Leserservice: Weihnachtsbaumkulturen. Die Antwort auf eine Anfrage der SBL.

Im September 2009 hatten wir von einer Anfrage der Sauerländer Bürgerliste(SBL) an den Landrat und den Vorsitzenden des Umweltausschusses berichtet.  Vor einigen Tage kam ein Leser unseres Blogs auf diesen Bericht zurück und erkundigte sich nach der Beantwortung der insgesamt fünf Fragen.

Da der Hochsauerlandkreis trotz einer aufwändigen Website viele öffentliche Dokumente nicht im Internet zur Verfügung stellt, sondern lediglich im Kreishaus zur Einsichtnahme vorhält, ist es immer wieder mit viel Zeitaufwand verbunden, Vorgänge zu recherchieren. Vielleicht ist dies von der Kreisverwaltung beabsichtigt. An fehlendem Speicherplatz auf dem Webserver des Kreistags kann diese bürgerferne Öffentlichkeitspolitik nicht liegen.

Zur Erinnerung:

Matthias Schulte-Huermann(SBL) richtete im September 2009 eine Anfrage an den Landrat und an den Vorsitzenden des Umweltausschusses.

Nach Kyrill werden in Trinkwasserschutzzonen und Wassereinzugsbereichen viele Waldflächen in Weihnachtsbaumkulturen bzw. Schnittgrünkulturenumgewandelt. In manchen Bereichen des Naturparks Homert werden auch Laubwälder abgeholzt und in solche Monokulturen verwandelt. Es ist bekannt, dass in diesen Kulturen (im Gegensatz zu den vorherigen Waldflächen) im starken Maße gedüngt wird und Chemikalien aufgebracht werden. Bisher gibt es keine Handhabe gegen diese intensive Landschaftsnutzung und gegen den Chemikalieneinsatz in diesen Waldflächen, obwohl bei großflächigem Einsatz dadurch eine Landschafts- und Umweltbelastung verursacht wird.

Wir bitten Sie daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie beurteilt die Kreisverwaltung diesen Sachverhalt?

2. Welche Auswirkungen hat diese Intensivform der Landnutzung auf die Trinkwassergewinnungsanlagen?

3. Warum sind intensiv genutzte Weihnachtsbaum- und Schnittgrünkulturen großflächig in Waldgebieten erlaubt, obwohl deutlich erkennbar ist, dass es sich um Kurzumtriebsplantagenwirtschaft handelt und das Forstgesetz regelt, dass Chemikalieneinsatz im Wald nur in Ausnahmefällen zu erlauben ist?

4. Warum sind diese Kulturen in Wasserschutzzonen erlaubt?

5. Der Hochsauerlandkreis ist in erheblichem Maße von den Folgekosten der Aufbringung von Giftdüngern in Weihnachtsbaumkulturen betroffen. Hat der Kreis bereits Schritte unternommen um solche Kulturen in Wasserschutzzonen untersagen zu können?

Die Antwort des Landrats vom 4. November 2009 habe ich auf Nachfrage von Seiten der SBL als PDF zur Verfügung gestellt bekommen: antwort-auf-anfrage-sbl_schnittgrunkulturen-v17-9-09.

Bei Frage Nr. 1 beginnt die Antwort äußerst gradlinig:

Nach § 44 Landesforstgesetz unterliegen die durch den Sturm „Kyrill“ entstandenen Kahlflächen im Allgemeinen der Wiederaufforstungspflicht. Das bedeutet, dass auf ehemaligen Waldflächen grundsätzlich wieder Wald entstehen muss. …

Wer jetzt denkt, alles sei klar, wird in den folgenden Absätzen eines Besseren belehrt, denn sofort im nächsten Absatz heißt es:

Bei der Wiederaufforstung ist auch die Anlage einer sogenannten „Weihnachtsbaum- oder Schmuckreisigkultur möglich und bedarf grds. keiner Einzelgenehmigung durch die Forstbehörde.

Ich denke nach dem ersten Durchlesen, dass die Antworten des Kreises die Fragen nicht eindeutig beantworten und Spielraum für weitere Nachforschungen lassen bzw. eröffnen.

Beispielsweise wird die Frage 2 nicht eindeutig beantwortet, sondern erst einmal der rechtliche Rahmen aufgezeigt. Es bleibt offen, ob dieser rechtliche Rahmen eingehalten wird.  Es wird allerdings auch klar gesagt, dass in die „schützende Bodenschicht“ eingegriffen wird und dass dieser Eingriff Konsequenzen haben könnte.

Ich frage mich, warum der Kreis diese möglichen negativen Auswirkungen auf Grundwasser und Trinkwasser nicht in der Realität überprüft.

Soweit erst einmal. Bitte auch selber lesen 😉 und kommentieren. Würde mich freuen.

Verschneite Wege: Folge den Spuren des Wildes

Auf dem Weg vom Blasius zum Bergsee. Spuren im Schnee (foto: zoom)
Auf dem Weg vom Blasius zum Bergsee. Spuren im Schnee (foto: zoom)

Der Winter geht bald zu Ende.  Im Hochsauerland liegt der Schnee noch knöchel- bis wadentief auf den Wanderwegen. Wer die Anstrengung unternimmt, auf diesen Wegen zu wandern oder zu laufen (neudeutsch: joggen), sollte eine Kraft sparende Regel beachten:

Folge den Spuren des Wildes!

Auf dem Bild ist die kompromisslose Geradeaus-Spur eines Menschen zu sehen. Links und rechts die ausladenden, weiten Bewegungen des Wildes.

Meine Erfahrung nach 13 Jahren Laufen im Schnee auf den Hochsauerländer Wegen:

Das Viehzeug erwischt immer(!) die Route mit der niedrigsten Schneedecke. Links und rechts davon ist tiefer. Wer stur geradeaus geht, quält sich mehr als Hase und Reh.

Ich weiß nicht, wie die Tiere die Schneehöhe wahrnehmen können, aber sie können es.

Faszinierend.

Der Winter ist bald vorbei. Probiert es aus.

Besser noch: Wer des Rätsels Lösung kennt, verrät sie uns.

Vielen Dank im Voraus 🙂

Umleitung: Es brodelt in NRW, die CDU schickt die Staatsanwaltschaft gegen Journalisten und ein wenig mehr …

Spätrömische Dekadenz: Protestorgie in FDP-Büro … hronline

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Gefahren aus dem Untergrund – webbasiertes Auskunftssystem zu den Gefährdungspotenzialen des Untergrundes in NRW gestartet

In meinem BriefkastenDüsseldorf (IT.NRW). Ist mein Haus durch ein Erdbeben gefährdet?  Ist unter meinem Grundstück Bergbau betrieben worden und muss ich mir deswegen Sorgen machen?

Um auf diese und ähnliche Fragestellungen eine fundierte Antwort zu erhalten, entwickelte der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen(IT.NRW) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft Mittelstand und Energie (MWME), der Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung Bergbau und Energie) und des Geologischen Dienstes ein webbasiertes Informationssystem. Die Anwendung trägt den Titel „Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen“ (GDU) und steht unter der Internetadresse www.gdu.nrw.de jeder/jedem Interessierten kostenfrei zur Verfügung. Informationen über die räumliche Verteilung ausgewählter Gefährdungspotenziale der Themenbereiche Bergbau, Methanausgasung, Verkarstung und Auslaugung sind ebenso abrufbar wie Angaben zur Erdbebengefährdung.

Über die Beschaffenheit des Untergrundes eines oder mehrerer Grundstücke, kann online ein Antrag zur bergbaulichen, geologischen bzw. kombinierten Stellungnahme in Auftrag gegeben werden. Dank der medienbruchfreien digitalen Übertragung, kann die zuständige Behörde die Anträge zeitnah und effizient bearbeiten und die Kunden bei Bedarf per E-Mail kontaktieren. Zur Unterstützung der behördeninternen Antragsbearbeitung entwickelte das IT-Service-Center von IT.NRW einen angepassten Workflow mittels des beim Landesbetrieb gehosteten Systems Remedy. Das Geoinformationszentrum von IT.NRW realisierte die interaktive Kartenanwendung, die über die Eingabe der Adresse bzw. des Flurstücks eine schnelle Navigation zum gewünschten Kartenausschnitt mit der Darstellung der Gefährdungspotenziale ermöglicht. Die Einbindung der Kartenwerke und der Suchdienste erfolgte in Form bereits vorhandener standardisierter WebServices und garantiert damit ein hohes Maß an Aktualität.

Der Betrieb des Webangebotes erfolgt durch das Rechenzentrum von IT.NRW. Eine ausführliche Beschreibung der webbasierten Auskunftssystems zu den Gefährdungspotenzialen des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen finden Sie in der soeben erschienen Ausgabe der LDVZ-Nachrichten 1/2010; sie steht hier im Internet zum Download bereit.

Aktuell: Informationsblockade? Sauerländer Bürgerliste erwägt Klage gegen Landrat Dr. Karl Schneider

In meinem BriefkastenGerade ist eine Presseerklärung der Sauerländer Bürgerliste eingetroffen, die ich im Folgenden unverändert dokumentiere. Das Schreiben an Landrat Dr. Karl Schneider als PDF: Brief an den Landrat.

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Hilft nur Klage gegen Informationsblockade des Landrats?

Am 07. Februar hatte das Kreistagmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL) beim Landrat die Anfrage nach dem Inhalt des aktuellen Zwischenberichts der kreiseigenen Abfallbetriebe eingereicht. Solche Zwischenberichte werden vierteljährlich erstellt und geben u.a. Auskunft über die abgelieferten Abfallmengen und über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben. Seit die SBL nicht mehr im Betriebsausschuss vertreten ist, erhält sie diese Berichte nicht mehr automatisch.

Doch mit Schreiben vom 22. Februar verweigerte der Landrat die Auskunft; die Berichte würden nur Mitgliedern des Betriebsausschusses des Kreistags zur Verfügung gestellt, heißt es sinngemäß zur Begründung.

Damit ist die SBL nicht einverstanden. Alle Kreistagsmitglieder haben gesetzlich (nach der Kreisordnung) einen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber dem Landrat über alle Angelegenheiten der Kreispolitik. Dazu gehören selbstverständlich auch Daten zu den kreiseigenen Abfallbetrieben. Das Kreistagsmitglied hat dem Landrat daher Frist bis zum Montag gesetzt, die angeforderten Informationen zu liefern. Andernfalls wird wohl nichts anderes übrig bleiben als Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben.

Diese Haltung des Landrats setzt leider eine sehr fragwürdige Informationsblockade aus den letzten Monaten fort. Erst wurden auf Vorschlag des Landrats die Frage- und Mitwirkungsrechte im Kreistag erheblich eingeschränkt. Kürzlich wurde die SBL von einer „Zwischenbilanz zur Umsetzung des SGB II“ ausgeschlossen, an der etwa 70 Personen teilnahmen und zu der alle anderen im Kreistag vertretenen politischen Gruppierungen jeweils mehrere Teilnehmer entsenden durften.

Gerade der Abfallsektor verlangt eine sorgfältige Beobachtung. Die kreiseigene Zentrale Reststoffdeponie (ZRD) in Meschede-Frielinghausen ist seit 12 Jahren in Betrieb und wurde für eine jährliche Abfallmenge von 190.000 Tonnen geplant. Schon vor dem Baubeginn war bekannt, dass dort seit 2005 kein Hausmüll mehr abgelagert werden darf. Der Hausmüll wird aus dem gesamten Kreisgebiet in der Vorbehandlungsanlage in Meschede-Enste gesammelt und geht von dort entweder in die Verwertung oder in die Müllverbrennungsanlage Bielefeld.

In die nur noch für Gewerbeabfälle nutzbare ZRD wurden bereits etwa 60 Mio Euro investiert. Für 2008 wurde noch eine Abfallmenge von 50.000 Tonnen Gewerbeabfall erwartet. Für die Zeit ab Sommer 2009 prognostizierte die Betriebsleitung einen deutlichen Anstieg der Gewerbeabfallmengen, weil Altdeponien in anderen Kreisen schließen müßten. Dieser Zuwachs trat aber nicht ein; für 2010 werden nur noch 25.000 Tonnen eingeplant. Trotzdem soll die Deponie in 2010 für ca. 5 Mio Euro um einen weiteren Bauabschnitt erweitert werden.

[END]

Umleitung: Zeit zum „Klünglisch“ lernen …

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Axolotl Roadkill: Alles nur geklaut? … gefuehlskonserve

Schneetreiben im HSK: Eltern entscheiden über Schulbesuch. Ausnahme Schmallenberg – Schulschließungen.

Bis jetzt beherrschte der Winterdienst im Raum Winterberg, Olsberg die Situation. (foto: zoom)
Bis jetzt beherrschte der Winterdienst im Raum Winterberg, Olsberg die Situation. (foto: zoom)

Meldung des Hochsauerlandkreises:

„Aufgrund der aktuellen Wetterlage weist das Schulamt des Hochsauerlandkreises darauf hin, dass die Eltern auch am morgigen Mittwoch, 3. Februar, in eigener Verantwortung entscheiden können, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. Eine generelle Empfehlung zur Schließung von Schulen wird nicht ausgesprochen.“ hier lesen

Es ist die gleiche Situation wie bei Kyrill: Die Behörden, die sich aufgrund ihrer Position und Koordinationsfähigkeit am leichtesten einen Überblick verschaffen könnten, schieben die Verantwortung auf die Eltern und damit die Arbeit ganz weit von sich weg.

Wie soll in unserem Flächenkreis eine Mutter oder der Vater um 6 Uhr morgens entscheiden, ob sie ihr Kind zur Schule schicken kann? Woher weiß sie, die einzelne Mutter oder Vater,  ob die Straße frei ist? Woher weiß sie, ob die Busse fahren oder ob ihr Kind vergeblich an der Bushaltestelle warten wird. Soll sie heute zur Arbeit gehen? Bekommt sie nicht Ärger, wenn sie dem Chef sagt, dass Sie nicht käme, da ihre Schule nicht offiziell geschlossen wird. „Sie, Frau Meier, entscheiden sich doch persönlich dafür zu Hause zu bleiben!“

So oder ähnlich wie unserer fiktiven Frau Meier wird es heute und morgen Tausenden von Eltern im Hochsauerlandkreis gehen. Sie sollen über eine Situation urteilen, die sie objektiv nicht beurteilen können.

Es wird „Mund-zu-Mund-Propaganda“ geben. Darüber hinaus kann man der Seite der RLG-Busfahrgesellschaften nachschauen, ob Buslinien betroffen sind und ein wenig in den Unwettermeldungen schwelgen. Zusätzlich sollte man beim Frühstück einen Lokalsender hören.

Und dann wird man entscheiden müssen. Wie damals bei Kyrill, als die Bäume schon zu Tausenden quer über den Straßen lagen und die Behörden keinen Überblick hatten oder geben wollten.

Eine Ausnahme bilden bis jetzt die Schulen in Schmallenberg / Fredeburg:

„Die Schulen im Stadtgebiet Schmallenberg (Schulzentren in Schmallenberg und Bad Fredeburg, Valentin-Schule und alle Grundschulen) werden aus witterungsbedingten Gründen am morgigen Mittwoch, 03.02.2010, geschlossen.

Die städtischen Kindergärten sind am Mittwoch geöffnet. Es liegt in der Entscheidung der Eltern, ob sie ihre Kinder in die Kindertageseinrichtung schicken.“ Hier lesen

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