Niederlage für die Kreispolizeibehörde beim Landesarbeitsgericht in Hamm.

Kreispolizeibehoerde20131206Mit einem Desaster endete gestern für die Kreispolizeibehörde ein von ihr selbst eingeleitetes Berufungsverfahren beim Landesarbeitsgericht in Hamm (Az: 13 Sa 596/13). Das Urteil bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23.04.2013: Die beiden vor etwa einem Jahr gegen einen 45jährigen Informationstechniker ausgesprochenen fristlosen Kündigungen sind unwirksam. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

(Unser Autor hat persönlich an der Verhandlung teilgenommen. Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Es geht immer noch um die sogenannte Download-Affäre. Bereits im Februar 2010 (!) war der Kreispolizeibehörde durch ein Schreiben eines Rechtsanwalts bekannt geworden, dass ausgerechnet auf einem ihrer Behörden-Rechner illegale Downloads erfolgt waren, u.a. von Musiktiteln der Gruppe “Ich und Ich” und von Videos. Die Kreispolizeibehörde verdächtigte 2 Mitarbeiter. Es wurden Strafverfahren eingeleitet, die aber – nach 2 1/2 jähriger Verfahrensdauer – zu keiner Verurteilung führten. Trotzdem wurde beiden Mitarbeitern gekündigt. Einer von ihnen klagte gegen die Kündigungen, und bekam in allen Instanzen Recht. Der Mitarbeiter ist bereits seit 1994 beim Land NRW beschäftigt, das formell Arbeitgeber der Kreispolizei ist, war Mitglied des Personalrats, und hat Ehefrau und 2 Kinder. Über die bisherigen Verfahren hatten wir mehrfach berichtet: http://sbl-fraktion.de/?p=2875, http://sbl-fraktion.de/?p=2895, http://sbl-fraktion.de/?p=2969

Die Verhandlung in Hamm deckte haarsträubende Zustände in der Kreispolizeibehörde auf. Der Vorsitzende Richter war sehr gut vorbereitet. Die Kreispolizeibehörde war durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und durch ihren “Direktionsleiter Zentrale Aufgaben” vertreten.

Im Laufe der Verhandlung mußten die beiden Vertreter der Kreispolizeibehörde schließlich zugeben, dass mindestens 16 Mitarbeiter ohne Paßwort auf den Rechner, auf den die Downloads erfolgt waren, zugreifen konnten, und zwar ohne Paßwort. Es handelte sich um einen Testrechner, der nicht mit dem Polizeinetz verbunden war. Er diente z.B. dazu, Software-Updates und neue Treiber aus dem Internet herunterzuladen, um sie zu testen und dann auf die Rechner im Netz der Polizeibehörde zu übertragen. Diese internen Rechner sind die Haupt-Arbeitsplätze der Behördenmitarbeiter und haben selbst keinen Zugang zum Internet.

Besonders pikant: Der Generalschlüssel zur Kreispolizeibehörde wurde in der Wache Meschede aufbewahrt, die sich im selben Gebäude befindet, in einem offenen Schlüsselkasten. Von dort holte sich z.B. “die Putzfrau” den Generalschlüssel, um die Räumlichkeiten der Kreispolizeibehörde zu reinigen; an den Schlüssel hätten so auch viele andere Personen kommen können.

Nicht mehr bestreiten konnte die Kreispolizeibehörde auch, dass der von ihr gekündigte Mitarbeiter zu den Zeiten, als die Downloads erfolgten, häufig nicht im Dienstgebäude in Meschede anwesend war. Er hielt sich dann entweder in auswärtigen Schulungen oder in anderen Polizeidienststellen im Kreisgebiet auf. Denn er war für die komplette Funk- und Telefontechnik aller Polizeidienststellen im Hochsauerlandkreis zuständig. Für die “kreative” Behauptung, der Mitarbeiter hätte die Downloads dann bereits vor seiner Abwesenheit (also mehrere Tage vorher) gestartet, blieb der Arbeitgeber jeden Beweis schuldig.

Besonderes Erstaunen löste beim Landesarbeitsgericht der Umgang der Kreispolizeibehörde mit dem Rechner, auf den die Downloads erfolgt waren, und einem möglicherweise ebenfalls betroffenen Notebook aus. Die Geräte blieben nach Bekanntwerden der Vorwürfe zunächst an ihrem bisherigen Platz stehen, waren also für viele Personen zugänglich. Dann wurden sie in einer Garage abgestellt, weil das Büro, in dem sie vorher standen, renoviert wurde. Erst nach mehreren Wochen wurden sie “gesichert” untergebracht. In der Zwischenzeit wurden von dem Rechner zahlreiche Dateien gelöscht, und keiner konnte sagen, von wem und wann… Diesen Umgang mit dem verdächtigen Objekt ausgerechnet im eigenen Haus der Polizei bewertete das Landesarbeitsgericht als “unerklärlich”.

Im Laufe der Verhandlung stellte sich außerdem noch heraus, dass der von der Leitung der Kreispolizeibehörde bestellte Sachverständige, der ein Gutachten zu den Downloads erstellt hat, von der Behördenleitung falsche Informationen erhalten hatte. Und die damalige Verwaltungsleiterin der Kreispolizeibehörde hatte Informationen, die den gekündigten Mitarbeiter entlastet hätten, unterdrückt. Diese Juristin wurde übrigens kurz nach diesen Vorgängen wieder in die Kreisverwaltung zurück versetzt. Hoffentlich kommt niemand auf den Gedanken, sie dort zu befördern?

Erneut kritisierte der Rechtsanwalt des Mitarbeiters, dass die Kreispolizeibehörde in ihren eigenen Angelegenheiten selbst ermittelt hatte, statt die Angelegenheit an eine andere Polizeibehörde abzugeben, die vielleicht etwas neutraler wäre. Dieses Problem stellte sich in den letzten Monaten öfters bei der Kreispolizeibehörde des HSK.

Vom Landesarbeitsgericht wurden auch die umfangreichen Stellungnahmen des Personalrats, die den gekündigten Mitarbeiter ebenfalls entlasteten, einbezogen. Von der Behördenleitung waren sie weitgehend ignoriert worden.

Das Urteil war völlig eindeutig: Beide Kündigungen sind unwirksam, wie auch schon vom Arbeitsgericht Arnsberg festgestellt worden war. Es gäbe weder Anlaß für eine “Tatbestandskündigung” (dann müssen die behaupteten Gründe bewiesen werden) noch für eine “Verdachtskündigung” (wie sie in Vertrauensstellungen bereits bei einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit erfolgen kann). Ausdrücklich stellte das Gericht fest, dass die Kreispolizeibehörde bei den Ermittlungen “erhebliche” Fehler gemacht hat. Diese “Lücken” seien aber nicht dem Mitarbeiter vorzuwerfen. Insbesondere sei weder der Sachverhalt präzise an den Sachverständigen übermittelt worden noch seien die Geräte umgehend sichergestellt worden. Dies sei “unverständlich”.

Das Landesarbeitsgericht teilt auf seiner Internetseite das Ergebnis nur kurz und knapp mit:
13 Sa 596/13
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23.04.2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu 1. und 2. zusammenfassend wie folgt lautet:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 19.11.2012 noch durch die außerordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 03.12.2012 aufgelöst worden ist.
Das beklagte Land hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Fazit:

Die Kreispolizeibehörde des HSK hat mal wieder eklatante Mängel offenbart. Auffällig: Von den Vorgängen waren ein Mitglied des Personalrats und ein Kreistagsmitglied betroffen; Zufall? Wegen der engen Verflechtungen mit der Kreisverwaltung (u.a. häufiger Austausch von Führungskräften und der Landrat ist gemeinsamer Chef) haben diese Mängel auch Auswirkungen über die Kreispolizei hinaus.

Der Landrat hatte persönlich bereits im Juni 2010 entschieden, den Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen. Der Informationstechniker erhält nun Gehalt für insgesamt mehr als 3 Jahre, die er – gegen seinen Willen – nicht arbeiten durfte. Dadurch sind Kosten für Gehalt, Personalnebenkosten und die Verfahren von mehr als 200.000 Euro entstanden!

Bleibt zu hoffen, dass die Leitung der Kreispolizeibehörde nun endlich einlenkt und der Informationstechniker wieder eine Tätigkeit aufnehmen kann.

Polizeihauptkommissar Dieter Marczyk neuer Bezirksdienstbeamter der Polizeiwache Brilon

Polizeihauptkommissar Dieter Marczyk neuer Bezirksdienstbeamter der Polizeiwache Brilon (foto: polizei hsk)
Polizeihauptkommissar Dieter Marczyk ist neuer Bezirksdienstbeamter der Polizeiwache Brilon (foto: polizei hsk)

Brilon (ots) – Mit Wirkung vom 01. September 2013 wurde die seit einiger Zeit unbesetzte Stelle eines Bezirksbeamten bei der Polizeiwache Brilon neu besetzt.

Diese Stelle war mit der Pensionierung von Polizeihauptkommissar Dietmar Wittmann frei geworden.

In einem internen Auswahlverfahren konnte sich der 54-jährige Polizeihauptkommissar Dieter Marczyk gegen einen großen Bewerberkreis durchsetzen. „Polizeihauptkommissar Dieter Marczyk neuer Bezirksdienstbeamter der Polizeiwache Brilon“ weiterlesen

Siedlinghausen: Mountainbiker nach Sturz mit einem Rettungshubschrauber in Spezialklinik geflogen

Nicht immer ungefährlich. Mit dem  MTB auf Tour im HSK.
Nicht immer ungefährlich. Mit dem MTB auf Tour im HSK (archiv: zoom)

Winterberg (ots) – Ein 49-jähriger Mountainbiker aus Oirschot in den Niederlanden musste am Freitagnachmittag nach einem Sturz im Wald in der Gemarkung „Am Eggenberg“ mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen werden.

Er war mit weiteren drei Mountainbikern aus Richtung Niedersfeld kommend über den Eschenberg in Richtung Krämerhöhe unterwegs.

Aus unbekannter Ursache überschlug sich der 49-Jährige bei voller Fahrt und blieb zunächst regungslos liegen.

Polizei-HSK: Schule hat angefangen. Wichtige Tipps für Schulanfänger und ihre Eltern. Schulwegeplan für Meschede.

Schulwegeplan für Meschede
So sieht der der Schulwegeplan für Meschede aus. Auf das Bild klicken, um PDF herunterzuladen.

Hochsauerlandkreis (ots) – Für viele Kinder im Hochsauerlandkreis hat die Schule begonnen. Und zwar zum ersten Mal mit ihrer Einschulung. Ein wichtiger und besonderer Tag für die Erstklässler und ihre Eltern.

Mit diesem Tag einher gehen aber nicht nur ein neuer Lebensabschnitt und neue Herausforderungen. Auch der Weg zur Schule ist neu für die Kinder und kann einige Gefahren bergen. Diese Gefahren will die Polizei minimieren.

Bereits vor den Ferien haben die Verkehrssicherheitsberater der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis für die Eltern von Schulanfängern Informationsveranstaltungen durchgeführt, um über die spezifischen Gefahren für die Kinder auf ihrem Schulweg sowohl zu Fuß, aber auch mit dem Bus oder im Auto der Eltern umfangreich aufzuklären.

Viele Schule im Kreis haben Schulwegepläne
Unter anderem wurden gemeinsam mit der Stadt Meschede und der Verkehrswacht vor geraumer Zeit Schulwegpläne entwickelt, die mit Fotos und Karten die Gefahrenpunkte, aber auch die sicherste Route zur Schule übersichtlich darstellen. Mittlerweile haben viele Schulen im Kreisgebiet solche oder ähnliche Schulwegpläne konzeptioniert.

Darüber hinaus hat die Polizei einige Hinweise an die Schüler und an die Eltern, deren Beachtung den Schulweg sicherer macht.

Für Euch:

  • Geht rechtzeitig von zu Hause los!
  • Haltet euch an euren Schulwegplan!
  • Nicht laufen oder schubsen auf dem Weg zur Schule!
  • NIEMALS vor oder hinter dem Bus über die Straße laufen!

Für Sie:

  • Gehen Sie mit Ihrem Kind den Schulweg so oft, bis es sich ihn
    gut eingeprägt hat!
  • Gehen Sie den sichersten Weg, nicht den kürzesten!
  • Schicken Sie Ihr Kind rechtzeitig los!
  • Auffällige Kleidung und Tornister mit Reflektoren schützen!
  • Immer auf den Gehwegseite am Schulgebäude aus dem Auto
    aussteigen lassen! Das erspart eine Straßenüberquerung!
  • Seien Sie immer Vorbild!

Alle Hinweise zu diesem Thema finden sie auf der Internetseite
unter www.hochsauerlandkreis.polizei.nrw.de

Kinder können Entfernungen und Geschwindigkeiten nur schwer richtig einschätzen und verkennen oftmals die Gefahr. Daher der Appell an alle anderen Verkehrsteilnehmer: „Nehmen Sie besonders Rücksicht auf die Kinder!“

Polizei-HSK: Autofahrer wird bei schwerem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 480 getötet. Zeuge gesucht.

Autounfall in Brilon
Schwerer und leider typischer Unfall mt tödlichem Ausgang in Brilon (foto: polizei)

Brilon (ots) – Am Donnerstagmorgen gegen 05:50 Uhr kam es im Bereich Brilon zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein 48-jähriger Mann aus Rüthen war mit seinem Auto auf der Bundesstraße 480 von Brilon in Richtung Rüthen unterwegs.

Der Autofahrer begann unmittelbar vor dem Abzweig in Richtung Alme/Paderborn, der in einer langgezogenen Linkskurve liegt, mehrere Pkw (mindestens drei) und zwei Lkw zu überholen.

Während des Überholmanövers kamen dem Überholenden ein Lkw und ein Pkw entgegen. Um nicht mit dem Gegenverkehr zu kollidieren, versuchte der Rüthener wieder nach rechts einzuscheren. Dies gelang ihm auch und es kam zu keiner Berührung mit dem Gegenverkehr oder einem der überholten Fahrzeuge.

Allerdings verlor der Fahrer die Kontrolle über seinen Pkw, so dass dieser ins Schleudern geriet und seitlich driftend in der Linkskurve nach rechts von der Straße abkam. Dabei prallte der Pkw zunächst gegen eine Leitplanke und hinter dieser Planke mit der Fahrerseite gegen einen Baum.

Durch die starke Deformation des Pkw wurde der Fahrer eingeklemmt. Ein sofort alarmierter Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen.

Die Unfallstelle musste kurzfristig komplett gesperrt werden. Anschließend wurde der Verkehr abgeleitet und wenn möglich einspurig an der Unfallstelle vorbeigeführt. Die Strecke konnte gegen 08:15 Uhr wieder komplett freigegeben werden.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg und das Verkehrskommissariat der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis haben ihre Ermittlungen aufgenommen.

Nachtrag der Polizei:

Der Autofahrer hatte im Verlauf der Bundesstraße 480 im Bereich des Abzweigs in Richtung Alme beziehungsweise Paderborn mehrere Pkw und Lkw überholt. Während des Überholvorgangs waren dem Mann ein Pkw und ein Lkw entgegengekommen. Die Polizei sucht jetzt dringend nach dem Fahrer dieses Lkw, der von Rüthen in Richtung Brilon unterwegs gewesen ist.

Der Zeuge wird dringend gebeten, sich mit der Polizei Brilon unter der Telefonnummer 02961-90200 in Verbindung zu setzten.

Kripo Arnsberg sucht nach einer vermissten Person und bittet die Öffentlichkeit um Mithilfe

Vermisst: Frank T.
Seit Dienstag, 09. April 2013, wird der 55-jährige Frank T. im HSK vermisst. (foto: polizei)

Arnsberg/Sundern (ots) – Seit Dienstag, 09. April 2013, wird der 55-jährige Frank T. vermisst. Herr T. wurde zuletzt am gestrigen Tag gegen 16:00 Uhr im St.-Johannes-Hospital an der Straße Springufer in Neheim gesehen.

Der Gesuchte hat das Krankenhaus zu Fuß verlassen. Er ist körperlich in der Lage, auch längere Strecken zurück zu legen. Er wird beschrieben als

  • – 170 Zentimeter groß
  • – 74 Kilogramm schwer
  • – mit schulterlangem, graumeliertem Haar mit Glatzenansatz
  • – Brillenträger
  • – dunkelgrüne (schlammfarbene) Jacke
  • – weitere Einzelheiten zur Bekleidung sind derzeit nicht bekannt.

Die bisherigen Suchmaßnahmen der Polizei im Hochsauerlandkreis verliefen negativ. Da nicht auszuschließen ist, dass Herrn T. etwas zugestoßen ist, bittet die Kriminalpolizei Arnsberg die Bevölkerung insbesondere im Bereich Sundern (Wohnort) und Arnsberg aber auch im gesamten Hochsauerlandkreis um Mithilfe und fragt: Wer hat den Mann am Dienstag ab 16:00 Uhr oder heute gesehen? Wo ist er gesehen worden? Wer kann Angaben zu seinem aktuellen Aufenthaltsort machen?

Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Arnsberg unter der Telefonnummer 02932-90200.

Neues zur „Download-Affäre“ im Hochsauerlandkreis: Verdachtskündigung mit fragwürdiger Begründung

Bemerkenswertes gab es am Dienstag im Arbeitsgericht Arnsberg zu hören. Dort stand die Verhandlung der Kündigungsschutzklage eines der beiden ehemaligen Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde an, dessen Arbeitsverhältnis wegen angeblicher illegaler Downloads gekündigt worden war (Aktenzeichen 1 Ca 1139/12).

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der ehemalige Mitarbeiter erklärte noch einmal, dass er nichts gemacht habe, was eine Kündigung rechtfertige. Für das Netzwerk in der Zentrale der Kreispolizei war er gar nicht zuständig, sondern z.B. für das Polizei-Funknetz im Kreisgebiet. Deshalb sei er auch des öfteren außerhalb seines Büros tätig gewesen.

Sein Anwalt wies darauf hin, die Ermittlungen hätten ergeben, dass viele Mitarbeiter Zugang zu dem Rechner hatten, auf den der gekündigte Mitarbeiter angeblich Musiktitel der Gruppe ‘Ich und Ich’ heruntergeladen hatte. Es habe sich um einen Testrechner gehandelt, der nicht Bestandteil des Netzwerkes in der Kreispolizeibehörde ist. Der Zugang sei ohne Passwort möglich gewesen, das hätte sogar die bisherige für die Verwaltung zuständige Abteilungsleiterin überprüft (die übrigens laut Bericht des WDR auch den Aktenvermerk schrieb, dass es der betreffende Mitarbeiter nicht gewesen sein könne). Es stünde nach den Ermittlungen darüber hinaus fest, dass für Downloads ein USB-Stick in den Rechner gesteckt worden sei, als der gekündigte Mitarbeiter gar nicht im Gebäude der Kreispolizei anwesend war. „Neues zur „Download-Affäre“ im Hochsauerlandkreis: Verdachtskündigung mit fragwürdiger Begründung“ weiterlesen

„Download-Affäre“ im Hochsauerlandkreis: Vorwürfe gegen Leitung der Kreispolizeibehörde und Staatsanwaltschaft.

Die Sendung “Lokalzeit” des WDR-Fernsehens berichtete am gestrigen Donnerstag erneut über die sogenannte Download-Affäre in der Kreispolizeibehörde in Meschede.

(Die Sendung wird eine Woche lang in der Mediathek zu sehen sein und danach depubliziert werden.)

Die Behördenleitung hätte die Arbeitsverhältnisse von zwei IT-Spezialisten aus der Kreispolizeibehörde gekündigt, weil diese für den illegalen Download von Musiktiteln (u.a. der Gruppe “Ich und Ich”) und von Videos ausgerechnet auf Dienstrechner der Kreispolizeibehörde verantwortlich gewesen sein sollten.

Doch nun tauchte, laut WDR, ein interner Vermerk der ehemaligen Verwaltungsleiterin der Kreispolizeibehörde auf.

Dieser Vermerk liege der Redaktion vor. Darin heiße es: „Offenbar ist von dem dienstlichen Rechner des Herrn … aus kein illegaler Download erfolgt. Der Download muss von einem anderen Gerät aus erfolgt sein.“

Pikanterweise wäre jedoch – laut Bericht des WDR – weder die Leitung der Kreispolizeibehörde den Erkenntnissen nachgegangen noch die Staatsanwaltschaft; die diesbezüglichen Ermittlungen wären einfach eingestellt worden.

Die gleiche „Nicht-Bearbeitung“ wäre erfolgt, als der Rechtsanwalt eines der gekündigten Mitarbeiter Strafanzeige gegen leitende Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde wegen falscher Verdächtigung gestellt hätte.

Der vom WDR interviewte Staatsanwalt war zunächst sichtlich sprachlos, als er gefragt wurde, ob es denn richtig sei, dass die Polizei in ihren eigenen Angelegenheiten für die Vernehmungen zuständig sei, statt eine andere Polizeibehörde damit zu beauftragen.

Der WDR habe versucht, vom Landrat oder von der Leitung der Kreispolizeibehörde eine Stellungnahme zu erhalten; dies sei abgelehnt worden.

Aus dem Polizeibericht: Verkehrsunfall in Brilon

brilonunfall
Nach dem Unfall. Das Heck in der Luft und das Fahrzeug freistehend durch die Leitplanke am Fahrzeugdach gehalten (foto: polizei hsk)

Brilon (ots) – Die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor ein 19-jähriger Pkw-Fahrer am Dienstagmorgen auf der Landstraße 870 zwischen Hoppecke und Brilon.

Der Fahrer kam nach rechts von der Fahrbahn ab, fuhr auf die ansteigende Leitplanke, kippte zum Straßengraben um und blieb mit der Front im Graben liegen. Das Heck stand in der Luft und das Fahrzeug wurde freistehend nur durch die Leitplanke am Fahrzeugdach gehalten. Bei dem Unfall wurde der junge Fahrer leicht verletzt. Bis zum Eintreffen des Abschleppdienstes sicherte ein LKW des Straßenbetriebes NRW den PKW gegen Umkippen. Es entstand ein Sachschaden von ungefähr 15.000 Euro.

Nach Abschaltung aus Sicherheitsgründen: Internetauftritt der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis wieder online

Die Website der Polizei im HSK ist nach einer Sicherheitsabschaltung wieder online. (screenshot: zoom)
Die Website der Polizei im HSK ist nach einer Sicherheitsabschaltung wieder online. Zur Website: auf das Bild klicken. (screenshot: zoom)

Hochsauerlandkreis (ots) – Seit dieser Woche ist die Internetseite der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis wieder online. Aus Sicherheitsgründen waren alle Internetauftritte der Polizei Nordrhein-Westfalen zu Jahresbeginn abgeschaltet worden.

Nach der Beseitigung der Probleme und der Erstellung der neuen Seiten, können sich Interessierte ab sofort wieder im Internet informieren.

Unter dem Link http://www.polizei.nrw.de/hochsauerlandkreis finden Sie Informationen rund um die Kreispolizeibehörde wie Öffentlichkeitsfahndungen, Berufsinformationen, Angaben zum Behördenaufbau, Ansprechpartner und Erreichbarkeiten, geplante Geschwindigkeitsmessstellen, Termine und viele weitere Dinge.

Es besteht auch wieder Möglichkeit, direkt über die Seite per E-Mail eine Anzeige zu erstatten oder Hinweise an die Polizei zu übermitteln.