Rechtzeitiger Widerspruch gegen Datennutzung für KI-Training noch bis zum 26.05.2025 möglich
- Meta darf Daten der Nutzer:innen für KI-Training verwenden, wenn kein Widerspruch erfolgt
- Verbraucherzentrale NRW prüft Vorgehen in einem Hauptsacheverfahren
Das Oberlandesgericht Köln hat den Eilantrag der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta Platforms Ireland Limited abgelehnt (Aktenzeichen 15 UKl 2/25). Damit darf Meta ab dem 27. Mai wie geplant Inhalte der Nutzer:innen aus Facebook und Instagram für das Training von KI-Systemen verwenden – sofern kein individueller Widerspruch erfolgt.
(Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW)
„Wir bedauern die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln sehr“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Aus unserer Sicht bleibt die Nutzung personenbezogener Daten für das Training der Meta eigenen KI hoch problematisch. Die Ablehnung unseres Eilantrags bedeutet, dass nun Fakten geschaffen werden, obwohl es weiterhin erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verwendung in dieser Form gibt. Dies zeigt auch, dass der Hamburger Beauftragte für Datenschutz gestern verkündet hat, Schritte gegen das anstehende KI-Training eingeleitet zu haben.“
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