgehend an marktüblichen Kostenstrukturen ausgerichtet. Es war dies der Preis für ihre Weiterexistenz in liberalisierten Märkten. Das mochte regionale Arbeitsplätze im Energiebereich gerettet haben, aber damit ist zugleich der Geldfluss für die anderen kommunalwirtschaftlichen Branchen – kostenintensive und besonders preissensible Branchen wie Nahverkehr, Entwässerung, Abfallentsorgung – versiegt.

PPP kann zum Ausweg werden
In dieser Situation kann PPP zum Ausweg werden, der neben den eingangs erwähnten Risiken auch Chancen beinhaltet. Was etwa wäre gegen ein Stadtwerk XY zu sagen, das als 100% kommunale Holding hoheitliche Aufgaben wie Restmüll oder Entwässerung selber anbietet und für die liberalisierten Märkte Energie bzw. sonstige Abfälle PPP-Gesellschaften gründet, in denen das Stadt seine Altanlagen als 51% einbringt und jeweils einen mittelständischen Partner aus der jeweiligen Branche mit 49 % zusätzlichen Geschäftsanteilen dazugeholt. Das erhält die kommunale Steuerung, mobilisiert privates Kapital für notwendige Modernisierungs- und Ausbauinvestitionen, verbessert durch Größenvorteile die Kostenstrukturen und erschließt zusätzliche Marktkompetenz. Schlaue Kommunen haben solche Stadtwerke längst gegründet, und sie arbeiten gut.

Schlechte PPP ist kein zwingendes Schicksal – sie entsteht im Kleingedruckten des Gesellschaftsvertrags
PPP ja oder nein – das beantwortet sich immer im Einzelfall, und zwar je nach Branche, Produkt, Marktordnung, gesellschaftsrechtlichem Rahmen und politischer Beschlusskulisse. Schlechte PPP ist kein zwingendes Schicksal – sie entsteht im Kleingedruckten des Gesellschaftsvertrags, speziell in der Bewertung eingebrachter Geschäftsanteile und in der Formel für die Risikoaufteilung. Es hängt letztlich daran, ob ggf. vorhandene dumme oder korrupte Verhandlungsführer auf der öffentlichen Seite unkontrolliert handeln können. Das zu verhindern, sollte möglich sein.

AHS: Schulkonsens in NRW ist ein herber Rückschlag für die Inklusion

Detlef Träbert: "Wir brauchen das KiWaBez jetzt." (foto: träbert)
Detlef Träbert: "Der Konsens mit der CDU schadet der Inklusion zu Lasten der Kinder." (foto: träbert)

Niederkassel. (ahs) „Der Schulkonsens zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU ist ein herber Rückschlag für die Inklusion“, bewertet die Aktion Humane Schule (AHS) die gemeinsamen Gesetzentwürfe der drei Fraktionen. Sie werden am morgigen Freitag im Landtag in erster Lesung beraten und sollen Ende Oktober bereits verabschiedet werden.

Die in diesem Zusammenhang geplante Änderung der Landesverfassung sieht für den Artikel 8, Abs. 1, Sätze 3 und 4, folgenden Wortlaut vor: „Das Land gewährleistet in allen Landesteilen ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Bildungs- und Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen umfasst. Für die Aufnahme in eine Schule sind Anlage und Neigung des Kindes maßgebend, nicht die wirtschaftliche Lage und die gesellschaftliche Stellung der Eltern.“

In allen Dokumenten der UNESCO sowie in der für Deutschland verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention heißt Inklusion jedoch, alle Kinder unabhängig von unterschiedlichen Anlagen oder einer Behinderung gemeinsam zu beschulen.

„Der Schulkonsens zementiert den Fortbestand des mit Inklusion unvereinbaren Selektionsprinzips für mindestens zwölf Jahre“, stellt AHS-Bundesvorsitzender Detlef Träbert fest. „Es war ein schwerer Fehler der Landesregierung, die Entwicklung eines Inklusionsplans von der Weiterentwicklung des Schulwesens und seiner Strukturen abzukoppeln. Der Konsens mit der CDU schadet der Inklusion zu Lasten der Kinder. Er schadet aber auch der Volkswirtschaft, weil er die Entwicklung eines innovativen, leistungsfähigeren Schulsystems behindert. Die Sekundarschule ist so lange kein Fortschritt, wie Gymnasien Schüler abschulen dürfen und Förderschulen nicht ins allgemeine Schulwesen integriert werden.“

Pressemeldung: Gegen Mobbing und Gewalt an Schulen

In unserem BriefkastenNiederkassel. (pm) Erpressung auf dem Schulweg, Mobbing unter Schülern, Amokläufe – um diese Stichwörter geht es in der neu aufgelegten Broschüre „Packen wir’s an! – Gegen Mobbing und Gewalt in der Schule“.

Sechs Artikel des Schulberaters und Autors Detlef Träbert befassen sich mit unterschiedlichen Aspekten der Gewaltthematik. „Was tun gegen Schülermobbing?“ z.B. führt in die Mobbingproblematik ein und bietet Hilfestellungen für Eltern und Lehrer an. Besonders der Ansatz des „No Blame Approach“ zur Anwendung in Schulen wird vorgestellt. Neben den drei Ebenen der Gewaltprävention stellt ein anderer Text beispielhaft die konkrete Durchführung eines Interventionsprogramms „gegen Gewalt an unserer Schule“ dar. Auch das heutige „Schulleben angesichts der Amoklauf-Gefahr“ wird thematisiert.

Zahlreiche aktuelle Literatur- und Internetverweise helfen Lesern, sich bei Interesse tiefer mit der Thematik zu befassen, als die Broschüre mit ihren 32 Seiten im DIN-A-4-Format es erlaubt. Das Heft kostet € 5,- (zzgl. Versand) und kann bestellt werden per E-Mail: info@traebert-materialien.de oder telefonisch unter 0 22 08 / 90 19 89.

Religiöse Äußerungsfreiheit gilt nicht uneingeschränkt: Bundesverwaltungsgericht erteilt Bischof Müller eine Abfuhr

In unserem BriefkastenLeipzig/Mastershausen. (gbs) Auch Bischöfe müssen hin und wieder bei der Wahrheit bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem heute zugestellten Urteil (BVerwG 7 B 41.11) fest, dass „die religiöse Äußerungsfreiheit, auch soweit es um eine Predigt geht, keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes“ genießt. Damit hat die dreijährige gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, und dem Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller ein Ende gefunden.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine Predigt, die Müller im Mai 2008 in Tirschenreuth gehalten hatte. Darin hatte Müller die Religionskritiker Richard Dawkins und Michael Schmidt-Salomon als Vertreter eines „aggressiven Atheismus“ beschimpft und die Behauptung aufgestellt, Schmidt-Salomon würde Kindstötungen beim Menschen legitimieren, da dies bei Berggorillas eine natürliche Verhaltensweise sei. Tatsächlich jedoch hatte Schmidt-Salomon in seinem Buch „Manifest des evolutionären Humanismus“ das Gegenteil geschrieben: Anhand des Beispiel des Infantizids bei Berggorillas hatte der Philosoph begründet, dass ethische Normen nicht unreflektiert aus der Natur abgeleitet werden dürfen.

Nachdem der Inhalt der Predigt medial verbreitet worden war, ließ Schmidt-Salomon dem Regensburger Bischof eine Unterlassungserklärung zukommen. Müller stellte daraufhin eine veränderte Version seiner Predigt ins Internet, weigerte sich aber, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, was er mit seiner besonderen Stellung als Bischof der katholischen Kirche begründete. Zunächst schien diese Strategie aufzugehen: Im September 2009 wies das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg Schmidt-Salomons Unterlassungsklage ab, da bei Bischof Müller als einem „Vertreter einer Körperschaft des öffentlichen Rechts“ keine „Wiederholungsgefahr“ bestehe.

Erst im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof musste Müller eine Niederlage einstecken. Im Urteil vom 24. Februar 2011 hieß es, dass die Behauptungen des Bischofs im Widerspruch zu Schmidt-Salomons tatsächlichen Veröffentlichungen standen und geeignet waren, dessen Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden. Da der Bischof seine „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt“ habe, sei der Philosoph in seinem „Persönlichkeitsrecht verletzt“ worden.

Daher verurteilte das Gericht das Bistum Regensburg dazu, die Schmidt-Salomon entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Die Berufung wurde vom Gericht nicht zugelassen, wogegen Müllers Anwaltskanzlei Beschwerde einreichte, die nun vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde.

Schmidt-Salomon erklärte zum Ausgang des Rechtsstreits: „Dies ist ein wichtiges Signal für den Rechtsstaat: Endlich ist juristisch geklärt, dass die Kirche kein rechtsfreier Raum ist. Herr Müller und seine Kollegen sind nun, wie alle anderen Bürger auch, dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß zu zitieren. Vielleicht sehen sie es irgendwann sogar selber ein, dass es ratsam wäre, ein Buch erst einmal zu lesen, bevor sie es in einer Predigt verdammen.“

Weitere Informationen zum Verfahren (incl. Gerichtsdokumente):
http://www.schmidt-salomon.de/mss-mueller.htm

50.000 Euro verbrannt. Winterberger fackelt Auto mit Fön ab.

In unserem BriefkastenWinterberg, Siedlinghausen, Hochsauerlandstraße (polizeibericht) – Freitag, 19.08.2011, 11.30 Uhr, geriet ein hochwertiger Pkw in Brand. Der Eigentümer wollte den im Innenraum nass gewordenen Pkw mit Hilfe eines herkömmlichen Föns trocknen.

Dabei entwickelte sich im Beifahrerbereich ein Brand, den der Eigentümer zu spät bemerkte. Trotz der eigenen Löschversuche mit Feuerlöschern brannte das Auto komplett aus. Auch die inzwischen eingetroffene Feuerwehr konnte dies nicht mehr verhindern. Durch die enorme Hitze wurde das Dach der Lagerhalle, worin der Pkw stand, auch beschädigt. Der Fahrzeughalter verletzte sich bei seinen Löschversuchen leicht. Der Schaden wird auf 50.000 Euro geschätzt.

Düsseldorf im Oktober: bundesweites Treffen der PPP- und PrivatisierungskritikerInnen und Antiprivatisierungsinitiativen

In unserem BriefkastenAm 15. und 16. Oktober 2011 findet in Düsseldorf das bundesweite Treffen der PPP- und Privatisierungs-kritikerInnen und Antiprivatisierungsinitiativen statt.

Anmeldungen bitte an info@gemeingut.org

Das Programm (Änderungen möglich) sieht folgendermassen aus:

Tag 1., Sa. (15.10.2011):

10:00 – 11:00 Anfang:
– Begrüßung und Vorstellungsrunde
– Vorstellung des Ablaufs

11:00 – 13:30 Thematischer Input: „PPP: Stand der Entwicklungen: Akzeptanz und Skepsis in der Politik, Bewertung der Projekte (durch Rechnungshöfe, PolitikerInnen, WissenschaftlerInnen etc.).“ Mit einer kleinen Kaffeepause um 12:00-12:15.

13:30 – 14:30 Mittagessen

14:30 – 16:30 Auswertung der Lage: Wo sind unsere „Fenster der Möglichkeiten“ – die Wackelpunkte bei den PPP-Projekten. Welche sind Akteure, mit denen wir kooperieren können, deren Argumentation und Arbeitsschwerpunkte. Offene Fragen.

16:30 – 16:45 – Kaffeepause

16:45 – 19:00 Planungsphase: Was wollen wir inerhalb eines Jahres machen/erreichen? Unsere Termine. Unsere Zielgruppen, wie wollen wir unsere KooperationspartnerInnen erreichen (Ideen und Material). Im Anschluß Aufteilung, welche AGs es am So. geben wird (Weiterarbeit an den Ideen am nächsten Tag in der AG-Phase)

Ab 19:00 Uhr Ende. Gemeinsames Abendessen und Zeit für den Austausch über die laufenden Aktivitäten (wer was gerade macht)

Tag 2., So. (16.10.2011):

09:00-09:30 – Anfang und Vorstellung (für neu Dazugekommenen), Vorstellung des Ablaufs (evtl. Rückblick zu gestern)

09:30-11:00 – AG-Phase: Weiterarbeit an den Ideen von gestern. (z.B. Material für unsere Zielgruppen)

11:00 – 13:00 – Vorstellung der Ergebnisse und gemeinsame Sicherung der weiteren Schritte (Zeitschiene, Aufteilung der Aufgaben etc.).

13:00 – 14:00 – Mittagessen und Abreise

Anmeldungen bitte an info@gemeingut.org

Ökostrom oder Atomstrom? – Hochsauerlandkreis lässt sich nicht in die Karten gucken

Angesichts der begrüßenswerten Entscheidung der Stadt Arnsberg, den Stromeinkauf für die nächsten Jahre an 100%-Ökostrom-Anbieter zu vergeben, erkundigte sich die Sauerländer Bürgerliste (SBL) in der letzten Woche schriftlich beim Landrat, ob er (der Landrat) dem Kreistag vorschlagen wird,  nach dem Auslaufen der bestehenden Lieferverträge den Strom für die öffentlichen Gebäude des Hochsauerlandkreises vollständig oder teilweise aus Ökostrom zu beziehen und wie der Stand der Vorbereitung für die nächste Stromausschreibung ist.

Die komplette „Antwort“ der Organisationseinheit „Hochbau, Gebäudemanagement“ der Kreisverwaltung kam binnen einer Woche und lautet:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits mit Datum 12.04.2011 wurde von Ihnen eine Anfrage gem. § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags zum Thema „Deckung des Strombedarfs der Kreisverwaltung ausschließlich durch Ökostrom“ gestellt. Auf die Beantwortung vom 21.04.2011 wird verwiesen.“

Es ist richtig, dass es bereits eine Anfrage zu diesem Thema gab, allerdings mit dürftigem Ergebnis, Wir hatten im April u.a. gefragt:
„Nach welchen Kriterien wird die Kreisverwaltung ab sofort bei Stromausschreibungen verfahren? Wie weit sind die Überlegungen gediehen?“

Und nicht nur das! Schauen wir noch weiter zurück, ins Jahr 2009. Im September 2009 beantragte  die SBL:

„Der Hochsauerlandkreis entscheidet sich bei den EU-weiten Stromausschreibungen für einen Ökostromanbieter, wenn der Ökostrom preisgünstiger ist oder der Preisunterschied zwischen dem konventionellen und dem Ökostromanbieter nur unwesentlich ist. Als unwesentlich sieht der Kreistag des Hochsauerlandkreises einen Preisunterschied an, wenn der Ökostrom maximal 3 % teurer ist.“ In der  Begründung bezog sich das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos  u.a. auf einen von der Sauerländer Bürgerliste beantragten Kreistagsbeschluss vom Oktober 2008. Danach ist bei einer Stromausschreibung auch die Lieferung von Ökostrom abzufragen.

Zurück zur „aktuellen Lage“ und damit auch zur „Beantwortung“,  auf die wir jetzt verwiesen wurden. Der „Antwort“ vom 21.04.2011 entnehmen wir lediglich: „Gem. Beschluss des Kreistags vom 25.09.2009 sind die Wertungskriterien bei zukünftigen europaweiten Stromausschreibungen neu festzulegen. Die nächste eu-Ausschreibung wird frühestens in 2012 durchgeführt. Im Rahmen der Vorbereitung werden die Wertungskriterien neu festgelegt.“

Und: „Alle Stromlieferverträge des Hochsauerlandkreises sind frühestens zum Ende der festen Vertragslaufzeit (31.12.2012) kündbar.“

OK!?  Nur: wie sollen die  Bewertungskriterien festgelegt werden? Das war doch irgendwie unsere Frage! Die letzte Strom-Ausschreibung dauerte über ein Jahr, und da wird es höchste Zeit,  sich mit der  Festlegung der Kriterien zu befassen!

Es bleibt anscheinend dabei: Ökostrom oder Atomstrom? Die Kreisverwaltung lässt sich offiziell bzw. öffentlich nicht in die „energetische“ Zukunft blicken.

Viele Millionen (Euro) fliegen auf und davon

Die Kosten für den Neubau des Flughafens Kassel-Calden und den konkurrierenden Airport Paderborn-Lippstadt bei Büren-Ahden laufen offenbar aus dem Ruder. In den letzten Tagen häufen sich die Zeitungsberichte über fehlende Passagiere in Paderborn-Lippstadt und über die Suche nach privaten Interessenten, die Anteile am Flughafen
Kassel-Calden kaufen sollen.

Die Flughafen GmbH Kassel plant laut Pressemeldungen Anteile in Höhe von bis zu 49 Prozent an private Investoren zu verkaufen. Als bisherige Anteilseigner werden das Land Hessen (68 %), der Landkreis und die Stadt Kassel (jeweils 13 %) sowie die Gemeinde Calden (6 %) aufgelistet. 225 Millionen Euro soll das Flughafen-Neubau-Projekt kosten, nachdem jahrelang offiziell von “nur” 151 Mio Euro die Rede war. Es scheine aber eher unwahrscheinlich, dass sich künftige Anteilseigner an den Baukosten für den Flughafen beteiligen, ist in einer Nordhessischen Zeitung zu lesen.

Andreas Dinges, der Bürgermeister von Calden, befürchte, es könne beim Bau zu weiteren Mehrkosten kommen. Die Baubranche boome, das triebe die Kosten in die Höhe. Die weltweite Suche nach Unternehmen die Anteilseigner werden wollen, hielte der Bürgermeister aber für den richtigen Weg. Er sei davon überzeugt, dass die Anlage keinen Gewinn machen wird, sondern rechnet mit ca. 3 Mio. Euro Betriebsverlust pro Jahr. Seine Gemeinde wäre dann also an den möglichen Verlusten beteiligt. Eine Beteiligung weiterer Investoren würde bei eventuellen Verlusten den Haushalt der Gemeinde Calden entlasten. Investoren sollen also helfen, Verluste zu verteilen.

Selbst wenn die Verluste etwas minimiert werden können, letztlich steht der Steuerzahler für die Verluste aus dem Betrieb des Flughafens gerade! Und als einigermaßen logisch denkender Mensch fragt man/frau sich, welcher Investor hat Lust in ein Verlustgeschäft zu investieren? Die Verluste wird er doch sicher irgendwo, irgendwie komprimieren, notfalls auf dem Umweg über den Steuerzahler!?

Kritik am Caldener Flughafen hagelte es laut Bericht der “Neuen Westfälischen” bei einem Treffen, zu dem die Paderborner Abgeordneten Linnemann und Sieveke eingeladen hatten. Wirtschaft, Politik und Verwaltung hätten bei der Gelegenheit ein Bekenntnis zum Flughafen Paderborn-Lippstadt abgegeben. Der Präsident der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold, Herr Hasse, lehne den Flughafen Calden als „Kunstgeburt“ ab. Die Bundestagsabgeordnete Gudrun Kopp bezeichnete laut der NW den Caldener Flughafen als „Millionengrab“.

Die Interessen des Hochsauerlandkreises wurden bei diesem Treffen am Flughafen Paderborn-Lippstadt offenbar durch den stellvertretenden Landrat Rudolf Heinemann wahrgenommen. Der Hochsauerlandkreis leistet sich nämlich das Vergnügen einer Flughafen-Beteiligung im Nachbarkreis Paderborn. Leider liefert dieser Airport momentan keine guten Schlagzeilen. Der Dreh- und Angelpunkt bei den Problemen ist laut der Meldung der Neuen Westfälischen ein fehlendes Drehkreuz; denn nach der Streichung der Umsteigemöglichkeit in Frankfurt bleibt den Paderborner Fluggästen nur noch der Flughafen München als „Umsteigebahnhof“.

Die Folge: Die Fluggastzahlen brechen ein. 20 Millionen Euro sollen trotzdem (oder gerade deswegen?) bis 2016 in Ahden investiert werden, u.a. in die Verlängerung der Start- und Landebahn. Im letzten Jahr wurden bereits 7 Mio. Euro investiert, die durch Kredite und Bürgschaften aufgebracht werden mußten. Auch der HSK muß bürgen.

Die Hälfte des neuen Investitionsvolumens muss laut Pressebericht von den Anteilseignern aufgebracht werden. Und zu denen gehört nun mal auch der Hochsauerlandkreis. Es stellt sich also die Frage, was wird der HSK in den nächsten Jahren noch zusätzlich zu seinem bisherigen Kostenanteil für einen Flughafen zahlen müssen, der außerhalb seines Kreisgebietes liegt? Die Sauerländer Bürgerliste will diese Frage an den Landrat des Hochsauerlandkreises stellen.

Grüne Meschede: EnergieDialog – Angebot der Landesregierung NRW nutzen – Klimaschutzanstrengungen unterstützen

In unserem BriefkastenMeschede. (PressemeldungGruene) Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragt die Aufnahme des folgenden Antrags auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung:

EnergieDialog der Landesregierung NRW nutzten
– Klimaschutzanstrengungen unterstützen

Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Meschede beschließt, dass die Stadt Meschede Kontakt zur Beratungsplattform EnergieDialog.nrw aufnimmt und durch diese eine regionale Potentialstudie erstellen lässt.

2. Einladung zu einem Dialog-Kongress, zu dem Vertreter der Stadt Meschede, der EnergieAgentur NRW u.a. Experten sowie die HochsauerlandEnergie (HSE) geladen werden.

Begründung:
Das Kabinett in NRW hat in den letzten Wochen den Entwurf für das erste deutsche Klimaschutzgesetz verabschiedet.

Das Gesetz sieht u.a. vor, die Kommunen bei ihren Klimaschutzanstrengungen zu unterstützen. Die Vorraussetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energien (Wasser-, Wind- und Solarenergie sowie nachwachsende Rohstoffe) sind zu verbessern.

Der neue Windenergie-Erlass, der am 11. Juli 2011 in Kraft gesetzt ist, besitzt für alle nachgeordneten Behörden verwaltungsinterne Verbindlichkeit. Für die Gemeinden als Trägerinnen der Planungshoheit ist dieser lediglich eine Empfehlung und Hilfe zur Abwägung. Für Investitionswillige sowie Bürgerinnen und Bürger zeigt er den Rechtrahmen auf, gibt Hinweise für frühzeitige Abstimmungsmöglichkeiten mit den Behörden und trägt somit zur Planungs- und Investitionssicherheit bei.

Seitens des Landes sollen Voraussetzungen für die Kommunen geschaffen werden sich zu entscheiden, in wieweit die Windenergienutzung ein Teil eins Konzeptes zur Förderung erneuerbarer Energien sein kann.

Dies kann z.B. durch eine regionale Potenzialstudie für erneuerbare Energien durch die Errichtung einer Informations- und Beratungsplattform EnergieDialog.nrw zu beraten, die am 24.06.2011 von Klimaschutzminister Johannes Remmel freigeschaltet wurde.

Diese Stelle leistet Beratungsangebote und Förderhilfen sowie entsprechende Anwendungshinweise, die die Umsetzung der Anforderungen aus dem Klimaschutzgesetz für Kommunen vereinfachen sollen. Auch Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden werden diese Chance erhalten, um einen effektiven Klimaschutz betreiben können.

Zielgruppe dieser Plattform EnergieDialog bei der landeseigenen Energieagentur NRW sind neben Kommunen und Unternehmen aber auch die Bürgerinnen und Bürger.

Die EnergieAgentur.NRW kann auf eine mehr als 20-jährige Erfahrung in der Kooperation mit den Kommunen zurückblicken. Erwähnenswert ist, dass diese Beratung kostenlos ist.

Die Plattform soll dazu dienen, bereits im Vorfeld von konkreten Planungsprozessen mögliche Probleme auszuräumen und in den Dialog einzusteigen. eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beim Ausbau der geplanten Windenergie.

Auch die Stadt Meschede sollte, wie bereits von Bürgermeister Hess angekündigt, sich mit dem Thema regionale Energieerzeugung / Windvorrangzonen beschäftigen.

Bürgerwind- oder Solarparks, an denen sich auch die HochsauerlandEnergie beteiligen könnte, bieten zusätzliche Einnahmen, tragen zur Stärkung mittelständischer Betriebe und Sicherung von Arbeitsplätzen vor Ort bei.