Weit über NRW-Durchschnitt: Die Stadt Winterberg hat im Vergleich mit allen Städten und Gemeinden des HSK die höchsten Schulden. Zum Vergrößern auf die Grafik klicken. (statistik: it.nrw)
Düsseldorf (IT.NRW). Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände Nordrhein-Westfalens lagen Ende 2014 bei 62,0 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, ergibt sich damit für jeden Einwohner rein rechnerisch eine Verschuldung von 3.524 Euro.
Bei dieser Betrachtung sind neben den Schulden der Kernhaushalte auch die Schulden der kommunalen Eigenbetriebe, der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und der kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts enthalten.
Ende 2004 hatte der Schuldenstand bei 40,3 Milliarden Euro gelegen. Die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung war im Jahr 2014 um 47 Prozent höher als zehn Jahre zuvor (damals: 2.397 Euro.)
Die Schulden der kommunalen Kernhaushalte beliefen sich in Nordrhein- Westfalen Ende 2014 auf 49,5 Milliarden Euro; sie setzten sich aus Kassenkrediten in Höhe von 26,4 Milliarden Euro und langfristigen Verbindlichkeiten (Investitionskredite) in Höhe von 22,4 Milliarden Euro zusammen. Während sich die Kredite für Investitionen gegenüber 2004 um neun Prozent verringerten, erhöhten sich die zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe aufgenommenen Kassenkredite um 209,2 Prozent.
Die Stadt Winterberg liegt im Hochsauerlandkreis mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 4.538,92 Euro an der Spitze der verschuldeten Gemeinden. Der HSK-Durchschnitt liegt bei 3.052,77 Euro.
Noch in der Vorjahresstatistik für Ende 2013 betrugen die Pro-Kopf-Schulden der Winterberger 3.855,57 Euro je Einwohner (siehe auch hier im Blog).
Die Ergebnisse für Gemeinden, Städte und Kreise finden Sie hier.
Schützenfestfahne ja, aber keine Rauchfahne im Schützenfestzelt erlaubt. (archivfoto: zoom)
Arnsberg. (vga_pm) Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in einem vom Iserlohner Bürgerschützenverein eingeleiteten Eilverfahren die Anordnung der Stadt Iserlohn bestätigt, das Rauchen im Festzelt ab dem Schützenfest 2015 zu unterbinden.
In dem Beschluss vom 22. Mai 2015 hat sich das Gericht im Wesentlichen darauf gestützt, dass die Klage des Vereins gegen die Anordnung voraussichtlich erfolglos bleiben werde.
Bei dem Festzelt handele es sich um eine Kultur- und Freizeiteinrichtung im Sinne der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften, in denen das Rauchen verboten sei. Zwar gelte das Verbot nur in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen. Das Höhenzelt, um dessen Nutzung es gehe, stelle jedoch einen solchen Raum dar. Dies gelte unabhängig davon, ob eine stetige Luftzirkulation sichergestellt und ob es technisch möglich sei, Teile des Zeltes zu öffnen.
Mit der Anordnung habe der Bürgermeister auch das ihm zustehende Ermessen rechtmäßig ausgeübt. Sein Vorgehen entspreche dem Zweck des Nichtraucherschutzgesetzes, Bürger vor Gesundheitsgefahren durch Rauchen in der Öffentlichkeit zu schützen. Der Schützenverein könne sich auch nicht erfolgreich auf Vertrauensschutz berufen.
Die Verwaltungspraxis in der Vergangenheit habe kein berechtigtes Vertrauen darauf begründet, dass auch in der Zukunft Verstöße geduldet würden. Auch bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen unabhängig von den Erfolgsaussichten der Klage überwiege das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber den Interessen des Vereins an der Fortführung des Zeltbetriebes in der bisherigen und in der Vergangenheit geduldeten Form.
Über eine Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichts hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden.
Hamm (straßen.nrw). Der A46-Tunnel Hemberg zwischen den Anschlussstellen Freienohl und Wennemen wird Donnerstag (28.5.) von 19 bis 24 Uhr in beiden Fahrtrichtungen komplett gesperrt. Eine Umleitung wird eingerichtet. Der Grund für die Sperrung sind Wartungsarbeiten der Straßen.
Der Briloner Sozialdemokrat Ralf Wiegelmann stellt sich gegen Andrea Nahles und das Tarifeinheitsgesetz. (foto: wiegelmann)
Brilon. (pm) Als vermutlich verfassungswidrig bezeichnet Ralf Wiegelmann, Mitglied im AfA – Bundesausschuss, das neue Gesetz zur Tarifeinheit. Künftig entscheide in Betrieben die Mehrheit. Kleinere Spartengewerkschaften könnten somit keinen Arbeitskampf mehr führen.
Vielmehr sei der Grundsatz der Koalitionsfreiheit, welcher sich aus Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes ergebe
Koalitionsfreiheit bezeichnet das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen. Kern dieses Rechtes -das Koalitionsrecht – ist die Möglichkeit, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu gründen und sich diesen anzuschließen
pauschal durch das nunmehr beschlossene Gesetz zur Tarifeinheit ad absurdum geführt und außer Kraft gesetzt werden.
Wiegelmann hält das Gesetz wie verabschiedet für verfassungswidrig: „Über Bundestagsdebatte in der Sache kann ich mich nur wundern und habe über diese Verfahrensweise nebst Antragsbegründung in keinster Weise Verständnis.“
Beim Streikrecht und der Tarifautonomie handele es sich um Verfassungsgrundsätze, die nicht verletzt werden dürften. „Mir persönlich werden die Streiks der vergangenen Wochen aufgeblasener dargestellt, als selbige in der Tat letztendlich waren“, so Wiegelmann gegenüber der Presse.
Das nunmehr beschlossene Gesetz sehe vor, dass in einem Betrieb mit konkurrierenden Gewerkschaften nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gelte. Gerichte könnten Streiks der Minderheitsgewerkschaft verbieten.
Das nunmehr verabschiedete Gesetz sei auch sehr kontrovers in den beiden großen Arbeitnehmervertretungen AfA und CDA diskutiert worden. Wiegelmann spricht sich persönlich in dieser Sache gegen eine gesetzliche Regulierung aus. Es könne auf keinen Fall Aufgabe einer SPD-Ministerin sein, im Auftrag der Arbeitgeber mit einem Tarifeinheitsgesetz das grundgesetzlich geschützte Streikrecht und die Koalitionsfreiheit einzuschränken.
Obgleich Andrea Nahles immer wieder betone, dass es keine Einschränkung des Streikrechtes geben werde, finde genau diese Einschränkung indirekt bei kleineren Gewerkschaften statt, da ihnen die Möglichkeit zur Durchsetzung eines gültigen Tarifvertrages verwehrt und genommen werde.
Damit werde ihnen auch die Möglichkeit von Arbeitskämpfen untersagt. Eine Einschränkung des Streikrechtes müsse jedoch verhindert werden und dürfe nicht von der SPD hingenommen, gar federführend durchgeführt werden.
Als wichtige Argumente für das Tarifeinheitsgesetz und damit der Einschränkung der Koalitionsfreiheit würden, so Wiegelmann, u.a. „gesamtwirtschaftliche Belange“, die „Ordnung und Befriedung des Arbeitslebens“, das „öffentliche Interesse“ und „Beschäftigungssicherung“ angeführt. Dieser Ansatz widerspräche völlig den Grundsätzen der SPD und ihren historischen Wurzeln.
In erster Linie dienen Arbeitskämpfe der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer! Dieser Ansatz und diese Bedeutung muss von der SPD gegen Widerstände verteidigt werden!
Darüber hinaus berge das Tarifeinheitsgesetz eine weitere Schwächung der Belegschaft, da nun mittels Betriebstarifverträgen der Flächentarifvertrag und sogar der Haustarifvertrag weiter geschwächt würden.
Eine Stärkung der Gewerkschaften könne nicht durch die Einschränkung der Koalitionsfreiheit erreicht werden, sondern nur mittels Stärkung der Flächentarifverträge und einer Erschwerung von Tarifflucht durch Ausgründungen.
Ralf Wiegelmann, Mitglied im AfA-Bundesausschuss schließt sich ausdrücklich der Position der Gewerkschaften GEW, NGG, ver.di und dem Deutschen Beamtenbund an, dass eine Tarifeinheit nicht durch Gesetz aufgezwungen werden dürfe, vor allem nicht durch eine Einschränkung der Koalitionsfreiheit, sondern eine interne Aufgabe der Gewerkschaften sind.
Stattdessen könne und sollte die Politik Rahmenbedingungen schaffen, um Flächentarifverträge zu stärken und Tarifflucht durch Ausgründungen zu erschweren.
v.l.: Bürgermeister Kai Hutzenlaub, Hanna Schulze, Bernd Banschkus, Hans Walter Schneider, Harald Metzger, Robert Tausewald, Gritta Goesmann, Christian Klespe (Foto: SPD im Regionalrat Arnsberg)
Arnsberg/Ochtrup. (spd_pm) Shoppen stand nicht auf dem dicht gedrängten Tagesplan der SPD-Regionalratsfraktion, als sie in Ochtrup das Factory-Outlet-Center (FOC) besuchte.
In einem ausführlichen Gespräch mit dem Betreiber des Centers haben die Fraktionsmitglieder wissenswerte Zahlen und Fakten über das FOC-Ochtrup, aber auch über das generelle Funktionieren eines Outlets erfahren.
Die Gruppe interessierten besonders die Wirkungen eines solchen Centers auf die Stadtkerne und Kaufkraftflüsse in den Gemeinden in der näheren und weiteren Umgebung, sowie die Einzugsbereiche, mit denen die Betreiber auch nach der geplanten Erweiterung auf ca. 20.000 qm rechnen.
Anschließend trafen sich die Regionalpolitiker mit dem Bürgermeister der Stadt Ochtrup, Kai Hutzenlaub und dessen Wirtschaftförder. Bei diesem Gespräch ging es um die Stadtentwicklung in der vom FOC fußläufig zu erreichenden Innenstadt und die Chancen und Risiken, die das FOC für die Stadt birgt. Im Outlet-Center werden ca. 600 ArbeitnehmerInnen beschäftigt. Bei einem Rundgang durch die Stadt ließen sich die Regionalpolitiker aus Arnsberg das in der Umsetzung befindliche Stadtentwicklungskonzept im Detail vorstellen.
Am Nachmittag stand dann noch ein Gespräch mit dem Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland auf der Tagesordnung. Mit dessen Vorsitzenden Herrn Michael Radau unterhielten sich die Fraktionsmitglieder auch über die zu erwartenden Auswirkungen eines FOC auf die umliegenden Innenstädte aber auch über die Entwicklung der Arbeitsplatz- und Arbeitsmarktsituation in den Städten, in denen ein solches Outlet-Center eröffnet wird.
„Uns war es wichtig, mit allen Seiten zu sprechen. Wir haben viele wertvolle Informationen erhalten, die uns in der Diskussion und Entscheidung um weitere FOC hilfreich sein werden“, so Hans Walter Schneider, Vorsitzender der SPD-Regionalratsfraktion, am Ende der aufschlussreichen Informationsreise.
Willi Brase aus Siegen, Vorsitzender des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement, möchte am 02. Juni 2015 um 19:00 Uhr im Speiseraum der Schützenhalle Hüsten gemeinsam mit seinem Fraktionkollegen im Bundestag Dirk Wiese die Vorstellungen der SPD zum bürgerschaftlichen Engagement diskutieren. (foto: spd)
Arnsberg. (spd_pm) Der demografische Wandel stellt uns vor große Herausforderungen – für die Sicherung der Fachkräfte im produzierenden- wie im Dienstleistungs-Bereich, für Betreuung und Pflege einer wachsenden Zahl von Menschen, für die Stabilität unserer sozialen Sicherungssysteme und für die Gestaltungskraft unserer Kommunen, insbesondere für die in strukturschwachen Regionen.
Aber Wandel bietet auch Chancen, zum Beispiel für Impulse für unsere Demokratie vor Ort. Wir wollen ein neues Miteinander in unserer Gesellschaft. Dazu brauchen wir realistische Bestandsaufnahmen, Weitsicht in die nächsten Jahrzehnte und pragmatische Schritte. Wir brauchen das Miteinander der Akteure, denn freiwilliges und bürgerschaftliches Engagement wird angesichts der demografischen Entwicklung zu einer unerlässlichen Säule für unsere Gesellschaft.
Ländliche Räume leben vom Engagement der Menschen, von ihren Ideen und ihrer Tatkraft.
Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete, Dirk Wiese und sein Fraktionskollege und Vorsitzender des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement, Willi Brase aus Siegen, möchten am 02. Juni 2015 um 19:00 Uhr im Speiseraum der Schützenhalle Hüsten mit einer Diskussionsveranstaltung im Rahmen der Reihe „Fraktion vor Ort“ mit dem Thema „Bürgerschaftliches Engagement im demografischen Wandel“ Vorschläge und Überlegungen der SPD-Bundestagsfraktion zur Gestaltung des demografischen Wandels vorstellen.
Beide Politiker interessieren sich für die Erfahrungen, Meinungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema.
Marita Gerwin von der Fachstelle Zukunft der Stadt Arnsberg und Margit Hieronymus, Vorsitzende der SPD-Hüsten, werden die Diskussionsrunde vervollständigen. Die Anregungen wollen die Abgeordneten in die parlamentarische Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion einfließen lassen.
Um Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung wird bis zum 29. Mai 2015 gebeten unter Telefon 0291-99 67 13 oder via Email an Dirk.wiese.wk@bundestag.de
Aktuelle Informationen über die SPD im Hochsauerland und vom Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese befinden sich im Internet unter www.hsk-spd.de und www.dirkwiese.de
„Die Entwicklungen bei der Deutschen Post bereiten mir große Sorge. Obwohl das Unternehmen sich in einer sehr guten wirtschaftlichen Position befindet, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sachgrundlos mit befristeten Verträgen ausgestattet oder gleich zu deutlich schlechteren Gehalts- und Arbeitskonditionen in eine regionale Gesellschaft ausgegliedert. Für ein ehemaliges Staatsunternehmen gehört sich so eine Praxis nicht. Ich fordere die Verantwortlichen der Deutschen Post auf, zu einem fairen Umgang mit den Beschäftigten und der zuständigen Gewerkschaft ver.di zurückzukehren.“
Zum Hintergrund:
Anfang Januar 2015 gründete die Deutsche Post 49 regionale Zustellgesellschaften, in denen bis zu 10.000 bis dahin bei der Konzernmutter befristet Beschäftigte mit neuen Verträgen ausgestattet werden. Diese richten sich nicht nach dem mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ausgehandelten Haustarifvertrag, sondern nach den in der Regel niedrigeren regionalen Tarifverträgen der Speditions- und Logistikbranche. Allein beim Stundenlohn müssen Abstriche bis zu 20 Prozent hingenommen werden. Ver.di spricht in diesem Zusammenhang von „Mitbestimmungs- und Tarifflucht“.
Aktuelle Informationen über die SPD im Hochsauerland und vom Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese befinden sich im Internet unter www.hsk-spd.de und www.dirkwiese.de
Mehr als 50 Bürgerinnen und Bürger, aller Altersschichten, folgten einem Aufruf und bekundeten ihren Willen, das wunderschön gelegene Amecker Freibad zu neuem Leben zu erwecken.
Politiker der Parteien SPD und WISU sicherten vor Ort ihre Unterstützung zu.
Alle Teilnehmer waren sich einig, dass sie sich nicht damit abfinden können, dieses Bad unwiderruflich zu verlieren. Somit werden von nun an, gemeinsam, sämtliche Wege ausgelotet, die das Wiederaufleben des Traditionsbades ermöglichen könnten.
Ein weiteres Treffen wird daher in Kürze stattfinden. Eine Einladung hierzu erfolgt über die bekannten Medien.
Weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich noch anschließen, und Ihre Kraft und Ideen einbringen möchten können sich telefonisch, oder per Email an:
Das zerfallende Freibad in Amecke soll wiederbelebt werden. (fotos: härtel)
Amecke. (pm) Motiviert durch „fürchterliche Bilder“ in einer Facebook- Gruppe, welche den Verfall des einst so beliebten Freibades in Amecke zeigen, sowie die aktuelle Diskussion um die verlängerte Schließung des Hallenbades in Sundern, plant der Amecker Bürger Thorsten Härtel folgende Aktion:
Sonntag, den 17.05.2015, 15:30 Uhr Treffpunkt: Freibadparkplatz Sundern-Amecke
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, sind herzlich eingeladen, um gemeinsam Überlegungen anzustellen, ob und wie es möglich sein kann, ein Freibad in Bürgerverantwortung wiederzubeleben.
„Wer macht mit, wer hat Ideen?“, fragt Härtel.
In der Facebook-Gruppe „Du bist Sunderaner, wenn …“ werden derweil Argumente und Gegenargumente ausgetauscht.