SBL-PM: „Migranten-Unternehmen“ – Mehr als eine Dönerbude …

migrantenunternehmen20160816Meschede. (sbl_pm) Im August 2016 ist eine Studie der Bertelsmann Stiftung über erfolgreiche „Migranten-Unternehmen“ veröffentlicht worden.

Demnach hat jeder sechste Unternehmer in Deutschland einen Migrationshintergrund. Und das mit steigender Tendenz. „Diese Unternehmen sind ein Job-Motor für Deutschland“, stellt die Bertelsmann-Stiftung fest.

Einzelheiten dazu in diesem WDR-Bericht:
http://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/unternehmer-in-owl-mit-migrationshintergrund-100.html

Uns Sauerländern fallen garantiert auf Anhieb gleich mehrere Unternehmer und Unternehmen mit dem sogenannten Migrationshintergrund ein, sei es die Dönerbude um die Ecke, ein Änderungsschneider, ein „Tante-Emma-Laden“ mit frischem Obst und Gemüse, ein Friseur, eine Autowerkstatt und ein Copy-Shop. War´s das? Nein, sicher nicht!

Welche „Migranten-Unternehmen“ gibt es im HSK?

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte mit Schreiben vom 16.08.2016 beim Landrat nach, weil beim Hochsauerlandkreis sowohl das Kommunale Integrationszentrum (KI) als auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) angesiedelt sind.

Hier die vier Fragen der SBL/FW:

  • Sind Informationen und Daten des Kommunalen Integrationszentrums (KI) oder der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) über Unternehmen im Hochsauerlandkreis, die von Migrantinnen und Migranten gegründet und geführt werden, in die oben genannte Studie der Bertelsmann Stiftung eingeflossen?
  • Wenn ja, welche Angaben haben das KI und/oder die Wirtschaftsförderungsgesellschaft zur erwähnten Bertelsmann-Studie beigetragen, z.B. über die Zahl der Unternehmer und Unternehmerinnen mit Migrationshintergrund, die im HSK ansässig sind, wie viele Jobs die „Migranten-Unternehmen“ anbieten und wie der Branchenmix ist?
  • Wie werden Migrantinnen und Migranten, die den Weg in die Selbstständigkeit suchen, vom HSK unterstützt? Wer sind ihre Ansprechpartner?
  • Welche in der Studie eventuell nicht berücksichtigte Daten und Informationen aus dem Bereich „Migranten-Unternehmen“ liegen dem KI und der WFG ansonsten noch vor?

Anfrage der Sauerländer Bürgerliste: Auswirkungen des Freihandelsabkommen CETA auf den Handlungsspielraum des Hochsauerlandkreises und seiner Städte und Gemeinden

Sehr geehrter Herr Landrat,

der Europarechtler Prof. Dr. Martin Nettesheim hat im Auftrag der baden-württembergischen Landesregierung ein Gutachten über die Auswirkungen des mit Kanada geplanten Freihandelsabkommens CETA auf Länder und Gemeinden erstellt. Sein Resümee ist ernüchternd.

Wir zitieren hier einige Aussagen aus der Zusammenfassung des Gutachtens:

“CETA lässt den politischen Gestaltungsspielraum der Länder und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland nicht unberührt.”

“Die Freiheit der Länder und Gemeinden, den Bürgerinnen und Bürgern umfassende, effiziente und kostengünstige Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen, wird durch die in CETA begründete Freiheit zur Niederlassung kanadischer Unternehmen berührt.”

“Zu verhindern ist, dass die Gestaltungsspielräume, die den Ländern und Gemeinden nach innerstaatlichem Recht zustehen, über die Anforderungen an die Objektivität der ergriffenen Regelungen übermäßig eingeschränkt werden.”

“Die Handlungsfreiheit der Länder und Gemeinden kann auch durch die Öffnung grenzüberschreitender Dienstleistungsmärkte berührt werden.”

“Auch im Dienstleistungsbereich … darf es nicht zu einer Aushöhlung der Gestaltungsbefugnis kommen.”

Das gesamte Gutachten kann hier nachgelesen werden: https://stm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/160524_Nettesheim-CETA-Gutachten.pdf .

Wenig erfreulich ist auch das, was „Die Welt“ am 12.12.2015 im Zusammenhang mit TTIP und CETA schrieb. Die Zeitschrift berichtete, dass bei Schiedsgerichtsklagen nicht nur Bund und Länder in Haftung genommen werden könnten, sondern auch Kommunen.

Klick: http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article149883280/CETA-Laender-und-Kommunen-haften-mit.html

Wir möchten Sie um Ihre Einschätzung der Auswirkungen des Freihandelsabkommen CETA auf die Belange der kommunalen Daseinsfürsorge bitten und fragen Sie daher:

  1. Erwarten Sie, dass die Handlungsspielräume des Hochsauerlandkreises und seiner Städte und Gemeinden durch das Freihandelsabkommen beeinträchtigt werden (z.B. im Gesundheits- und Bildungswesen und in Belangen des Umwelt- und Naturschutzes)?
  2. Inwieweit könnte die kommunale Selbstverwaltung durch CETA eingeschränkt werden?
  3. Auf welche kommunalen Dienstleistungen könnte sich CETA mittelbar oder unmittelbar auswirken, z.B. auch durch die Investorenschutzklausel?
  4. Welche Veränderung erwarten Sie durch CETA bei der Vergabe von kommunalen Aufträgen?
  5. Wird eine Rekommunalisierung von Dienstleistungen, beispielsweise der Müllabfuhr, noch möglich sein?
  6. Wie wird sich CETA Ihrer Einschätzung nach auf demokratische Entscheidungsprozesse im Kreistag und in den Stadt- und Gemeinderäten auswirken? Welche Fragen entscheiden die Parlamente dann überhaupt noch?
  7. Beabsichtigen Sie, eine Resolution gegen CETA und andere Freihandelsabkommen wie TTIP zu unterstützen? Wenn nein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
SBL-Fraktionssprecher

 

(RWE-)Monopoly?

wordlerwe20160519Meschede. (sbl_pm) Es scheint schon seit mehreren Jahren so, als hätte die RWE die Energiewende verschlafen. Das große Konzern-Schiff kommt und kommt nicht wieder richtig in Fahrt. Was sind die Gründe, was die Konsequenzen? Was passiert hinter den Kulissen?

(Diese erweiterte Pressemitteilung ist in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Am 20. April 2016 fand in Essen die diesjährige Hauptversammlung (HV) der RWE AG statt. Dort gab es offenbar auch Anlass, die Kompetenz von Vorstand und Aufsichtsrat in Frage zu stellen. Diese erhalten für ihre Tätigkeit immerhin 11,4 Mio Euro (Vorstand) + 2,7 Mio Euro (Aufsichtsrat) pro Jahr. Ist das Wucher oder ist diese Summe ihrer Leistung wert?

Immerhin wurde auf dieser HV beschlossen, für das Geschäftsjahr keine Dividende zu zahlen, was für jeden Aktienanleger eine desaströse Situation bedeutet. Für den HSK ergeben sich Einnahmeausfälle von fast 6 Mio Euro pro Jahr, was bereits zu einer Haushaltssperre geführt hat.

Der Hochsauerlandkreis hält direkt und indirekt etwas mehr als 1% der stimmberechtigten RWE-Aktien, gehört also zu den größeren Aktionären. Doch im Gegensatz zu anderen Kreisen und Städten war der Hochsauerlandkreis nicht selbst in der sog. Präsenzliste dieser Hauptversammlung genannt. Warum nicht? Wahrscheinlich lag das an der sog. Beteiligungskette, die dazu führt, dass die Aktien mehrerer kommunaler Aktionäre zusammen verwaltet und vertreten werden. Aber das möchten wir genauer wissen, ebenso wie das Stimmverhalten für den HSK auf der HV.

Auffällig war außerdem: Die vier kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat der RWE wurden mit nur sehr schlechten Wahlergebnissen ins Amt berufen.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wünscht mehr Informationen zur letzten RWE-Hauptversammlung. SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos richtete sich daher am 17.05.2016 schriftlich mit folgenden sieben detaillierten Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:

  1. Hinter welchem/welchen Namen in dieser Präsenzliste verbergen sich die dem HSK zuzurechnenden RWE-Aktien?
  2. Welche Person(en) hat/haben die Stimmen für die dem HSK zuzurechnenden Aktien abgegeben?
  3. Wie wurde bei den einzelnen Tagesordnungspunkten und wie beim Misstrauensantrag gegen die Versammlungsleitung abgestimmt?
  4. Wer hat wann und wie darüber entschieden, wie die Stimmen für die dem HSK zuzurechnenden Aktien abgegeben werden sollen?
  5. Welche Gründe gab es für das jeweilige Abstimmungsverhalten?
  6. In der Präsenzliste dieser HV steht der Name des Landrats als Inhaber von mehr als 10.000 Aktien, mit dem Namen des Kreiskämmerers als Stimmrechtsvertreter. Handelt es sich dabei um Aktien im Privatbesitz oder um Aktien, die dem HSK zuzurechnen sind?
  7. Falls es sich bei den Aktien in Frage 6 um dem HSK zuzurechnende Aktien handelt:
    Wie sind für diese Aktien die Fragen 2 bis 5 zu beantworten?

Naturdenkmal in Amecke – Im Zweifel noch einmal nachfragen

Der Sachverhalt

In der Ortslage Amecke befindet sich am Sorpebach eine alte Eiche, die als Naturdenkmal geschützt ist. Im Bereich um die Eiche wurden jetzt umfangreiche Abgrabungen, Verfüllungen und Verdichtungen vorgenommen. Diese Maßnahmen dürften sicherlich dazu führen, dass die Vitalität und die Lebensdauer des Baumes beeinträchtigt werden.

Die Naturdenkmalverordnung des Hochsauerlandkreises untersagt in § 2 solche Maßnahmen im Kronen- und Wurzelbereich eines Naturdenkmals ausdrücklich.

Der Hochsauerlandkreis hat die Aufgabe, diese Bäume im Auftrag der Öffentlichkeit zu erhalten und zu schützen. Die Folgekosten durch falsche Maßnahmen können erheblich sein und müßten wieder durch die Allgemeinheit getragen werden.

Die Fragen

Die Sauerländer Bürgerliste fragte deshalb bei der Unteren Landschaftsbehörde am 29.03.2016 folgendes nach:

1. Von wem wurden die Baumaßnahmen im Kronenbereich des Baumes genehmigt?

2. Wurden die entsprechenden Vorschriften und Normen für den Baumschutz auf Baustellen, die in der RAS-LP 4 und DIN 18920 festgelegt sind, eingehalten?

3. Wurde für die Baumaßnahmen im Kronenbereich eine Befreiung von der Naturdenkmalverordnung beantragt und erteilt? Wenn Ja: wann und von wem?

4. Wenn nein, welche Maßnahmen hat der Hochsauerlandkreis angeordnet, um die entstandenen Schäden wieder rückgängig zu machen?

5. Falls eine Befreiung von der Naturdenkmalverordnung erteilt worden ist, womit wurde dieser erhebliche Eingriff begründet? Wurden gutachterliche Stellungnahmen eingeholt?

6. Welche Maßnahmen wurden vom Hochsauerlandkreis angeordnet, um zukünftige Schäden am Baum und ein Nachlassen seiner Vitalität zu vermeiden?

… und erhielt mit Datum vom 29.03.2016 die Antwort.

Die Antwort

„Sehr geehrter Herr Loos,

für die Beantwortung Ihrer Fragen bedarf es der Klarstellung, dass Abgrabungen, Verfüllungen und Verdichtungen nicht im Kronenbereich eines Baumes durchgeführt werden können, sondern im Wurzelbereich. Somit werden Ihre Fragen als auf den Wurzelbereich bezogen beantwortet.

1. Es wurde keine Genehmigung, sondern eine Befreiung erteilt. Dafür ist die untere Land-schaftsbehörde des HSK zuständig.

2. Die Vorschriften und Normen für Baustellen wurden in der Befreiung festgeschrieben.

3. Die Befreiung wurde am 22.02.2016 von den Inhabern des Wegerechts auf der betroffenen Fläche beantragt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde durch die untere Land-schaftsbehörde genehmigt und die Maßnahmen von einem Mitarbeiter beaufsichtigt. Die Befreiung konnte formal erst am 04.04.2016 erteilt werden, da der Landschaftsbeirat sich nicht geäußert hat und somit 6 Wochen Frist abzuwarten waren.

4. entfällt, da Befreiung erteilt wurde

5. Ein erheblicher Eingriff liegt gar nicht vor. Es ist die Spezialvorschrift des § 69 LG NW anzuwenden: Eine Befreiung kann nach § 69 Abs. 1 Buchst. aa) LG NW erteilt werden, wenn die Durchführung der ND-Verordnung im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und eine Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist. Ohne Befreiung wäre das Flurstück 126 nicht bebaubar. Das Wegerecht auf Flurstück 125 würde praktisch ausgehebelt. Somit liegt eine nicht beabsichtigte Härte vor. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden gewahrt, wenn die Auflagen eingehalten werden. Der Eingriff in die Lebensfunktionen des Baumes wird damit auf ein Minimum reduziert, so dass eine Befreiung erteilt werden kann.

6. Es wurden folgende Nebenbestimmungen festgesetzt: -Das gesamte Bauvorhaben zur Errichtung der Zuwegung entsprechend Ihrem Antrag zum Flurstück 126 in der Flur 5 der Gemarkung Amecke ist unter Berücksichtigung der DIN 18920 (Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen) ohne Abgrabung oder sonstige mechanische Eingriffe in den Wurzelraum der geschützten Eiche auszuführen. Die Befahrung des Wurzelraumes außerhalb des geplanten Weges beziehungsweise dessen Inanspruchnahme im Rahmen der Baumaßnahme zur Lagerung von Geräten und / oder Material ist nicht zulässig. Die Entwässerung des Weges ist derart einzurichten, dass abfließendes Wasser dem Wurzelraum zufließt und nicht abgeleitet wird. -Die Wegetrasse ist vor Beginn der Baumaßnahme im Gelände abzustecken. -Vor Beginn der Bauausführung ist im Rahmen eines Ortstermins mit dem beauftragten Bauunternehmer und der Unteren Landschaftsbehörde die Detailausführung abzustimmen.“

Noch mehr Fragen

Manche Antworten kommen der SBL/FW etwas spanisch vor. Darum schickte Fraktionssprecher Reinhard Loos am 12.04.2016 eine weitere Anfrage an den Landrat. Hier ist sie:

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bedanken uns für Ihr Antwortschreiben vom 04.04.2016. Um den Sachverhalt weiter zu konkretisieren, bitten wie gleichzeitig um Antwort auf einige weitere Fragen.
Unter 3. schreiben Sie: „Die Befreiung wurde am 22.02.2016 von den Inhabern des Wegerechts auf der betroffenen Fläche beantragt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde durch die untere Landschaftsbehörde genehmigt …. Die Befreiung konnte formal erst am 04.04.2016 erteilt werden, da der Landschaftsbeirat sich nicht geäußert hat und somit 6 Wochen Frist abzuwarten waren.“
Unsere Frage: Wann und wie wurde der Landschaftsbeirat in den Vorgang einbezogen?
Unter 5. schreiben Sie: „… Ohne Befreiung wäre das Flurstück 126 nicht bebaubar. Das Wegerecht auf Flurstück 125 würde praktisch ausgehebelt. …“
Wir fragen: Handelt es sich bei der Zufahrt im Bereich des Naturdenkmals um die einzige mögliche Zuwegung zu diesem Gelände?
Sie schreiben unter 6., dass „vor Beginn der Bauausführung“ die Maßnahme mit der ULB abzustimmen ist. Die Befreiung der ULB stammt vom 04.04.2016. Da war die Ausschachtung und Schotterung für den Weg aber schon längst durchgeführt worden.
Wir fragen: Wann hat die Abstimmung der Baumaßnahme mit der ULB stattgefunden, und welche Ortstermine gab es?
Grundlage der Bebauung ist offensichtlich ein von der Stadt Sundern aufgestellter Bebauungsplan aus dem Jahre 2005.
Frage: Wurde im damaligen Verfahren die Stadt Sundern durch den Hochsauerland­kreis auf die Problematik des Naturdenkmals aufmerksam gemacht und wurden alternative Zuwegungen untersucht?
In anderen Kreisen ist es üblich bei solchen Maßnahmen, die Naturdenkmale beeinträchtigen können, gutachterliche Stellungnahmen einzuholen.
Warum hat der Hochsauerlandkreis in diesem Fall darauf verzichtet?
Wann und wie oft war ein Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde vor Ort, um die Maßnahmen zu beaufsichtigen?

Das Resümee ….
… ziehen wir später, wenn uns die Antworten auf die weiteren Fragen vorliegen.

Anfrage der SBL/FW zum Artikel „Ungeklärte Identität“ vom 17.03.2016 in der Westfalenpost

Meschede/Arnsberg. (sbl_pm) Am 17.03.2016 veröffentlichte die Westfalenpost Meschede einen Artikel zum Thema „Asylbewerber“ mit der Überschrift „Ungeklärte Identität“.

(Die Sauerländer Bürgerliste hat dazu gestern die hier wiedergegebene Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags an den Landrat gestellt.)

Die Informationen, auf denen der Bericht basiert, erhielt der Redakteur offenbar von Mitarbeiter/Innen der Kreisverwaltung. Unsere Fraktion hat zu den im Artikel dargestellten Sachverhalten einige Fragen. Zum besseren Verständnis zitieren wir hier einige Aussagen und stellen dazu jeweils unsere Frage:

  1. WP: „Die ungeklärte Identität von Asylbewerbern ist ein Massen-Phänomen“ –
    Frage: Auf welchen Fakten basiert die Erkenntnis, dass es sich um ein Massen-Phänomen handelt?
  2. WP: „Von den aktuell 3509 Asylbewerbern im Hochsauerlandkreis stehen bei einem Großteil die Personalien nicht sicher fest.“ –
    Frage: Was sind in erster Linie die Gründe dafür, dass die Personalien einiger Geflüchteter und Migranten noch nicht sicher feststehen?
  3. WP: „2400 von ihnen hatten noch keine Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, von ihnen sind noch keine Fingerabdrücke genommen worden.“ –
    Fragen: Warum hatten 2.400 Flüchtlinge noch keine Anhörung beim Bundesamt, aufgeteilt nach Gründen und Herkunftsland?
    Wie viele Flüchtlinge warten schon länger als 3, 6, 9, 12, 15, 18 Monate auf ihre Anhörung beim Bundesamt?
  4. WP: „117 Abschiebungen sind 2015 durchgeführt worden, vor allem nach Serbien, Albanien und Kosovo.“
    Fragen: Wie teilen sich die 117 Abschiebungen des Jahres 2015 auf die einzelnen Zielländer auf, wie im laufenden Jahr?
    Wie viele sogenannte freiwilligen Rückreisen gab es, und wie teilen sie sich auf?
    Welche Hilfen und Unterstützung erhielten „freiwillig“ Ausreisende im letzten und in diesem Jahr durch den HSK und/oder in dessen Auftrag?
    Wie viele Abschiebungen sind gescheitert, und aus welchen Gründen?
    Welche Kosten sind in diesem Zeitraum für durchgeführte und geplante Abschiebungen entstanden?
  5. WP: „Im Kreishaus kennt man die besondere Problematik straffällig gewordener Asylbewerber.“
    Frage: Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber erhielten im Jahr 2015 bis heute ein Strafverfahren wegen angeblich illegaler Einreise?
    Wie viele dieser Verfahren wurden von der Ausländerbehörde des HSK initiiert?
  6. WP: „Einige, ….., fallen durch Eigentumsdelikte, Körperverletzungen und Dealen auf – allerdings nicht hier in der Region, wo sie sich eigentlich aufhalten müssten, sondern in den Großstädten. Die Ausländerbehörde erfährt nur über Strafanzeigen davon. Delikte wie Schwarzfahren seien ‚an der Tagesordnung‘.“
    Fragen: In wie vielen Fällen von Eigentumsdelikten, Körperverletzungen, Dealen und Schwarzfahren durch im HSK gemeldete Asylbewerber und Migranten kam es 2015 und 2016 zu einer rechtskräftigen Verurteilung?
    Wie oft wurden tatverdächtige Asylbewerber frei gesprochen?
    Wo ereigneten sich die Straftaten?
    Welche Strafmaßnahmen wurden verhängt?
    Wie viele verurteilte Asylbewerber und Migranten gingen in Berufung?
  7. WP: „Abgelehnte Asylbewerber werden im Kreishaus auf ihre Passpflicht hingewiesen: Sie müssen mithelfen, ihre Identität zu klären, indem sie Geburtsurkunden oder Schulbescheinigungen besorgen.“
    Frage: Welche Anhaltspunkte hat die Kreisausländerbehörde dafür, dass Behörden und Verwaltungen in Kriegs- und Krisengebeiten – wie beispielsweise Syrien und Mali – so gut und effektiv funktionieren und arbeiten, um ihren im Ausland befindlichen Staatsbürgern innerhalb bestimmter Fristen die von deutschen Behörden verlangten Ersatz-Dokumente auszustellen?
  8. WP: „Neben der unklaren Identität sind medizinische Gründe das zweite Haupt-Hindernis gegen Abschiebungen. … Zuletzt wurde einer serbischen Asylbewerberin in Hallenberg ärztlich bescheinigt, sie sei depressiv geworden, weil sie auf die Sauerländer Berge starren musste – die Kreisverwaltung musste daraufhin ein Gegen-Gutachten in Auftrag geben, um die Reisefähigkeit zu beweisen.“
    Frage: Ist es rechtens und zulässig, dass die Ausländerbehörde öffentlich aus Krankenakten von Asylbewerbern zitiert?
    Wir möchten Sie auch bitten zu beantworten, ob bei der Patientin aus Hallenberg, abgesehen von dem in der WP erwähnten Anblick der Sauerländer Berge, weitere und schwerwiegendere Gründe für eine Depression vorliegen, ob die Asylbewerberin aus Hallenberg entsprechend ihrer Diagnosen behandelt wurde und wird, welcher Arzt für welches Honorar im Auftrag der Kreisverwaltung das Gegen-Gutachten „Fit für Abschiebung“ erstellt hat und ob sich die Frau noch in Deutschland aufhält oder ob sie zwischenzeitlich abgeschoben oder zur „freiwilligen“ Ausreise veranlasst worden ist?

Abschließend möchten wir Sie an folgend aufgeführte noch nicht beantwortete Anfragen der SBL/FW aus dem letzten Jahr erinnern und fragen, wann wir mit Ihren Antworten rechnen können?

  • „Mehrausgaben für Menschen mit Duldung, die keine Arbeitserlaubnis erhalten“ vom 11.08.2015
  • „Anzahl der im HSK bisher aufgenommenen Flüchtlinge“ vom 22.09.2015

„Schnee-Erzeuger“ in Winterberg – Antwort des Landrats auf eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL)

Gib alles! Schneekanone am oberen Sahnehang.
Gib alles! Schneekanone am oberen Sahnehang 2012. (archiv: zoom)

Am 11. Februar hatte die Sauerländer Bürgerliste eine Anfrage an den Landrat des Hochsauerlandkreises (HSK) gerichtet, die sich auch mit den Schneekanonen auch im Winterberger Skigebiet beschäftigte.

Im Blog-Beitrag „Die Last ohne die weiße Pracht: Ist Ski-Tourismus in Mittelgebirgslagen bald Geschichte?“ hatte unsere Autorin Gabi Joch-Eren (Geschäftsführerin der SBL) über die Anfrage berichtet.

Nun liegt uns die Antwort des Kreises vor. Wir dokumentieren Fragen und Antworten im Folgenden:

1. Mit welcher Begründung wurde in wie vielen Fällen, für welche Standorte jeweils wann der Einsatz des „All Weather Snowmakers“ und der „Snowfactoty“ von Ihrer Behörde genehmigt?

Am 04.09. bzw. 24.10.2014 wurden die zwei Baugenehmigungen zur Errichtung einer Scherbeneisanlage in Containern auf dem Flurstück 135 in der Flur 8 der Gemarkung Winterberg sowie dem Flurstück 378 in der Flur 8 Gemarkung Winterberg erteilt.

Die Baugenehmigungen waren zu erteilen, da den Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zählen neben den bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften, u. a. die Vorschriften des Landschaftsrechts, die Vorschriften zum Bodenschutz, zum Immissionsschutz und zum Gewässerschutz. Ergänzend wird auf die Verwaltungsvorlage 9/161 verwiesen, die bereits auf die technische Schneeerzeugung mit dem „All-Weather-Snowmaker“ eingeht und am 04.12.2014 im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beraten wurde.

2. Sind die Namen der Betreiber und die Standorte aller „Schnee-Kanonen“ in einer öffentlich zugänglichen Datenbank einsehbar? Wenn ja, in welcher?

Schneekanonen und deren Betreiber sind nicht in einer öffentlichen Datenbank einsehbar. Es handelt sich hier um das Inventar privater Gesellschaften, welches nicht veröffentlicht werden muss. Zudem muss beachtet werden, dass ein Teil der Schneeerzeuger mobil ist, d.h. je nach Schneebedarf an wechselnden Orten eingesetzt wird.

3. Gibt es Hinweise darauf, dass das umstrittene Produkt SnoMax in Skigebieten im Sauerland eingesetzt wurde und wird? Gab oder gibt es entsprechende Überprüfungen, z.B. mittels Schneeproben durch Labortests?

Für den Einsatz des Produkts SnoMAX in Skigebieten im Sauerland liegen hier keine Hinweise vor. Die im Zusammenhang mit der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern zwecks Erzeugung technischen Schnees erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse verbieten über eine Nebenbestimmung den Einsatz von chemischen, bakteriellen oder sonstigen Zusätzen bei der Schneeerzeugung.

4. Wie hoch sind die Investitionen, die in den letzten 10 Jahren seitens der öffentlichen Hand in die Skigebiete in und um Winterberg flossen?

In den Jahren 2002 — 2006 sind insgesamt 4,28 Mio. € an Mitteln des Landes NRW zum einen in die Förderung alpiner (3,12 Mio) sowie zum anderen 1,16 Mio € in die Förderung nordischer Infrastruktur geflossen.

Im Jahre 2012 sind 204.000 € an Mitteln des Landes NRW und der EU in das Projekt „Ganzjährige Nutzung der nordischen Skigebiete“ geflossen (Vermessung der Loipen, Beschilderung). Ansonsten sind alle Infrastrukturprojekte privat finanziert worden.

5. Wie beurteilt die Untere Landschaftsbehörde den Energie- und Ressourcenverbrauch durch die Produktion von Kunstschnee?

Die Untere Landschaftsbehörde wird sich nicht zu energiepolitischen Grundsatzfragen äußern.

6. Wie beurteilt die Untere Landschaftsbehörde mögliche Umweltbeeinträchtigungen, z.B. durch Beeinflussung des Grundwasserspiegels aufgrund des enormen Wasserverbrauchs und eventuelle Veränderungen des Bodens?

Das für die Schneeerzeugungsanlagen im Hochsauerlandkreis notwendige Wasser wird aus oberirdischen Gewässern entnommen und in aller Regel Speicherteichen zugeführt. Von dort wird das Wasser in die Schneeerzeugungsanlagen eingespeist. Die Wasserentnahmen aus den oberirdischen Gewässern erfolgen gewässerverträglich und sind vom Entnahmevolumen limitiert. Grundwasser wird für die Schneeerzeugung nicht entnommen. Nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sind bislang nicht bekannt geworden.

7. Gibt es Erkenntnisse, ob es durch das Schmelzwasser des Kunstschnees zur Vermehrung von Bakterien in Quellen, Bächen und im Grundwasser kommt?

Entsprechende Erkenntnisse liegen nicht vor.

8. Sind Ihnen Hinweise über Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere bekannt? Wenn ja, welche?

Auch hierüber liegen dem HSK keine entsprechenden Erkenntnisse vor. In diesem Zusammenhang ist aber anzuführen, dass im Rahmen der durchgeführten Genehmigungsverfahren die naturschutzfachlichen Belange geprüft und ausreichend bewertet wurden.

Landrat vs Westfalenpost 0:1, wenn da nicht das kleine „so“ wäre …

Wer sagt die Wahrheit? Die Westfalenpost Winterberg oder der Landrat des Hochsauerlandkreises Dr. Karl Schneider?

Am 11. Januar hatte die Westfalenpost über den Neujahrsempfang der Stadt Winterberg berichtet:

„Wir schaffen das nicht!“ Deutliche Worte fand HSK-Landrat Dr. Karl Schneider auf dem Winterberger Neujahrsempfang in Richtung der deutschen Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Er forderte einen geregelten Zustrom von Asylbewerbern sowohl nach Deutschland als auch in andere europäische Länder, um die Kommunen zu entlasten. Er wolle, insbesondere auch im Hinblick auf die jüngsten Ereignisse in Köln und Hamburg, keine Stimmung gegen Flüchtlinge machen. Aber es sei höchste Zeit, Tatsachen anzusprechen, Unrecht zu benennen und „die Heuchelei anderer Kreis-Parteien“ in Bezug auf die Abschiebe-Praxis im HSK zu unterbinden.

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/30-fluechtlingshelfer-aus-winterberg-ausgezeichnet-id11449713.html

Das entscheidende Zitat im WP-Bericht ist: „die Heuchelei anderer Kreis-Parteien“.

Die Sauerländer Bürgerliste stellte daraufhin dem Landrat folgende Frage:

Welche „anderen Kreisparteien“ titulieren Sie als heuchlerisch, und warum? Wen und was meinen Sie genau damit? Falls das Zitat zutreffen sollte, wie begründen Sie Ihre Äußerung?

Der Landrat antwortete:

Zu meiner Rede zum Neujahrsempfang in Winterberg kann ich Ihnen folgende Information geben. Das Zitat aus der Westfalenpost ist so nicht richtig. Ich habe mich unter dem Hinweis auf die Kölner Ereignisse in etwa wie folgt geäußert: „Es hat viel zu lange gedauert, bis alles ans Tageslicht gekommen ist. Und auf einmal darf etwas ausgesprochen werden, was sonst als politisch unkorrekt angeprangert worden ist. Die Heuchelei kennt offenbar keine Grenzen. Was ist auch meine Behörde politisch verurteilt worden, wenn wir nach Recht und Gesetz abgeschoben haben.

http://www.schiebener.net/wordpress/die-reden-des-landrats-mit-echo-alles-eine-frage-der-interpretation/

Entscheidend ist hier die Aussage des Landrats: „Das Zitat aus der Westfalenpost ist so nicht richtig.“

Wer hat Recht?

Wir haben einige Gespräche geführt und darüber hinaus Einblick in Aufzeichnungen des Neujahrsempfangs gehabt und urteilen auf Grundlage dieser Belege, dass der Landrat NICHT Recht hat. Die Zitation der Westfalenpost ist mit großer Sicherheit korrekt.

Dazu kommt, dass der Landrat mit seiner Rede vielen ehrenamtlichen Flüchtlingshelfern vor den Kopf gestoßen hat. Mit seiner Antwort versucht er eventuell Schadensbegrenzung, weil ihm eigentlich auch klar sein müsste, was er bei vielen Menschen in Winterberg angerichtet hat.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Landrat nicht einfach schreibt: „Das Zitat aus der Westfalenpost ist falsch.“

Nein, er antwortet, es sei „so nicht richtig“. Das kleine Wörtchen „so“ dient dem Landrat als Notausgang.

Der Landrat winde sich doch wieder raus und komme damit durch, sagte mir gestern ein Kommunalpolitiker am Rande einer Veranstaltung in Meschede.

Ich kann das nicht abschließend beurteilen, aber geschickt ist das kleine „so“ auf jeden Fall.

Man kann auch vom Landrat lernen.

Die Reden des Landrats … mit Echo – alles eine Frage der Interpretation?

Anlässlich des Neujahrsempfangs der Interessengemeinschaft Mescheder Wirtschaft (IMW) hielt der Landrat des Hochsauerlandkreises eine fulminante Rede. Sie schallte sogar bis Düsseldorf.

Selbstverständlich berichtete die Westfalenpost. Die Sauerländer Bürgerliste und Blogs wie www.dorfinfo.de und www.schiebener.net berichteten ebenfalls.

Worum ging es?

Als Grund für die Aufregung diente eine Meldung die einige Tage zuvor kursierte, aber an diesem Abend schon längst wieder vom Tisch war. Es ging um die Schützenvereine, konkret um eine angeblich vom NRW-Finanzministerium ins Spiel gebrachte Aberkennung der Gemeinnützigkeit für den Fall, dass die Vereine weiterhin keine Frauen aufnehmen.

„Die Reden des Landrats … mit Echo – alles eine Frage der Interpretation?“ weiterlesen

Alle Jahre wieder: Weihnachtsbäume – Monokulturen – Glyphosat

Weihnachtsbäume
Weihnachtsbaumkulturen breiten sich im Sauerland immer weiter aus. Nicht jeder/jedem gefällt das, auch nicht unserer Autorin. (foto: zoom)

Man kann sie mögen oder auch nicht, eins ist sicher, sie sind aus dem Sauerland nicht wegzudenken – die Weihnachtsbäume. Man kann ihren Anblick lieben oder auch nicht, eins lässt sich nicht wegdiskutieren, ein Segen für die Umwelt sind sie nicht – die Weihnachtsbaum-Monokulturen.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Nur ein Aspekt von vielen: Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) warnte im Dezember 2014, dass in den Nadeln von mehr als jedem zweiten Weihnachtsbaum Rückstände von Unkrautvernichtungsmitteln wie Glyphosat oder Prosulfocarb nachweisbar seien.

Der BUND erklärte dazu:

„Diese Agrargifte sind starke Wasserschadstoffe und können auch beim Menschen gesundheitliche Auswirkungen hervorrufen. Glyphosat steht im Verdacht Krebs zu fördern und die Embryonalentwick-lung zu schädigen. Prosulfocarb ist sehr giftig für das Nervensystem und Glyphosat ist akut toxisch für Wasserorganismen. Die Stoffe können nach Angaben der Hersteller in Gewässern längerfristig schädliche Auswirkungen haben.“

Klick: http://www.bund.net/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/bund-test-mehr-als-jeder-zweite-weihnachtsbaum-mit-pestiziden-belastet/

Wie es scheint, haben sich die Sauerländer/innen in ihr Schicksal ergeben und tolerieren die Ausweitung des Weihnachtsbaum-Anbaus mit all seinen Folgen.

Die seinerzeit mit so viel Elan gestartete Bürgerinitiative „Giftfreies Sauerland“ aus Bestwig ist mitsamt ihrer Website und all den Informationen und Diskussionsbeiträgen in der Versenkung verschwunden. Schade! Warum?

Nun gut, dann greifen wir das Thema auf. Alle Jahre wieder …. schreiben wir den Landrat und den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten an. In diesem Jahr haben wir uns kurz gefasst.

Hier ist unsere Anfrage:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Ausweitung der Weihnachtsbaum- und Schnittgrün-Flächen im Hochsauerlandkreis

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
im Gegensatz zu den vergangenen Jahren stehen Weihnachtsbaum- und Schnittgrünflächen nicht mehr im Fokus der Öffentlichkeit. Nichts desto trotz geht nach unserer Beobachtung die „Monokultisierung“ unserer Landschaft sowohl inner- wie außerhalb des Waldes weiter voran, mit allen Nachteilen, Gefahren und Folgen für Mensch und Umwelt.
In Ihrem Schreiben vom 07.11.2014 antworteten Sie uns auf unsere Anfrage vom 30.09.2014, die Zuständigkeit für die Genehmigung von außerhalb des Waldes liegenden Flächen sei auf die Untere Landschaftsbehörde (ULB) des HSK übergegangen. Sie gingen seinerzeit davon aus, dass sich die Gesamtgröße der Weihnachtsbaum- und Schmuckreisig-Kulturen im HSK außerhalb des Waldes auf eine Fläche von ca. 10.000 ha beliefen.

  • Wie ist der Stand jetzt? Sind seit November 2014 weitere Flächen außerhalb des Waldes für den Anbau von den Weihnachtsbaum- und Schmuckreisig-Kulturen dazu gekommen?
  • Wenn ja, wie viele und in welcher Größenordnung? Wo liegen die „Hotspots“?
  • Welche neuen Erkenntnisse haben Sie über nachteilige Folgen, wie Bodenerosion und Ausmaß und Schäden durch den Einsatz von Chemikalien etc., als „Nebeneffekt“ dieser Monokulturen?”

Ein Sprachkurs für einen Flüchtling fast wie ein Sechser im Lotto?

Deutschkurse und Integrationsangebote für Flüchtlinge werden von behördlicher Seite wärmstens empfohlen. Allerdings scheint es gar nicht so ganz einfach zu sein, in einem Sprachkurs unterzukommen.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form heute auch auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Bei der Veranstaltung „Asyl ist Menschenrecht“ am 5. Oktober 2015 in Meschede sind diese Probleme ziemlich deutlich geworden:

Ein junger Asylbewerber schilderte (in beinahe fließendem Deutsch) seine mühsame Odyssee auf der Suche nach Deutschunterricht. Er ist mit seinen schlechten Erfahrungen anscheinend nicht alleine.

Eine ehrenamtliche Betreuerin berichtete von ähnlichen Erlebnissen anderer Flüchtlinge.

Eine entscheidende Rolle, ob die Teilnahme an einem Deutschkurs ermöglicht wird oder nicht, kann der Aufenthaltsstatus des Asylsuchenden spielen. Nicht jede/r hat einen Anspruch. Dazu mehr auf den Seiten des BAMF. Dort sieht man dann auch, der Weg dahin ist gespickt mit Anträgen und Formularen. Das ist alles nicht so einfach.

Klick: http://www.bamf.de/DE/Migration/migration-node.html

Anspruch hin, Anspruch her, so schnell wie möglich Sprachkenntnisse zu erlangen ist das Beste, was ein Flüchtling für sich und die aufnehmende Gesellschaft tun kann! Dabei sollten ihm nicht unnötig Steine in den Weg gelegt werden, meinen wir von der Sauerländer Bürgerliste (SBL).

Dabei scheint auch eine Rolle zu spielen, an welchen Kursveranstalter der Flüchtling gerät: die Kreis-VHS scheint mit der Vergabe ihrer Plätze wesentlich restriktiver umzugehen als andere Volkshochschulen.

Die SBL wäre nicht die SBL, hätte sie nicht gleich am Tag nach der oben erwähnten Veranstaltung eine Anfrage an den Landrat geschickt. Sie liest sich so:

„Arnsberg, 06.10.2015
Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Sprachkurse für Flüchtlinge

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge empfiehlt Flüchtlingen und Asylsuchenden möglichst schnell Deutsch zu lernen und Integrationskurse zu besuchen. Wir meinen, das ist ein guter Ratschlag. Nur leider scheint die praktische Umsetzung offenbar oft mit großen Schwierigkeiten verbunden zu sein. Lange Wartezeiten von bis zu 2 Jahren sind offenbar keine Ausnahme. Viele Flüchtlinge wollen und können nicht so lange warten. Manche entwickeln daher viel Eigeninitiative und nehmen dafür hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand (z.B. für Busfahrten in andere Städte) in Kauf.

Hier ein Beispiel: Ein vor 9 Monaten aus seinem Heimatland geflohener junger Mann bemühte sich bei der Kreisvolkshochschule in Meschede um die Teilnahme an einem Integrationskursus. Leider durfte er nicht teilnehmen, obwohl mehrere Plätze frei wurden. Der Flüchtling gab aber nicht auf. Es gelang ihm, einen Sprachkursus in Olsberg zu besuchen. Den schloss er zwischenzeitlich mit Erfolg ab.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bittet daher Landrat Dr. Schneider um folgende Auskünfte:

  1. Wie viele und welche Sprach- und Integrationskurse für Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten/innen bietet die Kreisvolkshochschule derzeit an?
  2. Wie sind die Planungen für das nächste Jahr?
  3. Wie viele Sprachschülerinnen und –schüler absolvierten in diesem Jahr erfolgreich Deutsch- und Integrationskurse? Wie viele besuchen derzeit die Kurse?
  4. Wie hoch ist jeweils die maximale Teilnehmerzahl? Wird sie immer voll ausgeschöpft?
  5. Welche Voraussetzungen müssen die Teilnehmer erfüllen?
  6. Wie verfährt die Kreis-VHS mit nicht genutzten und/oder frei werdenden Plätzen? Werden sie an andere Interessent/innen vergeben?
  7. Wie viele potentielle Teilnehmer/innen mussten abgelehnt werden? Was waren die Gründe?“

Wir bringen wieder etwas „zu Papier“, sobald wir die Antwort „schwarz auf weiß“ haben.