Leimen: s.a.b. muss Schadenersatz leisten

Wie die Rhein Neckar Zeitung (RNZ) berichtet, hat das Landgericht Heidelberg die s.a.b. zu 100.000 Euro Schadensersatz an die Stadt und zur Zahlung von 29.750 Euro als ihren Anteil an den Kosten des Schiedsgutachters verurteilt.

Vor dem Landgericht war die Frage verhandelt worden, ob bei einem Streitwert von 145.000 Euro die „s.a.b.“ gegenüber der Stadt Leimen schadensersatzpflichtig ist. Die s.a.b hatte nämlich, so die RNZ, im Rahmen der Rückabwicklung des Erbbaurechtsvertrages auch die ihr zustehenden Gewährleistungsansprüche an die Stadt abgetreten.

Diese waren jedoch wertlos, weil sie verjährt oder aufgerechnet waren. Darüber hinaus waren Lohnansprüche nicht gezahlt worden.

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2 Gedanken zu „Leimen: s.a.b. muss Schadenersatz leisten“

  1. In dem Artikel ist auch eine Vencura erwähnt.

    „Ursprünglich war noch das Finanz- und Serviceunternehmen Vencura mitverklagt. Dieses Verfahren wurde allerdings abgetrennt.“

    Ist es die selbe Vencura die hier im Blog beim Oversum in Winterberg eine Rolle spielt?

    „Kleine Details am Rande: Im November 2011 sollten die Bauarbeiten am Oversum eingestellt werden. Die Pellikaan Bauuternehmung habe jetzt einen Titel von über 2 Millionen Euro gegenüber der “Vencura GmbH” (mit den Investorfirmen verflochten).“

    http://www.schiebener.net/wordpress/?p=22961

  2. Das ist schon möglich. Allerdings kann man bei der Vielzahl der Firmen, die im Umfeld der s.a.b. gegründet wurden, die sich dann umbenannt haben und deren Existenz dann wieder geändert hat, nicht sicher sein. Ich habe für Leimen mal eine Aufstellung gemacht (ohne Vollständigkeit behaupten zu wollen):

    http://www.gall-leimen.de/ver_firmengeflecht.htm

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