Lesetipp! Stuttgarter Zeitung berichtet: „Mängel im Bäderpark in Leimen – PPP-Firma zu Schadenersatz verurteilt“

Die Stuttgarter Zeitung berichtete in einem sehr lesenswerten Artikel von Johanna Eberhardt am 09.12.2013 über das Public-Private-Partnership Projekt in Leimen.

Hier einige Auszüge aus dem informativen Text:

Das „Landgericht Heidelberg (hat) jetzt Schadenersatzforderung der Stadt gegen die Nachfolgerin des früheren Generalunternehmers des Projekts, die s.a.b. Friedrichshafen, bestätigt. Konkret ging es in der ersten Prozessrunde um einen Streitwert von 145 000 Euro.“

„Ein Ende der Probleme dort ist auch noch nicht abzusehen. ,Ich rechne damit, dass wir noch fünf bis sechs Jahre lang mit der Beseitigung von Mängeln beschäftigt sein werden‘, erklärte der Leiter der Leimener Stadtwerke, Rudi Kuhn. Dabei werde die Auseinandersetzung um Haftungsfragen erheblich dadurch erschwert, dass die frühere Partnerfirma ,immer neue Gesellschaften gegründet hat – denen rennen wir jetzt hinterher‘, erläutert er.“

„Die Firma hat dagegen bereits Berufung angekündigt. In [sic!] Leimener Rathaus prüft man indessen, ob man nicht auch strafrechtlich gegen die frühere Partnerin vorgehen kann.“

„Statt Geld nachzuschießen, entschied der Rat allerdings im April 2009, den bestehenden PPP-Vertrag aufzuheben und die Bäder wieder in eigener Regie zu betreiben. ,Schon kurz danach ist der Streit losgegangen‘, erklärt Stadtwerkeleiter Kuhn heute. ,Wir hatten Mängel durch alle Gewerke hindurch: in der Lüftungsanlage, an den Gebäuden, an den Außenanlagen. Das reichte vom undichten Dach über schadhaftes Mauerwerk bis zu falschen Türen und Kleiderhaken.’“

Der vollständige Artikel mit weiteren Informationen über ein gescheitertes PPP-Projekt ist hier zu finden:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.maengel-im-baederpark-in-leimen-ppp-firma-zu-schadenersatz-verurteilt.a7dafbc0-0924-428c-85f2-92471da398be.html

Leimen: s.a.b. muss Schadenersatz leisten

Wie die Rhein Neckar Zeitung (RNZ) berichtet, hat das Landgericht Heidelberg die s.a.b. zu 100.000 Euro Schadensersatz an die Stadt und zur Zahlung von 29.750 Euro als ihren Anteil an den Kosten des Schiedsgutachters verurteilt.

Vor dem Landgericht war die Frage verhandelt worden, ob bei einem Streitwert von 145.000 Euro die „s.a.b.“ gegenüber der Stadt Leimen schadensersatzpflichtig ist. Die s.a.b hatte nämlich, so die RNZ, im Rahmen der Rückabwicklung des Erbbaurechtsvertrages auch die ihr zustehenden Gewährleistungsansprüche an die Stadt abgetreten.

Diese waren jedoch wertlos, weil sie verjährt oder aufgerechnet waren. Darüber hinaus waren Lohnansprüche nicht gezahlt worden.

Alles lesen bei der Rhein Neckar Zeitung …

Leimener Gemeinderat empfiehlt: Hände weg von solchen PPP-Konstrukten.

Gefragt: Duchblick beim Oversum in Winterberg (archiv: zoom)
Gefragt: Duchblick beim Oversum in Winterberg (archiv: zoom)

Als Gemeinderat, der in Leimen das alles auch schon erlebt hat, muss ich sagen, dass mir das alles [der Ablauf in Winterberg] sehr bekannt vorkommt, auch die nachgelieferten Entschuldigungen.

(Gastbeitrag von Ralf Frühwirt, Fraktionssprecher der GALL-Leimen im Gemeindrat. Zum sab-Engagement in Leimen und dem dortigen Ablauf und Scheitern des  PP-Projekts siehe insbesondere die informative Website der GALL.)

Einerseits kann ich die Kollegen von der Winterberger SPD sehr gut verstehen. Auch in Leimen hat sich die Mehrheit des Gemeinderates nicht nur auf den OB verlassen, sondern auf renommierte Wirtschaftsprüfer (Ernst&Young), die finanzierende Bank, das Regierungspräsidium. Alle haben den Daumen gehoben. Ist es einem ehrenamtlich tätigen Rat da zu verdenken, wenn er den Wirtschafts- und Finanzexperten Glauben schenkt?

Fakt ist, dass so komplexe Konstruktionen wie PPP-Verträge von Freizeitpolitikern nicht (oder nur in Ausnahmen) ganz durchschaut werden können, und da man keine eigenen Experten hinzu ziehen darf (wegen Vertraulichkeit), muss man solche Konstrukte grundsätzlich ablehnen.

Denn andererseits kann man auch von Kommunalpolitikern erwarten, dass sie ihre Grenzen kennen und nicht Dinge entscheiden, von denen sie keine Ahnung haben, dass sie sich von sogenannten Leuchtturmprojekten nicht blenden lassen, dass sie sich immer die Frage „cui bono?“ stellen und natürlich, dass sie bereit sind, auch mal gegen den Strom zu schwimmen.

Wie man das besser macht, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Altstätten/Schweiz, wo es auch um eine Schwimmbadsanierung geht. Dort gab es verschiedene Optionen, vom Ausbau (mittels PPP) bis zur Schließung. Die Stadt hat eine sogenannte Vernehmlassung (entspricht etwa einer Bürgerbefragung) gestartet, die Bürgermeinungen ausgewertet und dann hat der Stadtrat eine Entscheidung getroffen (http://www.altstaetten.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/?action=showinfo&info_id=205851). Die starken Vorbehalte der Bürger gegen PPP haben den Stadtrat veranlasst, diese Option auszuschließen.

Die PPP-Variante kam übrigens von der s.a.b.

Die Grün-Alternative Liste Leimen versucht das „Firmengeflecht der s.a.b. in Leimen“ zu beschreiben.

Auf der Website der GALL-Leimen wird versucht, die Geschichte der Auseinandersetzungen um das PPP-Projekt in Leimen auch an Hand des „Firmengeflecht(s) der s.a.b. in Leimen“ zu beschreiben.

Die s.a.b. habe in Leimen ein PPP-Bad gebaut und betrieben, bis es an die Stadt Leimen rückübertragen worden sei.

Seither sei die Stadt mit der s.a.b. im Rechtsstreit über die Abwicklung des Geschäfts und die Übernahme der Kosten.

Ganz einfach sei die Kooperation mit der s.a.b. allerdings nicht. PPP-Projekte, so die GALL-Leimen, seien grundsätzlich auch dadurch gekennzeichnet, dass Projektgesellschaften gegründet würden, die das PPP-Projekt abwickelten.

Alles lesen auf der Website der GALL-Leimen.