„Ethnische Verfolgung“ als Abschiebehindernis? Ein Praxistest mit deprimierendem Ergebnis.

AbschiebungWordle20160131Ethnische Verfolgung sei ein Abschiebehindernis, antwortete ein Bundestagsabgeordneter bei einer Info-Veranstaltung im Januar 2016 auf die Frage einer Zuhörerin.

Das lässt hoffen. Da mache ich doch gleich mal den „Internet-Praxistest“.

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Treffer!
Leider ist die erste Meldung, die mich anblitzt, ziemlich ernüchternd. Meine Stichworteingabe führte mich nämlich zu einem Antrag der Piraten-Fraktion im NRW-Landtag vom 17.12.2015, Drucksache 16/10297. Der Titel:

„Abschiebung in Verfolgung, Hunger, Kälte und Not stoppen – NRW muss die Abschiebung von Flüchtlingen in den Westbalkan über den Winter aussetzen“. Aha, ganz aktuell!

https://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/12/abschiebung-in-verfolgung-hunger-kaelte-und-not-stoppen

Der Antrag befasst sich explizit mit dem Schicksal von ethnischen Minderheiten auf dem Balkan. Dazu gehören Roma, Ashkali und Ägypter z.B. in Serbien, Mazedonien und Kosovo.

Schlechte Nachricht!
Offenbar ist es traurige Praxis, dass diese Menschen – trotz eines sogenannten Sensibilisierungserlasses, den die NRW-Landesregierung an die Ausländerbehörden gerichtet hatte – von (eben diesen oder von einigen dieser?) Ausländerbehörden zur „freiwilligen“ Ausreise gedrängt oder abgeschoben werden. Und das, obwohl sich die Lage für Roma, Sinti und andere Bevölkerungsgruppen in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien offenbar keinen Deut verbessert hat, vielleicht sogar noch schlechter geworden ist.

Die Situation für ethnische Minderheiten in den Balkanländern schildert die Piraten-Fraktion in ihrem Antrag als menschenunwürdig und unzumutbar. Ein Auszug:

„ … Besonders im Winter verschärfen sich die Bedingungen für viele Betroffene noch einmal, da sie aufgrund des systematischen Ausschlusses von angemessenen Wohnbedingungen häufig gezwungen sind, in informellen Siedlungen und baufälligen Gebäuden unterzukommen. Roma, Ashkali, Ägypter und andere Minderheiten in diesen Staaten werden nach einer erfolgten Abschiebung in den Zielstaaten oft noch extremer drangsaliert. Das bestätigen einhellig Berichte von Organisationen wie dem UNHCR und Amnesty International. Auf der Tagung „Fachgespräch über die Situation der Minderheiten im Kosovo“ am 30.10.2012 im Landtag NRW wurde die prekäre Situation von abgeschobenen Kindern geschildert: Diese besuchen im Kosovo in der Regel die Schule nicht mehr.
Für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde kann gerade in der kalten Jahreszeit nicht garantiert werden. Zudem könnte eine Abschiebung in der Winterzeit zu extremer Mangelversorgung besonders schutzbedürftiger Menschen führen. …“

Ich könnte die Auflistung der „Treffer“ beliebig fortsetzen.

Frage: Wann und wo bedeutet denn nun die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit ein Abschiebehindernis und wann und wo nicht?

Das verstehe, wer will. Ich verstehe das jedenfalls nicht.

Pressemeldung: Ab sofort wieder Abschiebeflüge

In unserem BriefkastenMeschede: (sbl) Am 31.03.2011 lief der befristete Abschiebestopp (Kosovo-Erlass) für Roma, Ashkali und andere ethnische Minderheiten aus. Einige Tage später, am 4. April, titelt bereits die taz: „Abschiebesaison in NRW hat begonnen“.

Weiter heißt es im taz-Artikel: “Vor nicht einmal einer Woche lief der Wintererlass aus, der in den vergangenen Monaten Roma und andere Minderheiten vor ihrer zwangsweisen „Rückführung“ in das Gebiet des früheren Jugoslawiens bewahrte. Jetzt beginnt auch im rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen die diesjährige Abschiebesaison. Am Dienstag soll die erste Chartermaschine mit rund 140 unerwünschten Flüchtlingen vom Düsseldorfer Flughafen aus gen Belgrad starten. Menschenrechtsorganisationen planen Protestaktionen.“

Die flüchtlingspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion Monika Düker hielte insbesondere die Abschiebungen in den Kosovo für „völlig verantwortungslos“. Die Lage der Roma dort sei unerträglich. Der rot-grünen Landesregierung seien die Hände gebunden, die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Einen generellen Abschiebestopp könne nur die Bundesregierung veranlassen.

Wir (Sauerländer Bürgerliste) wissen, dass auch im Sauerland Menschen mit anhängigen Asylverfahren leben und manchen heute oder morgen das Schicksal der Abschiebung droht. Wir wissen aus unzähligen Publikationen, dass die Lebensumstände der bereits in den Kosovo abgeschobenen Männer, Frauen und Kinder unerträglich sind. Wir schließen uns den bundesweiten Forderungen nach einem sofortigen Abschiebestopp an!

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) bat am 22.03.2011 beim Ausländeramt des Hochsauerlandkreises um die Beantwortung der Fragen:

Wie viele Asylfolgeverfahren wurden erfolgreich im Sinne des Asylbewerbers abgeschlossen?
Die Antwort der Kreisverwaltung vom 04.04.2011: Ein sog. Wiederaufgreifverfahren.

Wie viele Verfahren sind aktuell anhängig?
Die Antwort der Kreisverwaltung vom 04.04.2011: Drei.

Hat sich die Zahl der Geduldeten aus dem Kosovo seit Oktober 2010 (damals 22 Personen) verändert?
Die Antwort der Kreisverwaltung vom 04.04.2011: Ja, nach dem Stand der letzten Auswertung: 26.

Hat die Ausländerbehörde zwischenzeitlich Informationen über die Lebensumstände der aus dem Hochsauerlandkreis zurückgeführten ehemaligen Flüchtlinge aus dem Kosovo erhalten, vor allem über die von Kindern und Jugendlichen?

Die Antwort der Kreisverwaltung vom 04.04.2011: Nein.

Umleitung: Alle möglichen Parteien, Kirche und Websites ohne Verlinkung

Baum im AprilFDP: will Zuschüsse für Kohle streichen … DerWesten

Bankentribunal: Wenn Stefan Raab bei Attac gestürzt wäre … nachdenkseiten

Deschner: Kirche sollte verschwinden … ruhrbarone

Kardinal: Pädophilie durch Homosexualität … krone

SPD: die Not ist gross … postvonhorn

NRW Wahl: Rau, Rüttgers und Persil? … WirInNRW

Südwestfalen: Straßenbauer fürchten um ihre Zukunft … wpArnsberg

Wiemeringhausen: Wunschliste für Bürgerversammlung … Wiemeringhauser

Roma und Ashkali: Abschiebungen gehen weiter … sbl

Linke im HSK: Rede zum Kreishaushalt … linke

SPD Meschede: Ausbildungspakt … spdmeschede

Lokale Parteien im Netz: Ich habe versucht, bei FDP, CDU und Grünen auf den Websites aktuelle, interessante und informative Nachrichten zu finden, bin aber gescheitert. Eventuell sind die Websites der Parteien nicht ordentlich gepflegt? Daher … keine Links 🙁

Ein Drama aus dem Sauerland: Ende der Bleiberechtsregelung – Freunde der Völkerbegegnung informieren sich

Heute erschien ein sehr informativer und bewegender Kommentar in unserem Blog. Damit möglichst noch mehr Menschen vom Schicksal der Roma und Ashkali im Sauerland erfahren, veröffentlichen wir  ihn nachfolgend als eigenständigen Artikel. Eingestreut sind Teile der Dokumentation „Die Abschieber“ aus dem Jahr 2005. Unbedingt sehenswert!

„Schon seit Jahrzehnten sind vielen Meschederinnen und Meschedern „Die Freunde der Völkerbegegnung“ (FdV) ein Begriff. Sie verbinden mit dem Verein Gedanken und Erinnerungen an Reisen in Partnerstädte z.B. in England, Frankreich und den USA , internationale Feste und Begegnungsabende. Der Name ist Programm – Die Freunde der Völkerbegegnung möchten Menschen aus anderen Ländern vorurteilslos begegnen, sie kennen und verstehen lernen.

Kontakte knüpfte der FdV aber auch zu Menschen mit nicht deutschen Wurzeln, die unter uns in Meschede leben, wie beispielsweise zu Mitgliedern der portugiesischen Gemeinde in Meschede. Und das Stammlokal der „Freunde“ ist ein griechisches mit dem geschichtsträchtigen Namen „Zum Pulverturm“. Die Vorstandsmitglieder treffen sich da ab und an und planen die nächsten Aktivitäten. Aus aktuellem Anlass wurde die Vorstandssitzung Anfang Oktober 2009 einem bestimmten Thema gewidmet – dem „Ende der Bleiberechtsregelung“.

Ende der Bleiberechtsregelung? Was bedeutet das?

Wer kann das besser erläutern, als ein Betroffener?! Mit Spannung und Interesse hörten die FdVer die Lebensgeschichte eines jungen Mannes, der im Alter von 6 Jahren mit seiner Familie aus dem ehemaligen Jugoslawien flüchten musste. Wir erinnern uns, es herrschte dort Bürgerkrieg.

Gehört man der ethnischen Minderheit der Volksgruppe Ashkali an, wie der jetzt 25jährige Gast der Freunde der Völkerbegegnung, war man damals in dieser Region noch stärker bedroht und gefährdet als die anderen Jugoslawen.

Ashkali? – Im Internet findet sich folgende Info:
„Bei den Ashkali / Aschkali handelt es sich um eine ethnische Minderheit im Kosovo. Sie sprechen die albanische Sprache. Eine Vielzahl glaubt, dass ihre Vorfahren in der Zeit Alexander des Großen aus Ägypten den Kosovo kamen und dort die ersten Bewohner waren. Andere wiederum sind der Überzeugung, sie seien während der Osmanischen Herrschaft aus der Türkei zugewandert.

und

Die Ashkali befinden sich derzeit im Kosovo ebenso wie die Roma und Kosovo-Ägypter in einer “bedrohlichen” Situation. Sie leben oft im “Verborgenen” unter der albanischen Bevölkerung. Würde man sie als Ashkali “erkennen”, würden sie vertrieben werden.“

Der junge Mann berichtete weiter von seinen Erlebnissen in Deutschland. Die Familie kam zunächst nach Steinfurt und fristete ihr Leben in einer großen Turnhalle, zusammen mit Menschen aus 10 verschiedenen Nationen. Nach 6 Monaten wurde sie für weitere 6 Monate in einer alten Schule untergebracht. „Deutschland war damals überfordert mit den vielen Flüchtlingen“, meint er rückblickend. Praktische Hilfe und Unterstützung hätten sie damals weder behördlicherseits noch von Privatpersonen erfahren. „Es war für alle sehr schwierig.“ Dann hätte eine Gemeinde im Hochsauerland die Familie „übernehmen“ müssen. Eltern und drei Kindern wurde eine Einzimmerwohnung zugewiesen. Er selbst hätte im weiteren Lebensverlauf sehr viel Glück gehabt. Schulbesuch – eine hilfsbereite Sauerländerin unterstütze ihn beim Lernen – erfolgreicher Schulabschluss, Lehre, Arbeitstelle. Und das alles, obwohl er die ganzen Jahre hindurch nur eine sogenannte Duldung hatte.

Duldung? – Dazu steht im Internet:

„Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts “vorübergehende Aussetzung der Abschiebung ausreisepflichtigen Ausländern und stellt damit keinen Aufenthaltstitel dar. § 60a Aufenthaltsgesetz regelt, wer eine Duldung erhält. Die Duldung dient ausschließlich dazu, dem Ausländer zu bescheinigen, dass von einer Durchsetzung der bestehenden Ausreisepflicht für den genannten Zeitraum abgesehen wird. Mit der Duldung wird lediglich die rechtliche Situation eines Ausländers klargestellt, dessen gesetzliche vollziehbare Ausreisepflicht derzeit nicht im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden kann. Der Aufenthalt eines Ausländers wird mit der Duldung keineswegs legalisiert. Ein Duldungsinhaber hält sich somit widerrechtlich im Bundesgebiet auf. An eine Duldung können Auflagen geknüpft werden. Die Duldung erlischt mit der Ausreise des Ausländers.“

1990 bis 2009 – So lange leben der junge Mann, seine Eltern und die mittlerweile vier Geschwister in Deutschland, davon 18 Jahre in der Gemeinde im Sauerland. Er und sein einige Jahre jüngerer Bruder sind in festen Arbeitsverhältnissen und haben zum Glück, nach langen Jahren der Duldung, eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Die anderen Familienmitglieder leben mit der bedrückenden Aussicht, Deutschland von heute auf morgen verlassen zu müssen.

Arbeitserlaubnis und Duldung – Duldung und Arbeitserlaubnis. Da beißt sich die Katze in den Schwanz; denn an eine Arbeitserlaubnis ist für Menschen, die unter die „Duldung“ fallen, kaum zu denken. Die Regel lautet: Ein frei werdender Arbeitsplatz wird erst mit einem Deutschen und, falls sich kein Deutscher findet, mit einem EU-Ausländer besetzt. Ab und an kann es kurzfristig eine zumeist schlecht bezahlte Arbeitsstelle geben. Das was man da verdient, reicht in der Regel nicht aus, die Kriterien des Gesetzes zum Erhalt des Bleiberechts zu erfüllen.

Die gesetzlichen Hürden für Asylbewerber sind sehr hoch. Nur wenige derer, die unter dieses Gesetz fallen, können bis Ende 2009, also bis zum Auslaufen der jetzigen Regelung, die für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erforderliche Einkommenshöhe erreichen, zumal in Anbetracht der aktuellen Wirtschaftskrise. All diesen Menschen droht die Abschiebung!

Vater, Mutter und die beiden jüngsten Geschwister des 25jährigen würden dann in den Kosovo abgeschoben. Das bedeutet für Angehörige einer ethnischen Minderheit wie Roma und Ashkali eine besondere Härte und Gefahr.

Ein Blick in`s „www“ macht deutlich

„Die Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch (HRW) und Amnesty International haben auf die ungebrochene Gefährdungssituation für Roma im Kosovo aufmerksam gemacht: Im Kosovo sei die Roma-Minderheit nach wie vor Gewaltakten ausgesetzt; die Behörden würden keine geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Minderheit und zur Aufklärung solcher Straftaten ergreifen.“

und

„Seit der einseitigen Anerkennung der Republik Kosovo durch einige NATO-Staaten im vergangenen Jahr laufen die Vorbereitungen für neue Massenabschiebungen in den Kosovo. Im November 2008 hat die UNMIK – die UN-Verwaltung des Kosovo – die Zuständigkeit für Rückführungsfragen an die neue kosovarische Regierung abgegeben. Und diese ist zur Aufnahme der Flüchtlinge in Europa bereit. Zehntausenden Roma und Ashkali steht die Abschiebung bevor. Den Abgeschobenen drohen im Kosovo massive soziale Ausgrenzung und ethnische Verfolgung. Übergriffe durch Polizei und albanische Nationalisten, systematische Benachteiligung durch die Behörden, fehlende Gesundheits- und Sozialversorgung bestimmen ihr Leben.“

Bisher waren Roma und Ashkali aus dem Kosovo auf Grund der besonderen Gefährdungslage durch zwischenstaatliche Übereinkommen vor Abschiebung geschützt. Seit Sommer 2009 gibt es aber ein Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und der Republik Kosovo. Medien berichten über eine bevorstehende Abschiebewelle. Pressemitteilungen zufolge startete bereits am 29.09.2009 ein „Abschiebeflugzeug“ von Düsseldorf aus nach Prishtina. Unter den an Bord befindlichen Kosovaren hätten sich 12 Roma befunden, davon 4 aus NRW.
Der Hochsauerlandkreis bestätigte am 29.09.2009 auf Anfrage, er beabsichtige nicht, in nächster Zeit Kosovo-Roma abzuschieben.

Wir können dem jungen Mann aus Ex-Jugoslawien nur wünschen, dass er sich auf diese Aussage verlassen kann!

Er stünde im Fall der Abschiebung seiner vier Familienangehörigen vor einem großen Gewissenskonflikt. Lässt er seine Eltern und die beiden jüngsten Geschwister allein in eine ungewisse Zukunft ziehen? Gibt er seine langjährige Arbeitsstelle auf und damit eine recht vielversprechende Lebensperspektive und geht mit in den Kosovo? Wird auch der andere Bruder Beruf und Festanstellung in Meschede aufgeben? Kann er es verantworten, die Mutter und den schwer kranken Vater, den jüngsten Bruder und die Schwester allein in das Land gehen lassen, in dem eine nahezu 100prozentige Arbeitslosigkeit herrscht und in dem sie als Minderheit verfolgt werden?

Das Resümee dieses Abends im gemütlichen griechischen Lokal:

Im Kosovo begegnen sich die Völker leider unter weitaus ungünstigeren Vorzeichen und Bedingungen als in Meschede!

Mein persönliches Resümee:

Viel Aufklärungsarbeit ist vonnöten. Wie schön wäre es, wenn die Presse dabei mithelfen würde!

Gabi“