Corona-Virus: 80 Neuinfizierte, 65 Genesene, 47 stationär. HSK überschreitet Inzidenzwert von 165 – Schulen und Kitas von der Notbremse betroffen

In unserem BriefkastenDer Hochsauerlandkreis verzeichnet am Freitag, 30. April, 9 Uhr, 80 Neuinfizierte und 65 Genesene. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 189,0 (Stand 30. April, 0 Uhr).

(Pressemitteilung HSK)

Die Statistik weist damit 790 Infizierte, 7.669 Genesene sowie 183 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Stationär werden 47 Personen behandelt, 18 intensivmedizinisch und davon werden fünf Personen beatmet.

Die 790 infizierten Personen verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (276), Bestwig (27), Brilon (54), Eslohe (28), Hallenberg (8), Marsberg (28), Medebach (33), Meschede (109), Olsberg (15), Schmallenberg (68), Sundern (121) und Winterberg (23).

Im Hochsauerlandkreis wurde der Inzidenzwert von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. In einer aktuellen Allgemeinverfügung hat das Land NRW am Donnerstagabend (29. April) offiziell den überschrittenen Inzidenzwert festgestellt. Die Regelungen der Notbremse gelten ab dem 1. Mai und werden aufgrund des Feiertages am Montag, den 3. Mai, umgesetzt. Für die Schulen im Hochsauerlandkreis bedeutet dies die Rückkehr zum Distanzunterricht. Präsenzunterricht kann weiterhin für die Abschlussklassen der weiterführenden Schulformen sowie für Förderschulen stattfinden. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung angeboten.

Ebenso gilt für die Kindertagesstätten ab dem 3. Mai ein Notbetrieb. Anspruch auf eine bedarfsorientierte Notbetreuung haben in NRW beispielsweise Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung, Kinder mit Behinderungen und auch Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können. Für die Nutzung der Betreuung muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass eine Notbetreuung erforderlich ist. Ein Muster hierfür gibt es unter www.kita.nrw.de, Stichwortsuche „Eigenerklärung“.

Aufgrund einiger Nachfragen, weist der Hochsauerlandkreis daraufhin, dass Kundinnen und Kunden für Termine in den Kreishäusern kein negatives Corona-Schnelltest-Ergebnis vorweisen müssen. Jedoch können die Dienststellen nur mit einer medizinischen Maske und soweit wie möglich mit vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder Mail besucht werden. Auch die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen müssen beachtet werden.

Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

Windenergie bei Einhaus im Hochsauerland (archivfoto: zoom)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

(Pressemitteilung des BVG Nr. 31/2021 vom 29. April 2021)

Beschluss vom 24. März 2021
1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2). Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.

Sachverhalt:

Das Klimaschutzgesetz reagiert auf die vom Gesetzgeber gesehene Notwendigkeit verstärkter Klimaschutzanstrengungen und soll vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels schützen (§ 1 Satz 1 KSG). Grundlagen sind nach § 1 Satz 3 KSG zum einen die Verpflichtung nach dem am 4. November 2016 in Kraft getretenen Übereinkommen von Paris, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, sowie zum anderen das Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen. Nach § 3 Abs. 1 KSG werden die Treibhausgasemissionen bis zum Zieljahr 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise um mindestens 55 % gemindert. In § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 sind die der Minderungsquote für das Zieljahr 2030 entsprechenden zulässigen Jahresemissionsmengen in verschiedenen Sektoren geregelt. Eine Regelung über 2030 hinaus enthält das Gesetz nicht. Vielmehr legt nach § 4 Abs. 6 KSG die Bundesregierung im Jahr 2025 für weitere Zeiträume nach dem Jahr 2030 jährlich absinkende Emissionsmengen durch Rechtsverordnung fest.

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(Update) Corona-Virus im HSK: 26 Neuinfizierte, 118 Genesene, 46 stationär. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 174,4. Einkauf mit Terminvereinbarung nicht mehr möglich.

In unserem BriefkastenHochsauerlandkreis. Mit Stand von Dienstag, 27. April, 9 Uhr, gibt es im Hochsauerlandkreis kreisweit 26 Neuinfizierte und 118 Genesene. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 174,4 (Stand 27. April, 0 Uhr).

Die Statistik weist damit 706 Infizierte, 7.513 Genesene sowie 8.400 bestätigte Fälle auf. Stationär werden 46 Personen behandelt, 13 intensivmedizinisch und davon wird eine Person beatmet.

Der Hochsauerlandkreis muss drei weitere Todesfälle vermelden. Am 25. April sind ein 84-jähriger Mann aus Meschede, ein 57-jähriger Mann aus Sundern und ein 63-jähriger Mann aus Bestwig verstorben. Damit sind es 181 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion.

Wegen des erhöhten Arbeitsaufwandes im Bereich der Kontaktpersonennachverfolgung setzt das Kreisgesundheitsamt Personal aus anderen Sachgebieten dort ein. Deshalb können ab dem 6. Mai vorerst keine Schuleingangsuntersuchungen mehr stattfinden. Aktuell befinden sich im HSK über 1.000 Personen in Quarantäne.

Es ist davon auszugehen, dass heute (27. April) das Land NRW feststellt, dass der Hochsauerlandkreis die Inzidenz von 150 an drei Tagen überschritten hat und damit ab Mittwoch, 28. April, spätestens aber ab Donnerstag, 29. April, der Einkauf mit Terminvereinbarung untersagt wird. Bis 11 Uhr lag die Landesfeststellung noch nicht vor.

Update

Ab Donnerstag, 29. April, ist nach der aktualisierten Allgemeinverfügung des NRW-Gesundheitsministeriums nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes, die soeben (Dienstag, 27. April, 15 Uhr) beim Hochsauerlandkreis eingegangen ist, der Einkauf mit Terminvereinbarung nicht mehr möglich. Der Kreis hatte an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 150 überschritten.

Geschäfte mit Waren, die nicht zum täglichen Bedarf zählen, müssen schließen. Restaurants, Cafés, Imbisse, Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Ein Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, allerdings muss beim Verzehr ein Abstand von mindestens 50 Metern zur Verkaufsstelle eingehalten werden.

Corona-Virus im HSK: 239 Neuinfizierte, 54 Genesene, 48 stationär. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 164,0.

In unserem BriefkastenHochsauerlandkreis. Über das Wochenende gab es mit Stand von Montag, 26. April, 9 Uhr, kreisweit 239 Neuinfizierte und 54 Genesene. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 164,0 (Stand 26. April, 0 Uhr).

Damit sind es aktuell 801 Infizierte, 7.395 Genesene sowie 178 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Stationär werden 48 Personen behandelt, zwölf intensivmedizinisch und davon werden drei Personen beatmet.

Kreisweit sind zwei Krankenhäuser, eine Pflegeeinrichtung, eine Einrichtung der Eingliederungshilfe, fünf Schulen bzw. Klassen und drei Kindergärten betroffen.

Die 801 Infizierten verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (247), Bestwig (41), Brilon (44), Eslohe (39), Hallenberg (12), Marsberg (61), Medebach (23), Meschede (124), Olsberg (20), Schmallenberg (58), Sundern (114) und Winterberg (18).

Studie zu Corona 2020: La­den­schlie­ßun­gen hat­ten ge­rin­gen Ef­fekt, Mas­ken ei­nen gro­ßen.

Leiter der Studie ist der Statistiker Prof. Dr. Reinhold Kosfeld (foto: uni kassel)

Eine statistische Studie der Universität Kassel hat die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Covid-19-Eindämmung in der ersten Welle 2020 untersucht. Ergebnis: Die Schließung von Restaurants und Geschäften im Frühjahr hatte nur einen geringen Effekt, die Masken-Pflicht und die Kontaktbeschränkungen hingegen waren sehr wirkungsvoll. Ermöglicht hat die Untersuchung der sonst oft gescholtene föderale „Flickenteppich“.

(Pressemitteilung Universität Kassel)

Die Untersuchung ist auf einem Preprint-Server veröffentlicht, hat danach einen Peer Review-Prozess durchlaufen und ist bereits zur Veröffentlichung angenommen. Demnach reduzierten die Kontaktbeschränkungen den Anstieg der Infektionen mit dem Corona-Virus um fast 14 Prozentpunkte. Das heißt: Hätte es in einer Region in einer bestimmten Zeitspanne ohne diese Maßnahme einen Anstieg der kumulierten Infektionen um beispielsweise 30 Prozent gegeben, so stiegen die Infektionen dank Abstandsgebot und anderen Kontaktbeschränkungen tatsächlich nur um rund 16 Prozent. Auch die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen, Supermärkten und an anderen öffentlichen Orten erwies sich als wirkungsvoll, um die Kurve abzuflachen und eine exponentielle Verbreitung der Seuche zu verhindern: Die Pflicht reduzierte den Anstieg um weitere 13,5 Prozentpunkte.

Einen geringeren, aber immer noch nennenswerten Anteil hatte die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten mit etwa 5,5 Prozentpunkten. Die Restaurantschließungen hatten eine Wirkung von etwa 2 Prozentpunkten, einen kaum feststellbaren Effekt hatten die Schließung von Parks, Zoos, Museen oder Wellness-Einrichtungen – aber auch von Geschäften. „Der Effekt der Geschäftsschließungen war kaum nachweisbar“, stellt der Leiter der Studie fest, der Kasseler Statistiker Prof. Dr. Reinhold Kosfeld. Ein Grund könne sein, dass in den geschlossenen Geschäften üblicherweise viel mehr Fläche zur Verfügung steht als in den systemrelevanten Geschäften, die weiterhin geöffnet waren, bspw. den Supermärkten.

Kosfeld weiter: „Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht waren die Säulen des Erfolges, um die Pandemie einzudämmen. Die Wirkung der Schließung von Schulen und Kitas war signifikant, aber deutlich geringer. Der ermittelte Effekt macht einen Anteil von 14 Prozent am Gesamteffekt aus, also etwa ein Siebtel des gesamten Erfolges. Der Anteil fällt für Schließungen von Restaurants, Cafés und Bars auf 6 Prozent ab. Der Shutdown des nicht lebensnotwendigen Einzelhandels ist mit 4,5 Prozent anteilsmäßig noch geringer und statistisch auch nicht mehr gesichert. Grundsätzlich sollte man berücksichtigen, dass die Effekte von der Chronologie der Schließungen in der Krise beeinflusst werden. Relativ spät ergriffene zusätzliche Maßnahmen haben häufig einen geringeren Effekt als die ersten Maßnahmen.“

Kosfeld betont außerdem, dass er in der Studie den statistischen Effekt berechnet hat, aber keine Aussagen zu politischen Gründen für bestimmte Maßnahmen trifft, etwa zur Schließung und Öffnung von Bildungseinrichtungen, und auch keine medizinischen oder epidemiologischen Kausalitäten beschreibt. Und: Untersucht wurden die Maßnahmen Frühjahr 2020, als manche Rahmenbedingungen noch andere gewesen sein mögen, etwa die Ansteckungsrate des Virus oder die Verfügbarkeit von Schnelltests und Impfungen. „Dennoch lohnt es sich, über die Wirkung von Schul-, Geschäfts- und Restaurantschließungen beziehungsweise über deren Öffnung nicht nur zu spekulieren, sondern belastbare Erfahrungen aus der ersten Welle heranzuziehen“, appelliert der Statistiker.

Die Forschungsgruppe um Kosfeld nutzte für die Analyse einen sogenannten „Difference-in-differences-Ansatz“: Sie werteten die Daten für 401 deutsche Landkreise und kreisfreie Städte aus. Da die Maßnahmen in den Bundesländern jeweils zeitlich versetzt eingeführt wurden, konnten sie für bestimmte Zeitspannen je Gruppen von Städten und Kreisen bilden, in denen die Maßnahmen schon galten, und Kontrollgruppen, in denen sie (noch) nicht galten. Zudem projizierten sie für jede Gebietseinheit Verlaufskurven der Seuche anhand von Daten des RKI. Dabei berechneten sie ein, dass sich die Kreise und Städte in unterschiedlichen Phasen der Pandemie befanden, also die Ausbreitungsgeschwindigkeit in einer bayerischen Stadt höher gewesen sein kann als in einem mecklenburgischen Landkreis. Untersuchungszeitraum war Mitte März bis Ende April, als erste Lockerungen in Kraft traten.

Kosfeld ist außerplanmäßiger Professor am Institut für Volkswirtschaftslehre der Universität Kassel. Bis vergangenen Herbst leitete er das Fachgebiet Statistik. Neben dem Kasseler Statistiker waren Wissenschaftler der Universitäten Mainz, Darmstadt und Süd-Dänemark beteiligt. Die Studie wurde auf dem „Preprint Server for Health Sciences“ medrxiv.org veröffentlicht. Sie ist zur Publikation für die Special Issue „Covid-19 und the Regional Economy“ im Journal of Regional Science angenommen, einer der international führenden regionalwissenschaftlichen Zeitschriften.

Link zur Studie auf dem Preprint-Server (Peer-Review-Prozess hat inzwischen stattgefunden):

https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.12.15.20248173v2

https://doi.org/10.1101/2020.12.15.20248173

Corona-Virus im HSK: 72 Neuinfizierte, 59 Genesene, 43 stationär

Hochsauerlandkreis. Am Donnerstag, 22. April, 9 Uhr, verzeichnet die Statistik des Gesundheitsamtes des Hochsauerlandkreises 72 Neuinfizierte und 59 Genesene. Die 7 Tages-Inzidenz beträgt 139,7 (Stand 22. April, 0 Uhr).

(Pressemitteilung des HSK)

Insgesamt gibt es aktuell 590 Infizierte, 7.295 Genesene sowie 8.063 bestätigte Fälle. Stationär werden 43 Personen behandelt, fünf intensivmedizinisch und davon werden zwei Personen beatmet.

Der Hochsauerlandkreis muss zwei weitere Todesfälle vermelden. Am 21. April sind ein 43-jähriger Mann aus Bestwig und ein 84-jähriger Mann aus Eslohe verstorben. Damit sind es nun 178 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion.

Kreisweit sind zwei Krankenhäuser, eine Pflegeeinrichtung, eine Einrichtung der Eingliederungshilfe, drei Schulen und zwei Kindergärten betroffen.

Freie Wähler und Linke im Kreistag HSK: Antrag zur virtuellen Teilhabe an den Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse.

In unserem BriefkastenDie Fraktion FWG und Linke im Kreistag des HSK beantragen, dass Kreistags- und Ausschusssitzungen generell live im Internet gestreamt werden. Insbesondere in ihrer Mobilität behinderte Menschen hätten so erstmals die Möglichkeit, zwar mittelbar, aber zeitgleich, an einer Kreistagssitzung teilzunehmen.

(Pressemitteilung FWG/LINKE)

Der Antrag im Wortlaut:

Antrag gem. § 10 der Kreistagsgeschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Schneider,

wie der Livestream der Kreistagssitzung am 26.02.2021 gezeigt hat, bestehen die technischen Möglichkeiten dazu und werden beherrscht.

Da leider nur die nicht persönlich an der Sitzung teilnehmenden KTM den Livestream nutzen durften, beantragen wir, die rechtlichen Bedingungen für einen Zugang der Allgemeinheit zu prüfen bzw. zu erfüllen, um zukünftig jede-m/-r Bürger/-in die Teilhabe an den Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse virtuell zu ermöglichen.

Insbesondere in ihrer Mobilität behinderte Menschen hätten so erstmals die Möglichkeit, zwar mittelbar, aber zeitgleich, an einer Kreistagssitzung teilzunehmen. Diese herzustellen würde aufrichtig demokratischen Parteien gut zu Gesicht stehen.

Unseres Wissens gibt es heute auch bereits technische Möglichkeiten durch eine automatische Pixelung der Bildaufnahmen und eine Verzerrung der Stimme bei Wortbeiträgen von Kreistagsmitgliedern, die sich anderenfalls in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sähen, diese sicher nicht erkennbar zu machen. Wer von den Kolleg-en/-innen meint, solches für sich beanspruchen zu müssen, sollte aber bedenken, dass sich alle Kreistagsmitglieder mit dem Wissen, was sie erwartet bzw. erwarten könnte, zur Wahl gestellt haben und gewählt worden sind. Jetzt davon Abstand zu nehmen und sich vor ihren Wähler-n/-innen zu verstecken ist u. M. ein Unding.

Diesen Kolleg-en/-innen können wir nur nahe legen, ihr Mandat niederzulegen und sich von publikumsaffinen Nachfolger-n/-innen aus den Reservelisten ersetzen zu lassen.

Es kann unserer Meinung in der heutigen Zeit und unter dem Eindruck der Erfahrungen in der sog. Pandemie keinen weiteren de facto Ausschluss der Öffentlichkeit vom Wirken ihrer politischen Vertreter mehr geben.

Mit bestem Dank im voraus und freundlichen Grüßen

Dietmar Schwalm

Artenschutz: Bremsenfallen sind nicht überall erlaubt. Auch geschützte Insekten werden angelockt.

Landwirte und Pferdehalter nutzen seit einigen Jahren vermehrt sogenannte Bremsenfallen auf ihren Weiden. (foto: hsk)

Hochsauerlandkreis. Bremsen sind blutsaugende Insekten, die zwischen Juni und September an schwülen Tagen besonders aktiv sind. Landwirte und Pferdehalter nutzen daher seit einigen Jahren vermehrt sogenannte Bremsenfallen auf ihren Weiden.

(Pressemitteilung HSK)

Diese bestehen aus einem schwarzen Ball, der sich in der Sonne aufheizt und so Bremsen anlockt. Mit einer trichterförmigen Vorrichtung werden die Insekten in ein Fanggefäß geleitet, indem sie verenden.

Eine aktuelle Studie, in der die Selektivität dieser Fallen untersucht wurde, zeigt, dass in die Bremsenfallen auch weitere Insektenarten wie Fliegen, Wildbienen und Schmetterlinge geraten.

Unter Berücksichtigung der Untersuchungen, unter Abwägung der Interessen der Pferdehalter und der artenschutzrechtlichen Belange appelliert die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises: Bremsenfallen sollten nicht innerhalb eines Europäischen Schutzgebietes (FFH-Gebiet), Naturschutzgebietes oder gesetzlich geschützten Biotops aufgestellt werden, da dort deren Einsatz grundsätzlich als Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu werten ist. In diesen Schutzgebietskulissen kommen u.a. die besonders geschützten Arten wie Schmetterlinge oder Wildbienen vor.

Außerhalb der Schutzgebiete sind die Fallen nur in der Hauptflugzeit der Bremsen in den Monaten Juni bis Mitte September zulässig.

Im Briefkasten: Dirk Wiese lädt zum digitalen Dialog zur Erinnerungskultur ein.

Gedenkstein, Kranz und Licht auf dem Gräberfeld der sowjetischen Zwangsarbeiter in Siedlinghausen. (fotoarchiv: zoom)

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Fraktionsvize Dirk Wiese lädt am 26. April 2021 zum digitalen Dialog „Erinnerungskultur leben – Raum für Gedenken und Erinnerung schaffen, fördern und ausbauen“ ein.

(Pressemitteilung der SPD)

Begleitet wird Wiese von seiner Bundestagskollegin aus der AG Kultur und Medien sowie Parlamentarischen Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion Marianne Schieder. Dazu schließt sich Prof. Dr. Martin Aust, Lehrstuhlinhaber in der Abteilung für Osteuropäische Geschichte am Institut für Geisteswissenschaften der Universität Bonn, als Diskussionsreferent an. Ebenfalls konnten direkt aus dem Sauerland Johannes Hellwig von der ehrenamtlichen Kriegsgräberpflege des Heimatvereins Siedlinghausen und der Historiker Jens Hahnwald als Referenten dazugewonnen werden. Alle freuen sich auf den Austausch und hoffen auf eine rege Teilnahme.

Der diesjährige 22. Juni markiert zum 80. Mal den Angriff auf die damalige Sowjetunion und damit den Beginn eines grausamen und langanhaltenden Vernichtungskrieges. Die verheerenden Folgen dieser Zeit für die Völker in Ost- und Südosteuropa und darüber hinaus sind leider nur wenig im öffentlichen Geschichtswissen bekannt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich deswegen im vergangenen Jahr für die Realisierung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte eingesetzt, die sich mit diesem Thema auseinandersetzt und das Gedenken an die Opfer des deutschen Vernichtungskrieges stärkt.

„Es ist gut, dass wir mit dem Dokumentationszentrum endlich diese Lücke in unserer Erinnerungskultur schließen können, aber es zeigt auch, dass es noch Handlungsbedarf gibt“, erklärt Wiese und führt weiter an: „Die Aufarbeitung mit dem deutschen Vernichtungskrieg ist für uns vor Ort ein wichtiges Thema. Da muss ich nur nach Meschede zum ‚Franzosenfriedhof’ schauen, auf dem vor allem sowjetische und polnische Zwangsarbeiter beerdigt wurden und noch heute daran gearbeitet wird, die Namen aller Opfer herauszufinden. Das Engagement der Leute vor Ort ermöglichte dort auch eine Sanierung von Denkmalen. Dieser Teil der Geschichte ist bei uns sehr nah dran und die Erinnerung daran gehört zum Sauerland dazu. Deswegen bin ich schon sehr gespannt auf den Austausch zur Erinnerungskultur und der Frage, wie wir sie zukünftig gestalten können.“

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Die Zugangsdaten werden nach erfolgter Anmeldung unter dirk.wiese.wk@bundestag.de am 26. April 2021 zugeschickt.

Hochsauerlandkreis: Luca-App startet – Schlüsselanhänger kostenlos erhältlich. Kritik des Chaos Computer Club an App und Geschäftsmodell.

In unserem BriefkastenDie Luca-App startet ab sofort im Hochsauerlandkreis. Das Gesundheitsamt ist angebunden und kann die gesicherten Daten entschlüsseln und damit die Infektionsketten schnell und lückenlos nachverfolgen. (Zur Kritik an der Luca-App siehe unten.)

(Pressemitteilung HSK)

Landrat Dr. Karl Schneider hofft, dass viele Betreiber und Gäste mitmachen: „Unser Ziel ist eine breite Streuung der App und eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Sie ermöglicht eine verschlüsselte Kontaktdatenübermittlung für Gastgeber und Gäste bzw. für Betriebe und Kunden und damit eine digitale Abwicklung des gesamten Prozesses.“

„Der Hochsauerlandkreis hat für den Einsatz von „Luca“ 15.000 Schlüsselanhänger bestellt, die nach Lieferung kostenlos in den Bürgerinfos der Kreishäuser Arnsberg, Brilon und Meschede sowie in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden verteilt werden“, macht Landrat Dr. Schneider auf die Chance aufmerksam, auch Menschen einzubinden, die nicht über ein Smartphone verfügen. Mit der Seriennummer muss der Schlüsselanhänger einmalig registriert werden: https://app.luca-app.de/registerBadge. Sobald die Schlüsselanhänger in den Ausgabestellen angekommen sind, wird der Hochsauerlandkreis entsprechend informieren.

Alle die mitmachen, werden insbesondere dann profitieren, wenn es weitere Öffnungsschritte zum Beispiel in der Gastronomie gibt und damit zusätzliche Einsatzmöglichkeiten. Informationen gibt es auch unter www.wirtschaftsfoerderung-hsk.de bzw. www.hochsauerlandkreis.de. Eine vom Kreis eingerichtete Servicestelle ist per Mail an luca-service@hochsauerlandkreis.de erreichbar. Für weitergehende Fragen ist ab Montag, 19. April, ein Servicetelefon unter 0291/94-6565 (Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr) geschaltet.

„Luca“ verfügt über drei zentrale Schnittstellen: den Gastgeber, den Gast bzw. Nutzer und die Gesundheitsämter. Gäste melden sich einmal in der App mit ihren Daten auf einem mobilen Endgerät an. Die App generiert einen sich minütlich ändernden QR-Code, der direkt dem Endgerät zugeordnet ist. Mit diesem „Pass“ kann in Locations eingecheckt werden – egal, ob Wochenmarkt, Kirche, Restaurant, Geschäft oder Familientreffen. Alles was der „Gastgeber“ dafür benötigt, ist ebenfalls ein Handy mit der Luca-App. Per Scan wird bei dem Gastgeber eingecheckt und automatisch wieder ausgeloggt, wenn der Ort verlassen wird. Tritt ein Infektionsfall ein, werden alle Gäste dieser Location benachrichtigt, die sich zur betreffenden Uhrzeit dort aufgehalten haben. Parallel werden die Gesundheitsämter informiert, die dann automatisch Zugriff auf die Daten der übrigen Gäste haben. Das Sauerland-Museum des Hochsauerlandkreises setzt die App bereits ein.

————-Ende Pressemitteilung———

Kritik an der Luca-App: CCC fordert Bundesnotbremse

„Zweifelhaftes Geschäftsmodell, mangelhafte Software, Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe: Der Chaos Computer Club (CCC) fordert das sofortige Ende der staatlichen Alimentierung von Smudos Steuer-Millionengrab “Luca-App”.

In den vergangenen Wochen wurden eklatante Mängel in Spezifikation, Implementierung und korrekter Lizenzierung der Luca-App aufgedeckt. Die nicht abreißende Serie von Sicherheitsproblemen und die unbeholfenen Reaktionen des Herstellers zeugen von einem grundlegenden Mangel an Kompetenz und Sorgfalt.

Dennoch verschwenden immer mehr Länder ohne korrektes Ausschreibungsverfahren Steuergelder auf das digitale Heilsversprechen. Mecklenburg-Vorpommern will die Installation sogar zur Voraussetzung der Teilhabe am öffentlichen Leben machen.

Der CCC fordert ein umgehendes Moratorium, eine Überprüfung der Vergabepraktiken durch den Bundesrechnungshof und ein sofortiges Ende des App-Zwangs. Für den Umgang mit hochsensiblen Gesundheits- und Bewegungsdaten verbietet sich der ländersubventionierte Roll-Out ungeprüfter Software von selbst.

Investor Smudo auf Talkshow-Tour

Eine mehrmonatige Marketing-Kampagne des Rappers Smudo hat es ermöglicht: Trotz eklatanter Mängel haben verschiedene Bundesländer bisher mehr als 20 Millionen Euro an Steuergeldern für Lizenzen zur Nutzung der Luca-App investiert. Dabei erfüllt die App keinen einzigen der zehn Prüfsteine des CCCs zur Beurteilung von „Contact Tracing“-Apps.

Staatlich subventioniertes Geschäftsmodell

Obwohl Steuergelder großzügig eingesetzt werden, verbleiben Daten, App und Infrastruktur selbstverständlich in den Händen der privatwirtschaftlichen Betreiber. Dabei gelten die teuren Lizenzen nur für ein Jahr – genug Zeit, um die Luca-App zum de-facto-Standard für Einlass-Systeme zu machen. Mecklenburg-Vorpommern hat die Nutzung bereits offiziell im Rahmen der Infektionsschutzverordnung verpflichtend angeordnet.

Für die Zeit nach dem steuerlichen Geldregen haben die Eigentümer schon heute ungenierte Pläne zur weiteren Kommerzialisierung der Kontaktverfolgung: Neben der Anbindung in Ticketing-Systeme hofft man auf breite Verbindung mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen. Die Marke „luca” wurde mit unternehmerischer Weitsicht unter anderem für „Zutrittskontrolle, Besuchermanagement, gedruckte Eintrittskarten, sowie für die Reservierung von Tickets für Veranstaltungen, insbesondere für Kultur- und Sportveranstaltungen, politische Veranstaltungen, Veranstaltungen für Bildungs- und Fortbildungszwecke und für wissenschaftliche Tagungen” eingetragen.“

alles lesen:

https://www.ccc.de/de/updates/2021/luca-app-ccc-fordert-bundesnotbremse