Gleich knackt es: hölzerne Schraube mit Walnuss in der Zwinge.
Wie versprochen ein paar Worte zu unserem Weihnachtswerkzeug:
Mit diesem hölzernen Nussknacker gibt es bislang keine Probleme. Er ist solide gearbeitet und der wuchtigen Schraube hat noch keine Nuss widerstanden.
Gekauft haben wir ihn bei der Schreinerei und Drechslerei Hanfland in Siedlinghausen. Die Werkstatt mit Verkaufsraum liegt in Richtung Silbach kurz vor dem Viadukt rechter Hand in einem unscheinbaren hölzernen Flachbau.
Nach dem Klingeln muss man etwas Geduld haben, oder mehrmals klingeln, wenn die Besitzer gerade in der Werkstatt arbeiten.
Ob es den Nussknacker zur Zeit zu kaufen gibt, weiß ich nicht, aber eigentlich habe ich bei jedem Besuch irgend etwas Interessantes entdeckt.
Die Holzschale auf der Abbildung stammt auch von Hanfland und ist als Brotschale im Dauereinsatz.
Am Ende der Sange kurz vor dem "Rauhen Bruch" (foto: zoom)
Heute gab es nichts zu meckern. Das angekündigte Regenband hatte sich schon am Morgen Richtung Nirgendwo verabschiedet, die Temperaturen blieben mild und die Wanderwege waren, wie auf dem Bild zu sehen, nicht überlaufen.
Die Sange ist ein Höhenzug zwischen Hömberg und Rauhem Bruch, der zu den schönsten Wander, -Lauf- und MTB-Wegen gehört, die ich im Hochsauerland kenne.
Vielleicht sollte ich diesen Teil des Sauerlandes nicht allzu sehr preisen, damit die Ruhe und Einsamkeit dort oben für die Eingeweihten noch lange erhalten bleiben.
Bleibt wo der Pfeffer wächst! In euren Metropolen und Kulturhauptstädten 😉
Wir versuchen sehr sorgfältig die Verweise(Links) in unseren Artikeln zu redigieren. Manchmal funktionieren die Verweise aber nicht. Der Leser klickt und bekommt den Fehler „404 – Website nicht gefunden“ angezeigt.
In der Regel können zwei Dinge passiert sein:
1. Wir selbst haben den Link aus Versehen falsch gesetzt. Kürzlich hatten wir durch Copy&Paste(Kopieren und Einfügen) nicht den eigentlichen Link mit http://www….. und dem ganzen Schicki-Micki eingefügt, sondern einen Fetzen Text. Grund: Hektik. Kommt selten vor 😉
2. Der Betreiber einer Website ändert oder löscht das Verweisziel, so wie jüngst bei einem Artikel über die Kommunikationsinsel am Gymnasium in Winterberg geschehen. Das können wir nicht wissen, und es fällt uns meist nur zufällig oder durch LeserInnenzuschrift auf.
Wir bitte unsere LeserInnen deshalb, nicht funktionierende Verweise an uns zu melden. Wir kümmern uns gerne und sind überhaupt nicht böse, sondern ganz im Gegenteil dankbar 🙂
Schnee-Reste am Kahlenberg in der Abenddämmerung (foto: zoom)
„Sie dürfen hier nicht laufen, woll!“, der junge Jagdhelfer im kleinen grünen Vierrad-getriebenen Jägerauto, will seinem Herrn und Meister offensichtlich die Pacht für die Jagd von Joggern freihalten. Warum denn nicht, das sei doch ein Weg. „Nein, das ist kein Weg, das ist eine Kehrung!“
Der Abend dämmerte bereits und ich wollte noch eben den Schnee auf 700 Meter Höhe fotografieren und zu einem prima Aussichtspunkt weiterlaufen, den ich erst vor zwei Tagen entdeckt hatte.
Die Aussicht war leider: Nebel. Den Schnee konnte ich knapp vor der Leistungsuntergrenze der Casio Exilim aufnehmen.
Es ist nicht so einfach, durch den deutschen Wald zu laufen, vor allem dann nicht, wenn man durch die Pacht wohlhabender Männer joggt, die dort ihrem Hobby frönen wollen.
Um die gesetzlichen Bestimmungen zur „Waldbetretung“ kümmere ich mich bei anderer Gelegenheit.
§ 2 Betreten des Waldes (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.
(3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde.
(4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht …
Baumernter(Harvester) am Wegesrand im Buchenwald (foto: zoom)
Noch liegt kein Schnee. Noch. Dieser Harvester erntet Bäume in den Buchen zwischen „Rauem Bruch“ und „Nasser Wiese“. Absägen, schälen, schneiden, schichten – ein Einmann-Job.