Wie die Rhein Neckar Zeitung (RNZ) berichtet, hat das Landgericht Heidelberg die s.a.b. zu 100.000 Euro Schadensersatz an die Stadt und zur Zahlung von 29.750 Euro als ihren Anteil an den Kosten des Schiedsgutachters verurteilt.
Vor dem Landgericht war die Frage verhandelt worden, ob bei einem Streitwert von 145.000 Euro die „s.a.b.“ gegenüber der Stadt Leimen schadensersatzpflichtig ist. Die s.a.b hatte nämlich, so die RNZ, im Rahmen der Rückabwicklung des Erbbaurechtsvertrages auch die ihr zustehenden Gewährleistungsansprüche an die Stadt abgetreten.
Diese waren jedoch wertlos, weil sie verjährt oder aufgerechnet waren. Darüber hinaus waren Lohnansprüche nicht gezahlt worden.