Bleiberecht – unter welchen Voraussetzungen?

In meinem BriefkastenBleiberecht – unter welchen Voraussetzungen?

Meschede. Der Verein „Freunde der Völkerbegegnung“ (FdV) lädt alle Vereinsmitglieder und Interessierte am Mittwoch dem 31.März 2010 um 19.00 Uhr in die Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße in Meschede ein.

Gast ist Frau Menne, die Fachbereichsleiterin der Ausländerbehörde des HSK. Sie wird über die Voraussetzungen für die Erlangung des Bleiberechts für geduldete Flüchtlinge und Ausländer informieren.

Der Hintergrund: Die Innenminister der Bundesländer hatten sich im November 2006 auf eine Neuregelung des Bleiberechts geeinigt. Ende 2009 wurde das Bleiberecht für langjährig in Deutschland geduldete Ausländer um zwei Jahre verlängert. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen gewisse Bedingungen erfüllen, wie beispielsweise eine Halbtagsstelle oder das nachweisliche Bemühen um Arbeit und Integration.

Der Papst spielt über die Bande. Hirtenbrief geht an … Irland

St.-Johannes-Evangelist-Pfarrkirche  Ich kenne einige ehrliche Katholiken, die auf den Hirtenbrief den Papstes gewartet haben, weil sie sich klare Worte zum systematischen Missbrauch in den Institutionen der katholischen Kirche erhofften.  Heute liegt das Schreiben in einer inoffiziellen deutschen Übersetzung vor.

Es ist ein Brief des Papstes an die Katholiken in Irland. Papst Benedikt spielt über die Bande:

„1.         Liebe Schwestern und Brüder, mit großer Sorge schreibe ich euch als Hirt der weltweiten Kirche. Wie Euch haben auch mich die Informationen über den Missbrauch an Kindern und Schutzbefohlenen durch Mitglieder der Kirche Irlands, besonders durch Priester und Ordensleute, sehr beunruhigt. Ich kann die Bestürzung und das Gefühl des Vertrauensbruchs nur teilen, das so viele von euch beim Erfahren dieser sündhaften und kriminellen Taten und der Art der Autoritäten der Kirche, damit umzugehen, erfahren haben … “ Alles lesen

Leserbrief: „Zerstörung einer Familie“

In meinem BriefkastenZum Artikel „Abschiebung der Familie Koko“ erreichte uns folgender Leserbrief:

Am Freitag ordnete der Landrat des Hochsauerlandkreises die Zerstörung einer Familie an, indem er 3 Familienmitglieder verhaften ließ, um sie am kommenden Mittwoch außer Landes zu bringen.

Rechtlich ist diese Vorgehensweise nicht zu beanstanden, so heißt es allgemein. Und die Behörde wird wiederum sagen, sie hätte keine Spielräume gehabt. Wenn sie dieses sagen würde, so wäre dies eine eindeutige Lüge, denn sie hatte die Spielräume, die Bitten des zuständigen Rechtsanwalts zu hören und mit ihm zusammen den Fall zu lösen. Das wollte sie nicht. Sie wollte ganz bewusst eine Familie zerstören.

Nun ja, rechtlich nicht zu packen. Und ob das moralisch korrekt ist, interessiert den Landrat vermutlich auch nicht. Er dürfte zwar katholisch sein, aber das Kreuz hängt in so vielen Amtsstuben und wird trotzdem ignoriert.

Ist das ganze Verhalten wirklich rechtlich korrekt? Was ist mit dem Schutz der Familie, die das Grundgesetz unter besonderen staatlichen Schutz stellt? Das in bestimmten Fällen das Ausländerrecht keine andere Wahl lässt als Familien zu zerstören mag sein. Aber in diesem Fall gab und gibt es Alternativen. Zudem ist die Zerstörung dieser Familie besonders schwerwiegend, weil es sich um eine Familie aus einem Kulturkreis handelt bei der die Familientradition eine ganz besondere Rolle spielt.

Matthias Schulte- Huermann

Stadtrat Sundern

Google-Street-View – SBL-Antrag fand keine Unterstützung im Kreistag des Hochsauerlands

In meinem BriefkastenMeschede. (sbl ) Google-Street-View – SBL-Antrag fand keine Unterstützung im Kreistag des Hochsauerlands.

Der Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL)

„Google-Street-View muss Datenschutz und Persönlichkeitsrechte der BürgerInnen im Hochsauerlandkreis lückenlos wahren – Der Hochsauerlandkreis soll gegen die Veröffentlichung eigener Gebäude Widerspruch bei Google-Street-View einlegen“

scheiterte schon im Vorfeld an der fehlenden Unterstützung von CDU-, SPD-, FDP-, Grünen und Linken-Fraktion im Kreistag des HSK. Zumindest von der FDP hätte die SBL Unterstützung erwartet. Schließlich kam die Anregung zu dem Antrag von der NRW-FDP.

Hausärztlicher Notdienst abgespeckt? Informationsveranstaltung der Sauerländer Bürgerliste am Mittwoch, 10. März, um 18.30 im Kreishaus Meschede

In meinem BriefkastenMeschede. (sbl) Nach wie vor besteht große Unzufriedenheit mit den Plänen der Kassenärztlichen Vereinigung für die Neuorganisation des hausärztlichen Notdienstes. Vor allem im flächengroßen Hochsauerlandkreis drohen für die Patienten weite Wege.

Allerdings können die Funktionäre der Kassenärztlichen Vereinigung die neue Notdienstordnung nicht allein beschließen. Diese kann nur dann in Kraft treten, wenn auch die Mitglieder der Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit einer Zweidrittel-Mehrheit zustimmen.

Die Kammerversammlung tagt am 20. März und wird voraussichtlich über die Notfallordnung entscheiden. Drei Ärzte aus dem Hochsauerlandkreis gehören der Kammerversammlung der Ärztekammer an. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hat sie als Podiumsteilnehmer zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, ebenso wie den Vorsitzenden des Mescheder Ärztevereins, den Geschäftsführer des Mescheder Krankenhauses sowie weitere Experten.

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, dem 10. März, um 18:30 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses Meschede statt. Dort sollen die vielfältigen Vorstellungen und Bedenken vorgestellt und diskutiert werden. Auch für die Zuhörer wird Gelegenheit bestehen, Fragen zu stellen.

Ihre Mitwirkung an der Veranstaltung haben bisher zugesagt:

Dr. med. Henning Förster, Arzt für Allgemeinmedizin, Mitglied der Kammerversammlung, Medebach

Dr. med. Rolf Kleinmann, Mitglied der Kammerversammlung, Facharzt für Innere Medizin, Oberarzt im Marienhospital Arnsberg

Dr. med. Frank Koslowski, Arzt für HNO-Heilkunde, Mitglied der Kammerversammlung, Brilon

Walter Kuhlmeyer, Geschäftsführer des St. Walburga Krankenhauses Meschede GmbH

Annette Loos, Ärztin für Allgemeinmedizin und Sportmedizin, Brilon

Dr. med. Friedhelm Schmitten, Facharzt für Innere Medizin, Vorsitzender des Ärztevereins Meschede, Bestwig-Ramsbeck

Befragung zu G 8: Eltern wollen die Wahlfreiheit

In meinem BriefkastenDie GEW-Nordrhein-Westfalen hat folgende Stellungnahme verschickt. Die Thematik passt zu den kürzlich hier und dort veröffentlichten Beiträgen.

Ich selbst habe zwei Anmerkungen:

Die Wahlfreiheit könnte zu noch größerer Unübersichtlichkeit im Schulsystem NRWs führen.

Die Datenbasis der Befragung kommt mir klein vor. Ich weiß nicht, inwiefern 3628 Beiträge repräsentativ für die Elternschaft sind.

Pressemeldung der GEW:

Befragung zu G 8: Eltern wollen die Wahlfreiheit

Die anhaltende Kritik am „G8“ wird durch eine Elternbefragung der „Bürgerinitiative familiengerechte Schule und Bildung“ bestätigt.

Demnach halten über 80% der Eltern ihre Kinder in der Sekundarstufe I des Gymnasiums für überlastet, 70% der Befragten verlangen neun Jahre Schulzeit für ihre Kinder an den Gymnasien. GEW und Elterninitiative schlagen deshalb dringend die Wahlfreiheit für den Weg zum Abitur vor.

„Die Kritik der Eltern wird von großen Teilen der Lehrerschaft geteilt. Die GEW schlägt der Landesregierung erneut vor, Schülern und Eltern an den Gymnasien die Wahl zwischen G8 und G9 zu eröffnen,“ erklärte GEW-Landesvorsitzender Andreas Meyer-Lauber in Düsseldorf.

Praktisch bedeutet der Vorschlag der GEW, dass in den Gymnasien die sechsjährige Sekundarstufe I wieder hergestellt wird und die Schüler zwischen zwei oder drei Jahren Oberstufenunterricht wählen können. Wer mehr höhere Schulabschlüsse anstrebt, muss die Wege zu ihrer Erreichung flexibilisieren“.

Die Umfrageergebnisse

Die Forderungen (Petition)

Infos zur Bürgerinitiative

GEW-Pressemitteilung

Gefahren aus dem Untergrund – webbasiertes Auskunftssystem zu den Gefährdungspotenzialen des Untergrundes in NRW gestartet

In meinem BriefkastenDüsseldorf (IT.NRW). Ist mein Haus durch ein Erdbeben gefährdet?  Ist unter meinem Grundstück Bergbau betrieben worden und muss ich mir deswegen Sorgen machen?

Um auf diese und ähnliche Fragestellungen eine fundierte Antwort zu erhalten, entwickelte der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen(IT.NRW) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft Mittelstand und Energie (MWME), der Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung Bergbau und Energie) und des Geologischen Dienstes ein webbasiertes Informationssystem. Die Anwendung trägt den Titel „Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen“ (GDU) und steht unter der Internetadresse www.gdu.nrw.de jeder/jedem Interessierten kostenfrei zur Verfügung. Informationen über die räumliche Verteilung ausgewählter Gefährdungspotenziale der Themenbereiche Bergbau, Methanausgasung, Verkarstung und Auslaugung sind ebenso abrufbar wie Angaben zur Erdbebengefährdung.

Über die Beschaffenheit des Untergrundes eines oder mehrerer Grundstücke, kann online ein Antrag zur bergbaulichen, geologischen bzw. kombinierten Stellungnahme in Auftrag gegeben werden. Dank der medienbruchfreien digitalen Übertragung, kann die zuständige Behörde die Anträge zeitnah und effizient bearbeiten und die Kunden bei Bedarf per E-Mail kontaktieren. Zur Unterstützung der behördeninternen Antragsbearbeitung entwickelte das IT-Service-Center von IT.NRW einen angepassten Workflow mittels des beim Landesbetrieb gehosteten Systems Remedy. Das Geoinformationszentrum von IT.NRW realisierte die interaktive Kartenanwendung, die über die Eingabe der Adresse bzw. des Flurstücks eine schnelle Navigation zum gewünschten Kartenausschnitt mit der Darstellung der Gefährdungspotenziale ermöglicht. Die Einbindung der Kartenwerke und der Suchdienste erfolgte in Form bereits vorhandener standardisierter WebServices und garantiert damit ein hohes Maß an Aktualität.

Der Betrieb des Webangebotes erfolgt durch das Rechenzentrum von IT.NRW. Eine ausführliche Beschreibung der webbasierten Auskunftssystems zu den Gefährdungspotenzialen des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen finden Sie in der soeben erschienen Ausgabe der LDVZ-Nachrichten 1/2010; sie steht hier im Internet zum Download bereit.

Aktuell: Informationsblockade? Sauerländer Bürgerliste erwägt Klage gegen Landrat Dr. Karl Schneider

In meinem BriefkastenGerade ist eine Presseerklärung der Sauerländer Bürgerliste eingetroffen, die ich im Folgenden unverändert dokumentiere. Das Schreiben an Landrat Dr. Karl Schneider als PDF: Brief an den Landrat.

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Hilft nur Klage gegen Informationsblockade des Landrats?

Am 07. Februar hatte das Kreistagmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL) beim Landrat die Anfrage nach dem Inhalt des aktuellen Zwischenberichts der kreiseigenen Abfallbetriebe eingereicht. Solche Zwischenberichte werden vierteljährlich erstellt und geben u.a. Auskunft über die abgelieferten Abfallmengen und über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben. Seit die SBL nicht mehr im Betriebsausschuss vertreten ist, erhält sie diese Berichte nicht mehr automatisch.

Doch mit Schreiben vom 22. Februar verweigerte der Landrat die Auskunft; die Berichte würden nur Mitgliedern des Betriebsausschusses des Kreistags zur Verfügung gestellt, heißt es sinngemäß zur Begründung.

Damit ist die SBL nicht einverstanden. Alle Kreistagsmitglieder haben gesetzlich (nach der Kreisordnung) einen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber dem Landrat über alle Angelegenheiten der Kreispolitik. Dazu gehören selbstverständlich auch Daten zu den kreiseigenen Abfallbetrieben. Das Kreistagsmitglied hat dem Landrat daher Frist bis zum Montag gesetzt, die angeforderten Informationen zu liefern. Andernfalls wird wohl nichts anderes übrig bleiben als Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben.

Diese Haltung des Landrats setzt leider eine sehr fragwürdige Informationsblockade aus den letzten Monaten fort. Erst wurden auf Vorschlag des Landrats die Frage- und Mitwirkungsrechte im Kreistag erheblich eingeschränkt. Kürzlich wurde die SBL von einer „Zwischenbilanz zur Umsetzung des SGB II“ ausgeschlossen, an der etwa 70 Personen teilnahmen und zu der alle anderen im Kreistag vertretenen politischen Gruppierungen jeweils mehrere Teilnehmer entsenden durften.

Gerade der Abfallsektor verlangt eine sorgfältige Beobachtung. Die kreiseigene Zentrale Reststoffdeponie (ZRD) in Meschede-Frielinghausen ist seit 12 Jahren in Betrieb und wurde für eine jährliche Abfallmenge von 190.000 Tonnen geplant. Schon vor dem Baubeginn war bekannt, dass dort seit 2005 kein Hausmüll mehr abgelagert werden darf. Der Hausmüll wird aus dem gesamten Kreisgebiet in der Vorbehandlungsanlage in Meschede-Enste gesammelt und geht von dort entweder in die Verwertung oder in die Müllverbrennungsanlage Bielefeld.

In die nur noch für Gewerbeabfälle nutzbare ZRD wurden bereits etwa 60 Mio Euro investiert. Für 2008 wurde noch eine Abfallmenge von 50.000 Tonnen Gewerbeabfall erwartet. Für die Zeit ab Sommer 2009 prognostizierte die Betriebsleitung einen deutlichen Anstieg der Gewerbeabfallmengen, weil Altdeponien in anderen Kreisen schließen müßten. Dieser Zuwachs trat aber nicht ein; für 2010 werden nur noch 25.000 Tonnen eingeplant. Trotzdem soll die Deponie in 2010 für ca. 5 Mio Euro um einen weiteren Bauabschnitt erweitert werden.

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Im Briefkasten: Umsätze im NRW-Gastgewerbe auch im Dezember niedriger als ein Jahr zuvor

Veränderung von Umsatz und Beschäftigung im NRW-Gastgewerbe
im Dezember 2009
Gewerbezweig Umsatz Beschäftigte
nominal real
Zu- (+) bzw. Abnahme (−)
gegenüber Dezember 2008 in Prozent
Beherbergung −5,3 −7,0 −5,2
darunter
Hotels, Gasthöfe, Pensionen −5,3 −6,9 −5,0
Gastronomie −7,8 −9,3 −1,4
darunter
Restaurants, Gaststätten, (Eis-)Cafés,
Imbissstuben u.Ä.
−7,3 −8,8 −0,8
Caterer sowie Erbringung sonstiger
Verpflegungsdienstleistungen
−9,2 −10,7 −1,7
Gastgewerbe insgesamt −7,2 −8,8 −2,2

Düsseldorf (IT.NRW). Das nordrhein-westfälische Gastgewerbe setzte im Dezember 2009 nominal 7,2 Prozent weniger um als im Dezember 2008.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sanken die Umsätze real, also unter Berücksichtigung der Preisentwicklung, um 8,8 Prozent. Die Beschäftigtenzahl im Gastgewerbe war um 2,2 Prozent niedriger als im entsprechenden Vorjahresmonat.

Nach vorläufigen Ergebnissen ermittelten die Statistiker für das Gastgewerbe im Jahr 2009 Umsatzrückgänge um 8,1 (nominal) bzw. 10,0 Prozent (real) gegenüber dem Vorjahr.

NRW: Landwirtschaftszählung 2010 startet im März. 40.000 Betriebe werden erfasst.

In meinem BriefkastenDüsseldorf (IT.NRW). In Nordrhein-Westfalen, den anderen Bundesländern und allen EU-Mitgliedsstaaten wird in diesem Jahr nach mehr als zehn Jahren wieder eine Totalzählung im Bereich der Landwirtschaft durchgeführt. Zweck der Landwirtschaftszählung 2010 ist es, aktuelle und verlässliche Daten über diesen Wirtschaftszweig zu gewinnen.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, erhalten ab Anfang März rund 40 000 nordrhein-westfälische Betriebe durch kommunale Erhebungsbeauftragte Fragebögen, die Fragen zur Bodennutzung und zum Viehbestand enthalten – ferner werden Angaben zu Arbeitskräften, Eigentums- und Pachtverhältnissen, zur Hofnachfolge, zum Erwerbscharakter (Haupt- oder Nebenerwerb) und zur Bewässerung erfragt.

Hinzu kommen für eine kleine, nach dem Zufallsverfahren ausgewählte Zahl von Betrieben noch Fragen zu den Themenkreisen Bodenbearbeitung, Fruchtfolge und Erosionsschutz, Landschaftselemente, Stallhaltungsverfahren und Weidehaltung sowie Anfall, Lagerung und Ausbringung von tierischem Wirtschaftsdünger.

Detaillierte statistische Informationen bilden die Grundlage für eine realistische Einschätzung der Auswirkungen der Agrarpolitik auf die Zukunft der Landwirtschaft und unterstützen den Entscheidungsprozess zur Setzung der notwendigen Rahmenbedingungen. Schließlich leisten die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung auch einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussionen in Politik und Öffentlichkeit.

Gegenüber der letzten Zählung, die 1999 stattgefunden hatte, haben die Statistiker den Berichtskreis spürbar eingeschränkt. Darüber hinaus wurde der Stichtag für die Erhebung auf den 1. März vorgezogen. Selbstverständlich entstehen den Betrieben durch ihre Auskünfte keinerlei steuerliche oder sonstige Nachteile, da die gewonnenen Einzeldaten der strikten Geheimhaltung unterliegen und ausschließlich statistisch ausgewertet werden.

Weitere Einzelheiten zur Landwirtschaftszählung 2010 unter:
http://www.it.nrw.de/statistik/i/erhebung/lz_2010/index.html