Dortmund. (piraten) Die Dortmunder Piratenpartei verurteilt die Entscheidung von SPD und CDU in der gestrigen Sitzung des Stadtrates, Dortmunder Bedürftigen das sogenannte Sozialticket vorzuenthalten.
Stattdessen setze die Stadt weiterhin auf das Dortmund-Ticket. „Zum gleichen Preis werden finanziell schwache Dortmunder weiterhin schlechter behandelt als in den übrigen Städten des Ruhrgebiets“, sagt Christian Gebel, Vorsitzender der Dortmunder Piraten. „Auf der einen Seite mehr zeitliche und räumliche Flexibilität zu fordern, sich aber den Lösungen dazu zu verschließen, ist unlogisch, ungerecht und unsozial.“
Wolfgang Pähler, Schatzmeister des Dortmunder Kreisverbandes meint: „Höhere Kosten durch das Sozialticket konnten bislang nicht nachgewiesen werden. Aber ein Sozialticket ist eben wenig prestigeträchtig, anders als die teuren Projekte, die die Stadt stattdessen unterstützt.“
Die Piratenpartei setzt sich für einen vollständig öffentlich finanzierten Öffentlichen Personennahverkehr ohne Fahrkarten ein. Da Verkehrsbetriebe ihre Aufgabe ohnehin nicht kostendeckend bewältigen können, könnte man durch den Verzicht auf die Infrastruktur für Verkauf und Kontrolle Gelder einsparen und die Attraktivität des ÖPNV steigern.
Neheim. (pm) Dem legendären MOTOWN-Bassisten James Jamerson (*1938 – †1983) wird das Zitat „If you don’t feel it, don’t play it …!“ zugeschrieben. Diesen dezenten Tipp eines stilbildenden Musikers sollte sich manche Cover-Band hinter den Spiegel stecken.
BRAND NEW BULLET gehört nicht dazu. Die vier ehemaligen ROCKSTARRZZZ (Uwe Dirkes, Theo Hoffmann, Markus Plümper, Ansgar Unger) plus Markus Kampschulte an der Gitarre sind ein Synonym für facettenreichen, authentischen Rock ’n‘ Roll. Die Setlist ist ein Parforceritt durch die Rockgeschichte, spannt den Bogen von AC/DC über LED ZEPPELIN bis ZZ TOP.
Erstmalig „LIVE On Stage“ zu erleben sind BRAND NEW BULLET am 01.10.2011 in HEKTORs FEIERLICH. Als Support agieren „Selfish feat. Sporty“ (Hemer) und „Chris & Jo-Ana“ (Köln).
Wer sich mit dem banal klingenden, jedoch den Nagel auf den Kopf treffenden (1974 als LP-Titel verwendeten) Bonmot der ROLLING STONES „It’s Only Rock ’n‘ Roll (But I Like It)“ identifiziert, sollte die B.N.B.-Premiere nicht verpassen.
„It’s Only Rock ’n‘ Roll …“
Und mal ehrlich:
Drei Acts für 7,50 EURONEN an einem vermutlich lauschigen Herbstabend – das hat doch was !?
Oktober 2011 = ROCKtober in Neheim:
Am 28.10.2011 gastiert die DYLAN-Tribute-Band HOW MANY ROADS in der WERKSTATTGALERIE DER BOGEN. Info: http://www.der-bogen.de/?p=1808
Und noch ein Tipp für Kurzentschlossene:
„WAS IST“-Vernissage am 02.10.2011 im BOGEN
Ulrich Johannes Müller: STEIN und HOLZ
Werner Cee: LICHT und TON Info: http://www.der-bogen.de/?p=1796
17.00 Uhr – Eintritt frei !
Arnsberg. (spdarnsberg) Nach dem Schulkompromiss für Nordrhein-Westfalen vom 19. Juli 2011 ergeben sich nach Ansicht der SPD für Arnsberg gute Chancen im Konsens aller Beteiligten eine zukunftsfähige und bedarfsgerechte Schullandschaft zu schaffen.
Aus Sicht der SPD-Fraktion, muss die Debatte über die innere Ausgestaltung so transparent wie möglich erfolgen. Alle Interessierten müssen die Gelegenheit haben, sich daran zu beteiligen.
Die SPD-Fraktion fordert daher ein abgestuftes Verfahren:
Da die organisatorischen und vor allem pädagogischen Unterschiede zwischen integrativen, teilintegrativen oder kooperativen Lösungen beträchtlich sind, wird die Verwaltung aufgefordert, so bald wie möglich in den Siedlungsschwerpunkten Arnsberg, Hüsten, Neheim und Oeventrop Informationsveranstaltungen insbesondere für Grundschuleltern anzubieten. Dort sollen Experten über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle informieren. Die Beteiligung aller im Rat vertretenen Parteien bei der Auswahl der Experten soll sicherstellen, dass Information auf diese Weise umfassend und objektiv erfolgt. Weiterführende und begleitende grafisch unterstützte Materialien (auch in unterschiedlichen Sprachen) in gedruckter Form und im Internet müssen die Informationsveranstaltungen ergänzen.
Nach Abschluss der Informationsphase sollen die Grundschuleltern befragt werden, welches pädagogisches Konzept (integrativ, teilintegrativ oder kooperativ) sie für ihre Kinder bevorzugen. Dies kann schriftlich per Fragebogen und online geschehen. Dabei soll die Befragung differenziert nach Siedlungsschwerpunkten durchgeführt werden. Die Fragen sind entweder vom Arbeitskreis Schulstruktur oder vom Ältestenrat auf Vorschlag der Verwaltung zu formulieren.
Die Verwaltung erhält durch die Elternbefragung empirische Daten über die Präferenzen in der Elternschaft. Diese können dazu dienen, dass die Verwaltung, die Kollegien und schulischen Gremien sowie die Politik einen Orientierungsrahmen für die weiteren Planungen und schließlich Beschlüsse erhalten.
Was die politische Ebene angeht, muss der Prozess vom AK Schulentwicklung kontinuierlich begleitet werden. Dabei muss neben der Neugestaltung der Sekundarstufe I auch die notwendigen Veränderungen im Grundschulbereich sowie die Herausforderungen durch die Inklusion mitbedacht werden. Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert, dem zuständigen Ausschuss regelmäßig Bericht über den Fortgang der Entwicklung zu erstatten.
Begründung:
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und eines veränderten Schulwahlverhaltens ist auch in Arnsberg eine Anpassung der Schullandschaft im Bereich der Sekundarstufe I nötig. Durch die demographische Entwicklung nehmen die Schülerzahlen insgesamt deutlich ab. Die verbleibenden Schüler und Schülerinnen verteilen sich allerdings ungleich auf die verschiedenen Schulformen.
Schulentwicklung in Arnsberg (grafik: spd arnsberg)
Am Fortbestand und Zukunftsfähigkeit der Arnsberger Gymnasien besteht für die SPD-Fraktion kein Zweifel. Dagegen erleben die Hauptschulen dramatische Einbußen, von denen Realschulen und Gymnasien zurzeit noch profitieren – aber auch nur da, wo keine weitere Schulform alternativ angeboten wird. In Arnsberg sind nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung (Stand 1.10.2010, siehe Grafik) die Schülerzahlen an den Hauptschulen allein zwischen 2000/01 und 2010/11 um 26,2% zurückgegangen. Insgesamt prognostiziert die Schulentwicklungsplanung der Stadt Arnsberg bis 2015/16 einen Rückgang um 46% (bezogen auf 2000/01). Nur noch wenige Eltern sehen im Hauptschulabschluss einen für die Zukunft ihrer Kinder adäquaten Schulabschluss. In Arnsberg führte diese Entwicklung bereits zum Auslaufen der Hauptschule in Oeventrop. Bei einem Wegfall der Hauptschulen droht auf längere Sicht ein Erosionsprozess der Realschulen zu Gunsten der Gymnasien.
Die SPD-Fraktion ist der Ansicht, dass Politik und Verwaltung diese Entwicklung nicht einfach passiv hinnehmen sollten. Stattdessen bietet die Situation die Chance, die Schullandschaft wohnortnah, flexibel, leistungsfähig, bedarfsgerecht und zukunftssicher zu gestalten.
Mit dem „Schulpolitischen Konsens für Nordrhein-Westfalen“ vom 19. Juli 2011 liegt nun eine verlässliche Grundlage für die Planung auch der lokalen Schullandschaft vor. Es ist zu erwarten, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen dazu bald auch die entsprechenden Gesetze beschließen wird. Im Bereich der Sekundarstufe I kommt zu den bisherigen Schulformen Gymnasium, Realschule, Hauptschule und Gesamtschule die Sekundarschule hinzu.
Die wahrscheinlichste Lösung dürfte in Arnsberg die Zusammenlegung von Haupt- und Realschulen in den drei großen Stadtteilen (Arnsberg, Neheim und Hüsten) zu jeweils einer Sekundarschule sein. Dabei ist aber der Spielraum der inneren Ausgestaltung breit. Sie reicht von einer integrativen, über eine teilintegrative bis hin zu einer bloß kooperativen Zusammenführung zweier Bildungsgänge.
Eine grundlegende Veränderung der Schullandschaft darf, wenn sie akzeptiert und erfolgreich sein soll, nicht gegen den Willen der Beteiligten von der Verwaltung oder der Politik verordnet werden. Auch hier vor Ort eröffnet der Schulkompromiss die große Chance im Konsens aller Beteiligten eine zukunftssichere Schullandschaft im Bereich der Sekundarstufe I zu schaffen.
Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern und andere Beteiligte müssen den Weg unterstützen und mittragen. Von grundsätzlicher Bedeutung ist dabei insbesondere der Elternwille. Die Eltern bestimmen letztlich, welche Schule ihr Kind nach dem Abschluss der Primarstufe besuchen soll. Daher ist insbesondere die Einbindung der Grundschuleltern nötig.
Die Teilnehmer der AfA Klausurtagung 2011 (foto: spd)
Schmallenberg. (spd) Für die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne hat sich die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im Hochsauerlandkreis während der Klausurtagung vom 16. – bis 18. September 2011 im sauerländischen Bödefeld bei Schmallenberg ausgesprochen.
Während der Klausurtagung in Bödefeld erklärten die stellvertretenden AfA-Vorsitzenden, Werner Merse und Ralf Wiegelmann, dass die Schutzmechanismen in der sozialen Marktwirtschaft immer häufiger ausgehebelt würden.
Ralf Wiegelmann kündigte für die nächsten Monate weitere „sozialpolitische Aktionen“ an, welche sich erstrangig der Thematik des Niedriglohnsektors widmen sollen. Wiegelmann weiter, schlechte oder unter Wert bezahlte Arbeit fördere massiv die Schwarzarbeit, welches im Umkehrschluss ein Verlust für die Steuer- und Sozialkosten bedeute.
Wenn Arbeitnehmer ihren Lebensunterhalt nicht mehr durch ihr Einkommen bestreiten und eigenständig sichern können, entstehen Notlagen, so Werner Merse. Besonders beklagten Arbeitgeber einen Unterbietungswettlauf, welches sich nicht zuletzt und ganz explizit im Reinigungsgewerbe niederschlägt, so Werner Merse.
„Menschen müssen in und von der Arbeit leben können, das ist für uns in der AfA-HSK oberste „Handlungsmaxime“.
Immer mehr Menschen in Deutschland arbeiten für ein sehr niedriges Einkommen. Innerhalb eines Jahrzehnts stieg der Anteil der Geringverdiener von 15 auf 22,2 Prozent. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen, die seit Januar vorliegt.
In einer weiteren Studie der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit im Niedriglohnsektor, ist in Deutschland bereits mehr als jeder zweite Jugendliche Vollzeit-Arbeitnehmer (zwischen 15 und 24 Jahre) im Niedriglohnsektor beschäftigt.
„Das Einkommen der Niedriglohner liegt somit rechnerisch unter zwei Drittel des sozialversicherungspflichtigen Bruttoverdienstes“
Weitere Schwerpunkte der dreitägigen Klausurtagung waren neben dem Jahresrückblick, der Podiumsdiskussion zum Thema „Rente mit 67“ mit Landesarbeitsminister Guntram Schneider (SPD), sowohl die aktuelle Bestandsaufnahme im Bereich der Leiharbeit als auch die Erarbeitung eines zukunftsbezogen Arbeitskonzeptes. Als weitere Maßnahme so Merse und Wiegelmann werde man eine breitere Vernetzung der AfA und somit ein Aufbau eines überregionalen Netzwerkes fokussieren, welches sich auch im Hinblick auf gemeinsame und überregionale Veranstaltungen wiederfinden werde. Einen besonderen Dank richteten beide stellvertretenden AfA-Unterbezirksvorsitzende und Organisatoren an den Referenten Hermann Hibbeler aus Lage bei Detmold (ehemaliger stellv. AfA- Bundesvorsitzender und Mitglied des AfA Landes- und Bundesvorstands) hinsichtlich seines mehr als nur fachlichen Vortrags aus. Weiter dankte man Karl Jakobs (AfA Warstein und Schriftführer des AfA – Landesvorstandes NRW), Andreas Pohl (AfA Borken) und Francisco Casado Pérez (AfA Lippstadt) für ihre Teilnahme und ihren fachlich und strukturorientierten Beiträgen.
Abschließend verständigte man sich darauf, die Klausurtagung 2012 in Paderborn auszurichten.
Unfall auf der L 742 zwischen Olsberg und Steinhelle (foto: polizei hsk)
Olsberg. (polizeibericht) Schwer verletzt wurde am Donnerstagmorgen ein 25*-jähriger Motorradfahrer, der mit seiner Maschine die Landstraße 742 zwischen Wulmeringhausen und Olsberg befuhr.
Er überholte auf regennasser Fahrbahn einen vor ihm fahrenden Linienbus und kam in der nächsten laggezogenen Rechtskurve mit seinem Krad zu Fall.
Dabei rutschte das Krad auf die Gegenfahrbahn und prallte mit einem entgegenkommenden Pkw zusammen.
Die Fahrerin des Pkw wurde bei dem Aufprall leicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 3500 Euro.
*(andere Quellen sprechen von einem 15 bis 16-Jährigen. Wir haben bei der Polizei rückgefragt und warten auf Klärung)
Detlef Träbert: "Der Konsens mit der CDU schadet der Inklusion zu Lasten der Kinder." (foto: träbert)
Niederkassel. (ahs) „Der Schulkonsens zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU ist ein herber Rückschlag für die Inklusion“, bewertet die Aktion Humane Schule (AHS) die gemeinsamen Gesetzentwürfe der drei Fraktionen. Sie werden am morgigen Freitag im Landtag in erster Lesung beraten und sollen Ende Oktober bereits verabschiedet werden.
Die in diesem Zusammenhang geplante Änderung der Landesverfassung sieht für den Artikel 8, Abs. 1, Sätze 3 und 4, folgenden Wortlaut vor: „Das Land gewährleistet in allen Landesteilen ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Bildungs- und Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen umfasst. Für die Aufnahme in eine Schule sind Anlage und Neigung des Kindes maßgebend, nicht die wirtschaftliche Lage und die gesellschaftliche Stellung der Eltern.“
In allen Dokumenten der UNESCO sowie in der für Deutschland verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention heißt Inklusion jedoch, alle Kinder unabhängig von unterschiedlichen Anlagen oder einer Behinderung gemeinsam zu beschulen.
„Der Schulkonsens zementiert den Fortbestand des mit Inklusion unvereinbaren Selektionsprinzips für mindestens zwölf Jahre“, stellt AHS-Bundesvorsitzender Detlef Träbert fest. „Es war ein schwerer Fehler der Landesregierung, die Entwicklung eines Inklusionsplans von der Weiterentwicklung des Schulwesens und seiner Strukturen abzukoppeln. Der Konsens mit der CDU schadet der Inklusion zu Lasten der Kinder. Er schadet aber auch der Volkswirtschaft, weil er die Entwicklung eines innovativen, leistungsfähigeren Schulsystems behindert. Die Sekundarschule ist so lange kein Fortschritt, wie Gymnasien Schüler abschulen dürfen und Förderschulen nicht ins allgemeine Schulwesen integriert werden.“
Niederkassel. (pm) Erpressung auf dem Schulweg, Mobbing unter Schülern, Amokläufe – um diese Stichwörter geht es in der neu aufgelegten Broschüre „Packen wir’s an! – Gegen Mobbing und Gewalt in der Schule“.
Sechs Artikel des Schulberaters und Autors Detlef Träbert befassen sich mit unterschiedlichen Aspekten der Gewaltthematik. „Was tun gegen Schülermobbing?“ z.B. führt in die Mobbingproblematik ein und bietet Hilfestellungen für Eltern und Lehrer an. Besonders der Ansatz des „No Blame Approach“ zur Anwendung in Schulen wird vorgestellt. Neben den drei Ebenen der Gewaltprävention stellt ein anderer Text beispielhaft die konkrete Durchführung eines Interventionsprogramms „gegen Gewalt an unserer Schule“ dar. Auch das heutige „Schulleben angesichts der Amoklauf-Gefahr“ wird thematisiert.
Zahlreiche aktuelle Literatur- und Internetverweise helfen Lesern, sich bei Interesse tiefer mit der Thematik zu befassen, als die Broschüre mit ihren 32 Seiten im DIN-A-4-Format es erlaubt. Das Heft kostet € 5,- (zzgl. Versand) und kann bestellt werden per E-Mail: info@traebert-materialien.de oder telefonisch unter 0 22 08 / 90 19 89.
Unfall auf der Nuttlarer Rennstrecke (foto: polizeibericht)
Bestwig. (polizeimeldung) Fünf Verletzte und 58.000 Euro Sachschaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls, der sich am frühen Donnerstagabend auf der Landstraße 776, der so genannten „Rennstrecke“ bei Nuttlar ereignete.
Ein 22-jähriger Autofahrer aus Bestwig verlor auf der abschüssigen Strecke in Fahrtrichtung Nuttlar vor einer Linkskurve die Kontrolle über seinen Wagen.
Er kam zunächst leicht nach rechts von der Fahrbahn ab, geriet dann in der Linkskurve in den Gegenverkehr und stieß dort mit dem entgegenkommenden Auto eines 50-Jährigen aus Meschede zusammen. Der Mescheder wollte noch nach rechts ausweichen, prallte dabei aber in die Leitplanke. Ein hinter dem 50-Jährigen fahrender, 41-jähriger Rennradfahrer aus Wickede fuhr in den plötzlich stehenden Wagen.
Bei dem Zusammenstoß der beiden Pkw riss die Fahrertür des Wagens des Unfallverursachers ab, schleuderte über den Wagen des Mescheders und den Radfahrer hinweg und traf den nachfolgenden Pkw eines 52-jährigen Warsteiners. Der Unfallverursacher und der Radfahrer wurden schwer, seine zwei 21 und 23 Jahre alten Mitfahrer aus Bestwig und der 50-Jährige aus Meschede leicht verletzt.
Die Verletzten kamen mit Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser. An den beiden zusammengestoßenen Fahrzeugen entstand Totalschaden. Die Landstraße 776 musste für zwei Stunden voll gesperrt werden. Die Polizei leitete den Verkehr ab.
Leipzig/Mastershausen. (gbs) Auch Bischöfe müssen hin und wieder bei der Wahrheit bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem heute zugestellten Urteil (BVerwG 7 B 41.11) fest, dass „die religiöse Äußerungsfreiheit, auch soweit es um eine Predigt geht, keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes“ genießt. Damit hat die dreijährige gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, und dem Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller ein Ende gefunden.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine Predigt, die Müller im Mai 2008 in Tirschenreuth gehalten hatte. Darin hatte Müller die Religionskritiker Richard Dawkins und Michael Schmidt-Salomon als Vertreter eines „aggressiven Atheismus“ beschimpft und die Behauptung aufgestellt, Schmidt-Salomon würde Kindstötungen beim Menschen legitimieren, da dies bei Berggorillas eine natürliche Verhaltensweise sei. Tatsächlich jedoch hatte Schmidt-Salomon in seinem Buch „Manifest des evolutionären Humanismus“ das Gegenteil geschrieben: Anhand des Beispiel des Infantizids bei Berggorillas hatte der Philosoph begründet, dass ethische Normen nicht unreflektiert aus der Natur abgeleitet werden dürfen.
Nachdem der Inhalt der Predigt medial verbreitet worden war, ließ Schmidt-Salomon dem Regensburger Bischof eine Unterlassungserklärung zukommen. Müller stellte daraufhin eine veränderte Version seiner Predigt ins Internet, weigerte sich aber, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, was er mit seiner besonderen Stellung als Bischof der katholischen Kirche begründete. Zunächst schien diese Strategie aufzugehen: Im September 2009 wies das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg Schmidt-Salomons Unterlassungsklage ab, da bei Bischof Müller als einem „Vertreter einer Körperschaft des öffentlichen Rechts“ keine „Wiederholungsgefahr“ bestehe.
Erst im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof musste Müller eine Niederlage einstecken. Im Urteil vom 24. Februar 2011 hieß es, dass die Behauptungen des Bischofs im Widerspruch zu Schmidt-Salomons tatsächlichen Veröffentlichungen standen und geeignet waren, dessen Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden. Da der Bischof seine „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt“ habe, sei der Philosoph in seinem „Persönlichkeitsrecht verletzt“ worden.
Daher verurteilte das Gericht das Bistum Regensburg dazu, die Schmidt-Salomon entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Die Berufung wurde vom Gericht nicht zugelassen, wogegen Müllers Anwaltskanzlei Beschwerde einreichte, die nun vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde.
Schmidt-Salomon erklärte zum Ausgang des Rechtsstreits: „Dies ist ein wichtiges Signal für den Rechtsstaat: Endlich ist juristisch geklärt, dass die Kirche kein rechtsfreier Raum ist. Herr Müller und seine Kollegen sind nun, wie alle anderen Bürger auch, dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß zu zitieren. Vielleicht sehen sie es irgendwann sogar selber ein, dass es ratsam wäre, ein Buch erst einmal zu lesen, bevor sie es in einer Predigt verdammen.“
Winterberg, Siedlinghausen, Hochsauerlandstraße (polizeibericht) – Freitag, 19.08.2011, 11.30 Uhr, geriet ein hochwertiger Pkw in Brand. Der Eigentümer wollte den im Innenraum nass gewordenen Pkw mit Hilfe eines herkömmlichen Föns trocknen.
Dabei entwickelte sich im Beifahrerbereich ein Brand, den der Eigentümer zu spät bemerkte. Trotz der eigenen Löschversuche mit Feuerlöschern brannte das Auto komplett aus. Auch die inzwischen eingetroffene Feuerwehr konnte dies nicht mehr verhindern. Durch die enorme Hitze wurde das Dach der Lagerhalle, worin der Pkw stand, auch beschädigt. Der Fahrzeughalter verletzte sich bei seinen Löschversuchen leicht. Der Schaden wird auf 50.000 Euro geschätzt.
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