Inklusion: Aktion Humane Schule kritisiert Weigerung eines Gymnasiums, ein Kind mit Down-Syndrom aufzunehmen

In unserem BriefkastenPressemeldung der Aktion Humane Schule vom 16. April 2014

Die Medien  berichten heute über die Weigerung eines Gymnasiums in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg), einen Jungen mit Down-Syndrom aufzunehmen.

Dabei soll Henri gar nicht das Abitur erreichen, sondern nur sein soziales Umfeld behalten; sich von all seinen bisherigen Schulkameraden trennen zu müssen, wäre für ihn nicht zu verstehen. Es ist sogar gesichert, dass sich ein Sonderpädagoge täglich als Schulbegleiter um Henri kümmert. Diese Geschichte habe, so berichtet beispielsweise die taz, Diskussionen in der Öffentlichkeit ausgelöst, in deren Verlauf man sich frage, wie weit Inklusion gehen soll.

„Genau diese Frage zeigt das Fehlverständnis von Inklusion“, sagt Detlef Träbert, stellvertretender Bundesvorsitzender der Aktion Humane Schule. Es sei nicht die Frage, wie weit Inklusion gehen soll, sondern: „Wie können wir Aussonderung verhindern?“ Inklusion sei das Menschenrecht auf grundsätzliche Teilhabe. Schulen hätten im Sinne von Inklusion die Verpflichtung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein Kind sich bei ihnen bestmöglich entwickeln könne. Die öffentliche Hand habe das sicherzustellen.

Die Aktion Humane Schule bedauert das mangelnde Bewusstsein der Öffentlichkeit für Inklusion. Das sei zwar nicht verwunderlich angesichts der Art und Weise, wie die Schulpolitik Inklusion umsetze.

„Aber jede einzelne Person muss sich fragen lassen, wie bereit sie für eine konkrete, menschenfreundliche Akzeptanz des Anders-Seins ist. Schließlich ist jeder Mensch anders und sehnt sich danach, so akzeptiert zu werden, wie er ist,“ sagt Diplom-Pädagoge Träbert.

Eine Schule, die ein Kind nicht aufnehmen möchte, weil es das Abitur nicht erreichen kann, taste damit seine Menschenwürde an. „Unsere Zeit erfordert Schulen mit einer anderen Grundhaltung.“

Öffentliche Gesundheitsleistungen und Bildung reduzieren Einkommensungleichheiten um bis zu 20 Prozent

Pressemeldung von Oxfam via Gemeingut in BürgerInnenhand:

Öffentliche Dienstleistungen wie gebührenfreie Schulen und Gesundheitsfürsorge tragen wesentlich dazu bei, soziale Ungleichheit und Benachteiligung zu bekämpfen.

Sie kommen jedem zugute, nützen aber vor allem den Ärmsten. Zu diesem Schluss kommt der heute veröffentlichte Oxfam-Bericht „Working for the Many“, der sich u.a. auf Daten der OECD, der Weltbank und des IWF stützt. Danach reduzieren Investitionen in öffentliche Gesundheits- und Bildungssysteme Einkommensungleichheiten um bis zu 20 Prozent.

„Durchschnittlich stocken öffentliche Leistungen in den OECD-Ländern das Nettoeinkommen der ärmsten Bevölkerungsschichten indirekt um bis zu 76 Prozent auf. Umgekehrt bedeutet das: Staatliche Kürzungen bei Bildung und Gesundheit treiben Einkommensschwache tiefer in die Armutsfalle. Dieser Mechanismus wirkt auch in Entwicklungsländern“, sagt Tobias Hauschild, Referent für Entwicklungsfinanzierung bei Oxfam.

Trotzdem kürzten zwischen 2008 und 2012 mehr als die Hälfte aller Entwicklungsländer aufgrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ihre Bildungsausgaben und sogar zwei Drittel von ihnen die Mittel für Gesundheitsfürsorge. „Solche Einschnitte treffen vor allem diejenigen, die bereits zu den Ärmsten der Armen gehören. Zum Beispiel müsste eine durchschnittliche pakistanische Familie 127 Prozent ihres Einkommens ausgeben, um alle ihre Kinder auf eine ‚billige‘ Privatschule zu schicken“, so Hauschild. Weitere alarmierende Beispiele aus dem Bericht:

  • Die Kosten für ihre Gesundheitsfürsorge treiben jedes Jahr weltweit 150 Millionen Menschen in den finanziellen Ruin.
  • Jeden Tag sterben weltweit 800 Frauen während der Geburt, 795 von ihnen in Entwicklungsländern.
  • Derzeit können 57 Millionen Kinder nicht zur Schule gehen. Die Chance eines Kindes, wenigstens vier Jahre die Schule zu besuchen, halbiert sich, wenn es aus einer armen Familie stammt.

Oxfam fordert daher von den Regierungen, soziale Leistungen auszubauen, statt sie zu beschneiden und Privatisierungen im öffentlichen Sektor zu stoppen. Erst kürzlich hatte Oxfam in einer Studie auf die wachsende soziale Ungleichheit hingewiesen: So besitzen derzeit die 85 reichsten Menschen so viel Vermögen wie die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung – das sind 3,5 Milliarden Menschen.

Beide Berichte gibt es hier.

In 64 der 93 Länder, in denen Oxfam arbeitet, unterstützt es Programme und Partner, die sich für gebührenfreie Bildung und Gesundheitsdienstleistungen einsetzen.

Bundeskongress der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD, 04.-06.04.2014 im CCL-Leipzig

Die AfA-Delegation der NRWSPD –darunter auch die Delegierten aus dem Hochsauerlandkreis - mit ihrem neugewählten Bundesvorsitzenden Klaus Barthel, MdB aus Bayern (foto: wiegelmann)
Die AfA-Delegation der NRWSPD –darunter auch die Delegierten aus dem Hochsauerlandkreis – mit ihrem neugewählten Bundesvorsitzenden Klaus Barthel, MdB aus Bayern (foto: wiegelmann)

Im Folgenden veröffentlichen wir eine Pressemeldung der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im SPD-Unterbezirk-Hochsauerlandkreis:

Brilon. (spd_pm) Mit Signalen der Geschlossenheit begann am Wochenende der Bundeskongress der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD. Die über 200 Delegierten begrüßten die eingeleiteten Reformen im Arbeitsmarkt- und Rentenbereich, die von Arbeitsministerin Nahles und Parteichef Gabriel bei Ihren Reden auf dem Kongress auch als Erfolge der Arbeit der AfA dargestellt wurden.

So hätten die Beschlüsse, die die AfA auf ihrem vergangenen Bundeskongress vor zwei Jahren in Bad Godesberg gefasst hatte, die Debatte und das Programm der SPD zur Rente entscheidend geprägt. Auch war die AfA eine der ersten politischen Organisationen, die schon im Zusammenhang mit den Arbeitsmarktreformen vor rund zehn Jahren die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gefordert hatte. Bei allem Lob der AfA für die rasch eingeleiteten Projekte, werden jedoch auch entscheidende Punkte der Regierungsvorhaben kritisiert.
„Bundeskongress der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD, 04.-06.04.2014 im CCL-Leipzig“ weiterlesen

Piraten: Antrag auf offene Softwarelösungen durchgesetzt. Zwangseinführung von Grafik-Taschenrechnern verhindert

Pressemeldung der Piratenpartei vom 9. April 2014

Schüler und Eltern in NRW können aufatmen: die rot-grüne Landesregierung wird noch in dieser Woche auf den Piraten-Antrag 16/4813 reagieren und den Erlass ändern.

Jede Schule kann nun selbst entscheiden, ob im Unterricht Grafik-Taschenrechner oder smartphone- und tabletkompatible Software zum Einsatz kommen. Das hat Monika Pieper, Schulpolitische Sprecherin der Piratenfraktion im Landtag NRW, bereits im Januar 2014 gefordert:

„Heute ist ein Tag zum Feiern: Die flächendeckende Einführung veralteter Technologie ist vom Tisch – SPD und Grüne haben die Unsinnigkeit in ihrer eigenen Argumentation erkannt. Die jetzt geschaffene Wahlmöglichkeit garantiert den Betroffenen vor Ort mehr Mitspracherecht und gibt ihnen die Chance, sich auf die moderne und künftige Art der Kommunikation einzustellen. Tablets und Smartphones sind schon heute allgegenwärtig. Es ist nur logische Konsequenz, dass man diese Geräte auch im Unterricht einführt und von der Anschaffung alter, extrem teurer Taschenrechner absieht. Diese Technologie gehört der Vergangenheit an!

Mit diesem Schritt haben wir einen wichtigen Aspekt aus unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2012 umgesetzt: ‚Die PIRATEN NRW wollen digitale Lernmittelfreiheit für Schüler und Studierende.‘“

Weitere Hintergründe im Download:
Piraten-Antrag 16/4813 vom 21.01.14: „Offene Softwarelösung für den Mathematikunterricht als Alternative zu Edeltaschenrechnern prüfen und erproben“
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-4813.pdf

Pressestatement vom 19.03.14 zur Anhörung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung zum Piraten-Antrag 16/4813

http://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/03/landesregierung-muss-erlass-zu-grafik-taschenrechnern-andern/
Wahlprogramm der NRW-Piraten zur Landtagswahl 2012:
https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/b/bf/WahlprogrammNRW2012_Basis_V2_PrintA5.pdf(s. Seite 51)

Reaktivierung der Bahnstrecke Brilon-Stadt über Marburg nach Frankfurt kommt zum Juli 2015

In unserem Briefkasten
Pressemitteilung der Briloner SPD vom 8. April 2014:

Reaktivierung Brilon-Stadt über Marburg nach Frankfurt kommt zum Juli 2015. Im 2-Stunden-Takt von Brilon-Stadt über Marburg nach Frankfurt mit direkter Anbindung an das Sauerlandnetz.

„Eine Stärkung der Infrastruktur auf Straße und Schiene ist von immenser Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Brilon und darüberhinaus. Die kommende Wiederinbetriebnahme der Strecke zwischen Korbach und Frankenberg und die Anbindung an das Rhein-Main-Gebiet ist eine große Chance. Das ist klare Stärkung des ländlichen Raums. Die Zusammenarbeit mit den nordhessischen Landräten hat dabei hervorragend geklappt. Ihnen gebührt unser Dank!“, so der heimische Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Briloner SPD, Dirk Wiese.

Zum Hintergrund: Bereits im Jahr 2012 hat es auf Initiative heimischer SPD-Politiker um Günter Wiese, Hans-Walter Schneider und Dirk Wiese, sowie Bürgermeister Franz Schrewe, gemeinsam mit nordhessischen SPD-Politikern einen „Bahngipfel“ zu den Chancen einer Reaktivierung in Frankenberg gegeben.

Schon damals war man positiv gestimmt. Signalisierten doch auch die Bundestagsabgeordneten Sören Bartol und Edgar Franke ihre Unterstützung. Im kommenden Jahr soll es jetzt losgehen.

„Zuerst mit einem abgespeckten Fahrplan, aber im darauffolgenden Jahr  gibt es einen 2 Stunden-Takt Brilon-Stadt – Marburg/ Frankfurt mit direkter Anbindung an das Sauerlandnetz. Die erste Fahrt Brilon-Stadt  – Marburg – Frankfurt soll um  6:oo Uhr sein, Ankunft Frankfurt Hbf 9:00 Uhr. Eine hervorragende Nachricht für Brilon!“, so Günter Wiese. Weitere Informationen auch unter www.spd-brilon.de.

Den älteren Bericht über den Bahngipfel aus dem Jahr 2012 finden Sie hier:

http://www.hsk-spd.de/index.php?nr=45784&menu=1

SPD Winterberg: „Wir kümmern uns im Team um die Kernstadt“

Die Kernstadt-Kandidatinnen und Kandidaten der SPD: Harald Koch als Bürgermeisterkandidat (Wahlbezirk 2) wollen sich Marlin Himmelreich (Wahlbezirk 6 – Dumel & Elkeringhausen), Irmgard Sander (Wahlbezirk 4), Jörg Hampel (Wahlbezirk 1 – Altstadt), Jörg Burmann (Wahlbezirk 5 – Schneil & Altastenberg) und Torben Firley (Wahlbezirk 3)
Die Kandidatinnen und Kandidaten der SPD-Kernstadt (v.l.): Irmgard Sander, Torben Firley, Harald Koch, Jörg Burmann, Marlin Himmelreich, Jörg Hampel (foto: spd)

Im Folgenden veröffentlichen wir eine Pressemeldung der SPD Winterberg im Wortlaut:

Winterberg. (spd_pm) Der SPD-Ortsverein Kahler Asten/Winterberg schickt für alle 6 Wahlbezirke in der Kernstadt Kandidaten ins Rennen.

Mit Harald Koch als Bürgermeisterkandidat (Wahlbezirk 2) wollen sich Marlin Himmelreich (Wahlbezirk 6 – Dumel & Elkeringhausen), Irmgard Sander (Wahlbezirk 4), Jörg Hampel (Wahlbezirk 1 – Altstadt), Jörg Burmann (Wahlbezirk 5 – Schneil & Altastenberg) und Torben Firley (Wahlbezirk 3) in den nächsten sechs Jahren im Rat um Ihre Belange und die der Stadt kümmern.

Für das Amt des Ortsvorstehers steht Jörg Hampel in der Kernstadt bereit. Der Ortsvorsteher von Altastenberg Jörg Burmann möchte diese Aufgabe gerne weiterhin wahrnehmen.

Sprechen Sie uns ruhig an. Wir hören Ihnen zu und werden Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen. Der Ortsverein Kahler Asten/Winterberg freut sich, dass er zur bevorstehenden Kommunalwahl ein gutes Team aufgestellt hat, in dem sich Frauen und Männer gleichermaßen wiederfinden.

Neue Pressemeldung der Stadt Winterberg: Kostenloses Schwimmen am Tag der offenen Tür am 12. April im Oversum

Schwimmhalle bei der Eröffnung (archiv)
Schwimmhalle bei der Eröffnung im Mai 2012 (archiv: zoom)

Im Folgenden veröffentlichen wir eine Pressemitteilung der Stadt Winterberg im Wortlaut:

Wie berichtet, hat die Stadt Winterberg im Verhandlungswege das Eigentum am Erbbaugrundstück des Oversum zurückerlangt und betreibt nun unter der Betriebsführung der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH (WTW) den Bäderbereich im Oversum.

Entscheidend für die Erzielung dieses Ergebnisses war, dass die Stadt über Monate hinweg vor der Gläubigerversammlung am 27.03.2014 ihre Verhandlungsposition konsequent in die Verhandlungen eingebracht und endverhandelt hat. Mit der Unterzeichnung der Verträge am 28.03.2014 durch alle Beteiligten wurde nun endlich der Schlusspunkt gesetzt.
„Neue Pressemeldung der Stadt Winterberg: Kostenloses Schwimmen am Tag der offenen Tür am 12. April im Oversum“ weiterlesen

Deutsche Bahn AG: Das Experiment ist gescheitert. 20 Jahre Bahnreform – Konferenz in Stuttgart

Irgendwo im Sauerland ... (foto: zoom)
Irgendwo im Sauerland … (foto: zoom)

In diesem Winter gab es gerade mal ein paar kalte Tage, aber das hat gereicht, um ein Chaos bei der Bahn hervorzurufen. Das erzählten mir vor kurzem ein paar Eisenbahner und fügten hinzu, es komme ihnen sehr komisch vor, dass im Gegensatz zum Vorjahr die größeren Zeitungen darüber nicht berichteten.

Von Laura Valentukeviciute / GiB

Erst später kam mir in den Sinn, dass die Bahn dieses Jahr das Jubiläum feiert – 20 Jahre Bahnreform – und wahrscheinlich den Teufel dafür tut, dass mindestens für die paar Monate die weiße Weste bewahrt wird, also die negativen Zeilen möglichst ausbleiben. Ganz unmöglich ist es ja nicht, letztendlich ist die Bahn einer der größten Anzeigenkunden in den überregionalen Zeitungen. Aber zurück zum Jubiläum und dem Inhalt der Reform von 1994. …

Weiterlesen: http://www.gemeingut.org/2014/04/deutsche-bahn-ag-das-experiment-ist-gescheitert-20-jahre-bahnreform-konferenz-in-stuttgart/

Kein Mindestlohn für Zeitungsboten

Wie Newsroom.de heute meldet, wird der von Union und SPD vereinbarte flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro nicht für Zeitungszusteller gelten.

Der Gesetzesentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) für die Zeitungszustellung in Deutschland sehe keinen Mindestlohn vor. Stattdessen solle die Politik gemeinsam mit den Verlagen und dem BDZV eine gemeinsame Lösung erarbeiten.

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Pressemitteilung zum Oversum: Badbetrieb öffnet am 12.04.2014 mit einem Tag der offenen Tür.

Im folgenden veröffentlichen wir ungekürzt und unverändert, die heutige Pressemitteilung der Stadt Winterberg zum Oversum.

Winterberg, 31.03.2014

Oversum ab 1. April auf neue Füße gestellt
Badbetrieb öffnet am 12.04.2014 mit einem Tag der offenen Tür

Aus einer mit allen Beteiligten abgestimmten Pressemitteilung von Freitag, 28.03.2014 ging es bereits hervor: Das Insolvenzverfahren der aquasphere hat die Chance eröffnet,  mit der von der Stadt Winterberg immer angestrebten Verhandlungslösung ein Ergebnis zu erzielen.

Die Stadt hat die Rückübertragung des Erbbaurechts, den sogenannten Heimfall erreicht und ist seit dem 01.04.2014 „Herrin im eigenen Haus“. Folgende Räumlichkeiten gehören jetzt der Stadt: der komplette Bäderbereich, die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH (WTW), das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) des St. Franziskus-Hospitals Winterberg und der Sauna-und Wellnessbereich.

Dem zuvor über Monate verhandelten Entflechtungskonzept zwischen Stadt und neuem Hotel-und Stadthalleneigentümer, der „Oversum Hotel GmbH“, Geschäftsführer Gerhard Huber, haben alle drei Ratsfraktionen am 15.01.2014 mit großer Mehrheit zugestimmt. Danach hat die Oversum Hotel GmbH von der Stadt langfristig den Sauna-und Wellnessbereich gegen Zahlung einer Pacht angepachtet und wird diesen auf eigene Rechnung und eigenes Risiko betreiben.

Vereinbart ist, dass der Sauna-und Wellnessbereich -wie von Anfang an vorgesehen- allen Bürgern und Gästen zugänglich ist. Neue Vermieterin der Räumlichkeiten von WTW und MVZ ist ebenfalls die Stadt, so dass bis auf den Badbereich alle Räumlichkeiten vermietet bzw. verpachtet sind.

Der Badbereich wird nach steuerlichen Abklärungen und wirtschaftlichen Erwägungen durch die Stadt Winterberg in Eigenregie unter der Betriebsführung der WT bewirtschaftet. Dem Rat wurde bereits in seiner Sitzung am 15.01.2014 dargestellt, dass sich die voraussichtlichen Betriebskosten von bis zu 350.000 €/Jahr über die langfristig gesicherten Pacht/ Mieteinnahmen der WTW, des MVZ, des Sauna-und Wellnessbereiches sowie über die Eintrittserlöse aus den Bad-und Kombitickets (Bad/Sauna) perspektivisch decken lassen.

Unterstützt wird dieses Finanzbudget infolge der seit dem 01.10.2013 erstmalig von der Stadt in Eigenregie übernommenen Parkraumbewirtschaftung. Dadurch ist sichergestellt, dass die ursprünglich von dem privaten Dienstleister erwirtschaftete Gewinnbeteiligung – wie bereits 2009 vereinbart -jetzt zur Stützung des Badbereiches eingestellt werden kann. Alles weitere bleibt wie gehabt, d.h., die Stadt Winterberg hat ein kostenloses 30-tägiges Nutzungsrecht der Stadthalle im Jahr. Auch die Vereinbarungen zur kostenfreien Bereitstellung des Festzeltes für das Schützenfest der Schützengesellschaft Winterberg bleiben wie bisher bestehen.

Die Stadt Winterberg, die WTW und die Oversum Hotel GmbH sind sehr zuversichtlich, dass die erfolgte Neujustierung, unterstützt durch professionelles Marketing und das Zusammenspiel der unterschiedlichen Nutzungen, das Oversum wieder mit Leben erfüllen wird.

Wer sich nun fragt, was der Stadt Winterberg die Rückgabe des Erbbaurechts kostet, so lässt sich das leicht beantworten: Nämlich „nicht mehr und nicht weniger“ als das, was die Vertragspartner im Jahr 2009 vorgesehen haben für den Fall, dass das gemeinsame PPP- Projekt Oversum nicht in der angedachten Form und/oder in der angedachten Zeit fortgeführt werden kann und die Stadt – wie hier – nach mehr als achtwöchigem Nichtbetrieb den sogenannten Heimfallanspruch hat. Genau das war die Verhandlungsposition über das ganze Jahr 2013. Diese wurde in der Bürgerversammlung am 25. April 2013 vorgestellt und diese haben die drei Ratsfraktionen gemeinsam mit der Verwaltung in den Verhandlungen die ganze Zeit vertreten. Vor diesem Hintergrund ist auch die eingereichte Klage der Stadt zu verstehen, nämlich hiermit die vertraglich vereinbarte Verhandlungsposition zu festigen und zu stärken. Diese Klage hat sich durch die erzielte Verhandlungslösung jetzt erledigt. Mit anderen Worten: Die Stadt hat ihr Ziel erreicht. Sie muss das zahlen, was vertraglich vereinbart war und wozu sie sich für die Rückübertragung des Erbbaurechts bereiterklären musste.

Wie es bei der Rückübertragung von Erbbaurechten bereits gesetzlich vorgesehen ist, muss ein Gegenwert für den Vermögenszuwachs, hier eines Gebäudewertes von über 19 Mio. €, erbracht werden. Darüber hinausgehende Entschädigungen waren nicht vereinbart, hierzu war die Stadt auch nicht bereit und sie muss solche auch nicht zahlen. Da ein Teil des Gegenwertes bereits durch bisherige Zahlungen erbracht wird, war für diesen Fall die Übernahme eines Darlehns von 7 Mio. € einschließlich aller Nebenkosten vereinbart. Die Stadt konnte dazu ein Förderdarlehen zu sehr günstigen Darlehnskonditionen aushandeln. Dies war nur möglich, weil die Philosophie des Oversum als zukunftsfähig bewertet wurde, nämlich sich von den seinerzeit dezentralen, maroden Gebäuden zu trennen und an zentraler Stelle mit einem innovativen Konzept etwas Neues umzusetzen. So müssen zu Beginn unter Berücksichtigung aller Betriebskosten, Einnahmen und Finanzierungskosten 750.000 €/Jahr über den Finanzplan der Stadt Winterberg bereitgestellt werden.

Diese Kosten müssen den Vergleich mit der in der Bürgerversammlung 2009 vorgestellten Alternative in keiner Weise scheuen. Wie würde es denn ohne das Oversum aussehen?

Die „Minimallösung“ bei Beibehaltung der dezentralen Strukturen hätte bedeutet: Eine Konzentration auf das Hallenbad Winterberg, dessen Modernisierung und Errichtung eines für den Kurortestatus notwendigen Bewegungsbeckens, eine Instandsetzung und Modernisierung der ehemaligen Stadthalle, den Abriss der Eissporthalle, wo man sich zuletzt wachsenden Betriebskostenzuschüssen der Stadt im 6-stelligen Eurobereich gegenüber sah, sowie den Abriss des Kurmittelhauses mit Rekultivierung des Areals. Für diese „Minimallösung“ hätte die Stadt Winterberg ebenfalls jährlich einen Betrag von gut 700.000 € aufbringen müssen.

Weder der Rat noch die Bürger wollten diese „Minimallösung“. Der Rat positionierte sich einstimmig und auch eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sprach sich richtigerweise im Rahmen der Bürgerversammlung und den angebotenen Beteiligungsforen im Internet 2009 für das Oversum aus. Das aus guten Gründen, denn das Oversum ist mit einer „aufgepeppten dezentralen Minimallösung“ nicht vergleichbar. Das Oversum vereint eine Angebotsvielfalt unter einem Dach, die einmalig im Sauerland ist: ein Sport/ Familienbad, ein Bewegungsbad, ein Kinderbecken, die Tourist-Information, das florierende Medizinische Versorgungszentrum, eine multifunktional teilbare und auch für Tagungen und Kongresse sehr gut geeignete Stadthalle sowie ein angeschlossenes Hotel mit einem öffentlichen Sauna-und Wellnessbereich. Und wenn man schon über Kostenverläufe spricht, darf nicht unerwähnt bleiben, dass der Haushalt der Stadt Winterberg durch Abriss der alten Gebäudestrukturen bereits eine Entlastung über 300.000 € jährlich erfährt – nicht unwichtig, wenn man Unwägbarkeiten nicht ausblendet.

Der Startschuss für die Wiedereröffnung des Badbereiches fällt am Samstag, 12.04.2014 mit einem Tag der offenen Tür des Badbereichs. Hierzu, wie auch zu Öffnungszeiten, Eintrittspreisen etc., wird noch ergänzend informiert.