Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) tagt am Montag in Küstelberg. Themen u. a.: Windenergie, Bob-WM, Flughafen Paderborn

Die Kreistagsmitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), Stefan Rabe und Reinhard Loos, laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger und SBL-Mitglieder am Montag dem 15. Juni in den Gasthof Lichte nach Medebach-Küstelberg ein.

(Der Beitrag ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Worum geht es?

Zunächst ist ein kleiner Spaziergang über mögliche Windkraftflächen in Küstelberg vorgesehen. Dazu treffen sich die Teilnehmer/Innen um 18.30 Uhr beim Gasthof Lichte, Schloßbergstraße 1 in Küstelberg.

Anschließend – um 19.30 Uhr – findet die SBL-Fraktionssitzung im Gasthof Lichte statt.

Auf der Tagesordnung stehen der Rückblick auf die Podiumsveranstaltung der SBL/FW am 4. Mai im Kreishaus, Berichte von den Ausschuss-Sitzungen, wie z.B. dem Umweltausschuss, die Vorbereitung auf die Kreistagssitzung am Freitag dem 19.06. und “Verschiedenes”.

Die beiden SBL-Kreistagsmitglieder möchten über die im Kreistag anstehenden Themen und Entscheidungen informieren. Dazu zählen u.a. die “Umsetzung der FFH-Gebiete auf Waldflächen”, der “Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Sundern, der “Rückblick auf Bob- und Skeleton-WM 2015?, die “Bewerbung auf die Ausrichtung der Rodel WM 2019 und 2020 in Winterberg” und der “Verlustabdeckungsvertrag” des Hochsauerlandkreises mit dem Flughafen Paderborn-Lippstadt.

Gäste und Interessierte sind herzlich willkommen!

Ganztagsschulen müssen ihre Hausaufgaben machen: Lernzeiten im Unterricht, statt büffeln zu Hause

Hausaufgaben20150609Nie mehr zuhause lernen? Bedeutet das der neue Erlass „Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, 5-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen“ aus dem Schulministerium in Düsseldorf? Das wollte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) genau wissen. Also fragte die SBL-Geschäftsführerin im Ministerium nach. Die Antwort aus Düsseldorf kam ziemlich prompt. Kurz zusammengefasst lautet sie:

„In der Schule lernen“ – Hausaufgaben sind nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme“!

Aber nun die Antwort aus dem Schulministerium komplett:

„Der neue Erlass „Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ (BASS 2015/2016, Nr. 12-63)gilt grundsätzlich – wie auch schon aus der Erlassbezeichnung ersichtlich ist – für alle allgemeinbildenden Schulen.

Der neue Erlass schafft – wie Sie wissen – an einigen Stellen eine neue rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches zu G8/G9 vom vergangenen November. Zudem werden mit ihm aber auch verschiedene bisherige Erlasse zusammengefasst. Das heißt er betrifft Punkte, die auch vorher schon geregelt waren. So hieß es bereits im Erlass „Hausaufgaben in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I“ (BASS 12 – 31 Nr 1): „Ganztagsschulen sollen Hausaufgaben in das Gesamtkonzept des Ganztags integrieren, sodass es möglichst keine Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen.“ Auch dieses „sollen“ war in juristischer Sicht mehr als nur ein Appell. Im neuen Erlass heißt es nun, dass an Ganztagsschulen „Lernzeiten an die Stelle von Hausaufgaben“ treten. Damit soll deutlich werden, dass eine Ganztagsschule nicht einfach mehr „Unterricht“ als andere Schulen hat, sondern die zusätzlichen verpflichtenden Elemente des Ganztags die klassischen „Hausaufgaben“ überflüssig machen sollen, weil sie vertiefenden Charakter haben. Das Stichwort „Lernzeiten“ (siehe Nr. 4.2 des Erlasses) ist dazu ein von einer zunehmenden Zahl von Schulen praktiziertes Konzept, das deutlich über eine „Hausaufgabenbetreuung“ hinausgeht.

Sowohl die bisherige als auch die neue Regelung lässt aber auch für Ganztagsschulen Ausnahmen zu. So hieß es bisher, dass es „möglichst“ keine Aufgaben mehr geben soll, die zu Hause erledigt werden müssen und nun, dass dies „in der Regel“ nicht mehr der Fall sein soll. Damit müssen Hausaufgaben“ im klassischen Sinne, wenn sie an Ganztagsschulen erteilt werden, eine Ausnahme bleiben. Solche Ausnahmen kann es aus ganz unterschiedlichen Gründen immer wieder geben, sie durften und dürfen aber nicht zum Regelfall werden.

Im Rahmen dieser rechtlichen Vorgabe ist von entscheidender Bedeutung, dass die Schulkonferenzen vor Ort ein Konzept für den Umgang mit Hausaufgaben entwickeln müssen (siehe Nr. 4.6 des Erlasses), das fachlichen Belangen Rechnung trägt und von der Schulgemeinschaft akzeptiert wird.“

Schauen wir mal, wie schnell sich das herum spricht …

Lernzeiten in der Schule statt Hausaufgaben – Was ändert sich für Schulen mit Nachmittagsunterricht?

schule
Manche Schulen befinden sich noch auf einer Bildungsinsel, doch die Ansprüche der Gesellschaft steigen. (fotoarchiv: zoom)

Am 13. Mai 2015 hat der Schulausschuss des Landtags von NRW neben Entlastungen für G8 u.a. auch die Begrenzung der Hausaufgaben an Ganztagsschulen beschlossen.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Doch bitte nicht zu früh freuen! ;-)

Denn:

„Künftig sollen Tage mit Nachmittagsunterricht grundsätzlich hausaufgabenfrei sein. Auch der Umfang der Hausaufgaben wird begrenzt. Sie sollen, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können: für die Klassen 5-7 in 60 Minuten; für die Klassen 8 bis 10 in 75 Minuten.“

Aber:

„An Ganztagsschulen sollen Hausaufgaben künftig so in das Ganztagskonzept integriert werden, dass es möglichst keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zuhause erledigt werden müssen.“

Hausaufgaben sollen durch eine Lernzeit in der Schule ersetzt werden.

Dies bedeutet, dass sich auch im Gebiet des HSK alle allgemeinbildenden Schulen mit Ganztagsunterricht werden umstellen müssen!

Und weiter wird im neuen Erlass geregelt:

Der Nachmittagsunterricht wird für Schulen, die nicht gebundene Ganztagsschulen sind, begrenzt. In den Klassen 5 bis 7 ist verpflichtender Nachmittagsunterricht künftig grundsätzlich nur noch an höchstens einem Nachmittag, in den Klassen 8 und 9 an höchstens zwei Nachmittagen zulässig.

Die wöchentliche Zahl von Klassenarbeiten wird begrenzt. In der Sekundarstufe I dürfen künftig nicht mehr als zwei Klassenarbeiten in einer Woche geschrieben werden. Pro Tag darf nur noch eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben oder eine mündliche Leistungsprüfung in modernen Fremdsprachen durchgeführt werden. An Tagen, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden, sind schriftliche Tests in anderen Fächern nicht mehr zulässig.

Offiziell lautet der Name dieses neuen (fast) universellen Erlasses: “Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen”. Die geänderten Vorschriften werden zum Schuljahr 2015/2016 wirksam.

Nachzulesen sind die Ergebnisse hier:
http://bildungsklick.de/pm/93710/schulausschuss-beschliesst-entlastungen-fuer-g8/

Wir sind gespannt wie sich der neue Schulerlass in der Praxis bewährt. Bedeutet er für Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern mehr Stress oder brechen paradiesische Zeiten an?

Podiumsdiskussion „Migranten im Sauerland in Gesellschaft und Politik“ am Montag, dem 4. Mai im Kreishaus Meschede

Die Sauerländer Bürgerliste lädt zur Diskussion ein. (foto: Dominique Loos)
Die Sauerländer Bürgerliste lädt zur Diskussion über Migration und Demographie ein. (foto: Dominique Loos)

In welchem Maße sind die Migrantinnen und Migranten im Sauerland in Gesellschaft und Politik eingebunden? Diese Frage möchten am Montag dem 4. Mai ab 19.00 Uhr im Großen Sitzungssaal im Kreishaus in Meschede fünf Fachleute zusammen mit hoffentlich zahlreichen Gästen erörtern. So vielfältig wie die Menschen im Sauerland, so bunt und unterschiedlich sind auch die fünf Podiumsteilnehmer.

Den ersten Part übernimmt Wilfried Oertel, der Autor der Dokumentation „Vielfalt Meschede“. Der ehemalige Studentenpfarrer ging 2011 der Frage nach, ob und wie Migrantinnen und Migranten und die zahlreichen unterschiedlichen Religionsgemeinschaften das Leben in Meschede bereichern? Wilfried Oertel besuchte für seine Recherchen eine Reihe von Menschen, Vereinen, Institutionen und Kirchengemeinden und führte zahlreiche Interviews, u.a. auch mit der türkisch-islamische Gemeinde (DITIB).

Die DITIB-Gemeinde Meschede schrieb 2010 Geschichte. Mit Gülay Kahraman wurde erstmals in Deutschland eine Frau zur Vorsitzenden eines Moschee-Vereins gewählt. Gülay Kahraman konnte ebenfalls als Podiumsgast gewonnen werden. Gemeinsam mit dem Dialogbeauftragten der türkisch-islamischen Gemeinde Meschede, Dr. Ahmet Arslan, berichtet sie über Geschichte, Gegenwart und Zukunftspläne ihres Vereins, über Erfolge und Misserfolge, z.B. auch über den wiederholt gescheiterten Versuch, ein Mitglied der islamischen Gemeinden des Hochsauerlandkreises als Sachkundigen Bürger in den Kreisjugendhilfeausschuss aufzunehmen.

Der nächste Referent, Kreistagsmitglied und Demographie-Fachmann Reinhard Loos aus Brilon, stellt anschließend anhand neuester Zahlen und Daten dar, wie sehr nach aktuellen Prognosen (siehe auch hier im Blog) der zu erwartendende Bevölkerungsrückgang den Hochsauerlandkreis treffen wird. Denn der HSK verzeichnet neben dem Geburtenrückgang auch eine negative Wanderungsbewegung. Es ziehen also mehr Menschen weg als zu. Umso wichtiger dürfte also für unsere Region der Zuzug von Menschen aus dem Ausland und die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen sein.

Wie Integration gelingen kann, dafür steht und darüber spricht der letzte Podiumsgast, Gönül Eglence. Die junge Frau ist Mitglied im Landesvorstand der Grünen und in ihrer Heimatstadt Essen Sachkundige Bürgerin im Kulturausschuss, Ansprechpartnerin für Frauenpolitik, Kultur und Teilhabe und Oberbürgermeister-Kandidatin 2015 von B`90/Die Grünen. Gönül Eglence möchte bei der Podiumsveranstaltung u.a. darstellen, dass Gruppierungen wie AfD und Pegida in erster Linie menschenfeindlich und nicht „nur“ islamfeindlich sind.

Der Moderator der Veranstaltung am 4. Mai im Kreishaus in Meschede ist das SBL-Kreistagsmitglied und ehemaliges Stadtratsmitglied Stefan Rabe aus Medebach.

Die Podiumsgäste und die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) laden alle Interessierten herzlich zu einer hoffentlich lebhaften Debatte ins Kreishaus in Meschede ein. Bitte vormerken: Montag 4. Mai, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Kreishaus in Meschede. Bitte mischen Sie sich ein!

Massentierhaltung – Wer haftet für die Folgen?

Der Hochsauerlandkreis antwortete auf die SBL-Anfrage, wer bei der Massentierhaltung für die Folgen hafte, dass der Betreiber selbst der Schuldner bei Haftungsansprüchen sei.

Unser „Vorsatz“:
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hält den Bau eines neuen Putenmastbetriebs in Meschede-Schederberge aus verschiedenen Gründen für unverantwortlich, zumal der Stall mitten im Dorf, in weniger als 10 Metern Entfernung vom nächsten Wohnhaus, steht.

Zum Ratsbeschluss:
Leider stimmte der Stadtrat Meschede Ende März 2015 dem Bauvorhaben mehrheitlich zu, trotz erheblicher Bedenken und Protesten aus der Bevölkerung, von Umwelt- und Tierschützern und einigen Kommunalpolitikern. Doch der Bürgermeister und die großen Stadtratsfraktionen argumentierten, baurechtlich sei das Vorhaben korrekt. Der Rat müsse daher dem Bauvorhaben zustimmen. Nicht alle votierten mit „Ja“. Leider waren aber die „Widerständler“ deutlich unterrepräsentiert.

Resümee
Es gibt meist gute Gründe, an Behauptungen zu zweifeln. Wir glauben längst nicht alles! Wir fragen deswegen auch gerne immer wieder nach.

Anfrage
Die SBL/FW schrieb am 24. März 2015 einmal mehr den Landrat an und stellte folgende zwei Fragen:

  • Wie stellt der HSK sicher, dass es zu keinerlei Beeinträchtigungen, Schäden und Folgeschäden von Menschen, Tieren, Böden und Gewässern (z.B. durch Freisetzung multiresistenter Keime und die Einleitung von Antibiotika in die Gewässer) durch Putenmastanlagen kommen wird?
  • Falls es kurz- oder langfristig zu Beeinträchtigungen, Schäden und Folgeschäden (z.B. durch Überdüngung der Böden/zu hohe Nitratkonzentration) kommen sollte, wer haftet dafür? Wer trägt die finanziellen Folgen?

Antwort der Kreisverwaltung:
„Die von Ihnen unter Gliederungspunkt 1 angesprochenen Gesichtspunkte sind mit in das Baugenehmigungsverfahren der Stadt Meschede eingeflossen. Die Stadt Meschede ist für die Überwachung der Einhaltung der Baugenehmigung und deren Nebenbestimmungen zuständig. Ansonsten unterliegt die Putenmastanlage wie andere Betriebe auch der Regelüberwachung durch das Veterinäramt. Dazu ist Ihnen bereits mit Schreiben vom 23.09.2014 und 11.08.2014 Auskunft erteilt worden. Die Überwachung von Luft, Boden und Gewässern in der Umgebung von Anlagen durch die Umweltschutzbehörden findet i.d.R. nur anlassbezogen statt.“

„Schuldner von evtl. Haftungsansprüchen ist der Betreiber der Anlage.“

Ätzend:
Zwischenzeitlich gibt es neue Hiobsbotschaften über gravierende Folgen und Schäden „Dank“ Massentierhaltung. Die Bundesregierung gab zu, dass viel mehr Ammoniak in die Umwelt gelangt als bisher bekannt war. Ammoniak ist ein Nebenprodukt der industriellen Massentierhaltung. Es gelangt durch zu Mist und Gülle in Form von Dünger in die Umwelt, ist klima- und umweltschädlich und hat in großer Konzentration eine ätzende Wirkung. Schlimmstenfalls kann das Einatmen von Ammoniak zu Lungenschädigungen führen.

Klick:
http://www.focus.de/finanzen/news/lage-dramatisch-landwirtschaft-belastet-umwelt-massiv_id_4605766.html

Damit sind wir schon wieder bei der Frage: „Wer haftet für die Folgen?“

Hochsauerlandkreis: Abschiebung des Sadik Zidi soll in wenigen Stunden erfolgen

Beitrag in der WDR-Mediathek - Screenshot - (c) cosmo tv / wdr.de
Beitrag in der WDR-Mediathek – Screenshot – (c) cosmo tv / wdr.de

Sadik Zidi und seine Familie sind in einer ausweglosen Lage. Nach einer Entscheidung des Hochsauerlandkreises soll der 25-jährige am morgigen Dienstag, 24.02.2015, in seine “Heimat” Kosovo abgeschoben werden.

Dabei ist Sadik in Deutschland aufgewachsen und fühlt sich hier Zuhause. Vor vier Jahren begann er, für sich, seine Lebensgefährtin und ihre gemeinsamen Kinder eine Existenz aufzubauen. Er war wirtschaftlich erfolgreich … bis zur Abschiebung seiner Eltern.

Nun soll Sadik in ein Land verfrachtet werden, das er als Baby mit seinen Eltern wegen des Bürgerkriegs im damaligen Jugoslawien verlassen hat. Er muss in ein Land, in dem Armut, Arbeitslosigkeit und Gewalt herrschen. Sadik wird dort keine Chance haben. Für ihn gibt es im Kosovo keinen Platz zum Wohnen, keine Arbeit, keinerlei Unterstützung, keine Behandlungsmöglichkeit für seine chronische Erkrankung, nichts und niemanden von dem er Hilfe erwarten kann.

Es gibt keinen Ausweg. Es gibt keinen Weg. Sadik wird fortan ein Gefangener in seinem fremden “Heimatland” sein.

Reicht unsere Fantasie aus, sich in seine Lage zu versetzen? Ich kann und will mir das nicht vorstellen.

Noch eine Anmerkung: Sadik ist völlig mittellos; denn in den letzten 1 1/2 Jahren verweigerte ihm das Ausländeramt die Arbeitserlaubnis.

cosmo tv berichtete am 22.02.2015 unter dem Titel “Familie Zidi – Einmal Kosovo und zurück” über das Schicksal der Familie.

Inklusion im Hochsauerlandkreis: bisher keine Verbesserungswünsche oder Beschwerden

WordleInklusion20150218Schulschließungen
Am Ende des letzen Schuljahres sind im Hochsauerlandkreis bis auf zwei Schulen alle kleinen Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“ aufgelöst worden. Die Schüler/innen besuchen seitdem allgemeinbildende Schulen. Dort sollen sie von ihren Lehrerinnen und Lehrern bzw. von Sonderpädagoginnen und -pädagogen ihrem Förderbedarf entsprechend unterrichtet und unterstützt werden.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Lob und Kritik
Einerseits gibt es viel Lob, auf welchem guten Weg die Inklusion ist; andererseits hören wir aber auch kritische Stimmen, z.B. die vom Lehrerverband GEW. Er ließ Anfang Januar in einer Sendung des WDR verlauten, es seien viele Schulen nicht gut genug vorbereitet, die Klassen seien zu groß und es gäbe zu wenig Stunden von Sonderpädagogen. Laut WDR sind auch nicht alle Eltern behinderter Kinder zufrieden. Sie würden beklagen, dass sie und ihre Kinder durch das Inklusionsgesetz eher mehr als weniger Schwierigkeiten hätten.

Antwort der Kreisverwaltung zur Situation im Hochsauerlandkreis
Ob und wie gut Inklusion und sonderpädagogische Förderung im Hochsauerlandkreis gelingen, dazu stellte die SBL-Kreistagsfraktion (SBL/FW) am 23.01.2015 dem Landrat einige Fragen. Die Verwal-tung antwortete mit Schreiben vom 03.02.2015 folgendermaßen:

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage zum Thema „Inklusion — Qualität der sonderpädagogischen Förderung” beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf besuchen derzeit die allgemeinbildenden Schulen im Hochsauerlandkreis?
2. Wie sind die Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
auf die einzelnen Schulen verteilt, wie auf die einzelnen Schulklassen?
3. Wie viele Stunden pro Woche erhalten sie Förderunterricht durch eine Sonderpädagogin bzw. einem Sonderpädagogen?
4. Wie viele Stunden sonderpädagogischer Förderunterricht waren im letzten Jahr (je Schule und insgesamt) geplant? Wie viele wurden tatsächlich geleistet?
5. Wie ist derzeit die Relation „normale” Schüler/innen / Förderschüler/innen in den Schulen, den einzelnen Klassen und im Durchschnitt im HSK?
6. Wie hoch ist Ihres Erachtens der Bedarf für die Beschaffung von Fördermaterial, z.B. für Förderhefte und Arbeitsblätter (insgesamt und pro Schule)?
7. Wie hoch waren die Mittel, die im Jahr 2014 für die Anschaffung von Fördermaterial verausgabt wurden?
8. Welche Beträge stehen im laufenden Jahr zur Verfügung? 9. Wie genau und mit welchem Zeitaufwand wurden und werden Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinbildenden Schulen mittels Fortbildung oder durch andere geeignete Maßnahmen auf die neuen Anforderungen durch Schüler/innen mit Förderbedarf vorbereitet?
10. Wie sind die räumlichen Bedingungen für den sonderpädagogischen Förderunterricht?
Gibt es in allen Schulen genügend geeignete Räume?

Antwort zu Fragen 1-10:
Die angefragten Informationen liegen dem Hochsauerlandkreis nicht vor, weil dieser weder Schulträger der allgemeinen Schulen noch für die Lehrerversorgung zuständig ist. Die Zuständigkeit liegt hier bei den einzelnen Kommunen bzw. beim Schulamt für den Hochsauerlandkreis als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 11 Abs. 1 S. 2 Gesch0 für den Kreistag).

11. Wann soll die Einführung der Ausleih-Zentrale für pädagogische Tests abgeschlossen sein?

Der Hochsauerlandkreis unterhält keine Ausleih-Zentrale für pädagogische Tests. Die Einrichtung einer Ausleih-Zentrale ist derzeit auch nicht geplant.

12. Gelingt die lnklusion? Wurden und werden Ihnen Beschwerden oder Verbesserungswünsche vorgetragen? Wo sehen Sie noch Handlungsbedarf?

Der Hochsauerlandkreis ist Träger von 5 Berufskollegs und 7 Förderschulen. Für den Hochsauerlandkreis als Schulträger sind mir keine Beschwerden oder Verbesserungswünsche bekannt.

An den Berufskollegs besteht ein Anspruch auf inklusive Beschulung erst ab dem Schuljahr 2016/2017. Die Förderschulen des Hochsauerlandkreises verfügen derzeit über eine recht stabile Schülerzahl. Derzeit sehe ich hier keinen inklusionsbedingten Handlungsbedarf.

Alle sind zufrieden?
Sind tatsächlich alle Kinder und Eltern zufrieden? Die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) sind sich da nicht so sicher. Denn bei der SBL meldeten sich kritische Stimmen aus allgemeinbildenden Schulen. Hier werden seit Auflösung der Förderschulen auch frühere Förderschüler unterrichtet. Diese Kinder in den Schulalltag zu integrieren scheint nicht immer ganz einfach zu sein. Ob und wann die inklusionsbedingten Probleme von den zuständigen Behörden wahrgenommen werden, ist vielleicht nur noch eine Frage der Zeit.

Vielleicht werden sie aber auch nur ausgesessen? Wer weiß? So oder so vergeht wertvolle Zeit, Zeit, die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer leider nicht im Übermaß haben.

Hoffentlich produziert die gut gemeinte Inklusion keine Verlierer.

Vogelgrippe – Welches Konzept hat der Hochsauerlandkreis für den Ernstfall?

Bei den Vogelgrippe-Fällen Ende letzten Jahres in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, den Niederlanden und in Großbritannien handelte es sich um den hoch gefährlichen Erreger H5N8. Als Folge mussten allein im Kreis Cloppenburg 130.000 Tiere gekeult werden.

(Der Artikel ist ebenfalls auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Um den betroffenen Mastbetrieb wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von 1.000 Metern gezogen. In allen im Umkreis von 3.000 Metern befindlichen Geflügelställen fanden Kontrollen statt. Außerdem galt ein Transportverbot. In einem anderen Fall im Emsland wurde laut einer Meldung des NDR ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Hof angeordnet. Darunter fielen mehr als 200 Betriebe mit rund vier Millionen Tieren.

Die Lage war also sehr brisant. Hoffen wir, dass das Problem ausgestanden ist.

Anfrage der SBL/FW
Doch wer weiß, wann und wo wieder die Vogelgrippe auftritt? Und nach welchem Plan verfahren dann die Behörden? Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wollte genau das wissen und stellte dem Hochsauerlandkreis am 22. Dezember 2014 diese beiden Fragen:

„1. Über welches Konzept und über welche personelle Ausstattung verfügt der Hochsauerlandkreis für den Fall, dass in unserem Kreisgebiet die Vogelgrippe auftritt, zumal dann, wenn Betriebe betroffen sind, die sich in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung befinden (so wie das nach den jetzigen Planungen in Meschede-Schederberge der Fall sein wird)?

2. Nach Meinung von Fachleuten können bestimmte Stämme des Vogelgrippe-Erregers auch bei Menschen Erkrankungen auslösen. Ist angesichts dieser und anderer Gefahren und Beeinträchtigungen Ihrer Meinung nach ein größerer Geflügelmastbetrieb/Massentierhaltung in unmittelbarer Siedlungsnähe sinnvoll und verantwortbar?
Wenn „Ja“, warum?“

Antwort der Kreisverwaltung
Mit Schreiben vom 15.01.2015 antwortete der Landrat wie folgt:

„Zu Frage 1.:
Im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest sind die einzuleitenden Bekämpfungsmaßnahmen in der Geflügelpest-Verordnung vom 08.05.2013 abschließend geregelt. Die konzeptionelle Umsetzung der Bekämpfungsvorgaben erfolgt im Hochsauerlandkreis im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest auf Grundlage des Tierseuchen-Handbuchs des Hochsauerlandkreises, das für alle Fälle, in denen eine hochkontagiöse Tierseuche auftritt, gilt.

Im Falle des Auftretens einer hochkontagiösen Tierseuche im Hochsauerlandkreis wird ein „Lokales Tierseuchen-Krisenzentrum” eingerichtet. Während der Phase der Seuchenbekämpfung fungiert es als ständige Einrichtung, entscheidet auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben über alle fachlichen Notwendigkeiten und setzt die sich daraus ableitenden Maßnahmen um.

Das „Lokale Tierseuchen-Krisenzentrum” setzt sich zusammen aus dem Krisenstab, der bei Bedarf zusammentritt, und dem operativen Stab, der die lageabhängigen Entscheidungen trifft und eigenständig umsetzt sowie die Beschlüsse des Krisenstabes in die Seuchenbekämpfung einbindet. Der operative Stab stellt eine ständige Einrichtung während des Seuchengeschehens dar. Das „Lokale Tierseuchen-Krisenzentrum” steht in direktem Kontakt mit dem Landestierseuchenkontrollzentrum, das im Krisenfall auf Landesebene beim LANUV eingerichtet wird und die landesweiten Maßnahmen in Abhängigkeit von der Seuchenlage koordiniert.

Des Weiteren wurde für die Bekämpfung hochkontagiöser Tierseuchen, wie z.B. der Geflügelpest, im Hochsauerlandkreis ein Tierseuchen-Logistikzentrum im Kreisstraßenbauhof am Standort in Eslohe eingerichtet. Im Tierseuchen-Logistikzentrum erfolgt im Krisenfall die Einweisung, Ausstattung und Dekontamination der Einsatzkräfte und die Desinfektion der Fahrzeuge und eingesetzten Materialien.

Bereits aus der Organisationsform ergibt sich, dass es sich um personalintensive Strukturen handelt, die allein mit dem Personal aus dem FD 36 nicht betrieben werden können. Aus diesem Grunde werden Dienstkräfte aus anderen Fachdiensten des Hochsauerlandkreises, wie z. B. FD 12, FD 14 und FD 38 in Abhängigkeit von der Seuchenlage eingesetzt. Hinzu kommen die Fachberater und Einsatzkräfte aus den Bereichen Polizei, Feuerwehr, THW, DRK und MHD.

Beim Auftreten einer hochkontagiösen Tierseuche können die tierärztlichen Personalressourcen des Kreises schnell überfordert werden. Aus diesem Grunde ist der Hochsauerlandkreis dem „Rahmenübereinkommen über die gegenseitige Unterstützung im Tierseuchenkrisenfall” beigetreten. In dem Rahmenübereinkommen ist die gegenseitige Unterstützung der Veterinärbehörden in NRW durch Bereitstellung von Tierärzten und auch Verwaltungspersonal im Tierseuchenkrisenfall geregelt.

Zu Frage 2.:
Entscheidungen über die Errichtung von Stallgebäuden zur Geflügelhaltung erfolgen auf Grundlage des geltenden Rechts. Die gestellte Frage kann daher nicht weiter beantwortet werden, da es nicht Aufgabe der Kreisverwaltung ist, politische Meinungen zu äußern.“

Resümee
Ob die „Antwort“ auf die zweite Frage zur Beruhigung der Bewohner von Meschede-Schederberge beitragen wird, lassen wir mal dahingestellt. Zwischen den Wohnhäusern mitten in dem Dörfchen soll ein riesiger Putenmastbetrieb entstehen. Die Rede ist von 10.000 Tieren. Die Mitglieder der SBL/FW – und nicht nur die – halten dieses Vorhaben aus mehreren Gründen für unverantwortlich. Wer garantiert, dass in Schederberge nicht gefährliche Seuchen wie die Vogelgrippe ausbrechen? Dann helfen wahrscheinlich auch keine Antibiotika mehr. Aber das ist ein anderes Thema …

siehe dazu auch:

Berichterstattung in der Lokalzeitung: Putenmast – Erstes Gutachten liegt vor 

Interessengemeinschaft Schederberge

Warum sinken die Schülerzahlen bei der Kreismusikschule?

Akademie Bad Fredeburg. (archiv: musicus)
Akademie Bad Fredeburg. (archiv: musicus)
Reinhard Loos, Fraktionsvorsitzender der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), hat wenig Verständnis für die erneute Erhöhung der Entgelte bei der Kreismusikschule.

Seine Meinung: „In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Entgelterhöhungen zu deutlichen und zusätzlichen Verringerungen der Teilnehmerzahlen führen!“

Das Kreistagsmitglied kritisiert, die von der Kreisverwaltung vorgeschlagenen Entgelterhöhungen würden die Teilnehmer jährlich mit mehr als 200.000 Euro zusätzlich belasten. Daher bedürfe die geplante Verteuerung einer sorgfältigen Betrachtung. Die SBL/FW schrieb darum am 27.11.2014 den Landrat an mit der Bitte, An- und Abmeldezahlen der letzten Schuljahre in einer Tabelle darzustellen.

„Warum sinken die Schülerzahlen bei der Kreismusikschule?“ weiterlesen

Verkehrsinfrastruktur des Kreises – Der Landrat sieht keinen Handlungsbedarf

Auch das erlebe ich: mein kleiner Horror auf dem Arbeitsweg (archiv: zoom)
Jeden Tag ein kleiner Horror. Die Landstraße 742 zwischen Steinhelle und Wulmeringhausen (archivfoto: zoom)

Im Hochsauerlandkreis gibt es viele einspurige und zusätzlich auch gebirgige Straßenabschnitte. Sie sind von ihrem Aufbau her für den Schwerlast-Begegnungsverkehr größtenteils ungeeignet. Entsprechend hoch ist das Gefahrenpotential.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Ein Mitglied der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) formulierte daher Anfang November 2014 eine Anfrage zur Verkehrsinfrastruktur des Hochsauerlandkreises. Hier zunächst eine Zusammenfassung der Antwort und – für alle, die sich ausführlicher informieren möchten – anschließend die komplette Antwort der Kreisverwaltung.

Los geht’s:
Nach Auffassung der Kreisverwaltung sind „gefährliche Begegnungen“ in erster Linie Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

In den Jahren 2011, 2012 und 2013 ereigneten sich im Kreisgebiet insgesamt 21.919 Verkehrsunfälle, davon 2.423 mit Personenschaden.

Es liegen keine Beschwerden und/oder Anregungen zur Lösung der Problematik seitens der Bürger, der Kommunen und des Kreises vor.

Die Kreisverwaltung sieht keine Notwendigkeit hier aktiv zu werden.

Nicht ausgebaute, periphere Straßen haben für den lokalen Güterverkehr keine bzw. allenfalls marginale Bedeutung.

Im Rahmen der Kreisstraßenbereisung am 28.04.2015 wird der Kreisausschuss über weitere Ausbaumaßnahmen beraten.

Weiter geht’s:
„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 04.11.2014;
hier: Verkehrsinfrastruktur des Kreises

Sehr geehrter Herr Loos,
in Abstimmung mit der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

„Verkehrsinfrastruktur des Kreises – Der Landrat sieht keinen Handlungsbedarf“ weiterlesen