Haushaltssperre im HSK: Ein absehbares Desaster!

Zur gestern für den Hochsauerlandkreis erlassenen Haushaltssperre erklärte Reinhard Loos, Fraktionssprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion:

(Die Erklärung ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Dieses Desaster war absehbar!

Heute Nachmittag haben Landrat und Kreiskämmerer des Hochsauerlandkreises eine sofort wirksame Haushaltssperre erlassen. Das bedeutet, dass alle beeinflussbaren Etatpositionen des Sachaufwandes einer teilweisen Sperre unterliegen. Auch Zuschüsse und Beiträge an Drittorganisationen sollen, soweit dies erreichbar bzw. verhandelbar ist, reduziert werden. Begründet wird die Haushaltssperre mit der ausfallenden Dividende auf die RWE-Aktien, die in der nächsten Woche (am 20.04.) von der Hauptversammlung beschlossen werden soll.

Damit ist die Finanzanlagestrategie des Landrats und der Mehrheit des Kreistags endgültig gescheitert. Seit dem Jahr 2008 wurden auf die etwa 5,8 Mio RWE-Aktien, die der HSK direkt und indirekt hält, bereits Wertberichtigungen von etwa 292 Mio Euro in der Bilanz des Kreises vorgenommen. Weitere Wertberichtigungen auf diese Aktien im Umfang von etwa 110 Mio Euro müssen noch folgen. Die finanziellen Reserven sind also erheblich geschrumpft, um mehr als 400 Mio Euro. Nach den drastischen Kurseinbrüchen fällt jetzt auch noch die Dividende aus, so dass dem Kreishaushalt etwa 6 Mio Euro an Einnahmen pro Jahr fehlen.

Besonders ungünstig war, dass die Mehrheit des Kreistags auf Vorschlag des Landrats im Jahr 2009 beschlossen hatte, 30 Mio Euro an liquiden Mitteln des Kreises für den Kauf weiterer RWE-Aktien auszugeben. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte damals erfolglos gegen diesen Beschluss, der in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurde, geklagt. Die zusätzlich erworbenen Aktien haben in weniger als 7 Jahren mehr als 80% ihres damaligen Wertes verloren, und Dividende bringen sie nun auch nicht mehr ein. Der Misserfolg der RWE, die auch nach Meinung vieler Analysten die Entwicklung auf dem Energiemarkt verschlafen hat, kann niemanden überraschen.

Andere Kommunen wie die Städte Düsseldorf und Gelsenkirchen waren schlauer und haben Mitte des letzten Jahrzehnts ihre RWE-Aktien verkauft. Damit konnten sie damals ihre Haushalte konsolidieren. Diejenigen Fraktionen, die im HSK die “Strategie” zu verantworten haben, ausschließlich auf RWE-Aktien zu setzen, sollten sich nicht mehr als Experten für Wirtschaft und Finanzen darstellen …

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Die Pressemeldung der Kreisverwaltung von gestern Nachmittag:
http://hochsauerlandkreis.de/startseite/pressemeldungen/pressemeldung-_Bezirksregierung_genehmigt_Haushalt___Kaemmerer_erlaesst_Haushaltssperre.php

Keine Dividende aus RWE-Aktien: sofortige Haushaltssperre für den Hochsauerlandkreis

Haushaltssperre20160413Meschede. Landrat Dr. Karl Schneider hat heute mit einem Schreiben die Kreistagsmitglieder darüber unterrichtet, dass der Kämmerer mit Verfügung vom 13.04.2016 eine Haushaltssperre  erlassen und darüberhinausgehende Bewirtschaftungsvorgaben gemacht habe.

Der Landrat geht davon aus, dass in der Hauptversammlung der RWE AG am 20.04.2016 der Beschluss gefasst werden wird, für das Geschäftsjahr 2015 der RWE AG keine Dividende auszuschütten.

Nachdem die Dividendenausschüttungen der RWE AG in den vergangenen Jahren, immerhin im Volumen von jährlich zwischen 6 Mio€ und bis zu knapp 24 Mio€, den Kreishaushalt erheblich entlastet hätten, fiele, so Schneider, nunmehr erstmals aus der RWE-Beteiligung des Kreises eine solche entlastende Wirkung aus.

Der Kämmerer habe daher eine Haushaltssperre erlassen. Die zugehörige interne Verfügung sei den Kreistagsmitgliedern zugegangen.

Danach unterlägen, so der Landrat, „die beeinflussbaren Etatpositionen des Sachaufwandes einer grds. 25 %-igen Sperre, Zuschüsse und Beiträge an Drittorganisationen sollen, soweit dies erreichbar bzw. verhandelbar ist, um 10 % reduziert werden“.

Er wolle in der Sitzung des Kreistages am 24.06.2016 über die Realisierbarkeit der angeordneten Sperren berichten.

Im Hinblick auf die das Jahr 2017 treffende volle Wirkung des Dividendenausfalls werden die Bewirtschaftungsvorgaben auch Maßstab der Planung für das nächste Haushaltsjahr sein.

Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden des HSK wären mit dem gleichen Schreiben vom heutigen Tage über die Haushaltssperre informiert worden.

Reinhard Loos (SBL/FW), langjähriger Kritiker der RWE-Aktienkäufe äußerte uns gegenüber, dass das Desaster des Landrats und der Mehrheit im Kreistag mit den RWE-Aktien nun sehr deutlich werde.

Pressemitteilung: Kosten der Unterkunft – SBL/FW bringt Antrag zum morgigen Gesundheits- und Sozialausschusses ein

Meschede. (sbl_pm) Am 19.02.2016 hat das Sozialgericht Dortmund aufgrund der Klage einer fast 80jährigen Rentnerin das Konzept des Hochsauerlandkreises über die angemessenen Mieten von Grundsicherungsempfängern für „gescheitert“ erklärt[1]. Die Klägerin hat nun Anspruch auf Anerkennung einer Miete in Höhe der Wohngeldtabelle plus 10% Sicherheitszuschlag.

Zuvor hatten bereits die Sozialgerichte Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Unterkunftskosten-Konzepte desselben Unternehmens, das auch vom Hochsauerlandkreis mit der Erstellung des Konzepts beauftragt worden war, aufgehoben.

Aus diesem Anlass beantragte SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos, für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 24.02.2016 den Tagesordnungspunkt „Information über kurzfristige Konsequenzen aus dem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.02.2016 (Az S 62 SO 444/14)“ zusätzlich aufzunehmen und fragt:

  • Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten gekürzt worden sind?
  • Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher
    Unterkunftskosten erhalten haben?
  • Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein
    anderes Unternehmen beauftragen?

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[1] Siehe zum Thema den Beitrag vom 21. Februar 2016 hier im Blog: Sozialgericht kippt Mietkostenkonzept des HSK

Sozialgericht kippt Mietkostenkonzept des HSK

Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II (“Hartz IV” für Arbeitsfähige) und SGB XII (Sozialhilfe, z.B. für Rentner) erhalten auch die Kosten für ihre Unterkunft erstattet. Allerdings werden ihnen nicht immer die tatsächlichen Kosten gezahlt, sondern nur die als “angemessen” geltenden Kosten.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienenen.)

Für diese Miethöchstbeträge hatten Landrat und Kreisverwaltung im Sommer 2013 ein Konzept in Kraft gesetzt, übrigens ohne einen Beschluss des Kreistages. Es sah für drei Teilgebiete und 5 Haushaltsgrößen differenzierte Höchstmieten vor; für Brilon waren das einschließlich der “kalten” Nebenkosten (also ohne Heizung) für einen Ein-Personen-Haushalt 285,50 Euro. Die selben Werte wie für Brilon galten auch für Bestwig, Eslohe, Olsberg, Marsberg, Medebach und Hallenberg, eine aus Sicht vieler Betroffener fragwürdige Gleichsetzung.

Heute wurde dieses Konzept über die Kosten der Unterkunft vom Sozialgericht Dortmund für “gescheitert” erklärt (Az S62 SO 444/14). Eine fast 80 Jahre alte Rentnerin hatte dagegen geklagt. Die zu 100% schwerbehinderte Frau, die u.a. mit Hüften, Rücken und Augen erhebliche Probleme hat, hatte bis Juni 2014 in Olsberg gewohnt, in der II. Etage. Da sie die Treppe nicht mehr bewältigen konnte und sie in die Nähe ihrer Tochter, die sich intensiv um sie kümmert, ziehen wollte, zog sie nach Brilon, ins Stadtzentrum, in eine ebenerdige, 56 qm große Wohnung. Von dort konnte sie noch viele Besorgungen selbst erledigen und sich somit einen möglichst hohen Grad an Selbständigkeit erhalten. Die Tochter wohnt nun nur etwa 700 Meter entfernt.

Trotz 45 Jahren Erwerbsarbeit und der Erziehung von 4 Kindern reicht die Rente der Frau aber nicht aus, so dass sie auf ergänzende Sozialhilfeleistungen angewiesen ist. Anders als zuvor in Olsberg kürzte ihr aber nun das Sozialamt der Stadt Brilon die Unterstützung für die Miete, weil diese angeblich unangemessen war. Pro Monat fehlten ihr etwa 84 Euro.

Der dagegen beim Briloner Sozialamt eingelegte Widerspruch blieb erfolglos, so dass die Rentnerin vor das Sozialgericht zog. Dieses stellte heute fest, dass das Konzept des HSK nicht gültig ist. Zur Begründung führte das Sozialgericht aus, dass in diesem Konzept keine kreisbezogenen Daten für den Anteil der Nachfrager nach billigem Wohnraum enthalten sind und die aus einer bundesweiten Untersuchung übernommenen Daten zudem zu alt seien, da sie bereits aus dem Jahr 2009 stammen.

Als Folge gelten nun statt der Tabellenwerte aus dem Konzept die Werte der Wohngeldtabelle, plus einem Sicherheitszuschlag von 10%.

Der Kreis muss nun nachbessern. Gegen das Urteil kann allerdings Berufung beim Landessozialgericht in Essen eingelegt werden.

Damit hat das Hamburger Unternehmen “Analyse und Konzepte”, dass das Unterkunftskosten-Konzept im Auftrag der Kreisverwaltung erstellt hatte, eine weitere Niederlage bei einem Sozialgericht erlitten. In jüngster Zeit hatten auch die Sozialgerichte in Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Mietkosten-Konzepte, die diese Firma für andere Kreise erstellt hatte, für unwirksam erklärt. Die SBL hatte in den Gremien des Kreises wiederholt darauf hingewiesen, dass sie die Methodik dieses Konzepts für fragwürdig und die Höchstmieten nach diesem Konzept für zu niedrig hält; in vielen Orten des Kreises ist dafür keine geeignete Mietwohnung zu finden.

Die Kreisverwaltung plant unabhängig von der heutigen Gerichtsverhandlung eine neue Datenerhebung. Das könnte eine gute Gelegenheit sein, das Institut zu wechseln …

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Auch die Westfalenpost berichtet:

http://www.derwesten.de/wp/staedte/arnsberg/man-muss-sich-doch-wehren-aimp-id11582551.html

http://www.derwesten.de/wp/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/man-muss-sich-doch-wehren-id11580903.html

Haushaltsreden in der Kreistagssitzung: im Vordergrund Flüchtlinge und Kreisumlage

HSKhaushaltsReden20151218Der „Tag der Haushaltsreden“ im HSK-Kreistag steht schon seit gut einem Jahr fest. Doch dass die Kreistagssitzung in Meschede am 18. Dezember 2015 vom Thema „Flüchtlinge“ dominiert werden würde, hat vor 12 Monaten vermutlich kaum jemand gedacht.

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die CDU
Den Auftakt machte – wie in jedem Jahr – der Redner der größten Kreistagsfraktion. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Ludwig Schulte übte Kritik an der seiner Meinung nach unzureichenden Finanzierung der Unterbringung der Geflüchteten und beklagte die Überforderung der Kommunen. Der Erhöhung des von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesatzes der Kreisumlage um 0,2 % wolle die CDU-Fraktion zustimmen. Angesichts der Flüchtlingssituation müsse eventuell 2016 über einen Nachtragshaushalt abgestimmt werden, so die Prognose von Ludwig Schulte.

Die SPD
Reinhard Brüggemann, der Vorsitzende der SPD-Fraktion, lobte die Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit der Deutschen. Ein großes Kompliment ging auch die ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuer/innen und an die Mitarbeiter/innen der Verwaltungen. Der Kommunalpolitiker sprach sich gegen pauschale Personalreduzierungen bei der Kreisverwaltung aus und forderte einen Plan für den Fall ein, dass die Wirtschaft stagniert. Der SPD-Fraktionsvorsitzende beantragte, die Kreisumlage unverändert zu lassen. Zudem stellte er den Antrag seiner Fraktion auf Einführung eines Sozialtickets vor.

Die Grünen
Eine teils sehr emotionale Rede hielt Toni Vollmer, der Sprecher der Grünen Kreistagsfraktion. Er erkennt – im Gegensatz zum CDU-Vorsitzenden – eine sich schon lange angebahnte Schieflage und unterstrich seine Wahrnehmung mit der Aussage, dass die Auswirkungen der Weltpolitik nun auch im Sauerland zu spüren seien. Die großen Fluchtbewegungen sieht Toni Vollmer auch im Zusammenhang zum “Geschäft mit dem Tod“ (Waffenexporten) und mit „Lohnsklaven“. Das Thema „Flüchtlinge“ sei so alt wie die Welt. Der Grüne Fraktionssprecher forderte in seiner Rede u.a. beschleunigte Anerkennungsverfahren und humanitäre Visa. Er kritisierte den „Brandbrief“, den die südwestfälischen Landräte vor einigen Monaten an die Kanzlerin und Ministerpräsidentin Kraft geschickt haben, auch unter dem Gesichtspunkt, dass sich extreme Gruppierungen eventuell durch den Brief legitimiert fühlen würden. Auf eine Erhöhung der Kreisumlage könnten die Grünen verzichten. Der HSK solle seine RWE-Aktien verkaufen.

Die FDP
Zu Beginn seiner Rede zitierte der FDP-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Walter den „Wind der Veränderung“. Der sei überall spürbar. „Wir im HSK erfahren, dass wir mittendrin sind!“ Friedhelm Walter blickte zurück auf das Jahr 2015. Die Wiederbesetzungssperre bei Dienst- und Arbeitsposten der Kreisverwaltung, die auf Antrag von FDP und CDU vor einem Jahr beschlossen wurden, lasse Zweifel aufkommen. Die Differenz zwischen Beschluss und Wirklichkeit betrage 1 Mio Euro. Die FDP fordere Konsolidierung und damit eine erneute Wiederbesetzungssperre, unterstrich Friedhelm Walter. Nichtstun sei keine Lösung. Ziel müsse sein, die Menschen, die in den letzten zwei Jahren in den HSK gekommen sind, zu integrieren. Integration müsse eine zentrale Querschnittsaufgabe werden. Mehr denn je gelte, diese Aufgaben zu koordinieren. Für die FDP-Fraktion beantragte Friedhelm Walter, die für Integration notwendigen Mittel bereit zu stellen. Die FDP-Fraktion stimmte im Übrigen auch gegen die Erhöhung der Kreisumlage.

Die Linken
Der „rote Faden“ in der Haushaltsrede von Dietmar Schwalm, dem Vorsitzenden der Kreistagsfraktion DIE LINKE, war „das kleine abc der LINKEN in der Kommunalpolitik“. Er wolle keine Rede halten, bei der er sich verbiegen müsse, erklärte das Kreistagsmitglied und fuhr dann fort mit einer Schilderung seiner für ihn nicht immer erfreulichen Erlebnisse in den Kreistags- und Ausschusssitzungen dieses Jahres. Dazu gehörten der Umgang der Verwaltung und einiger Kreistagskolleginnen und –kollegen mit den Anträgen seiner Fraktion, z.B. mit dem Antrag zu „nicht heterosexuellen Jugendlichen“, zum Elternwillen bei den Betreuungszeiten in der Kita und zur Gesamtschule. Auch Dietmar Schwalm hatte kein Lob für den „Brandbrief“ der südwestfälischen Landräte übrig, im Gegenteil. Seiner Meinung nach wäre ein Brandbrief an die Waffenexporteure sinnvoller gewesen. Er kritisierte zudem, der Landrat hätte das Recht auf Freizügigkeit der Flüchtlinge vergessen und mahnte einen sozial gerechten Haushalt an. Außerdem hinterfragte er Sinn und Nutzen des Jugendaustausches mit Israel angesichts der geringen Teilnehmerzahl von 8 Schüler/innen im Verhältnis zu den Kosten in Höhe von 20.000 Euro. Den Ausbau des Sauerlandmuseums halte er für Steuerverschwendung. Und der RWE-Aktien-Beteiligung des HSK müsse schnellstens ein Ende gesetzt werden. Die Fraktion DIE LINKE lehne den Kreishaushalt ab.

Die SBL
Der letzte Redner in der Reihe der Fraktionsvorsitzenden war SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos. Landrat und Kanzlerin seien nun jeweils 10 Jahre im Amt und seine heutige Rede wäre die 10. Haushaltsrede der Sauerländer Bürgerliste. In diesen 10 Jahren verzeichne der Hochsauerlandkreis einen Rückgang seiner Einwohnerzahl um ca. die Einwohnerzahl vom Olsberg, erklärte der hauptberufliche Demograph, der dann ohne Umschweife zum Thema „Flüchtlinge“ kam. Reinhard Loos lobte die Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung. Die Notunterkunft in Brilon sei unter der Leitung der Kreisverwaltung sehr gut gelaufen. Nicht begeistert äußerte er sich über den „Brandbrief“ der Landräte: „Haben sich alle überlegt, welche Konsequenzen die darin enthaltenen Forderungen haben?“ Will man das Asylrecht abschaffen?“ So könnten wir das Flüchtlingsproblem nicht lösen, erklärte Reinhard Loos. Fast noch mehr Kritik richtete der Kommunalpolitiker der SBL an Landrat und Kreisdirektor wegen der für ihn nicht nachvollziehbaren Arbeitsweise der HSK-Ausländerbehörde. „Ist das alles mit Recht und Gesetz vereinbar?“ Das Kreistagsmitglied der SBL zitierte dann einen aktuellen Fall, bei dem ihm die Vorgehensweise des Ausländeramts fraglich vorkommt und meinte, es sei falsch zu behaupten, im Kosovo gebe es keine Beeinträchtigungen, falsch, vor allem mit Hinsicht auf Roma. Reinhard Loos forderte: „Wir müssen uns als Kreistag auch um die Flüchtlinge kümmern, die hier schon längere Zeit leben!“ Das SBL-Kreistagsmitglied forderte den Landrat auf: „Lassen Sie doch die Abschiebungen bleiben, so wie die Stadt Arnsberg!“ Dort sei in diesem Jahr noch kein einziger Mensch abgeschoben worden.

Die SBL hatte am 14.12. den Antrag auf Einführung eines Sozialtickets im HSK gestellt. Das Sozialticket sei sinnvoll und finanzierbar, erläuterte Reinhard Loos. Dann kam der SBL-Fraktionssprecher zum Dreh-und Angelpunkt dieser Sitzung, zur Kreisumlage. Er berichtete, dass im Nachbarkreis Soest gestern ein Beschluss zur Senkung der Kreisumlage gefallen ist. Besser als erneut die Umlage, die die Städte und Gemeinden an den HSK zahlen müssen, zu erhöhen, wäre es, im HSK die Jagdsteuer wieder einzuführen. Auch die Beteiligungen des HSK an der Bobbahn, an Radio Sauerland, am Flughafen Paderborn-Lippstadt etc. müsste der HSK angehen. Die Beteiligungen kosteten dem Kreis viel Geld. Es ist kein Geheimnis, dass Reinhard Loos den RWE-Aktienbesitz des HSK schon seit vielen Jahren äußerst kritisch sieht. Seit der Wertberichtigung wäre ein Minus von 107 Mio Euro entstanden und das sei ein Desaster, monierte er vor allem in Richtung CDU und Landrat. Und das 2. Desaster wäre das Sauerlandmuseum. Das sei nun schon seit 16 Monaten geschlossen und bleibe noch 1 Jahr eine ruhende Baustelle. Ein weiterer Kritikpunkt war und ist für Reinhard Loos der mangelhafte bzw. verhinderte Informationsfluss über den Baustand des Sauerlandmuseums. Die SBL musste erst eine schriftliche Anfrage stellen, um die gewünschten Infos zu erhalten. Zu dieser Kreistagssitzung hatte die SBL 12 Anträge gestellt, größtenteils zur Kostenersparnis.

So ist es nicht verwunderlich, dass auch Reinhard Loos in seiner Haushaltsrede die Forderung formulierte: „Kreisumlage nicht erhöhen!“

CDU beschließt alleine Erhöhung der Kreisumlage

Um 0,2 Prozentpunkte steigt 2016 die Allgemeine Kreisumlage, die die Städte und Gemeinden an den Hochsauerlandkreis abführen müssen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Berechnet wird sie aus den Einnahmen der Kommunen. Alleine diese Erhöhung des Umlagesatzes spült dem Kreis noch einmal 650.000 Euro zusätzlich in die Kassen. Bereits durch die Erhöhung der Umlagegrundlagen bei den Gemeinden nimmt der Kreis etwa 3,61 Mio Euro mehr ein (der sogenannte Mitnahmeeffekt); weitere 3,54 Mio Euro Aufstockung kommen vom Land NRW. Nun liegt der Umlagesatz bei 39,78 %. Die 9 Gemeinden ohne eigenes Jugendamt zahlen dafür noch einmal 17,25 Punkte mehr.

Zum Vergleich: Einen Tag vorher hatte der Kreistag in Soest eine Senkung “seiner” Allgemeinen Kreisumlage um 0,73 Punkte beschlossen…

Alle anderen Fraktionen (außer SBL noch SPD, Grüne, FDP und Linke) lehnten die Erhöhung des Umlagesatzes ab. Sie sehen eine zu starke Belastung der Gemeinden. Da aber die CDU (einschließlich Landrat) über 29 von 55 Stimmen im Kreistag verfügt, konnte sie alleine den Beschluss fassen – gegen alle anderen Stimmen im Kreistag.

Konkrete Sparvorschläge gab es von der SBL und anderen reichlich, aber die lehnte die Mehrheit im Kreistag ab. So hatte die SBL vorgeschlagen, nicht 7 zusätzliche Stellen alleine im gehobenen und höheren Dienst in der Kreisverwaltung zu schaffen. Auch die Beförderung von gleich 5 Mitarbeitern in Besoldungsgruppen A14 und höher ist kostenmäßig nicht vertretbar, doch die Mehrheit entschied anders. Keine Zustimmung fanden auch die Vorschläge der SBL zum Sauerlandmuseum. Nun wird der Betriebskostenzuschuss trotz langjähriger Schließeung nur ca. 30.000 Euro (5%) geringer sein als zu Zeiten der geöffneten Museums. Dazu trägt auch bei, dass die Stelle der stellvertretenden Museumsleitung sogar noch aufgestockt wurde, und das, obwohl es noch mindestens 3 1/2 Jahre bis zur Fertigstellung von Museumsumbau und -erweiterung dauern wird.

So werden die Ausführungen in der Haushaltsrede der CDU zur Makulatur. Dort hatte die CDU angekündigt, die Verschuldung der Gemeinden müssen sinken. Aber wie soll das funktionieren, wenn der Kreis seine Einnahmen auf Kosten der bereits stark belasteten Gemeinden so erhöht?

Hochsauerlandkreis: „Hebesatz der Kreisumlage unverändert lassen!“ – SBL/FW stellt 12 Anträge zum Kreishaushalt

wordlesbl20151215Meschede. (sbl_pm) Am Freitag dem 18.12.2015 beginnt um 14.00 Uhr im Kreishaus in Meschede die letzte Kreistagssitzung dieses Jahres.

Was steht da an?

Vor allem der Kreishaushalt 2016 mitsamt den Haushaltsreden der Fraktionschefs, dem Beteiligungsbericht des HSK, Stand 31.12.2014 (wie z.B. die Beteiligung am Flughafen Paderborn-Lippstadt), Wirtschaftspläne 2016 der Beteiligungsgesellschaften (Beispiel: Bergbaumuseum Ramsbeck GmbH), Wirtschaftspläne 2016 der Schul- und Bildungseinrichtungen des HSK, des Abfallentsorgungsbetriebs des HSK und noch sehr viel mehr.

12 Anträge der SBL/FW

Am 14.12. kamen dann – fristgerecht – auch noch 12 Anträge der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) dazu. Wenn sie im Kreistag eine Mehrheit fänden, könnten den Bürgerinnen und Bürgern im HSK einige Kosten erspart werden.

Vier dieser Anträge betreffen die Finanzen des Sauerlandmuseums in Arnsberg. Im Einzelnen beantragt SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos …

  • … vorgesehene „Investive Ausgaben“ im Finanzplan des Sauerlandmuseums in Höhe von 1,55 Mio Euro streichen
  • … den Zuschussbedarf für das Sauerlandmuseum um 200.000 Euro kürzen
  • … keine Stellenausweitung in der Museumsleitung vornehmen
  • … Kosten für das Personal, das ausschließlich oder weit überwiegend für den Umbau und die Erweiterung des Museums tätig ist, den investiven Baukosten zurechnen und nicht den Kosten des laufenden Betriebs.

Bei den „restlichen“ 8 geht es um …

  • … den Hebesatz der Kreisumlage – Antrag der SBL: Kreisumlage unverändert lassen, außer für Ausgleichsmaßnahmen für die Finanzierung des Härteausgleichs an die Stadt Arnsberg für die Kosten der Unterkunft
  • … den Landesentwicklungsplan (LEP) – Antrag der SBL: Bestimmte Änderungen in der Stellungnahme des HSK zum Entwurf des LEP aufnehmen. (Den Antrag stellen wir separat auf unsere HP ein.)
  • die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der ESZW (Bobbahn Winterberg) – Antrag der SBL: Beschlussfassung vertagen und Geschäftsführung auffordern, einzelne Positionen im Wirtschaftsplan detaillierter aufzuführen
  • … Beförderungen – Antrag der SBL: Keine Beförderung in Besoldungsgruppen A14 und höher vornehmen.
  • … zusätzliche Stellen im höheren und gehobenen Dienst – Antrag der SBL: Nur drei zusätzliche Stellen schaffen und diese mit Angestellten statt mit Beamten besetzen
  • … zusätzliche Mitarbeiter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft – Antrag der SBL: Anzahl der zusätzlichen Mitarbeiter um 1,0 Stellen reduzieren
  • … den Sozialhaushalt – Antrag der SBL: 10.000 Euro als „Puffer“ für die Einführung eines Sozialtickets in den Sozialhaushalt einstellen (Hinweis: Der Kreistag im Nachbarkreis Soest beschloss am 29. Oktober 2015 einstimmig, das Sozialticket einzuführen.)
  • … die Erhöhung der Elternbeiträge in Kitas – Antrag der SBL: Elternbeiträge für die 45-Stunden-Betreuung nicht um 12 % erhöhen, sondern um den gleichen Prozentsatz wie alle anderen Betreuungsumfänge.

Den Antrag „Elternbeiträge“ veröffentlichen wir hier und jetzt komplett.

Die gesamten Anträge stellt der Herausgeber dieses Blogs am Ende des Artikels zum Download bereit (s. u.).

Arnsberg, 14.12.2015
Antrag gemäß § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistags
für den TOP 5.4.1 in der Sitzung des Kreistags am 18.12.2015

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion beantragt,

die Elternbeiträge um einen einheitlichen Prozentsatz für alle Betreuungsumfänge zu erhöhen.

Begründung und Erläuterung:
In der Sitzungsvorlage 9/366 der Kreisverwaltung ist für das Kindergartenjahr 2016/2017 eine Anhebung der Elternbeiträge um 5 x 1,5 % = 7,5 % vorgesehen, für 45-Stunden-Betreuungszeit allerdings um 12 %.

Dies halten wir für unangemessen. Es entsteht der Eindruck, dass hier eine Art „Strafsteuer“ für vom Kreisjugendamt unerwünschte Vor- und Nachmittags-Betreuung erhoben werden soll.

Damit missachtet das Kreisjugendamt die tatsächlichen Betreuungsanforderungen. Dies wird in der Sitzungsvorlage besonders an der Formulierung, „dass sich Eltern mehr an den tatsächlichen Betreuungsbedürfnissen ausrichten sollen“, deutlich. Bereits jetzt ist die 45- Stunden-Betreuung erheblich teurer als kürzere Betreuungszeiten. Die Eltern sollen sich unabhängig von finanziellen Zwängen entscheiden können, welche Betreuungszeit sie für ihr Kind buchen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion

Anlage:

01_AntragHaushalt2016-Elternbeitraege-45-h-Betreuung

02_AntragHaushalt2016-hD

03_AntragHaushalt2016-Sozialticket

04_AntragHaushalt2016-LEP

05_AntragHaushalt2016-KU

06_AntragHaushalt2016-Stellen

07_AntragHaushalt2016-StellenWFG

08_AntragHaushalt2016-ESZW

09_AntragHaushalt2016-SauerlandmuseumBaukosten

10_AntragHaushalt2016-SauerlandmuseumBaubetreuer

11_AntragHaushalt2016-LeitungSauerlandmuseum

12_AntragHaushalt2016-ZuschussSauerlandmuseum

13_KreisSoest-138_2015-Sozialticket

14_2015_08_20 Anlage zur Vorlage 138-2015

Kreisjugendamt HSK: “Strafgebühr” für lange Kita-Betreuungszeiten?

KitaWordle20151128Lange Betreuungszeiten in der Kita scheinen das Kreisjugendamt des HSK schon lange zu stören. Vor einem Jahr versuchte dieses Amt, die Buchung von 45 Stunden Betreuungszeit pro Woche davon abhängig zu machen, dass die Eltern vorher ihre Arbeitsverträge in der Kita vorlegen. Diesen auch unter Datenschutzgesichtspunkten höchst bedenklichen Ansatz haben die SBL und andere verhindert: Der Kreisjugendhilfeausschuss lehnte ihn ab.

(Der Beitrag ist zuerst am Donnerstag auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Jetzt macht das Kreisjugendamt einen neuen Anlauf: Dieses Mal soll offensichtlich versucht werden, durch eine überproportionale Erhöhung der Elternbeiträge die Eltern davon abzuhalten, für ihre Kinder 45-Stunden-Betreuungszeit zu buchen. Für die Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 10.12.2015 wurde in dieser Woche die Sitzungsvorlage 9/366 versandt. Darin ist eine 7,5%ige Erhöhung der Elterbeiträge für diejenigen Kinder vorgesehen, für die 25 oder 35 Stunden wöchentliche Betreuungszeit gebucht wurden. Bei den Kindern mit 45 Stunden sollen die Beiträge sogar um 12% angehoben werden! Bereits 7,5% mehr sind – 4 Jahre nach der letzten Preisanpassung – sehr viel, aber 12% sind viel zu viel.

Diese drastische Verteuerung begründet das Kreisjugendamt in seiner Sitzungsvorlage damit, “dass sich Eltern mehr an den tatsächlichen Betreuungsbedürfnissen ausrichten sollen und nicht Angebote buchen, die sie eigentlich nicht oder nur sporadisch nutzen.”
Das Kreisjugendamt maßt sich also an, die tatsächlichen Betreuungsbedürfnisse besser zu kennen als die Eltern und unterstellt den Eltern, sie würden nich benötigte Angebote buchen???
Dabei war die Buchung von 45 Stunden auch bisher schon deutlich teurer als kürzere Betreuungszeiten. Z.B. kosteten bei einem Elterneinkommen zwischen 37 und 49 TEuro 25 Stunden bisher 46 Euro, 35 Stunden kosteten 56 Euro und 45 Stunden kosteten 70 Euro Elternbeitrag. Diese Beiträge sollen nun um 3 Euro, 4 Euro und 8 Euro steigen. In der Spitze sollen die Beitragsunterschiede zwischen 25 und 35 Stunden künftig 58 Euro (bisher 54 Euro) betragen, zwischen 35 und 45 Stunden aber 119 Euro (bisher 93 Euro) und somit mehr als das Doppelte!

Wer die Sitzungsvorlage des Kreisjugendamtes komplett nachlesen möchte:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/vorlagen aufrufen und dort in das Feld “Vorlagennummer” eingeben: “9/366?. Dann kann man außer dem Text der Drucksache auch die 3 Anlagen herunterladen.

Gesundheitskarte für Flüchtlinge – Ratsfraktionen im Hochsauerlandkreis stellen Anträge

gesundheitskarteWordle20150913Meschede. (sbl) Die UWG-Fraktion in Schmallenberg hat am 30. August 2015 einen Antrag zur „Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge/Beitritt zur Rahmenvereinbarung zwischen NRW und den Krankenkassen“ gestellt.

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der UWG-Fraktionsvorsitzende Stefan Wiese schrieb:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Halbe,

Die UWG-Fraktion beantragt, der Rat der Stadt möge beschließen,

1. der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §2 64 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§1,1a Asylbewerberleistungsgesetz in Nordrhein-Westfalen beizutreten.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuleiten.

Begründung:
Die Einführung der Gesundheitskarte für die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge bedeutet erhebliche Verbesserungen der Gesundheitsversorgung der vor Not und Verfolgung zu uns geflüchteten Menschen. Diese können mit einer Gesundheitskarte direkt einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Auch für die Kommune bedeutet die Einführung eine Entlastung, indem nicht nur der Genehmigungsvorbehalt entfällt, sondern auch die Bearbeitung und Abrechnung über die Krankenkassen.“

Anträge anderer Ratsfraktionen
Auch die Briloner Bürger-Liste (BBL) beantragte mit Schreiben vom 01.09.2015 an Bürgermeister Dr. Bartsch der Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge beizutreten.

Ein ebensolcher Antrag liegt unseres Wissens von B 90/Die Grünen im Stadtrat Meschede vor. Er wird unterstützt vom MbZ-Ratsmitglied Lutz Wendland.

Und in Arnsberg beantragten die Fraktionen von SPD und Die Linke gemeinsam die Gesundheitskarte für Flüchtlinge.

Warum dieses etwas umständlich wirkende Procedere?
Das Land NRW schloss kürzlich eine Rahmenvereinbarung mit acht großen Krankenkassen. Dieser Vertrag ermöglicht jeder Kommune, den Flüchtlingen in ihrer Stadt oder Gemeinde einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung zu schaffen, indem die Flüchtlinge quasi krankenversichert werden. Die Kosten für die Versicherung übernimmt die jeweilige Stadt bzw. die Gemeinde. Jede Kommune entscheidet selbst, ob sie der Regelung beitreten will. Darum ist es wichtig, dass mindestens eine Fraktion im Rat den Antrag auf Einführung der Gesundheitskarte stellt. Denn ohne Antrag kann darüber nicht entschieden werden.

Welche Vorteile bringt das?
Damit können alle Flüchtlinge eine Versichertenkarte einer Krankenkasse erhalten – wie alle anderen Versicherten auch. Die Flüchtlinge können dann – wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch – direkt zu dem Arzt oder der Ärztin ihrer Wahl gehen und dort die notwendige Behandlung erhalten. Damit entfällt ein Riesenwust an Verwaltungsbürokratie. Erfahrungen aus Hamburg und Bremen zeigen, dass dadurch nicht nur die medizinische Versorgung der Flüchtlinge erheblich erleichtert wird, sondern auch noch Kosten gespart werden. Nach Bremen und Hamburg ermöglicht Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland den Städten und Gemeinden eine Gesundheitskarte für die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge einzuführen.

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?
Voraussetzung ist, dass die jeweilige Gemeinde ihren Beitritt erklärt. Der Beitritt ist mit einer Frist von zwei Monaten zum nächsten Quartalsbeginn schriftlich gegenüber dem Landesgesundheitsministerium (MGEPA) zu erklären. Die Regelungen der Vereinbarungen gelten dann mit Beginn des Folgequartals nach Eingang der Erklärung beim MGEPA. Bis zum 31.10.2015 kann also durch jede Gemeinde der Beitritt mit Wirkung zum 01.01.2016 erklärt werden. In der Auswahl der für sie zuständigen Krankenkasse ist jede Gemeinde frei.

Flughafen Paderborn/Lippstadt: Vom Flugbetrieb zum Parkplatzbetreiber – 5,45 Mio Euro Einnahmen aus Parkgebühren

PaderbornWordle20150526Vom Flugbetrieb zum Parkplatzbetreiber: diesen Eindruck kann man bei der Lektüre der aktuellen Daten zum Flughafen Paderborn/Lippstadt gewinnen. Denn der Flughafen ist tief in die Verluste gerutscht. Nur durch erhebliche zusätzliche Einnahmen aus der Vermietung von Parkplätzen kann nun ein Desaster verhindert werden.

In der für die Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 08.06.2015 versandten Drucksache 9/263 mit dem Titel “Beteiligung des Hochsauerlandkreises an der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH – hier: Änderungen zum Verlustabdeckungsvertrag und zum Gesellschaftsvertrag” werden  genauere Daten zur Entwicklung des Flughafens Paderborn/Lippstadt veröffentlicht. Der HSK ist einer von sieben kommunalen Gesellschaftern dieses bei Büren-Ahden gelegenen Flughafens.

Dort heißt es u.a.:

“So haben sich die Ergebnisse der Gesellschaft seit 2005 wie folgt entwickelt:
2005 + 2.780.467 €
2006 + 2.247.793 €
2007 + 2.513.510 €
2008 + 1.368.675 €
2009 – 1.461.478 €
2010 – 391.841 €
2011 – 1.451.140 €
2012 – 1.361.256 €
2013 – 1.919.802 €
2014 – 2.208.000 € (vorläufig)
2015 – 2.504.000 € (lt. W-Plan)”

Und weiter:
“Die seit 2009 eingetretene negative Ergebnisentwicklung hatte dazu geführt, dass die Gesellschafter beginnend mit dem Abschlussergebnis 2012 in die Verlustfinanzierung eingetreten sind, und zwar mit dem unter Ziff. 1 genannten Betrag von jährlich max. – 1,25 Mio €. …

Die Geschäftsführung hat in mehreren Veranstaltungen …  zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens berichtet. Schwerpunkte der Berichte waren:

– die in den vergangenen Jahren rückläufige Entwicklung der Passagierzahlen und der damit verbundenen jährlichen Mindererträge im Aviationbereich. Lag die Frequentierung des Flughafens in 2005 bei 1,34 Mio Passagieren, ist sie in 2014 auf 765.000 Passagiere zurück gegangen. Nachdem sich im 2. Halbjahr 2014 eine Trendwende abgezeichnet hat, geht die Geschäftsführung von wieder leicht steigenden Fluggastzahlen aus, für 2015 von unterstellten + 2,0 %;

– die deutliche Ausweitung der Erlöserzielung außerhalb des Flugbetriebs (Non-Aviation). So sind in den vergangenen Jahren erhebliche Mehrerträge generiert worden aus der Verpachtung gewerblicher Flächen und der Bewirtschaftung der Parkplätze. Ab 2014 unterliegen alle Kundenparkplätze der Bewirtschaftung. Lagen die diesbezüglichen Erträge in 2005 bei 2,79 Mio€ so zeigt der W-Plan 2015 der Gesellschaft eine Verdoppelung auf 5,45 Mio€;

– Innerhalb des Flughafenmanagements wurden und werden alle Möglichkeiten genutzt bzw. mobilisiert, Einsparpotentiale zu erzielen.

– Bei Aufrechterhaltung der nicht ausreichenden Verlustabdeckungszahlungen der Gesellschafter tritt zu starker, nicht mit Liquidität hinterlegter Eigenkapitalverzehr ein mit der Folge, dass notwendige Investitionen nicht mehr finanziert werden können.
..
Allerdings benötigt die Gesellschaft zu Sicherstellung ihrer finanziellen Basis ein höheres finanzielles Engagement der Gesellschafter.

Mit dieser Vorlage wird dem Kreistag nunmehr die auf Gesellschafterebene abgestimmte Neufassung des § 4 des Verlustabdeckungsvertrages mit einer Festschreibung der max. von den Gesellschaftern zu tragenden Verlustabdeckungsverpflichtung von 2,5 Mio€ zur Beschlussfassung vorgelegt.”

Wo ist die Perspektive? Reicht die Verdoppelung der “Verlustobergrenze” von 1,25 auf 2,5 Mio Euro pro Jahr aus? Wer kommt für zu erwartende höhere Verluste auf? Und wie sollen die Investitionen, für die Gesellschafter in den letzten Jahren viele Mio Euro bereit gestellt haben, die aber nicht durchgeführt wurden, nun finanziert werden? Hat der Aufsichtsratsvorsitzende, der vor wenigen Jahren in ähnlicher Funktion bereits eine (absehbare!) Millionen-Pleite einer anderen Gesellschaft mit zu verantworten hatte, die Lage im Griff?

Allerdings darf auch nicht übersehen werden, dass die beiden anderen westfälischen Regionalflughäfen in Greven (Münster/Osnabrück) und in Dortmund-Wickede noch höhere Verluste schreiben.