Sehr geehrter Herr Landrat,
der Europarechtler Prof. Dr. Martin Nettesheim hat im Auftrag der baden-württembergischen Landesregierung ein Gutachten über die Auswirkungen des mit Kanada geplanten Freihandelsabkommens CETA auf Länder und Gemeinden erstellt. Sein Resümee ist ernüchternd.
Wir zitieren hier einige Aussagen aus der Zusammenfassung des Gutachtens:
“CETA lässt den politischen Gestaltungsspielraum der Länder und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland nicht unberührt.”
“Die Freiheit der Länder und Gemeinden, den Bürgerinnen und Bürgern umfassende, effiziente und kostengünstige Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen, wird durch die in CETA begründete Freiheit zur Niederlassung kanadischer Unternehmen berührt.”
“Zu verhindern ist, dass die Gestaltungsspielräume, die den Ländern und Gemeinden nach innerstaatlichem Recht zustehen, über die Anforderungen an die Objektivität der ergriffenen Regelungen übermäßig eingeschränkt werden.”
“Die Handlungsfreiheit der Länder und Gemeinden kann auch durch die Öffnung grenzüberschreitender Dienstleistungsmärkte berührt werden.”
“Auch im Dienstleistungsbereich … darf es nicht zu einer Aushöhlung der Gestaltungsbefugnis kommen.”
Das gesamte Gutachten kann hier nachgelesen werden: https://stm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/160524_Nettesheim-CETA-Gutachten.pdf .
Wenig erfreulich ist auch das, was „Die Welt“ am 12.12.2015 im Zusammenhang mit TTIP und CETA schrieb. Die Zeitschrift berichtete, dass bei Schiedsgerichtsklagen nicht nur Bund und Länder in Haftung genommen werden könnten, sondern auch Kommunen.
Wir möchten Sie um Ihre Einschätzung der Auswirkungen des Freihandelsabkommen CETA auf die Belange der kommunalen Daseinsfürsorge bitten und fragen Sie daher:
- Erwarten Sie, dass die Handlungsspielräume des Hochsauerlandkreises und seiner Städte und Gemeinden durch das Freihandelsabkommen beeinträchtigt werden (z.B. im Gesundheits- und Bildungswesen und in Belangen des Umwelt- und Naturschutzes)?
- Inwieweit könnte die kommunale Selbstverwaltung durch CETA eingeschränkt werden?
- Auf welche kommunalen Dienstleistungen könnte sich CETA mittelbar oder unmittelbar auswirken, z.B. auch durch die Investorenschutzklausel?
- Welche Veränderung erwarten Sie durch CETA bei der Vergabe von kommunalen Aufträgen?
- Wird eine Rekommunalisierung von Dienstleistungen, beispielsweise der Müllabfuhr, noch möglich sein?
- Wie wird sich CETA Ihrer Einschätzung nach auf demokratische Entscheidungsprozesse im Kreistag und in den Stadt- und Gemeinderäten auswirken? Welche Fragen entscheiden die Parlamente dann überhaupt noch?
- Beabsichtigen Sie, eine Resolution gegen CETA und andere Freihandelsabkommen wie TTIP zu unterstützen? Wenn nein, warum nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
SBL-Fraktionssprecher

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