Amtssprache Deutsch – kein Bedarf an Dolmetschern beim HSK-Ausländeramt?

Dank einer Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.02.2018 haben wir es jetzt Schwarz auf Weiß: Der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises stehen keine Dolmetscher zur Verfügung. Schließlich, so argumentiert die Kreisverwaltung, sei die Amtssprache bei Behörden im Bundesgebiet deutsch.

(Der Artikel ist vor einer Woche zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Stadt Meschede ist da unserer Meinung nach einen großen Schritt weiter. Unsers Wissens beschäftigt die Behörde an drei Tagen pro Woche eine Arabisch-Dolmetscherin. Das ist sicherlich kein rausgeschmissenes Geld und nicht nur für gut für Migranten mit gar keinen oder mäßigen Deutsch-Kenntnissen. Das auch ist sicherlich sehr hilfreich für alle Beschäftigten im städtischen Sozialamt und im Jobcenter.

Und nun gucken wir uns die Antwort der Kreisverwaltung vom 19.03.2018 einmal im Detail an. Also:

• „Amtssprache deutsch“ haben wir ja schon erwähnt

• Schriftsätze würden daher grundsätzlich in Deutsch verfasst

• Gespräche würden daher grundsätzlich in Deutsch geführt

• Personen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, seien verpflichtet, sich selbstständig um einen Dolmetscher zu bemühen

• Dem Kreisausländeramt sei bekannt, dass sich viele Ausländer bezüglich eines Dolmetschers an die Diakonie Ruhr-Hellweg oder andere ehrenamtliche Gruppierungen wenden

• In nur wenigen Einzelfällen erfolge die Bereitstellung eines Dolmetschers über ein anerkanntes Dolmetscher- oder Übersetzungsbüro

• Seitens der Ausländerbehörde seien zwei Möglichkeiten diskutiert bzw. getestet worden, um Ausländern, die ohne Dolmetscher vorsprechen, Hilfestellung anzubieten

• In dem Zusammenhang nennt der HSK das System Video-Dolmetscher und ein elektronisches Übersetzungsgerät

• Das erstere hätte zu erheblichen Kosten geführt, das andere erhebliche technische Mängel aufgewiesen. Darum sei weder das eine noch das andere eingeführt worden.

• Daher bestünde aktuell keine technische Möglichkeit, eine geeignete Übersetzungshilfe anzubieten.

• Gleichwohl würden diesbezüglich die weiteren Entwicklungen auf dem Markt ständig beobachtet.

Stellt sich die Frage, ob und was da ohne geeignete Übersetzer alles „in die Hose“ gegangen ist und geht!?

Und damit nichts falsch verstanden wird, hier noch die drei Fragen der Grünen und die Antwort des Hochsauerlandkreises in Reinform:

„1. Wie viele Dolmetscher in welchen Sprachen stehen zur Verfügung?

2. Woher kommen die Dolmetscher?

3. Wie ist ihre zeitliche Verfügbarkeit für die Arbeit beim HSK geregelt?

Gemäß 5 23 Abs. 1 des VerwaItungsverfahrensgesetzes ist die Amtssprache bei Behörden im Bundesgebiet deutsch. So werden bei meiner Ausländerbehörde Schriftsätze auch grundsätzlich in deutsch verfasst und Gespräche in deutscher Sprache geführt.

Sofern eine Person die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht, um Schreiben meiner Ausländerbehörde verstehen zu können oder Gespräche mit meinen Mitarbeitern eigenständig zu führen, so ist diese Person dazu verpflichtet, sich selbständig um einen Dolmetscher zu bemühen, welcher bei der Übersetzung behilflich ist.

Vor diesem Hintergrund kann ich keine Angaben dazu machen, wie viele Dolmetscher für die hier wohnhaften Ausländer tätig sind, woher diese Dolmetscher kommen oder wie sich dessen zeitliche Verfügbarkeit ausgestaltet.

Aus Gesprächen mit der hiesigen Kundschaft ist jedoch bekannt, dass sich viele Ausländer bezüglich eines Dolmetschers an die Diakonie Ruhr-Hellweg oder an ehrenamtliche Gruppierungen im Hochsauerlandkreis wenden und von dort aus in dieser Angelegenheit auch stets Unterstützung erfahren.

Seitens meiner Ausländerbehörde werden nur in wenigen Einzelfällen, in welchen eine einwandfreie Verständigung und absolut neutrale Übersetzung erforderlich ist, z.B. bei einer Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen, externe Dolmetscher eingesetzt. In diesen Fällen erfolgt die Bereitstellung eines Dolmetschers in der Regel über ein anerkanntes Dolmetscher- und Übersetzungsbüro.

Darüber hinaus wurden bei meiner Ausländerbehörde zuletzt aber auch zwei Möglichkeiten diskutiert bzw. getestet, um Ausländern, welche ohne einen Dolmetscher vorsprechen, eine Hilfestellung bei der Verständigung zu geben.

Das von einem externen Anbieter vorgestellte System des sog. Video-Dolmetschens wurde aufgrund der hierdurch entstehenden erheblichen Kosten nicht eingeführt. Alternativ wurde ein elektronisches Übersetzungsgerät getestet. Es musste jedoch festgestellt werden, dass dieses elektronische Übersetzungsgerät noch erhebliche technische Mängel aufweist, so dass eine Verwendung im Gespräch mit der hiesigen Kundschaft nicht sinnvoll möglich war. Aus diesem Grunde wurde schließlich auch von der Anschaffung dieser elektronischen Übersetzungshilfe abgesehen.

Daher besteht aktuell seitens meiner Ausländerbehörde keine Möglichkeit, durch technische Mittel o.ä. eine geeignete Übersetzungshilfe anzubieten. Gleichwohl werden die diesbezüglichen weiteren Entwicklungen auf dem Markt ständig beobachtet und neu erscheinende technische Möglichkeiten auf ihre Verfügbarkeit, Praktikabilität, sowie Finanzierbarkeit hin überprüft.“

„Weißt Du noch…..“ 50 Jahre FdV in Wort und Bild

Freunde der Völkerbegegnung – Erinnerungsabend in der Gaststätte „Zum Pulverturm“ (foto: fdv)

Meschede. (fdv_pm) Lebhaft ging es zu bei den Freunden der Völkerbegegnung, die mit einem Erinnerungsabend in der Gaststätte „Zum Pulverturm“ ihr Jubiläumsjahr einläuteten.

Die Vorsitzende Maria Hüser erinnerte an die Vereinsgründung, die 1968 durch Irmgard Rode, Konrad Hengsbach und 6 weitere Gründungsmitglieder erfolgte. Aus den Kriegserfahrungen heraus wollten sie den Friedensgedanken umsetzen und Menschen anderer Nationen in gegenseitiger Achtung begegnen. Im Vereinslogo, welches Herr Deventer aus Meschede entworfen hatte, wird dies deutlich: 5 Pfeile, die die 5 Erdteile symbolisieren und im Globus miteinander verbunden sind.

Zur Zeit bestehen intensive Kontakte zum Partnerverein A.R.P. in Vannes/ Frankreich und zu einer Gruppe in Coventry/ Großbritannien. Der Kontakt mit Coventry RI /USA ist leider rückläufig.

An diesem Begegnungsabend wurden digitalisierte Fotos und Dias aus der Vereinsgeschichte gezeigt, welche viele Erinnerungen wachriefen. Den Anwesenden fielen auch nach und nach viele Namen der Teilnehmenden ein. Immer wieder lösten die Bilder aus vergangenen Zeiten Gelächter, Jubel, Erstaunen und Diskussionen aus.

Im Laufe der Jahre kam es zu unzähligen Begegnungen in Meschede, Vannes, Coventry/ GB und Coventry RI/ USA. Zeitweise gab es auch einen Austausch mit Vereinigungen in Russland und Polen, was in der Zeit des kalten Krieges etwas Besonderes war.

In der Pause und am Ende des Abends wurden Gastgeschenke der Partnervereine, die jahrelang in einem Schrank im Kreishaus lagerten, zum Erwerb angeboten. Nun haben einige eine/n „Besitzer/in“ gefunden und halten die Erinnerung an viele freundschaftliche Begegnungen lebendig.

Pressemitteilung Dirk Wiese: Besuchergruppe erlebt Berlin bei strahlend blauem Wetter

Die Besuchergruppe im Reichstag. Zum Vergrößern auf das Bild klicken. (foto: bundesbildstelle)

Berlin. (spd_pm) Die politische Hauptstadt hatte für die Besuchergruppe aus dem Hochsauerlandkreis extra ihr bestes Kleid angezogen. Bei strahlend blauem Himmel erkundeten die Teilnehmer auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese den Reichstag und informierten sich über die aktuelle politische Lage.

Auf der Tagesordnung der Gruppe aus dem Sauerland standen auch ein Besuch des Bundeswirtschaftsministeriums, des Reichstagsgebäudes mit Kuppelbesuch und des Willy-Brandt-Hauses mit Diskussion.

Als weiteren Themenschwerpunkt der Reise stand die Geschichte Berlins auf dem Programm. Hier besuchte die Gruppe die Gedenkstätte an der Bernauer Straße und den Tränenpalast, die ehemalige Ausreisehalle der Grenzübergangsstelle Bahnhof Friedrichstraße in der zwischen 1961 und 1989 geteilten Stadt Berlin.

23. Sauerländer Münz- und Sammlerbörse in Meschede

Ein Eindruck vom Sammlermark im vergangenen Jahr (foto: muenzfreunde)

Am 15. April wird die 23. Sauerländer Münz- und Sammlerbörse in Meschede stattfinden.

Wo: St. Georgs Halle, Schützenstr. 37, 59872 Meschede
Uhrzeit: 10:00 bis 15:00 Uhr
kostenloser Eintritt

Es handelt sich um einen regionalen Sammlermarkt für Münzen, Medaillen, Banknoten, Briefmarken, Ansichtskarten und Zubehör.

Auf der Website des veranstaltenden Vereins lese ich über die Münzfreunde:

Alles begann im Frühjahr – April 1992. Die losen Treffen Gleichgesinnter fanden im damaligen Vereinslokal “Zum Schusterstübchen“, Waldstr. in Meschede, statt. 9 Mitglieder gründeten dann am 17. Januar 1994 den Verein „Münzfreunde im Hochsauerland e.V.“. Bis zum heutigen Tage ist die Mitgliederzahl auf 25 Personen angewachsen.

Aus folgenden Städten/Gemeinden kommen unsere Mitglieder:

Meschede, Olsberg, Arnsberg, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Warstein, Welver, Winterberg, Bad Berleburg und Erndtebrück. Gesammelt wird überwiegend Deutschland und zwar vom Mittelalter bis zur Neuzeit. Weitere Sammelgebiete sind Europa und Nordamerika. Einmal im Jahr findet die Sauerländer Münz- und Sammlerbörse statt.

In der Pressemappe: Jahreshauptversammlung 2018 der AG 60plus im HSK

Foto v. l.: Ferdi Ross, Barbara Schütze, Irmgard Sander, Irene Lücke, Johann-Daniel Wübbens (foto: spd)

Meschede. (spd_pm) Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (AG) 60plus im Hochsauerland trafen sich zu ihrer diesjährige Jahreshauptversammlung Ende März in der Gaststätte zum Pulverturm in Meschede.

Die wichtigsten Tagesordnungspunkte waren die Wahl des Vorstands und der Delegierten für verschiedene Konferenzen und Parteitage, die turnusmäßig alle zwei Jahre stattfinden.

Vor den Wahlen gab der kommissarische Vorsitzende, Ferdi Ross, einen umfangreichen Tätigkeitsbericht über die vergangenen zwei Jahre ab.

Schwerpunkte der Arbeit der AG 60plus waren u.a. die Unterstützung der verschiedenen Wahlkämpfe im Berichtszeitraum mit 17 Infoständen, die fünf Veranstaltungen der Reihe „AG 60+ unterwegs in den Dörfern und Städten im Sauerland“ sowie die insgesamt 24 Sitzungen der AG, wovon 5 mit Referenten zu verschiedenen Themen durchgeführt wurden.

Zum Vorsitzenden für die nächsten zwei Jahre wurde Ferdi Ross aus Bad Fredeburg einstimmig gewählt.

Als stellvertretende Vorsitzende wurden Irmgard Sander (Winterberg) neu- und Irene Lücke (Brilon) wiedergewählt.

Johann D. Wübbens aus Arnsberg wurde von der Versammlung erneut als Schriftführer im Amt bestätigt.

Als Beisitzerinnen und Beisitzer wurden in den Vorstand gewählt:
Ruth Lechelt, (Bestwig)
Erika Petschke, (Meschede)
Babara Schütze, (Brilon)
Dr. Heinz Benölken, (Meschede)
Winfred Kremer, (Meschede)
Norbert Mansheim, (Meschede)
Franz-Josef Mengeringhausen, (Brilon)
Friedrich Mönkemeyer,(Brilon)
Herbert Schreiber, (Schmallenberg)

In seinem Schlusswort betonte der frisch gewählte Vorsitzende, dass die erfolgreiche Arbeit der letzten zwei Jahre mit den politischen Aktivitäten und Diskussionen im bekannten Umfang beibehalten werden und weitergeführt werden sollen. Ausgeweitet werden sollen die Veranstaltungen der erfolgreichen Serie „AG 60plus unterwegs in den Städten und Dörfern im Sauerland“. Wie die künftige Arbeit sich im Detail gestaltet, wird in der nächsten, turnusmäßigen Sitzung am 16. April 2018 diskutiert.

Erfolg für DIE LINKE im Kreistag: Radweg durch Rettungstunnel auf der Ruhrschiene

Durch ähnliche Tunnel sollen demnächst Radfahrer durch den Berg strampeln. (Foto: Thomas Kube)

Meschede. (linke_pm) Nach Jahren der Demütigung hat DIE LINKE im Kreistag einen überraschenden parteiübergreifenden politischen Erfolg erzielt.

Bekanntlich müssen die drei Eisenbahntunnel auf der Ruhrschiene aufwändig saniert werden. Gemäß der neuesten Bauvorschriften für Tunnel ab einer Länge von 150 Meter muss dabei ein zusätzlicher Rettungstunnel auf ganzer Strecke geschlagen werden, der zwar mit drei Metern Breite recht schmal sein kann, aber dafür Rettungsfahrzeugen im Berg einen Wendehammer bieten muss.

Ein derart schöner Tunnel sollte zwar hoffentlich nie für für seinen eigentlichen Zweck zum Einsatz kommen, aber auch nicht völlig ungenutzt bleiben.

DIE LINKE im Kreistag hatte daher die großartige und unterirdische Idee, den Tunnel für Radfahrer frei zu geben. Sie stieß dabei überraschend auf die Unterstützung der Mehrheitsfraktion, so dass nach Abschluss der Bauarbeiten Fahrräder auf einem Radweg längs der Bahntrasse, welcher nun auch gebaut werden soll, neben dem Zug, aber durch eine Wand getrennt, bequem durch den Berg fahren können. Eine solarbetriebene Dauerbeleuchtung wird dafür sorgen, dass keine Angst aufkommt.

„Eine Supersache“, befand auch der „Klub deutscher Radfahrer“, welcher der CDU-Fraktion nahe steht, „unsere Hobby-Strampler freuen sich jetzt schon auf die erste Tour mit dem Landrat durch den Tunnel!“

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1. April 2018

Joachim Blei (Kreistagsmitglied)

Beamtete Jobvermittler: Vom Bund bezahlt, im Auftrag des Kreises tätig, aber vom Bürgermeister als Helfer für das Ordnungsamt eingesetzt?

Kommen Jobvermittler auch bei Abschiebungen zum Einsatz? Und wer trägt in solchen Fällen die Personalkosten?

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

2017
Dazu hatte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schon im letzten Jahr (am 22.08.2017) Landrat Dr. Karl Schneider um Antwort auf mehrere Fragen gebeten.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7792

Seinerzeit verlief der Versuch, der Sache auf den Grund zu gehen, nach Meinung der SBL/FW-Fraktion nicht ganz zufriedenstellend. In der Antwort hieß es nämlich, es hätte keine Einsätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter bei der Durchführung einer Abschiebung gegeben (Schreiben des HSK mit Datum vom 29.08.2017). Und genau das stellte damals und stellt heute die SBL/FW in Zweifel, weil uns konkrete Auskünfte von anderen Stellen mit anderem Inhalt vorliegen.

2018
Aus diesem Grund fragt der SBL-Sprecher Reinhard Loos jetzt noch einmal bei der Kreisverwaltung nach. Hier seine aktuelle Anfrage vom 27.03.2018

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Einsatz von Jobvermittlern bei Abschiebungen

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

am 22. August letzten Jahres fragten wir schriftlich bei Ihnen nach, ob auch Arbeitsvermittler/innen eines zu einem Sozialamt gehörenden Jobcenters im HSK im Jahr 2017 an den Durchführungen von Abschiebung beteiligt gewesen sind.
In Ihrer Antwort vom 29.08.2017 berichteten Sie, nach Rückmeldung der Städte und Gemeinden seien in den Jahren 2016 und 2017 keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter bei der Durchführung einer Abschiebung zum Einsatz gekommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter bzw. anderer Bereiche der Verwaltung wären vereinzelt tätig geworden.

Nach unseren Informationen gab es im Zusammenhang mit einer Abschiebung in einer Stadt im Bereich des Kreisausländeramts mindestens einen Einsatz eines Jobcenter-Mitarbeiters. Dieser wurde zudem im letzten Jahr mindestens 10mal als Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes seiner Stadt eingesetzt. Daher fragen wir:

1. Setzten und setzen Städte und Gemeinden im HSK die Mitarbeiter/innen, die als Jobvermittler beschäftigt sind, grundsätzlich nur für die Tätigkeit beim Jobcenter ein oder kommen sie öfters oder in Ausnahmefällen auch für andere Aufgaben zum Einsatz, z.B. bei Abschiebungen und Abschiebeversuchen oder für andere Aufgaben des Ordnungsamtes?

2. Wenn letzteres zutreffen sollte, ergeben sich dann Probleme, weil ja die Finanzierung des Jobcenters zu 100% aus SGB II-Mitteln und somit vom Bund getragen wird?

3. Wenn ja, führen die Kommunen, führt der HSK darüber Statistiken?

4. Wenn ja, erfolgen darüber Meldungen an den Bund? Ist es daraufhin zu Rückforderungen von SGB II-Mitteln gekommen, welchen ggf.?

5. Wie sind diese Einsätze mit der Delegationssatzung der „Optionskommune“ (zkT) Hochsauerlandkreis vereinbar?

6. Hat der Bürgermeister der Kommune, in der dieser beamtete Jobvermittler tätig ist, die Einsätze dieses Beamten im Ordnungsamt und bei einer Abschiebung in irgendeiner Weise vorher „angemeldet“?

Eine weitere Frage betrifft eine Auskunft der Kreisverwaltung zu diesem Fall in der letzten Sitzung des “Arbeitsmarktpolitischen Beirats”. Da dieses Gremium nicht-öffentlich tagt, können wir diese Frage hier nicht wiedergeben.

SPD lädt ein zur Eröffnung der Wanderausstellung „Für eine starke Republik! Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold 1924-1933“

Die Reichsbannerfahne der Stadtverbände Brilon (bild: spd)

Brilon. Am Sonntag, den 8. April lädt die SPD im Hochsauerlandkreis zusammen mit dem Stadtmuseum Haus Hövener in Brilon zur Eröffnung der Ausstellung „Für eine starke Republik! Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold 1924-1933“ ein.

(Pressemitteilung der SPD im Hochsauerlandkreis)

Die Eröffnung beginnt um 16.00 Uhr im Stadtmuseum Haus Hövener in Brilon mit einer Begrüßungsrede des Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden der SPD im Hochsauerland Dirk Wiese.

Die Eröffnungsansprache wird Dr. Christoph Thüer halten, der gerade erst an der Veröffentlichung des Werkes 800 Jahre Stadt Brilon mitgearbeitet hat und dort unter anderem das Kapitel „Brilon im NS-Regime 1933-1939“ verfasst hat.

Die Organisation Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold wurde 1924 zur Verteidigung der Demokratie und der Weimarer Republik gegründet. Die Mitglieder waren größtenteils Sozialdemokraten sowie einige Mitglieder des Zentrums und der DDP. Auch im Sauerland gründeten sich dementsprechende Ortsgruppen. Über diese und die Entwicklung der Organisation berichtet die Ausstellung und dokumentiert auf 27 Bannern mit ausdrucksstarken Fotos und Dokumenten den umfassenden Einsatz des Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold für die demokratische Republik von Weimar. Sie beleuchtet damit sehr eindrucksvoll die Bedeutung des Vereins während der Weimarer Republik.

„Ich freue mich sehr, dass die Ausstellung im Hochsauerland gleich mehrmals zu sehen sein wird, denn es ist in der heutigen Zeit wichtig, dass die Demokratie geschützt wird. Es sollte einem immer wieder bewusst werden, wie wichtig parlamentarische Demokratie für unser Zusammenleben ist“, so Dirk Wiese. Die Ausstellung wird bis zum 20. April in Brilon bleiben und danach weiter nach Meschede wandern, wo sie ab dem 23. April im Foyer der Sparkasse eröffnet wird. Zudem soll sie noch in Arnsberg gezeigt werden.

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Falls Sie an der Eröffnungsveranstaltung teilnehmen wollten, bitten die Veranstalter aus organisatorischen Gründen um vorherige Anmeldung im Wahlkreisbüro von Dirk Wiese unter der Faxnummer 0291-95 28 97 12 oder unter der E-Mail Adresse dirk.wiese.wk@bundestag.de. Das Haus Hövener und die SPD im Hochsauerland freuen sich auf Ihr Kommen.

Hochsauerlandkreis: Ziegenhöfe, die x-te

Kein Blumenpott

Wahrscheinlich gehen wir ganz vielen Leuten auf den Wecker, speziell auch mit unseren penetranten Anfragen und Anträgen zu den beiden berühmt-berüchtigten Ziegenhöfen im Hochsauerlandkreis. Aber schließlich ist die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ja auch nicht in den Kreistag gewählt worden, um einen Blumenpott für besondere Beliebtheit zu gewinnen.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Traurige Berühmtheit
Die Ziegenhöfe errangen auch ganz unabhängig von der SBL/FW traurige Berühmtheit. Z.B. berichtete am 22.03.2018 die WDR-Lokalzeit über das Urteil im Verfahren um den „Tierquälhof“ bei Medebach. Siehe 2. Video unter „Kompakt“!

Klick:
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-kompakt-21734.html

Wiederholte Fragen
Und hier also hier der Text unserer x-ten Anfrage an den Landrat zu den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach:

„Meschede, 27.03.2018

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach II

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

bezugnehmend auf die Anfrage unserer Fraktion „Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach“ vom 22.02.2018 und Ihr Antwortschreiben vom 14.03.2018 möchten wir noch einmal auf die juristischen Verfahren um die Ziegenhöfe bei Medebach und Brilon eingehen und dazu erneut Fragen stellen.

Sie schreiben, die Verfahren „Ziegenhof Medebach“ seien mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen eingestellt worden.

1. Wir fragen: Um welche „unterschiedlichen Rechtsgrundlagen“ handelt es sich dabei konkret und im Einzelnen?

Sie schreiben, arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen (im Zusammenhang mit dem „Ziegenhof Medebach“) würden geprüft.

2. Wir fragen: Wer hat gegen wen Prüfungen veranlasst? Warum erfolgen die Prüfungen? Wer führt sie durch? Wie lange werden sie sich noch hinziehen? Oder wurden sie bereits abgeschlossen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen?

Bezogen auf unsere Frage nach eventuellen Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung schreiben Sie, es bestünde eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Die Kosten der von den Beschäftigen beauftragen Rechtsbeistände würden dort zur Begleichung eingereicht
.
3. Wir fragen: Welche Kosten sind der Kreisverwaltung und/oder ihren Mitarbeiter/Innen im Zusammenhang mit dem Verfahren bzw. den Ermittlungen um den „Ziegenhof Medebach“ entstanden?

Hinsichtlich der eingestellten Ermittlungen im Fall „Ziegenhof Brilon“ fragen wir:

4. Hatten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Fall des „Ziegenhofs Brilon“ irgendwelche Folgen für Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung? Wenn ja, welche?

5. Gibt es im Zusammenhang mit dem „Ziegenhof Brilon“ weitere Klagen oder Ermittlungen? Wenn ja, wer ist oder sind der oder die Kläger bzw. Antragsteller?“

Über alles Weitere werden wir dann berichten …

WDR kritisiert laxen Umgang mit Altdeponien. Was passiert im HSK?

Problem bekannt
Mit der Industrialisierung wurden Müllkippen zu einem Problem. Der Grund: Der Einsatz von gefährlichen Chemikalien in der Produktion. Und weil es offenbar kein Problembewusstsein gab, entsorgte man die Chemikalien oft einfach in die Landschaft. Quelle: WDR-Bericht vom 06.12.2017

(Der Artikel ist gestern zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Wir zitieren weiter aus der WDR-Reportage:
„Aber nicht nur Schadstoffe gelangten so in den Boden. Viele Kommunen kippten ihren Müll auf sogenannten “Bürgermeisterkippen” einfach vor der Stadt ab, Schrottautos und Bauschutt inklusive. Erst 1972 wurde ein erstes Abfallbeseitigungsgesetz verabschiedet, das ungeregelte Deponien verbot. …“

Problem noch nicht gebannt
„ … Die Bestimmungen waren aber auch nach dem Verbot noch ziemlich lax: Viele der neuen Großdeponien waren nicht nach unten abgedichtet, so dass Schadstoffe ins Erdreich und dann ins Grundwasser austraten. Das Gesetz wurde als “Kreislaufwirtschaftsgesetz” immer wieder nachjustiert, auch wegen neuer EU-Vorgaben: Seit 2005 müssen Siedlungsabfälle thermisch und mechanisch behandelt werden. So sollen die Mengen reduziert und Schadstoffe beseitigt werden: Organische Abfälle werden verbrannt, Schwermetalle landen in den Filterstäuben und dann auf der Sondermülldeponie. …“

Klick:
https://www1.wdr.de/wissen/technik/muell-deponie-nrw-100.html

Vor 9 Jahren
In einem Schreiben vom Juli 2009 teilte der Hochsauerlandkreis aufgrund einer Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) mit, dass es im Hochsauerlandkreis 265 alte Deponien gibt!

Vor 1 ½ Jahren
Aufgrund einer Gefahrensituation ordnete das NRW-Umweltministerium Ende 2016 den Rückbau der Alt-Deponie „Lattenberg“ im Stadtgebiet Arnsberg an.

Klick:
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/alt-deponie-lattenberg-fruehwarnsystem-installiert/

Vor knapp einem ¾ Jahr
Mit Schreiben vom 22.08.2017 griff die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) einmal mehr das Thema Altdeponien auf. SBL-Sprecher Reinhard Loos schickte Landrat Dr. Karl Schneider folgende Fragen:

1. Hat sich die Anzahl der Alt-Deponien zwischenzeitlich verändert?

2. Welche Alt-Deponien wurden seit Anfang des Jahres 2012 bis heute beprobt?

3. Wurden dabei Auffälligkeiten festgestellt?

4. Wenn ja, welche?

5. Gibt es außer der Deponie „Lattenberg“ weitere alte oder noch im Betrieb befindliche Deponien, von denen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen?

6. Wenn ja, um welche Deponiestandorte handelt es sich?

Vor ein paar Tagen
Die Antwort aus dem Kreishaus ließ dann mehr als ein halbes Jahr (!) auf sich warten. Sie ist datiert auf den 13.03.2018 und erreichte uns vor wenigen Tagen.

Kernaussagen des HSK
Bei den 265 Altdeponien im HSK handele es sich überwiegend um Altablagerungen, die nicht dem Deponierecht, sondern dem Bodenschutzrecht unterliegen.
Eine regelmäßige Überwachung erfolge daher nicht.
Zu gegebener Zeit würden die Altablagerungen im Detail betrachtet.
Danach würde über die Notwendigkeit weiterer Untersuchungsmaßnahmen entschieden.
(Die bereits im Jahr 2009 genannte Zahl 265 trifft also offenbar noch zu.)

Die Erstbewertung erfolge an Hand einer Prioritätenliste.
Erstbewertet wären in 6 Jahren (seit Anfang des Jahres 2012) 29 Ablagerungen.
Bei allen 29 Ablagerungen sei keine Beprobung erfolgt.
Der Abfallentsorgungsbetrieb des HSK beprobe jährlich die Altdeponien in Schmallenberg (Wormbacher Berg), Marsberg (Jittenberg), Brilon (Am Östenberg) und Meschede (Waldstraße)
(Altdeponien werden also offenbar so gut wie gar nicht beprobt? Insofern erübrigte sich auch die Frage nach Auffälligkeiten.)

Im HSK befänden sich derzeit 13 Boden- und Bauschuttdeponien in der Ablagerungsphase.
Weitere 6 Bauschuttdeponien seien in der Stilllegungsphase.
Weitere 5 Bauschuttdeponien wären in der Nachsorgephase.
(Summa summarum handelt es sich also um 24 Boden- und Bauschuttdeponien im HSK.)
Boden- und Bauschuttdeponien der Deponieklasse (DK) 0 würden auch in der Stilllegungsphase vom Fachdienst 34 regelmäßig überwacht.
Diese Überwachungen erfolgten jedoch bis auf wenige Ausnahmen ohne Beprobungen.
(Boden- und Bauschuttdeponien werden also offenbar so gut wie gar nicht beprobt? Insofern erübrigte sich auch die Frage nach Auffälligkeiten.)

Für Detail-Versessene die Antwort der Kreisverwaltung komplett

„Ihre Anfrage gern. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;

hier: Beprobung von Alt-Deponien, Anfrage vom 22.08.2017

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Hat sich die Anzahl der Alt-Deponien zwischenzeitlich verändert?
Um die Zahlen und Entwicklungen einordnen zu können, ist es notwendig, strikt zwischen bodenschutzrechtlich relevanten Altablagerungen und tatsächlichen Deponien zu unterscheiden.

Wie bereits seinerzeit erläutert, handelt es sich bei den von Ihnen angeführten 265 „Altdeponien“ überwiegend um Ablagerungen (Bürgermeisterkippen, kleine Werkskippen), die nicht dem Deponierecht in seiner heutigen Form unterlagen bzw. unterliegen, sondern als Altablagerungen dem Bodenschutzrecht unterfallen. Eine regelmäßige Überwachung dieser Ablagerungen, die allesamt vollständig abgedeckt und rekultiviert wurden, erfolgt daher nicht.

Im Rahmen der von hier bodenschutzrechtlich durchzuführenden Erstbewertungen aller Altlastenverdachtsflächen werden auch diese Altablagerungen zu gegebener Zeit im Detail betrachtet. Danach wird entschieden, ob weitere Untersuchungsmaßnahmen notwendig sind. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass auf Grund der Vielzahl der im Hochsauerlandkreis erfassten Altstandorte und Altablagerungen die Erstbewertungen an Hand einer Prioritätenliste erfolgen. Daher sind in der Vergangenheit zunächst die Ablagerungen im Bereich von Kindergärten, Spielplätzen, etc. (erste Prioriät) betrachtet worden. Zu den seit 2012 erfolgten Bewertungen dieser bodenschutzrechtlich zu betrachtenden „Altdeponien“ verweise ich auf die Ausführungen zu den Fragen 2 und 3.

Auch nach einer Erstbewertung verbleiben diese Ablagerungen zunächst im Altlastenkataster, so dass sich ihre Anzahl nicht verringert.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz i.V.m. der Deponieverordnung (§ 2 Nr. 3) sind Altdeponien Deponien, die sich am 16. Juli 2009 in der Ablagerungs-, Stilllegungs- oder Nachsorgephase befinden.

Derzeit befinden sich im Hochsauerlandkreis 13 Boden- und Bauschuttdeponien in der Ablagerungsphase (9 DK 0-Deponien und 4 DK I-Deponien). Der Hochsauerlandkreis ist für die DK 0-Deponien und die Bezirksregierung Arnsberg für die DK l-Deponien zuständig. Weitere 6 Boden- und Bauschuttdeponien befinden sich in der Stilllegungsphase und 5 in der Nachsorgephase. Auch für die Überwachung dieser Deponien ist der Hochsauerlandkreis zuständig.

2. Welche Alt-Deponien wurden seit Anfang des Jahres 2012 bis heute beprobt?
Im Bereich des Bodenschutzes wurden in diesem Zeitraum 29 der hier relevanten Ablagerungen erstbewertet, eine Beprobung erfolgte hierfür nicht.

Der Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger beprobt seit Jahren die von ihm ehemals betriebenen Altdeponien in SchmalIenberg (Wormbacher Berg). Marsberg (Jittenberg), Brilon (Am Östenberg) und Meschede (Waldstraße). Die Untersuchungen finden jährlich statt.

Die Boden- und Bauschuttdeponien (DK 0) werden – auch in der Stilllegungsphase – vom FD 54 regelmäßig überwacht (siehe auch Beschluss des Kreistags vom 08.10.2010). Diese Uberwachungen erfolgen jedoch im Hinblick auf die abgelagerten Stoffe und das damit verbundene geringe Gefährdungspotential bis auf wenige Ausnahmen ohne Beprobungen.

3. Wurden dabei Auffälligkeiten festgestellt?
Besondere Auffälligkeiten wurden dabei bisher nicht festgestellt.

4. Wenn ja, welche?
Siehe Antwort zu Frage 3.

5. Gibt es außer der Deponie „Lattenberg“ weitere alte oder noch im Betrieb befindliche Deponien, von denen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen?
Bei der ehemaligen Deponie Lattenberg handelt es sich um eine Altablagerung, die dem Bodenschutzrecht und nicht mehr dem Deponierecht unterliegt. Der Rückbau der ehemaIigen Deponie erfolgt nur im Hinblick darauf, dass die Standsicherheit nicht zu 100 % gewährleistet werden kann. Es handelt sich somit um einen Sonderfall, der keine Auswirkungen auf die Betrachtung der übrigen Deponien im Kreisgebiet hat.

Die übrigen aktiven und ehemaligen Deponien werden vom FD 34 und vom Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises entsprechend der gesetzlichen Anforderungen überwacht. Auffälligkeiten oder Gefährdungen für Mensch und Natur sind mir dabei bisher nicht bekannt geworden.

6. Wenn ja, um welche Deponiestandorte handelt es sich?
Siehe Antwort zu Frage 5.“

Wenn es passiert, passiert`s. Wenn nicht, dann nicht. Hoffen wir das Beste!