Masern: Gesundheitsamt erinnert an die Meldepflichten

Der Hochsauerlandkreis erinnert an die Meldepflicht des Masernschutzgesetzes und gibt den meldepflichtigen Einrichtungen die Möglichkeit, bislang nicht gemeldete Betroffene zu melden.

(Pressemitteilung HSK)

„Dafür hat das Kreisgesundheitsamt jetzt ein Meldeportal eingerichtet, um den Meldeweg zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Den Einrichtungen wird eine standardisierte Meldeliste zur Verfügung gestellt, die über das Service-Portal des Hochsauerlandkreises an das Gesundheitsamt übermittelt werden kann“, beschreibt Dr. Klaus Schmidt, Leiter des Gesundheitsamtes, das Verfahren.

Im Zentrum des Masernschutzgesetzes steht eine Nachweispflicht für das Vorliegen einer Masern-Immunität für besondere Personengruppen in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen.

Betroffen sind nur Tätige, Beschäftigte, Betreute oder Untergebrachte, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind. Personen, die bereits vor März 2020 in Gemeinschaftseinrichtungen betreut oder untergebracht wurden, bzw. dort tätig oder beschäftigt waren, mussten den Nachweis über den Masernschutz bis zum 31. Juli 2022 erbringen. Die Fristverlängerung erfolgte aufgrund der Corona-Pandemie.

Personen, die vor der Aufnahme der Tätigkeit, Beschäftigung, Betreuung oder Unterbringung gegenüber der Einrichtungs- bzw. Unternehmensleitung keinen ausreichenden Nachweis erbringen, dürfen in den betroffenen Einrichtungen nicht tätig, beschäftigt oder in diesen betreut werden. Das gilt in Bezug auf die Betreuung im Schulunterricht jedoch nicht für Personen, die einer gesetzlichen Schulpflicht unterliegen.

Demnach betroffene Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Schulen) sind verpflichtet, diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bzw. Schülerinnen und Schüler, an das Gesundheitsamt zu melden, von denen die Voraussetzungen für eine nachgewiesene Immunität gegen Masern nicht erfüllt sind.

Weitere Informationen stellt der Hochsauerlandkreis unter https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/gesundheit/gesundheitsamt/masernimpfpflicht zur Verfügung. Fragen zum Masernschutzgesetz an das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises sind telefonisch unter 0291/94-1222, bzw. per Email unter masernimpfpflicht@hochsauerlandkreis.de möglich.

Aus aktuellem Anlass: Meine Mama bringt mich um

Heute berichtet die Westfalenpost über einen ersten Masernfall im Altkreis. Eine 12-jährige Schülerin des Geschwister-Scholl-Gymnasiums in Winterberg hat sich mit dem hochansteckenden Krankheiterreger infiziert.

Dr. Kleeschulte, Leiter des Kreisgesundheitsamtes, wird mit folgenden Worten zitiert:

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern gefährlich. Es gibt nicht einen Grund, eine Impfung dagegen abzulehnen.

Aus der Sicht des Kindes könnte es so klingen:

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Video-Link: http://youtu.be/yDq82Z8ehIA