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Category Archives: Polizeiberichte

Schwerer Unfall bei Steinhelle: Aus welchem Grund ist dieser Bahnübergang unbeschrankt?

19. Mai 2014 / 6 Kommentare / zoom
Der Bahnübergang der L 742 in Steinhelle, kurz vor der B 480, ist unbeschrankt. (foto: zoom)

Der Bahnübergang der L 742 über die Winterberger Strecke in Steinhelle, kurz vor der B 480, ist unbeschrankt. (foto: zoom)

Ich habe mich schon oft gefragt, welch ein Gottvertrauen die Deutsche Bahn hat, dass sie den Bahnübergang der L 742 bei Steinhelle lediglich mit einem roten Warnlicht ausstattet.

Dieses Licht blinkt rot, und zwar kurz bevor sich der Zug auf der eingleisigen Strecke Bestwig – Winterberg entweder aus Olsberg oder aus Winterberg nähert.

Die Autos halten an. Wenn das Blinken aufhört, darf man weiterfahren.

Ein Augenblick Unaufmerksamkeit im falschen Moment kann die Katastrophe bedeuten. Gerade, wenn man die Strecke routinemäßig befährt, ist die Gefahr groß, diesen Übergang zu unterschätzen oder ihn einfach nicht wahrzunehmen.

Jetzt ist es passiert. Der Polizeibericht:

Olsberg (ots) – Am heutigen Sonntag gegen 13:00 Uhr kam es auf der L742 in Höhe Steinhelle zu einem Verkehrsunfall auf dem dortigen Bahnübergang. Ein 46-jähriger Mann aus dem Bereich Winterberg befuhr die L742 von Wulmeringhausen in Richtung Olsberg. Aus bisher unbekannten Gründen fuhr er mit seinem Pkw auf den unbeschrankten Bahnübergang, obwohl sich ein Zug näherte. Trotz Notbremsung konnte der Lokführer einen Zusammenstoß mit dem Pkw nicht verhindern. Der Pkw wurde durch die Wucht des Aufpralls gegen eine Schutzplanke geschleudert. Der Pkw-Fahrer wurde hierbei schwer verletzt und mit dem Rettungswagen dem Krankenhaus Winterberg zugeführt. Seine 48-jährige Beifahrerin wurde ebenfalls schwer verletzt und mit dem Rettungshubschrauber in die Uni-Klinik Marburg geflogen. Nach ersten Ermittlungen besteht jedoch keine Lebensgefahr. Der Lokfahrer erlitt einen Schock und wurde durch die eingesetzten Rettungskräfte vor Ort versorgt. Sämtliche Fahrgäste des Regio-Zugs blieben unverletzt. Der Pkw wurde total beschädigt und musste abgeschleppt werden. Zum Schaden an der Lok können noch keine Angaben gemacht werden.

Warum gibt es am oberen Ende der Strecke bei Winterberg, kurz vor dem Kreisel oder dahinter, je nach Blickrichtung, eine Schranke und am unteren Ende nicht? In Steinhelle jedenfalls hat die Bahn sehr viel Gottvertrauen.

Erstellt in: In unserem Briefkasten, Lokales, Polizeiberichte, Pressemitteilungen, Verkehr / Getaggt mit: Bahnübergang, L 742, Steinhelle, Unfall

Liebe Westfalenpost: Die Vandalen waren besser als ihr Ruf.

15. Mai 2014 / Hinterlassen Sie einen Kommentar / zoom

Heute mittag veröffentlichte die Polizei Hochsauerlandkreis eine Pressemitteilung:

POL-HSK: Sachbeschädigungen auf Schulhof

Olsberg (ots) – Unbekannte waren in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch auf dem Schulgelände der städtischen Realschule in Olsberg an der Bahnhofstraße unterwegs. Auf dem Schulhof, der sich im Bereich Mühlhofweg befindet, kippten die Täter Betonkübel um, die dort als Mülleimer aufgestellt sind. Auf dem leicht abschüssigen Gelände ließen sie diese runden Betonelement dann losrollen. Dabei rollte einer der Mülleimer einen Treppenabgang herunter und zerbrach. Ein weiterer Betonkübel prallte gegen in Boden eingelassene Betonstehlen, wodurch eine dieser Stehlen zerbrach. Die Polizei Brilon bittet in diesem Zusammenhang um sachdienliche Hinweise zu verdächtigen Beobachtungen unter 0291-90200.

Was macht die Westfalenpost (WP) aus und mit dieser PM?

Nicht viel, aber das, was sie macht, ist eine populistische “Verschlimmbesserung” der nüchternen Polizeimeldung:

Überschrift WP: “Vandalen wüten auf dem Schulgelände in Olsberg”

Bildunterzeile WP: “Die Polizei sucht nach Zeugen, die die Vandalen beobachtet haben.”

Hier geht es zum “Vandalen-Artikel” der Westfalenpost: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/vandalen-wueten-auf-dem-schulgelaende-in-olsberg-id9351289.html

Die Vandalen, liebe Westfalenpost, waren besser als ihr Ruf und sie haben es wirklich nicht verdient, mit Sachbeschädigung und anderen Delikten in Zusammenhang gebracht zu werden.

Zum Einstieg sei die des Vandalismus unverdächtige Zeitung Die Welt vom 21. Oktober 2009 angeführt:

Die Vandalen waren besser als ihr Ruf

Ihr Image ist mehr als zweifelhaft: Doch das Klischee vom plündernden und kulturlosen Volk trifft auf die Vandalen nicht zu …

Lesen: http://www.welt.de/kultur/article4897297/Die-Vandalen-waren-besser-als-ihr-Ruf.html

auch:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2009-1-089

Erstellt in: Dit und dat, Geschichte, Medien, Polizeiberichte / Getaggt mit: Polizeibericht, Vandalen, Westfalenpost

Wenn es Nacht wird im Hochsauerland: Schlägerei auf der Kirmes in Olsberg

10. Mai 2014 / Hinterlassen Sie einen Kommentar / redaktion

In unserem BriefkastenOlsberg (ots) – Bei einer Schlägerei auf der Kirmes in Olsberg in der Nacht zu Samstag zwischen einem Mitarbeiter des Kirmespersonals und einer jugendlichen Besuchergruppe sind insgesamt drei Personen leicht verletzt worden.

Bei der Auseinandersetzung soll auch ein Holzstock von einem der Beteiligten eingesetzt worden sein, so dass jetzt die Kriminalpolizei wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Erstellt in: In unserem Briefkasten, Lokales, Polizeiberichte, Pressemitteilungen / Getaggt mit: Kirmes Olsberg, Kreispolizeibehörde, Pressemitteilung, Schlägerei

Umleitung: Urknall, Schavan, Ukraine, die Tarifflucht bei DuMont und Heinen-Verlag, Graffiti in Winterberg und mehr.

19. März 2014 / Hinterlassen Sie einen Kommentar / zoom
Geburtstag im Ruhrgebiet 1929

 Geburtstag im Ruhrgebiet 1929 (archiv: zoom)

Tagebuch 19.03.2014: Als ich einmal eine Cholesterinbombe über meinem kortikalen Adernsystem abgeworfen hatte … endoplast

In the beginning: BICEP2 und die ersten Sekundenbruchteile nach dem Urknall … scilogs

Sprache und Geschlecht: Der Mann als Norm … sprachlog

Verbot von Nazi-”Aktionsbüro”: an V-Leuten gescheitert … publikative

Schavan: Kampf um Titel und Untertitel … erbloggtes

Schavan vor Gericht: Prösterchen! … causaschavan

Causa Schavan: Prozess vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf … neheimsnetz

Bildung: Das öffentliche Schulsystem in der Privatisierungszange … nachdenkseiten

Die Bundestagswahl 2017: wird in NRW entschieden. Kampfplatz auf dem Weg ins Kanzleramt … postvonhorn

Medien: Gemeinsame Tarifflucht bei DuMont und Heinen-Verlag … medienmoral

Ukraine I: Der Westen ist ahnungslos … wiesaussieht

Ukraine II: Das Krim-Referendum – Erzwungen, manipuliert oder doch authentisch? … jurga

Ausstellungen im Kreis Unna: Schwierige Verhandlungen über das Schloss Cappenberg … revierpassagen

Hagener SPD: Der Facebook-Parteitag … doppelwacholder

Winterberg: Graffitis an Einkaufzentrum … polizeihsk

Kulturausschuss tagte in Arnsberg: 881.327 Euro Mehrkosten und viele unbeantwortete Fragen … sbl

Energiewende: Windkraft-Debatte in Küstelberg … derwesten

Erstellt in: Bildung und Schule, Finanzen, Geschichte, Kultur, Lokales, Medien, Naturwissenschaft, Politik, Polizeiberichte, Umleitung, Urbanes Wohnen / Getaggt mit: Annette Schavan, Energiewende, Medienkrise, Neonazis, Sauerlandmuseum, Schloss Cappenberg, Ukraine

Polizei-HSK und Freiwillige Feuerwehr Winterberg: Brand einer Halle in Siedlinghausen

4. Februar 2014 / Hinterlassen Sie einen Kommentar / redaktion

In unserem BriefkastenWinterberg (ots) – Dienstagnacht wurden Feuerwehr und Polizei gegen 03:35 Uhr zu einem Brand in Siedlinghausen gerufen. Eine Zeuge hatte bemerkt, dass eine Halle an der Burmeckestraße in voller Ausdehnung in Brand stand und die Rettungskräfte informiert.

In der Halle stehen verschiedene Fahrzeuge für den Motocrosssport, sie wird aber auch als Werkstatt genutzt. Diese Fahrzeuge, die vorhandenen Werkzeuge, Ersatzteile sowie die komplette Halle wurden durch die Flammen zerstört.

Verletzt wurde niemand. Nach ersten Schätzungen liegt der Sachschaden bei etwa 400.000,- Euro. Die Kripo hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Hierzu liegen bislang noch keine Ergebnisse vor.

Auch die Freiwillige Feuerwehr Winterberg berichtet:

Bei Eintreffen der ersten Einsatzkräfte stand das Objekt, in dem Kraftfahrzeuge instand gesetzt werden, bereits in Vollbrand. Aufgrund der starken Hitzeentwicklung sowie der bereits zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einsturzgefahr des Daches konnten die ersten Löschmaßnahmen nur von außen (größtenteils unter Einsatz von Atemschutzgeräten) vorgetragen werden. Im weiteren Einsatzverlauf wurden die Löscharbeiten durch den Einsatz der Winterberger Drehleiter unterstützt. Eine Gefährdung von Personen bestand nicht.

Den ausführlichen Bericht und die Bilder vom Einsatzort findet man auf der Website der Freiwilligen Feuerwehr Winterberg: http://www.feuerwehr-winterberg.de/aktuelles/einsaetze/68-hallenbrand-in-siedlinghausen.html

Erstellt in: Lokales, Polizeiberichte, Pressemitteilungen / Getaggt mit: Polizeibericht, Pressemitteilungen

Pressemeldung zum Zwischenfall vor Hamburger Davidwache am 28. Dezember 2013: Rechtsanwalt bezweifelt Darstellung der Polizei.

5. Januar 2014 / 16 Kommentare / zoom
Davidwache

Die Davidwache an der Hamburger Reeperbahn vor drei Jahren. (archiv: zoom)

Der Hamburger Rechtsanwalt Andreas Beuth hat heute in einer Pressemitteilung “schwerwiegende und begründete Zweifel an de[m] bisher durch die Polizei bekannt gemachten Geschehensablauf” vor der Davidwache (PK 15) am Abend des 28. Dezember 2013 geäußert.

Wir haben gestern über die Einrichtung des Gefahrengebiets in Hamburg berichtet, und unter anderem die Pressemitteilung der Polizei dokumentiert.

Wir dokumentieren an dieser Stelle die Pressemitteilung von Rechtsanwalt Andreas Beuth:

Pressemitteilung
Anwaltsbüro Schulterblatt 36
(Andreas Beuth • Britta Eder • Marc Meyer1 • Gerrit Onken • Hendrik Schulze • Ingrid Witte-Rohde • Nils Rotermund)

Angriff auf das PK 15 am 28.12.2013 – gezielte Desinformation!

Anlässlich der Darstellung und Diskussion in der Öffentlichkeit und in den Medien zu einem Zwischenfall am Samstag, 28.12.2013, gegen 23:03 Uhr im Bereich der Reeperbahn in Hamburg – St. Pauli zwischen bisher unbekannten Personen und PolizeibeamtInnen sehe ich mich zu einer öffentlichen Stellungnahme veranlasst.

Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit sind mir Tatsachen bekannt geworden, die den bisher öffentlich diskutierten Sachverhalt in einem anderen Licht erscheinen lassen bzw. schwerwiegende und begründete Zweifel an der bisher durch die Polizei bekannt gemachten Geschehensablauf nähren.

In einer Pressemitteilung der Polizei Hamburg vom 29.12.2013 wird folgender Sachverhalt im Kerngeschehen dargestellt:
Beamte der Davidwache seien aus einer Personengruppe heraus gezielt angegriffen und zum Teil schwer verletzt worden. Zur Tatzeit hätten 30 bis 40 dunkel gekleidete, zum Teil (u.a. mit St.Pauli-Schals) vermummte Personen in Sprechchören: “St.Pauli – Scheißbullen – Habt Ihr immer noch nicht genug!” skandiert. Als Polizeibeamte daraufhin aus der Davidwache herausgekommen seien, seien sie an der Ecke Reeperbahn/Davidstraße aus der Personengruppe heraus gezielt und unvermittelt mit Stein- und Flaschenwürfen angegriffen worden. Ein Polizeibeamter sei durch einen aus unmittelbarer Nähe geworfenen Stein erheblich verletzt worden sei und habe eine Nasenbein- und Kieferfraktur erlitten.
Wir haben hingegen nach den uns vorliegenden Informationen Grund zu der Annahme und hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass diese polizeiliche Darstellung falsch ist.
So gab es bereits keine zum Teil vermummte Personengruppe von 30 bis 40 Personen. Darüber hinaus gab es keine Personen vor der Davidwache, deren Plan und Ziel es gewesen wäre, die Polizeirevierwache 15 oder deren BeamtInnen zu attackieren.

Entsprechend hat es zu keinem Zeitpunkt Stein- oder Flaschenwürfe auf das Gebäude der Revierwache gegeben; erst recht nicht auf aus der Wache herauskommende PolizeibeamtInnen.
Entgegenstehende Behauptungen in der Polizeipressemitteilung vom 29.12.2013 sind schlichte Falschbehauptungen. Soweit es in der Pressemitteilung der Polizei vom 29.12.2013 heißt, „Als Polizeibeamte daraufhin aus der Davidwache herauskamen, wurden sie an der Ecke Reeperbahn/ Davidstraße aus der Personengruppe heraus gezielt und unmittelbar mit Stein- und Flaschenwürfen angegriffen. Dabei erlitt ein Polizeibeamter (45) einen Kiefer- und Nasenbruch sowie eine Gesichtsschnittverletzung, als ihm einer der Täter aus nächster Nähe einen Stein ins Gesicht schlug.“, ist dies ebenso falsch. Es ist kein Beamter vor der Davidwache Ecke Reeperbahn/ Davidstraße durch einen Stein oder anderen gefährlichen Gegenstand verletzt worden.

Soweit in der Berichterstattung in den Medien behauptet wird, ein Beamter sei im Bereich Hein-Hoyer-Straße/Seilerstraße, mithin ca. 200 m vorm PK 15 entfernt, im Gesicht verletzt worden, entzieht sich dies unserer Kenntnis. Auch der Pressemitteilung der Polizei ist ein solcher Tathergang nicht zu entnehmen.

Weiterhin muss ich feststellen, dass die der Berichterstattung zugrunde liegende Mitteilung der Polizeipressestelle es unterlassen hat, die polizeilichen Maßnahmen der BeamtInnen zu schildern, nachdem diese unbehelligt vor die Wache getreten waren.

Hinter der bewusst falschen Darstellung stehen augenscheinlich politische Interessen der Polizeiführung und ihrer Gewerkschaften wie zusätzliche Stellen, eine bessere Bezahlung der Polizei, eine „Aufrüstung“ der Polizei und aktuell die Einrichtung eines unbefristeten Gefahrengebiets in einem nie dagewesenen Ausmaß.
Die offensichtliche Desinformation der Öffentlichkeit lenkt ab von den brennenden sozialpolitischen Themen in der Stadt und diskreditiert legitime politische Inhalte.

Vor diesem Hintergrund halte ich eine öffentlich geführte Debatte über den möglichen polizeilichen Einsatz von Tasern oder gar den Schusswaffengebrauch einmal mehr für eine gefährliche, unverantwortliche und inakzeptable Reaktion.

Andreas Beuth
Rechtsanwalt

Erstellt in: Hamburg, In unserem Briefkasten, Politik, Polizeiberichte, Pressemitteilungen / Getaggt mit: Davidwache, Gefahrengebiet Hamburg, PK 15, Pressemitteilung

Im Wortlaut: Polizei Hamburg richtet ab heute früh um 6 Uhr Gefahrengebiet ein

4. Januar 2014 / 4 Kommentare / zoom
Gefahrengebiet

Dieses Gefahrengebiet richtet die Polizei ab heute früh um 6 Uhr ein. (Abb. Polizei HH)

Die Polizei Hamburg meldet die Einrichtung eines Gefahrengebietes:

Zeit: 04.01.2014, ab 06:00 Uhr, lageabhängig bis auf Weiteres Ort: Teile von Hamburg Altona, St. Pauli und Sternschanze

In den vergangenen Wochen wurden wiederholt Polizeibeamte und polizeiliche Einrichtungen angegriffen. Hierzu zählen insbesondere der Angriff am 12.12.2013 auf das Polizeikommissariat 16 und die beiden Angriffe vom 20.12.2013 und 28.12.2013 auf die Davidwache. Dabei sind Polizeibeamte zum Teil erheblich verletzt worden. Aber auch in den Tagen vor, während und nach der Demonstration zum Thema: “Selbstorganisierung statt Repression! Refugee-Bleiberecht, Esso-Häuser und Rote Flora durchsetzen!” sind Polizeibeamte und polizeiliche Einrichtungen massiv angegriffen worden.

Vor diesem Hintergrund richtet die Hamburger Polizei zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten ab dem 04.01.2014, 06:00 Uhr, ein Gefahrengebiet ein. Dadurch können relevante Personengruppen einschließlich ihrer mitgeführten Sachen überprüft und aus der Anonymität geholt werden. Die Kontrollen werden wie gewohnt mit Augenmaß durchgeführt und es ist nicht beabsichtigt, Anwohner oder Besucher des Vergnügungsviertels übermäßig zu belasten. Gleichwohl wollen wir durch diese Maßnahme sehr deutlich machen, dass die Polizei Hamburg alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wird, um Leib und Leben ihrer Beamten zu schützen.

Mich beunruhigt diese Entwicklung in meiner alten Heimat, denn es gibt durchaus ernstzunehmende Hinweise, dass die Polizeiführung eine Eskalation der Konflikte in Kauf genommen haben könnte und deeskalierende Vorgehensweisen nicht ernsthaft genug erwogen wurden.

Esso-Häuser

Die sogenannten Esso-Häuser am Abend des 28. Dezember. (foto: zoom)

Sehr lesenwerte Überlegungen stammen von Andrej Reisin. Er schrieb am 23. Dezember 2013 unter dem Titel #HH2112: Die Polizei, die Medien und die Gewalt unter anderem:

Der Streit um die richtige Darstellung der Ereignisse in Hamburg ist voll entbrannt. Dabei ist das Ergebnis der Debatten einigermaßen vorhersehbar: Eine “objektive Wahrheit” gibt es nicht. Journalismus ist nicht “Realität abbilden” – wie leider viele Kolleg/innen noch immer glauben – sondern “Storytelling”: positiv wie negativ, durchkomponierte Erzählung, Versionen von Ereignissen. Dennoch lohnt sich der Streit um zeitliche Abläufe und belegbare Behauptungen. Und auch das Nachdenken über die Gewalt selbst ist keinesfalls sinnlos.

Patrick Gensing ergänzt am 2. Januar 2014:

Hunderte Verletzte, Angriffe auf Polizeiwachen, eine verhinderte Demonstration – die Bilanz der vergangenen zwei Wochen in Hamburg sind für Politiker und Medien offenbar kein Anlass, verbal abzurüsten. Im Gegenteil: Mittlerweile wird über den Einsatz von Schusswaffen diskutiert – und halb Hamburg wird zum Gefahrengebiet.

Die Hamburger Morgenpost hingegen drehte Ende des Jahres an der medialen Gewaltschraube und schrieb Waffengewalt herbei:

Morgenpost

Diese Morgenpost habe ich am 30. Dezember im Lidl gekauft.

Im NDR kommentierte am selben Tag Christian Baars: Gute Strategie, um Gewalt weiter anzuheizen …

Wer eine weitere Eskalation verhindern will, sollte selbst abrüsten, versuchen zu vermitteln – in einen Dialog zu treten. Hier ist der Hamburger Senat gefordert. Er muss jetzt dringend versuchen, den Konflikt zu entschärfen. Denn man darf eines nicht vergessen: Hinter der Eskalation der Gewalt verbergen sich mehrere politische Streitpunkte. Es geht um die Zukunft der Roten Flora, es geht um das Bleiberecht für Flüchtlinge und es geht um die Frage, wie günstiger Wohnraum geschaffen werden kann. Bei all diesen Punkten hat die Stadt bislang keine zufriedenstellende Antwort geliefert.

Erstellt in: Hamburg, In unserem Briefkasten, Lokales, Politik, Polizeiberichte, Pressemitteilungen / Getaggt mit: Esso-Häuser, Gefahrengebiet Hamburg, Polizei Hamburg, Rote Flora

Niederlage für die Kreispolizeibehörde beim Landesarbeitsgericht in Hamm.

7. Dezember 2013 / 11 Kommentare / Reinhard Loos

Kreispolizeibehoerde20131206Mit einem Desaster endete gestern für die Kreispolizeibehörde ein von ihr selbst eingeleitetes Berufungsverfahren beim Landesarbeitsgericht in Hamm (Az: 13 Sa 596/13). Das Urteil bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23.04.2013: Die beiden vor etwa einem Jahr gegen einen 45jährigen Informationstechniker ausgesprochenen fristlosen Kündigungen sind unwirksam. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

(Unser Autor hat persönlich an der Verhandlung teilgenommen. Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Es geht immer noch um die sogenannte Download-Affäre. Bereits im Februar 2010 (!) war der Kreispolizeibehörde durch ein Schreiben eines Rechtsanwalts bekannt geworden, dass ausgerechnet auf einem ihrer Behörden-Rechner illegale Downloads erfolgt waren, u.a. von Musiktiteln der Gruppe “Ich und Ich” und von Videos. Die Kreispolizeibehörde verdächtigte 2 Mitarbeiter. Es wurden Strafverfahren eingeleitet, die aber – nach 2 1/2 jähriger Verfahrensdauer – zu keiner Verurteilung führten. Trotzdem wurde beiden Mitarbeitern gekündigt. Einer von ihnen klagte gegen die Kündigungen, und bekam in allen Instanzen Recht. Der Mitarbeiter ist bereits seit 1994 beim Land NRW beschäftigt, das formell Arbeitgeber der Kreispolizei ist, war Mitglied des Personalrats, und hat Ehefrau und 2 Kinder. Über die bisherigen Verfahren hatten wir mehrfach berichtet: http://sbl-fraktion.de/?p=2875, http://sbl-fraktion.de/?p=2895, http://sbl-fraktion.de/?p=2969

Die Verhandlung in Hamm deckte haarsträubende Zustände in der Kreispolizeibehörde auf. Der Vorsitzende Richter war sehr gut vorbereitet. Die Kreispolizeibehörde war durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und durch ihren “Direktionsleiter Zentrale Aufgaben” vertreten.

Im Laufe der Verhandlung mußten die beiden Vertreter der Kreispolizeibehörde schließlich zugeben, dass mindestens 16 Mitarbeiter ohne Paßwort auf den Rechner, auf den die Downloads erfolgt waren, zugreifen konnten, und zwar ohne Paßwort. Es handelte sich um einen Testrechner, der nicht mit dem Polizeinetz verbunden war. Er diente z.B. dazu, Software-Updates und neue Treiber aus dem Internet herunterzuladen, um sie zu testen und dann auf die Rechner im Netz der Polizeibehörde zu übertragen. Diese internen Rechner sind die Haupt-Arbeitsplätze der Behördenmitarbeiter und haben selbst keinen Zugang zum Internet.

Besonders pikant: Der Generalschlüssel zur Kreispolizeibehörde wurde in der Wache Meschede aufbewahrt, die sich im selben Gebäude befindet, in einem offenen Schlüsselkasten. Von dort holte sich z.B. “die Putzfrau” den Generalschlüssel, um die Räumlichkeiten der Kreispolizeibehörde zu reinigen; an den Schlüssel hätten so auch viele andere Personen kommen können.

Nicht mehr bestreiten konnte die Kreispolizeibehörde auch, dass der von ihr gekündigte Mitarbeiter zu den Zeiten, als die Downloads erfolgten, häufig nicht im Dienstgebäude in Meschede anwesend war. Er hielt sich dann entweder in auswärtigen Schulungen oder in anderen Polizeidienststellen im Kreisgebiet auf. Denn er war für die komplette Funk- und Telefontechnik aller Polizeidienststellen im Hochsauerlandkreis zuständig. Für die “kreative” Behauptung, der Mitarbeiter hätte die Downloads dann bereits vor seiner Abwesenheit (also mehrere Tage vorher) gestartet, blieb der Arbeitgeber jeden Beweis schuldig.

Besonderes Erstaunen löste beim Landesarbeitsgericht der Umgang der Kreispolizeibehörde mit dem Rechner, auf den die Downloads erfolgt waren, und einem möglicherweise ebenfalls betroffenen Notebook aus. Die Geräte blieben nach Bekanntwerden der Vorwürfe zunächst an ihrem bisherigen Platz stehen, waren also für viele Personen zugänglich. Dann wurden sie in einer Garage abgestellt, weil das Büro, in dem sie vorher standen, renoviert wurde. Erst nach mehreren Wochen wurden sie “gesichert” untergebracht. In der Zwischenzeit wurden von dem Rechner zahlreiche Dateien gelöscht, und keiner konnte sagen, von wem und wann… Diesen Umgang mit dem verdächtigen Objekt ausgerechnet im eigenen Haus der Polizei bewertete das Landesarbeitsgericht als “unerklärlich”.

Im Laufe der Verhandlung stellte sich außerdem noch heraus, dass der von der Leitung der Kreispolizeibehörde bestellte Sachverständige, der ein Gutachten zu den Downloads erstellt hat, von der Behördenleitung falsche Informationen erhalten hatte. Und die damalige Verwaltungsleiterin der Kreispolizeibehörde hatte Informationen, die den gekündigten Mitarbeiter entlastet hätten, unterdrückt. Diese Juristin wurde übrigens kurz nach diesen Vorgängen wieder in die Kreisverwaltung zurück versetzt. Hoffentlich kommt niemand auf den Gedanken, sie dort zu befördern?

Erneut kritisierte der Rechtsanwalt des Mitarbeiters, dass die Kreispolizeibehörde in ihren eigenen Angelegenheiten selbst ermittelt hatte, statt die Angelegenheit an eine andere Polizeibehörde abzugeben, die vielleicht etwas neutraler wäre. Dieses Problem stellte sich in den letzten Monaten öfters bei der Kreispolizeibehörde des HSK.

Vom Landesarbeitsgericht wurden auch die umfangreichen Stellungnahmen des Personalrats, die den gekündigten Mitarbeiter ebenfalls entlasteten, einbezogen. Von der Behördenleitung waren sie weitgehend ignoriert worden.

Das Urteil war völlig eindeutig: Beide Kündigungen sind unwirksam, wie auch schon vom Arbeitsgericht Arnsberg festgestellt worden war. Es gäbe weder Anlaß für eine “Tatbestandskündigung” (dann müssen die behaupteten Gründe bewiesen werden) noch für eine “Verdachtskündigung” (wie sie in Vertrauensstellungen bereits bei einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit erfolgen kann). Ausdrücklich stellte das Gericht fest, dass die Kreispolizeibehörde bei den Ermittlungen “erhebliche” Fehler gemacht hat. Diese “Lücken” seien aber nicht dem Mitarbeiter vorzuwerfen. Insbesondere sei weder der Sachverhalt präzise an den Sachverständigen übermittelt worden noch seien die Geräte umgehend sichergestellt worden. Dies sei “unverständlich”.

Das Landesarbeitsgericht teilt auf seiner Internetseite das Ergebnis nur kurz und knapp mit:
“13 Sa 596/13
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23.04.2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu 1. und 2. zusammenfassend wie folgt lautet:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 19.11.2012 noch durch die außerordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 03.12.2012 aufgelöst worden ist.
Das beklagte Land hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
”

Fazit:

Die Kreispolizeibehörde des HSK hat mal wieder eklatante Mängel offenbart. Auffällig: Von den Vorgängen waren ein Mitglied des Personalrats und ein Kreistagsmitglied betroffen; Zufall? Wegen der engen Verflechtungen mit der Kreisverwaltung (u.a. häufiger Austausch von Führungskräften und der Landrat ist gemeinsamer Chef) haben diese Mängel auch Auswirkungen über die Kreispolizei hinaus.

Der Landrat hatte persönlich bereits im Juni 2010 entschieden, den Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen. Der Informationstechniker erhält nun Gehalt für insgesamt mehr als 3 Jahre, die er – gegen seinen Willen – nicht arbeiten durfte. Dadurch sind Kosten für Gehalt, Personalnebenkosten und die Verfahren von mehr als 200.000 Euro entstanden!

Bleibt zu hoffen, dass die Leitung der Kreispolizeibehörde nun endlich einlenkt und der Informationstechniker wieder eine Tätigkeit aufnehmen kann.

Erstellt in: Lokales, Politik, Polizeiberichte, Pressemitteilungen / Getaggt mit: Download Affäre, Kreispolizeibehörde

Polizeihauptkommissar Dieter Marczyk neuer Bezirksdienstbeamter der Polizeiwache Brilon

16. September 2013 / Hinterlassen Sie einen Kommentar / redaktion
Polizeihauptkommissar Dieter Marczyk neuer Bezirksdienstbeamter der Polizeiwache Brilon (foto: polizei hsk)

Polizeihauptkommissar Dieter Marczyk ist neuer Bezirksdienstbeamter der Polizeiwache Brilon (foto: polizei hsk)

Brilon (ots) – Mit Wirkung vom 01. September 2013 wurde die seit einiger Zeit unbesetzte Stelle eines Bezirksbeamten bei der Polizeiwache Brilon neu besetzt.

Diese Stelle war mit der Pensionierung von Polizeihauptkommissar Dietmar Wittmann frei geworden.

In einem internen Auswahlverfahren konnte sich der 54-jährige Polizeihauptkommissar Dieter Marczyk gegen einen großen Bewerberkreis durchsetzen. Read More →

Erstellt in: In unserem Briefkasten, Lokales, Polizeiberichte, Pressemitteilungen / Getaggt mit: Dieter Marczyk, Polizeiwache Brilon, Pressemitteilung

Siedlinghausen: Mountainbiker nach Sturz mit einem Rettungshubschrauber in Spezialklinik geflogen

7. September 2013 / Hinterlassen Sie einen Kommentar / redaktion
Nicht immer ungefährlich. Mit dem  MTB auf Tour im HSK.

Nicht immer ungefährlich. Mit dem MTB auf Tour im HSK (archiv: zoom)

Winterberg (ots) – Ein 49-jähriger Mountainbiker aus Oirschot in den Niederlanden musste am Freitagnachmittag nach einem Sturz im Wald in der Gemarkung “Am Eggenberg” mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen werden.

Er war mit weiteren drei Mountainbikern aus Richtung Niedersfeld kommend über den Eschenberg in Richtung Krämerhöhe unterwegs.

Aus unbekannter Ursache überschlug sich der 49-Jährige bei voller Fahrt und blieb zunächst regungslos liegen.

Erstellt in: In unserem Briefkasten, Lokales, Polizeiberichte, Pressemitteilungen, Sport / Getaggt mit: MTB, Niederlande, Pressemitteilung, Winterberg-Siedlinghausen

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