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Wanderung mit Abstand (foto: zoom)

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Presseerklärung der vier BBL- und FDP-Ratsmitglieder im Rat der Stadt Brilon

In einer Presseerklärung sprechen sich die vier Ratsmitglieder Torsten Klaholz (FDP, Mitglied des Aufsichtsrates), Christiane Kretzschmar (BBL, Mitglied der Gesellschafterversammlung), Reinhard Loos (BBL, Mitglied des Aufsichtsrates) und Dr. Alexander Prange (FDP, Mitglied der Gesellschafterversammlung der Städt. Krankenhaus Maria-Hilf Brilon gGmbH) gegen die in der Ratssitzung am 23.11.2017 geplante Änderung des Gesellschaftsvertrages für die „Städt. Krankenhaus Maria Hilf Brilon gGmbH“ aus.

Die Beschlussvorlage sowie eine Synopse der geplanten Änderungen sind im Ratsinfosystem der Stadt Brilon zu finden:

Beschlussvorlage (PDF)

Synopse Gesellschaftsvertrag alt – neu (PDF)

Die Presseerklärung im Wortlaut:

Im Sommer hat die Mehrheit im Rat der Stadt Brilon eine erhebliche Einschränkung der Mitwirkungsrechte der kleinen Fraktionen beschlossen: Auf Vorschlag des Bürgermeisters wurden mit den Stimmen von CDU und SPD die Rederechte der Ratsmitglieder so erheblich eingeschränkt, dass vor allem die kleinen Fraktionen davon betroffen sind.

Nun planen Bürgermeister sowie CDU und SPD eine weitere Einschränkung der Mitwirkungsrechte der kleinen Fraktionen. In der Ratssitzung am Donnerstag 23.11. soll über einen neuen Gesellschaftsvertrag für das Städtische Krankenhaus ent­schieden werden (TOP 2). Laut Entwurf des Bürgermeisters soll die Gesellschafter­versammlung faktisch abgeschafft werden. Bisher waren dort alle Fraktionen vertreten, künftig soll die Gesellschafterversammlung aus nur noch einer einzigen Person bestehen. Nach den bisherigen Erfahrungen ist zu erwarten, dass diese Person der CDU- und der SPD-Fraktion sowie dem Bürgermeister sehr nahe stehen wird. So ist derzeit mit dem Kämmerer ein weisungsgebundener Mitarbeiter des Bürgermeisters Vorsitzender der Gesellschafterversammlung und damit auch zuständig für die Entlastung seines Chefs als Vorsitzendem des Aufsichtsrates im Krankenhaus!

Gleichzeitig sollen die Rechte dieser „Ein-Personen-Gesellschafterversammlung“ ausgedehnt werden. Bisher gehören zu ihren Aufgaben z.B. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Aufsichtsrates. Nach dem neuen Gesell­schaftsvertrag soll sie auch die Verträge mit der Geschäftsführung abschließen und alleine der Geschäftsführung gestatten können, Verträge mit sich selbst abzu­schließen. Zudem soll das einzige Mitglied der Gesellschafterversammlung berech­tigt sein, alle Angelegenheiten an sich zu ziehen und damit den Aufsichtsrat zu entmachten.

Auch der Aufsichtsrat soll Einschränkungen erfahren. Bisher gehören ihm 8 Rats­mitglieder an, darunter mindestens ein Ratsmitglied aus jeder Fraktion. Künftig sollen es nur noch 6 Ratsmitglieder sein. Und das Wahlverfahren soll so geändert werden, dass BBL- und FDP-Fraktion entweder gar kein Mitglied mehr stellen oder evtl. noch einen gemeinsamen Sitz erhalten.

Die aktuelle Situation des Krankenhauses verlangt aber eine intensive Mitwirkung der beiden Aufsichtsgremien. Gerade die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass die beiden großen Fraktionen zwar dem Bürgermeister und der Stadtverwaltung sehr nahe stehen, sie aber von den Kontrollaufgaben der Gremien andere Vorstellungen haben als wir. Der Bürgermeister ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrates des Kran­kenhauses und trägt daher eine besondere Verantwortung. Alle Mitglieder in den Gremien des Krankenhauses sollten es als eine wichtige Aufgabe ansehen, die aktuelle Entwicklung des Krankenhauses aufmerksam zu begleiten und ihre gesetz­lich festgelegten Kontrollaufgaben wahr zu nehmen. Der Entwurf des Bürgermeisters zur Änderung des Gesellschaftsvertrages führt in eine völlig falsche Richtung.

Brilon, 19.11.2017

Medienkritik: “Das stand doch in der Zeitung!”

Die Zeitung ist zufällig, der Leser nicht (foto: paparazzi)
Die Zeitung ist zufällig, der Leser nicht (fotoarchiv: paparazzi)

“Das kam doch im Radio!” – also muss es auch genau so gewesen sein. Das Vertrauen vieler Menschen in die Qualität der Berichte der “herkömmlichen” Medien ist immer noch sehr hoch. Aber auch im Sauerland ist bei Medienberichten Vorsicht geboten. Trifft der Inhalt wirklich zu?

(Der Artikel ist gestern in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Dass die Qualität der Berichte mitunter sehr dürftig ist, wurde in den letzten Tagen wieder aus Berichten heimischer Medien im Zusammenhang mit einer Sitzung des Briloner Stadtrates deutlich.

So meldete ‘Radio Sauerland’ am 04.02. um 10:30 Uhr: “Die Stadt Brilon prüft, ob das Haus Hornig in Gudenhagen-Petersborn als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden kann.” [http://www.radiosauerland.de/sauerland/lokalnachrichten/lokalnachrichten/archive/2016/02/04/article/-56274ebb6d.html]

Aber bereits am Tag vorher hatte der Briloner Stadtrat mit einer Stimme Mehrheit beschlossen, für dieses nicht mehr als Hotel und Gaststätte genutzte Gebäude kein Kaufangebot abzugeben. Die CDU-Fraktion wollte in diesem Ortsteile nicht so víele Flüchtlinge haben…
Zum Zeitpunkt der Meldung von Radio Sauerland war die Absicht der Stadtverwaltung also längst überholt, was sich mit einfacher Recherche hätte herausfinden lassen.

Nicht besser war die Berichterstattung der ‘Westfalenpost’. Es ging hier um eine Aufforderung an den Bürgermeister, einen Beschluss des Briloner Rates zu beanstanden. In der WP war am 06.02. u.a. zu lesen, dass ein Mitglied der Fraktion der Briloner Bürger-Liste (BBL) im Rat “mit Anträgen zu namentlichen Abstimmung und zum Ausschluss der Öffentlichkeit gescheitert war”. “Auf zweieinhalb Seiten listet er fünf vermeintliche Verstöße gegen kommunalpolitische Spielregeln auf.” [http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/buergermeister-soll-beschluss-beanstanden-aimp-id11534313.html#plx1561884076]. Alles nur nebensächliche Formalien?

Der WP-Redakteur war in der Ratssitzung am 03.02. selbst anwesend und ihm lag der komplette Text der Beanstandungsaufforderung vor; aber er hat nicht erkannt, worum es wirklich geht. Die BBL hatte keine namentliche Abstimmung beantragt und hat selbstverständlich auch keinerlei Bedarf, irgendwo von sich aus die Öffentlichkeit auszuschließen. Aber wenn der Chef der Stadtwerke eine Tochtergesellschaft (nur) für den überregionalen Onlinevertrieb von Strom und Gas gründen will, dann muss er auch sagen, für welche Zielgruppen diese Gesellschaft tätig werden soll und wie sie sich Wettbewerbsvorteile gegenüber ca. 1.200 anderen Anbietern in Deutschland verschaffen will. Auch sollte klar werden, wo die 300.000 Euro Startkapital herkommen sollen. Diese und viele weitere Fragen blieben offen. Zum Gesellschaftsvertrag durfte kein einziger Änderungsantrag gestellt werden, und notwendige Abstimmungen fanden nicht statt. Das sind dann nicht nur “vermeintliche Verstöße”, sondern schwerwiegende inhaltliche Mängel. Die Aufforderung zur Beanstandung wurde von allen 4 in der Sitzung anwesenden Ratsmitgliedern der 3 “kleinen” Parteien unterstützt, und der Bürgermeister hat den Beschluss mittlerweile tatsächlich beanstandet, so dass das Thema am 18.02. erneut im Rat auf der Tagesordnung steht. Das hätte man auch in der Tageszeitung fundierter darstellen können.

Fazit:
Nicht alles, was in „den Medien“ berichtet wird, ist tatsächlich so gewesen. Und wer sich genauer informieren möchte, könnte weitere Quellen hinzuziehen.