Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) berichtete vor kurzem über die neuerdings sehr weiten Wege zu den Schuleingangsuntersuchungen. SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos hatte dem Landrat einige Fragen zu dem „Warum“ gestellt.
Am 24.04.2012 wurde die SBL-Anfrage beantwortet. Der wesentliche Inhalt:
Dem Kreisgesundheitsamt geht das Personal aus.
Zitat aus dem Antwortschreiben der Kreisverwaltung:
„Seit Oktober 2010 besteht im ärztlichen Bereich des Kinder- und jugendärztlichen Dienstes durch Nichtbesetzung einer vakanten Arztstelle und einer Langzeiterkrankung ein Engpass. Dieser verstärkte sich seit Sommer 2011 durch Arbeitsplatzwechsel zweier ärztlicher Kolleginnen in andere Kreisverwaltungen und dem zusätzlichen Ausfall einer Ärztin durch Schwangerschaft/Mutterschutz und Elternzeit im Januar 2012. Somit sind derzeit 4 von 6 Arztstellen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst nicht besetzt.“
Alle Bemühungen, die Stellen zu besetzen, hätten zu keiner Lösung des Problems geführt, teilt der HSK weiter mit. Lediglich aus den Reihen von niedergelassenen Kinderärzten bzw. berenteten Kollegen hätten wenige Stunden wöchentlich abgedeckt werden können. Da auch in den anderen Sachgebieten des Gesundheitsamtes deutliche Lücken in der ärztlichen Besetzung bestünden (in einem Sachgebiet fehlten derzeit 3 von 6 Arztstellen), sei eine interne Vertretungsregelung nicht möglich.
Somit stehe, schreibt die Kreisverwaltung, für alle Einschulungsuntersuchungen ganztags nur eine Ärztin zur Verfügung. Darüber hinaus stünden stundenweise eine weitere Ärztin sowie 2 Honorarkräfte zur Verfügung. Alle beteiligten Ärzte und Arzthelferinnen würden bereits regelmäßig Überstunden, teilweise in erheblichem Maße, leisten, so dass ein zusätzlicher Einsatz am Wochenende nicht möglich sei.
Auf die Frage der SBL, ob es Überlegungen gebe, die bei vielen Kinder im Alter von 5 Jahren durchgeführte U 9-Untersuchung anzurechnen bzw. anzuerkennen und dafür die Schuleingangsuntersuchung entfallen zu lassen, antwortete die Verwaltung, der Gesetzgeber habe eindeutig die Durchführung durch schulärztliche Dienste der unteren Gesundheitsbehörde vorgesehen. Jedes Kind hätte laut § 54 Schulgesetz NRW einen gesetzlichen Anspruch darauf.
Und wie könnte die Lösung des „gesetzlich verordneten Problems der langen Wege“ aussehen?
Der Hochsauerlandkreis könnte beispielsweise beim Landesschulministerium eine Gesetzesänderung oder eine besondere Verordnung anregen, dahingehend, dass die U9-Untersuchungen, die häufig parallel zur Schuleingangsuntersuchung und den Tests in den Grundschulen laufen, auf Wunsch der Eltern die Schuleingangsuntersuchung ersetzen.
Außerdem stellt sich die Frage, welche Gründe zu der hohen Fluktuation beim Kreisgesundheitsamt führen und warum Ärzte zu anderen Gesundheitsämtern abwandern.