„Schnee-Erzeuger“ in Winterberg – Antwort des Landrats auf eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL)

Gib alles! Schneekanone am oberen Sahnehang.
Gib alles! Schneekanone am oberen Sahnehang 2012. (archiv: zoom)

Am 11. Februar hatte die Sauerländer Bürgerliste eine Anfrage an den Landrat des Hochsauerlandkreises (HSK) gerichtet, die sich auch mit den Schneekanonen auch im Winterberger Skigebiet beschäftigte.

Im Blog-Beitrag „Die Last ohne die weiße Pracht: Ist Ski-Tourismus in Mittelgebirgslagen bald Geschichte?“ hatte unsere Autorin Gabi Joch-Eren (Geschäftsführerin der SBL) über die Anfrage berichtet.

Nun liegt uns die Antwort des Kreises vor. Wir dokumentieren Fragen und Antworten im Folgenden:

1. Mit welcher Begründung wurde in wie vielen Fällen, für welche Standorte jeweils wann der Einsatz des „All Weather Snowmakers“ und der „Snowfactoty“ von Ihrer Behörde genehmigt?

Am 04.09. bzw. 24.10.2014 wurden die zwei Baugenehmigungen zur Errichtung einer Scherbeneisanlage in Containern auf dem Flurstück 135 in der Flur 8 der Gemarkung Winterberg sowie dem Flurstück 378 in der Flur 8 Gemarkung Winterberg erteilt.

Die Baugenehmigungen waren zu erteilen, da den Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zählen neben den bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften, u. a. die Vorschriften des Landschaftsrechts, die Vorschriften zum Bodenschutz, zum Immissionsschutz und zum Gewässerschutz. Ergänzend wird auf die Verwaltungsvorlage 9/161 verwiesen, die bereits auf die technische Schneeerzeugung mit dem „All-Weather-Snowmaker“ eingeht und am 04.12.2014 im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beraten wurde.

2. Sind die Namen der Betreiber und die Standorte aller „Schnee-Kanonen“ in einer öffentlich zugänglichen Datenbank einsehbar? Wenn ja, in welcher?

Schneekanonen und deren Betreiber sind nicht in einer öffentlichen Datenbank einsehbar. Es handelt sich hier um das Inventar privater Gesellschaften, welches nicht veröffentlicht werden muss. Zudem muss beachtet werden, dass ein Teil der Schneeerzeuger mobil ist, d.h. je nach Schneebedarf an wechselnden Orten eingesetzt wird.

3. Gibt es Hinweise darauf, dass das umstrittene Produkt SnoMax in Skigebieten im Sauerland eingesetzt wurde und wird? Gab oder gibt es entsprechende Überprüfungen, z.B. mittels Schneeproben durch Labortests?

Für den Einsatz des Produkts SnoMAX in Skigebieten im Sauerland liegen hier keine Hinweise vor. Die im Zusammenhang mit der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern zwecks Erzeugung technischen Schnees erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse verbieten über eine Nebenbestimmung den Einsatz von chemischen, bakteriellen oder sonstigen Zusätzen bei der Schneeerzeugung.

4. Wie hoch sind die Investitionen, die in den letzten 10 Jahren seitens der öffentlichen Hand in die Skigebiete in und um Winterberg flossen?

In den Jahren 2002 — 2006 sind insgesamt 4,28 Mio. € an Mitteln des Landes NRW zum einen in die Förderung alpiner (3,12 Mio) sowie zum anderen 1,16 Mio € in die Förderung nordischer Infrastruktur geflossen.

Im Jahre 2012 sind 204.000 € an Mitteln des Landes NRW und der EU in das Projekt „Ganzjährige Nutzung der nordischen Skigebiete“ geflossen (Vermessung der Loipen, Beschilderung). Ansonsten sind alle Infrastrukturprojekte privat finanziert worden.

5. Wie beurteilt die Untere Landschaftsbehörde den Energie- und Ressourcenverbrauch durch die Produktion von Kunstschnee?

Die Untere Landschaftsbehörde wird sich nicht zu energiepolitischen Grundsatzfragen äußern.

6. Wie beurteilt die Untere Landschaftsbehörde mögliche Umweltbeeinträchtigungen, z.B. durch Beeinflussung des Grundwasserspiegels aufgrund des enormen Wasserverbrauchs und eventuelle Veränderungen des Bodens?

Das für die Schneeerzeugungsanlagen im Hochsauerlandkreis notwendige Wasser wird aus oberirdischen Gewässern entnommen und in aller Regel Speicherteichen zugeführt. Von dort wird das Wasser in die Schneeerzeugungsanlagen eingespeist. Die Wasserentnahmen aus den oberirdischen Gewässern erfolgen gewässerverträglich und sind vom Entnahmevolumen limitiert. Grundwasser wird für die Schneeerzeugung nicht entnommen. Nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sind bislang nicht bekannt geworden.

7. Gibt es Erkenntnisse, ob es durch das Schmelzwasser des Kunstschnees zur Vermehrung von Bakterien in Quellen, Bächen und im Grundwasser kommt?

Entsprechende Erkenntnisse liegen nicht vor.

8. Sind Ihnen Hinweise über Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere bekannt? Wenn ja, welche?

Auch hierüber liegen dem HSK keine entsprechenden Erkenntnisse vor. In diesem Zusammenhang ist aber anzuführen, dass im Rahmen der durchgeführten Genehmigungsverfahren die naturschutzfachlichen Belange geprüft und ausreichend bewertet wurden.