Streetbob-WM 2014 in Winterberg: PIRATEN fahren für den guten Zweck

Das Team der PIRATEN bei der Streetbob-WM 2014 (foto: piraten)
Das Team der PIRATEN bei der Streetbob-WM 2014 (foto: piraten)
Winterberg. (piraten_pm) Am 06. September 2014 fand in Winterberg die erste WP-Streetbob-Weltmeisterschaft statt. Die PIRATEN nahmen mit einem eigenen Team teil, um für die AWO (Arbeiterwohlfahrt) einen Spendenbeitrag zu erfahren.

Mit im Team war auch der Wahlkreis-Pate der HSK-PIRATEN MdL Lukas Lamla.

“Wir hätten zwar gerne eine besseren Platz geschafft und damit mehr Spenden für die AWO geholt, aber alles in allem hatten wir sehr viel Spaß und freuen uns schon auf die nächste Streetbob-WM“, so der Team-Chef Florian Otto.

Insgesamt konnten die PIRATEN 100 Euro für den guten Zweck einfahren und landeten auf Platz 19 von 21. Die Piratenpartei Hochsauerlandkreis wird den Betrag noch einmal verdoppeln, so dass insgesamt 200 Euro an die AWO gespendet werden.

Friedrich-Ebert-Stiftung lädt zum Hochsauerlandgespräch: „Zukunft der Landwirtschaft – Perspektiven für Südwestfalen“

Referent an diesem Abend: der Bundestagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier (foto: SPD)
Referent an diesem Abend: der Bundestagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier (foto: SPD)

Meschede. (spd_pm) „Zukunft der Landwirtschaft – Perspektiven für Südwestfalen“ ist das Thema des 4. Hochsauerlandgesprächs zu dem die Friedrich-Ebert-Stiftung am 16. September in das Kreishaus in Meschede einlädt.

Referent wird an diesem Abend der Bundestagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, sein. Neben der Landtagsabgeordneten, Annette Watermann-Krass, Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Landtag NRW werden sich der stellvertretende Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Verbandes Hochsauerlandkreis, Klaus Bauerdick, sowie der Beratungsleiter für Südwestfalen der Landwirtschaftskammer NRW, Hubert Stratmann, an der Podiums- und anschließenden Publikumsdiskussion  beteiligen. Moderiert wird die Veranstaltung vom heimischen Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese, welcher der Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag ist.

Gesprochen werden soll unter anderem über die Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik und ihre Auswirkungen vor Ort sowie die anstehende Novellierung der Düngeverordnung. Auch Themen wie die aktuelle Flächensituation, das transatlantische Freihandelsabkommen TTiP oder die Abschaffung der Hofabgabeklausel werden Teil der Diskussionen sein. Dazu sind alle Interessierten herzlich willkommen. Unter www.hsk-spd.de befindet sich ein Link zum Download der Einladung.

Aus organisatorischen Gründen wird um vorherige Anmeldung bei Katia Conigliaro unter 0228-8837203 oder via Email an Katia.Conigliaro@fes.de gebeten.

Der Bürgermeister der Stadt Winterberg will unserem Blog keine Auskunft geben.

Den Blogs sagt man besser nichts. Die sind ja nicht offiziell, sondern privat (collage: zoom)
Den Blogs sagt man besser nichts. Die sind ja nicht offiziell, sondern privat, oder so. (collage: zoom)

In einem Blog-Artikel mit einer Anfrage an den Bürgermeister der Stadt Winterberg, ging es im Kern um die Frage, ob im Winterberger Rathaus rassistische Sprachstereotypen wie „Asylant“ verwendet werden, und ob diese „Asylanten“ für die Haushaltsprobleme der Stadt Winterberg verantwortlich sein könnten. Die Antwort der Stadt Winterberg lässt tief in die Diskussionskultur und die politischen Gepflogenheiten des hohen Hochsauerlandes blicken.

Wir hatten gefragt:

1. Wie hoch sind die Mindereinnahmen der Gewerbesteuer?

2. Wie hoch sind die Mehrkosten der Stadt nach dem AsylbLG?

3. Wie hoch sind die Gesamtkosten der Stadt nach dem AsylbLG? Wie schlüsseln sich diese Mehrkosten auf?

4. Wie viele Menschen erhalten in Winterberg Leistungen nach dem AsylbLG?

5. Hat Herr Östreich den Begriff “Asylant” in seinen Darlegungen verwendet?

Im Ratsinformationssystem habe ich keine entsprechenden Informationen bzw. Protokolle zu der besagten Sitzung des “Haupt- und Finanzausschusses” gefunden.

Die Antwort der Stadt Winterberg ist keine Antwort, sondern ein Ausweichen:

Sehr geehrter Herr Schiebener,

auf Ihre Presseanfrage vom 27. August 2014 an die Stadt Winterberg kann ich Ihnen die nachfolgende Antwort geben:

Sie bedienen einen privat geführten Internet-Blog. Aus dem Kontext Ihrer aktuellen Anfrage lässt sich schließen, dass Ihre gestellten Fragen mit den erbetenen Antworten durch eine Veröffentlichung in Ihrem privaten Blog zur allgemeinen Diskussion in einem freien Austausch anregen sollen. Sie werden sich sicherlich schon mal die Frage gestellt haben, warum alle öffentlichen Stellen Anfragen von privaten Internet-Blogs oder ähnlichen anders behandeln als Anfragen der offiziellen Presseorgane? Weil offizielle Presseorgane eine andere presserechtliche Verantwortung übernehmen, als die privaten Plattformen.

Deshalb verweisen wir Anfragen, die nicht von offiziellen Presseorganen kommen, auf die allgemein zugänglichen Quellen, die in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Alle, die sich für die Stadtentwicklung und das Gremiengeschehen interessieren, sind herzlich eingeladen, an den öffentlichen Teilen der Gremiensitzungen teilzunehmen und den kompletten Beratungsverlauf zu verfolgen. Ort und Zeitpunkt der Sitzungen sowie alle öffentlichen Verwaltungsvorlagen mit Anlagen können über das Ratsinformationssystem auf der Website der Stadt Winterberg abgerufen werden. Öffentliche Presseerklärungen, wie sie auch den Presseorganen zugehen, sind gleichzeitig auch auf der städtischen Website unter Aktuelles veröffentlicht. Die öffentlichen Protokollteile zu allen Rats- und Ausschusssitzungen werden nach Erstellung ebenfalls unter der jeweiligen Sitzung im Ratsinformationssystem eingestellt. Die Protokolle des Rates, des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses werden sogar zusätzlich im Mitteilungsblatt abgedruckt. Das Protokoll des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.08.2014 wird in den nächsten Tagen veröffentlicht.

PS: Das Ratsinformationssystem der Stadt Winterberg wird nach einem Serverausfall voraussichtlich im Laufe des morgigen Vormittags wieder zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen aus Winterberg

Der Bürgermeister
gez. i.A. Gerda Schütte
Presse-/Projektkoordination

Unsere Anmerkungen:

„Sie werden sich sicherlich schon mal die Frage gestellt haben, warum alle öffentlichen Stellen Anfragen von privaten Internet-Blogs oder ähnlichen anders behandeln als Anfragen der offiziellen Presseorgane?“

Nein, das habe ich mich noch nicht gefragt, weil ich von sehr vielen öffentlichen Stellen Pressemeldungen und Auskünfte erhalte. Allein die Stadt Winterberg schickt uns, trotz mehrfacher Nachfrage, keine Pressemeldungen, und das seit Jahren.

„Weil offizielle Presseorgane eine andere presserechtliche Verantwortung übernehmen, als die privaten Plattformen.“

Das verstehe ich nicht. Ab wann ist in den Augen des BM Eickler ein Presseorgan „offiziell“? Die Westfalenpost ist die private Plattform der Funke Mediengruppe. Die anderen Printmedien, die in den Briefkästen der WinterbergerInnen liegen,  finanzieren sich über Reklame.

„Alle, die sich für die Stadtentwicklung und das Gremiengeschehen interessieren, sind herzlich eingeladen, an den öffentlichen Teilen der Gremiensitzungen teilzunehmen und den kompletten Beratungsverlauf zu verfolgen.“

Ich bin berufstätig und habe leider meist keine Zeit, die Ratssitzungen live zu verfolgen. Daher habe ich ja auch nachgefragt, um sicher zu gehen, dass die vom Sauerlandkurier berichteten rassistischen Äußerungen tatsächlich gefallen sind. Außerdem wollte ich gerne die genauen Zahlen haben, um mir ein Urteil zu bilden.

„Aus dem Kontext Ihrer aktuellen Anfrage lässt sich schließen, dass Ihre gestellten Fragen mit den erbetenen Antworten durch eine Veröffentlichung in Ihrem privaten Blog zur allgemeinen Diskussion in einem freien Austausch anregen sollen“

Abgesehen von der Tatsache, dass „privat“ im Zusammenhang mit Blogs für Sie so etwas wie ein Schmuddelwort zu sein scheint, kann ich Ihnen nur zustimmen.

Natürlich möchte im Blog „zur allgemeinen Diskussion in einem freien Austausch anregen“. Was gibt es in einer Demokratie besseres?

Genehmigung von Kormoranabschüssen: Aufforderung zur Beanstandung eines Beschlusses der Kreistags vom 29.08.2014 gemäß § 39 Abs. 2 Kreisordnung NRW

Kormorane
Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland (foto: wendland)
Im  Folgenden veröffentlichen wir einen Brief des Fraktionssprechers der SBL im Kreistag, Reinhard Loos, an Landrat Dr. Karl Schneider. Darin wird der Landrat aufgefordert, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden. Im Kern geht es um die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von Kormoranen. Siehe auch hier im Blog und auf der Website der SBL.

Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Sitzung des Kreistags am 29.08.2014 ging es in TOP 7.2 um die „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen der Fischereigenossenschaft Diemel in Marsberg sowie des Sportfischervereins „Gut Wasserwaid“ in Neheim; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG)“.

Dazu wurden von der Kreisverwaltung die Drucksachen 9/57 und 9/37 erstellt.

Der Kormoran ist als europäische Vogelart „besonders geschützt“ (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG).

Relevant ist für die Entscheidung ist jetzt auch der „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran (Runderlass vom 09.05.2014 – III-6 -765.21.10)“, veröffentlicht u.a. unter http://www.lfv- westfalen.de/images/pdf/aeschenhilfsprogramm_nrw.pdf.

Auf Nachfrage unserer Fraktion bestätigte die zuständige Fachbereichsleiterin in der Kreistagssitzung, dass das Gebiet an der Diemel, für das die Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll, teilweise außerhalb der Äschenschutzkulisse liegt. Aus Anlage 2 des o.g. Erlasses ergibt sich, dass die Äschenschutzkulisse an der Diemel erst bei Fluss-Kilometer 37,4 beginnt.

Gemäß Absatz II. des o.g. Erlasses können Ausnahmegenehmigungen zur Vergrämung von Kormoranen außerhalb der Äschenschutzkulisse „nur nach Maßgabe folgender Rahmen bedingungen“ zugelassen werden:

Es muss sich um einen erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schaden handeln. „In die Regelung ist nur die ‚Fischereiwirtschaft’ einbezogen, so dass die Beeinträchtigung des Aneignungsrechtes von Nichterwerbsfischern durch fischfressende Vögel keinen Ausnahmegrund darstellt.  Freizeitaktivitäten in Form von hobbymäßig betriebener Fischerei (z.B. Sportfischerei) können keine Ausnahme begründen.“

Nach den Darstellungen in den o.g. Drucksachen handelt es sich um Anträge von Angelsportvereinen und nicht von fischwirtschaftlichen Betrieben.

Damit ist eine zwingend notwendige Bedingung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Äschenschutzkulisse nicht gegeben und der anders lautende Beschluss des Kreistags rechtswidrig. Darauf hat unsere Fraktion bereits während der Kreistagssitzung hingewiesen.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass auch ein Beschluss, der eine Ausnahmegenehmigung nur für das Gebiet der Möhne betroffen hätte, rechtswidrig gewesen wäre. Denn nach Ziffer I. 1.1. des o.g. Erlasses sind Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete „von der Vergrämung grundsätzlich auszunehmen“.

Anlage 1 zum o.g. Erlass enthält eine Karte. In dieser Karte ist für alle Äschenschutzkulissen in NRW eingezeichnet, ob dort „1. Priorität (rückläufige
Äschenbestände)“ oder „2. Priorität (nur abschnittsweise gute Äschenbestände)“ oder FFH- Gebiet und/oder Naturschutzgebiet gelten. Aus dieser Karte ist zu entnehmen, dass der gesamte Verlauf der Möhne im Gebiet des HSK nicht unter die Äschenschutzkulisse 1. oder 2. Priorität fällt, aber zu den FFH- und Naturschutzgebieten zählt.

Daher fordere ich Sie auf, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden.

Ich gehe davon aus, dass dies innerhalb von maximal drei Arbeitstagen erfolgt, da die Sachlage eindeutig ist und außerdem dringlich wegen der sonst bevorstehenden Abschüsse der Kormorane. Nach diesem Termin würde eine externe Klärung erforderlich werden.

Im übrigen wäre es sehr wünschenswert, wenn künftig in Sitzungsvorlagen der Kreisverwaltung, die Abschnitte von Flüssen im Kreisgebiet betreffen, exakt die jeweils relevanten Fluss-Kilometer genannt würden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der Fraktion SBL/

Die heutige HSK-Kreistagssitzung aus Piratensicht: Ablehnungen höchst fragwürdig und von persönlichen Interessen begleitet

In unserem BriefkastenIn unseren Eingangskorb flatterte gerade ein aktueller Bericht des neuen Kreistagsmitglieds Daniel Wagner (Piraten) von der heutigen Kreistagssitzung in Meschede.

Am Freitag, den 29. August tagte der Kreistag zum zweiten Mal in der 9. Wahlperiode (2014 – 2020). Dabei wurde auch erstmals ein Antrag der PIRATEN behandelt.

Auf Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL) sollte die Geschäftsordnung des Kreistages angepasst werden, um Foto-, Film und Tonaufnahmen möglich zu machen. Die PIRATEN beteiligten sich mit einem Konsensantrag. Der Landrat sollte vor jeder Sitzung nach Einwänden für Foto-, Film- und
Tonaufnahmen fragen, um so diese individuell für die jeweiligen Sitzungen zu erlauben oder zu untersagen.

CDU, SPD und GRÜNE lehnten den Antrag der SBL und PIRATEN ab und sorgten dafür, dass auch in Zukunft der Kreistag „unter sich“ bleibt. Auch weitere Anträge, die von den PIRATEN gestützt wurden, wurden abgelehnt.

„Ich bedauere, dass nicht einmal Konsensbeiträge im Kreistag eine Chance finden können. Die Gründe der Ablehnung sind höchst fragwürdig und von persönlichen Interessen begleitet“, so das Kreistagsmitglied der PIRATEN Daniel Wagner.

Abstimmungsverhalten des Kreistagsmitglieds Daniel Wagner bei der 2. Kreistagssitzung:

Wahlprüfung: Angenommen
Umbesetzung von Ausschüssen und Drittgremien: Angenommen
Benennung von Richtern für das Sozialgericht Dortmund: Angenommen
Benennung von Richtern für das Landessozialgericht NRW: Enthaltung
Linienbündelungskonzept für den HSK: Angenommen
Anträge auf Genehmigung von Kormoran-Abschüssen: Ablehnung
Bestellung eines Kreisbrandmeisters: Angenommen
Daten- und Telefonanbindung des Kreisfeuerwehrzentrums: Angenommen
Umbau des Kinderkurheims „Arnsberg“ auf Norderney: Angenommen
Abfallwirtschaftsplan NRW – Stellungnahme des Hochsauerlandkreises: Ablehnung
Änderung der GO (Foto-, Film- und Tonaufnahmen): Angenommen
Änderung der GO (Dringlichkeitsentscheidungen): Angenommen
Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der ESZW: Teilweise Angenommen, Teilweise Enthalten

Ein Kommentar von Torben Firley zur Ablehnung des SPD-Antrags: Prüfung der Betriebsmöglichkeiten des Freibades am Buchenweg

Das Freibad Winterberg am frühen Abend im Juli 2014. (archivfoto: firley)
Das Freibad Winterberg am frühen Abend im Juli 2014. (archivfoto: firley)
Gerade habe wir einen Kommentar von Torben Firley (SPD) zur Ablehnung des SPD-Antrags durch die CDU/FDP-Mehrheit im Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Winterberg erhalten. Da Herr Firley Initiator der Petition „Reaktivierung Waldfreibad Winterberg – Abbruch stoppen!“ ist, veröffentlichen wir seine Stellungnahme hier als Beitrag.

Liebe Johanna,
Liebe Blogger,

Die Unterschriften habe ich unserem Herrn Bürgermeister Eickler am Dienstag im Haupt- & Finanzausschuss zu Beginn des TOP überreicht.

Die Reaktion unseres Bürgermeisters war mehr als deutlich, es wurde jedem im Raum klar, wie viel er von der Aktion und der Meinung „einiger weniger Bürger“ hält. Ich fand es schon fast peinlich, als der Versuch unternommen wurde, die Petition und das böse Internet lächerlich zu machen. Aber solche Reaktionen kennen die Bürgerinnen und Bürger ja bereits aus der Vergangenheit.

Gerne habe ich den Wunsch unserer Einwohner aufgenommen eine Reaktivierung des Freibades am Buchenweg zu überprüfen. Durch die Petition ist eine sehr gute Diskussion entstanden, welche eine echte neue Chance geboten hat.

Warum die CDU & FDP Mehrheit es abgelehnt hat,

  • mit der Knappschaft Bahn-See als Grundstückseigentümer in ernsthafte Gespräche zu gehen,
  • den Zustand der technischen Einrichtungen des Freibades kostenlos durch eine Fachfirma aus Winterberg überprüfen zu lassen, sowie ein Konzept für die Reaktivierung zu entwickeln,
  • die Verwaltung die Kosten für einen reinen Freibadbetrieb ermitteln zu lassen

bleibt unverständlich.

Über die tatsächlichen Gründe für die Ablehnung kann sich jeder Leser seine eigenen Gedanken machen.

Erst wenn alle Kosten für die Reaktivierung und den jährlichen Betrieb öffentlich auf dem Tisch liegen, wäre eine Entscheidung über die Reaktivierung möglich gewesen. Natürlich hätte man die Kosten auch allen Unterzeichnern der Petition klar nennen müssen, ob dann einige ihre Unterschrift zurückgezogen hätten, bleibt in der jetzigen Situation unklar.

Das Hallenbad im Oversum erfüllt seinen Zweck in Ideal-Standard Bauart. Den Charakter eines Freibades wird es sicherlich aber nie erreichen können, egal ob mit oder ohne Umbau.

Ein Schwimmbad macht in keiner Stadt Gewinn. Jeder Badegast wird im NRW Durchschnitt mit 7,- bis 8,- EUR subventioniert.

Dieser Umstand muss jedem von uns bewusst sein, allerdings zahlen die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt auch Steuern, für welche sie ein Angebot an öffentlichen Einrichtungen erwarten können.

Ich möchte alle Unterzeichner der Petition nun bitten, die Arbeit des „Bäderverein Siedlinghausen“ zu unterstützen, damit wenigstens ein „kleines“ Freibad in unserer Stadt noch sehr erhalten bleibt.

NRW-Tourismus im Plus: 10,2 Millionen Gäste von Januar bis Juni 2014. Das Hochsauerland verliert.

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Zum Gebiet Sauerland gehören: Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Soest.

Düsseldorf (IT.NRW). Im ersten Halbjahr 2014 besuchten mehr als 10,2 Millionen Gäste die 5 368 nordrhein-westfälischen Beherbergungsbetriebe (mit mindestens zehn Gästebetten und auf Campingplätzen); sie brachten es zusammen auf 22,8 Millionen Übernachtungen.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, war die Besucherzahl um 5,7 Prozent höher als im ersten Halbjahr des Vorjahres. Die Zahl der Übernachtungen erhöhte sich um 5,1 Prozent. Bei den Gästen aus dem Ausland stieg die Zahl der Ankünfte um 9,9 Prozent auf 2,2 Millionen und die der Übernachtungen um 10,1 Prozent auf 4,6 Millionen. Auch die Zahl der Inlandsgäste (8,0 Millionen; +4,6 Prozent) und deren Übernachtungen (18,1 Millionen; +3,9 Prozent) übertrafen das Ergebnis des entsprechenden Vorjahreszeitraums.

Der große Verlierer waren der Hochsauerlandkreis (HSK) und dort insbesondere die Städte Hallenberg, Medebach und Winterberg. Entgegen dem Trend sank die Zahl der Gäste im Vergleichszeitraum Januar bis Juni im gesamten HSK um 5,1 Prozent und ging von 544.758 auf 517.204 zurück.

In Hallenberg (-7,2%) ging die Zahl der Gästeankünfte von 16.781 auf 15.574 zurück. Die Zahl der Übernachtungen (-5,2%) sank von 37.511 auf 35.547. Damit betrug hier die durchschnittliche Aufenthaltsdauer 2,3 Tage.

In Medebach (-20,6%) sank zwar die Zahl der Gästeankünfte von 89 415 auf 70.962, aber wegen der hohen mittleren Aufenthaltsdauer von 5,2 Tagen, verzeichnet die Stadt bei den Übernachtungen ein Plus von 1,2%.

In Winterberg sank sowohl die Zahl der Gästeankünfte (-7,5%) als auch die Zahl der Übernachtungen (-7,2%). In absoluten Zahlen bedeutet dies 163.118 Gäste, statt 176.433, bei 513.097 Übernachtungen gegenüber 553.450 im Vergleichzeitraum des Vorjahres (Jan – Jun 2013). Die mittlere Aufenthaltsdauer betrug in Winterberg 3,1 Tage.

Wie die obere Grafik zeigt, war das Gästeaufkommen im ersten Halbjahr 2014 in nahezu allen Reisegebieten NRWs höher als im Vorjahr. Weitere Einzelheiten für die Reisegebiete NRWs finden Sie hier.

Ergebnisse aller Gemeinden, Städte und Kreise finden Sie hier.

Pressemitteilung: Dirk Wiese, MdB (SPD) besucht die Luftrettungsstation in Dortmund

Information vor Ort: Dirk Wiese im Rettungshubschrauber (foto: spd)
Information vor Ort: Dirk Wiese im Rettungshelikopter „Christoph Dortmund“  (foto: spd)

Dortmund/Meschede. (spd_pm) Der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese hat in der vorigen Woche die Luftrettungsstation in Dortmund besucht. Der dort stationierte Rettungshelikopter „Christoph Dortmund“ fliegt einen großen Teil seiner Einsätze im Hochsauerlandkreis und ist ein wichtiger Teil der heimischen Notfallrettung.

Vor Ort konnte Dirk Wiese interessante Einblicke in die tägliche Arbeit der DRF Luftrettung erlangen.

Zu den Hauptaufgaben der Luftrettung gehören Notfallrettung, Intensivtransport und Ambulanzflug. An 28 Standorten in Deutschland werden derartige Luftrettungsstationen betrieben, die somit zu einem flächendeckenden Luftrettungsnetz beitragen, das weltweit vorbildlich ist.

Bei Alarmierung der Besatzungen zu einem Notfalleinsatz, sind die Hubschrauber innerhalb von zwei Minuten in der Luft. Innerhalb von maximal 15 Minuten können sie jeden Einsatzort in einem Umkreis von 60 Kilometern erreichen. Ein entscheidender Zeitvorteil, der Leben rettet.

Das Treffen endete mit einer abschließenden Gesprächsrunde[1] zwischen dem Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese und den Mitgliedern des Luftrettungsteams.

[1] Inhalt der Gesprächsrunde nachgefragt. Wird bei Antwort nachgereicht.

Update 19. August 2014: Dirk Wiese hat sehr schnell geantwortet:

„… Es ging u.a. um die Auswirkungen einer bevorstehenden Änderung im EU-Recht zur Situation der Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern. Zudem ging es um eine Optimierung der Alarmierungskette im Notfall, da es in NRW noch keine zentrale Koordinierungsstelle für den Einsatz von Rettungshubschraubern gibt.“

Freifunk für Brilon: Informationsabend am 26. August

In unserem BriefkastenDie Freifunk-Initiative hat sich als Ziel gesetzt, Menschen miteinander zu vernetzen und Bürgern und Gästen einen sicheren, kostenlosen und barrierefreien Zugang zum Internet zu bieten.

Auch in Brilon möchte die Initiative diese Ziele erreichen.

„Was ist Freifunk?“

Diese Frage soll, so Florian Otto im Namen der Freifunk-Initiative, in Form eines Infoabends am 26. August 2014 ab 19:30 Uhr in der Musikkneipe Lokomotive in Brilon beantwortet werden.

Florian Otto: „Dort erklären wir, wie Freifunk funktioniert, wie man es in Brilon umsetzen kann und wie bereits die Arnsberger Innenstadt erfolgreich vernetzt werden konnte.“

Rückfragen unter ffb@freifunk-brilon.net

Verwaltungsgericht Arnsberg: Eilantrag eines Nachbarn gegen 186 m hohe Windenergieanlage in Brilon-Scharfenberg ohne Erfolg

Windräder
Windraeder am Wegesrand in Norddeutschland (archivfoto: zoom)

Arnsberg. (vga_pm) Die neue, etwa 186 m hohe Windenergieanlage in Brilon-Scharfenberg verstößt bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung nicht gegen nachbarschützende Vorschriften.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg den Eilantrag eines Nachbarn gegen den Hochsauerlandkreis abgelehnt, der die Errichtung und die Inbetriebnahme der Anlage genehmigt hatte.

Das Haus des Nachbarn liegt im Außenbereich des Ortsteils Scharfenberg etwa 500 m von der Anlage entfernt. Ihre Gesamthöhe beträgt 185,9 m (135,4 m Nabenhöhe zuzüglich der Hälfte des Rotordurchmessers von 101 m). Das Gelände steigt vom Grundstück des Antragstellers bis zum Fuß der Anlage 25 m an. Eine andere kleinere Windenergieanlage wird in einer Entfernung von 260 m von seinem Wohnhaus betrieben. Zwei weitere Anlagen befinden sich unmittelbar am Standort des neuen Vorhabens. Sie sind bereits stillgelegt und müssen nach den Bedingungen der neuen Genehmigung vollständig demontiert werden.

Der Nachbar hatte sich auf unzumutbare nächtliche Lärmimmissionen und auf eine optisch bedrängende Wirkung berufen. Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts führt in ihrem jetzt bekannt gegebenen Beschluss vom 11. August 2014 vielmehr aus:

Die Behörde habe zu Recht festgelegt, dass am Grundstück des Antragstellers nachts, von 22 Uhr bis 6 Uhr, ein Beurteilungspegel von 45 dB(A) nicht überschritten werden dürfe. Es sei sichergestellt, dass dieser Wert auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die vorhandene Anlage eingehalten werde, nachdem die Änderungsgenehmigung vom 12. Juni 2014 konkrete Beschränkungen des Nachtbetriebs der neuen Anlage festgelegt habe. Die entsprechenden Berechnungen der eingeschalteten Fachfirmen habe der Antragsteller nicht plausibel entkräftet.

Von der neuen Anlage gingen auch keine für den Antragsteller unzumutbare optisch bedrängende Wirkungen aus. Dies ergebe sich aus einer Gesamtbewertung verschiedener im vorliegenden Einzelfall zu berücksichtigender Gesichtspunkte. Insoweit sei neben dem Abstand zwischen dem Wohnhaus und der Windkraftanlage und deren überdurchschnittlicher Höhe unter anderem auch zu bedenken, dass die Vorbelastung durch die zwei zu entfernenden Anlagen künftig wegfalle. Die nordwestlich vom Wohnhaus gelegene Anlage liege auch nicht in der Hauptblickrichtung von den Wohnräumen. Der Blick auf die Windenergieanlagen werde vom Grundstück des Antragstellers zudem in gewissem Umfang durch Betriebsgebäude seiner Pferdezucht abgeschirmt. Im Außenbereich, in dem mit dort privilegierten Windenergieanlagen zu rechnen sei, bestehe ohnehin nur ein verminderter Schutzanspruch. – Darüber, ob der Genehmigung öffentliche Belange wie etwa solche des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegenstanden, auf die sich der Antragsteller nicht berufen konnte, hatte das Gericht nicht zu entscheiden.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Über eine Beschwerde hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden.

Aktenzeichen: 4 L 333/14