Kein Ruhmesblatt für die Universität Düsseldorf: Einladung an den geneigten wissenschaftlichen Nachwuchs, auch plagiierend in Düsseldorf zu promovieren?

Die Universität Düsseldorf, die sich standhaft dem Druck der „Schavanisten“ entgegenstellte, knickt bei einer plagiierenden Fernsehdarstellerin ein.

Auf wikipedia lese ich heute Abend:

Koch wuchs in Baden-Württemberg auf. Sie studierte Pädagogik in Tübingen. Im Jahr 2011 wurde sie mit ihrer Arbeit „Mentalisierungsfähigkeit der Mutter und kindliche Bindung“ an der Heinrich-Heine-Universität zu Düsseldorf zur Dr. phil. im Fach Erziehungswissenschaft promoviert.[2] Im März 2015 veröffentlichte VroniPlag Wiki die Ergebnisse einer Überprüfung, wonach Kochs Dissertation zahlreiche umfangreiche Passagen mit Textübereinstimmungen zu anderen Texten (Plagiate) enthält.[3][4] Am 17. März 2015 teilte die Universität Düsseldorf mit, dass ihr aufgrund wissenschaftlichen Fehlverhaltens der Doktorgrad am 3. Februar 2015 durch den Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät entzogen wurde.[5] Hiergegen reichte sie Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein.[6][7][8][9]

Sie hat geklagt und das Resultat ist kein Urteil, sondern ein Vergleich, der auf CausaSchavan süffisant dekonstruiert wird:

„Unvergleichliche Sarah Sophie“, heißt es dort, „eine Einladung an den geneigten wissenschaftlichen Nachwuchs, auch plagiierend in Düsseldorf zu promovieren: Denn wenn man erwischt wird, kann man auf dem Klageweg zumindest mit dem Vergleich und einer halben Ehrenrettung sicher rechnen“.

Lang-Zitat:

Das Fernsehsternchen Sarah Sophie Koch, einst angetreten als pädagogisch promovierte Zauberfee für allerlei Notlagen und zwischenzeitlich selbst in Nöten wegen eines entzogenen Doktorgrades, hat nun einen Vergleich mit der Universität Düsseldorf geschlossen.

[ … ]

Klägerin und Beklagte sind einander also auf halbem Wege entgegen gekommen, und nun steht es im Kampf um den Ruf in der Wissenschaft irgendwie Unentschieden. Man fragt sich allerdings, was das denn für ein Vergleich sein soll: Denn wenn die Klägerin ihr Werk „nachbessert“ und dann an einer anderen Hochschule vorlegt, ist dies ohnehin nichts, was die Universität Düsseldorf ihr verwehren könnte. Und es ist folglich auch nichts, was sie ihr „zubilligen“ kann.

Es handelt sich um einen Vergleich, bei dem es nichts zu vergleichen gab und nur der Schein gewahrt bleiben sollte, um eine Beendigung des Rechtsstreits ohne Urteil möglich zu machen. Wenn Sarah Sophie Koch sich auf einen solchen Vergleich einlässt, ist das nur zu verständlich. Denn entscheidend ist allein seine mediale Verwertbarkeit: Die „TV-Pädagogin“ schafft sich weitere unangenehme und potentiell geschäftsschädigende Berichte über ihre Plagiatsaffäre vom Hals und kann sich jetzt ungestört ihrer neuen Serie „Liebesduell“ widmen, in der sie demnächst „den schönsten Heiratsantrag Deutschlands“ sucht.

Das Verfahren ist beendet. Es begann mit der Klage gegen die Entscheidung der Universität, den Doktorgrad wegen vorsätzlicher Täuschung abzuerkennen. Es endete mit einer Irreführung der Öffentlichkeit durch einen Vergleich, in dem die Beklagte ein Zugeständnis macht, das sie nicht machen kann, und die Klägerin ein Zugeständnis erreicht, das sie nicht braucht.

Dass diese Universität, die einen Fall Schavan ausgehalten hat, sich nun in einem viel weniger heiklen Fall auf solche Spielchen einlässt, ist kein Ruhmesblatt. Und es ist eine Einladung an den geneigten wissenschaftlichen Nachwuchs, auch plagiierend in Düsseldorf zu promovieren: Denn wenn man erwischt wird, kann man auf dem Klageweg zumindest mit dem Vergleich und einer halben Ehrenrettung sicher rechnen. Ein Gerichtsurteil, das die vorsätzliche Täuschung bestätigt, ist hier offenbar nicht mehr zu befürchten.
Alles lesen auf Causa Schavan.

Tempora mutantur, anscheinend auch an der Universität Düsseldorf. Der Fall „Annette Schavan“ ist einfach nur zu früh entdeckt worden. Vergleich statt Vatikan, ein Schwebezustand.

Umleitung: Sprache und Programm der AfD, Donna Leon, Sachbesitz, Funke Medien, Ramadan, Hütchenspiele, Todenhöfer und mehr …

Trübe Luft kurz vor dem Gewitterregen am Hillebachsee in Niedersfeld. (foto: zoom)
Trübe Luft kurz vor dem Gewitterregen am Hillebachsee in Niedersfeld. (foto: zoom)

Semantik der AfD: „Es ist gut, dass man in diesem Land eben nicht alles sagen darf!“ … deutschlandfunk

AfD-Programm: neoliberal, national, unsozial … monitor

Wie viele Dinge? Sachbesitz und Materialität: Zu unterschiedlichen Zeiten und auf verschiedenen Kontinenten verfügen Menschen über jeweils ganz andere Ausstattungen an Sachbesitz. Diese Differenzen sind nur zum Teil durch “Armut“ oder “fehlende Technologie“ zu erklären … publicHistory

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Ramadan: Gesegnete und friedliche Zeit … scilogs

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Hütchenspiele: Er trägt es hoffentlich mit Fassung, dass er nun der neue „Doktor“ ist, an dem sich das Blog Causa Schavan reibt … erbloggtes

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Best of Ruhrpoeten! Musikalische Lesung der Bibliothek der FernUniversität … doppelwacholder

Neheims-Netz: nicht mehr erreichbar – schade 🙁 … neheimsnetz

Google vergisst Causa Schavan. Ein Gastbeitrag von Erbloggtes.

SchavanGoogle20150831Vorbemerkung: Jeder habe das Recht, Links zu unliebsamen Informationen über sich aus Suchmaschinen löschen zu lassen. So entschied der Europäische Gerichtshof vor über einem Jahr. Ein blöder Satz, eine dumme Tat – in Zeiten des Internets könne man unter Umständen noch lange davon erfahren, schrieb Javier Cáceres 2014. Ist das „Recht auf Vergessen“ also eine gute Sache, die den Bürger vor lebenslanger Bloßstellung schützt? Vielleicht. Was aber ist mit den Politikern, die unliebsame Flecken auf ihrer Karriere-Weste mit Hilfe des Gesetzes reinwaschen wollen? Der vorliegende Gastbeitrag nährt Zweifel am umfassenden Sinn des Vergessen-Werdens, wird doch im geschilderten Fall anscheinend das Diskurs-Archiv des Internets durchlöchert oder sogar zerstört. Es ist zu befürchten, dass jeder Politiker zu seinem eigenen „Ministry of Truth“ werden kann. Zum Beitrag:

Erfahrene Schavan-Googler haben es vielleicht schon gemerkt: Die Google-Ergebnisse in Sachen Schavan sind jetzt derart “optimiert”, dass das Blog “Causa Schavan” nicht mehr in den Ergebnislisten vorkommt.

(Dieser Gastbeitrag ist heute zuerst im Blog von Erbloggtes erschienen.)

Bisher fand sich das Blog stets auf der ersten Seite der Trefferliste, doch nun fehlt es in den Google-Ergebnissen zur Suchanfrage “Schavan” völlig (d.h. hier und im Folgenden stets: min. 100 Treffer durchgesehen). Da Google seine Trefferanzeige bekanntlich personalisiert, könnte man annehmen, regelmäßigen Schavan-Googlern wolle der Super-Such-Konzern auch einmal etwas Neues anbieten, plagiatskundliche Alphabetisierung sozusagen, und verweise sie daher lieber auf – nur zum Beispiel – Seite 555 des BMBF, wo Schavan seit Längerem nicht mehr ausdrücklich erwähnt wird, aber natürlich über allem schwebt.

Doch die Suchmaschine StartPage erlaubt eine anonyme, nicht-personalisierte Google-Suche: “Schavan” ergibt auch dort keinen Hinweis auf die Existenz des wohl maßgeblich zu nennenden Watchblogs. Entsprechend ebenfalls nicht mehr zu finden sind bei Google-Suchen nach Schavan eine Reihe weiterer Blogressourcen, darunter guttengate.de, copy-shake-paste.blogspot.com, donaufischulm.wordpress.com und erbloggtes.wordpress.com. Ebenfalls fehlt: uni-duesseldorf.de, die insbesondere mit ihrer Informationsseite zum Verfahren aus Sachgesichtspunkten nicht zu vernachlässigen wäre. Ein unverzichtbares Blog ist allerdings weiter auf diesem Wege prominent verzeichnet: schavanplag erscheint derzeit als siebter Treffer bei der genannten Suchanfrage. (Auch plagiatsgutachten.de und archivalia.twoday.net sind weiter vertreten.)

Gegenprobe: Alles irrelevant, oder?

Auch wer sonst nie andere Suchmaschinen benutzt als die des Marktführers, wird zugestehen, dass sie in solchen Fällen recht nützlich zum Vergleich sind. Daher hier ein paar Ergebnisse der Microsoft-Suchmaschine Bing: causaschavan.wordpress.com (erster Treffer an Position 9), schavanplag.wordpress.com (11), erbloggtes.wordpress.com (30), plagiatsgutachten.de (47), uni-duesseldorf.de (58), donaufischulm.wordpress.com (100). Ähnlich die Suchmaschinen-Alternative DuckDuckGo: causaschavan.wordpress.com (erster Treffer an Position 9), schavanplag.wordpress.com (12), erbloggtes.wordpress.com (30), istschavan.nochimamt.de (107). Metasuchmaschinen wie Metager oder Ixquick ranken causaschavan.wordpress.com an Position 22 oder 17.

Irritationen können auch die Vorschläge zur Autovervollständigung hervorrufen, die Google den Nutzern unterbreitet, ebenso wie die als “Verwandte Suchanfragen zu schavan” gemachten Suchwortkombinationen:

Beim Vergleich der Autovervollständigungs-Vorschläge von Google mit denen von DuckDuckGo fällt auf, dass bei Google insbesondere das böse Wort “plagiat” fehlt. Selbst nach Eingabe von “schavan p” wird nicht zu “schavan plagiat” vervollständigt, sondern zu “schavan plagiatsvorwurf”, “schavan physiotherapie” (nicht Annette) und, absurderweise, “schavan promotion”. Die häufig belächelte Suchmaschine Bing hat da in Sachen Realitätsnähe die Nase vorn.

Wahlverwandtschaften

Die “Verwandten Suchanfragen” zeigen ein ähnliches Bild im Vergleich zwischen Google und Ixquick (DuckDuckGo bietet eine entsprechende Anzeige nicht an, Ixquick bietet hingegen keine Autovervollständigung): Google inspiriert seine Nutzer zwar gern, sich näher über Annette Schavan privat, über Familie, Lebenslauf oder gar Lebensgefährtin zu informieren. Rücktritt, lesbisch oder gar Plagiat kommen aber nur bei Ixquick als vorgeschlagene Suchbegriffe vor:

Bing demonstriert zwar, dass seine Nutzer sich für Schavans “Doktor” interessieren könnten, mit “Gesine Schwan” als “ähnlichem” Suchvorgang macht sich die Maschine aber wieder lächerlich.

Vergleichsfall Wulff

Als Bettina Wulff im September 2012 ihr autobiografisches Buch “Jenseits des Protokolls” rausbrachte, gab es größeres mediales Aufsehen um ihre parallele Auseinandersetzung mit Google über die Behandlung von Suchbegriffen und Suchergebnissen, die Rotlicht-Gerüchte über Wulff verbreiteten. Google einigte sich mit Wulff darauf, Suchergebnisse in diesem Zusammenhang ebenso nicht mehr anzuzeigen wie Vorschläge zur Autovervollständigung.[1] Zu entsprechendem Vorgehen wurde Google unter anderem 2013 durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in anderer Sache verpflichtet, dessen Tenor lautete:

“Weist ein Betroffener den Betreiber [einer Suchmaschine] auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist der Betreiber verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.”[2]

Wer heute die Autocomplete-Vorschläge, die Trefferlisten und “Verwandte Suchanfragen” zu Bettina Wulff bei Google, DuckDuckGo und Ixquick vergleicht, wird feststellen, dass das Muster den oben beschriebenen Schavan-Phänomenen ähnelt. Statt Suchworten wie tattoo, gerüchte, vergangenheit, vorleben und rotlicht (Ixquick) empfiehlt Google Unverfängliches: neuer freund, kommunikation, größe, buch. Angenehmer Nebeneffekt: Begriffe wie Kommunikation oder Buch sind für eine PR-Agentin und “Autorin” natürlich geschäftlich weitaus förderlicher als die durch Google gelöschten Begriffe.

Der Unterschied zwischen den Fällen Wulff und Schavan ist in dieser Hinsicht jedoch, dass die rufschädigenden Suchergebnisse zu Wulff auf Gerüchte verweisen, die ziemlich sicher auf falschen Behauptungen basieren. Im Fall Schavan sind die rufschädigenden Suchergebnisse hingegen Ausdruck von gerichtlich bestätigten Tatsachenfeststellungen über Schavans eigene Praktiken bei der Kompilation ihrer Doktorarbeit.

Rechtliche Anforderungen und Googles Praxis

Falls es Schavan also in derselben Weise wie Wulff möglich gewesen sein sollte, Suchergebnisse und Suchvorschläge bei Google zensieren zu lassen, hätte diese “Beurteilung” von Persönlichkeitsrechten durch Google für die Öffentlichkeit den gegenteiligen Effekt wie im Fall Wulff: Während Google bei Wulff falsche Behauptungen unterdrückt, unterdrückt die Suchmaschine bei Schavan richtige Behauptungen. Doch darauf kommt es offenbar gar nicht mehr an. Google verweist unter jeder Suche nach “Annette Schavan” auf rechtliche Anforderungen:

“Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt.”[3]

Dabei beruft sich Google auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13. Mai 2014, laut dem es eine Art “Recht auf Vergessen” von Personen gegenüber Suchmaschinenbetreibern gibt. Das Urteil besagt,

“dass der Suchmaschinenbetreiber […] verpflichtet ist, von der Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand des Namens einer Person durchgeführte Suche angezeigt wird, Links zu von Dritten veröffentlichten Internetseiten mit Informationen zu dieser Person zu entfernen, […] auch dann, wenn ihre Veröffentlichung auf den Internetseiten als solche rechtmäßig ist.”

Weiter müsse der Suchmaschinenbetreiber auf Antrag prüfen,

“ob die betroffene Person ein Recht darauf hat, dass die Information über sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr durch eine Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand ihres Namens durchgeführte Suche angezeigt wird, mit ihrem Namen in Verbindung gebracht wird, wobei die Feststellung eines solchen Rechts nicht voraussetzt, dass der betroffenen Person durch die Einbeziehung der betreffenden Information in die Ergebnisliste ein Schaden entsteht. Da die betroffene Person in Anbetracht ihrer Grundrechte aus den Art. 7 und 8 der Charta verlangen kann, dass die betreffende Information der breiten Öffentlichkeit nicht mehr durch Einbeziehung in eine derartige Ergebnisliste zur Verfügung gestellt wird, überwiegen diese Rechte grundsätzlich nicht nur gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse des Suchmaschinenbetreibers, sondern auch gegenüber dem Interesse der breiten Öffentlichkeit am Zugang zu der Information bei einer anhand des Namens der betroffenen Person durchgeführten Suche. Dies wäre jedoch nicht der Fall, wenn sich aus besonderen Gründen – wie der Rolle der betreffenden Person im öffentlichen Leben – ergeben sollte, dass der Eingriff in die Grundrechte dieser Person durch das überwiegende Interesse der breiten Öffentlichkeit daran, über die Einbeziehung in eine derartige Ergebnisliste Zugang zu der betreffenden Information zu haben, gerechtfertigt ist.”

Auf dieser Grundlage kann nun jeder von Google verlangen, beliebige Suchergebnisse (und Ähnliches) nicht mehr anzuzeigen, und zwar durch Stellung eines Antrags auf Entfernen von Suchergebnissen nach europäischem Datenschutzrecht. Der Antrag ist zu begründen nach dem Schema:

http://beispiel1.de
Diese URL bezieht sich auf mich, weil... Diese Internetseite soll aus den Suchergebnissen entfernt werden, weil...

Dabei soll angegeben werden, “inwiefern der beanstandete Inhalt in diesem Suchergebnis irrelevant, veraltet oder anderweitig gegenstandslos ist.” Google prüft dann, ob das Privatleben von den veröffentlichten Informationen betroffen ist. Und offenbar benutzt es einen recht engen Katalog von Begründungen für “öffentliches Interesse”:

“Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Ihr Privatleben enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den in unseren Suchergebnissen verbleibenden Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um Betrugsmaschen, berufliches Fehlverhalten, strafrechtliche Verurteilungen oder Ihr öffentliches Verhalten als (gewählter oder nicht gewählter) Amtsträger geht.”

Wenn Schavan auf dieser Grundlage einen solchen Antrag stellen und damit durchkommen konnte, dann läuft irgendwas schief in Sachen privater Informationskontrolle.

Gegenmaßnahmen

Drei Strategien bieten sich mehr oder weniger an, um mit dieser Schieflage umzugehen:

  1. Alternative Suchmaschinen: Wann, wenn nicht zu dem Zeitpunkt, zu dem offenbar wird, dass ein Gerät nicht mehr seinen Zweck erfüllen kann, wird es Zeit, das Gerät zu wechseln? Wenn Google systematisch ausblendet, was Personen über sich nicht auffindbar wissen wollen, ist es kein brauchbares Werkzeug mehr, um sich über eine Person (und ihr Bild in der Öffentlichkeit) zu informieren. Konkurrenten wie DuckDuckGo oder Ixquick schneiden auch bei der Bewertung in anderen Aspekten gut ab. (Allerdings dürfte das Überschreiten einer Wahrnehmungsschwelle dazu führen, dass die alternativen Suchmaschinen ebenfalls solche Auslistungen vornehmen.)
  2. Konkretere Suchbegriffe: Die geschilderten Datenschutzpraktiken betreffen Suchanfragen nach Personennamen. Kombiniert man den Personennamen mit Sachbegriffen, sollten sich unterdrückte Ergebnisse sichtbar machen lassen. (Bei “Schavan Plagiat” und “Schavan Plagiatsvorwürfe” ließ sich auf Google jedoch kein Verweis auf causaschavan.wordpress.com entdecken. Eine Google-Suche nach “Plagiat Theologin” listete causaschavan.wordpress.com aber auf Rang 6.)
  3. Expansio ad absurdum: Da jeder von Google verlangen kann, beliebige Inhalte zu seiner Person nicht mehr anzuzeigen (wenn es nicht gerade um eine strafrechtlich verurteilte Betrugsmasche im Amt geht), bietet es sich an, grundsätzlich die Auslistung aller Informationen über die eigene Person (exklusive der gewünschten Selbstdarstellung) zu beantragen. Das Internet wird dadurch auch gleich viel aufgeräumter wirken.

Gibt es weitere Strategien? Oder andere Erklärungen für das plötzliche Verschwinden der genauesten und bissigsten Causa-Schavan-Berichte aus dem Google-Index? Und ist es nicht ironisch, dass Index früher ein Verzeichnis verbotener Schriften bezeichnete, heute jedoch für ein Verzeichnis erlaubter Schriften steht?

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